Edgar Hellmund - Großenehrich
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Seite 4 13. Jahrgang, Nummer 05/08 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
der Bürgermeister übersendet den hinterbliebenen Angehörigen ein<br />
Beileidsschreiben. Bei über 20-jähriger Dienstzeit des Bediensteten wird<br />
durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter ein Kranz niedergelegt.<br />
(4) Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr<br />
1. Die Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei besonderen<br />
Verdiensten erfolgt auf Vorschlag des Stadtbrandmeisters, wenn besondere<br />
Verdienste sie rechtfertigen. Bei 25-, 40-, und 50-jähriger ununterbrochener<br />
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird eine<br />
Dankesurkunde durch den Bürgermeister überreicht.<br />
2. Bei Tod des aktiven Stadtbrandmeisters oder eines aktiven Wehrführers<br />
der Freiwilligen Feuerwehr übersendet der Bürgermeister den Angehörigen<br />
ein Beileidsschreiben und legt bei der Beerdigung einen Kranz<br />
nieder. Die Ehrung durch die Freiwillige Feuerwehr bleibt davon unberührt.<br />
Entsprechendes gilt beim Tod eines Feuerwehrmannes, sofern<br />
der Tod in Ausübung des Dienstes eingetreten oder verursacht worden ist.<br />
3. Beim Tode von aktiven Feuerwehrmännern übersendet der Bürgermeister<br />
den hinterbliebenen Angehörigen ein Beileidsschreiben. Aktive Feuerwehrmänner<br />
im Sinne dieser Bestimmung sind Personen, die in der<br />
Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vom vollendeten 16. Lebensjahr<br />
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr tätig sind.<br />
(5) Hinterbliebene Angehörige im Sinne der vorgenannten Bestimmungen<br />
des § 8 sind die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge<br />
1. der Ehegatte,<br />
2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />
3. die Kinder,<br />
4. die Eltern,<br />
5. die Geschwister,<br />
6. die Enkelkinder,<br />
7. die Großeltern,<br />
8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />
Bei einer Mehrzahl von hinterbliebenen Angehörigen ist das Beileidsschreiben<br />
des Bürgermeisters an den in den Ziffern 1 bis 8 genannten<br />
nächsten Angehörigen zu richten.<br />
§ 9<br />
Allgemeines, Antragsberechtigung<br />
(1) Anträge auf Ehrungen sind schriftlich zu stellen. Sie sollen eingehend<br />
begründet sein. Es ist im Einzelnen darzustellen, worin die Verdienste<br />
bestehen; soweit vorhanden und verfügbar, sind Unterlagen beizufügen.<br />
(2) Antragsberechtigt sind<br />
1. der Bürgermeister,<br />
2. die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien oder Wählergruppen,<br />
3. die Ortsbürgermeister für ihre Ortschaft sowie<br />
4. im Falle des § 8 Abs. 4 (Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen<br />
Feuerwehr) der Stadtbrandmeister.<br />
(3) Bei Anträgen für Ehrungen nach § 3 (Anerkennung weiterer besonderer<br />
Leistungen) sowie nach § 8 (sonstige Ehrungen) entscheidet der<br />
Bürgermeister über die Ehrenbezeigungen und die Form ihrer Gewährung<br />
in der dem Anlass angemessenen Art und Weise.<br />
§ 10<br />
Ausschließung von Rechten und Pflichten<br />
Die Ehrungen der Stadt sowie die anderen Ehrenbezeigungen nach §§ 1 –<br />
6 begründen keine Übernahme weiterer Verpflichtungen durch die Stadt<br />
gegenüber den Geehrten. Rechte und Pflichten werden weder begründet<br />
noch aufgehoben.<br />
§ 11<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen<br />
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher<br />
Form.<br />
§ 12<br />
Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
(2) Bis zum Inkrafttreten dieser Satzung eingetretene oder eintretende Ehrungen<br />
bleiben mit Ausnahme des § 5 unberücksichtigt.<br />
ausgefertigt am: 17.04.2008<br />
Stadt Großenehrich<br />
(Siegel) Maik Göllert<br />
Bürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen<br />
Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis,<br />
angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 09.04.2008<br />
(Az.: L.4.5-1001-GV084-01-08) die Eingangsbestätigung erteilt und die vorherige<br />
Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />
2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht<br />
die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt<br />
Großenehrich schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden<br />
solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />
geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Wichtige Information!<br />
Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />
Donnerstag, der 05.06.2008<br />
Redaktionsschluss: Mittwoch, 30.05.2008<br />
gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />
Feuerwehrfest in Feldengel<br />
Am 24.05.08 findet unser diesjähriges<br />
Feuerwehrfest statt.<br />
Um 9.30 Uhr ist das Eintreffen der Wehren mit anschließender Auslosung<br />
der Startnummern. Der Beginn der Wettkämpfe 10.00 Uhr,<br />
wir starten in der Kategorie Jugend, Männer und Frauen.<br />
In der Pause zwischen Wettkampf und Siegerehrung erfolgt ein<br />
kleines Programm.<br />
Die Siegerehrung findet ca. 15.00 Uhr statt, im Anschluss<br />
gemütliches Beisammensein auf der Festwiese.<br />
Speisen und Getränke sind reichlich vorhanden,<br />
wir hoffen auf gute Stimmung und einen<br />
tollen Wettkampf wie jedes Jahr.<br />
Dazu laden Euch die Kameradinnen und<br />
Kameraden der Feuerwehr Feldengel,<br />
der Vereinsvorsitzende und die Ortsbürgermeisterin<br />
recht herzlich ein.<br />
Großes Kinderfest<br />
Am Samstag, dem 31. Mai 2008<br />
in Niederspier auf dem Schulhof.<br />
Es warten viele Überraschungen.<br />
Für das leibliche Wohl sorgt ab 14:00 Uhr die Feuerwehr.<br />
Hähnekrähen<br />
in Großenehrich<br />
Am Pfingstsonntag, dem 11. Mai 2008<br />
findet unser tradionelles Hähnekrähen<br />
vor der Ausstellungshalle in Großenehrich statt.<br />
Es sind alle Hähnehalter, Besitzer und Züchter<br />
dazu recht herzlich eingeladen.<br />
Beginn ist wie immer um 9.00 Uhr.<br />
Die Hähne sollten aber schon um 8.45 Uhr in den Käfigen sein, dass<br />
ein reibungsloser Ablauf stattfinden kann.<br />
Das Standgeld hat sich nicht verändert, 2,00 Euro pro Tier.<br />
Es wird in drei Kategorien gewertet, große Hähne, Zwerghähne und<br />
die Jugend. Es gibt auch schöne und interessante Preise zu gewinnen.<br />
Wir laden aber auch alle Bürger aus Nah und Fern zu diesem<br />
Spektakel recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt.<br />
Der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein Großenehrich freut sich<br />
über eine rege Teilnahme am Hähnewettstreit und auf den anschließenden<br />
Frühschoppen.<br />
Es lädt ein der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein Großenehrich<br />
und Umgebung e. V. Bernd Kunze/ Vereinsvorsitzender<br />
Ihre<br />
Bürgerzeitung