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Edgar Hellmund - Großenehrich

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Seite 4 13. Jahrgang, Nummer 08/08 Amtsblatt der Stadt Großenehrich<br />

Hausordnung<br />

A. Die Rücksicht auf Anwohner verpflichtet die Nutzer des Jugendclubs<br />

unter anderem zu Folgendem:<br />

Vermeidung störender Geräusche, die z. B. entstehen durch Benützung<br />

nicht abgedämpfter Maschinen, durch starkes Türenzuschlagen und<br />

Treppenlaufen, durch Musizieren einschließlich Rundfunkempfanges mit<br />

belästigender Lautstärke und Ausdauer vor allem in den Mittagsstunden und<br />

nach 22 Uhr sowie Teppichklopfen usw. außerhalb der zugelassenen Zeiten.<br />

Unterlassung des Ausschüttelns und Ausgießens aus Fenstern, von Balkonen,<br />

auf Treppenfluren usw.<br />

Beseitigung scharf oder übel riechender, leicht entzündbarer oder sonst<br />

irgendwie schädlicher Stoffe.<br />

Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens, insbesondere auch<br />

ausreichende Maßnahmen gegen das Aufkommen von Ungeziefer. ordnungsgemäße<br />

Beseitigung von Abfällen und Unrat (Müll, Scherben, Küchenreste<br />

usw.) in (nicht neben) die aufgestellten Müllkästen. von sperrigen oder<br />

leicht brennbaren Stoffen durch Verbrennen oder Beförderung außerhalb<br />

des Grundstücks.<br />

Zerkleinern von Brennstoff nicht innerhalb der genutzten Räume, sondern<br />

nur an den durch die Stadt bezeichneten Stellen.<br />

Einholen der Genehmigung der Stadt bzw. des Ortsbürgermeisters für Verkehr,<br />

Aufstellen und Lagern in Gängen, auf Höfen usw. (u. a. für Krafträder und<br />

Wagen).<br />

B. Die Erhaltung städtischen Eigentums verpflichtet die Nutzer des<br />

Jugendclubs unter anderem zu folgendem:<br />

Trockenhaltung der Fußböden, insbesondere in der Nähe von Wasserzapfstellen<br />

und -behältern, Vermeidung von Beschädigungen der Be- und<br />

Entwässerungsanlagen, elektrischer Anlagen und sonstiger Hauseinrichtungen,<br />

von Verstopfungen der Entwässerungsanlagen.<br />

Sofortiges Melden von Störungen an solchen Einrichtungen.<br />

Ordnungsmäßiges Verschließen der Türen und Fenster bei Unwetter, Nacht<br />

und Abwesenheit.<br />

Vermeidung des Vergeudens von Licht in gemeinschaftlich benutzten<br />

Gebäudeteilen sowie Vermeidung des Vergeudens von Wasser.<br />

Verhütung unbefugter Benutzung von Hauseinrichtungen durch zum Jugendclub<br />

nicht zutrittsberechtigte Personen.<br />

Ordnungsmäßige Behandlung der Fußböden (Linoleum nicht ölen, sondern<br />

bohnern, gestrichene Fußböden nicht wachsen, Parkett nicht nass<br />

aufwischen, Steinholz nicht scharf abseifen).<br />

Freihalten des Eingangsbereiches von Schnee und sonstigen ungewöhnlichen<br />

Belastungen (Brennstoffen usw.), Reinigen von Kellerlichtschächten<br />

und -fenstern, soweit solche innerhalb des Objektes des Jugendclubs liegen,<br />

