PKF Newsletter Accounting 1/2013
PKF Newsletter Accounting 1/2013
PKF Newsletter Accounting 1/2013
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
FG: Nachträgliche Anschaffungskosten bei<br />
Darlehensausfall<br />
Die Qualifikation einer Finanzierungsmaßnahme als<br />
funktionales Eigenkapital i.S. von § 32a GmbHG setzt<br />
voraus, dass der Gesellschafter über eine unternehmerische<br />
Beteiligung i.S. des für die gewählte Gesellschaftsform<br />
einschlägigen Regelungsbereichs (hier:<br />
§ 32a GmbHG a.F.) verfügt.<br />
(FG Niedersachsen vom 22.11.2011 – 8 K 199/09, rkr., vgl.<br />
EFG 2012 S. 1139)<br />
FG: Kein rückwirkender Teilwertansatz nach<br />
§ 6 Abs. 5 Satz 4 EStG trotz fehlender Ergänzungsbilanz<br />
1. § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG ist entsprechend seinem Normzweck<br />
dahingehend extensiv auszulegen, dass es der<br />
Erstellung einer Ergänzungsbilanz nicht bedarf, wenn<br />
durch eine unverändert bestehende 100 %-Beteiligung<br />
des Einbringenden am Vermögen und am Gewinn und<br />
Verlust der aufnehmenden Personengesellschaft die<br />
Zuordnung der beim Einbringenden zuvor entstandenen<br />
stillen Reserven sichergestellt ist.<br />
2. Bringt eine GmbH ein einzelnes Wirtschaftsgut zu<br />
Buchwerten in eine KG ein, an deren Vermögen und<br />
Gewinn bzw. Verlust sie allein beteiligt ist, ohne dass<br />
eine Ergänzungsbilanz erstellt wird, und veräußert die<br />
KG das Grundstück innerhalb der Sperrfrist des § 6<br />
Abs. 5 Satz 4 EStG, ist nicht rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt<br />
der Teilwert anzusetzen, sondern<br />
es bleibt bei der Buchwertfortführung.<br />
(FG Saarland vom 19.04.2012 – 1 K 1318/10), Rev. eing.<br />
[Az. BFH I R 44/12], vgl. EFG S. 1535)<br />
FG: Kompensation einer Einkommenserhöhung<br />
wegen verdeckter Gewinnausschüttung<br />
durch gleichzeitige verdeckte Einlagen<br />
1. Wenn nach Klageerhebung über das Vermögen der<br />
Klägerin das Insolvenzverfahren eröffnet wird, das<br />
Finanzamt die streitige Steuerforderung zur Tabelle<br />
anmeldet und dieser vom Insolvenzverwalter und ggf.<br />
einem dritten Gläubiger widersprochen wird, wandelt<br />
sich das Anfechtungsverfahren, wenn das Finanzamt<br />
einen entsprechenden Feststellungsantrag stellt, kraft<br />
Gesetzes in ein Insolvenzfeststellungsverfahren mit<br />
umgekehrten Parteirollen.<br />
2. Erwirbt eine GmbH von einer ihrem beherrschenden<br />
Gesellschafter nahe stehenden Person im Rahmen<br />
von Lizenzverträgen urheberrechtliche Nutzungsrechte<br />
und fehlt es hierbei an klaren und eindeutigen<br />
Vereinbarungen i.S. der BFH-Rechtsprechung zum<br />
beherrschenden Gesellschafter, liegen bei der GmbH<br />
nicht nur verdeckte Gewinnausschüttungen hinsichtlich<br />
der von ihr geleisteten Entgeltszahlungen, sondern<br />
gleichzeitig auch verdeckte Einlagen hinsichtlich<br />
der auf sie übertragenen immateriellen Wirtschaftsgüter<br />
„Nutzungsrechte“ vor. Fehlen Anhaltspunkte dafür,<br />
dass die GmbH überhöhte Preise gezahlt hat, wird die<br />
durch die verdeckte Gewinnausschüttung bedingte<br />
Einkommenserhöhung durch die Einkommensminderung<br />
aufgrund der verdeckten Einlagen kompensiert.<br />
(FG München vom 12.12.2011 – 7 K 3138/10; rkr., vgl. EFG<br />
2012 S. 1083)<br />
BFH: Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung<br />
für hinterzogene Mehrsteuern<br />
Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann<br />
erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der<br />
Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung<br />
rechnen musste.<br />
(BFH vom 22.08.2012 – X R 23/ 10, vgl. WPg 22/2012 S. 1215)<br />
<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 17