Planungsbericht - Othmarsingen
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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 33<br />
71 Aufhebung bisherigen<br />
Rechts<br />
Anhang I<br />
Anhang II<br />
Schutzobjekte<br />
Ortsbildschutz<br />
beurteilt.<br />
- Begriffsdefinitionen (Gesamthöhe und Fassadenhöhe) für altrechtliche<br />
Sondernutzungsvorschriften festgehalten<br />
- Mit diesem Paragraph werden die aktuell gültigen Werke der<br />
Nutzungsplanung als ungültig erklärt und durch die vorliegende<br />
Gesamtrevision, bestehend aus Bauzonen- und Kulturlandplan<br />
und BNO, ersetzt. Die bestehenden Sondernutzungsplanungen<br />
haben weiterhin Gültigkeit, vorausgesetzt sie wurden nicht in<br />
einem anderen Verfahren aufgehoben.<br />
- Verzeichnis der Kultur- und Naturobjekte und Schutzzonen gemäss<br />
Bauzonen- und Kulturlandplan.<br />
- Erläuterungsskizze zu den Festlegungen im Ortsbildschutzperimeter<br />
(analog alter BNO für die Dorfzone)<br />
8 Waldfeststellungsverfahren<br />
Die gemäss § 6 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) am<br />
22. Dezember 2005 festgestellten Waldgrenzen wurden im Bauzonenplan übernommen<br />
und zeigen den geltenden Verlauf der Bestockungen. Die festgestellten und im Plan eingezeichneten<br />
Waldgrenzen sind für den Waldabstand verbindlich.<br />
Um das Einwachsen von Wald innerhalb der Bauzonen zu verhindern, sind bei Einzonungen<br />
die Waldgrenzen feststellen zu lassen, selbst wenn im fraglichen Gebiet kein<br />
Wald stockt. Das gemäss § 6 AWaG erforderliche Waldfeststellungsverfahren wird eingeleitet.<br />
Von den Einzonungen ist Wald betroffen (Fallenacker und Dottikerstrasse). Der Bericht<br />
des Kreisforstamtes wird mit der vorliegenden Fassung der Nutzungsplanung eingefordert.<br />
Die öffentlichen Auflagen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung und des Waldfeststellungsverfahrens<br />
werden koordiniert.<br />
Im Kulturland wurden die Waldgrenzen mit der Abteilung Wald abgeglichen.<br />
9 Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung<br />
Am XX.XX.XXXX erstattete die kantonale Abteilung für Raumentwicklung BVUARE ihre<br />
fachliche Stellungnahme.<br />
10 Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />
Das Mitwirkungsverfahren erfolgte parallel mit der ersten kantonalen Vorprüfung vom 17.<br />
September bis 16. Oktober 2012.<br />
11 Ergebnis der öffentlichen Auflage<br />
Die öffentliche Auflage erfolgte mit sämtlichen Auflageunterlagen nach Vorliegen der abschliessenden<br />
kantonalen Vorprüfung vom XX.XX bis am XX.XX.XXX innert Frist.<br />
Seon, im September 2012<br />
Flury Planer + Ingenieure AG