im gleichen Falle ordnungsmäßiges Lüften des Kellers in dem Umfange,<br />

wie dies für den gesamten Hauskeller erforderlich ist, ebenso Schließen<br />

der Fenster bei Nacht, Kälte und Nässe.<br />

Unterlassung jeglicher Veränderung an der genutzten Sache, sofern nicht<br />

die Stadt oder der Ortsbürgermeister eine schriftliche Genehmigung dazu<br />

erteilt, insbesondere Unterlassung von Veränderungen an den Installationen<br />

einschließlich der elektrischen Leitungen und des Einschlagens von<br />

Nägeln (Schrauben) in Holzverkleidungen aller Art.<br />

Genaue Beachtung der Stadt abzufordernden Sondervorschriften für die<br />

Bedienung von Heißstromautomaten, Feuerungsstellen usw.<br />

Sorgfältige Aufbewahrung und Behandlung aller Schlüssel und Zubehörteile.<br />

Ausreichendes Heizen, Lüften und Zugänglichmachen der Räume des<br />

Jugendclubs sowie Zusperren der Zapfhähne, besonders bei vorüber gehender<br />

Wassersperre, auch während etwaiger längerer Abwesenheit der<br />

Nutzer des Jugendclubs.<br />

Die Nutzer haben während der Heizperiode Türen und Fenster auch von<br />

ungeheizten Räumen gut verschlossen zu halten. Notwendiges Lüften darf<br />

nicht zur Durchkältung der Räume führen. Bei Frost dürfen die Ventile zur<br />

Vermeidung des Einfrierens nicht auf kalt“ stehen. Für die Zeit von 1. Mai<br />

bis 15. September besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beheizung.<br />

C. Im Interesse der allgemeinen öffentlichen Ordnung und Sicherheit<br />

bestehen u. a. folgende Verpflichtungen:<br />

Alle behördlichen und polizeilichen Vorschriften sind von den Nutzern auch<br />

dann zu beachten, wenn hierüber nichts ausdrücklich gesagt ist.<br />

Keller, Böden und ähnliche Räume dürfen nicht mit offenem Licht betreten werden.<br />

Veränderungen an Feuerstätten nebst Abzugsrohren sind nur mit Genehmigung<br />

der Stadt und unter Beachtung der behördlichen Vorschriften zulässig;<br />

die Nutzer des Jugendclubs haben aber für die regelmäßige und<br />

rechtzeitige übliche Reinigung der Öfen und Herde Sorge zu tragen. Im<br />

Interesse des Feuerschutzes dürfen leicht entzündliche Gegenstände, wie<br />

Packmaterial, Papier- und Zeitungspakete, Matratzen, Strohsäcke, Lumpen,<br />

alte Kleider und Polstermöbel, Kleintierstallungen, Brennstoffe und<br />

größere Futtervorräte in den Keller- und Bodenräumen nicht vorhanden<br />

sein. Größere Gegenstände müssen, wenn sie nicht anderweitig aufbewahrt<br />

werden können, so aufgestellt werden, dass diese Räume in allen<br />

Teilen übersichtlich und zugänglich bleiben; kleinere Gegenstände, Kleider,<br />

Wäsche usw. dürfen nur in geschlossenen Kästen und Truhen aufbewahrt<br />

werden.<br />

Hinweise:<br />

1. Die Satzung wurde durch die Stadt Großenehrich gegenüber der zuständigen<br />

Rechtsaufsichtsbehörde, der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Kyffhäuserkreis,<br />

angezeigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit Schreiben<br />

vom 01.07.2008 (Az.: L.4.5-1020-GV084-01-08) die Eingangsbestätigung erteilt<br />

und die vorherige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO i. V. m. §<br />

2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG zugelassen.<br />

2. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die<br />

nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber<br />

der Stadt Großenehrich schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht<br />

werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem<br />

Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße<br />

unbeachtlich.<br />

!! Wichtige Information zur Einführung<br />

des Identsystems !!<br />

Der Kyffhäuserkreis führt zum 01.01.2009 ein Behälteridentifikationssystem<br />

– kurz Identsystem genannt – für Restmüll ein. Dies stellt<br />

eine wesentliche Verbesserung des bestehenden Müllwertmarkensystems<br />

dar.<br />

Das Identsystem wird auch als „elektronisches Müllwertmarkensystem“<br />

bezeichnet, da der Abfallbehälter für Restmüll mit einem<br />

Mikrochip ausgerüstet wird. Beim Leeren des Behälters am Müllfahrzeug<br />

wird der Mikrochip automatisch gelesen und die Leerung<br />

dieses Behälters sowie Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des<br />

