29.01.2015 Aufrufe

Dissertation Dr. Hermann Wögerer - Miteinander

Dissertation Dr. Hermann Wögerer - Miteinander

Dissertation Dr. Hermann Wögerer - Miteinander

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

INTEGRATION VON MENSCHEN MIT<br />

LERNSCHWIERIGKEITEN IN DEN ALLGEMEINEN<br />

ARBEITSMARKT OBERÖSTERREICHS<br />

1945 BIS HEUTE<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Sicht der Arbeitgeber<br />

im Handwerk, Gewerbe und in der Industrie<br />

<strong>Dissertation</strong> zur Erlangung des akademischen Grades<br />

Doktor rer. soc. oec.<br />

Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften<br />

Angefertigt am Institut für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte<br />

Eingereicht von:<br />

Mag. <strong>Hermann</strong> Wögerer<br />

Betreuung:<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Roman Sandgruber<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Irene Dyk-Ploss<br />

Linz, April 2009


INHALTSVERZEICHNIS<br />

EINFÜHRUNG............................................................................................................ 8<br />

I. THEORETISCHER TEIL ......................................................................................... 9<br />

1. FORSCHUNGSLAGE................................................................................................................................ 9<br />

1.1 Entwicklung des Verhältnisses von Menschen mit geistiger Behinderung zur Gesellschaft bis 1945....... 9<br />

1.2 Arbeit von Menschen mit geistiger Behinderung vor 1945..................................................................... 11<br />

1.3 Definitionen ......................................................................................................................................... 12<br />

1.3.1 Definition von geistiger Behinderung ............................................................................................ 12<br />

1.3.1.1 Zum Begriff der Behinderung ................................................................................................ 13<br />

1.3.1.2 Der internationale Behinderungsbegriff der WHO (ICF)......................................................... 13<br />

1.3.1.3 Die medizinische Definition der geistigen Behinderung.......................................................... 15<br />

1.3.1.4 Die Klassifikation von Lern- und geistiger Behinderung......................................................... 16<br />

1.3.1.5 Die Beeinträchtigungen und Bedürfnisse dieser Menschengruppe................................................ 17<br />

1.3.1.6 Definition der Zielgruppe der vorliegenden Arbeit................................................................. 18<br />

1.3.2 Arbeit und Leistung....................................................................................................................... 20<br />

1.3.3 Allgemeiner und geschützter Arbeitsmarkt .................................................................................... 21<br />

1.3.4 Begriff und Leitlinien der beruflichen Rehabilitation...................................................................... 22<br />

2. ERKENNTNISGEGENSTAND ............................................................................................................... 24<br />

3. METHODISCHE VORGANGSWEISE................................................................................................... 28<br />

3.1 Theoretischer Teil................................................................................................................................. 28<br />

3.2 Empirischer Teil................................................................................................................................... 29<br />

3.2.1 Sekundäranalyse ........................................................................................................................... 29<br />

3.2.2 Repräsentativbefragung................................................................................................................. 30<br />

3.2.3 Qualitative Fallstudie ................................................................................................................... 30<br />

4. EINSTELLUNGEN UND VERHALTENSWEISEN ZU GEISTIGER BEHINDERUNG..................... 32<br />

4.1 Die Einstellungen ................................................................................................................................. 32<br />

4.2 Die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung ............................................................................ 33<br />

4.3 Die Verhaltensweisen der ,Normalen’................................................................................................... 33<br />

4.4 Möglichkeiten der Veränderung............................................................................................................ 34<br />

4.5 Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Deutschland........................................................................ 36<br />

4.6 Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Österreich........................................................................... 38<br />

4.7 Hat sich die Einstellung in den letzten Jahrzehnten verändert............................................................... 39<br />

5. DIE ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN VON 1945 BIS HEUTE............................... 41<br />

5.1 Vorbemerkungen.................................................................................................................................. 41<br />

5.2 Analyse der Diskursentwicklung zum Thema geistige Behinderung und Arbeit ..................................... 42<br />

5.2.1 Die Periode der Verwahrung ......................................................................................................... 42<br />

5.2.2 Die Periode der Förderung............................................................................................................. 44<br />

5.2.3 Die Periode der zunehmenden Selbstbestimmung ......................................................................... 47<br />

5.2.4 Leitideen im Verhältnis von Menschen mit Behinderung zur Gesellschaft ...................................... 48<br />

5.2.4.1 Das Normalisierungsprinzip................................................................................................... 48<br />

5.2.4.2 Das Prinzip der Integration..................................................................................................... 49<br />

5.2.4.3 Das Prinzip der Inklusion....................................................................................................... 51<br />

5.2.4.4 Das Prinzip der Selbstbestimmung ......................................................................................... 52<br />

5.2.4.5 Das Prinzip der Individualisierung ......................................................................................... 54<br />

5.3 Die normativen Rahmenbedingungen in Österreich ............................................................................... 55<br />

3


5.3.1 Verfassungsrechtliche Situation..................................................................................................... 55<br />

5.3.2 Bundesgesetzliche Regelungen...................................................................................................... 56<br />

5.3.2.1 Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ........................................................................ 56<br />

5.3.2.2 Weitere maßgebliche Bundesgesetze...................................................................................... 57<br />

5.3.2.3 Exekutivorgane des Bundes ................................................................................................... 58<br />

5.3.3 Landesgesetzliche Regelungen ...................................................................................................... 58<br />

5.3.3.1 Exekutivorgane der Länder .................................................................................................... 59<br />

5.3.4 Die Funktion der Gemeinden......................................................................................................... 59<br />

5.3.5 Regelungen im Europarecht........................................................................................................... 60<br />

5.3.6 Die Problematik der Einordnung in den normativen Rahmen ......................................................... 60<br />

5.3.7 Die Auswirkung der Diskriminierungsverbote auf die Chancengleichheit....................................... 62<br />

5.4 Die ökonomischen Rahmenbedingungen............................................................................................... 63<br />

5.4.1 Der Wandel der Arbeit .................................................................................................................. 63<br />

5.4.2 Die gesellschaftliche, insbesondere die ökonomische Determinierung der Behindertenpolitik......... 65<br />

5.4.3 Die Arbeitsmarktsituation in Österreich sei 1945 ........................................................................... 67<br />

5.4.4 Die mikroökonomische Sicht des Arbeitgebers .............................................................................. 69<br />

5.4.5 Auswirkungen der Unternehmenskultur......................................................................................... 70<br />

6. DIE ENTWICKLUNG DES PFLICHTSCHULSYSTEMS..................................................................... 72<br />

6.1 Die Fortsetzung des Vorkriegssystems ab 1945..................................................................................... 72<br />

6.2 Die Entwicklung der Sonderschulen in Österreich bis zu den Achtzigerjahren ....................................... 73<br />

6.3 Stigmatisierung durch die Sonderschule und die daraus folgende Diskriminierung................................. 75<br />

6.4 Schulische Integration in Österreich...................................................................................................... 76<br />

7. BERUFSORIENTIERUNG UND BERUFSFINDUNG ........................................................................... 78<br />

7.1 Der Übergang Schule - Beruf................................................................................................................ 78<br />

7.2 Perspektiven auf dem Weg von der Schule in den Beruf........................................................................ 79<br />

7.3 Berufsorientierung................................................................................................................................ 83<br />

7.3.1 Die Rolle der Sonderschulen und Integrationsklassen..................................................................... 83<br />

7.3.2 Berufsfindung nach dem Schulaustritt............................................................................................ 86<br />

7.3.2.1 Berufsdiagnostik.................................................................................................................... 87<br />

7.3.2.2 Berufsbeschreibungen............................................................................................................ 87<br />

7.3.2.3 Berufsorientierungs- und Berufsfindungskurse ....................................................................... 87<br />

7.3.2.4 Schnuppertage ....................................................................................................................... 88<br />

7.3.2.5 Firmenpraktikum ................................................................................................................... 88<br />

7.3.2.6 Arbeitserprobung................................................................................................................... 88<br />

7.3.3. Das Clearing ................................................................................................................................ 89<br />

8. BERUFSAUSBILDUNG........................................................................................................................... 90<br />

8.1 Lehre.................................................................................................................................................... 91<br />

8.2 Anlehre ................................................................................................................................................ 91<br />

8.3 Anlernen .............................................................................................................................................. 92<br />

8.4 Arbeitstraining...................................................................................................................................... 92<br />

8.5 Integrative Berufsausbildung (IBA) ...................................................................................................... 92<br />

8.6 Die Ausbildungsmöglichkeiten der Menschen mit geistiger Behinderung im Zeitablauf......................... 94<br />

9. DIE ROLLE DER INTERESSENSVERTRETUNGEN UND SELBSTHILFEN................................... 96<br />

9.1 Zur Entwicklung von Interessensvertretungen und Selbsthilfegruppen................................................... 96<br />

9.2 Sozial- und gesellschaftspolitische Funktion der Interessensvertretung .................................................. 98<br />

9.3 Historische Entwicklung in Österreich seit 1945.................................................................................... 98<br />

9.3.1 Jugend am Werk ........................................................................................................................... 99<br />

9.3.2 Lebenshilfe Österreich................................................................................................................. 100<br />

9.4 Spannungsbogen der Vereinigungen zwischen Interessensvertretung und Trägerfunktion..................... 101<br />

9.5 Die People First-Bewegung ................................................................................................................ 101<br />

10. EINRICHTUNGEN DES GESCHÜTZTEN ARBEITSMARKTES ................................................... 103<br />

10.1 Die Beschäftigungstherapie in der Werkstätte für Behinderte............................................................. 104<br />

10.1.1 Historische Entwicklung............................................................................................................ 104<br />

10.1.2 Charakteristik, Grundsätze und Ziele ......................................................................................... 105<br />

10.1.3 Probleme, Zielkonflikte und Interessenskollisionen.................................................................... 106<br />

10.2 Die ‚Integrativen Betriebe’ (Geschützte Werkstätten nach Bundesgesetz) .......................................... 108<br />

4


10.2.1 Historische Entwicklung............................................................................................................ 108<br />

10.2.2 Charakteristik, Grundsätze und Ziele ......................................................................................... 110<br />

10.2.3 Probleme, Zielkonflikte und Interessenskollisionen.................................................................... 111<br />

10.3 Die ‚Geschützte Werkstätte’ laut Landesgesetz.................................................................................. 112<br />

10.4 Zur generellen Kritik an Sondereinrichtungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ..... 113<br />

10.5 Typen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung................................................................. 116<br />

11. DER ALLGEMEINE ARBEITSMARKT............................................................................................ 117<br />

11.1 Definition und Allgemeines .............................................................................................................. 117<br />

11.2 Berufsfelder...................................................................................................................................... 119<br />

11.3 Eingliederung ohne institutionalisierter Hilfe..................................................................................... 120<br />

11.4 Der ‚Geschützte Arbeitsplatz’ ........................................................................................................... 121<br />

11.5 Die Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Lernschwierigkeiten seit 1945... 123<br />

11.6 Zur Kritik der Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der Fördermaßnahmen ab den Achtzigerjahren .......... 126<br />

11.7 Exkurs: Situation der Frauen mit Lernschwierigkeiten im allgemeinen Arbeitsmarkt.......................... 130<br />

11.8 Europäische Initiativen zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt....................................... 135<br />

11.9 Institutionen der öffentlichen Hand im Arbeitsmarkt ......................................................................... 136<br />

11.9.1 Das Bundessozialamt................................................................................................................. 137<br />

11.9.2 Das Arbeitsamt (AMS).............................................................................................................. 138<br />

11.9.3 Die Abteilung Soziales der oberösterreichischen Landesregierung.............................................. 138<br />

12. SUPPORTED EMPLOYMENT – MODELLE DER ‚UNTERSTÜTZTEN BESCHÄFTIGUNG’.... 141<br />

12.1 Charakteristik der ‚Unterstützten Beschäftigung’............................................................................... 141<br />

12.2 Zielgruppe der ‚Unterstützten Beschäftigung’.................................................................................... 143<br />

12.3 Phasen der ‚Unterstützten Beschäftigung’ ......................................................................................... 143<br />

12.4 Historische Entwicklung der ‚Unterstützten Beschäftigung’............................................................... 144<br />

12.5 ‚Unterstützte Beschäftigung’ in Österreich ........................................................................................ 144<br />

12.5.1 Das Vorarlberger Modell........................................................................................................... 145<br />

12.5.2 Das Clearing-System ................................................................................................................ 148<br />

12.5.3 Arbeitsassistenz (AASS) ........................................................................................................... 148<br />

12.5.4 Das Job Coaching-Modell ......................................................................................................... 150<br />

12.5.5 Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)............................................................................ 150<br />

12.5.6. Das Mentoren-Modell............................................................................................................... 150<br />

12.5.7 Integrationsprojekte.................................................................................................................. 151<br />

12.6 Ergebnisse aus Begleitforschungen zu Projekten in Deutschland........................................................ 151<br />

12.7 Untersuchungen über die Nachhaltigkeit von unterstützten Beschäftigungsverhältnissen.................... 155<br />

13. DIE SICHTWEISE DER UNTERNEHMUNGEN............................................................................... 158<br />

II. EMPIRISCHER TEIL.......................................................................................... 166<br />

1. AUFBAU DER FALLSTUDIE............................................................................................................... 166<br />

1.1 Forschungsfrage der Fallstudie........................................................................................................... 166<br />

1.2 Grundannahme ................................................................................................................................... 166<br />

1.3 Case study Design .............................................................................................................................. 167<br />

2. PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER INTERVIEWS................................................................. 169<br />

2.1 Auswahl der Interviewpartner ............................................................................................................. 169<br />

2.1.1 Experten (E 1-x).......................................................................................................................... 169<br />

2.1.2 Ausgesuchte Unternehmungen (U 1-x) ........................................................................................ 169<br />

2.1.3 Unternehmungen, die durch Zufallsauswahl ermittelt wurden....................................................... 170<br />

2.2 Entwicklung der Leitfäden.................................................................................................................. 170<br />

2.3 Durchführung der Interviews .............................................................................................................. 171<br />

3. AUSWERTUNG DER INTERVIEWS................................................................................................... 172<br />

3.1 Generelle Anmerkungen ..................................................................................................................... 172<br />

3.2 Auswertung der Interviews nach Kernsätzen ....................................................................................... 173<br />

3.2.1 Auswertung der Interviews ‚Unternehmungen nach Zufallsauswahl’............................................ 173<br />

3.2.1.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um............................. 175<br />

3.2.1.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle – überwiegender Zusatz:<br />

daher Einsatz bei uns nicht vorstellbar ............................................................................................. 177<br />

5


3.2.1.3 Warum tut sich ein Unternehmer das an.............................................................................. 182<br />

3.2.1.4 Private oder betriebliche Erfahrungen prägen die Einstellung................................................ 184<br />

3.2.1.5 Weitere generelle Aussagen ................................................................................................. 185<br />

3.2.1.6 Schlussfolgerungen für die Forschungsfrage........................................................................ 187<br />

3.2.2 Auswertung der Interviews ausgesuchter Unternehmungen .......................................................... 189<br />

3.2.2.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um............................. 190<br />

3.2.2.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle ........................................ 190<br />

3.2.2.3 Warum tun Unternehmer sich das an....................................................................................... 192<br />

3.2.2.4 Private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte prägen die Haltung ........................ 193<br />

3.2.2.5 Schlussfolgerung für die Forschungsfrage ............................................................................ 194<br />

3.2.3 Auswertung der Interviews der Experten ..................................................................................... 195<br />

3.2.3.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um............................. 195<br />

3.2.3.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle ........................................ 197<br />

3.2.3.3 Warum tun sich Unternehmer das an .................................................................................. 197<br />

3.2.3.4 Private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte prägen die Haltung ........................ 199<br />

3.2.3.5 Schlussfolgerungen für die Forschungsfrage........................................................................ 200<br />

3.3 Zusammenfassung der Auswertung und Interpretation......................................................................... 201<br />

3.3.1 Generelle Unsicherheit gegenüber geistiger Beeinträchtigung ...................................................... 201<br />

3.3.2 Zusätzlicher Betreuungs- und Kontrollaufwand ........................................................................... 202<br />

3.3.3 Warum tun Unternehmer sich das an.......................................................................................... 202<br />

3.3.4 Die Bedeutung privater und/oder betrieblicher Erfahrungen und Kontakte.................................... 203<br />

4. ZUSAMMENFASSUNG DES ERGEBNISSES DER FALLSTUDIE ................................................... 204<br />

III. ZUSAMMENFASSUNG .................................................................................... 205<br />

1. FOKUS AUF ERKENNTNISGEGENSTAND....................................................................................... 205<br />

2. DIE ENTWICKLUNGSPHASEN BIS HEUTE..................................................................................... 207<br />

2.1 Die Periode der Verwahrung ab 1945 bis Ende der Sechzigerjahre ...................................................... 207<br />

2.2 Die Periode der Förderung ab den Sechzigerjahren bis Ende der Achtzigerjahre .................................. 209<br />

2.3 Die Periode der zunehmenden Selbstbestimmung in den Neunzigerjahren ........................................... 211<br />

2.4 Die Entwicklungen der letzten zehn Jahre und die heutige Situation .................................................... 212<br />

3. EXKURS: GESCHÜTZER BEREICH ODER ‚DRAUSSEN’............................................................. 216<br />

4. DIE PERSPEKTIVE DES UNTERNEHMERS..................................................................................... 217<br />

4.1 Die Akzeptanz geistiger Behinderung durch Unternehmer................................................................... 219<br />

4.2Anforderungen und Erwartungen an die MitarbeiterInnen .................................................................... 220<br />

4.3 Der Mythos von der ‚sozialen Ader’ oder warum sollen Unternehmer sich das antun ........................... 221<br />

4.4 Der Einfluss von persönlichen Erfahrungen und Kontakten ................................................................. 221<br />

5. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR KÜNFTIGE MASSNAHMEN ....................................................... 223<br />

6. RESUMEE .............................................................................................................................................. 226<br />

V. LITERATURLISTE............................................................................................. 227<br />

1. BÜCHER................................................................................................................................................. 227<br />

2. ARTIKEL IN ZEITSCHRIFTEN .......................................................................................................... 236<br />

3. GRAUE LITERATUR............................................................................................................................ 241<br />

4. UNTERLAGEN AUS DEM INTERNET .............................................................................................. 244<br />

VI. ANHANG .......................................................................................................... 248<br />

1. VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN ................................................................................................ 248<br />

6


2. VERZEICHNIS DER EXPERTEN........................................................................................................ 249<br />

3. VERZEICHNIS DER ABKÜRZUNGEN............................................................................................... 250<br />

4. DVD MIT DEN VOLLINHALTLICHEN INTERVIEWS .................................................................... 251<br />

7


EINFÜHRUNG<br />

Was hat mich bewogen, mit Beendigung der Berufskarriere 40 Jahre nach Studienbeginn<br />

dieses Thema als <strong>Dissertation</strong> anzugehen Einerseits konnte ich mein Interesse an<br />

historischen Prozessen im Berufsleben nicht befriedigen, andererseits bin ich in der<br />

Behindertenproblematik involviert durch eigene Betroffenheit als Vater und jahrelange<br />

Tätigkeit im Ehrenamt. Durch meine jahrelange Tätigkeit im Management einer<br />

internationalen Spedition ist mir die Sicht des Unternehmers nicht fremd. Am Thema reizt<br />

mich zusätzlich das Interdisziplinäre – neben der Geschichtswissenschaft trifft es Bereiche der<br />

Soziologie, Betriebswirtschaft, Arbeitsmarktpolitik, Gesellschaftspolitik, Psychologie und<br />

auch der Sonderpädagogik.<br />

Ist es denn sinnvoll, diese Thematik aus der historischen Perspektive zu analysieren, wäre es<br />

denn nicht richtiger, die vielen ungelösten aktuellen Probleme anzugehen Aus der Sicht des<br />

Verfassers braucht es diesen Rückblick auf die Entwicklung, da in der heutigen realen Welt<br />

trotz enormer Veränderungen immer noch Menschenbilder, Einstellungen und<br />

Verhaltensweisen aus der Vergangenheit dominieren. Es braucht auch eine laufende<br />

Interessensvertretung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, ihre Lobby ist im<br />

Vergleich zu anderen Behinderungsarten wesentlich schwächer.<br />

Die Behindertenproblematik im Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit ist in der Literatur<br />

zumeist aus der Sicht der Betroffenen und Experten behandelt worden, kaum jedoch aus der<br />

Sicht der EntscheidungsträgerInnen, wenn es um die tatsächliche Aufnahme und<br />

Eingliederung in einen Betrieb geht. Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag dazu liefern,<br />

auch – so weit möglich – für die Unterstützung der Menschen mit geistiger Beeinträchtigung<br />

in ihren Bemühungen um Integration.<br />

Diese Arbeit möchte ich zwei Menschen widmen: Meiner Frau Waltraud, die mich nach<br />

Kräften unterstützt, insbesondere, wenn es um die Zeitressourcen geht und meinem Vorbild<br />

in Behindertenfragen, Josef Fragner, der mich vor Jahren schon gelehrt hat, dass es notwendig<br />

ist, Anliegen von Menschen mit Behinderung öffentlich zu machen, um sie wirksam vertreten<br />

zu können. Danke Euch beiden!<br />

8


I. THEORETISCHER TEIL<br />

1. FORSCHUNGSLAGE<br />

1.1 Entwicklung des Verhältnisses von Menschen mit geistiger Behinderung<br />

zur Gesellschaft bis 1945<br />

Die Einstellung der Menschen gegenüber Menschen mit Behinderung war in der<br />

Vergangenheit unterschiedlich, zumeist war es eine Leidensgeschichte. Eine grundlegende<br />

Darstellung der historischen Entwicklung findet man unter anderem bei Michel Foucault in<br />

seinem Buch „Wahnsinn und Gesellschaft“ (vgl. FOUCAULT 1995).<br />

Es gab Epochen, in denen Menschen mit Behinderung verfolgt oder gar getötet wurden, es<br />

wurden ihnen gesellschaftsschädliche Eigenschaften zuerkannt. In der Antike, sowohl in der<br />

griechischen als auch in der römischen Gesellschaft war die Auslese durch Tötung von geistig<br />

und körperlich schwer behinderten Kindern üblich. Im antiken Sparta wurden schwache und<br />

übelgestaltete Kinder auf Grund einer Entscheidung der Gemeindeältesten in eine tiefe<br />

Bergkluft geworfen. Platon hat ein System des Züchtens gesunder und begabter Kinder mit<br />

einem entsprechenden Auslesesystem entwickelt. In der römischen Gesellschaft wurden<br />

besonders missgestaltete Menschen auf Narrenmärkten als Schaustück verkauft.<br />

Im Mittelalter entwickelte sich einerseits durch die christliche Lehre eine barmherzigere<br />

Einstellung, wenngleich die Nächstenliebe zum Teil auch mit dem Wunsch auf das eigene<br />

Seelenheil motiviert wurde. Andererseits sah man den Wahnsinn als mahnende Strafe Gottes.<br />

Es „wurde die Position aller Menschen, arm oder reich, gesund oder krank, als durch einen<br />

göttlichen Plan bestimmt gesehen, dem ein tieferer Sinn zugrunde lag“ (KEPPLINGER, 14).<br />

Die Ablehnung war gezeichnet von der Angst vor allem Satanischen. Noch im 15.<br />

Jahrhundert wurde diese Angst durch Martin Luther (1483 bis 1546) geschürt, der sich dafür<br />

aussprach, missgestaltete Kinder sofort nach der Geburt zu töten.<br />

Etwa ab dem 15. Jahrhundert wurden die Menschen mit schweren Behinderungen als<br />

‚Abweichler’ der Ordnung der Gesellschaft und als Narren verspottet und ausgesperrt in<br />

‚Narrentürmen’ oder mit ‚Narrenschiffen’ ausgesiedelt. Später wurden sie mit anderen<br />

störenden Abweichlern (Dieben, Huren etc.) interniert, wobei vorwiegend aufgelasssene<br />

Leprosorien, also Lepraanstalten dazu dienten. Auch in Österreich wurden im 18. Jahrhundert<br />

Sonderanstalten für ‚tobende Irre’ errichtet, wie zum Beispiel in Wien das ‚Haus am<br />

Salzgries’. Soweit Irre als harmlos galten und keine von der Gesellschaft nicht tolerierten<br />

9


Verhaltensweisen zeigten, konnten sie von der Familie oder der Heimatgemeinde versorgt<br />

werden (vgl. SCHMIDT 1993, 42).<br />

Das Weltbild der Aufklärung war ein Paradigmenwechsel in Richtung Primat der<br />

Wissenschaft: „Aus der Erkennbarkeit der Welt mit wissenschaftlichen Methoden wurde ihre<br />

prinzipielle Gestaltbarkeit auf Grund der Anwendung dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse<br />

abgeleitet“ (KEPPLINGER, 14). Ende des 18. Jahrhunderts nahm sich die Medizin des<br />

Problems an, es begann der Wandel des Wahnsinns zur Geisteskrankheit. Das Zeitalter der<br />

