Planungsbericht - Othmarsingen
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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 5<br />
Ortsbild wird durch die Gebäudestruktur entlang der Hauptverkehrsachse (Lenzburgerstrasse<br />
/ Hölli) geprägt.<br />
Die Gemeinde verfügt mit den Kantonsstrassen K 266, K 267, K 390 und zwei nahegelegene<br />
Autobahnanschlüsse an die A1 über eine gute Anbindung an das übergeordnete<br />
Strassennetz. Die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr (ÖV) ist mit Haltestellen<br />
des Regionalbusses Lenzburg sicher gestellt und wird durch die Bahnstation <strong>Othmarsingen</strong><br />
ergänzt. Teilbereiche der Gemeinde weisen daher die öV-Güteklasse C auf, im Übrigen<br />
D.<br />
Die Vorgaben des kantonalen Richtplans sind im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />
in <strong>Othmarsingen</strong> zu berücksichtigen (z.B. Umsetzung kommunale Schutzobjekte,<br />
Naturschutzzonen von kantonaler Bedeutung im Wald usw.) und auf kommunaler<br />
Stufe umzusetzen.<br />
Neben notwendig gewordenen Anpassungen an das übergeordnete Recht sollen mit der<br />
Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland die Vielzahl der Teiländerungen<br />
der kommunalen Nutzungsplanung zusammengefügt und in digitaler Form aufgearbeitet<br />
werden.<br />
Sowohl der Bauzonen- und Kulturlandplan als auch die BNO werden zudem hinsichtlich<br />
ihrer Zweckmässigkeit überprüft. Bestimmungen, die sich als nicht praxistauglich herausgestellt<br />
haben oder nicht mehr nachvollziehbar sind, sollen geändert oder aufgehoben<br />
werden.<br />
3 Ziel und Zweck, konzeptionelle Überlegungen (Leitbild)<br />
Ziel und Zweck<br />
Mit der Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung werden folgende Ziele verfolgt:<br />
1. Revision des Bauzonenplanes unter Überprüfung des Zonenplanes und des bestehenden<br />
Zonengefüges (Zonenzugehörigkeit, Zonenabgrenzung, Zonenübergänge,<br />
Entwicklungsmöglichkeiten und Nutzungspotenzial) für den Bedarf der nächsten<br />
15 Jahre.<br />
- Arrondierung Bauzonengrenze: kleinere Einzonungen von Erschliessungsstrassen<br />
am Siedlungsrand;<br />
- Abgrenzung Bauzonen gegenüber Kulturland/Nichtbauzone überprüfen und wo<br />
möglich an bestehenden, festen Grenzen, natürliche Begebenheiten, Parzellengrenzen<br />
und bestehende Nutzungen anpassen;<br />
- Dorfkernplanung/Ortsbildschutz: Aufzeigen der gewünschten Entwicklung im charakteristischen<br />
Dorfkern, Zuordnung der Dorfkernzone partiell überprüfen;<br />
- Für das Gewerbe sind die Einzonungsmöglichkeiten von zusätzlichen Gewerbeflächen<br />
zu prüfen und entsprechende Flächen bereitzustellen um ein weiterhin<br />
harmonisches und kontiunierliches Wachstum zu gewährleisten.<br />
2. Revision des Kulturlandplanes sowie Umsetzung der übergeordneten Vorgaben (Gesetze<br />
Bund und Kanton, kant. Richtplan). Insbesondere:<br />
- Der Siedlungstrenngürtel konnte mit der letzten Teilrevision des Kulturlandplanes<br />
bereits umgesetzt werden;