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PKF Newsletter Accounting 1/2013

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- Wichtige strategische Ziele (mit Ausmaß und Zeitbezug)<br />

und die dazu verfolgten Strategien müssen nicht<br />

zwingend, können aber immerhin freiwillig angegeben<br />

werden. Jedoch liefert der Standard Vorgaben für<br />

die diesbezügliche Berichterstattung (DRS 20.39).<br />

- Im Zusammenhang mit der Darstellung des Geschäftsverlaufs<br />

und der Lage des Konzerns ist ein<br />

Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung mit<br />

den in der Vorperiode berichteten Prognosen vorzunehmen<br />

(DRS 20.57).<br />

- Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen haben<br />

die Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements<br />

zu beschreiben, soweit dies für das Verständnis der<br />

Finanzlage des Konzerns notwendig ist (DRS 20.K79).<br />

Darunter fallen beispielsweise die Fremdwährungssicherung,<br />

die Nutzung derivativer Finanzinstrumente,<br />

Cash-Pooling oder Kreditbedingungen. Die Angabe<br />

von Kreditratings, die der E-DRS-27 noch zwingend<br />

vorsah, ist im Standard nicht mehr gefordert.<br />

- Änderungen zu außerbilanziellen Verpflichtungen sind<br />

offenzulegen, mögliche künftige Auswirkungen aber<br />

nur, sofern diese wesentlichen Einfluss auf die Lage<br />

des Konzerns haben können (DRS 20.86).<br />

- Werden finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren,<br />

die auch zur internen Steuerung des Konzerns<br />

herangezogen werden, intern unter dem Aspekt<br />

der Nachhaltigkeit verwendet, ist der Zusammenhang<br />

zwischen den Nachhaltigkeitsaspekten und den Indikatoren<br />

aufzuzeigen (DRS 20.101 ff.).<br />

- Der Prognosehorizont erfährt eine Reduktion von bisher<br />

mindestens zwei Jahren (DRS 15.86) auf nur noch<br />

mindestens ein Jahr (DRS 20.127), gerechnet ab dem<br />

letzten Konzernabschlussstichtag.<br />

DRS 20: Unternehmen müssen künftig nur noch für das nächste<br />

Jahr in die Glaskugel blicken.<br />

- Entgegen der unter DRS 15.88 geforderten Angabe<br />

zu Prognosen in Form positiver und negativer Trends,<br />

verlangt der DRS 20 Aussagen zu erwarteten Veränderungen<br />

prognostizierter Kennzahlen gegenüber<br />

den entsprechenden Ist-Zahlen des Berichtsjahres<br />

und eine Verdeutlichung der Richtung und Intensität<br />

der Veränderungen (DRS 20.128).<br />

- Komparative Prognosen oder die Darstellung verschiedener<br />

Zukunftsszenarien sind ausreichend,<br />

wenn die Prognosefähigkeit des Unternehmens durch<br />

ungewöhnlich hohe Unsicherheiten in Bezug auf die<br />

gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinträchtigt<br />

sein sollte (DRS 20.133).<br />

- Für die Risikoberichterstattung wird ein Wahlrecht<br />

zwischen Brutto- und Nettobetrachtung bei Risiken<br />

eröffnet (DRS 20.157). Die Nettobetrachtung verdeutlicht<br />

die Risikosituation nach den ergriffenen Maßnahmen<br />

zur Risikobegrenzung. Als mögliche Schritte zur<br />

Risikobegrenzung gelten Abschlüsse von Termingeschäften<br />

und Versicherungen. Die bisherigen Bestimmungen<br />

zur Risikoberichterstattung werden zwar<br />

<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 11

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