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Herrenberg KW 24.indb

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16.06.<br />

24/11 13<br />

Amtsblatt<br />

<strong>Herrenberg</strong> Amtl. Bekanntm./Informationen<br />

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: 4 K 193 / 10<br />

Zwangsversteigerung Informationen<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

der im Grundbuch von Gültstein eingetragene<br />

Grundbesitz<br />

Heft 33233 Gültstein BV Nr. 1<br />

70,5066/1.000 Miteigentumsanteil<br />

an dem Grundstück<br />

Gemarkung Gültstein<br />

Flst. 3118/3 Cranachstr. 23, 23/001<br />

1129 qm<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an<br />

der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten<br />

Wohnungseigentum<br />

(= vermietete 2 Zi.whg im EG mit 57 qm,<br />

Sondernutzungsrecht an der Terrasse im<br />

EG, Abstr. und Pkw Stellplatz im UG. Bj.<br />

1987)*<br />

am Dienstag, den 19. Juli 2011,<br />

vorm. 10.00 Uhr<br />

im Rathaus, Marktpl. 5,<br />

71083 <strong>Herrenberg</strong>, Ratssaal<br />

öffentlich versteigert werden.<br />

Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG:<br />

85.000,00 Euro<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am<br />

10.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />

worden.<br />

Bieter müssen sich im Termin ausweisen<br />

und damit rechnen, dass sie Sicherheit zu<br />

leisten haben. Diese beträgt in der Regel<br />

10 % des Verkehrswertes und ist sofort<br />

zu erbringen. Die Sicherheit ist unbar zu<br />

leisten. Bietvollmachten müssen öffentlich<br />

beglaubigt sein.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ver-<br />

Amtsgericht Stuttgart Aktenzeichen: 4 K 194 / 10<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll<br />

der im Grundbuch von Gültstein eingetragene<br />

Grundbesitz<br />

Heft 33244 Gültstein BV Nr. 1<br />

101,3026/1.000 Miteigentumsanteil<br />

an dem Grundstück<br />

Gemarkung Gültstein<br />

Flst. 3118/3 Cranachstr. 23, 23/001<br />

1129 qm<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

verbunden mit dem Sondereigentum an<br />

der im Aufteilungsplan mit Nr. 14 bezeichneten<br />

Wohnungseigentum<br />

(= bis 30.06.2011 vermietete 3 Zi. Maisonette<br />

Whg im DG, Einliegerbalkon mit 87<br />

qm, Sondernutzungsrecht an Abstr. und<br />

Pkw Stellplatz Nr. 14 im UG. Bj. 1987)*<br />

am Dienstag, den 19. Juli 2011,<br />

vorm. 11.00 Uhr<br />

im Rathaus, Marktpl. 5,<br />

71083 <strong>Herrenberg</strong>, Ratssaal<br />

öffentlich versteigert werden.<br />

Verkehrswert gemäß § 74a Abs. 5 ZVG:<br />

119.000,00 Euro<br />

Der Versteigerungsvermerk ist am<br />

10.08.2010 in das Grundbuch eingetragen<br />

worden.<br />

Bieter müssen sich im Termin ausweisen<br />

und damit rechnen, dass sie Sicherheit zu<br />

leisten haben. Diese beträgt in der Regel<br />

10 % des Verkehrswertes und ist sofort<br />

zu erbringen. Die Sicherheit ist unbar zu<br />

leisten. Bietvollmachten müssen öffentlich<br />

beglaubigt sein.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht ver-<br />

merkt oder wird ein Recht später als der<br />

Versteigerungsvermerk eingetragen, so<br />

muss der Berechtigte es spätestens im<br />

Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn<br />

der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht.<br />

Das Recht wird sonst im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und<br />

bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und<br />

den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor<br />

dem Termin eine Berechnung des Anspruchs<br />

- getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten einzureichen und den<br />

beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />

des Grundstücks, des Erbbaurechts oder<br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />

entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens zu erwirken, bevor<br />

das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht<br />

dies nicht, tritt für das Recht der<br />

Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Einsichtnahme in Gutachten zwischen<br />

