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Benutzung von Schutzkleidung GUV-R 189 Regel

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Aus diesen Werten wird die erforderliche Isolation (IREQ) der Kleidung berechnet. In<br />

der unten zitierten europäischen Norm sind entsprechende Anforderungswerte enthalten.<br />

Neuere Entwicklungen machen auch den Einsatz beheizbarer Kälteschutzkleidung<br />

möglich.<br />

Siehe auch DIN EN 342 „<strong>Schutzkleidung</strong>; Kleidungssysteme zum Schutz<br />

gegen Kälte“.<br />

4.3.19 Warnkleidung<br />

4.3.19.1 Allgemeines<br />

Abb. 10: Ausführungsbeispiel für Kälteschutzkleidung<br />

Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im Verkehrsraum tätig sind.<br />

Sie dient dazu, ihre Träger aus ausreichender Entfernung – auch bei Dunkelheit – frühzeitig<br />

erkennbar zu machen. Sie muss rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein. Da<br />

die Reflexstreifen nur bei Dunkelheit wirksam werden, ist für Tageslicht eine entsprechende<br />

Warnfarbe für die Warnkleidung vorgesehen. Nach DIN EN 471 „Warnkleidung; Prüfverfahren<br />

und Anforderungen“ handelt es sich um fluoreszierendes Orange-Rot, fluoreszierendes<br />

Gelb oder fluoreszierendes Rot. Um den bisher erreichten Sicherheitsstandard<br />

in den genannten Gefährdungsbereichen zu erhalten, wird empfohlen, auch weiterhin<br />

Warnkleidung mit der Warnfarbe fluoreszierendes Orange-Rot einzusetzen.<br />

Siehe auch BG-Information „Auswahl <strong>von</strong> Warnkleidung“ (BGI 5037).<br />

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