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Das ABC der bdvb-Leistungen 5 > Klimawandel – Die ... - klimAktiv.de

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Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> und Märkte<br />

ALTERSVORSORGE IM UMBRUCH <strong>–</strong><br />

FIRMENRENTE UND BASISRENTE<br />

Eine immer älter wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Bevölkerung kippt das einst ausgeglichene Verhältnis von Berufstätigen und<br />

Rentenempfängern. <strong>Die</strong> gesetzliche Rentenversicherung ist kein Garant mehr für eine Sicherung <strong>de</strong>s Lebensstandards<br />

<strong>–</strong> we<strong><strong>de</strong>r</strong> im Alter, noch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicherung von Berufsunfähigkeit und <strong>de</strong>m Schutz <strong><strong>de</strong>r</strong> Hinterbliebenen. Neue Chancen<br />

und Lösungen bietet das Alterseinkünftegesetz, das die Besteuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> privaten, gesetzlichen und betrieblichen<br />

Altersversorgung regelt. Eigenvorsorge ist hier das Schlüsselwort. <strong>bdvb</strong>-Partner Provinzial Rheinland Versicherung<br />

stellt hierzu zwei Vorsorgeprodukte vor.<br />

UMDENKEN ERFORDERLICH<br />

<strong>Das</strong> Gesetz macht ein Um<strong>de</strong>nken in <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersvorsorge erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

<strong>Die</strong> klassische 3-Säulen-Theorie (gesetzliche, betriebliche<br />

und private Altersversorgung) wird abgelöst durch ein<br />

Schichtenmo<strong>de</strong>ll. <strong>Die</strong> einzelnen Bausteine innerhalb je<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schicht zeichnen sich durch unterschiedliche steuerliche För<strong><strong>de</strong>r</strong>mechanismen<br />

aus.<br />

■ Mo<strong>de</strong>lle <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Altersversorgung (etwa in Form<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Direktversicherung) gehören ausnahmslos zu<br />

<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansparphase steuerbefreiten Produkten.<br />

■ Kennzeichen <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen kapitalge<strong>de</strong>ckten Rentenversicherung<br />

(„Rürup-Rente“ / Basis-Rente) ist <strong><strong>de</strong>r</strong> schrittweise<br />

Übergang zur nachgelagerten Besteuerung mit Steuerfreistellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beiträge.<br />

■ <strong>Die</strong> zulagengeför<strong><strong>de</strong>r</strong>te „run<strong><strong>de</strong>r</strong>neuerte“ Riester-Rente<br />

gehört zu <strong>de</strong>n steuerbegünstigten Produkten.<br />

■ Im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitalanlageprodukte erweist sich die private<br />

Rentenversicherung durch ihre steuerbegünstigte<br />

Rentenzahlung als beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s vorteilhaft.<br />

Innerhalb je<strong>de</strong>s Bausteins bietet die Provinzial ausgezeichnete<br />

Vorsorgeprodukte an.<br />

DIE FIRMENRENTE <strong>–</strong> SICHER UND FLEXIBEL<br />

<strong>Die</strong> bekannteste Form <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />

(bAV) ist die Direktversicherung. <strong>Die</strong> neue Variante bietet<br />

je<strong>de</strong>m Arbeitnehmer die Chance, Steuern zu sparen und seine<br />

Versorgungslücke durch die bAV zu schließen. Dabei können<br />

bis zu 4 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Bemessungsgrenze jährlich (z.Z. 2.560<br />

Euro) steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus sind Beiträge bis En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Jahres 2008 sozialabgabenfrei.<br />

Bei Neuzusagen erhöht sich <strong><strong>de</strong>r</strong> steuerfreie Betrag<br />

noch um 1.800 Euro.<br />

Im Leistungsbezug <strong>–</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Beginn <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenzahlung kann zwischen<br />

<strong>de</strong>m 60. und 70. Lebensjahr frei gewählt wer<strong>de</strong>n <strong>–</strong> müssen<br />

die Renten nachgelagert besteuert wer<strong>de</strong>n. Durch die<br />

Verlagerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerbelastung von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschäftigten- in die<br />

Ruhephase sollte diese Steuerbetrachtung jedoch in <strong>de</strong>n meisten<br />

Fällen zugunsten <strong>de</strong>s Arbeitnehmers aufgehen. Anstelle<br />

einer monatlichen lebenslangen Rentenzahlung kann eine teilweise<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> einmalige Kapitalauszahlung gewählt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sinnvoll lässt sich diese Versorgung auch durch eine zusätzliche<br />

Hinterbliebenenrente zu Rentenbeginn ergänzen. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

geeignet für Personen, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenphase einen <strong>de</strong>utlich<br />

niedrigeren Steuersatz haben als in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansparphase.<br />

