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Planungsbericht - Othmarsingen

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<strong>Othmarsingen</strong> - Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Seite 7<br />

Mit den erwähnten Revisionen werden folgende Ziele und konzeptionelle Überlegungen<br />

verfolgt:<br />

a) die Erhaltung der Standortvorteile mit den attraktiven Wohnlagen, den vielfältigen Erholungsmöglichkeiten<br />

sowie der reizvollen Kulturlandschaft,<br />

b) die Erhaltung des Arbeitsstandortes mit qualitativ guten und diversifizierten Arbeitsplätzen,<br />

c) die Durchmischung der Funktionen Wohnen, Arbeiten und Erholen,<br />

d) die Schaffung günstiger räumlicher Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung,<br />

e) die Erreichung einer guten Siedlungs-, Freiraum- und Architekturqualität mit einer<br />

sorgfältigen Umgebungsgestaltung im gesamten Siedlungsgebiet,<br />

f) die massvolle Verdichtung und haushälterische Bodennutzung unter Wahrung angemessener<br />

Grün- und Freiräume,<br />

g) die Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der prägenden Bauten und Anlagen sowie<br />

der Naturelemente,<br />

h) die Strassenräume sind dabei attraktiv, bedürfnisgerecht und vielfältig nutzbar zu<br />

gestalten,<br />

i) die Erhaltung und Weiterentwicklung der guten Anbindung an das Strassen-, Schienen-<br />

und Busnetz,<br />

j) die Optimierung des Langsamverkehrs mit attraktiven und durchgehenden Fuss- und<br />

Radwegverbindungen sowie die Schaffung einer hohen Verkehrssicherheit für alle<br />

Verkehrsteilnehmer,<br />

k) die Erhaltung und Weiterentwicklung der prägenden wertvollen Natur- und Landschaftselemente<br />

im Siedlungsgebiet und im Kulturland, die Erhaltung des Kulturlandes<br />

vorab für eine landwirtschaftliche Produktion, welche die Bodenfruchtbarkeit gewährleistet<br />

und der Erholungsfunktion für die Allgemeinheit dient.<br />

Vorlage der Gesamtrevision<br />

Die vorliegende Gesamtrevision der Nutzungsplanung umfasst:<br />

die Revision des Bauzonen- und Kulturlandplans (mit verbindlichem und orientierendem<br />

Inhalt);<br />

die Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO; Bestimmungen zum Bauzonenund<br />

Kulturlandplan);<br />

den Bericht nach Art. 47 RPV (orientierender Inhalt zur Planungsrevision).<br />

Der Bauzonen- und Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) bilden<br />

die grundeigentümerverbindlichen Bestandteile der Nutzungsplanung.<br />

4 Grundlagen<br />

Neben den kantonalen Grundlagen sowie der übergeordneten Gesetzgebung wurden<br />

insbesondere folgende Grundlagen verwendet:<br />

Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde <strong>Othmarsingen</strong>, 26. Juni 1992 (Beschluss<br />

Gemeinde),

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