nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...
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7.4. Hilfsmittel<br />
7.3.3. Maßnahmen<br />
Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />
216<br />
Bedarfserhebung und Ausbau der psychiatrischen<br />
Rehabilitation nach Maßgabe<br />
des Rehabilitationsplanes 2012<br />
2012-2015<br />
BMG, BMASK,<br />
Sozialversicherungsträger<br />
217<br />
Schaffung bedarfsgerechter onkologischer<br />
Rehabilitationszentren<br />
2012-2015<br />
BMG, BMASK,<br />
Sozialversicherungsträger<br />
218<br />
Ausbau der ambulanten kardiologischen<br />
Rehabilitation mit wissenschaftlicher Überprüfung<br />
nach Maßgabe des Rehabilitationsplanes<br />
2012<br />
2012-2020<br />
BMG, BMASK,<br />
Sozialversicherungsträger<br />
219<br />
Bedarfsweiser Ausbau von Remobilisationszentren<br />
nach Maßgabe des Rehabilitationsplanes<br />
2012<br />
2016<br />
BMG, Sozialversicherung<br />
220<br />
Legistische Vorkehrungen zur Harmonisierung<br />
der derzeit – je nach Ursache der Behinderung<br />
und Versichertenstatus unterschiedlichen<br />
– Rehabilitationsleistungen<br />
2020 BMG und BMASK<br />
7.4. Hilfsmittel<br />
7.4.1. Ausgangslage<br />
Hilfsmittel bzw. technische Hilfen sind bestimmte Produkte, Geräte, Ausrüstungen<br />
oder technische Systeme, die für die Rehabilitation körperlich, psychisch, kognitiv oder<br />
sinnesbeeinträchtigter Menschen eingesetzt werden, um krankheitsbedingte Folgen zu<br />
behandeln oder Behinderungen zu kompensieren. Sie sind in vielen Fällen Voraussetzung<br />
für eine erfolgreiche Teilhabe und können die Behinderung zwar nicht beseitigen,<br />
aber das alltägliche Leben erleichtern und Behinderungen ausgleichen oder deren funktionelle<br />
Einschränkung mildern. Die technische Reife der Hilfsmittel wird immer besser<br />
und ihre Anzahl steigt laufend.<br />
In Österreich sind rund 63.000 Menschen mit Beeinträchtigungen der Lautsprache in<br />
ihrer Kommunikation von ihren 190.000 Angehörigen abhängig. Die Unterstützung<br />
durch Hilfsmittel würde auch dieser Personengruppe in vielen Fällen ein selbstbestimmtes<br />
Leben ermöglichen.<br />
Von den Sozialversicherungsträgern werden jene Hilfsmittel zur Gänze oder teilweise<br />
gezahlt, die im Hilfsmittelkatalog des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger<br />
vermerkt sind und ärztlich verschrieben werden. Die Sozialversicherung<br />
ist dabei allerdings an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden. Von<br />
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