DIE BASISRENTE <strong>–</strong> KAPITALGEDECKT<br />

Der Staat för<strong><strong>de</strong>r</strong>t seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2005 verstärkt die private<br />

Altersvorsorge durch die Einführung <strong><strong>de</strong>r</strong> kapitalge<strong>de</strong>ckten<br />

Basisversorgung. Hier wer<strong>de</strong>n ab 2005 schrittweise Beiträge zur<br />

Basisversorgung bis zur Obergrenze von 20.000 Euro im Jahr<br />

(Verheiratete 40.000 Euro) als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>ausgaben steuerlich anerkannt.<br />

Der steuerfreie Anteil beträgt im Jahr 2005 60 Prozent.<br />

<strong>Die</strong>ser Prozentsatz steigt in <strong>de</strong>n Folgejahren um jeweils 2<br />

Prozent bis maximal 100 Prozent im Jahr 2025.<br />

Im Gegenzug dazu wer<strong>de</strong>n die Leistungsempfänger <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

BasisRente schrittweise in die Steuerpflicht genommen <strong>–</strong><br />

beginnend in 2005 mit einem Besteuerungsanteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Rente<br />

von 50 Prozent. Der zu versteuern<strong>de</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Rente wird für<br />

je<strong>de</strong>n neu hinzukommen<strong>de</strong>n Rentnerjahrgang bis zum Jahr<br />

2020 um 2 Prozent, anschließend bis zum Jahr 2040 um 1 Prozent<br />

erhöht. Der Besteuerungsanteil wird für je<strong>de</strong>n Rentenjahrgang<br />

festgeschrieben.<br />

EIN BEISPIEL:<br />

Ein Arbeitnehmer, Jahrgang 1965, bezieht ab Alter 65, also im<br />

Jahr 2030, <strong>Leistungen</strong> aus <strong><strong>de</strong>r</strong> gRV und <strong><strong>de</strong>r</strong> BasisRente. Der<br />

Besteuerungsanteil beträgt dann 90 Prozent.<br />

<strong>Die</strong> BasisRente unterliegt allerdings <strong>de</strong>n gleichen Restriktionen<br />

wie die gesetzliche Rentenversicherung: Einmalige Kapitalauszahlungen<br />

sind genauso wenig erlaubt wie das Vererben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ansprüche; eine Beleihung, Veräußerung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Übertragung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ansprüche bleibt ausgeschlossen. Durch <strong>de</strong>n Einschluss<br />

einer Hinterbliebenenversorgung kann die BasisRente sinnvoll<br />

ergänzt wer<strong>de</strong>n.<br />

FÜR WEN IST SIE GEEIGNET?<br />

<strong>Die</strong> Auszahlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rente beginnt frühestens mit <strong>de</strong>m 60. Lebensjahr<br />

und ist beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geeignet für:<br />

■ Beamte, für die generell alle Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung gesperrt sind,<br />

■ Angestellte im öffentlichen <strong>Die</strong>nst und<br />

■<br />

Selbstständige.<br />

Es ist also ratsam, die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rentenbeiträge während <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschäftigtenzeit und die steuerliche<br />

Belastung bei Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Rente gegeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> abzuwägen.<br />

Hier ist dann oft <strong><strong>de</strong>r</strong> Rat eines Experten gefragt.<br />

SCHUTZ VOR HARTZ IV<br />

Der Schutz von Altersvorsorge-Vermögen vor <strong>de</strong>m Zugriff von<br />

Hartz IV gewinnt durch die geän<strong><strong>de</strong>r</strong>te Rechtslage zunehmend<br />

an Be<strong>de</strong>utung. Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Bedürftigkeitsprüfung <strong>de</strong>s ALG<br />

II-Verfahrens wer<strong>de</strong>n grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

<strong>de</strong>s Arbeitslosen und die seines mit ihm in<br />

einer Bedarfsgemeinschaft leben<strong>de</strong>n Partners berücksichtigt.<br />

Für die Produkte BasisRente und die „FirmenRente” kann hier<br />

erfreulicherweise Entwarnung gegeben wer<strong>de</strong>n: Derzeit sind<br />

<strong>Leistungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Basisversorgung und <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung vor <strong>de</strong>m Zugriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsämter sicher.<br />

Der mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Provinzial Rheinland Lebensversicherung<br />

geschlossene Rahmenvertrag verbessert die <strong>Leistungen</strong> bei gleichem<br />

Beitragsaufwand.<br />

Nähere Informationen unter www.<strong>bdvb</strong>.<strong>de</strong>/Mitgliedschaft mit<br />

Mehrwert.<br />

16 <strong>bdvb</strong>-aktuell 97

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