Gutscheine - VHS Konstanz-Singen e.V.
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Gebührenermäßigungen und Fördermöglichkeiten<br />
Gebührenermäßigungen<br />
(1) für Arbeitslose und Leistungsbezieher nach dem SGB II oder SGB XII<br />
Wenn Sie arbeitslos sind oder Leistungen gemäß SGB II oder SGB XII<br />
erhalten, gewähren wir 20 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei Vorlage<br />
eines aktuellen Leistungsbescheids.<br />
Ausgenommen sind von diesen Ermäßigungsmöglichkeiten folgende Veranstaltungen:<br />
Exkursionen, Reisen und Veranstaltungen, die wir zusammen mit<br />
Ko operationspartnern durchführen oder die von Dritten bezuschusst<br />
werden. Ausgeschlossen sind Integrationskurse, Kleingruppenkurse, kulinarische<br />
Events sowie Einzelunterricht. Ebenfalls werden für Materialkosten,<br />
Lebens mittel- und Lernmittelumlagen keine Ermäßigungen gewährt.<br />
(2) für Sozialpassinhaber im Landkreis <strong>Konstanz</strong> gelten folgende Regelungen:<br />
Sozialpassinhaber aus <strong>Konstanz</strong>: 80 % Ermäßigung<br />
Sozialpassinhaber aus Stockach: 50 % Ermäßigung<br />
Sozialpass-, Pflegeeltern- und Nachbarschafts pass inhaber aus <strong>Singen</strong><br />
bekommen<br />
– Auf Kurse bis 25,– € Kursgebühr: 25 % Ermäßigung<br />
– Auf Kurse bis 50,– € Kursgebühr: 30 % Ermäßigung<br />
– Auf Kurse bis 75,– € Kursgebühr: 35 % Ermäßigung<br />
– Auf Kurse bis 100,– € Kursgebühr: 40 % Ermäßigung<br />
– Auf Kurse ab 100,– € Kursgebühr: 50 % Ermäßigung<br />
Sozialpassinhaber aus Rielasingen-Worblingen: 25% Ermäßigung<br />
Die Ermäßigungen für Sozialpassinhaber gelten für die regulären Kursgebühren.<br />
Reisen, Einzelunterricht sowie Lebensmittel- und Lernmittelumlagen<br />
sind ausgeschlossen.<br />
(3) Schüler und Studenten:<br />
Schüler und Schülerinnen haben zu allen Vorträgen freien Eintritt. Studenten<br />
und Studentinnen zahlen bei Vorträgen die Hälfte (Vorlage des<br />
Schüler- oder Studentenausweises).<br />
Bitte beachten Sie: Die Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen ist<br />
nachzuweisen. Der aktuelle und gültige Nachweis muss bei der Anmeldung<br />
vorgelegt werden. Nachträglich eingereichte Nachweise werden<br />
nicht anerkannt.<br />
vhs + Tafelläden = Kostenloser Kursbesuch<br />
Die vhs <strong>Konstanz</strong>-<strong>Singen</strong> bietet freie Kursplätze in Kursen, die sich finanziell<br />
tragen, aber nicht ausgebucht sind, bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern<br />
kostenlos über die Tafelläden in <strong>Konstanz</strong>, <strong>Singen</strong>, Engen und<br />
Stockach an. Ein entsprechendes Platzkontingent wird regelmäßig an die<br />
Tafelläden gemeldet.<br />
Dort können sich Einkaufsberechtigte des Tafelladens direkt anmelden und<br />
kommen als reguläre Teilnehmende in den Kurs. Materialkosten und Lernmittel<br />
müssen von den Teilnehmenden selbst übernommen werden.<br />
Programm STÄRKE<br />
Seit 1. September 2008 erhalten alle Eltern von Neugeborenen einen<br />
Bildungs gutschein im Wert von 40,00 €. Damit soll ein Beitrag zur Stärkung<br />
der Erziehungskompetenz von Eltern geleistet werden. Eltern in Baden-<br />
Württemberg sollen mit diesem Programm in einer frühen Phase unterstützt<br />
werden. Die Erziehungsgutscheine können bei der vhs für entsprechend<br />
gekennzeichnete Kurse eingelöst werden.<br />
So einfach funktioniert es: Der Bildungsgutschein im Wert von 40,00 €<br />
wird Ihnen durch das Einwohnermeldeamt zugeschickt. Sie geben ihn<br />
bei der Buchung bzw. beim Kursstart einfach bei uns ab. Wir gewähren<br />
Ihnen einen entsprechenden Gebührenerlass, d.h. bei Kursen mit einer<br />
Gebühr von 40,00 € fallen für Sie keine Gebühren an. Bei Kursen mit<br />
höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet.<br />
Integrationskurse<br />
