Planungsbericht - Othmarsingen
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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 7<br />
Mit den erwähnten Revisionen werden folgende Ziele und konzeptionelle Überlegungen<br />
verfolgt:<br />
a) die Erhaltung der Standortvorteile mit den attraktiven Wohnlagen, den vielfältigen Erholungsmöglichkeiten<br />
sowie der reizvollen Kulturlandschaft,<br />
b) die Erhaltung des Arbeitsstandortes mit qualitativ guten und diversifizierten Arbeitsplätzen,<br />
c) die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholen,<br />
d) die Schaffung günstiger räumlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung,<br />
e) die Erreichung einer guten Siedlungs-, Freiraum- und Architekturqualität mit einer<br />
sorgfältigen Umgebungsgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet,<br />
f) die massvolle Verdichtung und haushälterische Bodennutzung unter Wahrung angemessener<br />
Grün- und Freiräume,<br />
g) die Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der prägenden Bauten und Anlagen sowie<br />
der Naturelemente,<br />
h) die Strassenräume sind dabei attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutzbar zu<br />
gestalten,<br />
i) die Erhaltung und Weiterentwicklung der guten Anbindung an das Strassen-, Schienen-<br />
und Busnetz,<br />
j) die Optimierung des Langsamverkehrs mit attraktiven und durchgehenden Fuss- und<br />
Radwegverbindungen sowie die Schaffung einer hohen Verkehrssicherheit für alle<br />
Verkehrsteilnehmer,<br />
k) die Erhaltung und Weiterentwicklung der prägenden wertvollen Natur- und Landschaftselemente<br />
im Siedlungsgebiet und im Kulturland, die Erhaltung des Kulturlandes<br />
vorab für eine landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet<br />
und der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit dient.<br />
Vorlage der Gesamtrevision<br />
Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst:<br />
die Revision des Bauzonen- und Kulturlandplans (mit verbindlichem und orientierendem<br />
Inhalt);<br />
die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO; Bestimmungen zum Bauzonenund<br />
Kulturlandplan);<br />
den Bericht nach Art. 47 RPV (orientierender Inhalt zur Planungsrevision).<br />
Der Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) bilden<br />
die grundeigentümerverbindlichen Bestandteile der Nutzungsplanung.<br />
4 Grundlagen<br />
Neben den kantonalen Grundlagen sowie der übergeordneten Gesetzgebung wurden<br />
insbesondere folgende Grundlagen verwendet:<br />
Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong>, 26. Juni 1992 (Beschluss<br />
Gemeinde),