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Planungsbericht - Othmarsingen

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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 5<br />

Ortsbild wird durch die Gebäudestruktur entlang der Hauptverkehrsachse (Lenzburgerstrasse<br />

/ Hölli) geprägt.<br />

Die Gemeinde verfügt mit den Kantonsstrassen K 266, K 267, K 390 und zwei nahegelegene<br />

Autobahnanschlüsse an die A1 über eine gute Anbindung an das übergeordnete<br />

Strassennetz. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) ist mit Haltestellen<br />

des Regionalbusses Lenzburg sicher gestellt und wird durch die Bahnstation <strong>Othmarsingen</strong><br />

ergänzt. Teilbereiche der Gemeinde weisen daher die öV-Güteklasse C auf, im Übrigen<br />

D.<br />

Die Vorgaben des kantonalen Richtplans sind im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />

in <strong>Othmarsingen</strong> zu berücksichtigen (z.B. Umsetzung kommunale Schutzobjekte,<br />

Naturschutzzonen von kantonaler Bedeutung im Wald usw.) und auf kommunaler<br />

Stufe umzusetzen.<br />

Neben notwendig gewordenen Anpassungen an das übergeordnete Recht sollen mit der<br />

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland die Vielzahl der Teiländerungen<br />

der kommunalen Nutzungsplanung zusammengefügt und in digitaler Form aufgearbeitet<br />

werden.<br />

Sowohl der Bauzonen- und Kulturlandplan als auch die BNO werden zudem hinsichtlich<br />

ihrer Zweckmässigkeit überprüft. Bestimmungen, die sich als nicht praxistauglich herausgestellt<br />

haben oder nicht mehr nachvollziehbar sind, sollen geändert oder aufgehoben<br />

werden.<br />

3 Ziel und Zweck, konzeptionelle Überlegungen (Leitbild)<br />

Ziel und Zweck<br />

Mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung werden folgende Ziele verfolgt:<br />

1. Revision des Bauzonenplanes unter Überprüfung des Zonenplanes und des bestehenden<br />

Zonengefüges (Zonenzugehörigkeit, Zonenabgrenzung, Zonenübergänge,<br />

Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotenzial) für den Bedarf der nächsten<br />

15 Jahre.<br />

- Arrondierung Bauzonengrenze: kleinere Einzonungen von Erschliessungsstrassen<br />

am Siedlungsrand;<br />

- Abgrenzung Bauzonen gegenüber Kulturland/Nichtbauzone überprüfen und wo<br />

möglich an bestehenden, festen Grenzen, natürliche Begebenheiten, Parzellengrenzen<br />

und bestehende Nutzungen anpassen;<br />

- Dorfkernplanung/Ortsbildschutz: Aufzeigen der gewünschten Entwicklung im charakteristischen<br />

Dorfkern, Zuordnung der Dorfkernzone partiell überprüfen;<br />

- Für das Gewerbe sind die Einzonungsmöglichkeiten von zusätzlichen Gewerbeflächen<br />

zu prüfen und entsprechende Flächen bereitzustellen um ein weiterhin<br />

harmonisches und kontiunierliches Wachstum zu gewährleisten.<br />

2. Revision des Kulturlandplanes sowie Umsetzung der übergeordneten Vorgaben (Gesetze<br />

Bund und Kanton, kant. Richtplan). Insbesondere:<br />

- Der Siedlungstrenngürtel konnte mit der letzten Teilrevision des Kulturlandplanes<br />

bereits umgesetzt werden;

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