Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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die dortige mangelhafte o<strong>der</strong> fehlende<br />
Versorgung, die <strong>in</strong> vielen Fällen nur aus<br />
<strong>der</strong> Vergabe von Schmerzmitteln bestehe.<br />
Zudem komme es regelmäßig zu überdurchschnittlich<br />
langen Wartezeiten zwischen<br />
den e<strong>in</strong>zelnen Behandlungsterm<strong>in</strong>en<br />
bzw. zwischen <strong>der</strong> Diagnose und <strong>der</strong> –<br />
teilweise erst Monate später beg<strong>in</strong>nenden<br />
– Behandlung. E<strong>in</strong> weiteres Problem s<strong>in</strong>d<br />
die fehlende Transparenz und die Tatsache,<br />
dass Behörden und zuständige M<strong>in</strong>isterien<br />
<strong>Asyl</strong>suchende entwe<strong>der</strong> sehr<br />
schlecht o<strong>der</strong> gar nicht über ihre Rechte<br />
<strong>in</strong>formieren. Das Resultat ist häufig e<strong>in</strong><br />
Unwissen über das grundlegende Recht<br />
auf mediz<strong>in</strong>ische Behandlung. Auch <strong>der</strong><br />
unzureichende Kenntnisstand <strong>der</strong> ÄrztInnen<br />
und PflegerInnen ist misslich.<br />
<strong>Asyl</strong>suchenden wird häufig die Behandlung<br />
verweigert o<strong>der</strong> es werden ihnen<br />
fälschlicherweise Kosten berechnet, obwohl<br />
sie im Besitz <strong>der</strong> medical card A<br />
s<strong>in</strong>d. Diesbezüglich s<strong>in</strong>d auch Sprachbarrieren<br />
h<strong>in</strong><strong>der</strong>lich, da sie Verständnisprobleme<br />
bezüglich <strong>der</strong> Vorgänge und<br />
Rechte verursachen. E<strong>in</strong>en Anspruch auf<br />
DolmetscherInnen zur Begleitung zu mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Behandlungen gibt es nicht.<br />
Viele <strong>Asyl</strong>suchende berichten zudem<br />
von rassistischen Anspielungen und Schikanen<br />
<strong>in</strong> Krankenhäusern und Praxen.<br />
Vorherrschend seien dabei Behauptungen<br />
über die unrechtmäßige Aneignung von<br />
Sozialhilfe und die Auffor<strong>der</strong>ung, <strong>in</strong>s eigene<br />
Land zurückkehren zu sollen. Dieses<br />
Verhalten des Personals im Gesundheitssektor<br />
schürt die Angst vor den Behandlungen<br />
und das Gefühl des Ausgeliefertse<strong>in</strong>s,<br />
sodass e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Behandlungsbedürftigen<br />
nur im äußersten Notfall<br />
mediz<strong>in</strong>ische Hilfe aufsucht.<br />
Die <strong>in</strong> Artikel 15 (2) <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie<br />
2003/9/EG gefor<strong>der</strong>te Versorgung von<br />
beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Flüchtl<strong>in</strong>gen<br />
f<strong>in</strong>det <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis kaum Umsetzung.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Grundversorgung von<br />
schwangeren Frauen, traumatisierten<br />
Personen und Folteropfern ist mangelhaft.<br />
Es gibt ke<strong>in</strong>e staatlichen Hilfsangebote,<br />
die speziell auf beson<strong>der</strong>s Schutzbedürftige<br />
ausgerichtet s<strong>in</strong>d. Es handelt sich<br />
hierbei um e<strong>in</strong> grundsätzliches Problem,<br />
das bereits bei <strong>der</strong> Antragstellung beg<strong>in</strong>nt.<br />
Wegen unzureichen<strong>der</strong> Qualifizierung<br />
<strong>der</strong> BeamtInnen <strong>in</strong> Bezug auf die Feststellung<br />
<strong>der</strong> Schutzbedürftigkeit dauert<br />
die Feststellung <strong>der</strong>selben häufig bis zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Anhörung. Diese f<strong>in</strong>det<br />
frühestens sechs Monate nach <strong>der</strong> <strong>Asyl</strong>antragstellung<br />
statt (VGL. FUTURE WORLDS<br />
CENTER, 2012: 3). Das Future Worlds<br />
Center betonte, dass demnach Traumatisierten,<br />
Opfern von Folter sowie jeglicher<br />
physischer, psychischer und sexualisierter<br />
Gewalt <strong>in</strong> den meisten Fällen <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> Praxis ke<strong>in</strong>erlei Hilfe zukomme.<br />
> VERSORGUNG ANERKANNTER<br />
ASYLBEWERBERiNNEN<br />
Nach <strong>der</strong> Anerkennung als Flüchtl<strong>in</strong>g<br />
nach dem Abkommen über die Rechtsstellung<br />
<strong>der</strong> Flüchtl<strong>in</strong>ge (Genfer Flüchtl<strong>in</strong>gskonvention<br />
1951) greifen die gleichen<br />
Gesetze wie für ZyprerInnen. Bei nachgewiesenen<br />
unzureichenden f<strong>in</strong>anziellen<br />
Mitteln besteht e<strong>in</strong> kostenfreier Anspruch<br />
auf die medical card A. Im Falle <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />
zahlt entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong>/die<br />
ArbeitgeberIn o<strong>der</strong> die Person selbst.<br />
Betroffene berichteten von anhaltenden<br />
Diskrim<strong>in</strong>ierungen im Rahmen <strong>der</strong> mediz<strong>in</strong>ischen<br />
Versorgung, obwohl sie als<br />
Flüchtl<strong>in</strong>g anerkannt wurden. Diese Berichte<br />
weisen darauf h<strong>in</strong>, dass die bereits<br />
beschriebenen Rassismen unabhängig<br />
vom Status <strong>der</strong> Person weiter bestehen.<br />
> VERSORGUNG ABGELEHNTER<br />
ASYLBEWERBERiNNEN/<br />
MENSCHEN OHNE GÜLTIGE<br />
AUFENTHALTSERLAUBNIS<br />
Nach <strong>der</strong> zweiten Ablehnung des <strong>Asyl</strong>gesuches<br />
durch die Review<strong>in</strong>g Authority<br />
besteht für die Betroffenen ke<strong>in</strong> Anrecht<br />
mehr auf e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Versorgung.<br />
In den Fällen, <strong>in</strong> denen abgelehnte <strong>Asyl</strong>suchende<br />
Wi<strong>der</strong>spruch vor dem Supreme<br />
Court e<strong>in</strong>legen, verbleiben sie bis zur<br />
endgültigen Ablehnung o<strong>der</strong> Anerkennung<br />
daher ohne Zugang zum staatlichen<br />
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