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BESCHEINIGUNG DER NICHT-EIGNUNG - Deutsche Gesellschaft ...

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1.3. Kategorien von Offshore-Tätigkeiten<br />

Das Offshore-Personal kann in folgende Kategorien eingeteilt werden:<br />

Kategorie A: Alle Arbeitnehmer, die auf Offshore-Arbeitsplätzen<br />

aufsichtsführend tätig sind (Supervisor), außer Besucher.<br />

Kategorie S: Alle Arbeitnehmer, die ausführende Tätigkeiten ausüben<br />

(Operator) oder denen eine zusätzliche Aufgabe für<br />

Notfallsituationen einschließlich Feuerbekämpfung zugewiesen<br />

wird. (Anhang 5)<br />

Kategorie V: Alle Besucher und Arbeitnehmer, die sich nicht länger als 12<br />

Stunden auf einer Offshore-Einrichtung aufhalten (siehe<br />

folgende Hinweise).<br />

Besucher<br />

Besuche auf Offshore-Anlagen sind regelmäßige Ereignisse. Oft sind Personen<br />

externer Unternehmen und Organisationen betroffen. Risiken im Zusammenhang<br />

mit der Offshore-Arbeit sind auch abhängig von der Dauer des Offshore-<br />

Aufenthalts. Daher sind Besucher mit nur kurzer Aufenthaltsdauer mit einem<br />

niedrigeren Risiko behaftet als Mitarbeiter, die vollschichtig oder hauptsächlich<br />

in der Offshore Umgebung arbeiten.<br />

Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:<br />

Für Besuche von bis zu 12 Stunden ist die Eignungsbescheinigung für<br />

Offshore-Arbeit nicht erforderlich. Besucher sollten jedoch vor Antritt der Reise<br />

medizinisch „gescreent“ werden. Die Besucher sollten zur Beantwortung der<br />

Fragen des Formular D, S. 41-43, angehalten werden. Trifft nichts auf sie zu,<br />

können sie als geeignet für den Offshore-Besuch angesehen werden. Die<br />

Besucher müssen dann eine separate Erklärung unterschreiben, dass auf sie<br />

keine der aufgeführten Gesundheitsstörungen zutrifft. Diese Erklärung muss<br />

dem Unternehmer am Ort des Helikopterabflugs vorgezeigt werden. Die<br />

Erklärung hat eine Gültigkeit von einem Monat.<br />

Bei Feststellung einer Erkrankung oder einer gesundheitlichen Auffälligkeit bei<br />

der Beantwortung der Fragen, ist für den Besucher eine Offshore-medizinische<br />

Untersuchung erforderlich. Der Besucher sollte sich einer solchen<br />

Untersuchung unterziehen. Eine gesundheitliche Auffälligkeit oder eine<br />

Erkrankung bedeuten noch nicht den Ausschluss des Besuches, erfordern<br />

jedoch eine besondere Vorbereitung.<br />

Ärztliche Eignungsuntersuchungen bei Arbeitnehmern<br />

8 auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen DGMM e.V.

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