Edgar Hellmund - Großenehrich
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Seite 4 13. Jahrgang, Nummer 08/08 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />
Hausordnung<br />
A. Die Rücksicht auf Anwohner verpflichtet die Nutzer des Jugendclubs<br />
unter anderem zu Folgendem:<br />
Vermeidung störender Geräusche, die z. B. entstehen durch Benützung<br />
nicht abgedämpfter Maschinen, durch starkes Türenzuschlagen und<br />
Treppenlaufen, durch Musizieren einschließlich Rundfunkempfanges mit<br />
belästigender Lautstärke und Ausdauer vor allem in den Mittagsstunden und<br />
nach 22 Uhr sowie Teppichklopfen usw. außerhalb der zugelassenen Zeiten.<br />
Unterlassung des Ausschüttelns und Ausgießens aus Fenstern, von Balkonen,<br />
auf Treppenfluren usw.<br />
Beseitigung scharf oder übel riechender, leicht entzündbarer oder sonst<br />
irgendwie schädlicher Stoffe.<br />
Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens, insbesondere auch<br />
ausreichende Maßnahmen gegen das Aufkommen von Ungeziefer. ordnungsgemäße<br />
Beseitigung von Abfällen und Unrat (Müll, Scherben, Küchenreste<br />
usw.) in (nicht neben) die aufgestellten Müllkästen. von sperrigen oder<br />
leicht brennbaren Stoffen durch Verbrennen oder Beförderung außerhalb<br />
des Grundstücks.<br />
Zerkleinern von Brennstoff nicht innerhalb der genutzten Räume, sondern<br />
nur an den durch die Stadt bezeichneten Stellen.<br />
Einholen der Genehmigung der Stadt bzw. des Ortsbürgermeisters für Verkehr,<br />
Aufstellen und Lagern in Gängen, auf Höfen usw. (u. a. für Krafträder und<br />
Wagen).<br />
B. Die Erhaltung städtischen Eigentums verpflichtet die Nutzer des<br />
Jugendclubs unter anderem zu folgendem:<br />
Trockenhaltung der Fußböden, insbesondere in der Nähe von Wasserzapfstellen<br />
und -behältern, Vermeidung von Beschädigungen der Be- und<br />
Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstiger Hauseinrichtungen,<br />
von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen.<br />
Sofortiges Melden von Störungen an solchen Einrichtungen.<br />
Ordnungsmäßiges Verschließen der Türen und Fenster bei Unwetter, Nacht<br />
und Abwesenheit.<br />
Vermeidung des Vergeudens von Licht in gemeinschaftlich benutzten<br />
Gebäudeteilen sowie Vermeidung des Vergeudens von Wasser.<br />
Verhütung unbefugter Benutzung von Hauseinrichtungen durch zum Jugendclub<br />
nicht zutrittsberechtigte Personen.<br />
Ordnungsmäßige Behandlung der Fußböden (Linoleum nicht ölen, sondern<br />
bohnern, gestrichene Fußböden nicht wachsen, Parkett nicht nass<br />
aufwischen, Steinholz nicht scharf abseifen).<br />
Freihalten des Eingangsbereiches von Schnee und sonstigen ungewöhnlichen<br />
Belastungen (Brennstoffen usw.), Reinigen von Kellerlichtschächten<br />
und -fenstern, soweit solche innerhalb des Objektes des Jugendclubs liegen,<br />
im gleichen Falle ordnungsmäßiges Lüften des Kellers in dem Umfange,<br />
wie dies für den gesamten Hauskeller erforderlich ist, ebenso Schließen<br />
der Fenster bei Nacht, Kälte und Nässe.<br />
Unterlassung jeglicher Veränderung an der genutzten Sache, sofern nicht<br />
die Stadt oder der Ortsbürgermeister eine schriftliche Genehmigung dazu<br />
erteilt, insbesondere Unterlassung von Veränderungen an den Installationen<br />
einschließlich der elektrischen Leitungen und des Einschlagens von<br />
Nägeln (Schrauben) in Holzverkleidungen aller Art.<br />
Genaue Beachtung der Stadt abzufordernden Sondervorschriften für die<br />
Bedienung von Heißstromautomaten, Feuerungsstellen usw.<br />
