PKF Newsletter Accounting 1/2013
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stellen müssen. Der Bundestag folgt mit seiner Entscheidung<br />
auch den Anregungen des IDW, das sich bereits<br />
vor gut zwei Jahren gegen eine Rückkehr zum alten<br />
Überschuldungsbegriff ausgesprochen hatte.<br />
Das IDW drängte zur Klärung dieser Frage vor Jahresende,<br />
damit eine aktuelle bilanzielle Problemstellung<br />
entschärft wird: Bei der Aufstellung des handelsrechtlichen<br />
Jahresabschlusses ist nach § 252 HGB die Unternehmensfortführung<br />
zu beurteilen. Wäre man zu der<br />
alten Rechtslage zurückgekehrt, hätte sich spätestens<br />
für den Jahresabschluss 2012 die Frage gestellt, ob ein<br />
Unternehmen zum 1. Januar 2014 insolvenzrechtlich<br />
überschuldet sein wird. Sofern dies zu bejahen gewesen<br />
wäre, hätte nicht ohne Weiteres von der Fortführung des<br />
Unternehmens ausgegangen werden können.<br />
Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften<br />
(MicroBilG) vom Deutschen Bundestag<br />
verabschiedet<br />
Der Deutsche Bundestag hat am 18. September 2012<br />
das Gesetz über Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften<br />
bei der Rechnungslegung (Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz<br />
– MicroBilG) verabschiedet.<br />
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung<br />
Kleinstkapitalgesellschaften von Bürokratiekosten entlasten.<br />
Die beschlossenen Erleichterungen reduzieren die<br />
Angabe- und Ausweispflichten der betroffenen Unternehmen<br />
im Jahresabschluss deutlich. So wird ihnen<br />
erlaubt, auf die Erstellung eines Anhangs zu verzichten,<br />
wenn sie bestimmte Angaben (darunter Haftungsverhältnisse)<br />
unter der Bilanz ausweisen. Ferner gilt ein vereinfachtes<br />
Gliederungsschema.<br />
Die neuen Vorschriften gelten für Kapitalgesellschaften,<br />
die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen zwei der<br />
nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:<br />
- Umsatzerlöse: 700.000 EUR,<br />
- Bilanzsumme: 350.000 EUR,<br />
- im Jahresdurchschnitt beschäftigte Arbeitnehmer: 10.<br />
Das Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die im April<br />
2012 in Kraft getreten ist (Micro-Richtlinie 2012/6/EU).<br />
Erfasst werden von dem Gesetz laut Angaben des<br />
Bundesjustizministeriums ca. 500.000 Unternehmen.<br />
Die Neuregelungen gelten für Geschäftsjahre, deren<br />
Ab schlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt,<br />
im Regelfall also bereits für den Abschluss 2012.<br />
Bundessteuerberater veröffentlicht Verlautbarung<br />
zum Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen<br />
in der Handelsbilanz<br />
Die Bundeskammerversammlung der Bundessteuerberaterkammer<br />
(BStBK) hat am 18. September 2012 die<br />
Verlautbarung zum Ausweis passiver latenter Steuern als<br />
Rückstellungen in der Handelsbilanz verabschiedet. Die<br />
Verlautbarung grenzt u.a. den Anwendungsbereich der<br />
Bildung passiver latenter Steuern bei Inanspruchnahme<br />
von § 274a Nr. 5 HGB auf die Fälle ein, in denen aus Sicht<br />
der BStBK eine Verbindlichkeitsrückstellung vorliegt.<br />
Zudem müssen die betroffenen Gesellschaften ihren<br />
Jahresabschluss beim Bundesanzeiger nur noch hinterlegen.<br />
Dritte können dann nur noch auf Anfrage beim<br />
Bundesanzeiger Einsicht nehmen.<br />
<strong>PKF</strong> <strong>Newsletter</strong> <strong>Accounting</strong> | I.<strong>2013</strong> | 15