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Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung des Klimaschutzes im ...

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Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>rechtlichen</strong> <strong>Verankerung</strong> <strong>des</strong> <strong>Kl<strong>im</strong>aschutzes</strong> <strong>im</strong> Bodenschutzrecht<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>im</strong> Fachplanungsrecht können und sollten dann erfolgen, wenn die übrigen<br />

Schutzgüter auch umfassend dargestellt werden. Werden die Schutzgüter nur<br />

generalisierend benannt, wie z. B. <strong>im</strong> UVPG, ist es schwierig und nicht zu empfehlen,<br />

ein Schutzgut beson<strong>der</strong>s herauszuheben, da es sonst den übrigen Schutzgütern<br />

übergeordnet wird.<br />

Die <strong>Verankerung</strong> spezieller konkretisieren<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen zur Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> „Kl<strong>im</strong>aschutzfunktion“ in Planungs- und Genehmigungsverfahren in <strong>der</strong><br />

BBodSchV ist nicht notwendig, da dies in den allgemeinen fachlichen Grundlagen<br />

(BBodSchV, Anhänge sowie Arbeitshilfen etc.) erfolgen kann.<br />

Bund/Län<strong>der</strong>-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz<br />

Ständiger Ausschuss Recht (BORA)<br />

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