nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...
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2.4. Schwangerschaft und Geburt<br />
Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />
51<br />
52<br />
Laufende Fortbildungsveranstaltungen unter<br />
Einbeziehung von Selbstvertretern zur<br />
stärkeren Verankerung des geltenden Sachwalterrechts<br />
in der Rechtsanwendung und zur<br />
Unterstützung der Weiterentwicklung des<br />
Sachwalterrechts<br />
Durch erhöhte Förderungen soll den Sachwalterschaftsvereinen<br />
die Übernahme von<br />
zusätzlichen Fällen und Funktionen ermöglicht<br />
werden<br />
2012-2020 BMJ<br />
2012-2020 BMJ<br />
2.4. Schwangerschaft und Geburt<br />
2.4.1. Ausgangslage<br />
Durch die Fortschritte der pränatalen Diagnostik, die geltende Gesetzeslage sowie die<br />
Judikatur des OGH ist eine Debatte über die vielfältigen medizinischen, juristischen und<br />
ethischen Aspekte der Geburt von Kindern mit Behinderungen entstanden.<br />
Nach geltendem Recht kann die Geburt eines behinderten Kindes Schadenersatzansprüche<br />
gegen einen behandelnden Arzt auslösen, wenn die Behinderung des Kindes<br />
zwar nicht durch eine aktive Handlung des Arztes verursacht wurde, der behandelnde<br />
Arzt aber fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat oder<br />
den Informationspflichten nicht (oder nicht ausreichend) nachgekommen ist. Dies kann<br />
dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte möglichst alle vorhandenen Untersuchungen<br />
und Screenings durchführen.<br />
Anlässlich einer Diskussionsrunde zu diesem Thema im Jahr 2010 hat ein Großteil der<br />
eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Justiz sowie<br />
Vertreter von beteiligten Interessenskreisen betont, dass die Geburt eines Kindes<br />
selbstverständlich nicht als Schaden angesehen wird. Anfang 2011 hat das BM für<br />
Justiz den Entwurf zu einem Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz vorgelegt, in dem<br />
für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein weitgehender Ausschluss der Haftung<br />
vorgesehen war. Das Begutachtungsverfahren hat kein einheitliches Meinungsbild zu<br />
diesem Gesetzesentwurf ergeben. In den zahlreichen kritischen Stellungnahmen wurde<br />
u.a. gefordert, Regelungen über eine soziale Absicherung der betroffenen Personen<br />
einzuführen.<br />
Es wäre daher notwendig, flankierende sozialrechtliche Leistungen sicherzustellen und<br />
der umfassenden Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern ein besonderes<br />
Augenmerk zu schenken.<br />
Im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen (etwa im Rahmen des Vorsorgeprogramms<br />
nach dem Mutter-Kind-Pass, das geburtshilfliche Untersuchungen, Laboruntersuchungen<br />
und Ultraschalluntersuchungen umfasst), ist eine umfassende vorausgehende,<br />
begleitende und nachgehende Beratung für die schwangere Frau und<br />
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