PKF Newsletter Accounting 1/2013
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- Wichtige strategische Ziele (mit Ausmaß und Zeitbezug)<br />
und die dazu verfolgten Strategien müssen nicht<br />
zwingend, können aber immerhin freiwillig angegeben<br />
werden. Jedoch liefert der Standard Vorgaben für<br />
die diesbezügliche Berichterstattung (DRS 20.39).<br />
- Im Zusammenhang mit der Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />
und der Lage des Konzerns ist ein<br />
Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung mit<br />
den in der Vorperiode berichteten Prognosen vorzunehmen<br />
(DRS 20.57).<br />
- Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben<br />
die Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements<br />
zu beschreiben, soweit dies für das Verständnis der<br />
Finanzlage des Konzerns notwendig ist (DRS 20.K79).<br />
Darunter fallen beispielsweise die Fremdwährungssicherung,<br />
die Nutzung derivativer Finanzinstrumente,<br />
Cash-Pooling oder Kreditbedingungen. Die Angabe<br />
von Kreditratings, die der E-DRS-27 noch zwingend<br />
vorsah, ist im Standard nicht mehr gefordert.<br />
- Änderungen zu außerbilanziellen Verpflichtungen sind<br />
offenzulegen, mögliche künftige Auswirkungen aber<br />
nur, sofern diese wesentlichen Einfluss auf die Lage<br />
des Konzerns haben können (DRS 20.86).<br />
- Werden finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren,<br />
die auch zur internen Steuerung des Konzerns<br />
herangezogen werden, intern unter dem Aspekt<br />
der Nachhaltigkeit verwendet, ist der Zusammenhang<br />
zwischen den Nachhaltigkeitsaspekten und den Indikatoren<br />
aufzuzeigen (DRS 20.101 ff.).<br />
- Der Prognosehorizont erfährt eine Reduktion von bisher<br />
mindestens zwei Jahren (DRS 15.86) auf nur noch<br />
mindestens ein Jahr (DRS 20.127), gerechnet ab dem<br />
letzten Konzernabschlussstichtag.<br />
DRS 20: Unternehmen müssen künftig nur noch für das nächste<br />
Jahr in die Glaskugel blicken.<br />
- Entgegen der unter DRS 15.88 geforderten Angabe<br />
zu Prognosen in Form positiver und negativer Trends,<br />
verlangt der DRS 20 Aussagen zu erwarteten Veränderungen<br />
prognostizierter Kennzahlen gegenüber<br />
den entsprechenden Ist-Zahlen des Berichtsjahres<br />
und eine Verdeutlichung der Richtung und Intensität<br />
der Veränderungen (DRS 20.128).<br />
- Komparative Prognosen oder die Darstellung verschiedener<br />
Zukunftsszenarien sind ausreichend,<br />
wenn die Prognosefähigkeit des Unternehmens durch<br />
ungewöhnlich hohe Unsicherheiten in Bezug auf die<br />
gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt<br />
sein sollte (DRS 20.133).<br />
- Für die Risikoberichterstattung wird ein Wahlrecht<br />
zwischen Brutto- und Nettobetrachtung bei Risiken<br />
eröffnet (DRS 20.157). Die Nettobetrachtung verdeutlicht<br />
die Risikosituation nach den ergriffenen Maßnahmen<br />
zur Risikobegrenzung. Als mögliche Schritte zur<br />
Risikobegrenzung gelten Abschlüsse von Termingeschäften<br />
und Versicherungen. Die bisherigen Bestimmungen<br />
zur Risikoberichterstattung werden zwar<br />
<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 11