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert seit 2005 auf der<br />
Grundlage des Zuwanderungsgesetzes die Teilnahme an Integrationskursen<br />
zum Erlernen der Deutschen Sprache. Bitte beachten Sie die ausführlichen<br />
Informationen aus der Abteilung Integration auf den Seiten 88<br />
und 89 in diesem Programmheft. Dort finden Sie die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen,<br />
die Sie beraten und Ihnen bei der Zusammenstellung der<br />
Antragsunterlagen helfen.<br />
Förderung durch den<br />
Europäischen Sozialfonds<br />
(noch dieses Semester möglich!)<br />
Für einige Kurse aus dem Bereich EDV und berufsbezogene Sprachkurse<br />
haben wir Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds beantragt.<br />
Für Kurse, die durch das Förderprogramm bezuschusst werden, können<br />
Sie eine Ermäßigung der Kursgebühr von 30%, bei TeilnehmerInnen über<br />
50 von 50% erhalten. Die Kurse sind mit ESF-Fachkursförderung möglich<br />
gekennzeichnet.<br />
Voraussetzungen: Sie arbeiten oder wohnen in Baden-Württemberg und<br />
sind<br />
- beschäftigt in einem Unternehmen<br />
- UnternehmerIn, FreiberuflerIn oder ExistenzgründerIn<br />
- Gründungswillige oder WiedereinsteigerIn<br />
- der Antrag liegt eine Woche vor Kursbeginn vor<br />
- Antragstellung online auf www.fachkursfoerderung.de: Antrag ausfüllen,<br />
abspeichern, ausdrucken und unterschrieben an unsere Geschäftsstelle<br />
in <strong>Konstanz</strong> schicken. Nach Prüfung wird Ihre Kursgebühr ermäßigt.<br />
Ansprechpartnerin: Dr. Birgit Waibel-Kolle, Telefon: 07531 5981-27, E-Mail:<br />
waibel-kolle@vhs-konstanz-singen.de<br />
Unterstützt durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg aus<br />
Mitteln des Europäischen Sozialfonds.<br />
Bildungsprämie<br />
Personen, die an individueller beruflicher Weiterbildung interessiert sind,<br />
können einen Prämiengutschein erhalten, der 50% der Kursgebühren bis<br />
maximal 500 € abdeckt.<br />
Voraussetzungen:<br />
– Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche, zu versteuerndes<br />
Einkommen liegt bei maximal 20.000 € (40.000 € bei gemeinsam<br />
Veranlagten)<br />
– Beschäftigungsverhältnis während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit<br />
mit einem Einkommen unter den o. g. Einkommensgrenzen<br />
– Arbeitnehmereigenschaft oder selbstständigeTätigkeit mit Bezug<br />
zusätzlicher Leistungen nach dem SGB II<br />
Weitere Voraussetzung für den Erhalt eines <strong>Gutscheine</strong>s ist ein ca. halbstündiges<br />
Beratungsgespräch, in dem die persönlichen Voraussetzungen,<br />
das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung<br />
geklärt werden.<br />
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei der Volkshochschule<br />
<strong>Konstanz</strong>-<strong>Singen</strong> e.V. und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie<br />
dazu mitbringen sollten.<br />
Ansprechpartner:<br />
Werner Sauermann, Telefon 07531 5981-56<br />
sauermann@vhs-konstanz-singen.de<br />
Gesetzliche Krankenkassen<br />
fördern auf der Grundlage von § 20 SGB V die Teilnahme an Gesundheitskursen<br />
in den Bereichen Bewegung, Entspannung / Stressbewältigung,<br />
Ernährung und Sucht. In der Regel fördern die Krankenkassen keine Dauerangebote,<br />
sondern nur Einstiegskurse. Die genauen Details der Bezuschussung<br />
(Höhe, Häufigkeit etc.) erfragen sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.<br />
Der Kursbesuch wird bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens<br />
80 %) von den Krankenkassen bezuschusst. Hierzu sind nach Kursende<br />
eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die<br />
Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen.<br />
Bitte erkundigen Sie sich vor der Kursbuchung bei Ihrer Krankenkasse<br />
nach den spezifischen Fördermöglichkeiten.<br />
Wichtige Informationen 5