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0 bis 100 Schüler/innen: 4 Stunden<br />

101 bis 300 Schüler/innen: 10 Stunden<br />

301 bis 500 Schüler/innen: 14 Stunden<br />

501 bis 1.000 Schüler/innen: 20 Stunden<br />

1.001 bis 1.500 Schüler/innen: 26 Stunden<br />

1.501 bis 2.000 Schüler/innen: 30 Stunden<br />

i) Altersfaktor<br />

Zum Ausgleich des Unterschieds des Altersdurchschnitts der Lehrpersonen<br />

einer Musikschule zum Durchschnitt aller Musikschullehrpersonen erfolgt eine<br />

Erhöhung/Reduktion der berechneten Stunden einer Musikschule um<br />

0,00586301 % pro Tag Differenz. Die Erhöhung bzw. Reduktion erfolgt derzeit<br />

um maximal 15 %. Dieser Prozentsatz wird je nach der Zahl der Übertritte und<br />

Aufnahme von Lehrpersonen in das Gemeindeangestelltengesetz 2005 auf<br />

Vorschlag des Steuerungsgremiums angepasst. Beispiel: Der Altersdurchschnitt<br />

der Vorarlberger Musikschullehrpersonen liege bei 01.01.1966. Die<br />

berechneten Stunden einer Musikschule mit dem Durchschnittsdatum<br />

30.06.1967 würden demnach um den Prozentsatz von 3,21 verringert.<br />

(2) Förderungsberechnung<br />

a) Für die Berechnung der Landesförderung werden zweimal jährlich die<br />

erforderlichen Daten von den Musikschulen erhoben (1. März- und 1.<br />

Novemberwoche). Die Normalunterrichtsstunden werden allenfalls mit dem<br />

Gruppenfaktor vergütet und mit dem Qualifikationsfaktor der Lehrperson<br />

multipliziert. Die Summe der Ergebnisse aller Lehrpersonen bilden die<br />

berechneten Stunden einer Musikschule.<br />

b) Die voraussichtlichen unregelmäßigen Stunden werden durch 36 Wochen<br />

dividiert und mit dem durchschnittlichen Qualifikationsfaktor der Musikschule<br />

multipliziert.<br />

c) Anschließend erfolgt für alle so ermittelten Stunden der Altersausgleich. Zu<br />

diesem Ergebnis werden die Stunden für die Direktionstätigkeit addiert.<br />

d) Die im Kalenderjahr zur Verfügung stehende Landesförderung für<br />

Musikschulen wird um die voraussichtlichen Förderbeträge für Abfertigungen<br />

und Dienstjubiläen gekürzt. Der Restbetrag wird durch das Ergebnis der obigen<br />

Berechnung - nach Meldung der Daten aller Musikschulen im November - zur<br />

Ermittlung des Fördersatzes pro Stunde dividiert. Die mit den Faktoren<br />

ermittelte Stundenleistung der einzelnen Musikschule wird mit dem Fördersatz<br />

multipliziert.<br />

e) Auf Basis der Daten der ersten Märzwoche werden zwei Vorauszahlungen in<br />

den Monaten März und September gewährt. Als Vorschuss werden maximal 90<br />

% der voraussichtlichen Förderung (ohne unregelmäßige Stunden,<br />

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