8.30 und 13.00 Uhr an der Infotheke des<br />

Amtsgerichts.<br />

70190 Stuttgart, den 21.04.2011<br />

Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5<br />

Az.: 4 K 193 / 10<br />

Telefon (07 11) 9 21 30 39<br />

www.zvg.com<br />

gez. Kursawe, Rechtspflegerin<br />

* Angaben ohne Gewähr<br />

merkt oder wird ein Recht später als der<br />

Versteigerungsvermerk eingetragen, so<br />

muss der Berechtigte es spätestens im<br />

Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn<br />

der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht.<br />

Das Recht wird sonst im geringsten<br />

Gebot nicht berücksichtigt und<br />

bei der Verteilung des Versteigerungserlöses<br />

dem Anspruch des Gläubigers und<br />

den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor<br />

dem Termin eine Berechnung des Anspruchs<br />

- getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten einzureichen und den<br />

beanspruchten Rang mitzuteilen.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung<br />

des Grundstücks, des Erbbaurechts oder<br />

des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />

entgegensteht, wird aufgefordert,<br />

die Aufhebung oder einstweilige Einstellung<br />

des Verfahrens zu erwirken, bevor<br />

das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht<br />

dies nicht, tritt für das Recht der<br />

Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />

Gegenstandes.<br />

Einsichtnahme in Gutachten zwischen<br />

8.30 und 13.00 Uhr an der Infotheke des<br />

Amtsgerichts.<br />

70190 Stuttgart, den 21.04.2011<br />

Amtsgericht Stuttgart, Hauffstraße 5<br />

Az.: 4 K 194 / 10<br />

Telefon (07 11) 9 21 30 39<br />

www.zvg.com<br />

gez. Kursawe, Rechtspflegerin<br />

* Angaben ohne Gewähr<br />

E-Mail Vorlagen für das Amtsblatt<br />

Texte: Word- oder rtf – Format. Bilder: jpg – Format.<br />

Bilder immer separat als Anhang. Keine Bilder in den Text integrieren.<br />

Jetzt Patin oder Pate werden<br />

2 Schülerinnen und 3 Schüler<br />

benötigen noch Ihre Unterstützung!<br />

Letzte Woche erfolgte die erste Zuteilung<br />

der gemeldeten Patenjugendlichen<br />

zu ihren Patinnen und Paten. 15<br />

Schülerinnen und Schüler konnte eine<br />

Patenschaft vermittelt werden. Da wir<br />

jedoch 20 Anmeldungen insgesamt vorliegen<br />

haben, benötigen wir noch weitere,<br />

engagierte Patinnen und Paten. Es besteht<br />

als die Möglichkeit jetzt noch eine<br />

Patenschaft zu übernehmen! Bitte einfach<br />

mit uns Kontakt aufnehmen.<br />

Entsprechende Unterstützung erhalten<br />

Sie durch unsere Servicestelle und von<br />

den vielen, erfahrenen Patinnen und Paten,<br />

die bereits ihr zweites oder sogar ihr<br />

drittes Patenkind betreuen. Diese zeitlich<br />

überschaubare Aufgabe bringt einen Gewinn<br />

für die Schüler und auch unsere Patinnen<br />

und Paten erhalten meistens viel<br />

zurück. Unsere enge Zusammenarbeit<br />

mit den Lehrern, dem Gesamtelternbeirat<br />

und den Schulsozialarbeitern ermöglicht<br />

eine gute Betreuung der Patenkinder in<br />

unterschiedlichen Entwicklungsphasen.<br />

Wir möchten Sie daher ermuntern Patin<br />

oder Pate zu werden!<br />

Durch eine Patenschaft leisten Sie einen<br />

wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft,<br />

denn Sie können etwas von Ihrer Lebenserfahrung<br />

durch Familienarbeit oder eine<br />

berufliche Tätigkeit an die nächste Generation<br />

weitergeben. Und Sie dürfen einen<br />

Jugendlichen aktiv bei der Berufsfindung<br />

unterstützen.<br />

Das Projekt „Patenschaft Schule – Beruf<br />

<strong>Herrenberg</strong>“ unter der Schirmherrschaft<br />

von Oberbürgermeister Thomas Sprißler<br />

soll Jugendlichen den Einstieg in das Be-<br />

Ab 1. Juli 2011 werden Rentner ein wenig<br />

mehr Geld erhalten. Bei vielen<br />

weicht die Freude über die Rentenerhöhung<br />

