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Planungsbericht - Othmarsingen

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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 21<br />

Kantonale Richtplananpassung<br />

Wie bereits erwähnt sind für die Erweiterung der Arbeitsplatzgebiete zwei Standorte<br />

vorgesehen.<br />

1. Einzonung nördlich Bruneggerstrasse an der Grenze zu Mägenwil mit 2.38 ha,<br />

davon 0.44 ha überbaut; relevante Einzonung: 1.94 ha und<br />

2. Einzonung im Bereich Dottikerstrasse; Abschnitt Dalienweg, Wiesenweg,<br />

Kornweg mit 2.52 ha<br />

Demgegenüber steht eine Auszonung von 1.61 ha Bauzone zu Buche (öffentliche Zone<br />

zu Spezialzone Freizeit / Erholung / Sport).<br />

Die für eine Richtplananpassung relevante Flächenbilanz sieht wie folgt aus.<br />

13/14<br />

Ein- /Auszonungen Einz. Ausz.<br />

Auszonung Parz. 1032 (teilweise), 1034, 1035 (Gelände<br />

des Fussballplatzes)von Zone für öffentliche Bauten und<br />

Anlagen in in Spezialzone Freizeit, Erholung und Sport im<br />

Kulturlandplan<br />

15 Auszonung (Arrondierung) Parz. 725 (teilweise) von<br />

Landwirtschaftszone in Wohnzone W2<br />

Einzonung Parz. 748, 749, 750, 751, 752 von Landwirtschaftszone<br />

in A II<br />

18<br />

(./. davon überbaut und nicht richtplanrelevant)<br />

19<br />

Einzonung Parz. 713, 714, 715, 716, 719, 723 von Landwirtschaftszone<br />

in A I<br />

[ha]<br />

-1.61<br />

-0.002<br />

[ha]<br />

2.34<br />

(-0.44)<br />

2.52<br />

Zwischentotal Ein-/Auszonungen gerundet -1.612 4.86<br />

Davon nicht richtplanrelevante Flächen (weitgehend<br />

überbaut)<br />

- 0.44<br />

Auszonung / Kompensation - 1.61<br />

Total richtplanrelevante Flächen Einzonung<br />

2.81<br />

Die vereinzelten übrigen Einzonungen umfassen weitgehend überbaute Flächen und<br />

Erschliessungsstrassen am Siedlungsrand und sind daher nicht richtplanrelevant.<br />

Das Siedlungsgebiet der Gemeinde ist im Richtplan festgesetzt. Die Einzonungen<br />

gehen seit der Richtplanrevision von Ende 2011 über die im Richtplan festgelegten<br />

Kriterien für eine Fortschreibung hinaus. Neu bedürfen Neueinzonungen von mehr<br />

als 1 ha zusammenhängender Flächen ein vorgängiges Richtplanverfahren (bis<br />

dahin wurde den Gemeinden 3 ha ohne Richtplanverfahren zugestanden).<br />

Gemäss § 12 BauV muss der Grosse Rat die notwendige Richtplananpassung beschlossen<br />

haben, bevor das zuständige Gemeindeorgan über den Nutzungsplan beschliesst.<br />

Ein besonderes Merkmal ist die Lage an der Autobahn A1 mit zwei Autobahnanschlüssen<br />

in unmittelbarer Nähe. Weil <strong>Othmarsingen</strong> an die Agglomeration Lenzburg<br />

grenzt und wegen den Verkehrsbeziehungen wurde die Gemeinde in den<br />

Betrachtungsperimeter des Agglomerationsproramms Aargau Ost aufgenommen.<br />

Wegen dieser speziellen Lage sind Einzonungen für Arbeitsplatzgebiete nicht<br />

ausgeschlossen.

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