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BESCHEINIGUNG DER NICHT-EIGNUNG - Deutsche Gesellschaft ...

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Eine leichte Anämie ohne Symptome ist ggf. tolerierbar, vorausgesetzt, der<br />

Mitarbeiter befindet sich bereits in angemessener ärztlicher Behandlung.<br />

Eine Thalassämia minor und andere symptomfreie Zellerkrankungen sind keine<br />

Ausschlusskriterien für die Eignung zu Offshore-Arbeiten. Die Symptome, die mit<br />

einer Thalassämia major und anderen Zellerkrankungen sowie deren Therapie<br />

verbunden sind, schließen die Betroffenen von einer Offshore-Arbeit aus.<br />

2.12.2 Polyzythämie<br />

Eine primäre Polyzythämie (Polycythaemia Rubra Vera) ist weitgehend<br />

unproblematisch, vorausgesetzt ihre Behandlung wird nicht durch die Zyklen der<br />

Offshore-Arbeit unterbrochen und die Blutwerte befinden sich im Normbereich.<br />

Eine sekundäre Polyzythämie ist ein Ausschlusskriterium.<br />

2.12.3 Erkrankungen der Blutgerinnung<br />

Eine Thrombozytopenie erhöht das Risiko für den Betroffenen, Blutungen nach<br />

einem Trauma zu erleiden. Wenn die Thrombozytenzahl sehr niedrig ist, können<br />

spontane Blutungen auftreten. Eine Thrombozytenzahl von unter 65.000 schließt<br />

den Betroffenen von der Offshore-Arbeit aus.<br />

Hämophilie und damit verbundene Gesundheitsstörungen sind nur bei suffizienter<br />

Therapie und engmaschigen Kontrollen, möglichst nach Rücksprache mit dem<br />

behandelnden Hämatologen, mit Offshore-Tätigkeiten vereinbar.<br />

2.12.4 Maligne Blut-Erkrankungen<br />

Während der Behandlung mit Immunsuppressiva oder Chemotherapie ist eine<br />

Eignung für Offshore-Tätigkeiten nicht gegeben.<br />

2.13 Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems<br />

Sollten Störungen im Muskel-Skelett-System festgestellt werden, so müssen diese<br />

sorgfältig bezüglich der Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Betroffenen<br />

bewertet werden und zwar nicht nur bezogen auf die angestrebten Tätigkeiten,<br />

sondern ebenso auf die Aktivitäten, die einen wichtigen Teil der Aktivitäten im<br />

Offshore-Bereich ausmachen, wie z.B. Helikopterflüge, das Tragen von<br />

Überlebenskleidung, die Fähigkeit, Treppen leicht herauf und hinab zu steigen<br />

sowie, falls notwendig, Notfallmaßnahmen und damit verbundene Tätigkeiten<br />

auszuführen.<br />

Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen, die zur progredienten<br />

Verschlechterung oder zum Rückfall neigen, müssen nicht sofort zum Ausschluss<br />

von der Offshore-Arbeit führen.<br />

Ein angemessener und, falls notwendig, in kürzeren Abständen ausgeführter<br />

Überprüfungszyklus sollte hier eingehalten werden.<br />

Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Arbeitnehmern<br />

20 auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen DGMM e.V.

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