UND BÃœRGERMEISTER - Schwanenstadt
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Sonstiges > <strong>Schwanenstadt</strong><br />
Wurden Sie vom NS-Regime zur Arbeit gezwungen?<br />
ÖSTERREICHISCHER VERSÖHNUNGSFONDS<br />
Sie sind leistungsberechtigt, wenn Sie<br />
● vom nationalsozialistischen Regime auf das Gebiet der<br />
heutigen Republik Österreich deportiert und dort zur Arbeit<br />
gezwungen wurden<br />
● als Kind mit den Eltern mitdeportiert wurden<br />
● während des Zwangsarbeitseinsatzes Ihrer Mutter auf dem<br />
Gebiet des heutigen Österreich geboren wurden<br />
● vom nationalsozialistischen Regime aus politischen<br />
Gründen, aus Gründen der Abstammung, der Religion,<br />
Nationalität, sexuellen Orientierung, aufgrund einer körperlichen<br />
oder geistigen Behinderung, aufgrund des Vorwurfs<br />
der sogenannten Asozialität oder im Zusammenhang mit<br />
medizinischen Experimenten auf dem Gebiet des heutigen<br />
Österreich zur Arbeit gezwungen wurden<br />
erbringt Leistungen an<br />
ehemalige Sklaven- und ZwangsarbeiterInnen<br />
des NS-Regimes<br />
auf dem Gebiet des heutigen Österreich<br />
Ist der / die Leistungsberechtigte am oder nach dem 15. Februar<br />
2000 verstorben, treten an seine / ihre Stelle die Erben nach<br />
dem jeweiligen nationalen Erbrecht.<br />
Ende der Antragsfrist: 31. Dezember 2003.<br />
Bitte kontaktieren Sie<br />
Österreichischer Versöhnungsfonds<br />
Postfach 44 Tel. 0043-1-5136016<br />
A-1011 Wien Fax: 0043-1-513601615<br />
E-Mail: info@versoehnungsfonds.at<br />
http://www.versoehnungsfonds.at<br />
Ein wichtiger Hinweis Ihrer Feuerwehr<br />
LASSEN SIE<br />
BRENNENDE KERZEN<br />
NIE UNBEAUFSICHTIGT!<br />
Ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches<br />
Neues Jahr wünschen Ihnen die freiwilligen<br />
Feuerwehrmänner der Stadtfeuerwehr <strong>Schwanenstadt</strong><br />
Wir bedanken uns auch auf diese Weise bei allen unseren Freunden und Gönnern, für die<br />
Unterstützung und gute Zusammenarbeit<br />
<strong>Schwanenstadt</strong> • Amtsnachrichten, Berichte und Informationen der Stadtgemeinde<br />
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