September 2010 - Golf Nordhessen
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GOLFbusiness<br />
www.golfnordhessen.de<br />
Wirtschaft<br />
sparkassenVersicherung: marco Firgens üBer Fragen zum manager-rechtsschutz<br />
Ansprüche drohen von innen und außen<br />
von rainer lomen<br />
Ihre hohe Verantwortung kann für Führungskräfte<br />
bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen<br />
schnell mit großen finanziellen<br />
Risiken verbunden sein. Insbesondere dann,<br />
wenn die Angelegenheit vor Gericht zu<br />
klären ist. Marco Firgens, der die Bad Arolser<br />
Geschäftsstelle der Sparkassen-Versicherung<br />
leitet, nimmt Stellung zu Fragen rund um den<br />
Manager-Rechtsschutz.<br />
Herr Firgens, was versteht man, vereinfacht<br />
ausgedrückt, unter Manager-Rechtsschutz?<br />
Ein Manager, gemeint ist der Vertreter einer<br />
juristischen Person, löst und regelt unter<br />
anderem betriebliche Risiken. Im Rahmen<br />
seiner Tätigkeit unterliegt er vielfältigen<br />
persönlichen Risiken.<br />
An der Stelle setzt der Topmanager-Rechtsschutz<br />
an: Die Ansprüche können sowohl vom<br />
eigenen Unternehmen als auch von Externen,<br />
wie Kunden oder Behörden, gegen den<br />
Manager gerichtet werden. Bei der Lektüre<br />
im Wirtschaftsteil der Presse finden sich dazu<br />
immer wieder einschlägige Fälle.<br />
Wichtig dabei: Es handelt sich um ein Spezialprodukt.<br />
Die Sache lässt sich nicht über<br />
sonstige private Rechtsschutz-Policen lösen.<br />
Für welche Führungskräfte ist der Schutz relevant?<br />
Für welche nicht?<br />
Der Schutz ist relevant für Top-Manager, für<br />
Geschäftsführer einer GmbH oder OHG, die<br />
Komplementäre einer KG, den Vorstand und<br />
Aufsichtsrat einer AG sowie den Vorstand<br />
eines Vereins oder einer Genossenschaft. Für<br />
Führungskräfte ab der zweiten Ebene wird ein<br />
anderes Deckungskonzept geboten.<br />
Wie sieht ein Beispielfall in der Praxis aus, bei<br />
dem der Manager-Rechtsschutz hilft?<br />
Zunächst zum Anstellungsvertrag des Top-<br />
Managers. Denn in dem Bereich kommt es<br />
gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten<br />
zu einer Häufung der Fälle.<br />
Dem Vorstand einer AG wird vom Aufsichtsrat<br />
das Vertrauen entzogen. Er wird abberufen<br />
und sofort freigestellt. Die Vergütung wird<br />
eingefroren. Der Versuch einer gütlichen<br />
Einigung scheitert. Der Vorstand muss Klage<br />
vor dem Landgericht erheben. Der Streitwert<br />
erreicht mit Blick auf das Gehalt der Restlaufzeit<br />
etwa 300.000 Euro. Das Kostenrisiko,<br />
einschließlich der Kosten des Gegners, sind<br />
in der ersten Instanz auf eine Größenordnung<br />
von 20.000 Euro anzusetzen.<br />
Auch in Sachen Vermögensschaden drohen<br />
dem Top-Manager erhebliche Kosten. So<br />
können sowohl die Kostenübernahme des Unternehmen<br />
als auch möglicher Versicherungsschutz<br />
aus einer anderen Unternehmenspolice<br />
versagt werden.<br />
Geben Sie dazu bitte ein Beispiel!<br />
Das kann so aussehen: Der Aufsichtsrat einer<br />
Firma macht gegenüber dem Unternehmensleiter<br />
Schadenersatzforderungen wegen der<br />
mangelhaften Kontrolle der Buchhaltung geltend.<br />
Der Unternehmensleiter will sich gegen<br />
die Forderungen zur Wehr setzen. Das macht<br />
die umgehende Einschaltung eines Anwalts<br />
erforderlich.<br />
Der Streitwert beläuft sich auf 500.000 Euro.<br />
Die Kosten der außergerichtlichen Erledigung<br />
durch einen Vergleich betragen 10.000 Euro.<br />
Es ergibt sich ein Kostenrisiko von 27.000<br />
Euro in der ersten Instanz.<br />
Worauf ist bei einer Versicherung in dem<br />
Kontext zu achten?<br />
Formal ist zu beachten, dass der Schutz auf<br />
die Person abgeschlossen wird, damit der<br />
Top-Manager sämtliche Rechte an dem Vertrag<br />
in seinen Händen hält und sich autark<br />
mit seiner eigenen Police verteidigen kann.<br />
Inhaltlich sollte die Police über ausreichende<br />
Deckungssummen verfügen und eine außergerichtliche<br />
Deckung ermöglichen.<br />
Wo erreicht der Rechtsschutz seine Grenzen?<br />
Wie dargestellt, handelt es sich um eine<br />
„Ein-Personen-Police“. Grundsätzlich macht<br />
es wegen der persönlichen Haftung der übrigen<br />
Organmitglieder Sinn, die Vereinbarung<br />
einer D&O-Police zu prüfen.<br />
Marco Firgens hebt hervor: „Dieser Schutz ist<br />
relevant für Top-Manager, für Geschäftsführer<br />
einer GmbH oder OHG, die Komplementäre<br />
einer KG, den Vorstand und Aufsichtsrat der<br />
Aktiengesellschaft sowie den Vorstand eines<br />
Vereins oder einer Genossenschaft.“<br />
Welche Empfehlungen geben Sie?<br />
Ich halte eine Risikoanalyse für sinnvoll, um<br />
die Bausteine Anstellungsvertrags-, Vermögensschaden-<br />
und Strafrechtschutz bedarfsgerecht<br />
auszuwählen.<br />
Darüber hinaus empfehle ich grundsätzlich<br />
jeder Führungskraft in dieser Position mindestens<br />
den Anstellungsvertrags-Rechtschutz.<br />
Denn es gibt keine Unternehmens- und Privat-Policen,<br />
die im Streitfall ausreichenden<br />
Schutz bieten.<br />
Kontakt:<br />
SV SparkassenVersicherung Bad Arolsen<br />
Geschäftsstelle Marco Firgens<br />
Große Allee 61<br />
34454 Bad Arolsen<br />
Telefon 05691/6239140<br />
Fax 05691/6239149<br />
marco.firgens@sparkassenversicherung.de<br />
Foto: nh