Bergbahn AG Kitzbühel GD10-Wagstättbahn Größter ... - s&bt; Magazin
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Specials - Meinungen<br />
Helmut Lamprecht<br />
10 Jahre Seilbahngesetz in Österreich:<br />
noch immer offene „Baustellen“<br />
Das österreichische Seilbahngesetz „feiert“ sein 10-jähriges Bestehen. Nach wie vor gi<strong>bt</strong><br />
es aber einige „Baustellen“. Eine davon ist das vorgesehene Betriebsleiterpatent, welches<br />
eine entsprechende Reduzierung bürokratischer Abläufe bringen sollte: Wer ein Betriebsleiterpatent<br />
für das betreffende Seilbahnsystem besitzt, also eine „amtliche Zertifizierung“<br />
sein Eigen nennen darf, würde beim Wechsel zu einem anderen Seilbahnunternehmen<br />
diesem den aufwändigen behördlichen Genehmigungslauf ersparen können.<br />
Aber seit 10 Jahren herrscht<br />
„Stillstand“ - aus welchen<br />
Gründen auch immer - man ist<br />
offenbar dazu nicht in der Lage<br />
gewesen. Oder traut man der<br />
Seilbahnwirtschaft nicht zu, in<br />
Eigenverantwortung die richtigen<br />
Personen zu bestellen<br />
Von Dr. Helmut Lamprecht<br />
Derzeit muss ein neuer Arbeitgeber<br />
immer noch ein „Ansuchen<br />
um Genehmigung zum<br />
Betriebsleiter/Betriebsleiterstellvertreter“,<br />
unterschrieben<br />
vom Vorstand/Geschäftsführer/Inhaber<br />
und vorgesehenen<br />
Betriebsleiter bzw. Betriebsleiterstellvertreter<br />
stellen sowie<br />
eine „Palette“ von Unterlagen<br />
beibringen, u. a. Original-Lebenslauf,<br />
Zeugnisse und Ausbildungsnachweise,<br />
Strafregisterbescheinigung<br />
neuesten<br />
Datums, Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
bzw. Nachweis über<br />
Deutschkenntnisse in Wort<br />
und Schrift, bahnärztliches<br />
Gutachten, Bestätigung über<br />
facheinschlägige Verwendung<br />
etc. Also ein bürokratischer<br />
„Aufwand“, der ja schon beim<br />
vorhergehenden Seilbahnunternehmen<br />
erbracht wurde. Es<br />
fragt sich wirklich, warum noch<br />
einmal die ganze Prozedur!<br />
Besonders „knifflig“ ist es bei<br />
Sesselbahnen, wenn sich die<br />
Tal- oder Bergstation in einem<br />
anderen Bundesland, was ja<br />
gar nicht so selten vorkommt,<br />
befindet. Dann ist weder die<br />
eine oder andere Landesregierung,<br />
sondern das Ministerium<br />
- sonst nur für Kabinenbahnen<br />
zuständig - am Zug. Noch<br />
„pikanter“ bei Schleppliften<br />
in ähnlich gelagerten Fällen:<br />
Nicht die jeweils betroffene<br />
Bezirkshauptmannschaft<br />
oder Landesregierung ist zur<br />
Kenntnisnahme „kompetent“,<br />
sondern das Ministerium als<br />
oberste Seilbahnaufsichtsbehörde,<br />
die davon - wie unlängst<br />
an der Grenze Tirol/Vorarlberg<br />
tatsächlich passiert, nichts<br />
wissen will - ein behördlicher<br />
„Leerkilometerlauf“!<br />
All dies ließe sich schon längst<br />
vermeiden, ja wenn der/die<br />
zuständige Minister/in das<br />
Verfahren zur Erlangung eines<br />
Betriebsleiterpatents (§ 82<br />
Seilbahngesetz) durch Verordnung<br />
festgelegt, die Betriebsleiterpatente<br />
ausgestellt und<br />
darüber ein Verzeichnis geführt<br />
hätte. So einfach wäre es!<br />
Dies wäre tatsächlich ein Bürokratieabbau!<br />
Aber es ist auch<br />
an der Zeit, da und dort verkrustete<br />
Strukturen aufzubrechen,<br />
damit das Wort „Entbürokratisierung“<br />
nicht ein Lippenbekenntnis<br />
bei politischen<br />
Sonntagsreden blei<strong>bt</strong>, sondern<br />
tatsächlich stattfindet und<br />
in der Realität gele<strong>bt</strong> werden<br />
kann. Stattdessen gilt aber immer<br />
noch der Verweis auf das<br />
mehr als ein halbes Jahrhundert<br />
alte, aus dem Jahr 1957<br />
(!!!) stammende Eisenbahngesetz<br />
- höchste Eisenbahn<br />
diesen „kafkasischen“ Zustand<br />
endlich zu beenden.<br />
Dr. Helmut<br />
Lamprecht<br />
International anerkannter<br />
Seilbahnexperte<br />
Jahrzehntelanger Spartengeschäftsführer<br />
Sparte<br />
Transport und Verkehr und<br />
Fachgruppengeschäftsführer<br />
Seilbahnen bei der<br />
WKO Tirol.<br />
50 seilbahn & business Tourismus 5/2013 5/2013 seilbahn & business Tourismus 51