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Edgar Hellmund - Großenehrich

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Seite 4 13. Jahrgang, Nummer 05/08 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

der Bürgermeister übersendet den hinterbliebenen Angehörigen ein<br />

Beileidsschreiben. Bei über 20-jähriger Dienstzeit des Bediensteten wird<br />

durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter ein Kranz niedergelegt.<br />

(4) Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr<br />

1. Die Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr bei besonderen<br />

Verdiensten erfolgt auf Vorschlag des Stadtbrandmeisters, wenn besondere<br />

Verdienste sie rechtfertigen. Bei 25-, 40-, und 50-jähriger ununterbrochener<br />

Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr wird eine<br />

Dankesurkunde durch den Bürgermeister überreicht.<br />

2. Bei Tod des aktiven Stadtbrandmeisters oder eines aktiven Wehrführers<br />

der Freiwilligen Feuerwehr übersendet der Bürgermeister den Angehörigen<br />

ein Beileidsschreiben und legt bei der Beerdigung einen Kranz<br />

nieder. Die Ehrung durch die Freiwillige Feuerwehr bleibt davon unberührt.<br />

Entsprechendes gilt beim Tod eines Feuerwehrmannes, sofern<br />

der Tod in Ausübung des Dienstes eingetreten oder verursacht worden ist.<br />

3. Beim Tode von aktiven Feuerwehrmännern übersendet der Bürgermeister<br />

den hinterbliebenen Angehörigen ein Beileidsschreiben. Aktive Feuerwehrmänner<br />

im Sinne dieser Bestimmung sind Personen, die in der<br />

Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr vom vollendeten 16. Lebensjahr<br />

bis zum vollendeten 60. Lebensjahr tätig sind.<br />

(5) Hinterbliebene Angehörige im Sinne der vorgenannten Bestimmungen<br />

des § 8 sind die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge<br />

1. der Ehegatte,<br />

2. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,<br />

3. die Kinder,<br />

4. die Eltern,<br />

5. die Geschwister,<br />

6. die Enkelkinder,<br />

7. die Großeltern,<br />

8. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft.<br />

Bei einer Mehrzahl von hinterbliebenen Angehörigen ist das Beileidsschreiben<br />

des Bürgermeisters an den in den Ziffern 1 bis 8 genannten<br />

nächsten Angehörigen zu richten.<br />

§ 9<br />

Allgemeines, Antragsberechtigung<br />

(1) Anträge auf Ehrungen sind schriftlich zu stellen. Sie sollen eingehend<br />

begründet sein. Es ist im Einzelnen darzustellen, worin die Verdienste<br />

bestehen; soweit vorhanden und verfügbar, sind Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Antragsberechtigt sind<br />

1. der Bürgermeister,<br />

2. die im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien oder Wählergruppen,<br />

3. die Ortsbürgermeister für ihre Ortschaft sowie<br />

4. im Falle des § 8 Abs. 4 (Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen<br />

Feuerwehr) der Stadtbrandmeister.<br />

(3) Bei Anträgen für Ehrungen nach § 3 (Anerkennung weiterer besonderer<br />

Leistungen) sowie nach § 8 (sonstige Ehrungen) entscheidet der<br />

Bürgermeister über die Ehrenbezeigungen und die Form ihrer Gewährung<br />

in der dem Anlass angemessenen Art und Weise.<br />

§ 10<br />

Ausschließung von Rechten und Pflichten<br />

Die Ehrungen der Stadt sowie die anderen Ehrenbezeigungen nach §§ 1 –<br />

6 begründen keine Übernahme weiterer Verpflichtungen durch die Stadt<br />

gegenüber den Geehrten. Rechte und Pflichten werden weder begründet<br />

noch aufgehoben.<br />

§ 11<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen<br />

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher<br />

Form.<br />

§ 12<br />

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

(2) Bis zum Inkrafttreten dieser Satzung eingetretene oder eintretende Ehrungen<br />

bleiben mit Ausnahme des § 5 unberücksichtigt.<br />

ausgefertigt am: 17.04.2008<br />

Stadt Großenehrich<br />

(Siegel) Maik Göllert<br />

Bürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen<br />

Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis,<br />

angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 09.04.2008<br />

(Az.: L.4.5-1001-GV084-01-08) die Eingangsbestätigung erteilt und die vorherige<br />

Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO zugelassen.<br />

2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht<br />

die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt<br />

Großenehrich schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden<br />

solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung<br />

geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Wichtige Information!<br />

Nächster Erscheinungstermin des Amtsblattes:<br />

Donnerstag, der 05.06.2008<br />

Redaktionsschluss: Mittwoch, 30.05.2008<br />

gez.: Göllert/ Bürgermeister<br />

Feuerwehrfest in Feldengel<br />

Am 24.05.08 findet unser diesjähriges<br />

Feuerwehrfest statt.<br />

Um 9.30 Uhr ist das Eintreffen der Wehren mit anschließender Auslosung<br />

der Startnummern. Der Beginn der Wettkämpfe 10.00 Uhr,<br />

wir starten in der Kategorie Jugend, Männer und Frauen.<br />

In der Pause zwischen Wettkampf und Siegerehrung erfolgt ein<br />

kleines Programm.<br />

Die Siegerehrung findet ca. 15.00 Uhr statt, im Anschluss<br />

gemütliches Beisammensein auf der Festwiese.<br />

Speisen und Getränke sind reichlich vorhanden,<br />

wir hoffen auf gute Stimmung und einen<br />

tollen Wettkampf wie jedes Jahr.<br />

Dazu laden Euch die Kameradinnen und<br />

Kameraden der Feuerwehr Feldengel,<br />

der Vereinsvorsitzende und die Ortsbürgermeisterin<br />

recht herzlich ein.<br />

Großes Kinderfest<br />

Am Samstag, dem 31. Mai 2008<br />

in Niederspier auf dem Schulhof.<br />

Es warten viele Überraschungen.<br />

Für das leibliche Wohl sorgt ab 14:00 Uhr die Feuerwehr.<br />

Hähnekrähen<br />

in Großenehrich<br />

Am Pfingstsonntag, dem 11. Mai 2008<br />

findet unser tradionelles Hähnekrähen<br />

vor der Ausstellungshalle in Großenehrich statt.<br />

Es sind alle Hähnehalter, Besitzer und Züchter<br />

dazu recht herzlich eingeladen.<br />

Beginn ist wie immer um 9.00 Uhr.<br />

Die Hähne sollten aber schon um 8.45 Uhr in den Käfigen sein, dass<br />

ein reibungsloser Ablauf stattfinden kann.<br />

Das Standgeld hat sich nicht verändert, 2,00 Euro pro Tier.<br />

Es wird in drei Kategorien gewertet, große Hähne, Zwerghähne und<br />

die Jugend. Es gibt auch schöne und interessante Preise zu gewinnen.<br />

Wir laden aber auch alle Bürger aus Nah und Fern zu diesem<br />

Spektakel recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt.<br />

Der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein Großenehrich freut sich<br />

über eine rege Teilnahme am Hähnewettstreit und auf den anschließenden<br />

Frühschoppen.<br />

Es lädt ein der Rassegeflügel- und Exotenzuchtverein Großenehrich<br />

und Umgebung e. V. Bernd Kunze/ Vereinsvorsitzender<br />

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Bürgerzeitung

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