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Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe

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die dortige mangelhafte o<strong>der</strong> fehlende<br />

Versorgung, die <strong>in</strong> vielen Fällen nur aus<br />

<strong>der</strong> Vergabe von Schmerzmitteln bestehe.<br />

Zudem komme es regelmäßig zu überdurchschnittlich<br />

langen Wartezeiten zwischen<br />

den e<strong>in</strong>zelnen Behandlungsterm<strong>in</strong>en<br />

bzw. zwischen <strong>der</strong> Diagnose und <strong>der</strong> –<br />

teilweise erst Monate später beg<strong>in</strong>nenden<br />

– Behandlung. E<strong>in</strong> weiteres Problem s<strong>in</strong>d<br />

die fehlende Transparenz und die Tatsache,<br />

dass Behörden und zuständige M<strong>in</strong>isterien<br />

<strong>Asyl</strong>suchende entwe<strong>der</strong> sehr<br />

schlecht o<strong>der</strong> gar nicht über ihre Rechte<br />

<strong>in</strong>formieren. Das Resultat ist häufig e<strong>in</strong><br />

Unwissen über das grundlegende Recht<br />

auf mediz<strong>in</strong>ische Behandlung. Auch <strong>der</strong><br />

unzureichende Kenntnisstand <strong>der</strong> ÄrztInnen<br />

und PflegerInnen ist misslich.<br />

<strong>Asyl</strong>suchenden wird häufig die Behandlung<br />

verweigert o<strong>der</strong> es werden ihnen<br />

fälschlicherweise Kosten berechnet, obwohl<br />

sie im Besitz <strong>der</strong> medical card A<br />

s<strong>in</strong>d. Diesbezüglich s<strong>in</strong>d auch Sprachbarrieren<br />

h<strong>in</strong><strong>der</strong>lich, da sie Verständnisprobleme<br />

bezüglich <strong>der</strong> Vorgänge und<br />

Rechte verursachen. E<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />

DolmetscherInnen zur Begleitung zu mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Behandlungen gibt es nicht.<br />

Viele <strong>Asyl</strong>suchende berichten zudem<br />

von rassistischen Anspielungen und Schikanen<br />

<strong>in</strong> Krankenhäusern und Praxen.<br />

Vorherrschend seien dabei Behauptungen<br />

über die unrechtmäßige Aneignung von<br />

Sozialhilfe und die Auffor<strong>der</strong>ung, <strong>in</strong>s eigene<br />

Land zurückkehren zu sollen. Dieses<br />

Verhalten des Personals im Gesundheitssektor<br />

schürt die Angst vor den Behandlungen<br />

und das Gefühl des Ausgeliefertse<strong>in</strong>s,<br />

sodass e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Behandlungsbedürftigen<br />

nur im äußersten Notfall<br />

mediz<strong>in</strong>ische Hilfe aufsucht.<br />

Die <strong>in</strong> Artikel 15 (2) <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />

2003/9/EG gefor<strong>der</strong>te Versorgung von<br />

beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />

f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis kaum Umsetzung.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Grundversorgung von<br />

schwangeren Frauen, traumatisierten<br />

Personen und Folteropfern ist mangelhaft.<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>e staatlichen Hilfsangebote,<br />

die speziell auf beson<strong>der</strong>s Schutzbedürftige<br />

ausgerichtet s<strong>in</strong>d. Es handelt sich<br />

hierbei um e<strong>in</strong> grundsätzliches Problem,<br />

das bereits bei <strong>der</strong> Antragstellung beg<strong>in</strong>nt.<br />

Wegen unzureichen<strong>der</strong> Qualifizierung<br />

<strong>der</strong> BeamtInnen <strong>in</strong> Bezug auf die Feststellung<br />

<strong>der</strong> Schutzbedürftigkeit dauert<br />

die Feststellung <strong>der</strong>selben häufig bis zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> Anhörung. Diese f<strong>in</strong>det<br />

frühestens sechs Monate nach <strong>der</strong> <strong>Asyl</strong>antragstellung<br />

statt (VGL. FUTURE WORLDS<br />

CENTER, 2012: 3). Das Future Worlds<br />

Center betonte, dass demnach Traumatisierten,<br />

Opfern von Folter sowie jeglicher<br />

physischer, psychischer und sexualisierter<br />

Gewalt <strong>in</strong> den meisten Fällen <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Praxis ke<strong>in</strong>erlei Hilfe zukomme.<br />

> VERSORGUNG ANERKANNTER<br />

ASYLBEWERBERiNNEN<br />

Nach <strong>der</strong> Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g<br />

nach dem Abkommen über die Rechtsstellung<br />

<strong>der</strong> Flüchtl<strong>in</strong>ge (Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />

1951) greifen die gleichen<br />

Gesetze wie für ZyprerInnen. Bei nachgewiesenen<br />

unzureichenden f<strong>in</strong>anziellen<br />

Mitteln besteht e<strong>in</strong> kostenfreier Anspruch<br />

auf die medical card A. Im Falle <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />

zahlt entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong>/die<br />

ArbeitgeberIn o<strong>der</strong> die Person selbst.<br />

Betroffene berichteten von anhaltenden<br />

Diskrim<strong>in</strong>ierungen im Rahmen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />

Versorgung, obwohl sie als<br />

Flüchtl<strong>in</strong>g anerkannt wurden. Diese Berichte<br />

weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die bereits<br />

beschriebenen Rassismen unabhängig<br />

vom Status <strong>der</strong> Person weiter bestehen.<br />

> VERSORGUNG ABGELEHNTER<br />

ASYLBEWERBERiNNEN/<br />

MENSCHEN OHNE GÜLTIGE<br />

AUFENTHALTSERLAUBNIS<br />

Nach <strong>der</strong> zweiten Ablehnung des <strong>Asyl</strong>gesuches<br />

durch die Review<strong>in</strong>g Authority<br />

besteht für die Betroffenen ke<strong>in</strong> Anrecht<br />

mehr auf e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Versorgung.<br />

In den Fällen, <strong>in</strong> denen abgelehnte <strong>Asyl</strong>suchende<br />

Wi<strong>der</strong>spruch vor dem Supreme<br />

Court e<strong>in</strong>legen, verbleiben sie bis zur<br />

endgültigen Ablehnung o<strong>der</strong> Anerkennung<br />

daher ohne Zugang zum staatlichen<br />

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