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BESCHEINIGUNG DER NICHT-EIGNUNG - Deutsche Gesellschaft ...

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Der untersuchende Arzt sollte den Untersuchten darum bitten, von seinen<br />

behandelnden Ärzten Berichte zu diesen speziellen Problemen beizubringen.<br />

2.1 Infektionskrankheiten<br />

Eine aktive Infektionskrankheit, wie z.B. Tuberkulose, Gastroenteritis oder übertragbare<br />

Sexualerkrankungen sind nicht akzeptabel. Screening-Untersuchungen<br />

auf pulmonale Tuberkulose sollten sich auf Personen aus Hochinzidenzländern<br />

(>50/100000) beschränken. Eine HIV-Infektion ist akzeptabel, sofern keine<br />

vernünftigen Gründe bestehen, dass Nebenwirkungen einer Therapie oder akute<br />

Notfälle auftreten könnten. Eine ausgebrochene AIDS-Erkrankung ist nicht mit den<br />

Bedingungen eines Offshore-Arbeitsplatzes vereinbar.<br />

Für das Cateringpersonal gelten besondere Untersuchungs-Bedingungen, um<br />

akute oder chronische Krankheiten auszuschließen. Dazu zählen der Magen-<br />

Darm-Bereich, Brust, Ohr, Hals und Haut (Siehe Anhang 1 – Cateringpersonal).<br />

2.2 Maligne Erkrankungen (Krebs)<br />

Arbeitnehmer mit histologisch gesicherten malignen Erkrankungen sind<br />

normalerweise für Offshore-Tätigkeiten nicht geeignet. Jeder Fall sollte allerdings<br />

individuell betrachtet werden und der jeweils typische Verlauf und die Prognose<br />

berücksichtigt werden. Das Fortschreiten und die Wahrscheinlichkeit von<br />

Komplikationen dieser Krankheit oder ihrer Behandlung müssen sorgfältig<br />

abgewogen werden.<br />

Es empfiehlt sich, vor der endgültigen Entscheidung jede erreichbare Information<br />

von den behandelnden Ärzten einzuholen. Es ist ggf. angebracht, die Gültigkeitsdauer<br />

der Bescheinigung einzuschränken, damit eine frühere medizinische<br />

Überprüfung durch den untersuchenden Arzt erfolgen kann. Somit kann der<br />

Unternehmer fortlaufend dahingehend beraten werden, ob der Betroffene weiterhin<br />

für Offshore-Tätigkeiten geeignet ist.<br />

2.3 Erkrankungen des Verdauungssystems<br />

Jede Verdauungsstörung, die schwere oder wiederkehrende Symptome aufweist,<br />

sollte einem geeigneten Facharzt zur Diagnostik und Beurteilung hinsichtlich der<br />

Eignung für Offshore-Arbeit zugewiesen werden.<br />

2.3.1 Besondere Bedingungen<br />

Schmerzhafte Zahnkaries, Mundschleimhaut-Abszesse, schwere<br />

Zahnfleischerkrankungen oder Kiefergelenkserkrankungen sind bei Offshore-<br />

Mitarbeitern nicht akzeptabel. Zahnsanierung, Zahnersatz oder andere<br />

Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Arbeitnehmern<br />

auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen DGMM e.V. 13

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