Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel
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Aus diesen Werten wird die erforderliche Isolation (IREQ) der Kleidung berechnet. In<br />
der unten zitierten europäischen Norm sind entsprechende Anforderungswerte enthalten.<br />
Neuere Entwicklungen machen auch den Einsatz beheizbarer Kälteschutzkleidung<br />
möglich.<br />
Siehe auch DIN EN 342 „<strong>Schutzkleidung</strong>; Kleidungssysteme zum Schutz<br />
gegen Kälte“.<br />
4.3.19 Warnkleidung<br />
4.3.19.1 Allgemeines<br />
Abb. 10: Ausführungsbeispiel für Kälteschutzkleidung<br />
Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind.<br />
Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – frühzeitig<br />
erkennbar zu machen. Sie muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da<br />
die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende<br />
Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen. Nach DIN EN 471 „Warnkleidung; Prüfverfahren<br />
und Anforderungen“ handelt es sich um fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes<br />
Gelb oder fluoreszierendes Rot. Um den bisher erreichten Sicherheitsstandard<br />
in den genannten Gefährdungsbereichen zu erhalten, wird empfohlen, auch weiterhin<br />
Warnkleidung mit der Warnfarbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.<br />
Siehe auch BG-Information „Auswahl <strong>von</strong> Warnkleidung“ (BGI 5037).<br />
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