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Arbeitsentgelt Ein Grundbegriff des ... - Knappschaft-Bahn-See

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die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in<br />

Form einer lebenslangen Rente vorsehen. Nach dem<br />

31. Dezember 2004 abgeschlossene Direktversicherungen, die<br />

nur eine einmalige Kapitalauszahlung vorsehen, sind voll<br />

steuerpflichtig. Die Lohnsteuer kann nicht mit 20,00 Prozent<br />

pauschal versteuert werden.<br />

Die Pauschalierungsmöglichkeit mit 20,00 Prozent bleibt<br />

jedoch für alle bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossenen<br />

Direktversicherungsverträge aus Gründen der Besitzstandswahrung<br />

erhalten.<br />

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens<br />

(Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001<br />

regelt vom 1. Januar 2002 an unter anderem den Aufbau einer<br />

zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge und gewährt<br />

dem Arbeitnehmer einen individuellen Anspruch auf betriebliche<br />

Altersversorgung durch Entgeltumwandlung mit sofortiger<br />

gesetzlicher Unverfallbarkeit.<br />

Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen<br />

Altersversorgung sind neben den weiterhin geltenden Regelungen<br />

für eine Direktversicherung in den Durchführungswegen<br />

Direktzusage/Pensionszusage bzw. Unterstützungskasse<br />

und Pensionskasse bzw. Pensionsfonds Entgeltbestandteile<br />

bis zu 4,00 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der<br />

allgemeinen Rentenversicherung nicht dem <strong>Arbeitsentgelt</strong><br />

hinzuzurechnen und damit beitragsfrei.<br />

<strong>Arbeitsentgelt</strong> 13<br />

Besteht neben einer betrieblichen Altersversorgung in den<br />

Durchführungswegen Direktzusage oder Unterstützungskasse<br />

noch eine betriebliche Altersversorgung in den Durchführungswegen<br />

Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktver sicherung,<br />

so gelten für jede Gruppe die im Gesetz genannten Grenzen.<br />

Werden jedoch mehrere in den maßgebenden <strong>Ein</strong>zelvorschriften<br />

gemeinsam genannte Durchführungswege wie<br />

Direktzusage und Unterstützungskasse (§ 14 Absatz 1 Satz<br />

2 SGB IV) oder Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung<br />

(§ 1 Absatz 1 Nummer 9 SvEV, § 3 Nummer 63<br />

EStG) nebeneinander praktiziert, kann der Freibetrag je<br />

<strong>Ein</strong>zelvorschrift nur ein Mal berücksichtigt werden.<br />

Die für die jeweiligen Durchführungswege maßgeblichen<br />

Rechtsvorschriften sind in der sich anschließenden Übersicht<br />

enthalten.<br />

a) Die Pensions- oder Direktzusage<br />

Der Arbeitgeber verspricht dem Arbeitnehmer die Zahlung<br />

einer Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung.<br />

Der Arbeitnehmer hat beim <strong>Ein</strong>tritt <strong>des</strong><br />

Versorgungsfalles einen direkten Anspruch gegen den<br />

Arbeitgeber.

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