jedoch schnell der Verunsicherung.<br />

Schließlich ist überall zu lesen,<br />

eine Rentenerhöhung sei voll<br />

steuerpflichtig. Dies ist richtig, dennoch<br />

muss nicht jede Rentenerhöhung<br />

auch zu einer Einkommensteuerzahlung<br />

führen, erklärt der Bund der Steuerzahler<br />

Baden-Württemberg.<br />

Rentnerinnen und Rentner erhalten ab 1.<br />

Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente.<br />

Grundlage der Rentenanpassung ist die<br />

Lohnentwicklung. Mit der wirtschaftlichen<br />

Erholung im vergangenen Jahr<br />

sind die Bruttolöhne und -gehälter in<br />

Deutschland gestiegen, so dass nun<br />

auch die Rentner eine Anpassung ihrer<br />

Bezüge erhalten. Dies hat nicht nur Auswirkungen<br />

auf das Portemonnaie, sondern<br />

auch auf die Steuern.<br />

Geht ein Arbeitnehmer in Rente, wird für<br />

ihn ein so genannter Rentenfreibetrag ermittelt.<br />

Dieser Betrag wird zu Beginn der<br />

Rente einmal festgeschrieben und gilt<br />

dann ein Leben lang. Dies führt dazu, dass<br />

ein Teil der Rente stets steuerfrei bleibt.<br />

Neu hinzukommende Beträge aus einer<br />

Rentenerhöhung zählen hingegen voll zum<br />

steuerpflichtigen Einkommen. Zum Beispiel<br />

hat ein Rentner mit einer monatlichen<br />

rufsleben erleichtern. Ehrenamtliche Patinnen<br />

und Paten bieten den Schülerinnen<br />

und Schülern Begleitung, Beratung und<br />

Unterstützung beim Übergang von der<br />

Schule in den Beruf. Trägerschaft des<br />

Projektes: Stadtseniorenrat, Stadtjugendring<br />

und Mobile Jugendarbeit.<br />

Termine auf einen Blick<br />

Patengruppentreffen „Patenschaften<br />

2007 + 2008 + 2009 + 2010“ Erfahrungsaustausch<br />

aller Patenjahrgänge<br />

Donnerstag, 30. Juni 2011 um 19.00<br />

Uhr im Biologieraum der Vogt-Heß-<br />

Schule, Schulzentrum Markweg.<br />

Patengruppentreffen „Patenschaften<br />

2011“<br />

Dienstag 19. Juli 2011, erstes Treffen<br />

der neuen Patengruppe 2011 um<br />

19.00 Uhr im Biologieraum der Vogt-<br />

Heß-Schule, Schulzentrum Markweg.<br />

Servicestelle<br />

Patenschaft Schule- Beruf <strong>Herrenberg</strong><br />

Projektkoordinatorin Oda Kauffer<br />

Marienstraße 21, 71083 <strong>Herrenberg</strong><br />

Telefon (0 70 32) 95 63 86<br />

Telefax (0 70 32) 95 63 91<br />

patenschaft@sjr-hbg.de<br />

Beim Patenschaftstreffen.<br />

Senioren und Steuern<br />

Steuerpflicht durch Rentenerhöhung?<br />

Rente von 1.500 Euro (Jahresrente 18.000<br />

Euro), der 2010 in Rente gegangen ist, einen<br />

Rentenfreibetrag von 7.200 Euro (40<br />

Prozent von 18.000 Euro), insoweit sind<br />

10.800 Euro steuerpflichtig. Erhöht sich die<br />

Rente ab Juli 2011 um 0,99 Prozent auf<br />

monatlich rund 1.515 Euro, sind im Jahr<br />

2011 rund 10.890 Euro steuerpflichtig.<br />

Je nachdem wie hoch die persönliche<br />

Rente ist und ob der Rentner noch weitere<br />

Einkünfte hat, kann für die Rentenerhöhung<br />

Steuer anfallen. Dies muss aber<br />

nicht sein, denn der Staat garantiert ein<br />

steuerfreies Existenzminimum von 8.004<br />

Euro im Jahr, erklärt der Bund der Steuerzahler<br />

Baden-Württemberg. Zudem können<br />

eine Reihe von Aufwendungen abgezogen<br />

werden, wie zum Beispiel Beiträge<br />

zur Krankenversicherung, die Kirchensteuer<br />

oder der Werbungskostenpauschbetrag.<br />

Nur wenn das zu versteuernde<br />

Einkommen unterm Strich den Betrag<br />

von 8.004 Euro im Jahr übersteigt, wird<br />

Einkommensteuer fällig. Bei Ehepaaren<br />

verdoppelt sich der Betrag.<br />

Ob Steuer anfällt oder nicht und welche<br />

Beträge abzugsfähig sind, darüber informiert<br />

der kostenlose Ratgeber des<br />

Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg<br />

„Senioren und Steuern“, der unter<br />

der gebührenfreien Rufnummer (08<br />

00) 0 76 77 78 angefordert werden kann.

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