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PKF Newsletter Accounting 1/2013

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IFRS | HGB | Bilanzsteuerrecht<br />

I. Internationale<br />

Rechnungslegung<br />

IFRS ED/2012/2 „Improvements to<br />

IFRSs“<br />

Im Juli 2006 hat das International <strong>Accounting</strong> Standards<br />

Board (IASB) das Annual Improvements Process-Projekt<br />

ins Leben gerufen, mit dem jährlich Klarstellungen<br />

und kleinere Änderungen am Regelwerk zur Diskussion<br />

gestellt und anschließend in einem Sammelstandard veröffentlicht<br />

werden. Die jüngsten Änderungsvorschläge<br />

hat das IASB am 21. November 2012 als ED/2012/2<br />

„Improvements to IFRSs 2011-<strong>2013</strong> Cycle“ veröffentlicht.<br />

Die Verabschiedung des finalen Sammelstandards ist für<br />

das dritte Quartal <strong>2013</strong> angekündigt. Erstmals anzuwenden<br />

sind die geplanten Änderungen in Abschlüssen für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014<br />

beginnen. Eine frühere freiwillige Anwendung soll zulässig<br />

sein. Die Kommentierungsfrist endet am 18. Februar <strong>2013</strong>.<br />

Nachfolgend stellen wir Ihnen die vorgeschlagenen Änderungen<br />

vor:<br />

IFRS 1 „First-time Adoption of International Financial<br />

Reporting Standards“<br />

Die vorgeschlagene Änderung betrifft ausschließlich die<br />

Erläuterungen in der Basis for Conclusions des IFRS 1<br />

„First Time Adoption of International Financial Reporting<br />

Standards“ zu IFRS 1.7-9.<br />

Nach IFRS 1.7 hat ein Unternehmen in seiner IFRS-<br />

Eröffnungsbilanz und für alle im ersten IFRS-Abschluss<br />

dargestellten Perioden einheitliche Rechnungslegungsmethoden<br />

anzuwenden. Diese müssen „allen IFRS ent-<br />

sprechen, die am Ende seiner ersten IFRS-Berichtsperiode<br />

gelten“. Nach der vorgeschlagenen Klarstellung<br />

fallen neue oder geänderte Standards, die auf freiwilliger<br />

Basis angewendet werden, nicht unter die Regelung des<br />

IFRS 1.7 Satz 2. Ihre vorzeitige Berücksichtigung bleibt<br />

dem IFRS-Erstanwender damit freigestellt. Macht der<br />

Bilanzierende von diesem Wahlrecht Gebrauch, sind sie<br />

retrospektiv anzuwenden, soweit IFRS 1 nicht ausdrücklich<br />

eine prospektive Anwendung vorsieht.<br />

IFRS 3 „Business Combinations“<br />

Nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 3 fällt nach<br />

der gegenwärtigen Fassung des Standards die Gründung<br />

eines Joint Ventures. Nachdem IFRS 11 den Inhalt<br />

dieses Begriffs geändert hat, soll die Ausnahmevorschrift<br />

mit Blick auf die neue Terminologie auf alle Formen eines<br />

Joint Arrangements i.S.d. IFRS 11 erstreckt werden,<br />

also auch auf Joint Operations. Die Nichtanwendung von<br />

IFRS 3 bezieht sich – auch das wird klargestellt – nur<br />

auf die Abschlüsse von Joint Arrangements selbst, nicht<br />

dagegen auf jene der daran Beteiligten.<br />

Diese geänderte Fassung von IFRS 3 ist retrospektiv<br />

anzuwenden.<br />

IFRS 13 „Fair Value Measurement“<br />

Nach der Portfolio Exception gemäß IFRS 13.48 darf ein<br />

Unternehmen den beizulegenden Zeitwert einer Gruppe<br />

von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten<br />

auf einer Nettobasis ermitteln, wenn es<br />

die Gruppe auf der Grundlage seines Nettorisikos aus<br />

den Markt- oder Ausfallrisiken steuert. Unklar ist, ob der<br />

Gruppe nur Finanzinstrumente angehören dürfen oder<br />

auch Verträge, die nach IAS 39 bzw. IFRS 9 wie Finanzinstrumente<br />

behandelt werden. Dazu gehören Verträge<br />

über den Kauf oder Verkauf nicht-finanzieller Posten, die<br />

durch Nettozahlungen erfüllt werden können.<br />

2 | <strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong>

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