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Gutscheine - VHS Konstanz-Singen e.V.

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Gebührenermäßigungen und Fördermöglichkeiten<br />

Gebührenermäßigungen<br />

(1) für Arbeitslose und Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII<br />

Wenn Sie arbeitslos sind oder Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII<br />

erhalten, gewähren wir 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei Vorlage<br />

eines aktuellen Leistungsbescheids.<br />

Ausgenommen sind von diesen Ermäßigungsmöglichkeiten folgende Veranstaltungen:<br />

Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die wir zusammen mit<br />

Ko operationspartnern durchführen oder die von Dritten bezuschusst<br />

werden. Ausgeschlossen sind Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische<br />

Events sowie Einzelunterricht. Ebenfalls werden für Materialkosten,<br />

Lebens mittel- und Lernmittelumlagen keine Ermäßigungen gewährt.<br />

(2) für Sozialpassinhaber im Landkreis <strong>Konstanz</strong> gelten folgende Regelungen:<br />

Sozialpassinhaber aus <strong>Konstanz</strong>: 80 % Ermäßigung<br />

Sozialpassinhaber aus Stockach: 50 % Ermäßigung<br />

Sozialpass-, Pflegeeltern- und Nachbarschafts pass inhaber aus <strong>Singen</strong><br />

bekommen<br />

– Auf Kurse bis 25,– € Kursgebühr: 25 % Ermäßigung<br />

– Auf Kurse bis 50,– € Kursgebühr: 30 % Ermäßigung<br />

– Auf Kurse bis 75,– € Kursgebühr: 35 % Ermäßigung<br />

– Auf Kurse bis 100,– € Kursgebühr: 40 % Ermäßigung<br />

– Auf Kurse ab 100,– € Kursgebühr: 50 % Ermäßigung<br />

Sozialpassinhaber aus Rielasingen-Worblingen: 25% Ermäßigung<br />

Die Ermäßigungen für Sozialpassinhaber gelten für die regulären Kursgebühren.<br />

Reisen, Einzelunterricht sowie Lebensmittel- und Lernmittelumlagen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

(3) Schüler und Studenten:<br />

Schüler und Schülerinnen haben zu allen Vorträgen freien Eintritt. Studenten<br />

und Studentinnen zahlen bei Vorträgen die Hälfte (Vorlage des<br />

Schüler- oder Studentenausweises).<br />

Bitte beachten Sie: Die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen ist<br />

nachzuweisen. Der aktuelle und gültige Nachweis muss bei der Anmeldung<br />

vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise werden<br />

nicht anerkannt.<br />

vhs + Tafelläden = Kostenloser Kursbesuch<br />

Die vhs <strong>Konstanz</strong>-<strong>Singen</strong> bietet freie Kursplätze in Kursen, die sich finanziell<br />

tragen, aber nicht ausgebucht sind, bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern<br />

kostenlos über die Tafelläden in <strong>Konstanz</strong>, <strong>Singen</strong>, Engen und<br />

Stockach an. Ein entsprechendes Platzkontingent wird regelmäßig an die<br />

Tafelläden gemeldet.<br />

Dort können sich Einkaufsberechtigte des Tafelladens direkt anmelden und<br />

kommen als reguläre Teilnehmende in den Kurs. Materialkosten und Lernmittel<br />

müssen von den Teilnehmenden selbst übernommen werden.<br />

Programm STÄRKE<br />

Seit 1. September 2008 erhalten alle Eltern von Neugeborenen einen<br />

Bildungs gutschein im Wert von 40,00 €. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung<br />

der Erziehungskompetenz von Eltern geleistet werden. Eltern in Baden-<br />

Württemberg sollen mit diesem Programm in einer frühen Phase unterstützt<br />

werden. Die Erziehungsgutscheine können bei der vhs für entsprechend<br />

gekennzeichnete Kurse eingelöst werden.<br />

So einfach funktioniert es: Der Bildungsgutschein im Wert von 40,00 €<br />

wird Ihnen durch das Einwohnermeldeamt zugeschickt. Sie geben ihn<br />

bei der Buchung bzw. beim Kursstart einfach bei uns ab. Wir gewähren<br />

Ihnen einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer<br />

Gebühr von 40,00 € fallen für Sie keine Gebühren an. Bei Kursen mit<br />

höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet.<br />

Integrationskurse<br />

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seit 2005 auf der<br />

Grundlage des Zuwanderungsgesetzes die Teilnahme an Integrationskursen<br />

zum Erlernen der Deutschen Sprache. Bitte beachten Sie die ausführlichen<br />

Informationen aus der Abteilung Integration auf den Seiten 88<br />

und 89 in diesem Programmheft. Dort finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen,<br />

