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Anlage 2: Pflichtenheft der Fachbereichsleiterinnen und leiter<br />

(1) Die Fachbereichsleiterinnen und –leiter unterstützen den Schulleiter in der Führung der<br />

Schule und in der Organisation und fachlichen Bertreuung des Fachbereichs.<br />

(2) Den Fachbereichsleiterinnen und –leitern obliegen insbesondere folgende Aufgaben:<br />

a) Teambildung im Fachbereich<br />

b) Beratung und didaktisch-pädagogische Betreuung der Lehrpersonen im Fachbereich<br />

c) Koordination der Lehrpersonen im Fachbereich und mit dem Landesfachbereich sowie der<br />

fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit<br />

d) Einberufung und Durchführung von Fachbereichskonferenzen<br />

e) Organisation und Betreuung von Fachbereichskonzerten<br />

f) Beratung, Koordination und Hilfe bei der Stundenvergabe durch die Direktion.<br />

g) Unterstützung des Schulleiters bei der Überprüfung des Unterrichtsstandes und der<br />

Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Fachbereich<br />

h) Unterrichtsbesuche und Besuche der Klassenabende im Fachbereich<br />

i) Erstellung von Dienstbeurteilungen im Auftrag des Musikschulleiters<br />

j) Beratung des Schulleiters bei Neueinstellungen insbesondere Teilnahme bei allfälligen<br />

Hearings<br />

k) Unterstützung und Betreuung der neuen Kolleginnen und Kollegen insbesondere der<br />

Berufsanfänger<br />

l) Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit in allen fachbereichsrelevanten Belangen<br />

m) Teilnahme bei den Landesfachbereichssitzungen<br />

n) Information der Lehrenden über Inhalte und Themen der Landesfachbereichssitzungen<br />

o) Erarbeitung von Literaturvorschlägen für den Musikschullehrplan<br />

p) Erarbeitung von Vorschlägen für die Landesmusiklehrerfortbildungen<br />

q) Teilnahme bei den JMLA/Übertrittsprüfungen, als Prüfer und als Vorsitzender<br />

(3) Pflichten aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt.<br />

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