Vernunft und die beginnende Industrialisierung nahm geistig Behinderten einerseits den<br />

Schutzraum der Familien- und Dorfgemeinschaft, andererseits wurden sie zunehmend als<br />

medizinisch heilbar gesehen (vgl. WENDT, 61). Mit Beginn der Aufklärung versuchte man<br />

diese Menschen in Arbeitshäusern zu ‚korrigieren’.<br />

Im 19. Jahrhundert sah die aufstrebende Psychiatrie die Geisteskrankheit (und auch die<br />

geistige Behinderung) als psychische Störungen, es kam zur Errichtung von öffentlichen<br />

Anstalten für Schwach- und Blödsinnige, den Vorgängern der heutigen psychiatrischen<br />

Krankenhäuser. Zusätzlich kam es im Zusammenhang mit einer zunehmenden karitativreligiösen<br />

Einstellung zur Gründung von privaten Anstalten von Kirchenorganisationen (vgl.<br />

HÖHN, 219).<br />

Die angestrebte Wiederherstellung der Arbeitskraft war Ausdruck der Industrialisierung mit<br />

ihrer ökonomischen Sichtweise der Menschen. Mit Einführung der allgemeinen Schulpflicht<br />

kamen nicht nur schwer behinderte Menschen, sondern auch die minderbegabten Schüler<br />

generell ins Bewusstsein. Nachdem diese als Ballast für das Erreichen eines geforderten<br />

Leistungsniveaus der allgemeinen Schulen empfunden wurden, kam es zur Gründung der<br />

Hilfsklassen und in Folge der Hilfsschule. Eine echte Förderung, insbesondere in Richtung<br />

einer späteren Berufsausübung, gab es zu dieser Zeit nicht. Durch den<br />

Selektionsmechanismus wurde die Zahl der Menschen mit Behinderung erheblich vergrößert,<br />

der Staat war gezwungen, entsprechende Anstalten für jene zu schaffen, die im Arbeitsprozess<br />

nicht eingliederbar waren. Diese Maßnahmen waren mehr im Interesse der Aufrechterhaltung<br />

von Ruhe und Ordnung als aus humanitären Überlegungen heraus entstanden. „Bis zum Ende<br />

der 70er Jahre unseres Jahrhunderts blieben die Lebensperspektiven für den Großteil der<br />

geistig behinderten Menschen in Österreich auf diesen vorgegebenen Rahmen beschränkt –<br />

sieht man einmal von den noch schlimmeren Bedingungen während der Zeit des<br />

Nationalsozialismus ab“ (SCHMIDT 1993, 47).<br />

10


Eine Gegenbewegung zu der ökonomischen Denkweise der Industrialisierung entstand durch<br />

die christlichen Organisationen, wie die Vinzentbewegung der katholischen Kirche und die<br />

evangelische Diakoniebewegung. Diese Organisationen wirken bekanntlich bis heute.<br />

Eine Differenzierung zwischen den Arten der Behinderung begann erst im 20. Jahrhundert. Es<br />

traten immer mehr staatliche heil- und sonderpädagogische Einrichtungen an die Stelle<br />

privater Initiativen. „Der Staat, der die Einschulung erzwingt, trägt nun auch die<br />

Verantwortung für die Bildung der Kinder, die in den üblichen Schulen überfordert sind“<br />

(HÖHN, 219). Eine zusätzliche Dimension der Ausgrenzung wurde nach dem Ersten<br />

Weltkrieg von Max Weber dargestellt. In seinem Werk „Wirtschaft und Gesellschaft“<br />

beschreibt er die gesellschaftlichen Schließungstendenzen aus Gründen des Wettbewerbs, dies<br />

gilt gleichermaßen für den Arbeitsmarkt (vgl. WEBER1964, 260).<br />

Die traditionellen Formen der Behindertenfürsorge – Versorgung durch Familienmitglieder,<br />

kirchliche und private Mildtätigkeit, genossenschaftliche Selbsthilfe – wurden mehr und mehr<br />

von der zentralstaatlichen Sozialpolitik zurückgedrängt. Dies geschah einerseits durch<br />

Reglementierung der bisherigen Vorgangsweise und andererseits durch Schaffung neuer<br />

Institutionen, die der staatlichen Kontrolle unterlagen (vgl. HAASER, 19).<br />

Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Idee der ‚Erbgesundheit des Volkes’, der Eugenik,<br />

ausgehend von der Darwin’schen Selektionstheorie in die gesellschaftspolitische Diskussion<br />

eingebracht, was nach dem ersten Weltkrieg zur Diskussion über ‚lebensunwertes Leben’<br />

geführt hat. Maßnahmen wie Zwangssterilisation und die Vernichtung ‚lebensunwerten<br />

Lebens’ fanden bereits in der Weimarer Republik eine zunehmende Zahl an Befürwortern.<br />

Die Nationalsozialisten haben diese Ideen übernommen und grausam verwirklicht. Nur wenig<br />

geistig Behinderte haben diese Periode überlebt, allerdings hat der Krieg als Folge auch<br />

geistige Behinderungen verursacht.<br />

1.2 Arbeit von Menschen mit geistiger Behinderung vor 1945<br />

Vor der Industrialisierung sind diese Menschen, so weit es möglich war, in den Gemeinden,<br />

in der Landwirtschaft und zum Teil auch im Gewerbe mit Hilfstätigkeiten untergekommen.<br />

Eine systematische Förderung gab es nicht, Fälle individueller Förderung hat es sicherlich<br />

gegeben.<br />

Mit dem Zeitalter der Industrialisierung wurde der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften<br />

immer höher. Dies führte zur Schulpflicht Mitte des 19. Jahrhunderts und im Anschluss daran<br />

zur Ausgliederung Minderbegabter. Diese stigmatisierende Selektionspraxis führte zur<br />

11


Trennung von der Volksschule und zur Aufspaltung der Minderbegabten in einerseits die<br />

förderbaren Schwachsinnigen, die in die Hilfsschule kamen und andererseits die nicht mehr<br />

förderbaren Blödsinnigen, die in Anstalten eingewiesen wurden.<br />

Für die Abgänger der Hilfsschulen kamen Hilfstätigkeiten in der Industrie und wie bisher in<br />

Gemeinden, Landwirtschaft und Gewerbe in Frage. Für die Menschen in den Anstalten gab es<br />

zum Teil angeschlossene Werkstätten oder Hilfsarbeiten innerhalb der Anstalt, wie<br />

Gartenpflege, Hausreinigung und Wäschereinigung. Diese boten zumindest für einen Teil der<br />

Anstaltsinsassen die Möglichkeit zur Betätigung.<br />

Diese Perspektiven blieben bis zur Zeit der nationalsozialistischen Machtübernahme in<br />

ähnlicher Form, dann folgte die bitterste Periode, insbesondere für Menschen, die in Anstalten<br />

untergebracht waren.<br />

In den ersten Jahren nach dem zweiten Weltkrieg wurde, sowohl was die Beschulung als auch<br />

was die Arbeitsunterbringung anbelangt, an die Zeit vor der Übernahme durch die<br />

Nationalsozialisten angeknüpft. Zunehmend übernahm die Heilpädagogik die Aufgabe, durch<br />

Formen institutionalisierter Hilfe und Therapie eine Rehabilitation der behinderten Menschen<br />

zu erreichen (vgl. FORSTER 1989, 24).<br />

Es ist Aufgabe der vorliegenden Arbeit, ab diesem Zeitpunkt die Entwicklung in Österreich<br />

bis heute zu verfolgen. Daraus wären Schlüsse für weitere Entwicklungen im Zusammenhang<br />

mit der Aufgabe, ArbeitgeberInnen für die Einstellung von Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung zu gewinnen, zu ziehen.<br />

1.3 Definitionen<br />

1.3.1 Definition von geistiger Behinderung<br />

Die Literatur weist eine Vielfalt an Definitionen auf, eine allgemeingültige Definition gibt es<br />

offensichtlich nicht. Es ist nicht Aufgabe dieser Arbeit, diese Vielfalt aufzureihen und zu<br />

kommentieren, sie ist für die Aufgabenstellung nicht relevant. Die hier angesprochene<br />

Zielgruppe ist aus der Sicht des Verfassers durch eine praxisnahe und aus der Perspektive der<br />

Fähigkeit zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt gesehene Beschreibung am<br />

besten zu definieren.<br />

12


1.3.1.1 Zum Begriff der Behinderung<br />

„Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen<br />

oder seelischen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren<br />

Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden“<br />

(BLEIDICK, 9). Von Mehrfachbehinderungen spricht man, wenn zwei oder mehrere<br />

Behinderungsarten zusammentreffen, was eher die Regel als die Ausnahme ist (vgl.<br />

GRUBER, 178).<br />

Unabhängig davon, wie der einzelne Betroffene die Behinderung bewusst erlebt, bestimmen<br />

letztlich die Normvorstellungen der Gesellschaft, wer als behindert gilt und wer nicht. „Die<br />

Benachteiligung behinderter Menschen ist keine notwendige oder unabweisbare Folge ihrer<br />

Schädigung oder Funktionsbeeinträchtigung, sondern das Resultat gesellschaftlicher Prozesse,<br />

die letztlich dazu führen, dass behinderten Menschen die volle gesellschaftliche Partizipation<br />

verwehrt bleibt“ (TRÖSTER, 11). So wird Behinderung aus der Sicht der Wirtschaft „real als<br />

Minderung oder Entfall von Erwerbstätigkeit bei gleichzeitiger Bereitschaft erwerbstätig oder<br />

wieder erwerbstätig zu werden verstanden, d. h. als Arbeitskraft minderer Güte“ (JANTZEN<br />

1980, 18).<br />

Die Perspektiven einer Betrachtung aus der heilpädagogischen Sicht unterscheidet Bleidick in<br />

vier Paradigmen (vgl. BLEIDICK, 66):<br />

• Das personenorientierte Paradigma. Behinderung ist eine individuelle, meist<br />

medizinisch fassbare Kategorie.<br />

• Das interaktionistische Paradigma. Behinderung ist ein sozialer<br />

Zuschreibungsprozess.<br />

• Das systemtheoretische Paradigma. Behinderung ist organisationssoziologisch ein<br />

Resultat von Ausdifferenzierung und Entlastung des allgemeinen Schulwesens.<br />

• Das politökonomische Paradigma. Behinderung ist ein Produkt der<br />

Klassengesellschaft.<br />

1.3.1.2 Der internationale Behinderungsbegriff der WHO (ICF)<br />

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 1980 folgendes Denkmodell formuliert, das die<br />

Begriffe in ihrer Bedeutung differenziert:<br />

13


• Schädigung – bezeichnet die unmittelbare funktionelle Konsequenz des biologischen<br />

Defekts, z. B. die Bewegungsstörung<br />

• Beeinträchtigung – bezeichnet den Funktionsverlust im persönlichen Alltag, z. B. den<br />

Hilfsbedarf beim Ankleiden<br />

• Behinderung – bezeichnet die sozialen Konsequenzen eines Defekts, z. B. den Verlust<br />

eines Arbeitsplatzes<br />

(vgl. WHO 1980, zitiert in BERGER, 2).<br />

Im Jahre 2005 hat dann die WHO in seiner „Internationalen Klassifikation der<br />

Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) die wohl umfassendste Definition<br />

geliefert.<br />

Abbildung 1: Überblick über die ICF<br />

Quelle: WHO 2005<br />

14


Körperfunktionen sind die physiologischen Funktionen von Körpersystemen (einschließlich<br />

psychologische Funktionen).<br />

Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers, wie Organe, Gliedmaßen und ihre<br />

Bestandteile.<br />

Eine Schädigung ist eine Beeinträchtigung einer Körperfunktion- oder struktur, wie zum<br />

Beispiel eine wesentliche Abweichung oder ein Verlust.<br />

Körperfunktionen und Körperstrukturen sind in zwei verschiedenen Sektionen klassifiziert.<br />

Beide Klassifikationen sind für den parallelen Gebrauch entworfen. Körperfunktionen<br />

umfassen zum Beispiel die elementaren menschlichen Sinne wie ‚Sehfunktionen’. Ihre<br />

strukturellen Korrelate sind ‚Das Auge und mit ihm in Zusammenhang stehende Strukturen’.<br />

Der Begriff ‚Körper’ bezieht sich auf den menschlichen Organismus als Ganzes. Daher<br />

umfasst er auch das Gehirn und seine Funktionen, zum Beispiel den Verstand. Aus diesem<br />

Grund werden mentale (geistige und seelische) Funktionen unter ‚Körperfunktionen’<br />

subsumiert.<br />

1.3.1.3 Die medizinische Definition der geistigen Behinderung<br />

Als Schädigung geistiger Funktionen definiert Rett „alle Formen cerebralorganischer Defekte<br />

und ihrer Folgezustände, erblicher oder erworbener Natur. Hier finden wir<br />

Schwangerschaftsstörungen (Embryopathien), mechanische Schädigungen der Frucht,<br />

Frühgeburten, Schädigungen des Gehirns nach der Geburt durch Hirn- und<br />

Hirnhautentzündungen (postencephalitisches Syndrom). Dazu kommen noch besondere<br />

Krankheitsformen, wie der Mongolismus als generelle Entwicklungsstörung und Kinder mit<br />

zerebralen Krampfanfällen jeglicher Genese bei entsprechender geistiger Beeinträchtigung“<br />

(RETT 1960, zitiert nach STOKLASKA 1965, 45).<br />

Spätestens in Folge der Psychiatriereform (vgl. SCHMIDT 1993, 71) fand die Abgrenzung<br />

zur Geisteskrankheit statt, die primäre Orientierung der Medizin an der geistigen Behinderung<br />

als ‚Defekt’ bestand weiterhin.<br />

15


1.3.1.4 Die Klassifikation von Lern- und geistiger Behinderung<br />

In Österreich wurde die Allgemeine Sonderschule 1962 als Schulform für „leistungsschwache<br />

und lernschwache“ Kinder konzipiert, in Nachfolge der bisherigen Hilfsschule (vgl.<br />

FORSTER 1981, 11). Auch in Deutschland wird Menschen mit leichteren kognitiven<br />

Beeinträchtigungen ein sonderpädagogischer Förderbedarf in Sonderschulen für<br />

Lernbehinderte (Förderschulen) zuerkannt. Als ‚Lernbehindert’ gelten SchülerInnen, die in<br />

der Regelschule nicht adäquat gefördert werden können. Grund dafür kann sein eine<br />

unterdurchschnittliche Intelligenz, aber auch ein geringfügiger Hirnschaden, ein unerkannter<br />

Sinnesdefekt oder auch ein ungünstiges Milieu (vgl. BRACKHANE, 39). „Heute ist klar und<br />

unbestritten, dass Lernbehinderte ebenso wie Leistungs- und Intelligenzrückstände durch<br />

vielerlei Einflüsse zustande kommen und im Verlauf der einzelmenschlichen Entwicklung<br />

verstärkt, aber auch über gezielte Hilfe vermindert werden können“ (KANTER/SCHARFF,<br />

in Absatz Begrifflichkeit). In Abgrenzung dazu ist eine Lernstörung eine vorübergehende<br />

Beeinträchtigung der Lernfähigkeit (vgl. KLEIN, 19). Der Großteil der Lernbehinderten sind<br />

AbgängerInnen der Sonderschule, auch SchulabbrecherInnen der Hauptschule können dazu<br />

zählen (vgl. KLEIN, 13). Untersuchungen gehen zum Teil nur von den AbsolventInnen der<br />

Allgemeinen Sonderschule aus (vgl. FORSTER, 1981), andere wiederum inkludieren die<br />

HauptschulabbrecherInnen (vgl. KLEIN, 1974). Für die gegenständliche Arbeit ist es jedoch<br />

unerheblich, aus welchem Bereich die Lernbehinderten kommen.<br />

Wenn eine schwerere kognitive Beeinträchtigung vorliegt und der Intelligenzquotient unter<br />

einem bestimmten Wert (verschieden nach Bundesländern) liegt, spricht man in Deutschland<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung, die adäquate Schulform ist die Schule für<br />

Geistigbehinderte. Dem entspricht in Österreich die spezielle Sonderschule für<br />

Schwerstbehinderte. Die Entstehungsgeschichte beider Schulformen wird in einem späteren<br />

Kapitel behandelt.<br />

Oft werden die Unterschiede institutionell definiert, „ ‚lernbehindert’ ist danach, wer eine<br />

Schule für Lernbehinderte besucht (hat), ‚geistig behindert’ ist, wer eine Schule für<br />

Geistigbehinderte besucht (hat)“ (BRACKHANE, 39). In Deutschland werden Lernbehinderte<br />

in den Berufsbildungswerken gefördert mit dem Ziel der Eingliederung in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt, während die Normalperspektive für Menschen mit geistiger Behinderung die<br />

Werkstätte für Behinderte darstellt. In Österreich gibt es für Lernbehinderte keine ähnlich<br />

homogene Perspektive, sondern verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Für Menschen mit<br />

schwerer geistiger Behinderung war und ist die Perspektive normalerweise die<br />

16


Beschäftigungstherapie (in Oberösterreich ‚Hilfe zur Beschäftigung’, seit dem<br />

Chancengleichheitsgesetz ‚Fähigkeitsorientierte Beschäftigung’ genannt) analog zur<br />

Werkstätte für Behinderte in Deutschland.<br />

Aus beiden Kategorien, den lernschwachen oder lernbehinderten Menschen, aber auch<br />

zunehmend den geistig behinderten oder schwerstbehinderten Menschen, werden Personen<br />

mit der Entscheidung – allgemeiner Arbeitsmarkt ja oder nein – konfrontiert. Im letzten<br />

Jahrzehnt konnten durch neue kreativere Eingliederungshilfen steigende Anteile der<br />

Schwerbehinderten im allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen.<br />

1.3.1.5 Die Beeinträchtigungen und Bedürfnisse dieser Menschengruppe<br />

Im Hinblick auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt gibt es Auswirkungen der Art der<br />

Lernbehinderung auf die berufliche Ausbildung, die Lernfähigkeit und das Behalten einer<br />

Arbeitsstelle. Diese sind von der European Association of Service Providers for Persons with<br />

Disabilities (EASPD) im Rahmen des Labor Projektes aus der Sicht der Experten<br />

zusammengefasst worden (vgl. EASPD 2004a, 6f):<br />

• Die meisten Menschen mit geringfügigen Lernbehinderungen würden Schwierigkeiten<br />

mit dem Lesen und Schreiben haben, wobei diese Schwierigkeit in der gemäßigten<br />

Kategorie rapide zunimmt bis zu einem Punkt, an dem sich das Lesen als unmöglich<br />

erweisen würde.<br />

• Eine beträchtliche Anzahl von Menschen würde einige Schwierigkeiten haben<br />

rezeptive Sprache zu begreifen, in gänzlich angemessener Weise zu fragen und zu<br />

antworten. Die Fähigkeit, verbale Anweisungen zu verstehen und darauf zu antworten,<br />

wird bei vielen Menschen mit schwerer werdender Behinderung rapide abnehmen. Es<br />

kann dabei jeweils hilfreich sein, ein reduziertes Vokabular für die Ausbildung zu<br />

verwenden, sich Zeit zu nehmen und das Gleiche auf unterschiedliche Weise zu sagen.<br />

• Viele Menschen mit geringfügigen Lernbehinderungen, die nicht gänzlich auf verbale<br />

Anweisungen reagieren können, werden positiv auf Vorführung der Aufgaben<br />

eingehen. Menschen mit größeren Bedürfnissen werden auf Vorführung aller Schritte<br />

und direkte körperliche Hilfe bei der Ausführung der Schritte ansprechen.<br />

• Es wird eine Verbindung zwischen der Komplexität der vorgeführten Aufgabe und der<br />

Fähigkeit der Person bestehen, sich daran zu erinnern und diese zu wiederholen, ohne<br />

die Aufgaben in Schritte zu unterteilen und aktiv beizubringen.<br />

17


• Der Grad, in dem die Aufgabe in Schritte unterteilt werden müssen, wird wiederum im<br />

Verhältnis zum Grad der Lernbehinderung stehen, und es wird ggf. Kreativität<br />

erforderlich sein, um zu bestimmen, in welcher Abfolge oder welchen ‚Brocken’ die<br />

Aufgaben beigebracht werden.<br />

• Menschen mit Lernbehinderungen können schnell von den Hinweisen der Ausbilder<br />

abhängig werden, um die Schritte einer Arbeit durchzulaufen. Die Ausbilder werden<br />

diese Abhängigkeit im Laufe der Zeit vermeiden oder abbauen müssen, wenn die<br />

Leute ihre Aufgabe eigenständig verrichten sollen.<br />

• Durch die Tatsche, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten abhängig von Hinweisen<br />

werden können, wird es für sie zuweilen schwieriger, die Fähigkeit, erlernte Aufgaben<br />

in einem Umfeld zu verrichten, auf ein anderes Umfeld zu übertragen. Schon kleine<br />

Veränderungen bei der Abfolge der Aufgaben, den Materialien, der Rolle der<br />

Mitarbeiter oder dem Arbeitsumfeld können dazu führen, dass die Person nicht mehr<br />

in der Lage ist, eine durchaus bekannte Aufgabe zu verrichten.<br />

• Es muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass es keine unerkannten Hör- oder<br />

Sehprobleme gibt, welche Ausbildung und Lernen beeinträchtigen könnten. Dies muss<br />

bei einer ganzen Reihe von Menschen mit schwerwiegenden Lernbehinderungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

1.3.1.6 Definition der Zielgruppe der vorliegenden Arbeit<br />

Auch wenn der Begriff ‚geistige Behinderung’ im heutigen Behindertenumfeld zum Teil<br />

durch andere Begriffe, wie ‚mit besonderem Förderbedarf’ oder ‚mit geistiger<br />

Beeinträchtigung’ ersetzt wird, bleibt diese Arbeit aus Gründen der Zuordnung in der<br />

Literatur beim erstgenannten Begriff.<br />

Die American Association Mental Retardation (AAMR 2002) definiert geistige Behinderung<br />

als eine, „die durch signifikante Einschränkungen sowohl der intellektuellen Funktionen als<br />

auch des adaptiven Verhaltens gekennzeichnet ist, und sich in der konzeptionellen, sozialen<br />

und praktischen Adaptionsfähigkeit niederschlägt“ (zitiert in EASPD 2004, 5). Diese<br />

Definition trifft nach Meinung des Verfassers sowohl die geistige als auch die<br />

Lernbehinderung, Unterschiede bestehen lediglich in der Schwere der Einschränkung.<br />

Die Trennung zwischen ‚Menschen mit Lernbehinderung’ und ‚Menschen mit geistiger<br />

Behinderung’ kann nicht scharf erfolgen, der Grad der geistigen Beeinträchtigung schafft<br />

18


zwar den Unterschied, aber es gibt keine wirklich definierten Grenzen. Weiters erhalten<br />

manchmal auch mehrfach behinderte Menschen mit geistiger Retardierung Chancen, wenn es<br />

um die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geht.<br />

Praxisnah und aus der Perspektive der Berufstätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt gesehen,<br />

sollte eine einfache Definition reichen. Die Zielgruppe sind intellektuell retardierte Menschen,<br />

die<br />

• einerseits auf Grund ihrer Behinderung ohne unterstützende Hilfe keine Chance auf<br />

dem regulären Arbeitsmarkt haben, obwohl sie bei entsprechender Unterstützung<br />

durchaus Leistungen, wenn auch manchmal in einem geringeren Ausmaß als die ‚nicht<br />

behinderten’ Menschen, für Unternehmen bringen können,<br />

• andererseits für die dauernde Tätigkeit in Beschäftigungstherapien (in Deutschland<br />

Werkstätten für Behinderte) überqualifiziert sind oder Qualifikationen besitzen, die in<br />

speziellen Fällen Unternehmungen einen aus deren Sicht akzeptablen Nutzen stiften<br />

und<br />

• selbst einen Job im allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben.<br />

Doose verwendet für die zwei Gruppen mit so genannter Lern- oder geistiger Behinderung<br />

den Überbegriff ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten’ analog zu der Selbsthilfegruppe<br />

‚People First’, die diesen Begriff gewählt haben, um der zunehmenden Stigmatisierung des<br />

Begriffes ‚geistiger Behinderung’ zu entkommen (vgl. DOOSE, 50). Für die vorliegende<br />

Arbeit scheint eine analoge Vorgangsweise sinnvoll, auch wenn dieser Begriff in der<br />

Wirtschaft manchmal nicht mit der gemeinten Zielgruppe assoziiert wird. Sie umfasst sowohl<br />

Menschen mit Lernbehinderungen als auch Menschen mit geistiger Behinderung und<br />

Mehrfachbehinderte, soweit sie der obgenannten Definition entsprechen.<br />

Unabhängig von der Gesamtbezeichnung ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten’ wird es im<br />

Verlauf der Arbeit immer wieder notwendig werden, innerhalb dieser Gruppe zwischen<br />

