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Telefonliste - Kurt Viebranz Verlag

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chengemeinde zugleich mit dieser<br />

Beauftragung ihre Forderung an<br />

die Gemeinden um 10.000 € jährlich.<br />

Der Rechtsanwalt verlangte<br />

mit Fristsetzung 14. August 2006<br />

dazu die Zustimmung der Gemeinde<br />

Dassendorf.<br />

Aus dem Antwortschreiben der<br />

Gemeinde ergibt sich für die interessierten<br />

Leser der aktuelle Sachstand<br />

der Angelegenheit.<br />

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt<br />

Dr. .... ,<br />

über einen Fortsetzungsvertrag<br />

nach § 25 KitaG Sch.-H. wird mit<br />

der evangelischen Kirchengemeinde<br />

bereits seit Januar 2005<br />

verhandelt. Es konnte Übereinstimmung<br />

erzielt werden, dass die<br />

Gemeinde zukünftig einen Zuschuss<br />

auf der Basis eines festen<br />

Betrages zahlt. Mitspracherechte<br />

der Gemeinde bei den Entscheidungen<br />

des Trägers zur Aufgabenentwicklung<br />

waren nicht vorgesehen.<br />

Zur Höhe der Zuschüsse, zu<br />

Art und Umfang der Leistungen<br />

sowie zu den Eigenanteilen des<br />

Trägers konnte keine Übereinstimmung<br />

erzielt werden. Deshalb<br />

hat die Gemeinde das Vertragsangebot<br />

der Kirchengemeinde<br />

vom 04.05.2006 abgelehnt<br />

und die Kirchengemeinde mit<br />

Schreiben vom 23.6.2006 aufgefordert,<br />

ein Angebot auf der Basis<br />

des Rechnungsergebnisses<br />

2005 vorzulegen. Das entspricht<br />

Zuschüssen in Höhe von 1,01 €<br />

pro Stunde. Mit Schreiben vom<br />

21.07.2006 legen Sie nun einen<br />

Vertrag vor, der über die Forderung<br />

der Kirchengemeinde vom<br />

04.05.2006 hinausgeht. Sie verlangen<br />

von der Gemeinde, dass sie<br />

einem Budget von 145.000 € zustimmt.<br />

Dieses Budget liegt<br />

10.000 € höher, als es die Kirchengemeinde<br />

nach eigenem Bekunden<br />

(Schreiben vom 04.05.2006)<br />

selbst für erforderlich gehalten<br />

hat. Sicher ist Ihnen die Lage der<br />

kommunalen Finanzen bekannt.<br />

Mit der erweiterten Forderung verstärkt<br />

sich der Eindruck, dass Ihrem<br />

Klienten an einer kooperativen<br />

Zusammenarbeit mit der Gemeinde<br />

Dassendorf nicht gelegen<br />

ist. Die Gemeinde hat bereits mit<br />

großen Bedenken den erwähnten<br />

Zuschuss in Höhe von 1,01 € pro<br />

Stunde angeboten. Mit diesem<br />

Angebot liegt die Gemeinde ca.<br />

20% über den Zuschüssen, die der<br />

kommunalen Kindertagesstätte<br />

(Kita) zufließen. Die Gleichbehandlung<br />

von Eltern und Kindern<br />

in den Kindertagesstätten der Gemeinde<br />

verbietet höhere Zuschüsse<br />

an andere Kita-Träger. Leider ist<br />

die Kirchengemeinde bisher nicht<br />

bereit gewesen, die Zuschusszahlungen<br />

an den tatsächlich geleisteten<br />

Betreuungsstunden auszurichten.<br />

Außerdem verlangt die Kirchengemeinde<br />

Zuschüsse zu solchen<br />

Betreuungsleistungen, zu denen<br />

die Gemeinde gesetzlich<br />

nicht verpflichtet ist. Die Kirchengemeinde<br />

versucht seit Beginn der<br />

Gespräche, die Gemeindevertretung<br />

zu sachwidrigen Entscheidungen<br />

zu drängen. Mitarbeiter,<br />

Eltern und Kinder werden auf Demonstrationeninstrumentalisiert,<br />

um wirtschaftliche Vorteile<br />

zu bewahren. Das geht soweit,<br />

dass Beratungen der Gemeindevertretung<br />

des Schutzes eines<br />

Wachdienstes bedurften, um ordnungsgemäß<br />

durchgeführt zu<br />

werden. Mitglieder des Kirchen-<br />

vorstandes beleidigten Gemeindevertreter.<br />

Zuletzt behauptete<br />

Herr Soltmann in einem in der<br />

Gemeinde verteilten Pfarrbrief<br />

(Juni 2006, Sonderausgabe)<br />

wahrheitswidrig, die Gemeinde<br />

Dassendorf wolle ab 2007 für ihre<br />

Kinder nicht mehr bezahlen. Ihr<br />

Schreiben vom 21.07.2006 vermittelt<br />

den Eindruck, dass Ihr<br />

Klient Ihnen zu diesem Geschehen<br />

eventuell nicht alle Unterlagen<br />

zur Verfügung gestellt hat. Der<br />

Kreis ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe.<br />

Die Gemeinde unterstützt<br />

den Kreis in eigener Verantwortung<br />

bei der Planung und Gewährleistung<br />

des Betreuungsangebotes.<br />

Gemäß SGB VIII, § 4, Abs.1,<br />

Satz 1 und KitaG Schl.-H., § 31,<br />

Abs.1 sind die privaten Träger zu<br />

einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />

mit den öffentlichen<br />

Trägern verpflichtet. Angesichts<br />

des Verhaltens stellt sich zunehmend<br />

die Frage, ob die Kirchengemeinde<br />

diese Verpflichtung erfüllt<br />

und ob der Gemeinde die Zu-<br />

sammenarbeit mit diesem Träger<br />

weiterhin billigerweise zugemutet<br />

werden kann. Mit Ihrem Schreiben<br />

vom 21.07.2006 fordern Sie<br />

die Gemeinde auf, die von Ihnen<br />

erwünschten Verträge über Zuschusszahlungen<br />

an die evangelische<br />

Kirchengemeinde zu akzeptieren.<br />

Sie würden ansonsten Klage<br />

gegen die Gemeinde beim Verwaltungsgericht<br />

anstreben. Für<br />

die Gemeinde ist nicht erkennbar,<br />

in welchen Rechten die Kirchengemeinde<br />

derzeit verletzt ist.<br />

Freundlicherweise sollten Sie uns<br />

dies erläutern, um darauf eingehen<br />

zu können.<br />

Sie können davon ausgehen, dass<br />

die Gemeinde zeitgerecht entscheiden<br />

wird, welche Zuschüsse<br />

für die evangelische Kindertagesstätte<br />

angemessen sind. Wir werden<br />

Sie darüber in Kenntnis setzen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Helmut Rüberg,<br />

Bürgermeister<br />

9 | 06 | AKTUELL 45

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