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nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...

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5.8. Der Bund als <strong>Arbeit</strong>geber<br />

Der Zugang zur Aus- und Weiterbildung im Sport ist nur unter erschwerten Bedingungen<br />

möglich. Erste Ansätze wurden durch den Verein „Karriere danach“ geschaffen, der<br />

sich für alle Spitzensportler einsetzt, auch jene mit Behinderungen.<br />

5.7.2. Zielsetzungen<br />

‣ Für Menschen mit Behinderungen soll ein chancengleicher Zugang zur Aus- und<br />

Weiterbildung geschaffen werden.<br />

‣ Die Ausbildungen für pädagogische Berufe sollen für Menschen mit Behinderungen<br />

geöffnet werden.<br />

Indikator zur Zielerreichung (Messgröße):<br />

Zahl der behinderten Studierenden in Ausbildungsgängen für pädagogische Berufe<br />

5.7.3. Maßnahmen<br />

Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />

180<br />

181<br />

182<br />

Durchforstung der Vorschriften betreffend<br />

die Zulassung zu Berufen und Berufsausbildungen<br />

im Hinblick auf mögliche diskriminierende<br />

Bestimmungen und deren Beseitigung<br />

Beratungen und Vorbereitung von Entwicklungsschritten<br />

für den Zugang zu pädagogischen<br />

Berufen<br />

Weitere Unterstützung des Vereins „Karriere<br />

danach“<br />

ab 2013<br />

Alle<br />

Bundesministerien<br />

und Länder<br />

2013 BMUKK<br />

2012-2020 BMLVS<br />

5.8. Der Bund als <strong>Arbeit</strong>geber<br />

5.8.1. Ausgangslage<br />

Der Bund erfüllt seit 2007 die Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.<br />

Zur weiteren Forcierung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen<br />

im Bundesdienst wurde seitens des BKA mit 1. Jänner 2012 die Möglichkeit geschaffen,<br />

unter der Voraussetzung der budgetären Bedeckung begünstigte Behinderte mit einem<br />

Grad der Behinderung von 70 % und mehr über den im Personalplan festgesetzten<br />

Stand aufzunehmen. Das BKA berichtet der Bundesregierung zweimal jährlich über die<br />

Anzahl der Bediensteten mit Behinderungen im Bundesdienst.<br />

Im Finanzministerium wurde zwischen Ressortleitung und Zentralausschuss eine Vereinbarung<br />

zur dauerhaften Integration von <strong>Arbeit</strong>nehmern und <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen mit<br />

Behinderungen abgeschlossen, deren Umsetzung jährlich evaluiert werden soll. Das<br />

BMF bietet auch besondere Unterstützungsmaßnahmen für 50 Bedienstete mit Seh<strong>behinderung</strong>en<br />

und nimmt jährlich ein bis zwei behinderte Spitzensportler oder Spitzensportlerinnen<br />

auf.<br />

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