Planungsbericht - Othmarsingen
Planungsbericht - Othmarsingen
Planungsbericht - Othmarsingen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 21<br />
Kantonale Richtplananpassung<br />
Wie bereits erwähnt sind für die Erweiterung der Arbeitsplatzgebiete zwei Standorte<br />
vorgesehen.<br />
1. Einzonung nördlich Bruneggerstrasse an der Grenze zu Mägenwil mit 2.38 ha,<br />
davon 0.44 ha überbaut; relevante Einzonung: 1.94 ha und<br />
2. Einzonung im Bereich Dottikerstrasse; Abschnitt Dalienweg, Wiesenweg,<br />
Kornweg mit 2.52 ha<br />
Demgegenüber steht eine Auszonung von 1.61 ha Bauzone zu Buche (öffentliche Zone<br />
zu Spezialzone Freizeit / Erholung / Sport).<br />
Die für eine Richtplananpassung relevante Flächenbilanz sieht wie folgt aus.<br />
13/14<br />
Ein- /Auszonungen Einz. Ausz.<br />
Auszonung Parz. 1032 (teilweise), 1034, 1035 (Gelände<br />
des Fussballplatzes)von Zone für öffentliche Bauten und<br />
Anlagen in in Spezialzone Freizeit, Erholung und Sport im<br />
Kulturlandplan<br />
15 Auszonung (Arrondierung) Parz. 725 (teilweise) von<br />
Landwirtschaftszone in Wohnzone W2<br />
Einzonung Parz. 748, 749, 750, 751, 752 von Landwirtschaftszone<br />
in A II<br />
18<br />
(./. davon überbaut und nicht richtplanrelevant)<br />
19<br />
Einzonung Parz. 713, 714, 715, 716, 719, 723 von Landwirtschaftszone<br />
in A I<br />
[ha]<br />
-1.61<br />
-0.002<br />
[ha]<br />
2.34<br />
(-0.44)<br />
2.52<br />
Zwischentotal Ein-/Auszonungen gerundet -1.612 4.86<br />
Davon nicht richtplanrelevante Flächen (weitgehend<br />
überbaut)<br />
- 0.44<br />
Auszonung / Kompensation - 1.61<br />
Total richtplanrelevante Flächen Einzonung<br />
2.81<br />
Die vereinzelten übrigen Einzonungen umfassen weitgehend überbaute Flächen und<br />
Erschliessungsstrassen am Siedlungsrand und sind daher nicht richtplanrelevant.<br />
Das Siedlungsgebiet der Gemeinde ist im Richtplan festgesetzt. Die Einzonungen<br />
gehen seit der Richtplanrevision von Ende 2011 über die im Richtplan festgelegten<br />
Kriterien für eine Fortschreibung hinaus. Neu bedürfen Neueinzonungen von mehr<br />
als 1 ha zusammenhängender Flächen ein vorgängiges Richtplanverfahren (bis<br />
dahin wurde den Gemeinden 3 ha ohne Richtplanverfahren zugestanden).<br />
Gemäss § 12 BauV muss der Grosse Rat die notwendige Richtplananpassung beschlossen<br />
haben, bevor das zuständige Gemeindeorgan über den Nutzungsplan beschliesst.<br />
Ein besonderes Merkmal ist die Lage an der Autobahn A1 mit zwei Autobahnanschlüssen<br />
in unmittelbarer Nähe. Weil <strong>Othmarsingen</strong> an die Agglomeration Lenzburg<br />
grenzt und wegen den Verkehrsbeziehungen wurde die Gemeinde in den<br />
Betrachtungsperimeter des Agglomerationsproramms Aargau Ost aufgenommen.<br />
Wegen dieser speziellen Lage sind Einzonungen für Arbeitsplatzgebiete nicht<br />
ausgeschlossen.