‚lernbehindert’ und ‚geistig behindert’ zu unterscheiden. Die Problemstellungen sind in<br />

einigen Fällen unterschiedlich, weiters bezieht sich die Literatur oft auf nur eine dieser<br />

Gruppen. Aus Gründen der Einheitlichkeit verwendet der Autor die obgenannten Begriffe,<br />

auch wenn sie in Österreich nicht so klar nach diesen unterschieden werden wie in<br />

Deutschland. Wenn im Zuge der Arbeit die Rede ist von ‚Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung’, dann ist dieses Faktum generell ohne Reflexion auf die Schwere der<br />

Beeinträchtigung gemeint.<br />

19


1.3.2 Arbeit und Leistung<br />

Arbeit vermittelt das Gefühl, nützlich zu sein, schafft Lebenssinn und Lebenszeit, selbst<br />

Freizeit wird durch Arbeit erst zur freien Zeit. Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt erschließt<br />

jedem Menschen grundlegende Erfahrungen (vgl. FORSTER 1998, 359, SEYFRIED, 24,<br />

BEISTEINER, 31f):<br />

• Arbeit verhilft zu persönlicher und finanzieller Unabhängigkeit, ermöglicht damit<br />

selbst bestimmtes Leben und schafft Wertschätzung zur eigenen Identitätsbildung,<br />

• Arbeit strukturiert den Alltag,<br />

• Arbeit leistet einen Beitrag für die Gesellschaft,<br />

• Arbeit erhöht die Chance, die sozialen Kontakte auszuweiten.<br />

„Wer erlebt hat, wie groß die Freude eines behinderten Menschen ist, der einen Arbeitsplatz<br />

hat und diesen auch zufrieden stellend ausfüllt, wird die Wichtigkeit der Integration nicht<br />

mehr anzweifeln. Ich erlebe auch immer wieder in der Praxis, dass Arbeitgeber genau durch<br />

dieses Erlebnis verständnisvoller werden und darin bestärkt werden, einen Behinderten zu<br />

beschäftigen“ (PFAFFENBICHLER). „Insbesondere die Frage nach der Alternative zur<br />

Arbeit, nämlich einem Leben ohne Arbeit, lässt spürbar werden, wie wichtig im Einzelfall die<br />

Arbeit für die Persönlichkeit des Behinderten sein kann“ (DÜRR, 146).<br />

Grundsätzlich geht man im allgemeinen Arbeitsmarkt davon aus, dass die Bewerber über die<br />

erforderlichen Schlüsselkompetenzen verfügen. „Beschäftigungsfähigkeit beschreibt die<br />

Fähigkeit einer Person; auf der Grundlage ihrer fachlichen und Handlungskompetenzen,<br />

Wertschöpfungs- und Leistungsfähigkeit ihre Arbeitskraft anbieten zu können und damit in<br />

das Erwerbsleben einzutreten, ihre Arbeitsstelle zu erhalten oder, wenn nötig, sich eine neue<br />

Erwerbsbeschäftigung zu suchen“ (BMSG 2004, 71). In diesen Fähigkeiten haben Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten entsprechende Defizite, die es nach Möglichkeit auszugleichen gilt.<br />

Eine gelungene Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist für Menschen mit<br />

Behinderung die Idealvoraussetzung zu einer gelungenen Eingliederung in die Gesellschaft.<br />

Wenngleich der Wert des Menschen sich nicht allein aus dem Wert der Arbeit, die ein<br />

Mensch hat, definiert, bestimmt sie stark soziale Positionierung und Identitätsbildung der<br />

Menschen.<br />

In der heilpädagogischen Diskussion wird die Forderung nach Arbeit für alle Menschen mit<br />

schwerer Behinderung begleitet von einer intensiven Diskussion, was als Arbeit zu definieren<br />

ist (vgl. BLEIDICK 1986, 883f). Bei intellektuell Geschädigten werden die Arbeitsabläufe<br />

durch folgende Merkmale gekennzeichnet:<br />

20


• das Vorhandensein eines begrenzten, in sich relativ geschlossenen und überschaubaren<br />

Tätigkeitsbereiches,<br />

• ein berufsbedingter hoher Anteil an manuellen Arbeitsprozessen mit guter<br />

Trainierbarkeit motorischer Abläufe,<br />

• bescheidene Anforderungen an die intellektuelle Leistungsfähigkeit, insbesondere an<br />

Abstraktions-, Kombinations-, Kritik- und Urteilsfähigkeit,<br />

• relativ geringe Ansprüche an das Verantwortungsbewusstsein und an die Fähigkeit,<br />

umsichtig und vorausschauend zu arbeiten,<br />

• ein hohes Maß an technischer Sicherheit am Arbeitsplatz,<br />

• die Möglichkeit, im Bedarfsfall Anleitung und Führungshilfe zu erhalten,<br />

• durch im Wesentlichen gleich bleibende und sich in bestimmten Abfolgen<br />

wiederholende Arbeitsvorgänge<br />

(vgl. SIEPMAN/NEUMÜLLER, zitiert nach BLEIDICK 1986, S. 886).<br />

Pädagogen fordern bestimmte ‚geeignete’ Tätigkeiten für Menschen mit einer geistigen<br />

Beeinträchtigung, die ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern:<br />

• Ein Mindestmaß an Abwechslung,<br />

• soziale Kontakte sollen möglich sein,<br />

• Erfolgserlebnisse müssen möglich sein,<br />

• die Arbeit sollte möglichst mehrere Funktionsbereiche umfassen,<br />

• sie sollte als sinnvolle Aufgabe subjektiv erkannt werden und<br />

• es darf neben der ideellen Anerkennung für geleistete Arbeit die materielle nicht<br />

fehlen (vgl. DÜRR, 148f).<br />

Soweit es um die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt geht, entscheidet letztlich<br />

der Arbeitgeber, welche Leistung noch als akzeptable Arbeit gewertet wird und welche nicht.<br />

1.3.3 Allgemeiner und geschützter Arbeitsmarkt<br />

Als allgemeiner oder auch erster oder regulärer Arbeitsmarkt genannt, gilt der, in dem sich<br />

alle ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen als VertragspartnerInnen gegenüberstehen. Es<br />

herrschen die Rahmenbedingungen der Wirtschaft, oder auch die (etwas mehr geschützten)<br />

Rahmenbedingungen für ArbeitnehmerInnen in Institutionen, die nicht im Wettbewerb<br />

stehen, wie Ämter, Sozialversicherungsträger oder Interessensvertretungen.<br />

21


Spätestens seit Aufbau der Beschäftigungstherapie in den Sechzigerjahren spricht man im<br />

Gegensatz dazu von einem weiteren, dem geschützten Arbeitsmarkt.<br />

Im allgemeinen Arbeitmarkt sollen spezielle Hilfen oder auch finanzielle Unterstützungen<br />

eine Eingliederung von Menschen mit Behinderungen trotz vorgegebener wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen erleichtern. Im geschützten oder auch zweiten Arbeitsmarkt<br />

ermöglichen spezielle Rahmenbedingungen die Beschäftigung von Menschen mit<br />

Behinderung, wobei für jene Fälle, in denen das möglich ist, berufliche<br />

Rehabilitationsmaßnahmen einen Aufstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen<br />

sollen.<br />

1.3.4 Begriff und Leitlinien der beruflichen Rehabilitation<br />

Rehabilitation von Menschen mit Lernschwierigkeiten kann man umfassend definieren als<br />

„dynamisches und außerordentliches durchstrukturiertes Unterfangen mit der Zielsetzung,<br />

jedem Menschen mit geistiger Behinderung zur bestmöglichen Verwirklichung seiner<br />

Möglichkeiten zu verhelfen“ (STEPHENS/STEPHENS, 99).<br />

Die in dieser Arbeit angesprochene Zielgruppe hat die Beeinträchtigungen, welcher Art und<br />

welchen Grades auch immer, in den meisten Fällen seit Geburt. Von einer Rehabilitation zu<br />

sprechen, ist deshalb von der Wortbedeutung ausgehend nicht richtig, es handelt sich eher um<br />

eine ‚Habilitation’. Nach allgemeinem Begriffsverständnis wird jedoch die gesamte<br />

Eingliederung, auch von Menschen mit angeborenen Behinderungen, verstanden, eine<br />

Unterscheidung von Erst- und Wiedereingliederung ist nicht zielführend (vgl. WALGER, 19).<br />

Nach dem Behindertenkonzept der Bundesregierung aus 1993 bestehen<br />

Rehabilitationsleistungen aus medizinischen, beruflichen, pädagogischen und sozialen<br />

Maßnahmen (vgl. BMAS , 1993).<br />

Berufliche Rehabilitation im engeren Sinn umfasst alle Maßnahmen, „die von der rein<br />

technischen Adaption über den gesamten Bereich der geschützten Arbeit bis zu<br />

Berufsfindungs- und Ausbildungsmaßnahmen mit Höherqualifizierungscharakter reichen“<br />

(DOLESCHAL 1981, 126). Ausführlicher definiert Forster die berufliche Rehabilitation als<br />

„alle Bemühungen um eine dauerhafte Integration in das Arbeitsleben durch Arbeits- und<br />

Berufsförderung, also durch Ausbildung, Umschulung, Anlernen und Einarbeiten,<br />

Fortbildung, Hilfe zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie Förderung der<br />

Arbeitsaufnahme“ (FORSTER 1998, 5).<br />

22


Folgende grundsätzliche Überlegungen stellen im Bereich der Behinderteneingliederung die<br />

Leitlinien und Prinzipien der Rehabilitationspolitik dar (vgl. WALGER, 44f):<br />

• Der Grundsatz der ‚Finalität’ besagt, dass die Hilfen unabhängig von der Ursache der<br />

Behinderung gewährt werden.<br />

• Der Grundsatz der ‚individuellen Hilfe’ bedeutet, dass die Hilfen auf den individuellen<br />

Bedarf des Einzelnen zugeschnitten sind.<br />

• Die Grundsätze der ‚Prävention vor Rehabilitation’ und der ‚möglichst frühzeitigen<br />

Intervention’ zielen darauf, die Behinderung möglichst gering zu halten.<br />

• Der Grundsatz ‚Rehabilitation vor Rente’ bedeutet, dass Renten erst dann bewilligt<br />

werden sollen, wenn alle möglichen Maßnahmen der Rehabilitation ausgeschöpft sind.<br />

• Der Grundsatz ‚Rehabilitation vor Pflege’ hat sich durch die steigenden<br />

Pflegeleistungen in jüngerer Zeit entwickelt und soll durch entsprechende Maßnahmen<br />

Pflegekosten senken.<br />

23


2. ERKENNTNISGEGENSTAND<br />

Die allgemeine Bereitschaft der Gesellschaft, Menschen mit Behinderungen zu akzeptieren,<br />

wie sie sind, ihnen eine Möglichkeit des Mitlernens, Mitarbeitens und Mitlebens mit den so<br />

genannten ‚Normalen’ zu bieten, hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg positiv entwickelt.<br />

Und doch scheint die generelle Akzeptanz den innovativen Entwicklungen, insbesondere der<br />

letzten zwei Jahrzehnte, erheblich nachzuhinken.<br />

Die Vision der Inklusion als Endziel dieser Entwicklung wird von Theunissen gezeichnet als<br />

das „Modell einer Gesellschaft, in der alle Menschen mit Behinderungen genauso wie alle<br />

Nichtbehinderten – weder diskriminiert noch privilegiert – als Bürger, Lernende,<br />

Arbeitnehmer, Konsumenten oder auch Kulturschaffende dazugehören, keine soziale<br />

Ausgrenzung erfahren, sondern respektiert und angenommen werden“ (THEUNISSEN 2006,<br />

20). Diese Vision betrifft alle Lebensbereiche, vornehmlich die Bereiche Arbeit, Wohnen und<br />

Freizeitgestaltung. In diesem Spannungsbogen zwischen der Nichtakzeptanz und<br />

Aussonderung einerseits und der Vision einer vollen Akzeptanz in der Inklusion ist in den<br />

Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg viel Positives geschehen. Und doch klafft die<br />

Realität gegenüber den diskursiven und politischen Aussagen auseinander und sie ist weit<br />

entfernt von der Inklusionsvision. Dies trifft insbesondere zu für Menschen mit geistiger und<br />

psychischer Beeinträchtigung. Diese Entwicklung in Oberösterreich am Beispiel der<br />

Einstellung von ArbeitgeberInnen zur Eingliederung von Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

in den allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeichnen und daraus Schlüsse für die Zukunft zu<br />

ziehen, ist das Ziel dieser Arbeit.<br />

Wovon hängt eine Bereitschaft oder Nichtbereitschaft zur Akzeptanz ab Grundsätzlich vom<br />

Bewusstsein und der generellen Einstellung der Bevölkerung. Diese ist weitaus überwiegend<br />

vom Phänomen geistige Behinderung nicht betroffen, weder als direkt Betroffener, noch als<br />

Angehöriger oder sonst Nahestehender noch als Fachexperte auf diesem Gebiet. Die auch<br />

heute noch verbreitete Aussonderung in Institutionen erschwert immer noch die direkte<br />

Konfrontation mit dem Phänomen Behinderung. Die mehrheitliche Einstellung zu geistiger<br />

Beeinträchtigung ist unter anderem ein Ausdruck der Wertordnung und Kultur einer<br />

Gesellschaft, der Vorstellung vom gesellschaftlichen Zusammenleben, Akzeptanz des<br />

Individuums und Toleranz gegenüber Andersartigen. Die meisten Menschen haben nicht die<br />

Chance, sich durch direkte Kontakte mit geistig behinderten Menschen eine eigene Meinung<br />

zu bilden. Auf die Entwicklung der Einstellung der Menschen zu geistiger Beeinträchtigung<br />

wird im Kapitel vier noch genauer eingegangen.<br />

24


Der Grad der geistigen Beeinträchtigung ist primär relevant für die Beurteilung, ob jemand zu<br />

einer beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt fähig ist. Die Entwicklung der<br />

letzten Jahrzehnte hat allerdings gezeigt, dass ursprüngliche Grenzen nicht mehr gelten und<br />

dass darüber hinaus noch andere wesentliche Faktoren eine Rolle spielen. „Während bisher<br />

die Tendenz überwog, für einen großen Teil Beschäftigungsmöglichkeiten im sogenannten<br />

‚geschützten Bereich’, also den sog. Beschäftigungseinrichtungen und den Geschützten<br />

Werkstätten, vorzusehen, werden nun zunehmend andere, integrative Arbeitsmöglichkeiten<br />

ins Auge gefasst“ (SCHABMANN, KLICPERA, 3).<br />

Konkret wird – unabhängig vom Grad der geistigen Behinderung – die Chance zur<br />

beruflichen Eingliederung von folgenden, einander beeinflussenden Faktoren und<br />

Rahmenbedingungen bestimmt:<br />

• Vom wissenschaftlichen Diskurs zum Thema Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung im Beruf, dieser beeinflusst die Haltung von<br />

EntscheidungsträgerInnen der Politik und über diese zum Teil auch die allgemeine<br />

Einstellung der Bevölkerung.<br />

• Von den existierenden normativen und den daraus folgenden finanziellen<br />

Rahmenbedingungen. EntscheidungsträgerInnen, die Normen erstellen und das<br />

Ausmaß und die Verteilung von Ressourcen bestimmen, werden einerseits von der<br />

Diskursentwicklung, andererseits auch von Interventionen der Interessensvertretungen<br />

beeinflusst.<br />

• Von der subjektiven Bereitschaft und den objektiven Möglichkeiten von<br />

Organisationen der Wirtschaft und sonstiger Arbeitgeber, Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten in ihre Gemeinschaft aufzunehmen und sie für beide zufriedenstellend<br />

zu beschäftigen. Auf den Punkt gebracht wird die subjektive Problemstellung<br />

mit der fiktiven Frage von Unternehmern: „Warum soll ich mir das antun“ Die<br />

objektiven Arbeitsmarktbedingungen hängen primär von der konjunkturellen und<br />

strukturellen Wirtschaftsentwicklung ab.<br />

• Von den Aktivitäten Betroffener und deren Interessensgemeinschaften. Deren<br />

Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst wiederum die allgemeine Einstellung.<br />

• Von den Möglichkeiten der allgemeinen Bildung von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten. Bildungssysteme unterliegen ebenfalls dem Einfluss der<br />

wissenschaftlichen Diskussion im jeweiligen Zeitraum.<br />

• Von den Möglichkeiten und Methoden der beruflichen Förderung und Ausbildung und<br />

den Maßnahmen, die die berufliche Eingliederung unterstützen.<br />

25


• Letztlich auch von dem Wunsch und dem ‚Mut’ der Betroffenen und ihrer<br />

Angehörigen, den geschützten Bereich zu verlassen.<br />

Dargestellt werden die oben genannten Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen in den<br />

nachfolgenden Kapiteln in ihrer historischen Entwicklung im Zeitablauf vom Ende des<br />

Zweiten Weltkrieges bis heute.<br />

Die Situation der Menschen mit Lernschwierigkeiten war und ist in der Realität im Hinblick<br />

auf Arbeit wesentlich schwieriger als die von Menschen mit anderen Arten der Behinderung.<br />

Dies gilt besonders für Menschen mit höheren Graden der Beeinträchtigung. Ähnlich<br />

schwierig ist die Situation für Menschen mit psychischer Behinderung, diese kann jedoch in<br />

der vorliegenden Arbeit nicht verfolgt werden.<br />

Im Vergleich zu sonstigen Arten der Behinderung verursachen verschiedene (zum Teil<br />

vermeintliche) Fakten zusätzlich zur allgemeinen Problematik der Eingliederung von<br />

Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine Schlechterstellung:<br />

• Kontakte mit geistiger Behinderung verursachen größere Berührungsängste.<br />

• Die Wirkung der Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung<br />

innerhalb und außerhalb des Betriebes ist (vermeintlich) negativer.<br />

• Die Eingliederung ist schon aus Gründen der geringeren Qualifizierungsmöglichkeit<br />

schwieriger.<br />

• Geistige Beeinträchtigungen sind zumeist nicht oder wenig verbesserungsfähig und<br />

auch schwerer substituierbar als körperliche Beeinträchtigungen.<br />

• Auch die soziale Integration in die KollegInnenschaft ist (vermeintlich) oft<br />

schwieriger.<br />

Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt findet konkret in den Unternehmungen und<br />

Betrieben sonstiger Arbeitgeber statt. Maßgeblich ist die Entscheidung der ArbeitgeberInnen<br />

im individuellen Fall, daher ist auch dort anzusetzen.<br />

Dies führt zu folgender Arbeitshypothese:<br />

‚Die Entscheidung der ArbeitgeberInnen zur Einstellung oder Nichteinstellung von<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten hängt von den genannten Rahmenbedingungen und<br />

Einflussfaktoren und von der generellen Akzeptanz der geistigen Behinderung ab. Diese<br />

hat sich in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend nur dort verändert, wo eine<br />

Zusammenarbeit bereits besteht/bestand oder sonstige direkte Kontakte der<br />

Entscheidungsträger der Arbeitgeber zu geistiger Behinderung bestehen/bestanden.’<br />

Der Gegenstand der Untersuchung ist demnach:<br />

26


‚Hat sich die Haltung der ArbeitgeberInnen zur Beschäftigung von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten im Gewerbe und Handwerk und in der Industrie Oberösterreichs seit<br />

1945 bis heute verändert Hängt eine Veränderung davon ab, ob Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten bereits beschäftigt werden oder andere Kontakte zwischen den<br />

EntscheidungsträgerInnen und geistiger Behinderung bestehen’<br />

27


3. METHODISCHE VORGANGSWEISE<br />

3.1 Theoretischer Teil<br />

Im theoretischen Teil werden die einzelnen Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen auf<br />

Grund der vorhandenen Literatur dargestellt und ihre Entwicklung in Österreich und zum Teil<br />

auch in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verfolgt. Sie war zu keiner Zeit<br />

einheitlich, sondern regional und inhaltlich vollkommen unterschiedlich. Soweit in den<br />

nachfolgenden Kapiteln eine schematische Zuordnung erfolgt, dient diese lediglich der<br />

einfacheren Strukturierung komplexer Entwicklung. Die Darstellung ist nicht das eigentliche<br />

Ziel der Arbeit, sie bildet lediglich die Voraussetzung. Da diese Arbeit sich nicht nur an<br />

Experten des Behindertenwesens richtet, kann nur eine grundlegende, nicht zu ausführliche<br />

Darstellung der einzelnen Einflussfaktoren erfolgen. Bezüglich weitergehender Informationen<br />

verweist der Verfasser auf die angeführte Literatur. Die Entwicklungen in Deutschland und<br />

auch in der Schweiz sind ähnlich und es wird auch auf Literatur aus diesen Ländern<br />

zurückgegriffen. Den letzten drei Jahrzehnten wird mehr Raum gewährt, einerseits, weil für<br />

diese Zeit ausreichende Literaturunterlagen vorhanden sind, andererseits, weil diese<br />

Zeitspanne im Vergleich zu früheren Jahrzehnten wesentlich mehr innovative Lösungen zur<br />

beruflichen Eingliederung hervorbrachte. Im Jahr 1981 wurde von der österreichischen<br />

Bundesregierung aus Anlass des von der UNO ausgerufenen Jahres der Behinderten eine<br />

Reihe von Aktivitäten geplant, die unter anderem auch die bestmögliche Eingliederung<br />

Behinderter in den Beruf ermöglichen sollen (vgl. STELZER-ORTHOFER, 90).<br />

Wenngleich der geschützte Arbeitsmarkt nicht im Fokus der Arbeit steht, ist eine Behandlung<br />

ihrer Institutionen in einem eigenen Kapitel notwendig, um ein Gesamtbild zeichnen zu<br />

können.<br />

Viele Untersuchungen und Aussagen aus der Literatur beziehen sich nicht spezifisch auf<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten, sondern generell auf Menschen mit Behinderung.<br />

Dennoch haben sie zum Teil Aussagekraft für die Zielgruppe dieser Arbeit. Soweit spezielle<br />

abweichende Argumente oder Aussagen für diese gelten, hat der Verfasser dies explizit<br />

erwähnt. So werden zum Beispiel im Hinblick auf die berufliche Eingliederung spezielle<br />

Maßnahmen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung notwendig, weil eine kurzfristige<br />

Perspektive bei Rehabilitationsbemühungen wenig Sinn macht, weiters sind für diese<br />

Menschen Qualifizierungen im Sinne moderner Techniken eher problematisch.<br />

28


Verschiedene Aussagen aus der Literatur wurden nicht (nur) im Hinblick auf Eingliederung in<br />

den Arbeitsmarkt gemacht, sondern berühren die Problematik der Eingliederung in die<br />

Gesellschaft generell. Sie sind jedoch ebenfalls für das in der Arbeit behandelte Thema<br />

relevant.<br />

3.2 Empirischer Teil<br />

3.2.1 Sekundäranalyse<br />

Der Vergleich von Sekundärdaten aus vorangegangenen Untersuchungen hätte für die<br />

vorliegende Arbeit den Zweck, Entwicklungen in zeitlicher Abfolge zu erkennen oder auch<br />

regionale Vergleiche anzustellen. Sekundäranalyse als eine „Methode, bereits vorhandenes<br />

Material (Primärerhebung) unabhängig von dem ursprünglichen Zweck und Bezugsrahmen<br />

der Datensammlung auszuwerten“ (FRIEDRICHS, 355), wäre für folgende Bereiche<br />

vorstellbar, um die historische Entwicklung aufzuzeigen und zu vergleichen:<br />

• Einstellung der Gesellschaft zu Menschen mit geistiger Behinderung<br />

• Tatsächliche berufliche Integration<br />

• Verlauf von Eingliederungen in unterstützten Beschäftigungsformen<br />

Der Erfolg der Methode der Sekundäranalyse hängt davon ab, ob qualitativ und mengenmäßig<br />

ausreichende Primärdaten greifbar sind. Weiters hängt der Erfolg davon ab, inwieweit diese<br />

voneinander vollkommen unabhängig ermittelten Primärdaten tatsächlich verglichen werden<br />

können und somit eine Aussage über Entwicklungen zulassen. In jenen wenigen Fällen, wo<br />

dies nach Ansicht des Verfassers möglich war, sind diese Entwicklungen in den<br />

entsprechenden Kapiteln des theoretischen Teils erwähnt, sodass eine getrennte Behandlung<br />

im empirischen Teil entfällt.<br />

Auf Massendaten für Menschen mit Lernschwierigkeiten kann nicht zurückgegriffen werden.<br />

Nach übereinstimmender Aussage des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,<br />

Generationen und Konsumentenschutz (BMSG) und der Statistik Österreich werden in<br />

österreichweiten Mikrozensuserhebungen keine Fragen nach geistiger Behinderung gestellt.<br />

Auch in Deutschland wird die Art der Behinderung in Mikrozensuserhebungen nicht<br />

berücksichtigt, lediglich in der Schwerbehindertenstatistik (vgl. HENNINGES, 475).<br />

