Telefonliste - Kurt Viebranz Verlag
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chengemeinde zugleich mit dieser<br />
Beauftragung ihre Forderung an<br />
die Gemeinden um 10.000 € jährlich.<br />
Der Rechtsanwalt verlangte<br />
mit Fristsetzung 14. August 2006<br />
dazu die Zustimmung der Gemeinde<br />
Dassendorf.<br />
Aus dem Antwortschreiben der<br />
Gemeinde ergibt sich für die interessierten<br />
Leser der aktuelle Sachstand<br />
der Angelegenheit.<br />
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt<br />
Dr. .... ,<br />
über einen Fortsetzungsvertrag<br />
nach § 25 KitaG Sch.-H. wird mit<br />
der evangelischen Kirchengemeinde<br />
bereits seit Januar 2005<br />
verhandelt. Es konnte Übereinstimmung<br />
erzielt werden, dass die<br />
Gemeinde zukünftig einen Zuschuss<br />
auf der Basis eines festen<br />
Betrages zahlt. Mitspracherechte<br />
der Gemeinde bei den Entscheidungen<br />
des Trägers zur Aufgabenentwicklung<br />
waren nicht vorgesehen.<br />
Zur Höhe der Zuschüsse, zu<br />
Art und Umfang der Leistungen<br />
sowie zu den Eigenanteilen des<br />
Trägers konnte keine Übereinstimmung<br />
erzielt werden. Deshalb<br />
hat die Gemeinde das Vertragsangebot<br />
der Kirchengemeinde<br />
vom 04.05.2006 abgelehnt<br />
und die Kirchengemeinde mit<br />
Schreiben vom 23.6.2006 aufgefordert,<br />
ein Angebot auf der Basis<br />
des Rechnungsergebnisses<br />
2005 vorzulegen. Das entspricht<br />
Zuschüssen in Höhe von 1,01 €<br />
pro Stunde. Mit Schreiben vom<br />
21.07.2006 legen Sie nun einen<br />
Vertrag vor, der über die Forderung<br />
der Kirchengemeinde vom<br />
04.05.2006 hinausgeht. Sie verlangen<br />
von der Gemeinde, dass sie<br />
einem Budget von 145.000 € zustimmt.<br />
Dieses Budget liegt<br />
10.000 € höher, als es die Kirchengemeinde<br />
nach eigenem Bekunden<br />
(Schreiben vom 04.05.2006)<br />
selbst für erforderlich gehalten<br />
hat. Sicher ist Ihnen die Lage der<br />
kommunalen Finanzen bekannt.<br />
Mit der erweiterten Forderung verstärkt<br />
sich der Eindruck, dass Ihrem<br />
Klienten an einer kooperativen<br />
Zusammenarbeit mit der Gemeinde<br />
Dassendorf nicht gelegen<br />
ist. Die Gemeinde hat bereits mit<br />
großen Bedenken den erwähnten<br />
Zuschuss in Höhe von 1,01 € pro<br />
Stunde angeboten. Mit diesem<br />
Angebot liegt die Gemeinde ca.<br />
20% über den Zuschüssen, die der<br />
kommunalen Kindertagesstätte<br />
(Kita) zufließen. Die Gleichbehandlung<br />
von Eltern und Kindern<br />
in den Kindertagesstätten der Gemeinde<br />
verbietet höhere Zuschüsse<br />
an andere Kita-Träger. Leider ist<br />
die Kirchengemeinde bisher nicht<br />
bereit gewesen, die Zuschusszahlungen<br />
an den tatsächlich geleisteten<br />
Betreuungsstunden auszurichten.<br />
Außerdem verlangt die Kirchengemeinde<br />
Zuschüsse zu solchen<br />
Betreuungsleistungen, zu denen<br />
die Gemeinde gesetzlich<br />
nicht verpflichtet ist. Die Kirchengemeinde<br />
versucht seit Beginn der<br />
Gespräche, die Gemeindevertretung<br />
zu sachwidrigen Entscheidungen<br />
zu drängen. Mitarbeiter,<br />
Eltern und Kinder werden auf Demonstrationeninstrumentalisiert,<br />
um wirtschaftliche Vorteile<br />
zu bewahren. Das geht soweit,<br />
dass Beratungen der Gemeindevertretung<br />
des Schutzes eines<br />
Wachdienstes bedurften, um ordnungsgemäß<br />
durchgeführt zu<br />
werden. Mitglieder des Kirchen-<br />
vorstandes beleidigten Gemeindevertreter.<br />
Zuletzt behauptete<br />
Herr Soltmann in einem in der<br />
Gemeinde verteilten Pfarrbrief<br />
(Juni 2006, Sonderausgabe)<br />
wahrheitswidrig, die Gemeinde<br />
Dassendorf wolle ab 2007 für ihre<br />
Kinder nicht mehr bezahlen. Ihr<br />
Schreiben vom 21.07.2006 vermittelt<br />
den Eindruck, dass Ihr<br />
Klient Ihnen zu diesem Geschehen<br />
eventuell nicht alle Unterlagen<br />
zur Verfügung gestellt hat. Der<br />
Kreis ist öffentlicher Träger der Jugendhilfe.<br />
Die Gemeinde unterstützt<br />
den Kreis in eigener Verantwortung<br />
bei der Planung und Gewährleistung<br />
des Betreuungsangebotes.<br />
Gemäß SGB VIII, § 4, Abs.1,<br />
Satz 1 und KitaG Schl.-H., § 31,<br />
Abs.1 sind die privaten Träger zu<br />
einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />
mit den öffentlichen<br />
Trägern verpflichtet. Angesichts<br />
des Verhaltens stellt sich zunehmend<br />
die Frage, ob die Kirchengemeinde<br />
diese Verpflichtung erfüllt<br />
und ob der Gemeinde die Zu-<br />
sammenarbeit mit diesem Träger<br />
weiterhin billigerweise zugemutet<br />
werden kann. Mit Ihrem Schreiben<br />
vom 21.07.2006 fordern Sie<br />
die Gemeinde auf, die von Ihnen<br />
erwünschten Verträge über Zuschusszahlungen<br />
an die evangelische<br />
Kirchengemeinde zu akzeptieren.<br />
Sie würden ansonsten Klage<br />
gegen die Gemeinde beim Verwaltungsgericht<br />
anstreben. Für<br />
die Gemeinde ist nicht erkennbar,<br />
in welchen Rechten die Kirchengemeinde<br />
derzeit verletzt ist.<br />
Freundlicherweise sollten Sie uns<br />
dies erläutern, um darauf eingehen<br />
zu können.<br />
Sie können davon ausgehen, dass<br />
die Gemeinde zeitgerecht entscheiden<br />
wird, welche Zuschüsse<br />
für die evangelische Kindertagesstätte<br />
angemessen sind. Wir werden<br />
Sie darüber in Kenntnis setzen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Helmut Rüberg,<br />
Bürgermeister<br />
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