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Planungsbericht - Othmarsingen

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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 33<br />

71 Aufhebung bisherigen<br />

Rechts<br />

Anhang I<br />

Anhang II<br />

Schutzobjekte<br />

Ortsbildschutz<br />

beurteilt.<br />

- Begriffsdefinitionen (Gesamthöhe und Fassadenhöhe) für altrechtliche<br />

Sondernutzungsvorschriften festgehalten<br />

- Mit diesem Paragraph werden die aktuell gültigen Werke der<br />

Nutzungsplanung als ungültig erklärt und durch die vorliegende<br />

Gesamtrevision, bestehend aus Bauzonen- und Kulturlandplan<br />

und BNO, ersetzt. Die bestehenden Sondernutzungsplanungen<br />

haben weiterhin Gültigkeit, vorausgesetzt sie wurden nicht in<br />

einem anderen Verfahren aufgehoben.<br />

- Verzeichnis der Kultur- und Naturobjekte und Schutzzonen gemäss<br />

Bauzonen- und Kulturlandplan.<br />

- Erläuterungsskizze zu den Festlegungen im Ortsbildschutzperimeter<br />

(analog alter BNO für die Dorfzone)<br />

8 Waldfeststellungsverfahren<br />

Die gemäss § 6 der Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) am<br />

22. Dezember 2005 festgestellten Waldgrenzen wurden im Bauzonenplan übernommen<br />

und zeigen den geltenden Verlauf der Bestockungen. Die festgestellten und im Plan eingezeichneten<br />

Waldgrenzen sind für den Waldabstand verbindlich.<br />

Um das Einwachsen von Wald innerhalb der Bauzonen zu verhindern, sind bei Einzonungen<br />

die Waldgrenzen feststellen zu lassen, selbst wenn im fraglichen Gebiet kein<br />

Wald stockt. Das gemäss § 6 AWaG erforderliche Waldfeststellungsverfahren wird eingeleitet.<br />

Von den Einzonungen ist Wald betroffen (Fallenacker und Dottikerstrasse). Der Bericht<br />

des Kreisforstamtes wird mit der vorliegenden Fassung der Nutzungsplanung eingefordert.<br />

Die öffentlichen Auflagen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung und des Waldfeststellungsverfahrens<br />

werden koordiniert.<br />

Im Kulturland wurden die Waldgrenzen mit der Abteilung Wald abgeglichen.<br />

9 Ergebnisse der kantonalen Vorprüfung<br />

Am XX.XX.XXXX erstattete die kantonale Abteilung für Raumentwicklung BVUARE ihre<br />

fachliche Stellungnahme.<br />

10 Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens<br />

Das Mitwirkungsverfahren erfolgte parallel mit der ersten kantonalen Vorprüfung vom 17.<br />

September bis 16. Oktober 2012.<br />

11 Ergebnis der öffentlichen Auflage<br />

Die öffentliche Auflage erfolgte mit sämtlichen Auflageunterlagen nach Vorliegen der abschliessenden<br />

kantonalen Vorprüfung vom XX.XX bis am XX.XX.XXX innert Frist.<br />

Seon, im September 2012<br />

Flury Planer + Ingenieure AG

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