Im Hinblick auf die Zielsetzung der Arbeit ist diese Problematik jedoch nicht gravierend. Es<br />

bedeutet lediglich, dass keine genauen Angaben bezüglich des Anteils von Menschen mit<br />

29


geistiger Behinderung an der Gesamtbevölkerung gemacht werden können, sondern dass<br />

solche Zahlen geschätzt werden müssen. Sie geben lediglich einen Hinweis auf die<br />

Gesamtrelevanz des Phänomens für die Gesellschaft, sagen aber zur Entwicklung selbst nichts<br />

aus. Man geht von einem Anteil von etwa 0,6% Menschen mit geistiger Behinderung an der<br />

Gesamtbevölkerung aus. Eine wesentlich konkretere Zahl stellen die gemessenen vier Prozent<br />

der Jugendlichen im Pflichtschulalter dar, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben<br />

(vgl. FASCHING/PINETZ, 33).<br />

Der Anteil der Zielpersonen, also jener Personen, die für einen Job im regulären Arbeitsmarkt<br />

in der Lage wären an der Gesamtheit der Menschen mit Behinderung und der Anteil der<br />

tatsächlich im ersten Arbeitsmarkt integrierten Zielpersonen an der Zahl der dafür in Frage<br />

kommenden Menschen kann seriös nicht einmal geschätzt werden. Dies liegt einerseits an der<br />

oben geschilderten Problematik der Erfassung geistiger Behinderung und andererseits auch<br />

daran, dass es keine einheitliche Vorstellung darüber gibt, wer für den ersten Arbeitsmarkt<br />

geeignet ist und wer nicht.<br />

3.2.2 Repräsentativbefragung<br />

Eine Umfrage mit standardisierten Fragen würde einerseits die Ressourcen überfordern,<br />

andererseits ist sie auch aus inhaltlichen Gründen nicht effizient. Die wichtigen Fragen nach<br />

der Einstellung und den Berührungsängsten gegenüber geistiger Behinderung sind mit dieser<br />

Methode nicht erreichbar.<br />

3.2.3 Qualitative Fallstudie<br />

Kern der empirischen Untersuchung ist eine multiple Fallstudie des Typs drei nach Yin (vgl.<br />

YIN, 40).<br />

Die geschichtliche Entwicklung kann durch die Fallstudie nicht erforscht werden, dies ist<br />

durch die Literatur und durch sekundärstatistische Vergleiche erreichbar. Die Fallstudie mit<br />

qualitativen Interviews verfolgt den Zweck, den derzeitigen Status der Forschungsfrage der<br />

<strong>Dissertation</strong> festzustellen. Die Forschungsfrage der Fallstudie lautet demnach:<br />

„Hängt die generelle Haltung von oberösterreichischen UnternehmerInnen zur Eingliederung<br />

von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Handwerk, Gewerbe und Industrie davon ab, ob<br />

30


Erfahrungen mit diesen Menschen aus dem persönlichen Umfeld oder durch Beschäftigung<br />

im Betrieb bestehen“<br />

Nachdem im Gegensatz zu positivistischen Forschungsmethoden keine Zahlenbeweise<br />

möglich sind, gilt es, den Prozess der Auswertung nachvollziehbar zu dokumentieren, der<br />

zum wissenschaftlichen Ergebnis geführt hat (vgl. VOLMERG, 237).<br />

Die beabsichtigte Studie untersucht kausale Zusammenhänge, insofern ist eine interne<br />

Validität der Ergebnisse notwendig. Was die Aussagekraft der Ergebnisse der Fallstudie für<br />

die soziale Wirklichkeit, also die externe Validität anbelangt, geht der Verfasser von einer<br />

ausreichenden Repräsentativität für den definierten Bereich der Untersuchung aus. Die<br />

Aussage der Fallstudien, auch ihre Validität für andere Arbeitgeber des regulären<br />

Arbeitsmarktes, kann durch umfassendere Untersuchungen mit weiteren Fällen schrittweise<br />

erweitert und differenziert werden (vgl. KANNONIER-FINSTER, 57). „Die Kriterien der<br />

Objektivität und der Verallgemeinerbarkeit – Kriterien, die die wissenschaftliche Praxis von<br />

Alltagspraxis generell unterscheiden – werden häufig mit positivistischen<br />

Untersuchungsmethoden der Messung gleichgesetzt. Verallgemeinerbarkeit ist aber<br />

keineswegs mit Quantifizierbarkeit und Objektivität nicht mit Standardisierbarkeit<br />

gleichzusetzen“ (LEITHÄUSSER/VOLLMERG 1987, 60).<br />

31


4. EINSTELLUNGEN UND VERHALTENSWEISEN ZU GEISTIGER<br />

BEHINDERUNG<br />

4.1 Die Einstellungen<br />

„Die Bereitschaft einer Gesellschaft, Mittel für Menschen bereitzustellen, die selbst kaum<br />

etwas zum Bruttosozialprodukt beitragen können, hängt unter anderem von der öffentlichen<br />

Meinung, also der allgemein gehaltenen Einstellung in der Bevölkerung ab“ (KLAUSS, 35).<br />

Cloerkes (vgl. CLOERKES, 73ff) hat die Einstellung und das Verhalten gegenüber Menschen<br />

mit Behinderung eingehend beschrieben. Die nachstehenden Ausführungen erfolgen in<br />

Anlehnung an ihn und bezogen auf geistige Beeinträchtigung.<br />

Die Einstellung, definiert als „stabiles System von positiven oder negativen Bewertungen,<br />

gefühlsmäßigen Haltungen und Handlungstendenzen in Bezug auf ein soziales Objekt“<br />

(CLOERKES, 76) gegenüber behinderten Menschen hängt von mehreren Faktoren ab, der<br />

Grad der möglichen Beeinflussung ist trotz einiger Untersuchungen umstritten (vgl.<br />

CLOERKES, 77f):<br />

• Die Art der Behinderung – Abweichungen im geistigen oder psychischen Bereich<br />

werden deutlich ungünstiger bewertet als solche im körperlichen Bereich.<br />

• Der Einfluss sozio-ökonomischer und demografischer Merkmale. Frauen und jüngere<br />

Menschen scheinen positiver eingestellt, bezüglich Bildungsgrad, sozioökonomischem<br />

Status, Berufszugehörigkeit und Familienstand gibt es keine klaren<br />

Aussagen.<br />

• Der Einfluss einzelner Persönlichkeitsmerkmale der EinstellungsträgerInnen wie<br />

autoritär, ängstlich, dogmatisch und andere.<br />

• Kontakte mit behinderten Menschen. Solche Kontakte müssen nicht zwangsläufig die<br />

Einstellung ins Positive verändern, sondern nur dann, wenn sie freiwillig geschehen<br />

und auf einer positiven emotionalen Grundlage stattfinden.<br />

Cloerkes stellt fest, dass es, abgesehen von der Art der Behinderung, kaum eindeutige<br />

Bestimmungsgründe für die Einstellungen zu Behinderten gibt. „Dies weist darauf hin, dass<br />

wir es offensichtlich mit einer bemerkenswert starren und sehr grundlegenden Haltung zu tun<br />

haben“ (CLOERKES, 78), die in einer gegebenen Kultur der Gesellschaft relativ einheitlich<br />

ist.<br />

32


4.2 Die Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung<br />

In unserer Leistungsgesellschaft wird Menschen mit Behinderung die Rolle eines<br />

„Außenseiters, dem keine Möglichkeit geboten wird, sein Leben in öffentlich anerkannter<br />

Weise zu verwirklichen“ (CLOERKES, 74) zugestanden. Diese Menschen haben ein Stigma,<br />

was bedeutet, sie sind „in unerwünschter Weise anders, als wir es antizipiert hatten. Uns und<br />

diejenigen, die von den jeweils in Frage stehenden Erwartungen nicht negativ abweichen“,<br />

(GOFFMAN, 13) nennt man die ‚Normalen’.<br />

Die Folgen der Stigmatisierung sind vielfältig, eine detaillierte Behandlung würde den<br />

Rahmen der Arbeit sprengen. Besonders verhängnisvoll ist der Ausschluss von bestimmten<br />

Rollen im beruflichen Bereich. „Der Rollenverlust bezieht sich nämlich nicht nur auf Rollen,<br />

die durch ein Merkmal unmittelbar betroffen sind, wie das Führen eines Fahrzeuges bei<br />

Blindheit , sondern auf weitere und im Extremfall – so beim Geisteskranken – auf alle Rollen<br />

der Person. Vom Merkmal gänzlich unberührte Rollen werden nicht zugetraut oder entzogen.<br />

Rollenverlust bedeutet eine Minderung der Teilhabe an der Gesellschaft; er führt zu<br />

Disprivilegierung und Isolation“ (HOHMEIER 1975, 13).<br />

„Die Situation im Unternehmen ist in wichtigen Bereichen anders als im privaten Umfeld,<br />

daher kann nicht auf alle Abwehrmechanismen zurückgegriffen werden: Kontakte zwischen<br />

MitarbeiterInnen mit und ohne Behinderung sind zwangsläufig und die Konfrontation von<br />

Stigmazuschreibung und Stigmaabwehr wird sich auf Dauer kaum vermeiden lassen“<br />

(PÜHRINGER, 17).<br />

4.3 Die Verhaltensweisen der ,Normalen’<br />

Es wird erwartet, dass Menschen mit negativen Einstellungen gegenüber Behinderten auch zu<br />

einem ablehnenden und diskriminierenden Verhalten gegenüber behinderten Personen neigen<br />

und versuchen, den Kontakt zu ihnen zu vermeiden und dass Menschen mit positiven<br />

Einstellungen gewöhnlich in zugewandter und freundlicher Weise auf behinderte Menschen<br />

reagieren (vgl. YUKER 1965, zitiert in TRÖSTER, 100). Als typische negative Formen der<br />

Reaktion nennt Cloerkes das Anstarren und Ansprechen, diskriminierende Äußerungen,<br />

Witze, Spott und Hänseleien, im negativsten Fall Aggressivität und Vernichtungstendenzen.<br />

Es handelt sich hierbei um „Formen von Triebabfuhr, die Distanz schaffen soll“<br />

(CLOERKES, 79).<br />

33


Aber auch positiv erscheinende Reaktionen können ausgrenzend wirken, wie Äußerungen von<br />

Mitleid, aufgedrängte Hilfe, unpersönliche Hilfen, wie Spenden und Schein-Akzeptierung.<br />

Die finanziell so erfolgreiche Aktion ‚Licht ins Dunkel’ wird zum Beispiel von der<br />

Zielgruppe, also den betroffenen Menschen, überwiegend abgelehnt, weil sie den<br />

Mitleidseffekt zu stark betont.<br />

Reaktionen hängen auch von dem Grad ab, in dem die Interaktion die Aufmerksamkeit des<br />

Nichtbehinderten in Anspruch nimmt. Dies hängt nicht nur von der Behinderungsart ab,<br />

sondern auch von der situativen Bedingung, also, ob jemand überraschend damit konfrontiert<br />

wird, oder ob man sich darauf einstellen kann (vgl. TRÖSTER, 31).<br />

Ein weiterer Aspekt der Einstellung von Nichtbehinderten, aus der persönlichen Praxis des<br />

Autors und auch aus Gesprächen mit Betroffenen und Experten gewonnen, ist, dass Menschen<br />

mit geringeren Behinderungen, die nicht von vornherein erkennbar sind, es oftmals schwerer<br />

haben, Hilfe zu bekommen. Wenn Beeinträchtigungen, wie Tollpatschigkeit, langsames<br />

Bewegen und Verstehen, spezielle Ticks, wie Grimassen oder Geräusche, nicht sofort<br />

augenscheinlich sind, dann fehlt das Verständnis darüber noch mehr und es braucht noch<br />

längere Zeit bis zur Akzeptanz dieser Erscheinungen.<br />

4.4 Möglichkeiten der Veränderung<br />

Cloerkes nennt folgende Ausgangspunkte für die Strategie einer Veränderung (vgl.<br />

CLOERKES, 111):<br />

• Angesichts einer sehr stabilen und starren Grundhaltung ist der verfügbare Spielraum<br />

gering.<br />

• Soziale Reaktionen auf Behinderte sind weitgehend irrational und affektiv bestimmt,<br />

was eine hohe Änderungsresistenz zur Folge hat.<br />

• Ein ganz entscheidender Punkt scheint die kulturelle Bedingtheit der sozialen<br />

Reaktion zu sein. Eine Veränderung der Wertestruktur ergäbe prinzipielle<br />

Veränderungsmöglichkeiten.<br />

• Die Widersprüchlichkeit der gesellschaftlichen Normen gegenüber Behinderten führt<br />

zu schwerwiegenden Ambivalenzkonflikten, psychischen Abwehrstrategien und auf<br />

bloßer Scheinakzeptanz basierenden Reaktionsformen.<br />

34


• Ungünstige soziale Reaktionen beruhen auf Verallgemeinerungen und einer<br />

vereinfachenden Gleichsetzung von negativ bewerteter Behinderung und der Person<br />

mit Behinderung.<br />

• Einstellungen gegenüber behinderten Menschen werden bereits in der frühesten<br />

Kindheit gelernt. Je früher eine Veränderungsbeeinflussung stattfindet, desto höher<br />

sind die Erfolgsaussichten.<br />

Menschen mit geistiger Behinderung sind auch insofern gegenüber anderen stigmatisierten<br />

Personengruppen benachteiligt, da sie kaum in der Lage sind, selbst ‚Techniken der<br />

Bewältigung beschädigter Identität’ einzusetzen (siehe dazu GOFFMAN 1990).<br />

Als Strategien für eine Veränderung der Einstellung gegenüber behinderten Menschen gelten<br />

Information und Aufklärung der Nichtbehinderten. Diese sind nur dann effektiv, „wenn sie<br />

nicht nur die Kenntnisse der Teilnehmer erweitern, sondern über die Vermittlung von Wissen<br />

hinaus persönliche Kontakte mit Behinderten beinhalten, sodaß die Teilnehmer ihre<br />

neugewonnenen Einsichten mit persönlichen Erfahrungen im sozialen Umgang mit<br />

behinderten Menschen verbinden können“ (TRÖSTER, 116).<br />

Arbeitskontakte bieten günstige Voraussetzungen für einen angestrebten Einstellungswandel.<br />

Wenngleich die Auswirkungen direkter sozialer Kontakte zu Menschen mit Behinderungen<br />

nicht ausreichend erforscht worden sind (vgl. TRÖSTER, 133-143), ist davon auszugehen,<br />

dass jene nicht automatisch eine Verbesserung der Einstellung und des Verhaltens nach sich<br />

ziehen. Doch ist der persönliche Kontakt unerlässlich zum Abbau von Ängsten und<br />

Vorurteilen. „So lange Menschen mit geistiger Behinderung getrennt von ihren<br />

nichtbehinderten Mitmenschen leben, werden auch deren Vorurteile weiterleben. Weggesperrt<br />

wird immer nur das Fremde und bedrohlich Erscheinende. Erst wenn wir es näher<br />

kennenlernen, mit ihm in Berührung kommen, wenn wir uns ihm aussetzen, kann aus einem<br />

Vorurteil ein Urteil werden“ (SCHMIDT 1993, 120).<br />

Cloerkes warnt jedoch vor zu großen Erwartungen durch Kontakte. „Allen Strategien im<br />

mikrosozialen Bereich gemeinsam sind zwei ganz wesentlich Einschränkungen:<br />

• Ihr Erfolg hängt ab von der Bereitschaft, seine Haltung ändern zu wollen.<br />

• Vorhandene ungünstige Haltungen können unter Umständen noch verstärkt werden“<br />

(CLOERKES, 133).<br />

Mediale Masseninformationen bewirken zumeist wenig, wie auch Untersuchungen nach dem<br />

Jahr der Behinderten 1982 gezeigt haben (vgl. CLOERKES, 118). Die Vorschläge, die das<br />

BMSG im Jahr 2004 zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auf die Bedürfnisse und Probleme<br />

von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen veröffentlicht hat (vgl. ebd. 109) sind daher<br />

35


nicht wirklich kreativ. Auch von der Internetseite www.arbeitundbehinderung.at – so positiv<br />

ihre Installation auch ist – darf man sich nicht zu viel erwarten, insbesondere nicht im<br />

Zusammenhang von Veränderung von Einstellung jener EntscheidungsträgerInnen, die mit<br />

dem Phänomen ‚Behinderung’ nichts zu tun haben und daher gar nicht auf den Gedanken<br />

kommen, diese Internetseite anzusteuern (vgl. WEGSCHEIDER/LEONHARDSBERGER,<br />

244).<br />

Was den Gebrauch der Sprache in den Medien betrifft, aber auch im täglichen Umgang, ist<br />

unumstritten, dass diese Art der Information Bilder in den Köpfen erzeugt und verfestigt. „Es<br />

kann nicht egal sein, welche Termini und Satzkonstruktionen gerade in den Medien<br />

verwendet werden. Hieraus resultieren nämlich Assoziationen, die sich im ungünstigsten Fall<br />

fatal für das Verständnis von Menschen mit Behinderungen auswirken können“ (RADKE, 8).<br />

Informationsprogramme, auf einen kleineren Kreis zugeschnitten, bewirken mehr, zumal<br />

hierbei auch Kontakte mit behinderten Menschen möglich sind. „Solange sich die<br />

Mitmenschen nicht konkret mit Behinderten auseinandersetzen müssen, mit ihnen<br />

persönlichen Kontakt haben, sind Informationen über Behinderte ziemlich wertlos“<br />

(CHRISTIANSEN-BERNDT, 306).<br />

„Einstellungsänderung ohne Berücksichtigung der vorgegebenen Werte- und Normenstruktur<br />

hat keine Chance!“ (CLOERKES, 129). In der diskursiven Auseinandersetzung wird zwar<br />

gegen „eine Überdimensionierung der rationalen Komponente, der eine tiefgreifende<br />

Verzerrung des Menschenbildes entspricht“ (THEUNISSEN 1990, 551) angekämpft, in der<br />

wirtschaftlichen Realität ist sie ein Faktum. Eine Abkehr vom Leistungsprinzip,<br />

Nützlichkeitsdenken und Egoismus würde Behindertenfeindlichkeit zwar wesentlich<br />

verringern, aber gerade jene waren und sind die dominanten Werthaltungen der Berufswelt.<br />

Die Veränderungen in der Behindertenpolitik und die Errungenschaften der Bewegungen der<br />

letzten Jahre sind aus dieser Sicht noch höher zu bewerten.<br />

4.5 Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Deutschland<br />

Die Einstellungsstruktur der Bevölkerung gegenüber Menschen mit Behinderung war in<br />

Deutschland Gegenstand von Untersuchungen, so zum Beispiel 1963 gegenüber motorisch<br />

behinderten Kindern. Diese und andere empirischen Untersuchungen weisen auf eine<br />

weitgehende Reserve gegenüber einer sozialen Integration von Menschen mit Behinderung<br />

(vgl. HAASER, 258).<br />

36


Die noch höhere Ablehnungstendenz gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung war das<br />

übereinstimmende Ergebnis späterer Untersuchungen. In einer Untersuchung aus dem<br />

Rheinland im Jahre 1969 plädierten drei Viertel der Befragten für eine Heimunterbringung<br />

(vgl. HAASER, 260), in einer Untersuchung von von Bracken aus dem Jahr 1971 sprachen<br />

sich zwei <strong>Dr</strong>ittel dafür aus. In dieser Untersuchung waren 78,2 Prozent der Respondenten<br />

dafür, dass Anstalten mehr in entlegenen, abgeschiedenen Orten gebaut werden sollten und<br />

nicht, wie damals schon von Experten angeregt, näher zu den Wohnplätzen der Bevölkerung<br />

(vgl. von BRACKEN, 80).<br />

Von Bracken hat die Vorurteile der Bevölkerung gegen Lernbehinderte getrennt untersucht.<br />

Wie bereits erwähnt, sind diese zwar auch geistig retardiert, jedoch bedeutend geringer als<br />

Menschen mit geistiger Behinderung. Dennoch bestehen erhebliche Vorurteile, insbesondere<br />

bei Kindern und Jugendlichen. Der Prestigeverlust bei Übertritt in eine Sonderschule hängt<br />

jedoch auch damit zusammen, dass ein erheblicher Teil dieser Sonderschüler aus den unteren<br />

Bevölkerungsschichten kommt. Auf den Punkt gebracht hat es die Aussage von Eltern<br />

anlässlich dieser Befragung: „Der Unterricht der Sonderschule wird bejaht; es ist nur<br />

bedauerlich, dass er in einer Sonderschule stattfindet“ (von BRACKEN, 188). Dieser<br />

Stigmatisierungseffekt, verursacht durch die Überweisung in eine Sonderschule, beeinflusst<br />

den gesamten Lebenslauf, wie nachfolgende Aufstellung zeigt.<br />

37


Abbildung 2: Stufen der Stigmatisierung Lernbehinderter<br />

Quelle: THIMM, 135<br />

Die Zusammenhänge zwischen vorherrschenden Merkmalen in der Gesellschaft und<br />

negativen Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderung wurden auch 1984 in einer<br />

Untersuchung von Bächtold dargestellt. Eine repräsentative Umfrage hat bestätigt, dass nur<br />

Mitmenschen, die Qualitäten in hohem Maße besitzen, begünstigt beurteilt werden. Nach<br />

Auffassung der Befragten weichen Menschen mit Behinderung von den idealen Eigenschaften<br />

stark ab und werden negativ beurteilt. Menschen, die zu einem egoistischen<br />

Nützlichkeitsdenken neigen, betonen die soziale Distanz am deutlichsten, heben die<br />

Andersartigkeit besonders hervor und reagieren mit Verunsicherung (vgl. THEUNISSEN<br />

1990, 546).<br />

4.6 Ergebnisse empirischer Untersuchungen in Österreich<br />

Eine Untersuchung aus dem Jahr 1978 von K. H. Seifert über die Einstellung von<br />

Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegenüber Körperbehinderten und ihrer beruflichen<br />

Eingliederung in Österreich zeigte ein sehr negatives Bild (vgl. SEIFERT 1978, 186f). Diese<br />

38


Ausgrenzung wurde im Jahr 1981 bei einer Untersuchung von Einstellungen gegenüber<br />

schwer geistig behinderten Kindern und ihren Familien bestätigt, wenn auch mit<br />

unterschiedlichen Aussagen von Gruppen (vgl. CHRISTIANSEN-BERNDT, 298f). Ohne auf<br />

die Kritik an solchen empirischen Untersuchungen einzugehen (vgl. CHRISTIANSEN-<br />

BERNDT, 299-307), ist doch festzuhalten, dass sie auch Vorurteile festschreiben können,<br />

wenn zum Beispiel Politiker ihre eigene Handlungsunfähigkeit mit solchen Meinungen der<br />

Gesellschaft begründen.<br />

Die Integrationsfeindlichkeit ist insbesondere dann hoch, wenn es darum geht, sie im eigenen<br />

Umfeld umzusetzen. „Widerstände dieser Art bergen für die Behindertenpolitik die Gefahr,<br />

dass das tatsächliche Niveau der Rehabilitationsanstrengungen hinter dem zurückbleibt, was<br />

auch aus wirtschaftspolitischen Erwägungen heraus für nützlich erachtet wird“ (HAASER,<br />

261).<br />

4.7 Hat sich die Einstellung in den letzten Jahrzehnten verändert<br />

Seit einigen Jahrzehnten wird ernsthaft versucht, Menschen mit Behinderungen nicht mehr so<br />

wie früher auszugrenzen. Haben diese Bemühungen einen tatsächlichen Umschwung in der<br />

Einstellung der Menschen bewirkt, die weder durch eigene Betroffenheit noch beruflich noch<br />

aus sozialer Umgebung damit konfrontiert sind<br />

Die Untersuchung von von Bracken (n=1000) (vgl. von BRACKEN 1976) wurde von Klauß<br />

zwanzig Jahre später mit den gleichen Fragen wiederholt, allerdings mit einer wesentlich<br />

kleineren Gruppe (n=35). Daraus wurden vier Hypothesen zu Entwicklungstendenzen der<br />

Einstellungen zu Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaft entwickelt (vgl.<br />

KLAUSS, 43ff):<br />

• Die Unsicherheit im Verhalten gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung hat<br />

sich nicht verändert. Die Zuschreibung von Eigenschaften hat sich ins Positive<br />

verändert, so hat zum Beispiel der Begriff ‚stumpfsinnig’ erheblich an Gewicht<br />

verloren.<br />

• Das Wissen um die Ursachen geistiger Behinderung hat zugenommen. So ist zum<br />

Beispiel die Bedeutung von Geburtsschäden bei geistigen Behinderungen wesentlich<br />

bekannter.<br />

• Die deutlichste positive Veränderung ergab sich bei der Frage, ob diese Menschen<br />

getrennt von den ‚Normalen’ leben sollten. Eine zwanzig Jahre vorher normal<br />

gehaltene Unterbringung in Anstalten wird heute weitgehend abgelehnt.<br />

39


• Eher verschlechtert hat sich das Ansehen der Familien mit Kindern mit geistiger<br />

