nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...
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5.8. Der Bund als <strong>Arbeit</strong>geber<br />
Der Zugang zur Aus- und Weiterbildung im Sport ist nur unter erschwerten Bedingungen<br />
möglich. Erste Ansätze wurden durch den Verein „Karriere danach“ geschaffen, der<br />
sich für alle Spitzensportler einsetzt, auch jene mit Behinderungen.<br />
5.7.2. Zielsetzungen<br />
‣ Für Menschen mit Behinderungen soll ein chancengleicher Zugang zur Aus- und<br />
Weiterbildung geschaffen werden.<br />
‣ Die Ausbildungen für pädagogische Berufe sollen für Menschen mit Behinderungen<br />
geöffnet werden.<br />
Indikator zur Zielerreichung (Messgröße):<br />
Zahl der behinderten Studierenden in Ausbildungsgängen für pädagogische Berufe<br />
5.7.3. Maßnahmen<br />
Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />
180<br />
181<br />
182<br />
Durchforstung der Vorschriften betreffend<br />
die Zulassung zu Berufen und Berufsausbildungen<br />
im Hinblick auf mögliche diskriminierende<br />
Bestimmungen und deren Beseitigung<br />
Beratungen und Vorbereitung von Entwicklungsschritten<br />
für den Zugang zu pädagogischen<br />
Berufen<br />
Weitere Unterstützung des Vereins „Karriere<br />
danach“<br />
ab 2013<br />
Alle<br />
Bundesministerien<br />
und Länder<br />
2013 BMUKK<br />
2012-2020 BMLVS<br />
5.8. Der Bund als <strong>Arbeit</strong>geber<br />
5.8.1. Ausgangslage<br />
Der Bund erfüllt seit 2007 die Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.<br />
Zur weiteren Forcierung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen<br />
im Bundesdienst wurde seitens des BKA mit 1. Jänner 2012 die Möglichkeit geschaffen,<br />
unter der Voraussetzung der budgetären Bedeckung begünstigte Behinderte mit einem<br />
Grad der Behinderung von 70 % und mehr über den im Personalplan festgesetzten<br />
Stand aufzunehmen. Das BKA berichtet der Bundesregierung zweimal jährlich über die<br />
Anzahl der Bediensteten mit Behinderungen im Bundesdienst.<br />
Im Finanzministerium wurde zwischen Ressortleitung und Zentralausschuss eine Vereinbarung<br />
zur dauerhaften Integration von <strong>Arbeit</strong>nehmern und <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen mit<br />
Behinderungen abgeschlossen, deren Umsetzung jährlich evaluiert werden soll. Das<br />
BMF bietet auch besondere Unterstützungsmaßnahmen für 50 Bedienstete mit Seh<strong>behinderung</strong>en<br />
und nimmt jährlich ein bis zwei behinderte Spitzensportler oder Spitzensportlerinnen<br />
auf.<br />
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