Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
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Strahlerschutzanzüge dürfen keine Außentaschen haben und müssen sich leicht reinigen<br />
lassen, z.B. durch Luftdusche, Absaugen.<br />
Strahlerschutzanzüge müssen ohne fremde Hilfe vom Benutzer leicht an- und ablegbar<br />
sein.<br />
Die zugeführte Luft ist unter Beachtung der nachstehenden Punkte abzuleiten:<br />
1. Auch bei minimaler Luftzuführung muss ein ausreichender Überdruck zur Verminderung<br />
des Schadstoffeintritts vorhanden sein.<br />
2. Die Abströmöffnungen müssen so angeordnet sein, dass Staub nicht ins Anzuginnere<br />
gelangen kann und der Luftaustritt bei allen Arbeitshaltungen gewährleistet ist.<br />
3. Eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur im Anzug ist zu gewährleisten<br />
(maximal 20 °C).<br />
4.3.12 <strong>Schutzkleidung</strong> für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen<br />
<strong>Schutzkleidung</strong> bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen dient zum Schutz<br />
gegen elektrische Körperdurchströmung und teilweise auch gegen Einwirkung eines<br />
24<br />
Abb. 6: Strahlerschutzanzug mit Atemschutz