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Bildungsplan BKC EFZ 17.08.2010

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D<br />

Qualifikationsverfahren<br />

1 Organisation<br />

- Das Qualifikationsverfahren wird in einem Lehrbetrieb, in einem andern geeigneten Betrieb<br />

oder in einer Berufsfachschule durchgeführt. Der lernenden Person werden ein Arbeitsplatz und<br />

die erforderlichen Einrichtungen in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt.<br />

- Mit dem Prüfungsaufgebot wird bekannt gegeben, welche Materialien die lernende Person mitzubringen<br />

hat.<br />

- Es kann vorgängig eine Wegleitung zur Prüfung abgegeben werden.<br />

2 Qualifikationsbereiche<br />

2.1 Praktische Arbeit<br />

In diesem Qualifikationsbereich wird während 12 Stunden im Rahmen einer vorbereiteten praktischen<br />

Arbeit (VPA) die Erreichung der Leistungsziele aus Betrieb und überbetrieblichen Kursen<br />

überprüft. Der Qualifikationsbereich umfasst:<br />

- Position 1: Produktegruppen der Konditorei<br />

- Position 2: Produktegruppen der Fachrichtung „Bäckerei-Konditorei“ oder “Konditorei-<br />

Confiserie“.<br />

2.2 Berufskenntnisse<br />

In diesem Qualifikationsbereich wird während 5 1/2 Stunden schriftlich und 1/2 Stunde mündlich<br />

die Erreichung der Leistungsziele im berufskundlichen Unterricht überprüft. Der Qualifikationsbereich<br />

umfasst:<br />

- Position 1: Leitziel 1.1 / Handwerk und Technologie, 1 1/2 Stunde, schriftlich<br />

- Position 2: Leitziel 1.4 / Qualität und Sicherheit, 1/2 Stunde, mündlich<br />

- Position 3: Leitziel 1.2 / Gestalten und Kreieren, 2 1/2 Stunden, schriftlich<br />

- Position 4: Leitziel 1.3 / Betriebswirtschaft, 1 1/2 Stunde, schriftlich<br />

Die Position 1 wird doppelt gewichtet.<br />

3 Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts<br />

Die Erfahrungsnote des berufskundlichen Unterrichts ist das auf eine ganze oder halbe Note gerundete<br />

Mittel aus der Summe aller Semesterzeugnisnoten des berufskundlichen Unterrichts.<br />

4 Allgemeinbildung<br />

Die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung<br />

des BBT über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung.<br />

5 Bewertung<br />

Die Bestehensnorm, die Notenberechnung und -gewichtung richten sich nach der Verordnung<br />

über die berufliche Grundbildung.<br />

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