Behinderung.<br />

Klauß unterscheidet drei Qualitäten der Einstellung gegenüber Menschen mit geistiger<br />

Behinderung: Offene Ablehnung, gleichgültige Toleranz und aktives Interesse. „Es spricht<br />

vieles dafür, dass in den vergangenen Jahrzehnten eine Abnahme offener Ablehnung, wie sie<br />

beispielsweise der Euthanasie zugrunde liegt, zugunsten einer eher distanzierten Toleranz<br />

erreicht wurde. … Wenn in unserer Gesellschaft die Meinung überwiegt, dass Menschen mit<br />

Behinderungen ebenso wie viele andere Personengruppen mit besonderen Eigenarten in<br />

unserer Mitte leben können, ohne aktiv ausgegrenzt zu werden, könnte das angesichts der<br />

Tendenzen zur Individualisierung und Privatisierung ein vergleichsweise hoher Wert sein“<br />

(KLAUSS, 46f).<br />

Eine Eingliederung und Begleitung von Menschen mit Lernschwierigkeiten in den<br />

Arbeitsprozess setzt jedoch persönliche Involvierung und Engagement voraus. Die von Klauß<br />

gemeinte ‚distanzierte Toleranz’ ist sicherlich für eine erfolgreiche Umsetzung nicht<br />

ausreichend, hier bedarf es eines ‚aktiven Interesses’.<br />

Empirische Untersuchungen über die Einstellung der Unternehmungen zur Beschäftigung von<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten werden in Kapitel 13 behandelt.<br />

40


5. DIE ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN VON 1945 BIS<br />

HEUTE<br />

5.1 Vorbemerkungen<br />

In den folgenden Kapiteln werden die Rahmenbedingungen für Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten in ihrer Entwicklung im zeitlichen Ablauf beschrieben. Die tatsächlichen<br />

Bedingungen klaffen in der Praxis inhaltlich und zeitlich oft weit auseinander und waren auch<br />

regional unterschiedlich. Man kann daher sicherlich nicht von einem homogenen<br />

Entwicklungsprozess sprechen.<br />

Weiters ist aus der Sicht der Entwicklung zu unterscheiden zwischen Menschen mit<br />

Lernbehinderung und Menschen mit geistiger Behinderung. Die Menschen mit<br />

Lernbehinderung waren früher nicht und sind zum Großteil auch heute nicht von der<br />

Öffentlichkeit als ‚Behinderte’ gesehen. Sie sind zwar als ‚SonderschülerInnen’ stigmatisiert,<br />

jedoch in einem wesentlich geringeren Ausmaß als Menschen mit geistiger Behinderung<br />

(Schwerstbehinderte). „Auch heute ist durchaus nicht unumstritten, ob und inwieweit<br />

Lernbeeinträchtigungen ‚Behinderungen’ sind. Letztlich ist es müßig, hier über Begriffe zu<br />

streiten, solange über die Notwendigkeit einer gezielten Förderung Einigkeit besteht“<br />

(BRACKHANE, 39). Eine exakte Zuordnung ist sicherlich nicht möglich, das zeigt allein<br />

schon der Umstand, dass heute sowohl AbsolventInnen der Allgemeinen Sonderschule als<br />

auch der Schule für Geistigbehinderte (in Österreich Sonderschule für Schwerstbehinderte),<br />

aber auch Abbrecher von den Hauptschulen für die unterstützte Eingliederung in den<br />

regulären Arbeitsmarkt in Frage kommen.<br />

„Realistischerweise wird es einer dünnen ‚Oberschicht’ geistig behinderter Menschen in<br />

Zukunft möglich sein, eine Lehre oder Anlehre zu absolvieren und auf dem freien Markt<br />

einen (geschützten) Arbeitsplatz zu finden. Eine weitere Gruppe wird vielleicht in geschützten<br />

Werkstätten unterkommen können. Aber für das Gros der geistig behinderten Menschen wird<br />

es auch weiterhin nicht viel mehr als die berühmt-berüchtigte Beschäftigungstherapie geben“<br />

(SCHMIDT 1993, 124). Die Entwicklung der Rahmenbedingungen ist daher auch aus dem<br />

Aspekt zu verfolgen, inwieweit sie einem größeren Teil der Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten ermöglichen, im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden.<br />

41


5.2 Analyse der Diskursentwicklung zum Thema geistige Behinderung und<br />

Arbeit<br />

Im Folgenden wird versucht, die Entwicklung des Diskurses und der Konsequenzen daraus in<br />

Perioden einzuteilen. Dies ist zur Herausarbeitung der einzelnen Richtungen sinnvoll, in der<br />

tatsächlichen geschichtlichen Entwicklung sind die zeitlichen und regionalen Grenzen sehr<br />

fließend und überschneidend und einzelne Richtungen wirken über mehrere Perioden hinaus.<br />

5.2.1 Die Periode der Verwahrung<br />

Die Zwangssterilisierungen und die ‚Euthanasie’-Aktionen, die Ermordung von Behinderten<br />

und psychisch Kranken in der nationalsozialistischen Ära wurden nach Beendigung des<br />

Zweiten Weltkrieges nicht bewusst gemacht. „Der Wiederbeginn der Behindertenarbeit nach<br />

1945 hätte mit der Aufarbeitung der Schuld und des Versagens denen gegenüber beginnen<br />

können, die Opfer des unmenschlichen Systems geworden waren. Diese Trauerarbeit wurde<br />

nicht geleistet“ (HÄHNER, 26). Zum Teil wurden auch die gleichen Entscheidungsträger<br />

eingesetzt wie zur Zeit des Nationalsozialismus. „Zum einen war psychisches Fachpersonal<br />

nach dem Krieg viel zu rar, als dass große Umwälzungen stattfinden hätten können. Zum<br />

anderen verstanden es die Euthanasie-Fanatiker unter den Ärzten, die gemäßigten Kollegen<br />

zum Wohle der Reputation der Berufsgruppe für allgemeines Schweigen zu gewinnen“<br />

(OBERHAMMER, 56f). Dies galt sowohl für Deutschland als auch für Österreich.<br />

In den ersten Jahren nach Ende des Zweiten Weltkrieges bis in die Siebzigerjahre waren in<br />

Europa wie vor dem Krieg psychiatrische Kliniken und Anstalten für geistig schwer<br />

behinderte Menschen die einzige Perspektive, soweit nicht im privaten Raum<br />

Unterbringungen möglich waren. „Wer und in welchem Ausmaß jemand ‚schwachsinnig’<br />

war, wer in psychiatrische Kliniken eingewiesen bzw. entlassen wurde, das lag fast ein<br />

Jahrhundert lang praktisch in der alleinigen Entscheidungsgewalt der Psychiater“ (SCHMIDT<br />

1993, 54). Das dahinter stehende Menschenbild war „biologisch-nihilistisch“<br />

(THEUNISSEN, zitiert nach HÄHNER, 26), der medizinisch festgestellte ‚Defekt’ stempelte<br />

den Menschen als bildungsunfähig ab. Von seltenen Ausnahmen abgesehen waren diese<br />

Menschen vom Arbeitsleben ausgeschlossen, ein Teil konnte in Beschäftigungsinitiativen der<br />

Anstalten tätig sein.<br />

Medizin und Psychiatrie sahen geistige Behinderung als organischen Defekt, also eine<br />

Funktionsstörung geistiger oder seelischer Art. Behinderung wurde als Krankheit empfunden.<br />

42


„Mediziner sind auf dem Hintergrund der naturwissenschaftlichen Prägung ihres Denkens<br />

gewohnt, zahlreiche Probleme, denen sie im Umgang mit behinderten Menschen begegnen,<br />

als unmittelbare Konsequenz eines biologischen Defektes zu deuten<br />

(‚Unmittelbarkeitspostulat’). So haben wir in unserer Ausbildung gelernt, unseren Blick<br />

primär auf den ‚Defekt’ und auf das ‚Anderssein’ des behinderten Menschen zu lenken“<br />

(BERGER, 2). Als Folge daraus war die Versorgung auf medizinische Behandlung und Pflege<br />

und nicht auf Förderung ausgerichtet, die Menschen wurden in den Anstalten beschützt und<br />

verwahrt, jedoch ohne jegliche Entwicklungsmöglichkeit. Dadurch haben sich oftmals die<br />

Auffälligkeiten noch verstärkt und vermeintliche ‚Defekte’ waren teilweise nur durch die<br />

Unterbringung in den Anstalten ohne Förderung begründet.<br />

Eine weitere Sichtweise, die geistige Behinderung als Intelligenzschwäche meint, führte zur<br />

Normierung nach dem Intelligenzgrad (IQ). Ausgehend von amerikanischen Organisationen,<br />

führte dies zu Katalogisierungen und entsprechenden Aussonderungen. Nach dem von der<br />

Weltgesundheitsorganisation 1954 aufgestellten <strong>Dr</strong>ei-Stufen-Schema teilte man ein in<br />

• leichte Unterentwicklung (debil) mit einem IQ von 50 – 69,<br />

• mittlere Unterentwicklung (imbezill) mit einem IQ von 20 – 49,<br />

• schwere Unterentwicklung (blödsinnig, idiotisch) mit einem IQ von 0 – 19.<br />

Wenn auch die Diagnose des Intelligenzgrades in den folgenden Jahren immer wieder<br />

diskutiert wurde, war die Einteilung danach durchaus auch in Deutschland und Österreich<br />

üblich. Die Grenze zwischen lernbehindert und geistig behindert lag zwischen IQ 60 und IQ<br />

70, wobei Aufzählung und Beschreibung von Defiziten die Einordnung zusätzlich<br />

ermöglichen sollten.<br />

Die Sichtweise der geistigen Behinderung als Entwicklungsschwäche oder ‚kognitives<br />

Anderssein’ ging von der Retardierung und der langsamen geistigen Entwicklung von<br />

Menschen aus. Dieser Denkansatz hat dazu geführt, dass Menschen mit geistiger Behinderung<br />

als ‚ewige Kinder’ angesehen und auch dementsprechend behandelt wurden.<br />

Menschen mit höherer geistiger Behinderung galten als nicht bildungsfähig und hatten als<br />

Perspektiven lediglich die Unterbringung in einer Anstalt gemeinsam mit Menschen mit<br />

psychischer Behinderung oder das Verbleiben in der Familie, soweit das möglich war. Für<br />

Überlegungen der ArbeitgeberInnen zur Aufnahme in einem Betrieb war diese Gruppe<br />

praktisch nicht existent.<br />

Nur Menschen mit einem geringen Grad an geistiger Beeinträchtigung, die nicht als<br />

‚Behinderte’ gesehen wurden und als HilfsschülerIn eine Ausbildung erhalten hatten,<br />

bekamen zum Teil eine Chance, im allgemeinen Arbeitsmarkt als HilfsarbeiterIn in der<br />

43


Landwirtschaft, zum Teil auch in Industrie und Gewerbe, aber auch in Kommunen, wie<br />

Gemeinden, unterzukommen. Eine Förderung im Sinne von Rehabilitation hatten auch sie in<br />

den ersten Jahren nach dem Krieg nicht erhalten, man hatte ‚wichtigere Probleme’, und<br />

weiters waren Kriegsinvalide in der Rehabilitation bevorzugt. Es galt primär, diese in den<br />

Arbeitsprozess einzugliedern, aber auch sonst wurde jede Hand für den Wiederaufbau<br />

gebraucht.<br />

5.2.2 Die Periode der Förderung<br />

In den Fünfzigerjahren gab es weder Schulen noch Kindergärten für geistig behinderte<br />

Kinder. Engagierte Eltern versuchten über die Gründung von Vereinen eine Entlastung zu<br />

erreichen. Im Jahre 1958 wurde in Marburg in der Bundesrepublik Deutschland die<br />

‚Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind’ als Elternverband gegründet, in Österreich nur<br />

zwei Jahre später. Die Mithilfe bei der Durchsetzung des Rechtes auf Schulbesuch und die<br />

Errichtung von Werkstätten für Behinderte waren deren herausragenden Verdienste, auf die<br />

noch in einem späteren Kapitel eingegangen wird.<br />

Generell war die Behindertenpolitik in dieser Zeit noch nach dem Verursachungsprinzip<br />

ausgerichtet, was speziell den Zugang zu Hilfen für von Geburt an behinderte Menschen<br />

erschwerte. Gegen Ende der Fünfzigerjahre begann Jugend am Werk in Wien als erste<br />

Sozialorganisation Projekte, die Menschen mit Lernschwierigkeiten, die im allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt keine Chance hatten, fördern sollten. 1957 wurde der erste<br />

„Berufsvorbereitungskurs für geistig Schwache“ eingerichtet. (siehe Punkt 9.3.1)<br />

„Geistig behinderte Menschen fanden sich in den 50ern und 60ern im Spannungsfeld<br />

zwischen Psychiatrie, Behindertenpädagogik und Rehabilitationspolitik“ (OBERHAMMER,<br />

57). Unter den Menschen, die mit Menschen mit geistiger Behinderung arbeiteten, wuchs die<br />

kritische Haltung gegenüber den traditionellen Lehrmeinungen. Die Heil- und<br />

Sonderpädagogik gewann an Raum und die Dominanz der Medizin wurde zurückgedrängt<br />

(vgl. HÄHNER, 30). „Verhaltensauffälligkeiten und mangelnde adaptive Fertigkeiten, deren<br />

angenommene interne Verursachung lang bestritten war, werden heute weithin als Produkt<br />

eben der Umgebung akzeptiert, die für sich in Anspruch nimmt, den geistigbehinderten<br />

Menschen zu helfen“ (STEPHENS/STEPHENS, 32). Das biologisch-nihilistische<br />

Menschenbild wurde ersetzt durch ein „pädagogisch optimistisches“ Menschenbild<br />

(NIEHOFF, zitiert nach HÄHNER, 30). Förderung und Therapie ergänzten die Verwahrung<br />

und Pflege. „Die zentrale Bedeutung der Umweltbedingungen in der menschlichen<br />

44


Entwicklung wurde in den sechziger Jahren auch im Bereich der geistigen Behinderung<br />

erkannt und führte zu einem Umdenken bezüglich des Wesens der geistigen Behinderung und<br />

deren Behandlung. Der Geistigbehinderte wurde nicht mehr als hoffnungslos auf einer<br />

Entwicklungsstufe stehengebliebenes Wesen gesehen, sondern als entwicklungsfähiger,<br />

lernfähiger Mensch“ (STEPHENS/STEPHENS, 38).<br />

Bezüglich der Entwicklung der Sonderpädagogik für lernbehinderte und geistig behinderte<br />

Menschen in Schulen wird auf das nächste Kapitel verwiesen.<br />

Ab Mitte der Sechzigerjahre begannen sich für die Randgruppen der behinderten Menschen<br />

neue Perspektiven abzuzeichnen, infolge gesellschaftskritischer Prozesse sowohl in<br />

Deutschland als auch in Österreich. Sie rückten aus der Anonymität verstärkt ins Bewusstsein<br />

der Politik, Förderung wurde zum zentralen Begriff, innerhalb der Pädagogik entwickelte sich<br />

eine Fachdisziplin der Sonderpädagogik, die Mitte der Sechzigerjahre zur Einrichtung des<br />

ersten Lehrstuhles für Sonderpädagogik in Deutschland führte. (vgl. HÄHNER, 30)<br />

Vermehrte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Möglichkeiten der Rehabilitation<br />

förderten den Rehabilitationsgedanken generell. Förderungen und Therapien erfolgten immer<br />

häufiger in besonderen Organisationen außerhalb der Regeleinrichtungen, dies war nicht nur<br />

im Schulbereich der Fall, sondern auch in der beruflichen Rehabilitation.<br />

Die Gesellschaft brauchte mehr und mehr die Arbeitsressourcen, auch von lernschwachen<br />

Menschen, zur Bewältigung des Wiederaufbaues. „Auf diesem Hintergrund war dies<br />

vorrangig ökonomische Notwendigkeit“ (JANTZEN 1980, 100). Die Sozialgesetzgebung<br />

verabschiedete erste neue Regelungen, auch für die Berufseingliederung, darauf wird in einem<br />

späteren Kapitel noch eingegangen.<br />

Die Behindertenfrage generell wurde in dieser Zeit sehr stark unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten diskutiert, der Aspekt der Verwertbarkeit der Leistungen war im<br />

Vordergrund. Dies führte auch zu grundsätzlichen sozialpolitischen Diskussionen. „Die<br />

Zusammenhänge von sozialer Lage und Behindertenrisiko sind eklatant und mittlerweile<br />

nahezu durchgängig nachgewiesen, die zusätzliche Verschlechterung der Lebenslage durch<br />

die Arbeitslosigkeit wird in ihrem kausalen Zusammenhang mit dem Entstehen von<br />

Behinderung bzw. der Verschlechterung der Lebenslage Behinderter vielfältig untersucht und<br />

ist in mehreren Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie als<br />

Kernproblem einer Neuordnung der psychosozialen Versorgung benannt worden, das<br />

vorrangiger ökonomischer Lösungen jenseits der praktizierten Wirtschaftspolitik bedarf“<br />

(JANTZEN 1982, 187f). Nicht nur die Wirtschaft, auch der Staat war interessiert, für ihn<br />

musste „die Existenz eines Millionenheeres erwerbsunfähiger Behinderter gefährlich<br />

45


erscheinen“ (HAASER, 324f). Dieses zunehmende ökonomische Interesse hatte nicht nur<br />

positive Konsequenzen, es „führte zu der Tendenz, die umfassende Entwicklung der<br />

Gesamtpersönlichkeit gegenüber der bloßen Reparatur der Arbeitskraft zu vernachlässigen“<br />

(HAASER, 325). Die Menschen mit geistiger Behinderung waren in diesen<br />

Rehabilitationsprogrammen nur mit einem geringen Anteil vertreten und auch bezüglich der<br />

Entscheidung zur Aufnahme in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht im Fokus. Die<br />

Perspektive hat sich allerdings weg von der Anstaltsunterbringung hin zur Eingliederung in<br />

beschäftigungstherapeutische Einrichtungen entwickelt.<br />

Die Siebzigerjahre waren durch zwei enorm wichtige Entwicklungen gezeichnet, die<br />

Psychiatriereform und der Paradigmenwechsel in der Rehabilitation. Michel Foucault<br />

begründete Ende der Sechzigerjahre die „Antipsychiatrie“, schon Jahre vorher begann in<br />

Italien die Rücknahme der Internierung von Menschen mit geistiger Behinderung in<br />

psychiatrischen Anstalten. Auch in Wien haben sich 1976 kritische und engagierte<br />

Intellektuelle in der Arbeitsgemeinschaft Demokratische Psychiatrie zusammengefunden.<br />

Angeregt von den unhaltbaren Zuständen der Patientenversorgung in der Wiener Anstalt Am<br />

Steinhof und Diskussionen um die Entwicklung im Ausland hat man mit einer Vielzahl von<br />

Aktionen die Probleme bewusst gemacht und die Politik gezwungen, zu reagieren (vgl.<br />

SCHMIDT, 71 – 74). Der Prozess der Enthospitalisierung erforderte das Auflassen<br />

bestehender und das Schaffen neuer Strukturen und dementsprechend lange war auch die<br />

Dauer. Für die geistig behinderten Menschen gab es dadurch die Chance, in eigenen<br />

Strukturen gefördert zu werden. „Die vielleicht weitreichendste Konsequenz bestand aber<br />

darin, dass Menschen mit geistiger Behinderung erstmalig in ihrer jüngeren Geschichte in der<br />

Öffentlichkeit als eigenständige Gruppe mit eigenen Bedürfnissen und Problemen<br />

angesprochen wurden“ (SCHMIDT, 72).<br />

Die wichtigste Entwicklung in der Rehabilitationspolitik war der Paradigmenwechsel vom<br />

Kausalitätsprinzip zum Finalprinzip. Nicht mehr nur Kriegsversehrte oder Unfallversehrte<br />

waren bevorzugt, die neuen gesetzlichen Regelungen waren auf alle Menschen mit<br />

Behinderungen anwendbar. Strukturen, wie Sonderkindergärten, Sonderschulen, Werkstätten<br />

für Behinderte, Behindertenwohnheime und Freizeiteinrichtungen wurden massiv ausgebaut.<br />

Mit diesen Sondereinrichtungen wurde jedoch – bei aller positiver Beurteilung der<br />

Errungenschaften – für Menschen mit geistiger Behinderung das beschützende<br />

Aussonderungssystem geschaffen, das sich zum Teil bis heute erhalten hat. „Es entstand eine<br />

Art Behinderten-Subkultur unter der fördernden Dauerbeaufsichtigung sogenannter<br />

‚Behindertenexperten’, angefangen von psychologischen Fachdiensten über Erzieher,<br />

46


Ergotherapeuten bis zu Krankengymnasten, Bewegungstherapeuten usw“ (OBERHAMMER,<br />

59).<br />

5.2.3 Die Periode der zunehmenden Selbstbestimmung<br />

Diese Periode ist gekennzeichnet einerseits von den Leistungskürzungen auf Grund der<br />

schwierigen Wirtschaftslage zu Beginn der Achtzigerjahre und andererseits von einem<br />

wachsenden neuen Selbstbewusstsein mit neuen Leitbildern. Auf diese wird im nächsten<br />

Punkt näher eingegangen.<br />

Behindertenpolitisch war diese Dekade eher eine Periode des Rückschrittes, denn leere<br />

Kassen der verantwortlichen Fördergeber brachten Einschränkungen und Rücknahme von<br />

Leistungen. Die Diskussionen über finanzielle Ressourcenknappheit und daraus folgende<br />

Restriktionen im Sozialbereich begleiten uns bis heute.<br />

Konsequenzen aus dem neuen Selbstbewusstsein behinderter Menschen waren einerseits die<br />

zunehmenden Widerstände gegen eine Bevormundung der ‚Experten’ durch<br />

Selbstbestimmung und andererseits die Integrationsbemühungen, beginnend vom<br />

Kindergarten bis zur Schule und zum Beruf.<br />

Nicht zuletzt das Internationale Jahr der Behinderten 1981 unter dem Motto ‚Einander<br />

Verstehen – <strong>Miteinander</strong> Leben’ förderte ein Verständnis Menschen mit Behinderung in<br />

seiner Lebenswelt. „Der Geistigbehinderte wird zum Menschen mit geistiger Behinderung.<br />

Das sind mehr als nur sprachliche Veränderungen, es ist der Ausdruck für eine neue<br />

Sichtweise (HÄHNER, 32). Die UNO hat im Anschluss daran die Dekade der Behinderten<br />

1983 bis 1993 ausgerufen.<br />

Hähner hat die Perioden von der Verwahrung über die Förderung bis zur Selbstbestimmung<br />

in einem Schaubild eingearbeitet:<br />

47


Abbildung 3: Perioden des Diskurses<br />

Quelle: HÄHNER, S. 45<br />

Die Entwicklung der verstärkten Bemühungen zur Eingliederung in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt in den letzten beiden Jahrzehnten, ausgehend von den Leitlinien, wird in<br />

späteren Kapiteln eingehender behandelt.<br />

5.2.4 Leitideen im Verhältnis von Menschen mit Behinderung zur Gesellschaft<br />

5.2.4.1 Das Normalisierungsprinzip<br />

Dieses Prinzip geht davon aus, dass eine Ausbildung und Steigerung spezifischer<br />

menschlicher Eigenschaften nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Förderung in einer<br />

normalisierten Umgebung geschieht und diese auf den Behinderten normalisierend wirken<br />

kann (vgl. STEPHENS/STEPHENS, 47).<br />

Als geistige Väter dieser Idee, die bis in die Fünfzigerjahre zurückreicht, gelten der Däne<br />

Bank-Mikkelsen als Urheber und der Schwede Bengt Nirje, der die Idee weiter entwickelt hat.<br />

In den Sechzigerjahren wurde die Forderung nach Normalisierung in den USA insbesondere<br />

durch Wolf Wolfensberger verbreitet, seit Mitte der Siebzigerjahre auch im deutschsprachigen<br />

Raum. Im Konzept von Nirje formuliert, bedeutet das Normalisierungsprinzip, „allen<br />

48


Menschen mit geistiger Behinderung Lebensmuster und Alltagsbedingungen zugänglich zu<br />

machen, die den üblichen Bedingungen und Lebensarten der Gesellschaft soweit als möglich<br />

entsprechen“ (NIRJE, 4). Dies bedeutet einen normalen Tages-,Wochen- und Jahresablauf<br />

mit entsprechenden Unterstützungen, Begegnung mit normalem Respekt, wirtschaftliche<br />

Absicherung und ein Leben unter normalen Umweltbedingungen. Dies schließt eine<br />

Unterbringung in Großinstitutionen aus und fordert die räumliche Integration in übliche<br />

Wohnformen mit Trennung der Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit. „Aus dem<br />

Normalisierungsprinzip ergibt sich schließlich zwingend der Anspruch, dass geistig<br />

Behinderte in Betrieben des freien Arbeitsmarktes eine berufliche Bildung erfahren und diese<br />

ohne Diskriminierung umsetzen sollten. Die bisher übliche Abschiebung auf einen Sonder-<br />