Sorgfältige Aufbewahrung und Behandlung aller Schlüssel und Zubehörteile.<br />
Ausreichendes Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Räume des<br />
Jugendclubs sowie Zusperren der Zapfhähne, besonders bei vorüber gehender<br />
Wassersperre, auch während etwaiger längerer Abwesenheit der<br />
Nutzer des Jugendclubs.<br />
Die Nutzer haben während der Heizperiode Türen und Fenster auch von<br />
ungeheizten Räumen gut verschlossen zu halten. Notwendiges Lüften darf<br />
nicht zur Durchkältung der Räume führen. Bei Frost dürfen die Ventile zur<br />
Vermeidung des Einfrierens nicht auf kalt“ stehen. Für die Zeit von 1. Mai<br />
bis 15. September besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beheizung.<br />
C. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />
bestehen u. a. folgende Verpflichtungen:<br />
Alle behördlichen und polizeilichen Vorschriften sind von den Nutzern auch<br />
dann zu beachten, wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist.<br />
Keller, Böden und ähnliche Räume dürfen nicht mit offenem Licht betreten werden.<br />
Veränderungen an Feuerstätten nebst Abzugsrohren sind nur mit Genehmigung<br />
der Stadt und unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zulässig;<br />
die Nutzer des Jugendclubs haben aber für die regelmäßige und<br />
rechtzeitige übliche Reinigung der Öfen und Herde Sorge zu tragen. Im<br />
Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände, wie<br />
Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen, Strohsäcke, Lumpen,<br />
alte Kleider und Polstermöbel, Kleintierstallungen, Brennstoffe und<br />
größere Futtervorräte in den Keller- und Bodenräumen nicht vorhanden<br />
sein. Größere Gegenstände müssen, wenn sie nicht anderweitig aufbewahrt<br />
werden können, so aufgestellt werden, dass diese Räume in allen<br />
Teilen übersichtlich und zugänglich bleiben; kleinere Gegenstände, Kleider,<br />
Wäsche usw. dürfen nur in geschlossenen Kästen und Truhen aufbewahrt<br />
werden.<br />
Hinweise:<br />
1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen<br />
Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis,<br />
angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben<br />
vom 01.07.2008 (Az.: L.4.5-1020-GV084-01-08) die Eingangsbestätigung erteilt<br />
und die vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO i. V. m. §<br />
2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG zugelassen.<br />
2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die<br />
nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber<br />
der Stadt Großenehrich schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />
werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />
Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />
unbeachtlich.<br />
!! Wichtige Information zur Einführung<br />
des Identsystems !!<br />
Der Kyffhäuserkreis führt zum 01.01.2009 ein Behälteridentifikationssystem<br />
– kurz Identsystem genannt – für Restmüll ein. Dies stellt<br />
eine wesentliche Verbesserung des bestehenden Müllwertmarkensystems<br />
dar.<br />
Das Identsystem wird auch als „elektronisches Müllwertmarkensystem“<br />
bezeichnet, da der Abfallbehälter für Restmüll mit einem<br />
Mikrochip ausgerüstet wird. Beim Leeren des Behälters am Müllfahrzeug<br />
wird der Mikrochip automatisch gelesen und die Leerung<br />
dieses Behälters sowie Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des<br />
Müllahrzeugs gespeichert. Diese Daten werden an die EDV-Anlage<br />
