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Möglichkeiten der rechtlichen Verankerung des Klimaschutzes im ...

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Möglichkeiten <strong>der</strong> <strong>rechtlichen</strong> <strong>Verankerung</strong> <strong>des</strong> <strong>Kl<strong>im</strong>aschutzes</strong> <strong>im</strong> Bodenschutzrecht<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> BBodSchV<br />

1. Aufnahme <strong>der</strong> Win<strong>der</strong>osion in § 8 BBodSchV:<br />

§ 8 Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ungen auf Grund<br />

von Bodenerosion durch Wasser o<strong>der</strong> Wind<br />

(1) Von dem Vorliegen einer schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ung auf Grund von<br />

Bodenerosion durch Wasser o<strong>der</strong> Wind ist insbeson<strong>der</strong>e dann auszugehen,<br />

wenn<br />

1. durch Oberflächenabfluß o<strong>der</strong> durch Wind erhebliche Mengen Bodenmaterials<br />

aus einer Erosionsfläche geschwemmt o<strong>der</strong> abgetragen wurden<br />

und<br />

2. weitere Bodenabträge gemäß Nummer 1 zu erwarten sind.<br />

(2) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ung auf<br />

Grund von Bodenerosion durch Wasser ergeben sich insbeson<strong>der</strong>e, wenn<br />

außerhalb <strong>der</strong> vermeintlichen Erosionsfläche gelegene Bereiche durch abgeschwemmtes<br />

o<strong>der</strong> abgewehtes Bodenmaterial befrachtet wurden.<br />

(3) Bestehen Anhaltspunkte nach Absatz 2, ist zu ermitteln, ob eine schädliche<br />

Bodenverän<strong>der</strong>ung auf Grund von Bodenerosion durch Wasser vorliegt.<br />

Ist feststellbar, auf welche Erosionsfläche die Bodenabschwemmung <strong>der</strong> Bodenabtrag<br />

zurückgeführt werden kann und daß dass aus dieser erhebliche<br />

Mengen Bodenmaterials abgeschwemmt o<strong>der</strong> durch Wind abgetragen wurden,<br />

so ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen <strong>des</strong> Absatzes 1 Nr. 2 erfüllt<br />

sind.<br />

(4) Die Bewertung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Untersuchungen erfolgt einzelfallbezogen<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heiten <strong>des</strong> Standortes. Weitere Bodenabträge<br />

sind zu erwarten, wenn<br />

1. zurückliegenden Jahren bereits mehrfach erhebliche Mengen Bodenmaterials<br />

aus <strong>der</strong>selben Erosionsfläche geschwemmt o<strong>der</strong> durch Wind abgetragen<br />

wurden o<strong>der</strong><br />

2. sich aus den Standortdaten und den Daten über die langjährigen Nie<strong>der</strong>schlags-<br />

o<strong>der</strong> Windverhältnisse <strong>des</strong> Gebietes ergibt, daß dass in einem<br />

Zeitraum von zehn Jahren mit hinreichen<strong>der</strong> Wahrscheinlichkeit mit dem<br />

erneuten Eintritt von Bodenabträgen gemäß Absatz 1 Nr. 1 zu rechnen<br />

ist.<br />

(5) Die weiteren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Untersuchung und Bewertung von Flächen,<br />

bei denen <strong>der</strong> Verdacht einer schädlichen Bodenverän<strong>der</strong>ung auf Grund<br />

von Bodenerosion durch Wasser vorliegt, sind in Anhang 4 best<strong>im</strong>mt.<br />

(6) Wird die Erosionsfläche landwirtschaftlich genutzt, ist <strong>der</strong> zuständigen Beratungsstelle<br />

gemäß § 17 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-Bodenschutzgesetzes die Gelegenheit<br />

zu geben, <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> Beratung geeignete erosionsmin<strong>der</strong>nde Maßnahmen<br />

für die Nutzung <strong>der</strong> Erosionsfläche zu empfehlen. Bei Anordnungen ist<br />

Einvernehmen mit <strong>der</strong> zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde herbeizuführen.<br />

2. Ergänzung <strong>des</strong> § 9 Abs. 1 BBodSchV um eine Nummer 3:<br />

„(1) Das Entstehen schädlicher Bodenverän<strong>der</strong>ungen nach § 7 <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>-<br />

Bodenschutzgesetzes ist in <strong>der</strong> Regel zu besorgen, wenn<br />

……<br />

„3. <strong>der</strong> Humusgehalt <strong>des</strong> Bodens o<strong>der</strong> die Kohlenstoff- und Wasserrückhaltungskapazität<br />

<strong>des</strong> Bodens so reduziert wird, dass die Kl<strong>im</strong>aschutzfunktion<br />

<strong>des</strong> Bodens erheblich beeinträchtigt wird.“<br />

Bund/Län<strong>der</strong>-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz<br />

Ständiger Ausschuss Recht (BORA)<br />

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