Arbeitsmarkt sollte vermieden werden. Dieses Ziel kann nur mit besonderer Hilfe und<br />

Unterstützung erreicht werden“( FORSTER 1989, 375).<br />

5.2.4.2 Das Prinzip der Integration<br />

Ohne auf die inflationäre Verwendung dieses Begriffes einzugehen, bedeutet Integration in<br />

diesem Zusammenhang volle Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das<br />

gesellschaftliche Leben. Jedoch darf Integration „nicht als Eingliederung behinderter<br />

Menschen durch nichtbehinderte Menschen in eine Gesellschaft der Nichtbehinderten<br />

aufgefasst werden, sondern als eine solidarische Kultur des <strong>Miteinander</strong>s aller“<br />

(BEGEMANN, 153). Bei der beruflichen Integration im Sinne dieser Arbeit „handelt es sich<br />

um ein umfassendes Maßnahmenbündel, mit dem der jugendliche Berufsanwärter mit<br />

Behinderung nach Entlassung aus der Sonderschule oder aus integrativen Klassen des<br />

allgemein bildenden Schulwesens mit dem Ziel einer beruflichen Ausbildung oder der<br />

Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in private oder öffentlichrechtliche Betriebe des<br />

allgemeinen Arbeitsmarktes gegliedert wird. Weiters bezieht sich die berufliche Integration<br />

unter Wahrung der Prinzipien von Normalisierung und selbstbestimmter Lebensführung auf<br />

alle Maßnahmen, durch die behinderten Beschäftigten der Weg geebnet wird, die<br />

Sondereinrichtungen (wie z. B. die WfbM – Werkstätte für behinderte Menschen Anm. d.<br />

Verf.) zu verlassen, um eine Beschäftigung in einem privaten oder öffentlich-rechtlichen<br />

Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, abgesichert durch den Abschluß eines tarifrechtlich<br />

verbindlichen Arbeitsvertrages, aufzunehmen. Dabei liegt nur dann eine echte berufliche<br />

49


Integration vor, wenn ein gemeinsames Arbeiten von behinderten und nichtbehinderten<br />

Beschäftigten am gemeinsamen Gegenstand realisiert wird“ (JACOBS 2003, 23).<br />

Physische Eingliederung alleine bedeutet jedoch noch nicht soziale Integration. Erst die<br />

Akzeptanz durch die anderen Kollegen als MitarbeiterInnen mit bestimmten<br />

Leistungsminderungen erzeugt das Gefühl der Zugehörigkeit und ein Selbstwertgefühl (vgl.<br />

FORSTER1989, 384). Die wirklichen Schwierigkeiten zeigen sich erst in der Arbeit, wenn<br />

der Behinderte im Umgang mit Nichtbehinderten negative Erfahrung macht, die wiederum<br />

negative Reaktionen auslösen. Aus diesem Grund ist die Erhöhung der sozialen Kompetenz<br />

im Zuge der Rehabilitation so wichtig wie das Erlernen fachlicher Qualifikationen (vgl.<br />

FORSTER1989, 400).<br />

Die Gegenüberstellung der Prinzipien, der legistischen Basis und der Umsetzung von<br />

Integration im Gegensatz zur wohlfahrtsstaatlichen Tradition ist in nachfolgendem Schaubild<br />

festgehalten:<br />

Abbildung 4: Integration und Wohlfahrtstaatliche Tradition<br />

Quelle: JUNGWIRTH 2003, 285<br />

Schartmann versucht, die berufliche Integration eines behinderten Menschen im Sinne der<br />

Persönlichkeitsentwicklung als Zone der nächsten Entwicklung zu erklären. „Der Mensch ist<br />

also von Geburt an ein Individuum, eine Persönlichkeit wird er aber erst im Laufe seiner<br />

Auseinandersetzung mit der vergegenständlichten Wirklichkeit“ (SCHARTMANN 2001, 39).<br />

Dieser Aneignungsprozess erfolgt im Mikrosystem, definiert durch die Art der Tätigkeit, die<br />

zwischenmenschlichen Beziehungen und die Rolle des Betroffenen. Die Qualitätskriterien zur<br />

beruflichen Integration stellt Schartmann in einer Übersicht dar.<br />

50


Abbildung 5: Qualitätskriterien zur Integration<br />

Quelle: SCHARTMANN 2001, 57<br />

Der für das Gelingen der Integration so wichtige Raum, in dem diese Aneignung stattfindet,<br />

das Makrosystem, definiert sich durch die Einstellungen, die im vorangegangenen Punkt<br />

behandelt wurden und durch die Unternehmenskultur, die im Punkt 5.4.5 behandelt wird.<br />

5.2.4.3 Das Prinzip der Inklusion<br />

Als Weiterentwicklung des Integrationsgedankens mit der Vision des gewünschten<br />

Endzustandes verweist Theunissen mit dem Begriff Inklusion auf das Modell einer<br />

Gesellschaft, das im Kapitel Erkenntnisgegenstand schon zitiert wurde. Dabei zeigt sich,<br />

„dass Inklusion nicht zu einem ‚Nulltarif’ umgesetzt werden kann und als ein Lern- und<br />

Entwicklungsprozess in einer Bürgergesellschaft begriffen werden muss, der als eine<br />

verheißungsvolle Herausforderung des langen Atems bedarf“ (THEUNISSEN 2006, 21).<br />

Die verschiedenen Zugänge zu Integration in den Arbeitsmarkt oder Inklusion wurden in<br />

einer Studie mit Experteninterviews im Jahre 2004 aufgezeigt. Die befragten ExpertInnen,<br />

die mit Jugendlichen nahe an der Schnittstelle zum Arbeitsmarkt arbeiten und die<br />

Jugendlichen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln versuchen, sehen die Grenzen der Integration.<br />

Sie orientieren sich an den derzeit bestehenden Möglichkeiten und versuchen, diese so weit<br />

wie möglich auszunutzen. Eltern von schwer behinderten Jugendlichen fordern dem<br />

gegenüber im Sinne von Inklusion das Recht auf Arbeit ohne Primat einer ökonomischen<br />

Verwertbarkeit (vgl. BMSG 2004, 47).<br />

51


5.2.4.4 Das Prinzip der Selbstbestimmung<br />

„Selbstbestimmung bedeutet die Möglichkeit, einen Lebensplan zu entwickeln, dabei<br />

individuelle und selbstgewählte Lebenswege zu gehen und Entscheidungen im Alltag wie<br />

auch im Lebenslauf zu treffen, die den eigenen Vorstellungen und Zielen entsprechen: Wie<br />

man wohnen möchte, welchen Beruf man erlernen und ausüben möchte, welche Beziehungen<br />

man eingehen will und was man in seiner Freizeit unternimmt sind Teile dieses Lebensplans.<br />

Gerade mit Blick auf Menschen mit Unterstützungsbedarfen ist es wichtig zu betonen, dass<br />

Selbstbestimmung im Prinzip keine Selbstständigkeit voraussetzt. Selbstbestimmung (als<br />

Entscheidungsautonomie) bezieht sich vielmehr auf subjektive Lebensziele und auf die<br />

Entscheidungsschritte, die zu diesen Zielen führen, während Selbständigkeit (als<br />

Handlungsautonomie) die Fähigkeit meint, diese Ziele in konkrete Handlungen zu überführen.<br />

Selbstbestimmung ist also auch für jemanden, der im Alltagshandeln nur wenig selbständig<br />

ist, möglich, wenn die erforderliche Unterstützung verfügbar ist“ (WACKER, WANSING,<br />

SCHÄFERS 2006, 17f).<br />

Die von den USA ausgehende ‚Independent Living’ Bewegung sieht behinderte Menschen als<br />

eigenverantwortliche Kunden sozialer Hilfeangebote. Die Anwendung dieses Prinzips auf<br />

Menschen mit geistiger Behinderung ist in ständiger Diskussion. „Dies hängt insbesondere<br />

mit dem eher intellektuell orientierten Beratungsangebot zusammen, das auf<br />

Selbstentscheidung und Selbstverantwortung ausgerichtet ist. Die Aufgabenvielfalt macht<br />

sichtbar, dass Betroffene als Experten in eigener Sache gelten und dass hohe Erwartungen an<br />

die Kompetenzen des Beraters oder Unterstützers geknüpft werden.“ (THEUNISSEN 2001,<br />

15). Kritiker des Leitbildes ‚Selbstbestimmung’ warnen daher auch vor der Vereinzelung und<br />

Vereinsamung von Menschen, der Entsolidarisierung und einer zunehmenden sozialen Kälte<br />

in hoch entwickelten Gesellschaften (vgl. NIEHOFF, 59). „Dabei darf allerdings nicht<br />

übersehen werden, dass der Anspruch auf Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen<br />

Behinderung besondere Risiken beinhaltet. Jeder Mensch stößt auf Unsicherheiten und<br />

Grenzen, wenn es darum geht, lebenslaufrelevante Entscheidungen selbst bestimmt zu treffen.<br />

… Einschränkungen kognitiver Fähigkeiten verstärken die Unsicherheiten bei<br />

Entscheidungen und blockieren möglicherweise sogar die Bereitschaft, lebenslaufrelevante<br />

Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen. Menschen mit einer geistigen Behinderung sind<br />

daher auf eine besondere Unterstützung angewiesen, um ihr Selbstbestimmungspotential zu<br />

entfalten“ (ROHRMANN 117f).<br />

52


Als Grundbegriffe in der Diskussion um selbst bestimmtes Leben gelten die Begriffe<br />

Assistenzkonzept, Kundenmodell, Empowerment, Regiekompetenz, Selbstvertretung,<br />

Wahlmöglichkeiten und der Begriff Trialog. Diese gilt es insbesondere im Hinblick auf<br />

geistige Behinderungen zu hinterfragen (vgl. NIEHOFF, 53 – 64).<br />

Assistenzleistungen sind konkrete persönliche Hilfen, etwa im Bereich Körperpflege,<br />

Haushaltshilfe oder im medizinischen Bereich. Der behinderte Mensch fungiert als<br />

Arbeitgeber seiner Assistenten. In Bezug auf Menschen mit geistiger Behinderung erfordert<br />

dies sensibles Vorgehen, da diese oft Schwierigkeiten haben, Anleitungsfunktionen<br />

auszuüben. „Das aufrichtige Bemühen um ihre größtmögliche Autonomie kann auch dazu<br />

führen, dass an geistig behinderte Menschen unerfüllbare Forderungen gerichtet werden“<br />

NIEHOFF, 54).<br />

Auch beim Kundenmodell, das behinderte Menschen als mündige Konsumenten im Markt der<br />

Dienstleistungen versteht, sind die Probleme für Menschen mit geistiger Behinderung auf<br />

Grund der intellektuellen Retardierung evident. Hier bedarf es einer besonderen Sensibilität,<br />

damit aus Unterstützung keine Beeinflussung entsteht.<br />

Empowerment, ebenfalls aus den USA kommend, meint die Selbsthilfe, insbesondere auch<br />

innerhalb von Selbsthilfegruppen. „In einigen Ländern bestehen bereits sein einiger Zeit<br />

sogenannte ‚People First’ Gruppen, die sich am Ziel der ‚Self advokacy’ orientieren“<br />

(NIEHOFF, 57).<br />

Selbstvertretung (Self advokacy) von geistig behinderten Menschen erfordert die gleiche<br />

Sensibilität, um tatsächlich trotz Kommunikationsprobleme die Meinungsäußerungen objektiv<br />

abzusichern und nicht zu beeinflussen.<br />

Der Begriff der Wahlmöglichkeit für die Wahl von Beruf, Arbeitsplatz, Wohnung,<br />

Freizeitgestaltung, kurz die Lebensplanung, setzt entsprechende Alternativen voraus. Hier<br />

besteht ein großer Nachholbedarf, von einer Vielfalt der Hilfsangebote kann man auch heute<br />

nicht sprechen.<br />

Das Prinzip „Trialog“ bindet den betroffenen Menschen mit geistiger Behinderung in den<br />

bisherigen Dialog zwischen Angehörigen und Fachkräften ein. Der Begriff kam von der<br />

Psychiatrie, wo die gleiche Zielsetzung besteht, nämlich den Betroffenen und seine subjektive<br />

Sicht in künftige Entscheidungen einzubeziehen.<br />

Eine weitere Bewegung, wiederum aus dem angelsächsischen Raum, stellt die ‚Persönliche<br />

Zukunftsplanung (PZP)’ in den Mittelpunkt, die die definitive Wahlfreiheit betont. „PZP<br />

beruht jedoch im Kern nicht nur auf einer veränderten Sichtweise von Menschen mit<br />

53


Behinderung, sondern eben auch auf der Art, wie und in welchem Rahmen Hilfestellungen<br />

und Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbracht werden“ (KÖNIG, 76).<br />

5.2.4.5 Das Prinzip der Individualisierung<br />

Die postmoderne Gesellschaft hat Lebensqualität als Leitvorstellung, dies betrifft Fragen der<br />

Gesundheit, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeitszufriedenheit, persönliche Freiheitsrechte<br />

und Qualität des Lebens im sozialen Gemeinwesen.<br />

Die Konsequenz auf der institutionellen Ebene der beruflichen Integration ist eine<br />

Ausrichtung zukünftiger Angebote nach folgenden Zielkriterien (vgl. JUNGWIRTH, 288):<br />

• Adäquates Ausmaß der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Begleitung<br />

im Bereich der Erwerbsarbeit wird nicht obligatorisch mit anderen<br />

Betreuungsangeboten (z. B. Wohnung) verknüpft.<br />

• Räumliche und soziale Integration. Angebote sind dezentral und wohnortnah mit<br />

möglichst vielen Kontaktmöglichkeiten mit nicht behinderten Kollegen zu gestalten.<br />

• Wahlmöglichkeit.<br />

• Gleichstellung mit anderen Erwerbstätigen in materieller und<br />

sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht.<br />

Auch bezüglich eines individualistischen Menschenbildes gibt es mahnende Stimmen, die<br />

davor warnen, dass unsere liberale Gesellschaft nicht nur Selbstverantwortung und<br />

Leistungswillen provoziert, sondern auch Egoismus. „Jeder soll selber sehen, wie er zu<br />

‚seiner Sache’ kommt, wie er auf die Art ‚glücklich’ wird, die ihm gut dünkt (BEGEMANN,<br />

161).<br />

„Die Selbstbestimmungsmöglichkeiten steigen mit den zur Verfügung stehenden materiellen<br />

Ressourcen. Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, werden hingegen<br />

diszipliniert und kontrolliert. In der ersten Moderne geht daher mit der materiellen<br />

Unterstützungsbedürftigkeit ganz selbstverständlich eine Einschränkung der bürgerlichen<br />

Freiheitsrechte (z.B. Verlust des Wahlrechts) einher“ (ROHRMANN, 113f).<br />

54


5.3 Die normativen Rahmenbedingungen in Österreich<br />

Die Sozial- und Arbeitmarktpolitik von Bund und Ländern und in den letzten Jahren auch der<br />

EU bestimmt den gesetzlichen Rahmen für die berufliche Eingliederung von Menschen mit<br />

Behinderung, sowohl was die Art der Unterstützung anbelangt als auch deren finanziellen<br />

Möglichkeiten. War die Hilfe für behinderte Menschen früher eine Angelegenheit der<br />

Armenfürsorge der Gemeinden, wurden erstmals nach dem Ersten Weltkrieg echte<br />

medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen eingeführt. Nachdem die<br />

fürsorgerechtlichen Bestimmungen nach dem Zweiten Weltkrieg als unzureichend empfunden<br />

wurden, verabschiedete man 1946 das Invalideneinstellungsgesetz zum Ersatz des bisherigen<br />

aus dem Jahre 1920. Weiters hatten die Bundesländer in der zweiten Hälfte der<br />

Sechzigerjahre schrittweise Landes-Behindertengesetze ausgearbeitet. Im Jahr 1969 hat<br />

Österreich die ‚Europäische Sozialcharta’ unterzeichnet in Straßburg hinterlegt. In dieser<br />

Charta ist in Ziffer 15 das Recht auf berufliche Ausbildung sowie auf Eingliederung und<br />

Wiedereingliederung ohne Rücksicht auf Ursprung und Art der Behinderung festgeschrieben<br />

(vgl. BGBl 460/1969). „Österreich ist demnach mit 28. 11. 1969 nach internationalem Recht<br />

ein ‚sozialer Rechtsstaat’ geworden“ (HENGSTSCHLÄGER, 98). Die legistische<br />

Entsprechung dieser Charta in Österreich erfolgte in einer Ergänzung des<br />

Invalideneinstellungsgesetzes im Jahre 1973 durch Einführung des Finalitätsprinzips statt des<br />

bisher angewendeten Kausalitätsprinzips. Dies bedeutete, dass Förderungen und<br />

Unterstützungen sich nicht mehr daran orientieren, wie es zur Behinderung kam.<br />

In einer ähnlichen Weise hat sich auch die Arbeitsmarktpolitik für Behinderte in der<br />

Bundesrepublik Deutschland entwickelt. Ging es im Schwerbehindertengesetz 1953 noch um<br />

die Überwindung der Kriegsfolgen, wurde mit dem Schwerbehindertengesetz 1974 das<br />

Kausalitätsprinzip zu Gunsten des Finalitätsprinzips aufgelassen (vgl.<br />

SEMLINGER/SCHMID, 21).<br />

5.3.1 Verfassungsrechtliche Situation<br />

Verfassungsrechtlich gesehen ist das Behindertenrecht eine Querschnittsmaterie, was<br />

bedeutet, dass weder der Bund noch die Länder eine definitiv zugewiesene Gesamtkompetenz<br />

für Regelungen haben. Nach dem System der Bundesverfassung liegt die Generalkompetenz<br />

zur Gesetzgebung grundsätzlich bei den Ländern, soweit nicht ausdrücklich der Bund<br />

zuständig erklärt wurde, wie im Falle Arbeit und Beruf. „Damit ist aber noch nicht festgelegt,<br />

55


dass diese Angelegenheit … automatisch in den Kompetenzbereich der Länder … fällt. Die<br />

Angelegenheiten behinderter Menschen stellen sich vielmehr als eine Querschnitts- bzw.<br />

Annexmaterie dar“ (HÖFLE/LEITNER/STÄRKER, 23). „Gerade die sogenannten<br />

‚Querschnittsmaterien’, zu denen auch die berufliche Rehabilitation gehört, können ohne<br />

Zusammenarbeit von Bund und Ländern kaum sachgerecht bewältigt werden. … Das heißt,<br />

sie können vertraglich vereinbaren, auf dem Gebiet der beruflichen Rehabilitation bestimmte<br />

gesetzliche Regelungen zu erlassen und/oder konkrete Verwaltungsmaßnahmen zu setzen“<br />

(HENGSTSCHLÄGER 109/110).<br />

Auf jeden Fall gilt der Grundsatz, dass Landesgesetze subsidiär gelten. Dies bedeutet, dass<br />

das Land erst dann ihre Pflichtleistungen erbringen kann und muss, wenn alle gesetzlichen<br />

und institutionellen Möglichkeiten der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

erfolglos ausgeschöpft worden sind.<br />

5.3.2 Bundesgesetzliche Regelungen<br />

5.3.2.1 Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)<br />

Dies ist die wichtigste Grundlage für die berufliche Eingliederung, sie geht auf den Vorgänger<br />

Invalideneinstellungsgesetz aus dem Jahr 1946 zurück. Dieses Gesetz hatte ursprünglich nur<br />

die Eingliederung Kriegsbeschädigter zum Ziel, es wurde im Lauf der Jahre auf die<br />

Personengruppe Unfallversehrte, politische Opfer, Zivilblinde und Zivilinvalide ausgeweitet.<br />

Für die von Geburt an geistig behinderten Menschen war keine Berufsfürsorge vorgesehen,<br />

dieser Zustand änderte sich erst im Jahre 1973 durch die Einführung des Finalprinzips.<br />

Im Jahr 1988 wurde das Behinderteneinstellungsgesetz verabschiedet. Gemäß § 2 Abs. 1 des<br />

BEinstG sind alle österreichischen Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von<br />

mindestens fünfzig Prozent und einer Leistungsfähigkeit von über fünfzig Prozent als<br />

begünstigter Personenkreis erfasst, wenn sie einen diesbezüglichen Einstellungsschein<br />

besitzen. Der Grund für die Behinderung ist nach dem Finalitätsprinzip nicht mehr relevant<br />

(vgl. BGBl. Nr. 314/1994).<br />

Diese sehr restriktive Definition, wer Förderungen und Unterstützungen nach dem BEinstG.<br />

erhält, wurde 1995 auf Grund der Behindertenmilliarde gelockert. (siehe dazu Kapitel 11.6)<br />

Die wichtigsten Regelungen des BEinstG sind die Beschäftigungspflicht, das<br />

Diskriminierungsverbot, der Kündigungsschutz und die Förderungsregelungen.<br />

56


Nach § 1 des BEinstG werden Dienstgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Dienstgeber<br />

beschäftigen verpflichtet, mindestens einen begünstigten Dienstnehmer je 25 Dienstnehmer<br />

einzustellen. Kommt der Dienstgeber dieser Pflicht nicht nach, bezahlt er eine<br />

Ausgleichstaxe (zum Stand 2008 sind es 213 Euro pro 25 Dienstnehmer und Monat).<br />

Das BEinstG stellt im § 7 fest, dass niemand auf Grund einer Behinderung im<br />

Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis oder in der sonstigen Arbeitswelt unmittelbar<br />

oder mittelbar diskriminiert werden darf. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn<br />

eine Person wegen der Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige<br />

Behandlung erfährt. Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach<br />

neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren behinderten Menschen gegenüber anderen in<br />

besonderer Weise benachteiligen (vgl. HÖFLE/LEITNER/STÄRKER, 32).<br />

Der Kündigungsschutz bestimmt eine Zustimmungspflicht durch einen Behindertenausschuss.<br />

In der Praxis der Jahre stellte sich dieser Kündigungsschutz als wirksame Schutzmaßnahme<br />

dar für DienstnehmerInnen, die bereits im Arbeitsverhältnis stehen, andererseits ist er eine<br />

große Hürde für einen Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis. Dieser Kündigungsschutz ist<br />

auch heute eines der Hauptargumente von Unternehmern, die negativ zu einer Eingliederung<br />

von Menschen mit Behinderung stehen.<br />

Grundsätzlich besteht auf Förderungen kein Rechtsanspruch, sondern sie sind vertragsmäßig<br />

geregelt. Die Öffnung des begünstigten Kreises erfolgte nicht zuletzt durch vermehrte Mittel,<br />

die durch den Europäischen Sozialfonds in Anspruch genommen werden konnten.<br />

5.3.2.2 Weitere maßgebliche Bundesgesetze<br />

Das Bundesbehindertengesetz (BBG), (vgl. BGBl. 314/1994) regelt neben anderen wichtigen<br />

Regelungen koordinierend die verschiedenen Maßnahmen zur Rehabilitation behinderter<br />

Menschen.<br />

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) regelt unter anderem<br />

Diskriminierungsverbote am Arbeitsplatz.<br />

Das Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), (BGBl. 502/1993) regelt grundsätzlich alle<br />

Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitslosigkeit, im Bereich der Behindertenhilfe regelt es<br />

Mobilitätsförderungen, Lohnkostenzuschüsse, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und auch<br />

Maßnahmen der Berufsfindung und Berufsvorbereitung.<br />

57


Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), (BGBl. 704/1976) regelt unter anderem<br />

Aufgaben der Rehabilitation, soweit es die drei Sozialversicherungsträger<br />

Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung betrifft. Letztlich ist<br />

dieses Gesetz für allfällige Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen zuständig.<br />

Das Bundesgesetz über die Sachwalterschaft sieht Regelungen für Personen vor, die wegen<br />

ihrer Behinderung ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbst besorgen können.<br />

Das Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) regelt die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich<br />

behinderte Menschen.<br />

Das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und für Bundesbedienstete das ähnlich aufgebaute<br />

Bundesbediensteten-Schutzgesetz (B-BSG) regeln unter anderem auch die<br />

behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.<br />

Das Berufsausbildungsgesetz (BAG) wurde 2003 um die integrative Berufsausbildung (IBA)<br />

ergänzt, ein Meilenstein für künftige Eingliederungschancen. (siehe Kapitel 8.5)<br />

Ein ähnlicher Meilenstein war 1993 die Novelle zum Schulorganisationsgesetz (SchOG), in<br />

dem die Integrationsklassen in das Regelschulsystem überführt wurden. (siehe Kapitel 6.4)<br />

5.3.2.3 Exekutivorgane des Bundes<br />

Für die Durchführung der Bundesgesetze im Behindertenbereich, insbesondere des BEinstG,<br />

ist primär das Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen zuständig. Diese<br />

hat die Ausführung über das Bundessozialamt (früher Landesinvalidenamt) organisiert, das in<br />

jedem Bundesland eine Landesstelle errichtet hat. Soweit es den Arbeitsmarkt und die<br />

