Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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seien. Auch die Unterbr<strong>in</strong>gung bei den<br />
ArbeitgeberInnen, die vielfach für den<br />
Wohnraum ihrer Angestellten zuständig<br />
s<strong>in</strong>d, sei häufig unzureichend. Es wurde<br />
berichtet, dass die ArbeiternehmerInnen<br />
teilweise <strong>in</strong> Conta<strong>in</strong>ern und Ställen leben<br />
müssten. Zudem prangerte e<strong>in</strong> Großteil<br />
<strong>der</strong> Befragten ausbleibende und unregelmäßige<br />
Lohnauszahlungen an. In E<strong>in</strong>zelfällen<br />
kam es zu sexueller Nötigung<br />
durch ArbeitgeberInnen. Der Beschwerde<br />
über die Arbeitsverhältnisse steht jedoch<br />
die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes<br />
und dem damit verbundenen Anspruch<br />
auf Sozialleistungen entgegen.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Kritikpunkt, <strong>der</strong> von<br />
den Befragten benannt wurde, ist die<br />
fehlende Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>in</strong>dividuellen<br />
Lebenslage bei <strong>der</strong> Vermittlung<br />
von Arbeitsstellen. Menschen mit gesundheitlichen<br />
Problemen und/o<strong>der</strong> Beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ungen,<br />
sowie die mit <strong>der</strong> Pflege<br />
e<strong>in</strong>er solchen Person Beauftragten wurden<br />
ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Lebenslage<br />
ungeeignete Arbeit vermittelt (VGL. HUMA<br />
2010: 43). In e<strong>in</strong>er schwierigen Situation<br />
bef<strong>in</strong>den sich auch alle<strong>in</strong>erziehende Personen,<br />
da sie ke<strong>in</strong>e Hilfe bei <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung<br />
während <strong>der</strong> Arbeitszeit erhalten.<br />
Angehörige dieser Gruppe berichteten<br />
außerdem von Arbeitsvermittlungen<br />
<strong>in</strong> Stellen mit <strong>der</strong> Verpflichtung,<br />
Nachtschicht leisten zu müssen.<br />
Die Wirtschaftskrise stärkt zudem<br />
die Verbreitung <strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />
Annahme, dass die <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
den ZyprerInnen Arbeitsplätze wegnehmen<br />
und Sozialleistungen beziehen würden,<br />
die eigentlich ZyprerInnen zustehen<br />
würden. 14 Als Folge dieser Wahrnehmung<br />
werden MigrantInnen vor allem Arbeitsstellen<br />
mit direktem Kundenkontakt verwehrt.<br />
E<strong>in</strong>e weitere Folge <strong>der</strong> Wirtschaftskrise<br />
ist, dass es kaum noch Arbeitsstellen<br />
für <strong>Asyl</strong>suchende im <strong>in</strong>formellen Sektor<br />
gibt, welcher zuvor vielen als e<strong>in</strong>zige F<strong>in</strong>anzierungsquelle<br />
<strong>in</strong> den ersten sechs<br />
Monaten diente.<br />
> MOBILITÄT<br />
Die landwirtschaftlichen Arbeitsstellen<br />
liegen meist außerhalb <strong>der</strong> Ballungsräume.<br />
Sie gelten als unvorteilhaft für die<br />
<strong>Asyl</strong>bewerberInnen, da ihre Mobilität<br />
aufgrund <strong>der</strong> fehlenden öffentlichen Verkehrsmittel<br />
stark e<strong>in</strong>geschränkt ist. Nur<br />
sehr wenige verfügen über e<strong>in</strong>en eigenen<br />
PKW, daher kann e<strong>in</strong> Großteil <strong>der</strong> <strong>in</strong><br />
ländlichen Regionen lebenden <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
Orte <strong>der</strong> täglichen Versorgung<br />
und Schulen nicht o<strong>der</strong> nur schwer<br />
erreichen.<br />
2. Anspruch auf<br />
Sozialleistungen<br />
> RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
UND NATIONALE REGELUNGEN<br />
Nach <strong>der</strong> <strong>Asyl</strong>antragstellung haben <strong>Asyl</strong>suchende<br />
das Recht auf staatliche Unterstützung,<br />
falls sie nicht über genügend<br />
eigene Mittel verfügen, um die materiellen<br />
Lebensgrundlagen zu decken. Die Sozialleistungen<br />
können nach <strong>der</strong> <strong>Asyl</strong>antragstellung<br />
und e<strong>in</strong>er obligatorischen<br />
mediz<strong>in</strong>ischen Untersuchung beim Social<br />
Welfare Service beantragt werden (VGL.<br />
ASYLUM SERVICE 2001: 16). Innerhalb<br />
<strong>der</strong> ersten sechs Monate nach <strong>der</strong> <strong>Asyl</strong>antragstellung<br />
ist <strong>der</strong> asylsuchenden Person<br />
<strong>der</strong> Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt.<br />
Fall sie nicht genügend eigene<br />
Mittel zur Deckung <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Bedürfnisse vorhanden s<strong>in</strong>d, hat sie nach<br />
Beantragung von Sozialleistungen das<br />
Recht auf sofortige Barauszahlungen<br />
14<br />
DIESES NEGATIVE KLIMA WIRD DURCH RECHTE UND NATIONALISTISCHE GRUPPEN SOWIE DURCH DIE MEDIEN GEFÖRDERT. BESONDERS IM ZUGE DER WIRTSCHAFTSKRISE, DER HOHEN<br />
ARBEITSLOSIGKEIT UND VOR DEN AUFKOMMENDEN WAHLEN NAHMEN VORURTEILE GEGENÜBER NICHT-ZYPRERINNEN ZU. ASYLSUCHENDE WERDEN AUCH AUS REIHEN DER<br />
PARLAMENTARISCHEN MITTE FÜR ARBEITSLOSIGKEIT, SINKENDEN LEBENSSTANDARD UND KRIMINALITÄT VERANTWORTLICH GEMACHT (VGL. KISA, FUTURE WORLDS CENTER, ENAR).<br />
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