die Sie beraten und Ihnen bei der Zusammenstellung der<br />

Antragsunterlagen helfen.<br />

Förderung durch den<br />

Europäischen Sozialfonds<br />

(noch dieses Semester möglich!)<br />

Für einige Kurse aus dem Bereich EDV und berufsbezogene Sprachkurse<br />

haben wir Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds beantragt.<br />

Für Kurse, die durch das Förderprogramm bezuschusst werden, können<br />

Sie eine Ermäßigung der Kursgebühr von 30%, bei TeilnehmerInnen über<br />

50 von 50% erhalten. Die Kurse sind mit ESF-Fachkursförderung möglich<br />

gekennzeichnet.<br />

Voraussetzungen: Sie arbeiten oder wohnen in Baden-Württemberg und<br />

sind<br />

- beschäftigt in einem Unternehmen<br />

- UnternehmerIn, FreiberuflerIn oder ExistenzgründerIn<br />

- Gründungswillige oder WiedereinsteigerIn<br />

- der Antrag liegt eine Woche vor Kursbeginn vor<br />

- Antragstellung online auf www.fachkursfoerderung.de: Antrag ausfüllen,<br />

abspeichern, ausdrucken und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle<br />

in <strong>Konstanz</strong> schicken. Nach Prüfung wird Ihre Kursgebühr ermäßigt.<br />

Ansprechpartnerin: Dr. Birgit Waibel-Kolle, Telefon: 07531 5981-27, E-Mail:<br />

waibel-kolle@vhs-konstanz-singen.de<br />

Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus<br />

Mitteln des Europäischen Sozialfonds.<br />

Bildungsprämie<br />

Personen, die an individueller beruflicher Weiterbildung interessiert sind,<br />

können einen Prämiengutschein erhalten, der 50% der Kursgebühren bis<br />

maximal 500 € abdeckt.<br />

Voraussetzungen:<br />

– Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche, zu versteuerndes<br />

Einkommen liegt bei maximal 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam<br />

Veranlagten)<br />

– Beschäftigungsverhältnis während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit<br />

mit einem Einkommen unter den o. g. Einkommensgrenzen<br />

– Arbeitnehmereigenschaft oder selbstständigeTätigkeit mit Bezug<br />

zusätzlicher Leistungen nach dem SGB II<br />

Weitere Voraussetzung für den Erhalt eines <strong>Gutscheine</strong>s ist ein ca. halbstündiges<br />

Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen,<br />

das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung<br />

geklärt werden.<br />

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Volkshochschule<br />

<strong>Konstanz</strong>-<strong>Singen</strong> e.V. und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie<br />

dazu mitbringen sollten.<br />

Ansprechpartner:<br />

Werner Sauermann, Telefon 07531 5981-56<br />

sauermann@vhs-konstanz-singen.de<br />

Gesetzliche Krankenkassen<br />

fördern auf der Grundlage von § 20 SGB V die Teilnahme an Gesundheitskursen<br />

in den Bereichen Bewegung, Entspannung / Stressbewältigung,<br />

Ernährung und Sucht. In der Regel fördern die Krankenkassen keine Dauerangebote,<br />

sondern nur Einstiegskurse. Die genauen Details der Bezuschussung<br />

(Höhe, Häufigkeit etc.) erfragen sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.<br />

Der Kursbesuch wird bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens<br />

80 %) von den Krankenkassen bezuschusst. Hierzu sind nach Kursende<br />

eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die<br />

Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen.<br />

Bitte erkundigen Sie sich vor der Kursbuchung bei Ihrer Krankenkasse<br />

nach den spezifischen Fördermöglichkeiten.<br />

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