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n Gesetz befolgen und dafür lebenslänglich ... - Proraer Bausoldaten

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S e i t e | 23<br />

3. Ein <strong>Gesetz</strong> <strong>befolgen</strong> <strong>und</strong> <strong>dafür</strong> <strong>lebenslänglich</strong> bestraft werden?!<br />

Bereits im Kapitel 2.1 wurde die Einführung der <strong>Bausoldaten</strong>regelung 1964 intensiv besprochen,<br />

ebenso wie die Tatsache, dass viele Waffenverweigerer den <strong>Bausoldaten</strong>dienst als „faulen<br />

Kompromiss“ ansahen <strong>und</strong> lieber total verweigert hätten.<br />

Um allerdings keine <strong>Gesetz</strong>e zu verletzen <strong>und</strong> nicht ins Gefängnis zu kommen, ließen sich viele junge<br />

Männer auf den Dienst in den Baueinheiten <strong>und</strong> damit auf den „faulen Kompromiss“ ein.<br />

Herr Kobe brachte seine Gründe, doch nicht total zu verweigern, auf den Punkt: „Mit der<br />

<strong>Bausoldaten</strong>regelung 1964 kam mir die DDR entgegen, also kam ich ihnen insofern entgegen, als dass<br />

ich notgedrungen zu den <strong>Bausoldaten</strong> ging.“<br />

Nun stellt sich aber die Frage: Wenn man sich an <strong>Gesetz</strong>e der DDR hielt, warum wurde man dann als<br />

Bausoldat trotzdem diskriminiert <strong>und</strong> in vielerlei Hinsicht benachteiligt?<br />

3.1 Benachteiligungen <strong>und</strong> Ärgernisse<br />

Während der Schulzeit<br />

Benachteiligungen <strong>und</strong> Ärgernisse gab es bereits für die Jungen, die schon während der Schulzeit<br />

offen mit dem Gedanken des Dienstes in den Baueinheiten spielten <strong>und</strong>/ oder häufig keine Mitglieder<br />

der FDJ waren. Das reichte von verbalen Äußerungen gegen diese Personen bis hin zu<br />

disziplinarischen Strafen 49 , oder Benachteiligungen hinsichtlich der Benotung <strong>und</strong> Bewertung.<br />

Einberufung<br />

Nach der Musterung (siehe dazu Kapitel 2.5) gingen häufig mehrere Jahre ins Land, im schlimmsten<br />

Fall bis zu acht an der Zahl. Offiziell konnten die Wehrpflichtigen bis zur Vollendung ihres<br />

26. Lebensjahres eingezogen werden.<br />

Bei den „normalen“ Soldaten erfolgte der Einzug meist recht schnell. Bei den <strong>Bausoldaten</strong> hingegen<br />

war es nicht selten, dass man bis zum spätmöglichsten Zeitpunkt wartete <strong>und</strong> sie dann plötzlich<br />

einzog. Die Wenigsten von ihnen wurden direkt nach der Schule eingezogen.<br />

Das Problem hierbei war, dass viele der Waffenverweigerer in diesem Alter bereits einen festen<br />

Arbeitsplatz <strong>und</strong> eine Familie hatten. Besonders hart traf es meinen ersten Gesprächspartner, der kurz<br />

nach der Geburt seiner Tochter eingezogen wurde.<br />

49 Vgl. „Waffendienstverweigerung in der DDR“, a.a.O., S. 123

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