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Neubau Feuerwehrdepot: Vernehmlassungsbericht des ... - Flawil

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Die Besprechung mit der Grundeigentümerin fand am 30. Mai 2013 statt. Die Geschäftsleitung<br />

zeigte sich grundsätzlich dazu bereit, konnte zum heutigen Zeitpunkt aber noch<br />

keine verbindliche Zusage machen, da offen ist, wie das Grundstück genutzt bzw. überbaut<br />

werden soll. Nach der Beurteilung <strong>des</strong> Feuerwehrkommandanten können nach den<br />

heutigen Erkenntnissen dannzumal erforderliche Erweiterungen voraussichtlich innerhalb<br />

der Gemeinden <strong>des</strong> Sicherheitsverbun<strong>des</strong> Region Gossau gelöst werden.<br />

Tiefgarage<br />

Der Gemeinderat lehnt eine Tiefgarage unter dem <strong>Feuerwehrdepot</strong> ab. Ob bei einer allfälligen<br />

späteren Gesamtüberbauung eine Tiefgarage unter den anderen Bauten entstehen<br />

soll, wird derzeit offen gelassen.<br />

Restnutzung <strong>des</strong> Grundstücks<br />

Die Grundstücke Nr. 46 und 3490 an der Wilerstrasse 201 umfassen insgesamt eine in<br />

der Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig liegende Fläche von 4‘920 m2. In Regelbauweise<br />

können – rein rechnerisch – 3‘444 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden.<br />

Im Rahmen eines Sondernutzungsplans sind theoretisch 4‘132 m2 BGF denkbar.<br />

Gemäss Raumprogramm generiert das <strong>Feuerwehrdepot</strong> eine Bruttogeschossfläche von<br />

1‘235 m2 und einen Landanteil zulasten der Parzelle Nr. 3490 von 3‘330 m2.<br />

Das <strong>Feuerwehrdepot</strong> beansprucht mit rund 1‘235 m2 Bruttogeschossfläche etwas mehr<br />

als einen Drittel der gemäss Zonenplan auf der Parzelle Nr. 3490 in Regelbauweise realisierbaren<br />

Bruttogeschossfläche (BGF). Für Zusatznutzungen stünden in Regelbauweise<br />

noch rund 2‘200 m2 BGF respektive bis knapp 2‘900 m2 BGF bei Beanspruchung der<br />

Mehrausnützung im Rahmen eines Sondernutzungsplans zur Verfügung. Die spezielle<br />

Form der Parzelle, die Vorschriften <strong>des</strong> Baureglements (Grenzabstände / Mehrlängenzuschlag)<br />

aber auch die privatrechtliche Baubeschränkung (Grenzabstandserweiterung zugunsten<br />

Parzelle Nr. 44) wirken jedoch stark limitierend bei der Anordnung weiterer Bauten<br />

und Anlagen.<br />

Eine Unternutzung der Parzelle widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen zur haushälterischen<br />

Bodennutzung und zur inneren Verdichtung. Im Sinne der Vorbildfunktion der<br />

Gemeinde wäre eine intensivere Grundstücksnutzung sicherlich anzustreben. Da es sich<br />

beim Bauvorhaben aber um eine Anlage von hohem öffentlichen Interesse handelt und<br />

der Standort Wilerstrasse 201 die Bedürfnisse der Feuerwehr auch langfristig abzudecken<br />

hat, ist eine (vorläufige) Unternutzung <strong>des</strong> Grundstückes akzeptierbar.<br />

www.flawil.ch Seite 18

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