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PKF Newsletter Accounting 1/2013

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IASB veröffentlicht Exposure Draft zu selektiven<br />

Änderungen bei IFRS 9<br />

Das IASB schlägt in einem Exposure Draft vom 29. November<br />

2012 (ED/2012/4 „Classification and Measurement:<br />

Limited Amendments to IFRS 9“) begrenzte Änderungen<br />

zu IFRS 9 vor. Sie betreffen die Kategorisierung und<br />

Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und nähern<br />

den Standard wieder stärker an die geltenden Regelungen<br />

des IAS 39 an. Im Einzelnen schlägt das IASB vor:<br />

Einführung einer fair value through other comprehensive<br />

income (FVOCI)-Kategorie für Fremdkapitalinstrumente,<br />

Erweiterung der Regeln zur Umkategorisierung von<br />

finanziellen Vermögenswerten und zur Fair Value-Option,<br />

Klarstellung des Cashflow-Kriteriums für die amortised<br />

cost measurement-Kategorie und die FVOCI-Kategorie,<br />

Vorzeitige Zulässigkeit des Ausweises eigenbonitätsbedingter<br />

Fair Value-Änderungen im OCI.<br />

Die Vorschläge sind das Ergebnis der Gespräche von<br />

IASB und FASB zur weiteren Reduzierung der Unterschiede<br />

zwischen IFRS und US GAAP bei der Kategorisierung<br />

und Bewertung finanzieller Vermögenswerte.<br />

Zudem haben erste Erfahrungen von Frühanwendern<br />

des IFRS 9 sowie drohende Inkonsistenzen mit dem in<br />

der Entwicklung befindlichen neuen Standard zur Bilanzierung<br />

von Versicherungsverträgen Anlass zu den<br />

Änderungen gegeben.<br />

Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 8. März<br />

<strong>2013</strong>.<br />

IASB veröffentlicht Exposure Draft zu Änderungen<br />

an IAS 16 und IAS 18<br />

Das IASB hat am 4. Dezember 2012 ED/2012/5 „Clarification<br />

of Acceptable Methods of Depreciation and<br />

Amortisation (Proposed Amendments to IAS 16 and<br />

IAS 38)“ veröffentlicht. Der im Exposure Draft behandelte<br />

Sachverhalt stammt ursprünglich aus einer Anfrage an<br />

das IFRS Interpretations Committee.<br />

Der Entwurf enthält Klarstellungen darüber, welche<br />

Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und<br />

immateriellen Vermögenswerten verwendet werden<br />

können. Umsatzbasierte Methoden sollen danach für<br />

die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen<br />

Vermögenswerten nicht mehr zulässig sein, da diese<br />

Methoden das Muster des Verbrauchs des künftigen<br />

wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts nicht<br />

widerspiegelten. Stattdessen seien sie Ausdruck des<br />

künftigen wirtschaftlichen Nutzens, der mit dem Vermögenswert<br />

erwartungsgemäß erzeugt werde.<br />

Die geplante Änderung betrifft etwa die Abschreibung<br />

von Filmrechten, die in der Praxis regelmäßig umsatzbasiert<br />

erfolgt. Nach Ansicht des IASB entspricht es dem<br />

Grundgedanken der planmäßigen Abschreibung in diesen<br />

Fällen eher, sie an der Zahl der (geschätzten) Filmbetrachter<br />

auszurichten. Sie mag in Ausnahmefällen<br />

mittelbar über die Umsätze aus Werbung geschlossen<br />

werden können.<br />

Eine weitere Klarstellung betrifft die Anwendung der<br />

degressiven Abschreibung. Bei ihrer Anwendung sollen<br />

erwartete Preisrückgänge der vom Anlagegut erzeugten<br />

Güter oder Dienstleistungen zu berücksichtigen sein.<br />

Solche Rückgänge können ein Anzeichen dafür sein,<br />

dass sich der erwartete künftige Nutzen dieses Vermögenswertes<br />

aufgrund seiner wirtschaftlichen oder technischen<br />

Überholung verringert hat.<br />

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 2. April <strong>2013</strong><br />

möglich.<br />

<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 9

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