n Gesetz befolgen und dafür lebenslänglich ... - Proraer Bausoldaten
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S e i t e | 20<br />
Das Gelöbnis der Waffenverweigerer wurde unmittelbar nach der Gr<strong>und</strong>ausbildung anstelle des sonst<br />
üblichen Fahneneids abgelegt. Für die meisten der Spatensoldaten war dies schon wieder (nach der<br />
absolvierten Gr<strong>und</strong>ausbildung <strong>und</strong> der Musterung) eine Demütigung <strong>und</strong> es blieb bis zum Ende der<br />
Baueinheiten ein Kritikpunkt.<br />
Darin enthalten war die Verpflichtung, der DDR „allzeit treu zu dienen“, sowie den Vorgesetzten<br />
„unbedingten Gehorsam zu leisten“- insgesamt also ein Bekenntnis zum Sozialismus <strong>und</strong> zur DDR.<br />
Dies rief neben anderen Passagen des Gelöbnisses häufig einen Zwiespalt bei den <strong>Bausoldaten</strong> hervor,<br />
sollte ihren eigenen Willen brechen <strong>und</strong> sie zur Marionette der NVA machen.<br />
Abb. 10 Wortlaut des Gelöbnisses der <strong>Bausoldaten</strong><br />
<strong>Bausoldaten</strong> handelten im Umgang mit dem Gelöbnis sehr geschlossen. Meist stand man einfach<br />
stumm da oder sprach nur ganz bestimmte unverbindliche Passagen mit. Dies erfuhr ich von<br />
verschiedenen <strong>Bausoldaten</strong>, die ihre Zeit bei der NVA zu den unterschiedlichsten Zeitpunkten<br />
verbringen mussten.<br />
Das Gelöbnis der <strong>Bausoldaten</strong> in Prora wurde „versteckt“ in einer Turnhalle abgehalten. Dr. Wolter<br />
berichtete, das bei seinem Ablegen des Gelöbnisses beim ersten Mal eisernes Schweigen herrschte.<br />
Nachdem die Vorgesetzten im Anschluss daran „ausgeflippt“ seien, haben wohl schließlich einige<br />
wenige das Gelöbnis „nachgestammelt“.<br />
Als Reaktion der Vorgesetzten habe man sogar teilweise einige Unteroffiziere unter die <strong>Bausoldaten</strong><br />
gestellt. Diese sprachen dann mit voller Inbrunst (aber häufig als einzige) das Gelöbnis mit. Somit<br />
wiederholte wenigstens jemand das Gelöbnis <strong>und</strong> bekannte seine Loyalität zur DDR...<br />
Ob ein Bausoldat das Gelöbnis mitsprach oder nicht, konnte in den meisten Fällen nicht nachgewiesen<br />
<strong>und</strong> eine Verweigerung somit kaum geahndet werden. Doch das Fernbleiben beim Ablegen des<br />
Gelöbnisses zog harte Konsequenzen nach sich, wie der Fall Rainer Eppelmann zeigt: