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Registrierungsformular vom 13. Mai 2011 der HSBC Trinkaus ...

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Anhang II<br />

(c) Sicherheiten und an<strong>der</strong>e<br />

Risikoreduzierungs techniken<br />

Eine Besicherung wird grundsätzlich dort vereinbart, wo<br />

es geboten ist, beispielsweise bei langfristigen Finanzierungen<br />

o<strong>der</strong> reinen Wertpapierkrediten. Außerdem werden<br />

speziell im Derivategeschäft Netting-Vereinbarungen<br />

und Vereinbarungen über die Unterlegung von Marktwerten<br />

mit bestimmten Sicherheiten abgeschlossen. Bei<br />

Netting-Vereinbarungen können gegenläufige Kontrakte<br />

mit einem einzelnen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen<br />

gegeneinan<strong>der</strong> aufgerechnet werden. Diese<br />

Vereinbarungen verringern das zuvor dargestellte theoretische<br />

maximale Ausfallrisiko deutlich.<br />

Kreditsicherheiten werden in EDV-Systemen erfasst und<br />

überwacht, die <strong>HSBC</strong> <strong>Trinkaus</strong> selbst entwickelt hat. Die<br />

Zuordnung <strong>der</strong> Sicherheit zu einer Kreditlinie wird im<br />

Liniensystem vorgenommen.<br />

Für Finanzsicherheiten werden die verpfändeten Konten<br />

und Depots erfasst. Sie werden täglich bewertet. Dazu<br />

dient ein EDV-Programm, das die Stammdaten <strong>der</strong><br />

Sicherheiten mit den Konto- beziehungsweise Depotdaten<br />

verknüpft. Für die Bewertung werden Standardbeleihungssätze<br />

für verschiedene Finanzsicher heiten<br />

vorgegeben, von denen bei Bedarf durch Einzelfallentscheidungen<br />

<strong>der</strong> Kompetenzträger abgewichen werden<br />

kann (z. B. zur Vermeidung von Klumpenrisiken). Liegt<br />

für bestimmte Wertpapiere keine Bewertung vor, dann<br />

wird individuell unter Ein beziehung eines Kreditanalysten<br />

darüber entschieden, ob eine Anerkennung als<br />

Sicherheit möglich ist.<br />

Finanzsicherheiten in Form von Verpfändungen von Konten<br />

und Depots bei Drittbanken werden nur in Ausnahmefällen<br />

akzeptiert. Eine Bewertung erfolgt nur, wenn<br />

wir regelmäßig und zeitnah Bestandsbestätigungen von<br />

<strong>der</strong> Drittbank erhalten. Unser Ziel ist immer, dass die<br />

Finanzsicherheiten zu uns transferiert werden.<br />

Die Bewertung von Gewährleistungen und Garantien ergibt<br />

sich aus <strong>der</strong> Garantiesumme, die im Vertrag festgelegt<br />

ist, und <strong>der</strong> Bonität / dem Rating des Garanten.<br />

Demgegenüber werden Sachsicherheiten (Abtretungen<br />

von For<strong>der</strong>ungen und Rechten sowie Sicherungsübereignungen<br />

von Gegenständen) aufgrund <strong>der</strong> individuellen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten jedes Einzelfalls nicht nach festen Regeln<br />

bewertet. Vielmehr berücksichtigen wir hier alle relevanten<br />

Risikoparameter. So werden bei <strong>der</strong> Bewertung<br />

beispielsweise <strong>der</strong> juristische Status <strong>der</strong> Sicherheitenvereinbarung,<br />

die Kreditqualität <strong>der</strong> abgetretenen For<strong>der</strong>ung,<br />

bei Sicherungsübereignungen auch <strong>der</strong> Standort,<br />

die Liquidierbarkeit <strong>der</strong> Sachwerte sowie die Volatilität<br />

<strong>der</strong> Marktwerte in Betracht gezogen. Abhängig <strong>vom</strong> Ergebnis<br />

dieser Analyse wird für jede gestellte Sicherheit<br />

ein individueller Bewertungsabschlag festgelegt.<br />

Grundschulden sollen innerhalb eines Beleihungsrahmens<br />

von 50 % bei überwiegend gewerblicher Nutzung<br />

beziehungsweise 60 % bei überwiegend wohnwirtschaftlicher<br />

Nutzung liegen. Die Basis bildet <strong>der</strong> mit anerkannten<br />

gutachterlichen Methoden festgestellte und<br />

nachhaltig erzielbare Verkehrswert. Bei Immobilien basiert<br />

<strong>der</strong> Verkehrswert in <strong>der</strong> Regel auf dem Ertragswert.<br />

Liegt bei wohnwirtschaftlichen Immobilien eine überwiegende<br />

Eigennutzung vor, kann auch <strong>der</strong> Sachwert<br />

angesetzt werden.<br />

Als Sicherheiten im Auslandsgeschäft kommen insbeson<strong>der</strong>e<br />

staatliche und privatwirtschaftliche Kreditversicherungen<br />

und Bankgarantien in Betracht. Diese werden<br />

mit ihrer Garantiesumme bewertet.<br />

Die gestellten Sicherheiten werden in regelmäßigen Abständen<br />

geprüft. Bei Grundpfandrechten bewerten wir<br />

das Beleihungsobjekt spätestens nach fünf Jahren neu.<br />

Wenn <strong>der</strong> grundpfandrechtlich besicherte Kredit den<br />

normalen Beleihungsrahmen von 50 % bzw. 60 % des<br />

Werts des Beleihungsobjekts übersteigt, ist aber eine<br />

jährliche Überprüfung notwendig. Bei Zessionen und Sicherungsübereignungen<br />

ist von den Kompetenzträgern<br />

festzulegen, in welchen zeitlichen Abständen und welchem<br />

Detail- und Aussagegrad <strong>der</strong> Kunde entsprechende<br />

Nachweise für die Sicherheiten vorlegen soll.<br />

Bei bewerteten Sicherheiten wird ihr jeweiliger Sicherungswert,<br />

gegebenenfalls unter Berücksichtigung von<br />

Obergrenzen (zur Vermeidung von Klumpenrisiken), für<br />

den Risikoausweis automatisch berücksichtigt.<br />

Das Liniensystem meldet eine Überziehung, wenn die<br />

Anfor<strong>der</strong>ung an die Sicherheiten zu einer Kreditlinie<br />

nicht erfüllt ist, das heißt, wenn entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kreditlinie<br />

keine Sicherheit im System zugeordnet ist o<strong>der</strong> wenn<br />

<strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Sicherheit den im System hinterlegten<br />

Mindestwert unterschreitet.<br />

F II. 26

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