Neubau Feuerwehrdepot: Vernehmlassungsbericht des ... - Flawil
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Die Besprechung mit der Grundeigentümerin fand am 30. Mai 2013 statt. Die Geschäftsleitung<br />
zeigte sich grundsätzlich dazu bereit, konnte zum heutigen Zeitpunkt aber noch<br />
keine verbindliche Zusage machen, da offen ist, wie das Grundstück genutzt bzw. überbaut<br />
werden soll. Nach der Beurteilung <strong>des</strong> Feuerwehrkommandanten können nach den<br />
heutigen Erkenntnissen dannzumal erforderliche Erweiterungen voraussichtlich innerhalb<br />
der Gemeinden <strong>des</strong> Sicherheitsverbun<strong>des</strong> Region Gossau gelöst werden.<br />
Tiefgarage<br />
Der Gemeinderat lehnt eine Tiefgarage unter dem <strong>Feuerwehrdepot</strong> ab. Ob bei einer allfälligen<br />
späteren Gesamtüberbauung eine Tiefgarage unter den anderen Bauten entstehen<br />
soll, wird derzeit offen gelassen.<br />
Restnutzung <strong>des</strong> Grundstücks<br />
Die Grundstücke Nr. 46 und 3490 an der Wilerstrasse 201 umfassen insgesamt eine in<br />
der Wohn- und Gewerbezone 3-geschossig liegende Fläche von 4‘920 m2. In Regelbauweise<br />
können – rein rechnerisch – 3‘444 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) realisiert werden.<br />
Im Rahmen eines Sondernutzungsplans sind theoretisch 4‘132 m2 BGF denkbar.<br />
Gemäss Raumprogramm generiert das <strong>Feuerwehrdepot</strong> eine Bruttogeschossfläche von<br />
1‘235 m2 und einen Landanteil zulasten der Parzelle Nr. 3490 von 3‘330 m2.<br />
Das <strong>Feuerwehrdepot</strong> beansprucht mit rund 1‘235 m2 Bruttogeschossfläche etwas mehr<br />
als einen Drittel der gemäss Zonenplan auf der Parzelle Nr. 3490 in Regelbauweise realisierbaren<br />
Bruttogeschossfläche (BGF). Für Zusatznutzungen stünden in Regelbauweise<br />
noch rund 2‘200 m2 BGF respektive bis knapp 2‘900 m2 BGF bei Beanspruchung der<br />
Mehrausnützung im Rahmen eines Sondernutzungsplans zur Verfügung. Die spezielle<br />
Form der Parzelle, die Vorschriften <strong>des</strong> Baureglements (Grenzabstände / Mehrlängenzuschlag)<br />
aber auch die privatrechtliche Baubeschränkung (Grenzabstandserweiterung zugunsten<br />
Parzelle Nr. 44) wirken jedoch stark limitierend bei der Anordnung weiterer Bauten<br />
und Anlagen.<br />
Eine Unternutzung der Parzelle widerspricht grundsätzlich den Bestrebungen zur haushälterischen<br />
Bodennutzung und zur inneren Verdichtung. Im Sinne der Vorbildfunktion der<br />
Gemeinde wäre eine intensivere Grundstücksnutzung sicherlich anzustreben. Da es sich<br />
beim Bauvorhaben aber um eine Anlage von hohem öffentlichen Interesse handelt und<br />
der Standort Wilerstrasse 201 die Bedürfnisse der Feuerwehr auch langfristig abzudecken<br />
hat, ist eine (vorläufige) Unternutzung <strong>des</strong> Grundstückes akzeptierbar.<br />
www.flawil.ch Seite 18