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PKF Newsletter Accounting 1/2013

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stellen müssen. Der Bundestag folgt mit seiner Entscheidung<br />

auch den Anregungen des IDW, das sich bereits<br />

vor gut zwei Jahren gegen eine Rückkehr zum alten<br />

Überschuldungsbegriff ausgesprochen hatte.<br />

Das IDW drängte zur Klärung dieser Frage vor Jahresende,<br />

damit eine aktuelle bilanzielle Problemstellung<br />

entschärft wird: Bei der Aufstellung des handelsrechtlichen<br />

Jahresabschlusses ist nach § 252 HGB die Unternehmensfortführung<br />

zu beurteilen. Wäre man zu der<br />

alten Rechtslage zurückgekehrt, hätte sich spätestens<br />

für den Jahresabschluss 2012 die Frage gestellt, ob ein<br />

Unternehmen zum 1. Januar 2014 insolvenzrechtlich<br />

überschuldet sein wird. Sofern dies zu bejahen gewesen<br />

wäre, hätte nicht ohne Weiteres von der Fortführung des<br />

Unternehmens ausgegangen werden können.<br />

Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften<br />

(MicroBilG) vom Deutschen Bundestag<br />

verabschiedet<br />

Der Deutsche Bundestag hat am 18. September 2012<br />

das Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften<br />

bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz<br />

– MicroBilG) verabschiedet.<br />

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung<br />

Kleinstkapitalgesellschaften von Bürokratiekosten entlasten.<br />

Die beschlossenen Erleichterungen reduzieren die<br />

Angabe- und Ausweispflichten der betroffenen Unternehmen<br />

im Jahresabschluss deutlich. So wird ihnen<br />

erlaubt, auf die Erstellung eines Anhangs zu verzichten,<br />

wenn sie bestimmte Angaben (darunter Haftungsverhältnisse)<br />

unter der Bilanz ausweisen. Ferner gilt ein vereinfachtes<br />

Gliederungsschema.<br />

Die neuen Vorschriften gelten für Kapitalgesellschaften,<br />

die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der<br />

nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:<br />

- Umsatzerlöse: 700.000 EUR,<br />

- Bilanzsumme: 350.000 EUR,<br />

- im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer: 10.<br />

Das Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die im April<br />

2012 in Kraft getreten ist (Micro-Richtlinie 2012/6/EU).<br />

Erfasst werden von dem Gesetz laut Angaben des<br />

Bundesjustizministeriums ca. 500.000 Unternehmen.<br />

Die Neuregelungen gelten für Geschäftsjahre, deren<br />

Ab schlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt,<br />

im Regelfall also bereits für den Abschluss 2012.<br />

Bundessteuerberater veröffentlicht Verlautbarung<br />

zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen<br />

in der Handelsbilanz<br />

Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer<br />

(BStBK) hat am 18. September 2012 die<br />

Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als<br />

Rückstellungen in der Handelsbilanz verabschiedet. Die<br />

Verlautbarung grenzt u.a. den Anwendungsbereich der<br />

Bildung passiver latenter Steuern bei Inanspruchnahme<br />

von § 274a Nr. 5 HGB auf die Fälle ein, in denen aus Sicht<br />

der BStBK eine Verbindlichkeitsrückstellung vorliegt.<br />

Zudem müssen die betroffenen Gesellschaften ihren<br />

Jahresabschluss beim Bundesanzeiger nur noch hinterlegen.<br />

Dritte können dann nur noch auf Anfrage beim<br />

Bundesanzeiger Einsicht nehmen.<br />

<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 15

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