BESCHEINIGUNG DER NICHT-EIGNUNG - Deutsche Gesellschaft ...
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Eine leichte Anämie ohne Symptome ist ggf. tolerierbar, vorausgesetzt, der<br />
Mitarbeiter befindet sich bereits in angemessener ärztlicher Behandlung.<br />
Eine Thalassämia minor und andere symptomfreie Zellerkrankungen sind keine<br />
Ausschlusskriterien für die Eignung zu Offshore-Arbeiten. Die Symptome, die mit<br />
einer Thalassämia major und anderen Zellerkrankungen sowie deren Therapie<br />
verbunden sind, schließen die Betroffenen von einer Offshore-Arbeit aus.<br />
2.12.2 Polyzythämie<br />
Eine primäre Polyzythämie (Polycythaemia Rubra Vera) ist weitgehend<br />
unproblematisch, vorausgesetzt ihre Behandlung wird nicht durch die Zyklen der<br />
Offshore-Arbeit unterbrochen und die Blutwerte befinden sich im Normbereich.<br />
Eine sekundäre Polyzythämie ist ein Ausschlusskriterium.<br />
2.12.3 Erkrankungen der Blutgerinnung<br />
Eine Thrombozytopenie erhöht das Risiko für den Betroffenen, Blutungen nach<br />
einem Trauma zu erleiden. Wenn die Thrombozytenzahl sehr niedrig ist, können<br />
spontane Blutungen auftreten. Eine Thrombozytenzahl von unter 65.000 schließt<br />
den Betroffenen von der Offshore-Arbeit aus.<br />
Hämophilie und damit verbundene Gesundheitsstörungen sind nur bei suffizienter<br />
Therapie und engmaschigen Kontrollen, möglichst nach Rücksprache mit dem<br />
behandelnden Hämatologen, mit Offshore-Tätigkeiten vereinbar.<br />
2.12.4 Maligne Blut-Erkrankungen<br />
Während der Behandlung mit Immunsuppressiva oder Chemotherapie ist eine<br />
Eignung für Offshore-Tätigkeiten nicht gegeben.<br />
2.13 Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems<br />
Sollten Störungen im Muskel-Skelett-System festgestellt werden, so müssen diese<br />
sorgfältig bezüglich der Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Betroffenen<br />
bewertet werden und zwar nicht nur bezogen auf die angestrebten Tätigkeiten,<br />
sondern ebenso auf die Aktivitäten, die einen wichtigen Teil der Aktivitäten im<br />
Offshore-Bereich ausmachen, wie z.B. Helikopterflüge, das Tragen von<br />
Überlebenskleidung, die Fähigkeit, Treppen leicht herauf und hinab zu steigen<br />
sowie, falls notwendig, Notfallmaßnahmen und damit verbundene Tätigkeiten<br />
auszuführen.<br />
Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen, die zur progredienten<br />
Verschlechterung oder zum Rückfall neigen, müssen nicht sofort zum Ausschluss<br />
von der Offshore-Arbeit führen.<br />
Ein angemessener und, falls notwendig, in kürzeren Abständen ausgeführter<br />
Überprüfungszyklus sollte hier eingehalten werden.<br />
Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Arbeitnehmern<br />
20 auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen DGMM e.V.