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Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe

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MAJID EAZADI – 55 MONATE IN ABSCHIEBEHAFT<br />

Als Deserteur e<strong>in</strong>er Speziale<strong>in</strong>heit floh Majid Eazadi vor<br />

<strong>der</strong> Verfolgung durch das iranische Regime 2001 <strong>in</strong> die<br />

<strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong>. Im Jahr 2003 beantragte er <strong>Asyl</strong> beim<br />

damals zuständigen UNHCR <strong>Zypern</strong> und später beim<br />

<strong>Asyl</strong>um Service, wurde jedoch <strong>in</strong> <strong>der</strong> zweiten Instanz durch<br />

die Review<strong>in</strong>g Authority abgelehnt.<br />

Im August 2007 wurde er wegen Besitzes von illegalen<br />

Substanzen angezeigt und zu vier Monaten Haft verurteilt.<br />

Während <strong>der</strong> Verhöre erfuhr Herr Eazadi laut eigener<br />

Aussage extreme körperliche Gewalt durch<br />

PolizeibeamtInnen, u.a. durch den E<strong>in</strong>satz e<strong>in</strong>es Baseballschlägers.<br />

Nach Ablauf se<strong>in</strong>er Haftstrafe wurde er <strong>in</strong> das<br />

Abschiebegewahrsam Block 10 im Nicosia Central Prison<br />

verlegt. Dort wurde Herr Eazadi <strong>in</strong>sgesamt 55 Monate<br />

lang festgehalten. Dies stellt e<strong>in</strong>en klaren Verstoß gegen<br />

die Richtl<strong>in</strong>ie 2008/115/EG dar, die e<strong>in</strong>e maximale<br />

Höchsthaftdauer von achtzehn Monaten vorsieht. Zudem<br />

gab es ke<strong>in</strong>e begründete Aussicht auf e<strong>in</strong>e Abschiebung.<br />

Als Ergebnis verschiedener Beschwerden, z.B. des Ombudsman<br />

Office wurde Herr Eazadi im März 2011 unter<br />

<strong>der</strong> Auflage, bei <strong>der</strong> Passbeschaffung mitzuwirken, freigelassen.<br />

Aus Angst vor Verfolgung im Heimatland lehnte<br />

er diese Mitwirkung ab und wurde daraufh<strong>in</strong> erneut <strong>in</strong>haftiert.<br />

Bis November 2012 wurde die Rechtmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Inhaftnahme nicht durch e<strong>in</strong> Gericht überprüft. Des<br />

Weiteren berichtete Herr Eazadi, er habe ke<strong>in</strong>e Informationen<br />

über die festgesetzte Dauer se<strong>in</strong>er Inhaftierung erhalten.<br />

Durch mangelnde mediz<strong>in</strong>ische Versorgung habe<br />

er während se<strong>in</strong>er Inhaftierung achtzehn Zähne verloren<br />

und leide seitdem an e<strong>in</strong>em Magengeschwür. Er bekräftigte<br />

wie<strong>der</strong>holt, Opfer von Polizeigewalt geworden zu<br />

se<strong>in</strong> und durch BeamtInnen daran geh<strong>in</strong><strong>der</strong>t worden zu<br />

se<strong>in</strong>, bei se<strong>in</strong>en Gerichtsverhandlungen zu ersche<strong>in</strong>en.<br />

Weitere Beschwerden durch AnwältInnen und des<br />

Ombudsman Office blieben vom M<strong>in</strong>istry of Interior unbeantwortet.<br />

Erst am 22. November 2012 gewannen Herr<br />

Eazadi und se<strong>in</strong> Anwalt e<strong>in</strong>en Prozess vor dem Supreme<br />

Court, <strong>der</strong> zu se<strong>in</strong>er Entlassung führte. Klarheit über se<strong>in</strong>e<br />

zukünftige aufenthaltsrechtliche Situation besteht weiterh<strong>in</strong><br />

nicht, daher meidet Herr Eazadi, wie an<strong>der</strong>e <strong>in</strong> ähnlichen<br />

Situationen, aus Angst vor erneuter Inhaftierung<br />

die offiziellen Stellen. 16 Ä<br />

16 VGL. OPEN LETTER AN DIE ZYPRISCHE REGIERUNG: HTTP://LETTER.CODE-<br />

EV.ORG/P=23992

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