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Anlage 3: Pflichtenheft des Lehrpersonals<br />

Das Lehrpersonal hat für einen zeitgemäßen, die Schülerin bzw. den Schüler in seiner<br />

Gesamtpersönlichkeit erfassenden Musikschulunterricht zu sorgen. Der Lehrperson obliegen<br />

insbesondere folgende Aufgaben:<br />

a) Dem Lehrplan entsprechende, mit Rücksicht auf die Entwicklung der Schülerin bzw. des<br />

Schülers, Vermittlung des Lehrstoffes nach dem aktuellen Stand der Musikpädagogik,<br />

anschauliche und gegenwartsbezogene Gestaltung des Unterrichts, Abzielen auf eine<br />

gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsfächer, Motivation und Führung der<br />

Schülerinnen und Schüler zur Selbständigkeit, Mitarbeit und bestmöglichen Leistungen.<br />

b) Sorgfältige Vorbereitung des Unterrichts, Wahrnehmung der unterrichtenden,<br />

erzieherischen und administrativen Aufgaben sowie der Aufsichtspflicht.<br />

c) Kontaktpflege zu den Erziehungsberechtigten, insbesondere bei Bedarf Führen von<br />

Einzelgesprächen.<br />

d) Pünktliche Einhaltung der festgelegten Unterrichtseinheiten; Hinwirken auf einen<br />

regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Musikschule durch die Schülerin bzw. den<br />

Schüler.<br />

e) Erteilung von Einzel- und Gruppenunterricht, Ensembleleitung und Korrepetition nach<br />

einem zu Beginn des Schuljahres erstellten und von der Schulleitung genehmigten<br />

Stundenplanes, wobei jede Änderung des Stundenplanes der Genehmigung der<br />

Schulleitung bedarf.<br />

f) Teilnahme an allen Konferenzen und dienstlichen Besprechungen der Musikschule. Bei<br />

Terminkollisionen bei Beschäftigungsverhältnissen an mehreren Musikschulen haben sich<br />

die Schulleitungen abzustimmen.<br />

g) Regelmäßige Teilnahme an einschlägigen Lehrerfortbildungsseminaren.<br />

h) Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens.<br />

i) Bei Bedarf Teilnahme an bzw. Vorbereitung von Beiträgen für schuleigene<br />

Veranstaltungen mit den Schülerinnen und Schülern.<br />

j) Schaffen der Möglichkeit eines öffentlichen Auftritts für jede Schülerin bzw. jeden Schüler<br />

mindestens einmal im Schuljahr (z.B. Vorspiel, Klassenabend, Konzert).<br />

k) Regelmäßige Vorbereitung besonders begabter Schülerinnen und Schüler auf ihren<br />

Fähigkeiten entsprechende Wettbewerbe im Einvernehmen mit diesen Schülerinnen und<br />

Schülern.<br />

l) Schaffen der Möglichkeit zum Ensemblespiel in der eigenen Klasse sowie auch mit<br />

Schülerinnen und Schülern anderer Instrumental- und Gesangsklassen.<br />

m) Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum kulturellen Leben der Gemeinde in<br />

Chören, Orchestern sowie anderen Musikformen.<br />

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