PKF Newsletter Accounting 1/2013
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IASB veröffentlicht Exposure Draft zu selektiven<br />
Änderungen bei IFRS 9<br />
Das IASB schlägt in einem Exposure Draft vom 29. November<br />
2012 (ED/2012/4 „Classification and Measurement:<br />
Limited Amendments to IFRS 9“) begrenzte Änderungen<br />
zu IFRS 9 vor. Sie betreffen die Kategorisierung und<br />
Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und nähern<br />
den Standard wieder stärker an die geltenden Regelungen<br />
des IAS 39 an. Im Einzelnen schlägt das IASB vor:<br />
Einführung einer fair value through other comprehensive<br />
income (FVOCI)-Kategorie für Fremdkapitalinstrumente,<br />
Erweiterung der Regeln zur Umkategorisierung von<br />
finanziellen Vermögenswerten und zur Fair Value-Option,<br />
Klarstellung des Cashflow-Kriteriums für die amortised<br />
cost measurement-Kategorie und die FVOCI-Kategorie,<br />
Vorzeitige Zulässigkeit des Ausweises eigenbonitätsbedingter<br />
Fair Value-Änderungen im OCI.<br />
Die Vorschläge sind das Ergebnis der Gespräche von<br />
IASB und FASB zur weiteren Reduzierung der Unterschiede<br />
zwischen IFRS und US GAAP bei der Kategorisierung<br />
und Bewertung finanzieller Vermögenswerte.<br />
Zudem haben erste Erfahrungen von Frühanwendern<br />
des IFRS 9 sowie drohende Inkonsistenzen mit dem in<br />
der Entwicklung befindlichen neuen Standard zur Bilanzierung<br />
von Versicherungsverträgen Anlass zu den<br />
Änderungen gegeben.<br />
Die Kommentierungsfrist des Entwurfs endet am 8. März<br />
<strong>2013</strong>.<br />
IASB veröffentlicht Exposure Draft zu Änderungen<br />
an IAS 16 und IAS 18<br />
Das IASB hat am 4. Dezember 2012 ED/2012/5 „Clarification<br />
of Acceptable Methods of Depreciation and<br />
Amortisation (Proposed Amendments to IAS 16 and<br />
IAS 38)“ veröffentlicht. Der im Exposure Draft behandelte<br />
Sachverhalt stammt ursprünglich aus einer Anfrage an<br />
das IFRS Interpretations Committee.<br />
Der Entwurf enthält Klarstellungen darüber, welche<br />
Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und<br />
immateriellen Vermögenswerten verwendet werden<br />
können. Umsatzbasierte Methoden sollen danach für<br />
die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen<br />
Vermögenswerten nicht mehr zulässig sein, da diese<br />
Methoden das Muster des Verbrauchs des künftigen<br />
wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts nicht<br />
widerspiegelten. Stattdessen seien sie Ausdruck des<br />
künftigen wirtschaftlichen Nutzens, der mit dem Vermögenswert<br />
erwartungsgemäß erzeugt werde.<br />
Die geplante Änderung betrifft etwa die Abschreibung<br />
von Filmrechten, die in der Praxis regelmäßig umsatzbasiert<br />
erfolgt. Nach Ansicht des IASB entspricht es dem<br />
Grundgedanken der planmäßigen Abschreibung in diesen<br />
Fällen eher, sie an der Zahl der (geschätzten) Filmbetrachter<br />
auszurichten. Sie mag in Ausnahmefällen<br />
mittelbar über die Umsätze aus Werbung geschlossen<br />
werden können.<br />
Eine weitere Klarstellung betrifft die Anwendung der<br />
degressiven Abschreibung. Bei ihrer Anwendung sollen<br />
erwartete Preisrückgänge der vom Anlagegut erzeugten<br />
Güter oder Dienstleistungen zu berücksichtigen sein.<br />
Solche Rückgänge können ein Anzeichen dafür sein,<br />
dass sich der erwartete künftige Nutzen dieses Vermögenswertes<br />
aufgrund seiner wirtschaftlichen oder technischen<br />
Überholung verringert hat.<br />
Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 2. April <strong>2013</strong><br />
möglich.<br />
<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 9