Beelitzer Nachrichten - November 2014
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26. NOVEMBER <strong>2014</strong>, SEITE 44 NR. 10 / 25. JAHRGANG<br />
BEELITZER NACHRICHTEN<br />
Ratgeber<br />
Trennung und Scheidung - Wer bekommt den Pkw?<br />
Bei einer Trennung und Scheidung stellen<br />
sich viele Fragen, die oft nur durch<br />
eingehende Rechtsberatung durch einen<br />
spezialisierten Rechtsanwalt Ihrer Wahl<br />
geklärt werden können. So auch die<br />
Frage, wem nach einer Trennung und<br />
Scheidung der Pkw zugesprochen wird.<br />
Grundsätzlich behält ein Ehegatte den<br />
Pkw, wenn er Alleineigentümer ist und<br />
diesen bislang nur allein nutzte - also<br />
auch keine gelegentlich familiäre Nutzung<br />
stattfand. Der Fahrzeugwert wird<br />
dann jedoch im Zugewinn mit berücksichtigt.<br />
Kündigungsschutzklage<br />
- Insolvenz des<br />
Arbeitgebers<br />
Ob ein Pkw im Alleineigentum eines<br />
Ehegatten steht, bedarf im Streitfall<br />
einer eingehenden Prüfung. Hier ist zu<br />
berücksichtigten, wer im Pkw-<br />
Kaufvertrag, im Kfz-Brief und -schein<br />
steht, wer das Fahrzeug regelmäßig gefahren<br />
ist und wer sich um die Reparaturen<br />
sowie Wartungen gekümmert hat.<br />
Fahrzeuge, die zumindest gelegentlich<br />
familiär genutzt wurden, unterliegen der<br />
Hausratsteilung und sind somit Haushaltsgegenstände,<br />
sofern sie vor der<br />
Trennung angeschafft wurden. In diesem<br />
Fall ist zu entscheiden, wer das<br />
Fahrzeug am Dringendsten benötigt.<br />
Lassen Sie sich daher umfassend anwaltlich<br />
beraten, bevor Sie den Pkw<br />
etwa in Unkenntnis der Rechtslage an<br />
den anderen Ehegatten herausgeben und<br />
diese Entscheidung nicht mehr rückgängig<br />
gemacht werden kann. Die Kosten<br />
einer anwaltlichen Beratung übernimmt<br />
in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung;<br />
im Falle eines geringen Einkommens<br />
besteht auch die Möglichkeit, dass<br />
Beratungshilfe gewährt wird. Rechtsanwälte<br />
Fachanwältin für Sozialrecht<br />
Michaela Toepel und Fachanwältin<br />
für Familienrecht Dr. jur. Barbara<br />
Toepel, Werder – Potsdam – Beelitz.<br />
Jeder Arbeitnehmer hofft, dass es ihn<br />
nicht betrifft und sein Arbeitgeber Insolvenz<br />
anmelden muss. Sobald das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet ist, kann der<br />
vom Gericht bestimmte Insolvenzverwalter<br />
die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter<br />
mit einer Höchstfrist von<br />
3 Monaten zum Monatsende, wenn<br />
nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist,<br />
kündigen. Der Insolvenzverwalter kann<br />
das Arbeitsverhältnis auch ungeachtet<br />
eines vereinbarten Ausschlusses der<br />
ordentlichen Kündigung auflösen. Gegen<br />
diese Kündigung des Insolvenzverwalters<br />
kann sich selbstverständlich<br />
jeder Arbeitnehmer im Rahmen einer<br />
Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.<br />
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist<br />
der Insolvenzverwalter angehalten, nicht<br />
nur die Gläubiger zu befriedigen, sondern<br />
- was vielen nicht bekannt ist -<br />
auch gegebenenfalls die Arbeitsplätze<br />
durch Umstrukturierung etc. zu erhalten!<br />
Handelt es sich bei dem zu kündigenden<br />
Arbeitnehmer um eine Person, die besonderen<br />
Kündigungsschutzbestimmungen<br />
unterliegt, so hat der Insolvenzverwalter<br />
diese Schutzvorschriften auch in<br />
der Insolvenz zu beachten.<br />
Der Arbeitnehmer muss mit fristgebundener<br />
Kündigungsschutzklage innerhalb<br />
von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen<br />
Kündigung sowohl die fehlende<br />
soziale Rechtfertigung der Kündigung<br />
als auch andere Unwirksamkeitsgründe<br />
gerichtlich geltend machen. Dies gilt<br />
sowohl für die ordentliche als auch die<br />
außerordentliche Kündigung.<br />
Wenden Sie sich an einen spezialisierten<br />
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, er<br />
kann Ihnen behilflich sein, Ihre berechtigten<br />
Interessen wahrzunehmen. Ihre<br />
Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht<br />
übernimmt die entstehenden Anwalts-<br />
und Gerichtskosten. Falls Ihnen<br />
kein ausreichendes Einkommen und<br />
keine Rechtsschutzversicherung zur<br />
Verfügung stehen, besteht auch die<br />
Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.<br />
Rechtsanwalt Paul Toepel<br />
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