15. Mai - Gemeinde Neftenbach
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Fremdmitteln Fr. 6,5 Mio. Dank der sehr tiefen Zinsen schmerzen uns in der<br />
laufenden Rechnung die Kosten für die Fremdverschuldung nicht sehr. Aber<br />
die Schulden müssen natürlich in 5 - 6 Jahren wieder zurückbezahlt werden.<br />
Übermütig dürfen wir nicht werden, sondern besonnen, gut überlegt und kontrolliert<br />
mit den Mitteln umgehen.<br />
Mit freundlichen Grüssen<br />
Manfred Stahel, <strong>Gemeinde</strong>präsident und Finanzvorstand<br />
Aus den Verhandlungen des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>Neftenbach</strong><br />
Abnahme der Jahresrechnung 2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat die Jahresrechnung 2011 der Politischen <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Neftenbach</strong> geprüft. Die laufende Rechnung schliesst bei CHF 26'486'024.96<br />
Aufwand und CHF 24'638'781.79 Ertrag mit einem Aufwandüberschuss von<br />
CHF 1'847'243.17 ab. Das Ergebnis ist somit um CHF 961'056.83 besser ausgefallen<br />
als budgetiert.<br />
Die Investitionsrechnung ergibt bei Ausgaben von CHF 6'464'753.84 und Einnahmen<br />
von CHF 1'433'296.24 Nettoinvestitionen von CHF 5'031'457.60. Gegenüber<br />
dem Budget wurden Investitionen im Umfang von CHF 570'242.40<br />
(noch) nicht ausgeführt.<br />
Im Finanzvermögen resultiert bei Ausgaben von CHF 1'533'259.64 (Buchgewinne<br />
und Investitionen) und CHF 2'206'400.00 Einnahmen (Grundstückverkäufe)<br />
eine Nettoveränderung (Abnahme an Finanzvermögen) von CHF 673'140.36.<br />
Die Bilanz weist Aktiven und Passiven von je CHF 40'672'796.35 aus. Das Eigenkapital<br />
von bisher CHF 21'351'411.72 vermindert sich um den Aufwandüberschuss<br />
von CHF 1'847'243.17 auf neu CHF 19'504'168.55. Das Verwaltungsvermögen<br />
nahm um CHF 2'707'000.00 auf CHF 17'443'000.00 zu.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 4. Juni 2012 die<br />
Jahresrechnung 2011 der Politischen <strong>Gemeinde</strong> <strong>Neftenbach</strong> zu genehmigen.<br />
Vormundschaftswesen / Genehmigung Anschlussvertrag mit Stadt Winterthur<br />
für KESB<br />
Das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wird auf den 1. Januar<br />
2013 in Kraft gesetzt. Im Zentrum der Revision steht die Professionalisierung der<br />
Behördenorganisation. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)<br />
muss neu eine Fachbehörde sein, die professionell arbeitet und interdisziplinär<br />
zusammengesetzt ist. Das künftige kantonale Ausführungsrecht sieht vor, dass<br />
sich die <strong>Gemeinde</strong>n zur Aufgabenerfüllung im Kindes- und Erwachsenenschutz<br />
in Kreise zusammen schliessen müssen.<br />
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