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Registrierungsformular vom 13. Mai 2011 der HSBC Trinkaus ...

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<strong>Registrierungsformular</strong> <strong>vom</strong> <strong>13.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2011</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> & Burkhardt AG<br />

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA<br />

Deutsche Börse AG, Frankfurt am <strong>Mai</strong>n<br />

WEPA Industrieholding SE, Arnsberg<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:<br />

BASF Antwerpen N.V., Antwerpen/Belgien<br />

Stadler Rail AG, Bussnang/Schweiz<br />

Hans-Jörg Vetter<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Vorstands<br />

Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Mandate in Aufsichtsräten:<br />

Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien:<br />

Herrenknecht AG, Schwanau<br />

DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt<br />

am <strong>Mai</strong>n (1. stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

Deutscher Sparkassenverlag GmbH, Stuttgart<br />

LBBW Immobilien GmbH, Stuttgart<br />

(Vorsitzen<strong>der</strong>)<br />

* Arbeitnehmervertreter<br />

Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und <strong>der</strong>en Aufgaben und Befugnisse<br />

festsetzen. Den Ausschüssen können, soweit gesetzlich zulässig, auch Entscheidungsbefugnisse<br />

des Aufsichtsrats übertragen werden.<br />

Die Hauptversammlung findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres in Düsseldorf o<strong>der</strong><br />

am Sitz einer an<strong>der</strong>en deutschen Börse statt, an <strong>der</strong> die Aktien <strong>der</strong> Gesellschaften zum<br />

Börsenhandel zugelassen sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.<br />

Der Vorstand hat am 25. November 2010 ein Statusverfahren nach § 97 Abs. 1 AktG eingeleitet<br />

und durch Mitteilung im elektronischen Bundesanzeiger und Aushang in den Betrieben<br />

bekanntgegeben, dass <strong>der</strong> Aufsichtsrat <strong>der</strong> Emittentin künftig nach §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

1 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) in Verbindung mit §§ 95 Satz 5, 96 Abs. 1 Fall 1, 101 Abs. 1<br />

Aktiengesetz (AktG) zusammenzusetzen ist, also je zur Hälfte aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anteilseigner<br />

und aus Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Arbeitnehmer. Es ist beabsichtigt, dass <strong>der</strong> Aufsichtsrat gemäß § 7 Abs. 1<br />

Satz 2 MitbestG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MitbestG sechzehn Mitglie<strong>der</strong> hat und<br />

sich damit aus je acht Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Anteilseigner und <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

zusammensetzt.<br />

Gegen die Bekanntmachung des Vorstands über die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrates<br />

ist keine gerichtliche Entscheidung gemäß § 98 AktG beantragt worden.<br />

Dementsprechend endet die Amtszeit <strong>der</strong> gegenwärtigen Aufsichtsratmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitnehmer<br />

und Anteilseigner kraft Gesetzes mit <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Hauptversammlung am 7. Juni <strong>2011</strong>. Die<br />

Wahl <strong>der</strong> neuen Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Anteilseigner erfolgt durch die ordentliche<br />

Hauptversammlung am 7. Juni <strong>2011</strong>.<br />

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