BESCHEINIGUNG DER NICHT-EIGNUNG - Deutsche Gesellschaft ...
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Der untersuchende Arzt sollte den Untersuchten darum bitten, von seinen<br />
behandelnden Ärzten Berichte zu diesen speziellen Problemen beizubringen.<br />
2.1 Infektionskrankheiten<br />
Eine aktive Infektionskrankheit, wie z.B. Tuberkulose, Gastroenteritis oder übertragbare<br />
Sexualerkrankungen sind nicht akzeptabel. Screening-Untersuchungen<br />
auf pulmonale Tuberkulose sollten sich auf Personen aus Hochinzidenzländern<br />
(>50/100000) beschränken. Eine HIV-Infektion ist akzeptabel, sofern keine<br />
vernünftigen Gründe bestehen, dass Nebenwirkungen einer Therapie oder akute<br />
Notfälle auftreten könnten. Eine ausgebrochene AIDS-Erkrankung ist nicht mit den<br />
Bedingungen eines Offshore-Arbeitsplatzes vereinbar.<br />
Für das Cateringpersonal gelten besondere Untersuchungs-Bedingungen, um<br />
akute oder chronische Krankheiten auszuschließen. Dazu zählen der Magen-<br />
Darm-Bereich, Brust, Ohr, Hals und Haut (Siehe Anhang 1 – Cateringpersonal).<br />
2.2 Maligne Erkrankungen (Krebs)<br />
Arbeitnehmer mit histologisch gesicherten malignen Erkrankungen sind<br />
normalerweise für Offshore-Tätigkeiten nicht geeignet. Jeder Fall sollte allerdings<br />
individuell betrachtet werden und der jeweils typische Verlauf und die Prognose<br />
berücksichtigt werden. Das Fortschreiten und die Wahrscheinlichkeit von<br />
Komplikationen dieser Krankheit oder ihrer Behandlung müssen sorgfältig<br />
abgewogen werden.<br />
Es empfiehlt sich, vor der endgültigen Entscheidung jede erreichbare Information<br />
von den behandelnden Ärzten einzuholen. Es ist ggf. angebracht, die Gültigkeitsdauer<br />
der Bescheinigung einzuschränken, damit eine frühere medizinische<br />
Überprüfung durch den untersuchenden Arzt erfolgen kann. Somit kann der<br />
Unternehmer fortlaufend dahingehend beraten werden, ob der Betroffene weiterhin<br />
für Offshore-Tätigkeiten geeignet ist.<br />
2.3 Erkrankungen des Verdauungssystems<br />
Jede Verdauungsstörung, die schwere oder wiederkehrende Symptome aufweist,<br />
sollte einem geeigneten Facharzt zur Diagnostik und Beurteilung hinsichtlich der<br />
Eignung für Offshore-Arbeit zugewiesen werden.<br />
2.3.1 Besondere Bedingungen<br />
Schmerzhafte Zahnkaries, Mundschleimhaut-Abszesse, schwere<br />
Zahnfleischerkrankungen oder Kiefergelenkserkrankungen sind bei Offshore-<br />
Mitarbeitern nicht akzeptabel. Zahnsanierung, Zahnersatz oder andere<br />
Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Arbeitnehmern<br />
auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen DGMM e.V. 13