Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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MAJID EAZADI – 55 MONATE IN ABSCHIEBEHAFT<br />
Als Deserteur e<strong>in</strong>er Speziale<strong>in</strong>heit floh Majid Eazadi vor<br />
<strong>der</strong> Verfolgung durch das iranische Regime 2001 <strong>in</strong> die<br />
<strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>. Im Jahr 2003 beantragte er <strong>Asyl</strong> beim<br />
damals zuständigen UNHCR <strong>Zypern</strong> und später beim<br />
<strong>Asyl</strong>um Service, wurde jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> zweiten Instanz durch<br />
die Review<strong>in</strong>g Authority abgelehnt.<br />
Im August 2007 wurde er wegen Besitzes von illegalen<br />
Substanzen angezeigt und zu vier Monaten Haft verurteilt.<br />
Während <strong>der</strong> Verhöre erfuhr Herr Eazadi laut eigener<br />
Aussage extreme körperliche Gewalt durch<br />
PolizeibeamtInnen, u.a. durch den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Baseballschlägers.<br />
Nach Ablauf se<strong>in</strong>er Haftstrafe wurde er <strong>in</strong> das<br />
Abschiebegewahrsam Block 10 im Nicosia Central Prison<br />
verlegt. Dort wurde Herr Eazadi <strong>in</strong>sgesamt 55 Monate<br />
lang festgehalten. Dies stellt e<strong>in</strong>en klaren Verstoß gegen<br />
die Richtl<strong>in</strong>ie 2008/115/EG dar, die e<strong>in</strong>e maximale<br />
Höchsthaftdauer von achtzehn Monaten vorsieht. Zudem<br />
gab es ke<strong>in</strong>e begründete Aussicht auf e<strong>in</strong>e Abschiebung.<br />
Als Ergebnis verschiedener Beschwerden, z.B. des Ombudsman<br />
Office wurde Herr Eazadi im März 2011 unter<br />
<strong>der</strong> Auflage, bei <strong>der</strong> Passbeschaffung mitzuwirken, freigelassen.<br />
Aus Angst vor Verfolgung im Heimatland lehnte<br />
er diese Mitwirkung ab und wurde daraufh<strong>in</strong> erneut <strong>in</strong>haftiert.<br />
Bis November 2012 wurde die Rechtmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Inhaftnahme nicht durch e<strong>in</strong> Gericht überprüft. Des<br />
Weiteren berichtete Herr Eazadi, er habe ke<strong>in</strong>e Informationen<br />
über die festgesetzte Dauer se<strong>in</strong>er Inhaftierung erhalten.<br />
Durch mangelnde mediz<strong>in</strong>ische Versorgung habe<br />
er während se<strong>in</strong>er Inhaftierung achtzehn Zähne verloren<br />
und leide seitdem an e<strong>in</strong>em Magengeschwür. Er bekräftigte<br />
wie<strong>der</strong>holt, Opfer von Polizeigewalt geworden zu<br />
se<strong>in</strong> und durch BeamtInnen daran geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t worden zu<br />
se<strong>in</strong>, bei se<strong>in</strong>en Gerichtsverhandlungen zu ersche<strong>in</strong>en.<br />
Weitere Beschwerden durch AnwältInnen und des<br />
Ombudsman Office blieben vom M<strong>in</strong>istry of Interior unbeantwortet.<br />
Erst am 22. November 2012 gewannen Herr<br />
Eazadi und se<strong>in</strong> Anwalt e<strong>in</strong>en Prozess vor dem Supreme<br />
Court, <strong>der</strong> zu se<strong>in</strong>er Entlassung führte. Klarheit über se<strong>in</strong>e<br />
zukünftige aufenthaltsrechtliche Situation besteht weiterh<strong>in</strong><br />
nicht, daher meidet Herr Eazadi, wie an<strong>der</strong>e <strong>in</strong> ähnlichen<br />
Situationen, aus Angst vor erneuter Inhaftierung<br />
die offiziellen Stellen. 16 Ä<br />
16 VGL. OPEN LETTER AN DIE ZYPRISCHE REGIERUNG: HTTP://LETTER.CODE-<br />
EV.ORG/P=23992