der Abfallwirtschaft übertragen und die anfallenden Abfuhrgebühren<br />
je nach Häufigkeit der Entleerungen errechnet. Eine Änderung zu<br />
dem bisherigen Abfuhrrhythmus und dem Mindestverbrauch erfolgt<br />
nicht.<br />
Mit der Einführung sind eine Reihe von Vorteilen verbunden. Es<br />
müssen zukünftig keine Müllwertmarken gedruckt und verschickt<br />
werden. Die Bürger ersparen sich den Aufwand, die Müllwertmarken<br />
an den Behälter anzubringen, ein Verlegen des Wertmarkenbogens<br />
oder ein Abreißen der Marken vom Behälter ist ausgeschlossen.<br />
Die Rücknahme der Markenbögen und das aufwendige Eingeben<br />
der Müllmarken in das Programm entfällt. Die gesamte Erfassung<br />
und Auswertung kann in kürzester Zeit durchgeführt werden.<br />
Die Einführung des neuen Systems erfordert jedoch die Mitwirkung<br />
jedes einzelnen Haushaltes!<br />
So ist es notwendig, dass alle Restabfallbehälter unabhängig vom<br />
Abfuhrrhythmus zur Umrüstung bereitgestellt werden. Am Tag der<br />
Umrüstung dieser Behälter erfolgt keine Entleerung über das neue<br />
System, weil eine Freischaltung erst im Januar 2009 vorgenommen<br />
wird. Bis Dezember diesen Jahres werden die Restabfallgefäße<br />
über das bestehende Müllwertmarkensystem entleert. Die Rücknahme<br />
der Müllwertmarken für das 2. Halbjahr 2008 wird letztmalig<br />
im Januar 2009 stattfinden.<br />
Die Termine zur Umrüstung werden rechtzeitig veröffentlicht.<br />
Bitte achten Sie im Zeitraum September bis November in Ihrem<br />
Amtsblatt auf ein separates Einlegeblatt!<br />
Erholungswegkonzept - Wandern, Radfahren, Reiten und<br />
Ski - im Wald nach Überarbeitung – Forstamt Oldisleben<br />
/Regionalverbund Thüringer Wald e. V.<br />
Im Forstamtbereich Oldisleben erfolgte in den letzten Wochen die<br />
Aktualisierung der Inhalte zum Projekt „Forsten und Tourismus“. Das<br />
nunmehr vorliegende Ergebnis, dass unter Beteiligung verschiedener<br />
Partner u. a. Privatwaldbesitzer, Städte und Gemeinden, Verwaltungen,<br />
Behörden und Interessengruppen entstand, ist ein Ausdruck<br />
für die touristische Entwicklung in der Region. Neue Trends in<br />
Freizeit, Regionalentwicklung und Bewirtschaftung nahmen Einfluss<br />
auf die Entscheidungsfindung. Der nächste Schritt ist eine vierwöchige<br />
Auslegung der Erholungswegekarten in Städte- und<br />
Gemeindeverwaltungen sowie zuständigen Trägern öffentlicher<br />
Belange, die bereits schriftlich informiert wurden. Der Regionalverbund<br />
Thüringer Wald e. V. und das Forstamt Oldisleben bitten<br />
um weitere Beteiligung von Interessengruppen, Vereinen und Verbänden<br />
sowie Waldbesitzern, um möglichst allen Ansprüchen an<br />
das Erholungswegenetz gerecht zu werden. Der aktuelle Kartenstand<br />
kann in den Landratsämtern: Sömmerda und Kyffhäuserkreis<br />
- Abteilung Wirtschaftsförderung/Tourismus und Untere<br />
Naturschutzbehörde, den Verwaltungsgemeinschaften,<br />
Einheitsgemeinden und Städten und im Forstamtsgebäude<br />
Oldisleben, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen<br />
werden, Hinweise und Widersprüche werden entgegen genommen<br />
und erneut geprüft. Danach erfolgen die Endkorrektur und<br />
die Übergabe der Erholungswegekarten im Rahmen einer Veranstaltung<br />
an die entsprechenden Partner. Das Forstamt Oldisleben<br />
und der Regionalverbund Thüringer Wald<br />
e. V. bedanken sich für die rege Beteiligung und die konstruktiven<br />
Beiträge zur Optimierung der Erholungswege im Projekt „Forsten<br />
und Tourismus“.<br />
Klüßendorf/ Forstamtsleiter