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Anlage 2: Pflichtenheft der Fachbereichsleiterinnen und leiter<br />
(1) Die Fachbereichsleiterinnen und –leiter unterstützen den Schulleiter in der Führung der<br />
Schule und in der Organisation und fachlichen Bertreuung des Fachbereichs.<br />
(2) Den Fachbereichsleiterinnen und –leitern obliegen insbesondere folgende Aufgaben:<br />
a) Teambildung im Fachbereich<br />
b) Beratung und didaktisch-pädagogische Betreuung der Lehrpersonen im Fachbereich<br />
c) Koordination der Lehrpersonen im Fachbereich und mit dem Landesfachbereich sowie der<br />
fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit<br />
d) Einberufung und Durchführung von Fachbereichskonferenzen<br />
e) Organisation und Betreuung von Fachbereichskonzerten<br />
f) Beratung, Koordination und Hilfe bei der Stundenvergabe durch die Direktion.<br />
g) Unterstützung des Schulleiters bei der Überprüfung des Unterrichtsstandes und der<br />
Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fachbereich<br />
h) Unterrichtsbesuche und Besuche der Klassenabende im Fachbereich<br />
i) Erstellung von Dienstbeurteilungen im Auftrag des Musikschulleiters<br />
j) Beratung des Schulleiters bei Neueinstellungen insbesondere Teilnahme bei allfälligen<br />
Hearings<br />
k) Unterstützung und Betreuung der neuen Kolleginnen und Kollegen insbesondere der<br />
Berufsanfänger<br />
l) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit in allen fachbereichsrelevanten Belangen<br />
m) Teilnahme bei den Landesfachbereichssitzungen<br />
n) Information der Lehrenden über Inhalte und Themen der Landesfachbereichssitzungen<br />
o) Erarbeitung von Literaturvorschlägen für den Musikschullehrplan<br />
p) Erarbeitung von Vorschlägen für die Landesmusiklehrerfortbildungen<br />
q) Teilnahme bei den JMLA/Übertrittsprüfungen, als Prüfer und als Vorsitzender<br />
(3) Pflichten aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt.<br />
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