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September 2010 - Golf Nordhessen

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GOLFbusiness<br />

www.golfnordhessen.de<br />

Wirtschaft<br />

sparkassenVersicherung: marco Firgens üBer Fragen zum manager-rechtsschutz<br />

Ansprüche drohen von innen und außen<br />

von rainer lomen<br />

Ihre hohe Verantwortung kann für Führungskräfte<br />

bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen<br />

schnell mit großen finanziellen<br />

Risiken verbunden sein. Insbesondere dann,<br />

wenn die Angelegenheit vor Gericht zu<br />

klären ist. Marco Firgens, der die Bad Arolser<br />

Geschäftsstelle der Sparkassen-Versicherung<br />

leitet, nimmt Stellung zu Fragen rund um den<br />

Manager-Rechtsschutz.<br />

Herr Firgens, was versteht man, vereinfacht<br />

ausgedrückt, unter Manager-Rechtsschutz?<br />

Ein Manager, gemeint ist der Vertreter einer<br />

juristischen Person, löst und regelt unter<br />

anderem betriebliche Risiken. Im Rahmen<br />

seiner Tätigkeit unterliegt er vielfältigen<br />

persönlichen Risiken.<br />

An der Stelle setzt der Topmanager-Rechtsschutz<br />

an: Die Ansprüche können sowohl vom<br />

eigenen Unternehmen als auch von Externen,<br />

wie Kunden oder Behörden, gegen den<br />

Manager gerichtet werden. Bei der Lektüre<br />

im Wirtschaftsteil der Presse finden sich dazu<br />

immer wieder einschlägige Fälle.<br />

Wichtig dabei: Es handelt sich um ein Spezialprodukt.<br />

Die Sache lässt sich nicht über<br />

sonstige private Rechtsschutz-Policen lösen.<br />

Für welche Führungskräfte ist der Schutz relevant?<br />

Für welche nicht?<br />

Der Schutz ist relevant für Top-Manager, für<br />

Geschäftsführer einer GmbH oder OHG, die<br />

Komplementäre einer KG, den Vorstand und<br />

Aufsichtsrat einer AG sowie den Vorstand<br />

eines Vereins oder einer Genossenschaft. Für<br />

Führungskräfte ab der zweiten Ebene wird ein<br />

anderes Deckungskonzept geboten.<br />

Wie sieht ein Beispielfall in der Praxis aus, bei<br />

dem der Manager-Rechtsschutz hilft?<br />

Zunächst zum Anstellungsvertrag des Top-<br />

Managers. Denn in dem Bereich kommt es<br />

gerade in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten<br />

zu einer Häufung der Fälle.<br />

Dem Vorstand einer AG wird vom Aufsichtsrat<br />

das Vertrauen entzogen. Er wird abberufen<br />

und sofort freigestellt. Die Vergütung wird<br />

eingefroren. Der Versuch einer gütlichen<br />

Einigung scheitert. Der Vorstand muss Klage<br />

vor dem Landgericht erheben. Der Streitwert<br />

erreicht mit Blick auf das Gehalt der Restlaufzeit<br />

etwa 300.000 Euro. Das Kostenrisiko,<br />

einschließlich der Kosten des Gegners, sind<br />

in der ersten Instanz auf eine Größenordnung<br />

von 20.000 Euro anzusetzen.<br />

Auch in Sachen Vermögensschaden drohen<br />

dem Top-Manager erhebliche Kosten. So<br />

können sowohl die Kostenübernahme des Unternehmen<br />

als auch möglicher Versicherungsschutz<br />

aus einer anderen Unternehmenspolice<br />

versagt werden.<br />

Geben Sie dazu bitte ein Beispiel!<br />

Das kann so aussehen: Der Aufsichtsrat einer<br />

Firma macht gegenüber dem Unternehmensleiter<br />

Schadenersatzforderungen wegen der<br />

mangelhaften Kontrolle der Buchhaltung geltend.<br />

Der Unternehmensleiter will sich gegen<br />

die Forderungen zur Wehr setzen. Das macht<br />

die umgehende Einschaltung eines Anwalts<br />

erforderlich.<br />

Der Streitwert beläuft sich auf 500.000 Euro.<br />

Die Kosten der außergerichtlichen Erledigung<br />

durch einen Vergleich betragen 10.000 Euro.<br />

Es ergibt sich ein Kostenrisiko von 27.000<br />

Euro in der ersten Instanz.<br />

Worauf ist bei einer Versicherung in dem<br />

Kontext zu achten?<br />

Formal ist zu beachten, dass der Schutz auf<br />

die Person abgeschlossen wird, damit der<br />

Top-Manager sämtliche Rechte an dem Vertrag<br />

in seinen Händen hält und sich autark<br />

mit seiner eigenen Police verteidigen kann.<br />

Inhaltlich sollte die Police über ausreichende<br />

Deckungssummen verfügen und eine außergerichtliche<br />

Deckung ermöglichen.<br />

Wo erreicht der Rechtsschutz seine Grenzen?<br />

Wie dargestellt, handelt es sich um eine<br />

„Ein-Personen-Police“. Grundsätzlich macht<br />

es wegen der persönlichen Haftung der übrigen<br />

Organmitglieder Sinn, die Vereinbarung<br />

einer D&O-Police zu prüfen.<br />

Marco Firgens hebt hervor: „Dieser Schutz ist<br />

relevant für Top-Manager, für Geschäftsführer<br />

einer GmbH oder OHG, die Komplementäre<br />

einer KG, den Vorstand und Aufsichtsrat der<br />

Aktiengesellschaft sowie den Vorstand eines<br />

Vereins oder einer Genossenschaft.“<br />

Welche Empfehlungen geben Sie?<br />

Ich halte eine Risikoanalyse für sinnvoll, um<br />

die Bausteine Anstellungsvertrags-, Vermögensschaden-<br />

und Strafrechtschutz bedarfsgerecht<br />

auszuwählen.<br />

Darüber hinaus empfehle ich grundsätzlich<br />

jeder Führungskraft in dieser Position mindestens<br />

den Anstellungsvertrags-Rechtschutz.<br />

Denn es gibt keine Unternehmens- und Privat-Policen,<br />

die im Streitfall ausreichenden<br />

Schutz bieten.<br />

Kontakt:<br />

SV SparkassenVersicherung Bad Arolsen<br />

Geschäftsstelle Marco Firgens<br />

Große Allee 61<br />

34454 Bad Arolsen<br />

Telefon 05691/6239140<br />

Fax 05691/6239149<br />

marco.firgens@sparkassenversicherung.de<br />

Foto: nh

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