Müllahrzeugs gespeichert. Diese Daten werden an die EDV-Anlage<br />

der Abfallwirtschaft übertragen und die anfallenden Abfuhrgebühren<br />

je nach Häufigkeit der Entleerungen errechnet. Eine Änderung zu<br />

dem bisherigen Abfuhrrhythmus und dem Mindestverbrauch erfolgt<br />

nicht.<br />

Mit der Einführung sind eine Reihe von Vorteilen verbunden. Es<br />

müssen zukünftig keine Müllwertmarken gedruckt und verschickt<br />

werden. Die Bürger ersparen sich den Aufwand, die Müllwertmarken<br />

an den Behälter anzubringen, ein Verlegen des Wertmarkenbogens<br />

oder ein Abreißen der Marken vom Behälter ist ausgeschlossen.<br />

Die Rücknahme der Markenbögen und das aufwendige Eingeben<br />

der Müllmarken in das Programm entfällt. Die gesamte Erfassung<br />

und Auswertung kann in kürzester Zeit durchgeführt werden.<br />

Die Einführung des neuen Systems erfordert jedoch die Mitwirkung<br />

jedes einzelnen Haushaltes!<br />

So ist es notwendig, dass alle Restabfallbehälter unabhängig vom<br />

Abfuhrrhythmus zur Umrüstung bereitgestellt werden. Am Tag der<br />

Umrüstung dieser Behälter erfolgt keine Entleerung über das neue<br />

System, weil eine Freischaltung erst im Januar 2009 vorgenommen<br />

wird. Bis Dezember diesen Jahres werden die Restabfallgefäße<br />

über das bestehende Müllwertmarkensystem entleert. Die Rücknahme<br />

der Müllwertmarken für das 2. Halbjahr 2008 wird letztmalig<br />

im Januar 2009 stattfinden.<br />

Die Termine zur Umrüstung werden rechtzeitig veröffentlicht.<br />

Bitte achten Sie im Zeitraum September bis November in Ihrem<br />

Amtsblatt auf ein separates Einlegeblatt!<br />

Erholungswegkonzept - Wandern, Radfahren, Reiten und<br />

Ski - im Wald nach Überarbeitung – Forstamt Oldisleben<br />

/Regionalverbund Thüringer Wald e. V.<br />

Im Forstamtbereich Oldisleben erfolgte in den letzten Wochen die<br />

Aktualisierung der Inhalte zum Projekt „Forsten und Tourismus“. Das<br />

nunmehr vorliegende Ergebnis, dass unter Beteiligung verschiedener<br />

Partner u. a. Privatwaldbesitzer, Städte und Gemeinden, Verwaltungen,<br />

Behörden und Interessengruppen entstand, ist ein Ausdruck<br />

für die touristische Entwicklung in der Region. Neue Trends in<br />

Freizeit, Regionalentwicklung und Bewirtschaftung nahmen Einfluss<br />

auf die Entscheidungsfindung. Der nächste Schritt ist eine vierwöchige<br />

Auslegung der Erholungswegekarten in Städte- und<br />

Gemeindeverwaltungen sowie zuständigen Trägern öffentlicher<br />

Belange, die bereits schriftlich informiert wurden. Der Regionalverbund<br />

Thüringer Wald e. V. und das Forstamt Oldisleben bitten<br />

um weitere Beteiligung von Interessengruppen, Vereinen und Verbänden<br />

sowie Waldbesitzern, um möglichst allen Ansprüchen an<br />

das Erholungswegenetz gerecht zu werden. Der aktuelle Kartenstand<br />

kann in den Landratsämtern: Sömmerda und Kyffhäuserkreis<br />

- Abteilung Wirtschaftsförderung/Tourismus und Untere<br />

Naturschutzbehörde, den Verwaltungsgemeinschaften,<br />

Einheitsgemeinden und Städten und im Forstamtsgebäude<br />

Oldisleben, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen<br />

werden, Hinweise und Widersprüche werden entgegen genommen<br />

und erneut geprüft. Danach erfolgen die Endkorrektur und<br />

die Übergabe der Erholungswegekarten im Rahmen einer Veranstaltung<br />

an die entsprechenden Partner. Das Forstamt Oldisleben<br />

und der Regionalverbund Thüringer Wald<br />

e. V. bedanken sich für die rege Beteiligung und die konstruktiven<br />

Beiträge zur Optimierung der Erholungswege im Projekt „Forsten<br />

und Tourismus“.<br />

Klüßendorf/ Forstamtsleiter

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