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n Gesetz befolgen und dafür lebenslänglich ... - Proraer Bausoldaten

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S e i t e | 20<br />

Das Gelöbnis der Waffenverweigerer wurde unmittelbar nach der Gr<strong>und</strong>ausbildung anstelle des sonst<br />

üblichen Fahneneids abgelegt. Für die meisten der Spatensoldaten war dies schon wieder (nach der<br />

absolvierten Gr<strong>und</strong>ausbildung <strong>und</strong> der Musterung) eine Demütigung <strong>und</strong> es blieb bis zum Ende der<br />

Baueinheiten ein Kritikpunkt.<br />

Darin enthalten war die Verpflichtung, der DDR „allzeit treu zu dienen“, sowie den Vorgesetzten<br />

„unbedingten Gehorsam zu leisten“- insgesamt also ein Bekenntnis zum Sozialismus <strong>und</strong> zur DDR.<br />

Dies rief neben anderen Passagen des Gelöbnisses häufig einen Zwiespalt bei den <strong>Bausoldaten</strong> hervor,<br />

sollte ihren eigenen Willen brechen <strong>und</strong> sie zur Marionette der NVA machen.<br />

Abb. 10 Wortlaut des Gelöbnisses der <strong>Bausoldaten</strong><br />

<strong>Bausoldaten</strong> handelten im Umgang mit dem Gelöbnis sehr geschlossen. Meist stand man einfach<br />

stumm da oder sprach nur ganz bestimmte unverbindliche Passagen mit. Dies erfuhr ich von<br />

verschiedenen <strong>Bausoldaten</strong>, die ihre Zeit bei der NVA zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten<br />

verbringen mussten.<br />

Das Gelöbnis der <strong>Bausoldaten</strong> in Prora wurde „versteckt“ in einer Turnhalle abgehalten. Dr. Wolter<br />

berichtete, das bei seinem Ablegen des Gelöbnisses beim ersten Mal eisernes Schweigen herrschte.<br />

Nachdem die Vorgesetzten im Anschluss daran „ausgeflippt“ seien, haben wohl schließlich einige<br />

wenige das Gelöbnis „nachgestammelt“.<br />

Als Reaktion der Vorgesetzten habe man sogar teilweise einige Unteroffiziere unter die <strong>Bausoldaten</strong><br />

gestellt. Diese sprachen dann mit voller Inbrunst (aber häufig als einzige) das Gelöbnis mit. Somit<br />

wiederholte wenigstens jemand das Gelöbnis <strong>und</strong> bekannte seine Loyalität zur DDR...<br />

Ob ein Bausoldat das Gelöbnis mitsprach oder nicht, konnte in den meisten Fällen nicht nachgewiesen<br />

<strong>und</strong> eine Verweigerung somit kaum geahndet werden. Doch das Fernbleiben beim Ablegen des<br />

Gelöbnisses zog harte Konsequenzen nach sich, wie der Fall Rainer Eppelmann zeigt:

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