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nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...

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7.4. Hilfsmittel<br />

7.3.3. Maßnahmen<br />

Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />

216<br />

Bedarfserhebung und Ausbau der psychiatrischen<br />

Rehabilitation nach Maßgabe<br />

des Rehabilitationsplanes 2012<br />

2012-2015<br />

BMG, BMASK,<br />

Sozialversicherungsträger<br />

217<br />

Schaffung bedarfsgerechter onkologischer<br />

Rehabilitationszentren<br />

2012-2015<br />

BMG, BMASK,<br />

Sozialversicherungsträger<br />

218<br />

Ausbau der ambulanten kardiologischen<br />

Rehabilitation mit wissenschaftlicher Überprüfung<br />

nach Maßgabe des Rehabilitationsplanes<br />

2012<br />

2012-2020<br />

BMG, BMASK,<br />

Sozialversicherungsträger<br />

219<br />

Bedarfsweiser Ausbau von Remobilisationszentren<br />

nach Maßgabe des Rehabilitationsplanes<br />

2012<br />

2016<br />

BMG, Sozialversicherung<br />

220<br />

Legistische Vorkehrungen zur Harmonisierung<br />

der derzeit – je nach Ursache der Behinderung<br />

und Versichertenstatus unterschiedlichen<br />

– Rehabilitationsleistungen<br />

2020 BMG und BMASK<br />

7.4. Hilfsmittel<br />

7.4.1. Ausgangslage<br />

Hilfsmittel bzw. technische Hilfen sind bestimmte Produkte, Geräte, Ausrüstungen<br />

oder technische Systeme, die für die Rehabilitation körperlich, psychisch, kognitiv oder<br />

sinnesbeeinträchtigter Menschen eingesetzt werden, um krankheitsbedingte Folgen zu<br />

behandeln oder Behinderungen zu kompensieren. Sie sind in vielen Fällen Voraussetzung<br />

für eine erfolgreiche Teilhabe und können die Behinderung zwar nicht beseitigen,<br />

aber das alltägliche Leben erleichtern und Behinderungen ausgleichen oder deren funktionelle<br />

Einschränkung mildern. Die technische Reife der Hilfsmittel wird immer besser<br />

und ihre Anzahl steigt laufend.<br />

In Österreich sind rund 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache in<br />

ihrer Kommunikation von ihren 190.000 Angehörigen abhängig. Die Unterstützung<br />

durch Hilfsmittel würde auch dieser Personengruppe in vielen Fällen ein selbstbestimmtes<br />

Leben ermöglichen.<br />

Von den Sozialversicherungsträgern werden jene Hilfsmittel zur Gänze oder teilweise<br />

gezahlt, die im Hilfsmittelkatalog des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />

vermerkt sind und ärztlich verschrieben werden. Die Sozialversicherung<br />

ist dabei allerdings an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden. Von<br />

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