Arbeitsentgelt Ein Grundbegriff des ... - Knappschaft-Bahn-See
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die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in<br />
Form einer lebenslangen Rente vorsehen. Nach dem<br />
31. Dezember 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die<br />
nur eine einmalige Kapitalauszahlung vorsehen, sind voll<br />
steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann nicht mit 20,00 Prozent<br />
pauschal versteuert werden.<br />
Die Pauschalierungsmöglichkeit mit 20,00 Prozent bleibt<br />
jedoch für alle bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossenen<br />
Direktversicherungsverträge aus Gründen der Besitzstandswahrung<br />
erhalten.<br />
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens<br />
(Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001<br />
regelt vom 1. Januar 2002 an unter anderem den Aufbau einer<br />
zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge und gewährt<br />
dem Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche<br />
Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger<br />
gesetzlicher Unverfallbarkeit.<br />
Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen<br />
Altersversorgung sind neben den weiterhin geltenden Regelungen<br />
für eine Direktversicherung in den Durchführungswegen<br />
Direktzusage/Pensionszusage bzw. Unterstützungskasse<br />
und Pensionskasse bzw. Pensionsfonds Entgeltbestandteile<br />
bis zu 4,00 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der<br />
allgemeinen Rentenversicherung nicht dem <strong>Arbeitsentgelt</strong><br />
hinzuzurechnen und damit beitragsfrei.<br />
<strong>Arbeitsentgelt</strong> 13<br />
Besteht neben einer betrieblichen Altersversorgung in den<br />
Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse<br />
noch eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen<br />
Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktver sicherung,<br />
so gelten für jede Gruppe die im Gesetz genannten Grenzen.<br />
Werden jedoch mehrere in den maßgebenden <strong>Ein</strong>zelvorschriften<br />
gemeinsam genannte Durchführungswege wie<br />
Direktzusage und Unterstützungskasse (§ 14 Absatz 1 Satz<br />
2 SGB IV) oder Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung<br />
(§ 1 Absatz 1 Nummer 9 SvEV, § 3 Nummer 63<br />
EStG) nebeneinander praktiziert, kann der Freibetrag je<br />
<strong>Ein</strong>zelvorschrift nur ein Mal berücksichtigt werden.<br />
Die für die jeweiligen Durchführungswege maßgeblichen<br />
Rechtsvorschriften sind in der sich anschließenden Übersicht<br />
enthalten.<br />
a) Die Pensions- oder Direktzusage<br />
Der Arbeitgeber verspricht dem Arbeitnehmer die Zahlung<br />
einer Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung.<br />
Der Arbeitnehmer hat beim <strong>Ein</strong>tritt <strong>des</strong><br />
Versorgungsfalles einen direkten Anspruch gegen den<br />
Arbeitgeber.