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Bergbahn AG Kitzbühel GD10-Wagstättbahn Größter ... - s&bt; Magazin

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Specials - Meinungen<br />

Helmut Lamprecht<br />

10 Jahre Seilbahngesetz in Österreich:<br />

noch immer offene „Baustellen“<br />

Das österreichische Seilbahngesetz „feiert“ sein 10-jähriges Bestehen. Nach wie vor gi<strong>bt</strong><br />

es aber einige „Baustellen“. Eine davon ist das vorgesehene Betriebsleiterpatent, welches<br />

eine entsprechende Reduzierung bürokratischer Abläufe bringen sollte: Wer ein Betriebsleiterpatent<br />

für das betreffende Seilbahnsystem besitzt, also eine „amtliche Zertifizierung“<br />

sein Eigen nennen darf, würde beim Wechsel zu einem anderen Seilbahnunternehmen<br />

diesem den aufwändigen behördlichen Genehmigungslauf ersparen können.<br />

Aber seit 10 Jahren herrscht<br />

„Stillstand“ - aus welchen<br />

Gründen auch immer - man ist<br />

offenbar dazu nicht in der Lage<br />

gewesen. Oder traut man der<br />

Seilbahnwirtschaft nicht zu, in<br />

Eigenverantwortung die richtigen<br />

Personen zu bestellen<br />

Von Dr. Helmut Lamprecht<br />

Derzeit muss ein neuer Arbeitgeber<br />

immer noch ein „Ansuchen<br />

um Genehmigung zum<br />

Betriebsleiter/Betriebsleiterstellvertreter“,<br />

unterschrieben<br />

vom Vorstand/Geschäftsführer/Inhaber<br />

und vorgesehenen<br />

Betriebsleiter bzw. Betriebsleiterstellvertreter<br />

stellen sowie<br />

eine „Palette“ von Unterlagen<br />

beibringen, u. a. Original-Lebenslauf,<br />

Zeugnisse und Ausbildungsnachweise,<br />

Strafregisterbescheinigung<br />

neuesten<br />

Datums, Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

bzw. Nachweis über<br />

Deutschkenntnisse in Wort<br />

und Schrift, bahnärztliches<br />

Gutachten, Bestätigung über<br />

facheinschlägige Verwendung<br />

etc. Also ein bürokratischer<br />

„Aufwand“, der ja schon beim<br />

vorhergehenden Seilbahnunternehmen<br />

erbracht wurde. Es<br />

fragt sich wirklich, warum noch<br />

einmal die ganze Prozedur!<br />

Besonders „knifflig“ ist es bei<br />

Sesselbahnen, wenn sich die<br />

Tal- oder Bergstation in einem<br />

anderen Bundesland, was ja<br />

gar nicht so selten vorkommt,<br />

befindet. Dann ist weder die<br />

eine oder andere Landesregierung,<br />

sondern das Ministerium<br />

- sonst nur für Kabinenbahnen<br />

zuständig - am Zug. Noch<br />

„pikanter“ bei Schleppliften<br />

in ähnlich gelagerten Fällen:<br />

Nicht die jeweils betroffene<br />

Bezirkshauptmannschaft<br />

oder Landesregierung ist zur<br />

Kenntnisnahme „kompetent“,<br />

sondern das Ministerium als<br />

oberste Seilbahnaufsichtsbehörde,<br />

die davon - wie unlängst<br />

an der Grenze Tirol/Vorarlberg<br />

tatsächlich passiert, nichts<br />

wissen will - ein behördlicher<br />

„Leerkilometerlauf“!<br />

All dies ließe sich schon längst<br />

vermeiden, ja wenn der/die<br />

zuständige Minister/in das<br />

Verfahren zur Erlangung eines<br />

Betriebsleiterpatents (§ 82<br />

Seilbahngesetz) durch Verordnung<br />

festgelegt, die Betriebsleiterpatente<br />

ausgestellt und<br />

darüber ein Verzeichnis geführt<br />

hätte. So einfach wäre es!<br />

Dies wäre tatsächlich ein Bürokratieabbau!<br />

Aber es ist auch<br />

an der Zeit, da und dort verkrustete<br />

Strukturen aufzubrechen,<br />

damit das Wort „Entbürokratisierung“<br />

nicht ein Lippenbekenntnis<br />

bei politischen<br />

Sonntagsreden blei<strong>bt</strong>, sondern<br />

tatsächlich stattfindet und<br />

in der Realität gele<strong>bt</strong> werden<br />

kann. Stattdessen gilt aber immer<br />

noch der Verweis auf das<br />

mehr als ein halbes Jahrhundert<br />

alte, aus dem Jahr 1957<br />

(!!!) stammende Eisenbahngesetz<br />

- höchste Eisenbahn<br />

diesen „kafkasischen“ Zustand<br />

endlich zu beenden.<br />

Dr. Helmut<br />

Lamprecht<br />

International anerkannter<br />

Seilbahnexperte<br />

Jahrzehntelanger Spartengeschäftsführer<br />

Sparte<br />

Transport und Verkehr und<br />

Fachgruppengeschäftsführer<br />

Seilbahnen bei der<br />

WKO Tirol.<br />

50 seilbahn & business Tourismus 5/2013 5/2013 seilbahn & business Tourismus 51

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