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Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel

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Siehe auch<br />

– DIN EN ISO 6942,<br />

– DIN EN 367,<br />

– DIN EN 531,<br />

– DIN EN ISO 15 025<br />

und<br />

– DIN EN 533.<br />

4.3.5.3 Asbestfasergewebe darf wegen des cancerogenen Asbeststaubes und der damit<br />

verbundenen Gefährdung nicht mehr verwendet werden.<br />

4.3.6 Schutzanzüge gegen heißen Dampf<br />

Abb. 2: Schutzmantel gegen Wärmestrahlung<br />

4.3.6.1 Schutzanzüge aus speziell gegerbtem Rindleder sollen den Träger vor Verbrühungen<br />

durch plötzlich auftretenden heißen Dampf schützen. Bei diesen Schutzanzügen darf<br />

auf der Innenseite im Zeitraum <strong>von</strong> 3 min keine höhere Temperatur als 45 °C auftreten.<br />

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