Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.3.16 <strong>Schutzkleidung</strong> im medizinischen Bereich<br />
Abb. 8: Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz<br />
<strong>Schutzkleidung</strong> im medizinischen Bereich hat die Aufgabe zu verhindern, dass die Kleidung<br />
(auch Berufs- oder Arbeitskleidung) der Versicherten mit Mikroorganismen kontaminiert<br />
wird und durch Verschleppen unkontrollierbare Gefahren entstehen. Sie ist geeignet,<br />
wenn sie<br />
– die Vorderseite des Rumpfes bedeckt,<br />
– desinfizierbar ist oder entsorgt werden kann,<br />
– in ihren Brenneigenschaften so bemessen ist, dass ein Weiterbrennen verhindert<br />
wird und mindestens der Brennklasse S-b nach DIN EN 533 „<strong>Schutzkleidung</strong>; Schutz<br />
gegen Hitze und Flammen; Material und Materialkombinationen mit begrenzter<br />
Flammenausbreitung“ (außer Einwegkleidung) entspricht,<br />
– bei Einwirkung <strong>von</strong> Nässe flüssigkeitsdicht ist,<br />
– elektrostatisch ableitfähig ist.<br />
Im Allgemeinen ist aus Gründen der besseren Reinigung und Desinfektion der Hände<br />
und Unterarme kurzärmelige <strong>Schutzkleidung</strong> zweckmäßig. In besonderen Bereichen,<br />
z.B. auf Infektionsstationen, im Operationssaal und in mikrobiologischen Laboratorien<br />
27