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0 bis 100 Schüler/innen: 4 Stunden<br />
101 bis 300 Schüler/innen: 10 Stunden<br />
301 bis 500 Schüler/innen: 14 Stunden<br />
501 bis 1.000 Schüler/innen: 20 Stunden<br />
1.001 bis 1.500 Schüler/innen: 26 Stunden<br />
1.501 bis 2.000 Schüler/innen: 30 Stunden<br />
i) Altersfaktor<br />
Zum Ausgleich des Unterschieds des Altersdurchschnitts der Lehrpersonen<br />
einer Musikschule zum Durchschnitt aller Musikschullehrpersonen erfolgt eine<br />
Erhöhung/Reduktion der berechneten Stunden einer Musikschule um<br />
0,00586301 % pro Tag Differenz. Die Erhöhung bzw. Reduktion erfolgt derzeit<br />
um maximal 15 %. Dieser Prozentsatz wird je nach der Zahl der Übertritte und<br />
Aufnahme von Lehrpersonen in das Gemeindeangestelltengesetz 2005 auf<br />
Vorschlag des Steuerungsgremiums angepasst. Beispiel: Der Altersdurchschnitt<br />
der Vorarlberger Musikschullehrpersonen liege bei 01.01.1966. Die<br />
berechneten Stunden einer Musikschule mit dem Durchschnittsdatum<br />
30.06.1967 würden demnach um den Prozentsatz von 3,21 verringert.<br />
(2) Förderungsberechnung<br />
a) Für die Berechnung der Landesförderung werden zweimal jährlich die<br />
erforderlichen Daten von den Musikschulen erhoben (1. März- und 1.<br />
Novemberwoche). Die Normalunterrichtsstunden werden allenfalls mit dem<br />
Gruppenfaktor vergütet und mit dem Qualifikationsfaktor der Lehrperson<br />
multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Lehrpersonen bilden die<br />
berechneten Stunden einer Musikschule.<br />
b) Die voraussichtlichen unregelmäßigen Stunden werden durch 36 Wochen<br />
dividiert und mit dem durchschnittlichen Qualifikationsfaktor der Musikschule<br />
multipliziert.<br />
c) Anschließend erfolgt für alle so ermittelten Stunden der Altersausgleich. Zu<br />
diesem Ergebnis werden die Stunden für die Direktionstätigkeit addiert.<br />
d) Die im Kalenderjahr zur Verfügung stehende Landesförderung für<br />
Musikschulen wird um die voraussichtlichen Förderbeträge für Abfertigungen<br />
und Dienstjubiläen gekürzt. Der Restbetrag wird durch das Ergebnis der obigen<br />
Berechnung - nach Meldung der Daten aller Musikschulen im November - zur<br />
Ermittlung des Fördersatzes pro Stunde dividiert. Die mit den Faktoren<br />
ermittelte Stundenleistung der einzelnen Musikschule wird mit dem Fördersatz<br />
multipliziert.<br />
e) Auf Basis der Daten der ersten Märzwoche werden zwei Vorauszahlungen in<br />
den Monaten März und September gewährt. Als Vorschuss werden maximal 90<br />
% der voraussichtlichen Förderung (ohne unregelmäßige Stunden,<br />
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