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Gerechtigkeit für die Opfer - Justitia et Pax

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Für den Fall der Durchführung eines Berufungsverfahrens stehen dem Berufungsgericht<br />

nur 90 Tage zu Verfügung (Artikel 32 Abs. 1). Eine 90-tägige Befristung des Verfahrens<br />

besteht auch bezüglich des Revisionsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof.<br />

dd)<br />

Anwendung des indonesischen Strafprozessrechts:<br />

Nach Artikel 10 gilt soweit im Ges<strong>et</strong>z nicht anders geregelt für alle Verfahrensstationen<br />

<strong>die</strong> indonesische Strafprozessordnung, <strong>die</strong> im übrigen ebenfalls zwischen Untersuchungs-<br />

und Ermittlungsverfahren unterscheid<strong>et</strong>.<br />

g) <strong>Opfer</strong>- und Zeugenschutz:<br />

Artikel 34 gewährt den <strong>Opfer</strong>n und Zeugen grundsätzlich <strong>Opfer</strong>- und Zeugenschutz, ohne<br />

dass jedoch im Einzelnen ausgeführt wird, wie <strong>die</strong>s zu geschehen hat. Artikel 34 Abs.<br />

3 verpflicht<strong>et</strong> <strong>die</strong> Regierung, hierzu weitere Regelungen zu schaffen.<br />

Artikel 35 sieht vor, dass jedes <strong>Opfer</strong> von Menschenrechtsverl<strong>et</strong>zungen auch Schadensersatz,<br />

Wiederherstellung und Rehabilitation verlangen kann. Eine entsprechende Entscheidung<br />

soll das Menschenrechtsgericht in sein Urteil aufnehmen (Artikel 35 Abs. 2).<br />

Auch zu <strong>die</strong>sem Teilaspekt kann <strong>die</strong> Regierung noch weitere Regelungen erlassen (Artikel<br />

35 Abs. 3). Hiervon hat sie am 13.03.2002 mit Erlass der Verordnungen PP Nr.<br />

2/2002 und PP Nr. 3/2002 Gebrauch gemacht.<br />

h) Wahrheits- und Versöhnungskommission:<br />

Artikel 47 sieht vor, dass für schwerwiegende Menschenrechtsverl<strong>et</strong>zungen, <strong>die</strong> vor<br />

dem Inkrafttr<strong>et</strong>en des Ges<strong>et</strong>zes begangen wurden, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission<br />

geschaffen werden soll. Diese soll durch Ges<strong>et</strong>z erricht<strong>et</strong> werden. Über <strong>die</strong><br />

Errichtung einer solchen Kommission ist bisher nichts bekannt.<br />

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