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Neubau Feuerwehrdepot: Vernehmlassungsbericht des ... - Flawil

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2.12. Finanzierung<br />

Für die Subventionierung <strong>des</strong> <strong>Neubau</strong>s durch den Kanton liegt eine Berechnung <strong>des</strong> Amtes<br />

für Feuerschutz <strong>des</strong> Kantons St.Gallen (AFS) vor, welche in Zusammenarbeit mit der<br />

Projektkommission provisorisch erstellt wurde. Voraussichtlich wird eine Fläche von rund<br />

1‘234 m2 subventioniert. Als Basis werden 2‘100 Franken pro Quadratmeter angenommen.<br />

Die heutige Subventionspraxis sieht einen Beitragssatz von 37,5 Prozent vor.<br />

Der Gemeinde <strong>Flawil</strong> fliessen somit voraussichtlich rund 971‘775 Franken aus dem kantonalen<br />

Feuerschutzfonds zu.<br />

Aufwendungen der Feuerwehr, unter anderem auch für <strong>Neubau</strong>ten von <strong>Feuerwehrdepot</strong>s,<br />

werden über die Feuerschutzreserve, welche aus der Feuerwehrabgabe gespiesen wird,<br />

finanziert. Die Feuerschutzreserve ist eine Spezialfinanzierung. Die Gemeinde erhebt<br />

diese Feuerwehrabgabe nach den kantonalen Vorgaben jährlich bei den Feuerwehrpflichtigen,<br />

welche keinen Feuerwehrdienst leisten. Per 31. Dezember 2012 weist die Feuerschutzreserve<br />

einen Saldo von Fr. 2‘108‘028.13 auf. Ende 2013 wird mit einem Saldo von<br />

rund 2,2 Mio. Franken gerechnet.<br />

Jährlich nimmt die Gemeinde <strong>Flawil</strong> rund 620‘000 Franken an Feuerwehrersatzabgaben<br />

ein. Der Betrieb sowie der <strong>Neubau</strong> (Zinsen, Abschreibungen) werden über die Feuerschutzreserve<br />

und die jährlichen Feuerschutzersatzabgaben finanziert. Trotz <strong>Neubau</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Feuerwehrdepot</strong>s muss die Feuerwehrersatzabgabe voraussichtlich nicht erhöht werden.<br />

Im Investitionsbudget 2014 ist das <strong>Feuerwehrdepot</strong> mit 1,45 Mio. Franken enthalten. Dies<br />

betrifft die Abparzellierung <strong>des</strong> Grundstücks Wilerstrasse 201, die Umlagerung vom Finanzvermögen<br />

ins Verwaltungsvermögen sowie anteilsmässige Baukosten je nach Baufortschritt.<br />

Übertrag ins Verwaltungsvermögen<br />

Da sich das Grundstück momentan im Finanzvermögen der Gemeinde <strong>Flawil</strong> befindet, ist<br />

gleichzeitig mit der Kreditgenehmigung die Übertragung der Liegenschaft (3'330 m2 Wiese)<br />

ins Verwaltungsvermögen für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe zuzustimmen.<br />

Kreditbedarf (Urnenabstimmung)<br />

Der Kreditbedarf für den <strong>Neubau</strong> <strong>des</strong> <strong>Feuerwehrdepot</strong>s beträgt gemäss Kostenvoranschlag<br />

bei der Basisvariante 4‘838‘900 Franken, bei der Aufstockungsvariante 5‘213‘800<br />

Franken. Zu diesen Kosten kommen die Grundstückkosten von 1,332 Mio. Franken hinzu.<br />

Der bis zur Urnenabstimmung definitiv zugesicherte Subventionsbeitrag <strong>des</strong> Kantons<br />

St.Gallen – voraussichtlich 971‘775 Franken – wird in Abzug gebracht. Die Projektierungskosten,<br />

welche mit bestehenden Krediten bereits abgerechnet wurden, sind nicht<br />

Gegenstand der Abstimmungsvorlage. Gestützt auf die Gemeindeordnung der Gemeinde<br />

<strong>Flawil</strong> entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinde <strong>Flawil</strong> bei einmaligen neuen<br />

Ausgaben über 3 Mio. Franken an der Urne.<br />

www.flawil.ch Seite 26

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