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15. Mai - Gemeinde Neftenbach

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Fremdmitteln Fr. 6,5 Mio. Dank der sehr tiefen Zinsen schmerzen uns in der<br />

laufenden Rechnung die Kosten für die Fremdverschuldung nicht sehr. Aber<br />

die Schulden müssen natürlich in 5 - 6 Jahren wieder zurückbezahlt werden.<br />

Übermütig dürfen wir nicht werden, sondern besonnen, gut überlegt und kontrolliert<br />

mit den Mitteln umgehen.<br />

Mit freundlichen Grüssen<br />

Manfred Stahel, <strong>Gemeinde</strong>präsident und Finanzvorstand<br />

Aus den Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Neftenbach</strong><br />

Abnahme der Jahresrechnung 2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Jahresrechnung 2011 der Politischen <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Neftenbach</strong> geprüft. Die laufende Rechnung schliesst bei CHF 26'486'024.96<br />

Aufwand und CHF 24'638'781.79 Ertrag mit einem Aufwandüberschuss von<br />

CHF 1'847'243.17 ab. Das Ergebnis ist somit um CHF 961'056.83 besser ausgefallen<br />

als budgetiert.<br />

Die Investitionsrechnung ergibt bei Ausgaben von CHF 6'464'753.84 und Einnahmen<br />

von CHF 1'433'296.24 Nettoinvestitionen von CHF 5'031'457.60. Gegenüber<br />

dem Budget wurden Investitionen im Umfang von CHF 570'242.40<br />

(noch) nicht ausgeführt.<br />

Im Finanzvermögen resultiert bei Ausgaben von CHF 1'533'259.64 (Buchgewinne<br />

und Investitionen) und CHF 2'206'400.00 Einnahmen (Grundstückverkäufe)<br />

eine Nettoveränderung (Abnahme an Finanzvermögen) von CHF 673'140.36.<br />

Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je CHF 40'672'796.35 aus. Das Eigenkapital<br />

von bisher CHF 21'351'411.72 vermindert sich um den Aufwandüberschuss<br />

von CHF 1'847'243.17 auf neu CHF 19'504'168.55. Das Verwaltungsvermögen<br />

nahm um CHF 2'707'000.00 auf CHF 17'443'000.00 zu.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 4. Juni 2012 die<br />

Jahresrechnung 2011 der Politischen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neftenbach</strong> zu genehmigen.<br />

Vormundschaftswesen / Genehmigung Anschlussvertrag mit Stadt Winterthur<br />

für KESB<br />

Das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird auf den 1. Januar<br />

2013 in Kraft gesetzt. Im Zentrum der Revision steht die Professionalisierung der<br />

Behördenorganisation. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)<br />

muss neu eine Fachbehörde sein, die professionell arbeitet und interdisziplinär<br />

zusammengesetzt ist. Das künftige kantonale Ausführungsrecht sieht vor, dass<br />

sich die <strong>Gemeinde</strong>n zur Aufgabenerfüllung im Kindes- und Erwachsenenschutz<br />

in Kreise zusammen schliessen müssen.<br />

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