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nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...

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2.4. Schwangerschaft und Geburt<br />

Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />

51<br />

52<br />

Laufende Fortbildungsveranstaltungen unter<br />

Einbeziehung von Selbstvertretern zur<br />

stärkeren Verankerung des geltenden Sachwalterrechts<br />

in der Rechtsanwendung und zur<br />

Unterstützung der Weiterentwicklung des<br />

Sachwalterrechts<br />

Durch erhöhte Förderungen soll den Sachwalterschaftsvereinen<br />

die Übernahme von<br />

zusätzlichen Fällen und Funktionen ermöglicht<br />

werden<br />

2012-2020 BMJ<br />

2012-2020 BMJ<br />

2.4. Schwangerschaft und Geburt<br />

2.4.1. Ausgangslage<br />

Durch die Fortschritte der pränatalen Diagnostik, die geltende Gesetzeslage sowie die<br />

Judikatur des OGH ist eine Debatte über die vielfältigen medizinischen, juristischen und<br />

ethischen Aspekte der Geburt von Kindern mit Behinderungen entstanden.<br />

Nach geltendem Recht kann die Geburt eines behinderten Kindes Schadenersatzansprüche<br />

gegen einen behandelnden Arzt auslösen, wenn die Behinderung des Kindes<br />

zwar nicht durch eine aktive Handlung des Arztes verursacht wurde, der behandelnde<br />

Arzt aber fahrlässig, vorsätzlich oder wissentlich eine falsche Diagnose gestellt hat oder<br />

den Informationspflichten nicht (oder nicht ausreichend) nachgekommen ist. Dies kann<br />

dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte möglichst alle vorhandenen Untersuchungen<br />

und Screenings durchführen.<br />

Anlässlich einer Diskussionsrunde zu diesem Thema im Jahr 2010 hat ein Großteil der<br />

eingeladenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Justiz sowie<br />

Vertreter von beteiligten Interessenskreisen betont, dass die Geburt eines Kindes<br />

selbstverständlich nicht als Schaden angesehen wird. Anfang 2011 hat das BM für<br />

Justiz den Entwurf zu einem Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz vorgelegt, in dem<br />

für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein weitgehender Ausschluss der Haftung<br />

vorgesehen war. Das Begutachtungsverfahren hat kein einheitliches Meinungsbild zu<br />

diesem Gesetzesentwurf ergeben. In den zahlreichen kritischen Stellungnahmen wurde<br />

u.a. gefordert, Regelungen über eine soziale Absicherung der betroffenen Personen<br />

einzuführen.<br />

Es wäre daher notwendig, flankierende sozialrechtliche Leistungen sicherzustellen und<br />

der umfassenden Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern ein besonderes<br />

Augenmerk zu schenken.<br />

Im Zusammenhang mit pränatalen Untersuchungen (etwa im Rahmen des Vorsorgeprogramms<br />

nach dem Mutter-Kind-Pass, das geburtshilfliche Untersuchungen, Laboruntersuchungen<br />

und Ultraschalluntersuchungen umfasst), ist eine umfassende vorausgehende,<br />

begleitende und nachgehende Beratung für die schwangere Frau und<br />

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