Vermeidung von Arbeitslosigkeit direkt betrifft, hat auch das Arbeitsmarktservice (AMS) als<br />

Organ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft entsprechende Aufgaben. Die<br />

wichtigsten Funktionen beider Institutionen im Hinblick auf Eingliederung von Menschen mit<br />

Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt werden in Kapitel 11.9 behandelt.<br />

5.3.3 Landesgesetzliche Regelungen<br />

In allen Bundesländern bestehen Behindertengesetze, die im Wesentlichen die gleichen<br />

Leistungen enthalten (vgl. DRAPALIK, 35f). Im Einzelnen sind das<br />

• die Hilfe zur beruflichen Eingliederung,<br />

• die Hilfe zur geschützten Arbeit, falls eine Eingliederung ohne diese nicht möglich ist,<br />

58


• die Hilfe durch Beschäftigung, falls auch eine geschützte Arbeit nicht möglich ist,<br />

• die Hilfe zur Unterbringung in Heimen oder anderen Wohnformen,<br />

• die persönliche Hilfe zur Gestaltung eines selbst bestimmten Lebens,<br />

• die Übernahme von Beförderungskosten für den Besuch von<br />

Behinderteneinrichtungen und<br />

• die Regelung des Pflegegeldes.<br />

Als weiteres Gesetz ist das Sozialhilfegesetz zu erwähnen, das einen Rechtsanspruch zur<br />

Sicherung des notwendigen Lebensbedarfes festlegt.<br />

Ein fortschrittliches Landesbehindertengesetz in Österreich ist das neue oberösterreichische<br />

Chancengleichheitsgesetz, das im Dezember 2007 beschlossen wurde und ab September 2008<br />

in Kraft getreten ist. Das erste Landesbehindertengesetz Oberösterreichs wurde 1963<br />

herausgegeben.<br />

In der Regel besteht auf alle oben genannten Leistungen ein subsidiärer Rechtsanspruch, also<br />

nur soweit keine gleichartigen Ansprüche an andere Leistungsträger bestehen. Konkret heißt<br />

das im Falle der Berufseingliederung, dass alle Menschen mit Behinderung, die in den<br />

bestehenden Maßnahmen des Bundes nicht im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in den<br />

integrativen Betrieben des Bundes unterkommen können, in den Kompetenzbereich des<br />

Landes fallen. Weiters beteiligen sich die Länder auch finanziell an vielen Aktivitäten des<br />

Bundessozialamtes.<br />

5.3.3.1 Exekutivorgane der Länder<br />

In den Ländern werden die exekutiven Funktionen von den jeweiligen Sozialabteilungen der<br />

Länder übernommen. Diese sind dem zuständigen Soziallandesrat als Mitglied der<br />

Landesregierung zugeordnet. Die Funktionen der Abteilung Soziales des Amtes der<br />

oberösterreichischen Landesregierung werden in Kapitel 11.9. behandelt.<br />

5.3.4 Die Funktion der Gemeinden<br />

Diese übernehmen einerseits über die Sozialhilfeverbände einen erheblichen Teil der<br />

finanziellen Aufwendungen, andererseits werden Bezirksverwaltungsbehörden im Auftrag der<br />

59


Länder administrativ tätig, wie zum Beispiel im neuen oberösterreichischen<br />

Chancengleichheitsgesetz vorgesehen.<br />

5.3.5 Regelungen im Europarecht<br />

Mit dem EU Beitritt verpflichtete sich Österreich, den EU-Rechtsbestand als innerstaatlich<br />

geltendes Recht anzuerkennen. Die Einflussnahme auf die staatliche Rechtsordnung erfolgt<br />

zumeist in Form von Koordinierung, Rechtsangleichungen und Rechtsvereinheitlichungen.<br />

Als Instrumente stehen Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen des obersten<br />

Gerichtshofes und Empfehlungen und Stellungnahmen zur Verfügung (vgl.<br />

HÖFLE/LEITNER/STÄRKER, 28ff).<br />

Die Europäische Union beschloss eine Vielzahl von Schutzbestimmungen zu Gunsten von<br />

Menschen mit Behinderung. Die wichtigsten davon sind<br />

• eine Nichtdiskriminierungsklausel im EU-Vertrag,<br />

• die Festlegung eines Diskriminierungsverbotes während der Beschäftigung und eine<br />

• Gleichstellungs-Rahmenrichtlinie für die Bekämpfung der Diskriminierung wegen der<br />

Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen<br />

Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf.<br />

„Sowohl 1983 als auch 1992 und 1993 wurden Empfehlungen, Übereinkommen und<br />

Rahmenbestimmungen für die Herstellung von Chancengleichkeit für Behinderte<br />

verabschiedet. Im Juli 1996 hat die Europäische Kommission eine neue Strategie der<br />

Gemeinschaft in der Behindertenthematik, nämlich einen rechtebezogenen Ansatz dargelegt“<br />

(BLUMBERGER 2000, 7).<br />

Eine wesentliche Unterstützung zur Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt bieten die<br />

Europäischen Initiativen zur unterstützten Beschäftigung, die im Kapitel 11.8. behandelt<br />

werden.<br />

5.3.6 Die Problematik der Einordnung in den normativen Rahmen<br />

Wie bereits in diesem Kapitel dargestellt, ist das Gebäude der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen als „Querschnittsmaterie“ für die Hilfe zur beruflichen Eingliederung<br />

alles andere als homogen. Letztlich hängen die Art und das Ausmaß der Unterstützung zur<br />

60


Eingliederung in einen regulären Arbeitsmarkt von der individuellen Zuordnung der Klienten<br />

in die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ab.<br />

Diese Zuordnung zum Kreis der ‚begünstigten Behinderten’ erfolgt auf Antrag und ist durch<br />

ein ärztliches Gutachten zu belegen. „Die ärztliche Gutachtertätigkeit leistet also für das<br />

Anerkennungsverfahren zweierlei. Sie ermöglicht zum einen die Anerkennung einer<br />

Behinderung auf der Grundlage einer medizinischen Diagnose, zum anderen legt sie das<br />

Ausmaß der Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben der Gesellschaft fest“<br />

(ROHRMANN, 50). „Damit werden die an die Behinderung anknüpfenden Regeln zur<br />

Inklusion in sehr nachhaltiger Weise legitimiert. Das gilt insbesondere in den Fällen, in<br />

denen, wie am Beispiel der geistigen Behinderung gezeigt wurde, von der Art und Weise der<br />

Inklusion in Systeme und Organisationen auf den zu diagnostizierbaren Zustand der Personen<br />

rückgeschlossen wird. Eine Person, die in einer Einrichtung für Menschen mit geistiger<br />

Behinderung betreut wird oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet,<br />

wird so durch das Verfahren und die medizinische Begutachtung zu einer geistig behinderten<br />

Person“ (ROHRMANN, 53).<br />

In Bezug auf die vorliegende Arbeit bedeutet die strenge Definition des BEinstG, dass viele<br />

Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, die nicht dieser Definition entsprechen oder auch<br />

aus persönlichen Gründen (etwa wegen der Stigmatisierungsgefahr) keinen<br />

Einstellungsschein wollen, nicht als ‚begünstigte Behinderte’ festgestellt und damit von der<br />

Unterstützung durch das Bundessozialamt weitgehend ausgeschlossen werden. Dies betrifft<br />

insbesondere den Kündigungsschutz, die Anrechnung auf die Ausgleichstaxe und auch<br />

langfristige Lohnzuschüsse, weiters auch die Teilnahme an Ausbildungsprojekten. Wie<br />

bereits vorher erwähnt, wurden diese Bestimmungen bezüglich der Förderungen im Jahr 1995<br />

gelockert, sie gelten aber noch immer bezüglich der Ausstellung eines Einstellungsscheines –<br />

und damit auch etwa der Zulassung zu integrativen Betrieben des Bundes (vgl. Kapitel 10.2).<br />

Als begünstigter Behinderter in Sinne des BEinstG gelten österreichische Staatsbürger mit<br />

einem Grad der Behinderung von mindestens fünfzig Prozent. Dieser Grad wird medizinisch<br />

orientiert festgestellt und scheint im Feststellungsbescheid auf. Nach Aussage von Fachleuten<br />

geht die Feststellung des Grades der Behinderung auf die Invaliditätssituation nach dem Krieg<br />

zurück und ist nicht mehr zeitgemäß. Bei körperlichen Beeinträchtigungen ist die<br />

Bestimmung eines Prozentsatzes wesentlich einfacher, während bei geistigen<br />

Beeinträchtigungen die erforderlichen fünfzig Prozent oft nicht erreicht werden können.<br />

In der Praxis wird der im BEinstG verwendete Grad der Behinderung oft als Indikator für<br />

Minderleistung interpretiert. In Deutschland wurde sogar der Begriff der ‚Minderung der<br />

61


Erwerbsfähigkeit (MdE)’ mit der Reform des Schwerbehindertengesetzes 1986 durch den<br />

Begriff des ‚Grades der Behinderung (GdB)’ ersetzt, ohne dass damit jedoch eine inhaltliche<br />

Veränderung erfolgte. Seit 1996 werden einheitliche GdB/MdE-Tabellen zur Einstufung<br />

verwendet (vgl. ROHRMANN, 50). Dies entspricht oftmals nicht der Realität, was dazu führt,<br />

dass Menschen, die auf Grund ihrer Behinderung keine Leistungsminderung aufweisen, in<br />

den Genuss der Förderungen kommen. Viel problematischer ist jedoch der umgekehrte Fall,<br />

in dem Menschen, die die erforderlichen fünfzig Behinderung medizinisch nicht erreichen,<br />

aus den Begünstigungen herausfallen, obwohl der Grad der Leistungsfähigkeit über fünfzig<br />

Prozent ist. Wie vorhin erwähnt, betrifft dies insbesondere geistige Behinderungen. Da sie<br />

auch bei den Ausbildungsprogrammen durchfallen, sind ihre Chancen, auf dem ersten<br />

Arbeitsplatz einen Job zu bekommen, noch geringer. In der Praxis der letzten Jahrzehnte<br />

führte dies auch zu großen Problemen, eine klare Lösung ist bis heute nicht in Sicht, obwohl<br />

die Situation schon vor 18 Jahren wissenschaftlich aufgezeigt worden war (vgl. dazu<br />

ÖSTERLE 1991, 16-20).<br />

Menschen mit Behinderung, die nicht als ‚begünstigte Behinderte’ gelten und im regulären<br />

Arbeitsmarkt einen Job suchen, können sich lediglich an das Arbeitsmarktservice (AMS)<br />

wenden, denn diese Behörde hat eine gänzlich andere, wesentlich weiter gefasste Definition<br />

von Behinderung. Das Arbeitsamt gewährt Eingliederungshilfen und<br />

Ausbildungsunterstützungen, allerdings nur mit einer kurzfristigen Perspektive.<br />

In letzter Konsequenz, also wenn auch über diese Möglichkeiten kein Arbeitsplatz zu erhalten<br />

ist, ist das Land für Förderung und Unterstützung zuständig. Dann wird der Passus im<br />

BEinstG schlagend, der folgende Menschen mit Behinderung aus der Definition ausschließt:<br />

Nicht als begünstigte Behinderte im Sinne des Abs. 1 gelten Personen, die infolge des<br />

Ausmaßes ihrer Gebrechen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten<br />

Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb (§ 11) nicht geeignet sind (vgl.<br />

BGBL.314/1994).<br />

5.3.7 Die Auswirkung der Diskriminierungsverbote auf die Chancengleichheit<br />

Seit einigen Jahren wird europaweit diskutiert, ob rechtlich wie auch immer verankerte<br />

Diskriminierungsverbote tatsächlich wirksam sind, insbesondere, wenn es um die<br />

Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt geht. Einerseits besteht die Forderung, dass<br />

Menschen mit Behinderung nicht an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden sollen.<br />

Andererseits gelten die Regeln des regulären Arbeitsmarktes und „die Erfahrung lehrt, dass in<br />

62


aller Welt viele Arbeitgeber bei behinderten Menschen geringere Fähigkeiten und geringeren<br />

Leistungswillen befürchten – und aufgrund dieser Einschätzung Arbeitsplätze eher an andere<br />

Bewerber als an Behinderte vergeben“ (GÜNTHER, 210). Die Zielrichtung der<br />

Rehabilitations- und Eingliederungsbemühungen muss daher sein, möglichst attraktive<br />

Leistungsangebote zu erreichen, die ohne Zwang die Arbeitgeber von der Sinnhaftigkeit einer<br />

Einstellung überzeugen.<br />

Auch in Deutschland wurde das Behindertenrecht weiterentwickelt. Das Gesetz zur<br />

Gleichstellung behinderter Menschen und das Sozialgesetzbuch Teil IX regeln die<br />

Gleichstellung und sichern vor allem auch sozialrechtliche Ansprüche auf Förderung und<br />

Schutz vor Diskriminierung (vgl. FUCHS, 431).<br />

International wurde im Jahre 2008 eine UN-Konvention beschlossen, die einen<br />

gleichberechtigten und effektiven Zugang von Menschen mit Behinderung zu den<br />

allgemeinen Bürger- und Menschenrechten sicherstellen soll. Es ist abzuwarten, welche<br />

Auswirkungen diese Konvention auf die unmittelbare Lebensqualität dieser Menschen haben<br />

wird.<br />

5.4 Die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

„Zwei Welten scheinen nebeneinander zu existieren. Auf der einen Seite die Welt der<br />

Wirtschaft, in der der Betrieb (das Unternehmen) verankert ist. Auf der anderen Seite die<br />

Welt der sozialen Einrichtungen, in der scheinbar andere Regeln, Werte und Normen gelten.<br />

Beide beinhalten ein bestimmtes Verständnis von Welt, eine Weltanschauung, die häufig<br />

nicht wertfrei ist, meist politisch besetzt und manchmal einen ideologischen Hintergrund zu<br />

erkennen gibt. Durch diese unterschiedlichen Auffassungen wird das Zusammenspiel<br />

(Wechselspiel) nicht gerade erleichtert“ (BURTSCHER, 189).<br />

5.4.1 Der Wandel der Arbeit<br />

„In der Zeit typisch handwerklicher Produktionsweise wurden Geistesschwache nach<br />

Beendigung der Anlernung beim privaten Handwerksmeister, in ihrer eigenen Familie, bei<br />

Verwandten oder in speziellen, meist landwirtschaftlich ausgerichteten Institutionen für<br />

Geistesschwache eingegliedert“ (BROZOVIC, 5). Diese traditionellen Arbeitsgebiete gingen<br />

im Zuge des wirtschaftlichen Wandels immer mehr verloren, dafür entstanden Aufgaben für<br />

63


manuelle und maschinelle Serienarbeiten, die nach einem Anlernprozess auch Menschen mit<br />

einer geistigen Behinderung schwereren Grades eine Möglichkeit bot. In Zeiten der<br />

Hochkonjunktur der Sechzigerjahre noch beschäftigt, wurden diese Menschen in den späteren<br />

Krisenjahren oft zur „surplus population, zur überflüssigen Bevölkerung“ (BERNATH, 9).<br />

Dies brachte die Themen der beruflichen Bildung, Ausbildung und Eingliederung auch<br />

wissenschaftlich mehr ins Bewusstsein. „In der Pädagogik ist immer dann von<br />

‚Berufserziehung’ gesprochen worden, wenn die Arbeitslosigkeit besonders hoch war“<br />

(BERNATH, 9).<br />

„Während in den 60er Jahren ca. 42% der österreichischen unselbständig Erwerbstätigen in<br />

der Produktion tätig waren, sind es heute nur mehr 30%. Im tertiären Sektor<br />

(Dienstleistungen) ist der Anteil hingegen von 36% auf 67% gestiegen. Diese Entwicklung<br />

wird sich weiter fortsetzen“ (BLUMBERGER 2000, 2).<br />

Mit dem Wandel von agrarischen und handwerklichen Strukturen zur industriellen<br />

Massenfertigung, noch mehr jedoch mit dem Wandel der Fertigungs- und<br />

Administrationsstrukturen auf Grund von Automation und technischer Steuerung von<br />

Prozessen und des revolutionären Wandels der Informations- und Kommunikationstechnik<br />

treten „geistige Retardierungen und psychosoziale Defekte erst dann in breitem Umfang in<br />

Erscheinung, wenn die körperliche Schwerarbeit als dominantes Charakteristikum der<br />

Erwerbstätigkeit an Bedeutung verliert und von steigender Anforderung an Intelligenz und<br />

Kommunikationsfähigkeit abgelöst wird“ (HAASER, 126). Eine wesentliche Folge aller<br />

Rationalisierungen ist, dass auch die Anforderungen an das Arbeitstempo wesentlich<br />

gestiegen sind.<br />

Gerade diese Anforderungen waren und sind auch heute von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten am schwersten zu erfüllen. Einfache Funktionen wurden überflüssig,<br />

sowohl im Produktions- als auch im Verwaltungssektor. Speziell im Produktionsprozess<br />

wurde diese für Menschen mit Lernschwierigkeiten so ungünstige Entwicklung in den letzten<br />

beiden Jahrzehnten durch zunehmende Auslagerung von verbliebenen einfachen Tätigkeiten<br />

in Billiglohnländer wesentlich verstärkt. „Diese Verlagerung und die technologische<br />

Innovation haben nach und nach zur Veränderung der Arbeitsmöglichkeiten vieler geistig<br />

Behinderter geführt, insbesondere für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, die neuen, mit<br />

der New-Net-Economy verbundenen Tätigkeiten zu verstehen, und für diejenigen, die nicht<br />

mehr die klassischen manuellen/handwerklichen Arbeiten ausführen können, da die jetzt in<br />

anderen Ländern verrichtet werden“ (ALBERANI, 47)<br />

64


Was die Auswirkungen der technologischen Entwicklungen im Bürobereich anbelangt, wurde<br />

in der Siemens Studie ‚BÜRO 1990’ von einem Rationalisierungspotential von 25 Prozent im<br />

privaten Betrieben und von 40 Prozent in der öffentlichen Verwaltung ausgegangen (vgl.<br />

RUNDE, 2), die im Rückblick als zutreffend erscheint, ohne sie empirisch belegen zu können.<br />

Der Strukturwandel der letzten Jahrzehnte schlägt sich in zwei weit reichenden<br />

Veränderungsprozessen nieder (vgl. MAIR, 26-37):<br />

• Es findet eine enorme Beschleunigung fortlaufender Neuerungen statt. Wer im Tempo<br />

nicht mithalten kann, findet kaum Anschluss.<br />

• Die Arbeitsmärkte und die entsprechenden Beschäftigungsformen werden<br />

ausdifferenziert. Damit geht einher eine rapide Vermehrung von prekären<br />

Arbeitsverhältnissen.<br />

Menschen mit Behinderungen steht nur ein begrenztes Arbeitsspektrum zur Verfügung, in<br />

dem vorrangig gering qualifizierte Hilfeleistungen, sei es im Dienstleistungsbereich, im<br />

Handwerk oder Gewerbe angeboten werden. Gerade in diesen Bereichen wird es immer<br />

schwieriger, dauerhafte Normalarbeitsplätze aufzubauen.<br />

Ein wichtiger Aspekt darf nicht übersehen werden – die Normalarbeitsleistung pro Tag wird<br />

üblicherweise mit (mindestens) acht Stunden bemessen. Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung haben oftmals nicht genug Kraft und Konzentrationsfähigkeit, um eine<br />

solche Zeitspanne auszuhalten. Hier fehlt es sowohl an Verständnis und Modellen seitens der<br />

Arbeitgeber, als auch an einer politischen Lösung, wie bei Teilzeitjobs der finanzielle<br />

Ausgleich erfolgen soll, damit der/die Betroffene sich dennoch ein selbst bestimmtes Leben<br />

leisten kann.<br />

5.4.2 Die gesellschaftliche, insbesondere die ökonomische Determinierung der<br />

Behindertenpolitik<br />

Der Durchbruch der Rehabilitationsmaßnahmen in den Siebzigerjahren wird auch so<br />

interpretiert, dass mit „wachsendem technologischen Know-how und steigendem Wohlstand<br />

… erstmals die objektive Möglichkeit bestehe, wirksam Integrationshilfen für Behinderte<br />

anzubieten“ (HAASER, 129).<br />

Der Anstieg der Arbeitslosenrate ab den Achtzigerjahren verstärkte jedoch die ökonomische<br />

Betrachtungsweise der Rehabilitation. Dadurch wurde „sowohl die wirtschaftspolitische<br />

Notwendigkeit der Mobilisierung von Arbeitskräften wieder in ihr Gegenteil verkehrt als auch<br />

gleichzeitig der Spielraum für entsprechende Aktivitäten reduziert“ (SEMLINGER/SCHMID,<br />

65


22). Die Diskussion um die knappen Ressourcen begleitet die Sozialpolitik bis heute, obwohl<br />

im letzten Jahrzehnt mit Hilfe der Europäischen Union auch ehrgeizige und teure Projekte<br />

angegangen worden sind.<br />

Bernath nennt folgende wichtigste gesellschaftspolitische Argumente für eine berufliche<br />

Eingliederung, Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung (vgl. BERNATH,<br />

37f):<br />

• Notwendigkeit der institutionellen Fortsetzung der Schulen. „Eine Sonderschulung<br />

zielt ins Leere, wenn nicht eine berufliche Eingliederung, Bildung und Ausbildung<br />

erfolgt“ (BERNATH, 32).<br />

• Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. „In einer leistungsorientierten Gesellschaft<br />

finden ethisch-immaterielle Werte nur beschränkt Berücksichtigung“ (BERNATH,<br />

33).<br />

• Steigerung der Leistungsfähigkeit.<br />

• Recht auf Teilhabe am Arbeitsbereich und am Berufsleben.<br />

• Durchbrechen des Teufelskreises der Desintegration.<br />

• Einsparungen für den Staat.<br />

• Geringe oder keine gesellschaftspolitischen Vorstellungen von Minimalanforderungen<br />

einer beruflichen Tätigkeit.<br />

Der Erfolg einer an beruflicher Integration orientierten Politik determiniert die gesamten<br />

Chancen von Menschen mit Behinderung. Alle anderen behindertenpolitischen Teilziele, wie<br />

etwa Änderung der Einstellung oder Überwindung der sozialen Isolation „entfalten ihre<br />

Wirkung letztlich nur in Kombination mit einer erfolgreichen beruflichen Integrationspolitik –<br />

dies gilt jedenfalls in der nach wie vor bestehenden Arbeitsgesellschaft“<br />

HEINZE/HINRICHS/OLK, 80). Diese Aussagen gelten für alle Menschen mit Behinderung,<br />

die besondere Problematik einer geistigen Beeinträchtigung verringert jedoch die Chancen im<br />

Vergleich zu anderen Arten der Behinderung.<br />

Wie in vielen Bereichen der Wirtschaft greifen nationale Maßnahmen zunehmend kürzer,<br />

wenn sie nicht international mit gleichen Bestimmungen unterstützt werden. „Unter den<br />

Bedingungen der Globalisierung wird es europaweit immer schwieriger, die Prinzipien der<br />

Chancengleichheit für behinderte Menschen zu verwirklichen“ (FUCHS, 429).<br />

66


5.4.3 Die Arbeitsmarktsituation in Österreich sei 1945<br />

Im Gegensatz zu wirtschaftlichen Daten, wie die Entwicklung des Bruttosozialproduktes sind<br />

die Entwicklungszahlen des Arbeitsmarktes eher signifikant für die Beurteilung des<br />

ökonomischen Rahmens. In diesen ist auch die Entkoppelung der Beschäftigung von der<br />

jeweiligen Konjunktur ersichtlich, eine Entwicklung, die durch oben erwähnten strukturellen<br />

Veränderungen infolge der Veränderung der Arbeit entstanden ist.<br />

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik für die Berufseingliederung von Menschen mit<br />

Behinderung war und ist nach Ansicht des Verfassers zu wenig auf die Art der Behinderung<br />

ausgerichtet. Daher sind auch die statistischen Daten zur Verfolgung einer Entwicklung<br />

speziell für Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht aufbereitet. Ein direkter Zusammenhang<br />

der Entwicklung der generellen Arbeitslosenrate und des Anteils von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten kann auch aus diesem Grund nicht ermittelt werden.<br />

Quantitatives Ziel einer Sozialpolitik zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in<br />

den regulären Arbeitsmarkt sollte die Angleichung der Arbeitslosenrate an die von nicht<br />

behinderten Menschen sein. Diese Entwicklung sollte jeweils für die verschiedenen Arten der<br />

Behinderung getrennt verfolgt werden.<br />

Seit den Achtzigerjahren gibt es eine Sockel-Arbeitslosigkeit, es besteht die Tendenz der<br />

Trennung zwischen den Arbeitnehmern, die im Arbeitsprozess drinnen und denen, die<br />

draußen sind. Diese Gefahr betrifft nicht nur, aber besonders Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten und Menschen mit einer psychischen Behinderung.<br />

67


Abbildung 6: Arbeitslosenquote<br />

Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Jahrbuch 2001, Punkt 7.03<br />

