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Das ABC der bdvb-Leistungen 5 > Klimawandel – Die ... - klimAktiv.de

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Studium und Karriere<br />

ARBEITSRECHTLICHER RAT<br />

TÜCKEN UND LÜCKEN -<br />

DER ARBEITSVERTRAG<br />

Kann ich einen Anstellungsvertrag auch vor Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tätigkeit kündigen, wenn ein besseres Angebot kommt?<br />

Nach intensiver Bewerbungsarbeit liegt endlich ein konkretes<br />

Einstellungsangebot in <strong><strong>de</strong>r</strong> Post. Und dann kommt kurz nach<br />

erstem Freu<strong>de</strong>nschrei und Vertragsunterzeichnung das nicht<br />

für möglich gehaltene Top-Angebot eines an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Arbeitgebers.<br />

Nun stellt sich die Frage: Was ist zu tun?<br />

Selbstverständlich gilt die Grundregel, dass geschlossene<br />

Verträge einzuhalten sind. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Probezeit (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel 6<br />

Monate) besteht eine gesetzliche Kündigungsfrist von lediglich<br />

2 Wochen, gegebenenfalls wur<strong>de</strong> vertraglich eine Kündigungsfrist<br />

von einem Monat zum Monatsen<strong>de</strong> vereinbart. Der<br />

Arbeitsvertrag kann unter Berücksichtigung dieser kurzen Frist<br />

bereits vor Aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Tätigkeit wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gekündigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nur in Ausnahmefällen trifft <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertrag eine ausdrückliche<br />

Bestimmung, wonach eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen<br />

sein soll. Aber selbst wenn eine solche Anordnung<br />

besteht, lohnt sich meistens die Kontaktaufnahme zu <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Firma, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Anstellungsvertrag wie<strong><strong>de</strong>r</strong> aufgelöst wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Denn auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Firma ist wenig damit geholfen, dass das<br />

Arbeitsverhältnis am 1. Tag aufgenommen wird, um gleich mit<br />

kürzester Frist wie<strong><strong>de</strong>r</strong> been<strong>de</strong>t zu wer<strong>de</strong>n.<br />

IHRE VORGEHENSWEISE<br />

Zu empfehlen wäre Ihnen die Anfrage beim Ansprechpartner<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Firma <strong>–</strong> meist <strong>de</strong>m Personalleiter <strong>–</strong> nach einem weiteren<br />

Besprechungstermin in <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Vertragssache. Zwar wäre<br />

es auch möglich, schriftlich eine Kündigungsmitteilung vor<br />

Vertragsbeginn zu übermitteln, doch ist eine solche Vorgehensweise<br />

nicht mit gutem kaufmännischem Stil vereinbar.<br />

Schließlich hat die Firma Ihnen das Kompliment gemacht, Sie<br />

unter einer Reihe von Bewerbern auszuwählen. Also sollten Sie<br />

sich die Zeit nehmen, in einem persönlichen Gespräch darzulegen,<br />

dass Sie wegen einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitigen Herausfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ung das<br />

ins Auge gefasste Arbeitsverhältnis lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht antreten können.<br />

<strong>Das</strong> Gespräch en<strong>de</strong>t mit <strong><strong>de</strong>r</strong> beidseitigen Unterzeichnung<br />

einer <strong>–</strong> gegebenenfalls von Ihnen bereits vorbereiteten <strong>–</strong><br />

Erklärung, wonach das Vertragsverhältnis vor Vertragsbeginn<br />

einvernehmlich aufgelöst wird.<br />

WORST-CASE-SZENARIO<br />

Befin<strong>de</strong>t sich in <strong>de</strong>m bereits unterzeichneten Arbeitsvertrag tatsächlich<br />

ein Ausschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Kündigung vor Vertragsbeginn?<br />

Dann sollten Sie mit <strong>de</strong>m neuen Wunsch-Arbeitgeber vorsorglich<br />

einen Eintrittstermin vereinbaren, <strong><strong>de</strong>r</strong> auch in <strong>de</strong>m Fall<br />

realisierbar ist, wenn Sie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Probezeit (ggf. bis zu einem<br />

Monat zum Monatsen<strong>de</strong>) an <strong>de</strong>n bereits unterzeichneten<br />

Vertrag gebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig sollten Sie für <strong>de</strong>n Fall<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erfolgreichen vorzeitigen Vertragsauflösung <strong>–</strong> womit zu<br />

rechnen ist <strong>–</strong> ebenfalls vorsorgen. Bei<strong>de</strong>s könnte mit folgen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Formulierung geschehen: „<strong>Das</strong> Anstellungsverhältnis beginnt<br />

zum …………2007. Der Vertrag kann aber auch gern vorzeitig<br />

ab <strong>de</strong>m …………2007 aufgenommen wer<strong>de</strong>n.“<br />

NOCH FRAGEN? MICHAEL.BUERGER@<strong>bdvb</strong>.DE<br />

ARBEITSRECHTLICHE<br />

BERATUNG IM <strong>bdvb</strong><br />

Rechtsanwalt Michael Bürger<br />

Kostenlose Erstberatung für <strong>bdvb</strong>-Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

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■ Arbeitsvertrag<br />

■ Gehalt und Anpassung<br />

■ Versetzung / Entsendung<br />

■ Urlaubsrecht<br />

■ Fortbildungskosten (Erstattung)<br />

■ Neues Vertragsangebot<br />

■ Abmahnung<br />

■ Kündigung<br />

■ Aufhebungsvertrag<br />

■ Abfindung<br />

■ Zeugnis<br />

Michael Bürger (44)<br />

ist seit 15 Jahren<br />

Rechtsanwalt und<br />

Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht und<br />

begleitet unsere<br />

Fachgruppe Personal<br />

seit 1999 mit arbeitsrechtlichen<br />

Seminaren.<br />

Sprechtage vor Ort (Stadtzentrum bzw. Flughafen<br />

Frankfurt/M.)<br />

Sa., 07.07. 10:00 Mannheim<br />

14:00 Frankfurt/M.<br />

Sa., 11.08. 10:00 Hamburg<br />

14:00 Hannover<br />

Sa., 15.09. 10:00 Nürnberg<br />

14:00 Frankfurt/M.<br />

Anfragen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Terminwunsch an:<br />

Michael.Buerger@<strong>bdvb</strong>.<strong>de</strong><br />

<strong>bdvb</strong>-Geschäftsstelle<br />

Tel. 0211/37 10 22<br />

28 <strong>bdvb</strong>-aktuell 97

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