Asyl in der Republik Zypern - Borderline Europe
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<strong>in</strong> <strong>der</strong> Zelle verbr<strong>in</strong>gen. Nicht <strong>in</strong> je<strong>der</strong><br />
Polizeistation haben die Inhaftierten die<br />
Möglichkeit e<strong>in</strong>es Ausgangs. In <strong>der</strong> Polizeistation<br />
<strong>in</strong> Lakatamia gibt es ke<strong>in</strong>en<br />
Zugang zu Tageslicht und frischer Luft.<br />
Das mo<strong>der</strong>ne Gefängnisgebäude wurde<br />
komplett ohne Fenster gebaut. E<strong>in</strong>en<br />
großen Unterschied macht das Zusammenleben<br />
mehrerer Gefangener, wie zum<br />
Beispiel <strong>in</strong> Block 10 o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizeistation<br />
<strong>in</strong> Lakatamia im Gegensatz zu <strong>der</strong><br />
Isolationshaft <strong>in</strong> den kle<strong>in</strong>eren Polizeistationen.<br />
Die langfristige Inhaftierung<br />
<strong>in</strong> den nicht für diese ausgelegten Polizeizellen<br />
wurde von Z<strong>in</strong>aida Onoufriou<br />
(Ombudsman Office ) scharf kritisiert.<br />
Auch Amnesty International kritisiert<br />
die Inhaftierung <strong>in</strong> Gewahrsamszellen<br />
<strong>der</strong> Polizeistationen; sie genügen ke<strong>in</strong>en<br />
<strong>in</strong>ternationalen Standards (VGL. 2012:<br />
22).<br />
Die Nutzung e<strong>in</strong>es Mobiltelefons<br />
für die Inhaftierten ist <strong>in</strong> den Polizeistationen<br />
entwe<strong>der</strong> manchmal erlaubt, wird<br />
limitiert o<strong>der</strong> gänzlich verboten. Die Besuchszeiten<br />
variieren ebenfalls von wenigen<br />
M<strong>in</strong>uten über festgelegte Zeiten,<br />
bei denen die BeamtInnen nicht den<br />
Raum verlassen und somit ke<strong>in</strong>e Privatsphäre<br />
zugestanden wird, bis h<strong>in</strong> zu flexiblen<br />
Besuchszeiten. Diese ungleiche<br />
Umsetzung <strong>in</strong>dividueller Rechte resultiert<br />
vielfach aus Willkür bzw. spontanen Absprachen<br />
<strong>der</strong> PolizeibeamtInnen und des<br />
Wachpersonals. Wie<strong>der</strong>holt werden Berichte<br />
von physischer und psychischer<br />
Gewalt gegenüber Inhaftierten bekannt<br />
(VGL. EBD. 2012: 23). E<strong>in</strong>zelne Befragte<br />
berichteten zudem von sexualisierter Gewalt<br />
durch wachhabende PolizistInnen,<br />
verwehrtem Zugang zu mediz<strong>in</strong>ischer<br />
Versorgung, Zwangsmedikationen, mangeln<strong>der</strong><br />
Versorgung mit Tr<strong>in</strong>kwasser und<br />
selbst zu f<strong>in</strong>anzierenden Verpflegungskosten<br />
<strong>in</strong> den Polizeistationen. Auf<br />
Grundlage <strong>der</strong> Ausführungen Interviewter<br />
und <strong>der</strong> Feststellungen im Bericht von<br />
Amnesty International zu den zyprischen<br />
Haftbed<strong>in</strong>gungen ist davon auszugehen,<br />
dass e<strong>in</strong>e begründete Gefahr von erniedrigen<strong>der</strong><br />
Behandlung bei Inhaftierung <strong>in</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Republik</strong> <strong>Zypern</strong> besteht.<br />
E<strong>in</strong>e große psychische Belastung für<br />
die Inhaftierten stellt außerdem die Ungewissheit<br />
über die eigene Haftdauer<br />
dar. Viele <strong>der</strong> Inhaftierten wissen nicht,<br />
ob und wann sie entlassen o<strong>der</strong> abgeschoben<br />
werden. In den Polizeistationen<br />
gibt es ke<strong>in</strong>e AnsprechpartnerInnen, die<br />
diese Informationen mitteilen. Der Großteil<br />
<strong>der</strong> <strong>in</strong>haftierten (abgelehnten) <strong>Asyl</strong>bewerberInnen<br />
hat ke<strong>in</strong>erlei Möglichkeit,<br />
mit AnwältInnen zu kommunizieren. Ä<br />
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