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Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel

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Strahlerschutzanzüge dürfen keine Außentaschen haben und müssen sich leicht reinigen<br />

lassen, z.B. durch Luftdusche, Absaugen.<br />

Strahlerschutzanzüge müssen ohne fremde Hilfe vom Benutzer leicht an- und ablegbar<br />

sein.<br />

Die zugeführte Luft ist unter Beachtung der nachstehenden Punkte abzuleiten:<br />

1. Auch bei minimaler Luftzuführung muss ein ausreichender Überdruck zur Verminderung<br />

des Schadstoffeintritts vorhanden sein.<br />

2. Die Abströmöffnungen müssen so angeordnet sein, dass Staub nicht ins Anzuginnere<br />

gelangen kann und der Luftaustritt bei allen Arbeitshaltungen gewährleistet ist.<br />

3. Eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur im Anzug ist zu gewährleisten<br />

(maximal 20 °C).<br />

4.3.12 <strong>Schutzkleidung</strong> für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen<br />

<strong>Schutzkleidung</strong> bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen dient zum Schutz<br />

gegen elektrische Körperdurchströmung und teilweise auch gegen Einwirkung eines<br />

24<br />

Abb. 6: Strahlerschutzanzug mit Atemschutz

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