68


5.4.4 Die mikroökonomische Sicht des Arbeitgebers<br />

Das wichtigste Wesenselement der marktwirtschaftlichen Ordnung ist der Wettbewerb als<br />

Preis- und Leistungswettkampf zwischen den Wirtschaftseinheiten auf dem Markt.<br />

Grundsätzlich muss jede AnbieterIn ein möglichst günstiges Preis-/Leistungsverhältnis<br />

anbieten, um bestehen zu können.<br />

Dieser Grundsatz gilt auch unter den Rahmenbedingungen, die in einer sozialen<br />

Marktwirtschaft eingreifen. Auch öffentliche Betriebe und Verwaltungseinheiten stehen unter<br />

dem <strong>Dr</strong>uck der ökonomischen Prinzipien.<br />

Man kann nicht vom reinen rationalen Modell der Gewinnmaximierung ausgehen, um das<br />

Entscheidungsverhalten von Unternehmern zu ergründen. Diese hängt gleichermaßen von den<br />

Einstellungen der Verantwortlichen gegenüber Behinderung, im gegenständlichen Fall<br />

gegenüber geistiger Behinderung ab. „Unabhängig davon, ob ein Unternehmer humanitären<br />

und ethischen Forderungen gegenüber aufgeschlossen ist oder nicht, wird er im eigenen<br />

Interesse wenigstens in dem Maße soziale Aufgaben übernehmen, wie sich dieses für den<br />

Betrieb lohnt, d. h. kostensenkend und/oder leistungssteigernd auswirkt, denn insoweit kommt<br />

die Fürsorge für die Mitarbeiter mittelbar dem Betrieb zugute“ (MELLEROWICZ, K. zitiert<br />

in ZIERHUT, 121).<br />

ArbeitgeberInnen gehen demnach grundsätzlich davon aus, dass der Beitrag einer<br />

zusätzlichen ArbeitnehmerIn mindestens alle Kosten dieses Arbeitnehmers decken muss. Im<br />

täglichen Bemühen um Eingliederung von Menschen mit Behinderung muss also eine<br />

Konstellation gefunden werden, die dieser Forderung einigermaßen entspricht. Dies ist der<br />

springende Punkt, schon in einem vorhergehenden Kapitel wurde erwähnt, dass eine<br />

Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nicht am abstrakten Arbeitsmarkt stattfindet,<br />

sondern konkret zwischen Arbeitssuchenden und einer Unternehmung oder öffentlicher<br />

Institution.<br />

Doose führt folgende Konstellationen an, die prinzipiell denkbar sind (vgl. DOOSE, 71 – 74):<br />

• Arbeitnehmer leisten trotz der Behinderung gleich viel wie vergleichbare, nicht<br />

behinderte KollegInnen. Solche relativ seltenen Fälle werden meist aus den Reihen der<br />

Betriebe rekrutiert, zum Teil, um sich die Bezahlung von Ausgleichstaxe zu ersparen.<br />

• Arbeitgeber tragen die Differenz zwischen Tariflohn und realer Produktivität. Auch<br />

diese Fälle, in denen ArbeitgeberInnen aus sozialen Gründen oder aus Gründen<br />

erschwerter Kündigung diese Kosten übernehmen, beschränken sich meist auf<br />

langjährige MitarbeiterInnen.<br />

69


• Subventionierung zwischen Tariflohn und realer Produktivität. Dies erfolgt durch<br />

Lohnkostenzuschüsse, die unter der Annahme einer Leistungsverbesserung nach einer<br />

Einarbeitszeit meist degressiv und zeitlich begrenzt sind. Auch wenn bei Menschen<br />

mit geistiger Beeinträchtigung Einarbeitungseffekte in manchen Fällen möglich sind,<br />

so sind sie meist auf unbegrenzte Lohnkostenzuschüsse angewiesen. Dauerhafte<br />

Minderleistungsausgleiche in zahlreicheren Fällen sind sinnvoll, auch unter<br />

Berücksichtigung alternativer Kosten bei Unterbringung im geschützten Bereich.<br />

• Anpassung des Lohnes an die Produktivität. Diese Möglichkeiten sind in Deutschland<br />

und in Österreich auf Grund der tarifvertraglichen Regelungen in den Berufsgruppen<br />

sehr begrenzt.<br />

Unabhängig davon müsste in den meisten Fällen der/die ArbeitnehmerIn mit<br />

Lernschwierigkeiten von der öffentlichen Hand zusätzlich gestützt werden, um ein<br />

Mindesteinkommen zu erreichen. Solche Modelle werden derzeit in Oberösterreich unter dem<br />

Titel ‚Kombilohnmodelle’ diskutiert. Hier ist jedoch auf die subjektive Situation Rücksicht zu<br />

nehmen, wenn trotz beruflicher Integration noch Transferzahlungen erfolgen müssen, was das<br />

Selbstwertgefühl der betroffenen Menschen nicht gerade fördert.<br />

Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stützung für den/die ArbeitnehmerIn aus der<br />

öffentlichen Hand bis zu einem Mindesteinkommen ergibt sich für jene Menschen mit<br />

Behinderung, die einen Achtstundentag nicht schaffen, sondern ihre Leistung in Teilzeit<br />

erbringen könnten. Dies erfordert zusätzlich eine Akzeptanz durch Unternehmungen, die aus<br />

der Sicht des Autors derzeit nicht ausreichend gegeben ist.<br />

5.4.5 Auswirkungen der Unternehmenskultur<br />

Die Unternehmenskultur, verstanden als übereinstimmende Werte und Normen, beeinflusst<br />

auch die Haltung von Unternehmungen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.<br />

Dies bedeutet nicht, dass dies immer positiv in Richtung Integration gehen muss. „Egal wie<br />

aufgeschlossen oder ethisch verantwortungsbewusst ein Unternehmen ist – Kultur ist m. E.<br />

ein Zeitphänomen und etwas Dynamisches. Es wird kaum ein Unternehmen geben, das aus<br />

dem Stand eine integrative Unternehmenskultur hat und selbst wenn es so etwas gäbe – es<br />

würde einem anderen Unternehmen gar nichts nützen –, die Voraussetzungen sind ja<br />

hochgradig spezifisch und auf den Einzelfall bezogen. Folglich sind auch die Wege dahin<br />

individuell und bergen eine Menge Arbeit, die getan werden muss und nicht einfach vorliegt“<br />

(WETZEL, unveröffentlicht, zitiert in BURTSCHER, 193).<br />

70


In einer Tagung in Mannheim 1998 wurde die Frage gestellt, ob in einem Unternehmen eine<br />

Kultur erzeugt werden kann, die Integration ermöglicht beziehungsweise fördert. „Die<br />

Beantwortung der Frage bleibt aus der Sicht des Unternehmers unbefriedigend, solange<br />

Integration nicht in irgendeiner Weise Wettbewerbsvorteile oder Mehrwert übertragen kann“<br />

(WETZEL 1998, 1).<br />

Menschen mit Behinderung können zur Hebung positiver emotionaler Stimmungen im<br />

Betrieb beitragen. Burtscher formuliert eine Hypothese und meint: „Die behinderte Person<br />

spiegelt in gewissem Sinne eine Gegenwelt. Vielleicht werden (Arbeits-) Belastungen leichter<br />

aushaltbar, wenn im Gegenüber Verhaltensweisen erkennbar werden, die sich weniger an<br />

angepassten Normvorstellungen orientieren. Die Übertragung der eigenen Wünsche in die<br />

andere Person erleichtert das eigene Funktionieren. In der Phantasie bietet mir der/die Andere<br />

einen Ausweichort (Ausweichraum) und/oder eine Handlungsalternative, die ich selbst nicht<br />

wage umzusetzen. Damit erhält der Mensch mit Behinderung im Betrieb eine wichtige<br />

Funktion zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Arbeitsleistung, vielleicht auch<br />

Arbeitsmoral“ (BURTSCHER, 197f).<br />

Die Bedeutung der Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes wird von Schartmann mit dem<br />

Begriff des ‚Mikrosystems’ beschrieben. (Siehe dazu Kapitel 5.2.4.2) „Es wird deutlich, dass<br />

durch die Platzierung eines geistig behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

nicht per se ein Schritt in die Zone der nächsten Entwicklung eingeleitet wird, sondern dass<br />

ganz entscheidend die Qualität des Mikrosystems … ist“ (SCHARTMANN 1999, 194).<br />

71


6. DIE ENTWICKLUNG DES PFLICHTSCHULSYSTEMS<br />

6.1 Die Fortsetzung des Vorkriegssystems ab 1945<br />

In den ersten Jahren nach dem Krieg war die Situation in der Sozial- und Bildungspolitik<br />

gekennzeichnet „durch ein unübersichtliches Gewirr von einzelnen Regelungen der<br />

Militärregierungen sowie unterschiedlichen Landesgesetzen“ (THÜMMEL, 137). Sowohl in<br />

Deutschland als auch in Österreich knüpfte die Bildungspolitik dieser Zeit an die Gesetze vor<br />

der nationalsozialistischen Herrschaft an, zum Teil auch an Gesetze des völkischen<br />

Führerstaates, wie das Reichspflichtschulgesetz von 1938 (vgl. THÜMMEL, 140f und<br />

MYSCHKER, 157f). Die Hilfsschulorganisationen strebten wie früher eine Ausrichtung nach<br />

Leistung an, dies führte zur Ablehnung von ‚bildungsunfähigen’ Kindern und zu deren<br />

Ausschulung. Bis Anfang der Sechzigerjahre wurde diese Haltung von verantwortlichen<br />

Bildungspolitikern verfochten. „Wenn sich auch viele Hilfsschullehrer intensiv und vor allem<br />

praktisch mit der Erziehung geistigbehinderter Kinder beschäftigten, ... so ist doch<br />

festzuhalten, dass bis in die sechziger Jahre hinein Impulse für die Entwicklung der<br />

Geistigbehindertenpädagogik vom überwiegenden Teil der Hilfsschullehrerschaft, vor allem<br />

von deren Organ, dem ‚Verband Deutscher Sonderschulen’, nicht ausgegangen sind“<br />

(MEYER 1983, 115). In der Bundesrepublik Deutschland wurden 1960 Richtlinien von den<br />

Kultusministern der Länder entwickelt und im ‚Gutachten zur Ordnung des<br />

Sonderschulwesens’ (vgl. MYSCHKER, 159) festgelegt.<br />

Die Situation in Österreich war ähnlich. Bis 1962 galten jene Regelungen, „die im<br />

Reichsvolksschulgesetz und den daraus erlassenen Verordnungen getroffen wurden“<br />

(GRUBER, 176). Kinder mit Lernbehinderung wurden in Hilfsschulen, dem Vorgänger der<br />

allgemeinen Sonderschule oder in Hilfsschulklassen an Volksschulen eingegliedert, soweit sie<br />

nicht in Volksschulen ‚mitgeschleppt’ wurden. Die amtliche Bezeichnung von 1954 bis 1959<br />

war „Sonderschule für schwachbefähigte Kinder (Hilfsschule)“ (HERL, 26).<br />

Für schwer behinderte (imbezille) Kinder entstanden in Wien nach einem vorausgegangenen<br />

Schulversuch in den Jahren 1954/55 die ersten ‚Spezialsonderschulen’ (vgl. STOKLASKA,<br />

39) Damit kam es zu einer weiteren Differenzierung im Sonderschulwesen durch die<br />

Einrichtung der S-Klassen (Spezialklassen). Die Schule für (geistig) Schwerbehinderte nahm<br />

Kinder auf, die in der Schule für Lernbehinderte nicht hinreichend gefördert werden konnten,<br />

aber lebenspraktisch bildungsfähig waren. Die Kinder mit schwererer geistiger Behinderung<br />

wurden in der Hilfsschule als Hemmschuh empfunden, Befürworter der Ausschulung mussten<br />

72


von der Einrichtung spezieller Sonderschulen für geistig Behinderte überzeugt werden. „Wer<br />

kann behaupten, ein Kind sei bildungsunfähig, bevor es überhaupt in der seiner Behinderung<br />

angemessenen Weise zu bilden versucht wurde!“ ( BESCHEL, 65). Trotz der positiven<br />

Verhinderung einer Ausschulung bedeutete die weitere Ausgliederung eine zusätzliche<br />

Stigmatisierung (vgl. HERL, 26).<br />

Mit der Neugestaltung der Sonderschulen nach 1945 kam es zur Einführung der Werkkurse in<br />

den Sonderschulen für Schwerstbehinderte (die letzten beiden Schuljahre/13. – 15.Lj.) (vgl.<br />

BRUCKMÜLLER, 4).<br />

Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden zu dieser Zeit die ersten Schulen für<br />

Geistigbehinderte eingerichtet, gefordert von der Vereinigung ‚Lebenshilfe für das geistig<br />

behinderte Kind e.V.’ (vgl. THÜMMEL, 150).<br />

6.2 Die Entwicklung der Sonderschulen in Österreich bis zu den<br />

Achtzigerjahren<br />

Engagierte Ärzte (Rett, Asperger) und Heil- und Sonderpädagogen erreichten gemeinsam mit<br />

Interessensvereinigungen, wie Lebenshilfe in Österreich das Schulgesetzwerk von 1962, eine<br />

Neuordnung der österreichischen Schule und eine gesetzliche Verankerung des<br />

Sonderschulwesens. Dieses Gesetz legte folgende Sonderschularten je nach Behinderung fest:<br />

• Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder);<br />

• Sonderschule für körperbehinderte Kinder;<br />

• Sonderschule für sprachgestörte Kinder;<br />

• Sonderschule für schwerhörige Kinder;<br />

• Sonderschule für Gehörlose;<br />

• Sonderschule für sehbehinderte Kinder;<br />

• Sonderschule für blinde Kinder (Blindeninstitut);<br />

• Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder);<br />

• Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder;<br />

• Heilstättenschule.<br />

Diese zehn Sparten wurden durch eine Novelle 1975 um die Möglichkeit für Klassen für<br />

mehrfachbehinderte Kinder ergänzt. (vgl. GRUBER, 177).<br />

Die Entwicklung nach 1962 brachte in Österreich einen Ausbau und eine zentrale<br />

Koordination des Aufbaues und des Betriebes der Sonderschulen. Zu Beginn und vor allem<br />

73


im ländlichen Raum wurden in Österreich Sonderschulklassen an bestehende Volks- und<br />

Hauptschulen angeschlossen, danach wurden selbstständige mehrklassige Schulen errichtet.<br />

1963 erschien zum ersten Mal ein bundeseinheitlicher Lehrplan für die Allgemeine<br />

Sonderschule (ASO). Gleichzeitig definierte ein Lehrplan für Schwerstbehindertenschulen<br />

den Schülerkreis, die Aufgaben der Schwerstbehindertenschulen und deren didaktische<br />

Grundsätze. Im Unterschied zur Allgemeinen Sonderschule hat die Schule für<br />

Geistigbehinderte (Schwerbehinderte) nicht das Ziel, die Kulturtechniken Lesen, Schreiben,<br />

Rechnen zu vermitteln, sondern grundlegende Kulturtechniken, wie angemessenes<br />

Sozialverhalten, Kommunikationsfähigkeit und Orientierung in der Umwelt (vgl. RAUTER,<br />

29 und 46f).<br />

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Entwicklung des österreichischen<br />

Sonderschulwesens seit 1951 bis 1978:<br />

Abbildung 7: Entwicklung der Sonderschulen<br />

Quelle: FORSTER 1981, 121<br />

Auffallend ist die Entwicklung der Sonderklassen für Schwerstbehinderte, ein signifikanter<br />

Hinweis darauf, dass die Ausschulung ‚bildungsunfähiger Kinder’ nicht mehr in dem Maß<br />

erfolgte wie früher. Ein Verdienst der fortschrittlichen Pädagogen und der Elternvertretungen,<br />

deren Rolle in diesem Prozess in Kapitel neun beschrieben wird.<br />

Die Entwicklung der Schülerzahl der Allgemeinen Sonderschule war wesentlich stärker als<br />

die Entwicklung der Schülerzahl an allgemein bildenden Pflichtschulen. Der Anteil an der<br />

Gesamtschülerzahl hat sich im Zeitraum zwischen 1951/52 und 1977/78 von zirka ein Prozent<br />

74


auf zirka drei Prozent erhöht (vgl. FORSTER 1981, 14). Forster stellt in seiner Untersuchung<br />

1981 fest, dass „die relevanten Entscheidungen im Regelschulbereich fallen. … Die<br />

Überstellung in die Allgemeine Sonderschule als dauerhafte Desintegration ist die derzeit<br />

dominante schulpolitische Strategie zur Lösung des Problems des anhaltenden<br />

Schulversagens in der Regelschule“ (FORSTER, 1981, 19).<br />

Die weitere Entwicklung der Allgemeinen Sonderschule, insbesondere im Zusammenwirken<br />

mit der schulischen Integration in die Volks- und Hauptschule wird im Kapitel 6.4.<br />

eingehender behandelt.<br />

6.3 Stigmatisierung durch die Sonderschule und die daraus folgende<br />

Diskriminierung<br />

Sonderschüler sind allein durch den Umstand des Sonderschulbesuchs von der Gesellschaft<br />

abgewertet. Die Vorurteile reichen von Unfähigkeit, Faulheit, Verantwortungslosigkeit,<br />

Ungeschicklichkeit bis zur Bösartigkeit (vgl. RAUTER, 14). Die zum Teil sehr emotionell<br />

geführte kontroverse Diskussion darüber dauert bis heute an und sie wurde sehr intensiv in<br />

der Diskussion über die Einführung der Integrationsklassen geführt, auf die später noch<br />

eingegangen wird.<br />

Der Weg von der Sonderschule zur sozialen Randstellung war vorgezeichnet. „Wenn<br />

Lernbehinderte die Sonderschule verlassen, verwandelt sich ihr Status überwiegend vom<br />

grundsätzlichen Andersartigen zum ‚gleichberechtigten’ Konkurrrenten auf dem sogenannten<br />

freien Arbeits- und Lehrstellenmarkt. Was sie dorthin mitbringen, ist einerseits ihre amtlich<br />

bestätigte Dummheit und andererseits eine relativ bescheidene Qualifikation. Das macht sie<br />

nicht sonderlich attraktiv (und im Gegensatz zur Traumwelt der Werbung gilt dies verstärkt<br />

für Personen des weiblichen Geschlechts), aber einmal muss ja der Einstieg ins ‚wirkliche<br />

Leben’ erfolgen. Daß sie dabei in ihren Erwartungen bescheiden sind und von dem, was sie<br />

erwartet, wenig wissen, ist angesichts ihrer ‚objektiven’ Chancen ein subjektiver<br />

psychologischer Schutz: Erschwerter Zugang zu Berufsausbildungen, geringere Chancen<br />

eines Abschlusses, belastendere Arbeitsbedingungen, schlechtere Bezahlung und geringere<br />

Arbeitsplatzsicherheit kennzeichnen ihr nachschulisches Berufschicksal“ (FORSTER, 1981a,<br />

209).<br />

Unabhängig von der bis heute geführten Diskussion über die Effizienz und Sinnhaftigkeit von<br />

Sonderbeschulung muss festgehalten werden, dass die Einführung und gesetzliche<br />

Strukturierung der Sonderschulen seit Anfang der Sechzigerjahre ein wichtiger Schritt war,<br />

75


„der mit der Aufhebung der jahrhundertelang vorherrschenden sozialen Ausgrenzung und<br />

Isolierung behinderter Menschen begann und dazu führte, daß heute das Recht behinderter<br />

Kinder auf Bildung und Erziehung allgemein anerkannt ist“ (FEYERER, 22). Auch heute ist<br />

die österreichische Sonderschule für Lernbehinderte (ASO) „als stabiles System mit<br />

entsprechenden legistischen und administrativen Absicherungen zu betrachten (FORSTER,<br />

1981a, 224).<br />

Die in der Definition zur vorliegenden Arbeit gemeinten Personen waren zumeist<br />

Absolventen der Allgemeinen Sonderschule (im Jahr 1980/81 82 Prozent aller<br />

Sonderschüler), aber auch von Sonderklassen für Schwerstbehinderte (im Jahr 1980/81 11<br />

Prozent aller Sonderschüler) (vgl GRUBER, 183), zum Teil auch Abbrecher von der<br />

Regelschule.<br />

6.4 Schulische Integration in Österreich<br />

Eltern behinderter und nichtbehinderter Kinder, die im Kindergarten positive Erfahrungen mit<br />

der integrativen Erziehung machten, waren Auslöser und Motor der Reform. In einem etwa<br />

zehnjährigen Prozess gemeinsam mit engagierten PädagogInnen, BeamtInnen und<br />

SchulpolitikerInnen erreichten sie mit der 15. SchOG-Novelle im Jahr 1993 die gesetzliche<br />

Einführung des integrativen Unterrichts auf der Sekundarstufe I (vgl. FEYERER, 23f). Schon<br />

1974 wurde ein Schulversuch mit dem Titel ‚Integrierte Grundschule’ begonnen, allerdings<br />

ohne Erfolg. Der erfolgreiche Prozess begann mit der Errichtung der ersten Integrationsklasse<br />

an der Volksschule in Oberwart im Jahr 1984. Zur Vermeidung des Begriffes ‚Integration’<br />

wurde der Terminus ‚gemeinsamer Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder’<br />

gewählt, im pädagogischen Sprachgebrauch verwendet man jedoch weiterhin den<br />

Integrationsbegriff (vgl. HERL, 29).<br />

Diese Entwicklung ging in etwa parallel mit der Entwicklung in Deutschland, während Italien<br />

bereits 1972 die Integration in der Grundschule durch das Konzept von Milani Comparetti<br />

praktisch verwirklicht hatte (vgl. OBERHAMMER, 198, weiters auch BESIO/CHINATO,<br />

15–20 und THEUNISSEN 1991, 41–50).<br />

Trotz aller Probleme und Widerstände von Pädagogen, aber auch von Eltern nichtbehinderter<br />

Kinder, hat sich der gemeinsame Unterricht aller Kinder als Alternative durchgesetzt. Durch<br />

die schulrechtliche Novelle im Jahre 1993 wurde der Begriff der ‚Sonderschulbedürftigkeit’<br />

durch den des ‚Sonderpädagogischen Förderbedarfs SPF’ ersetzt. „Hierbei ist nicht mehr die<br />

Kausalität der Schädigung maßgebend (kausaler Behinderungsbegriff), sondern die<br />

76


Zweckbestimmtheit der Hilfezumessung (finaler Behinderungsbegriff)“<br />

(FASCHING/PINETZ, 33). Vier Prozent der Jugendlichen im Pflichtschulalter haben derzeit<br />

SPF-Status (vgl ebda). Die weitere Erhöhung des prozentuellen Anteils gegenüber dem Jahr<br />

1978 (vgl. Kapitel 6.2) ist aus der Sicht des Verfassers auf die bessere Erfassung der<br />

Schwächen zurückzuführen. Etwas über die Hälfte aller SchülerInnen mit SPF werden derzeit<br />

in Regelschulen unterrichtet, die Zahl an den Sonderschulen hat sich seit dem Jahr 1993 bis<br />

heute halbiert (vgl. FASCHING/PINETZ, 33).<br />

In einer Untersuchung in Oberösterreich im Jahr 2003 ging hervor, dass achtundsechzig<br />

Prozent der Integrationsschüler mit SPF Lern- und Leistungsschwäche hatten, zwölf Prozent<br />

eine Körper- oder Sinnesbehinderung und 20 Prozent eine andere Sprachzugehörigkeit. (vgl.<br />

PRIEWASSER/WUKONIG, 257).<br />

Aus der Sicht des Verfassers wird eine bedeutende Wirkung der Integration in Kindergarten<br />

und Schule in der Diskussion viel zu wenig akzentuiert: Sie ist die einzige Möglichkeit,<br />

nachhaltig einen Sinneswandel in der Gesellschaft zu bewirken, dass Andersartigkeit – in<br />

diesem Falle eine Behinderung – eine ‚normale’ Erscheinung ist, mit der man umgehen und<br />

leben kann (vgl. dazu Kapitel 5.1.). Keine andere Maßnahme erreicht auch nur annähernd eine<br />

ähnliche Breiten- und Tiefenwirkung, wenn auch mit einer Generation Verzögerung. Auf<br />

diese Weise wäre auch bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt die subjektive<br />

Unwissenheit, Reserviertheit und Unsicherheit wesentlich geringer. Der größte subjektive<br />

Hemmschuh wäre beseitigt und man könnte sich auf die objektiven betriebswirtschaftlichen<br />

Argumente konzentrieren.<br />

77


7. BERUFSORIENTIERUNG UND BERUFSFINDUNG<br />

7.1 Der Übergang Schule - Beruf<br />

Dieses wichtige Ereignis in der Biografie jedes Menschen stellt Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten vor große Probleme. Mit dem Übergang von der Schule in das<br />

Arbeitsleben verbunden ist nicht nur der „Wechsel von der dominierenden Tätigkeitsform<br />

‚Lernen’ zur dominierenden Tätigkeitsform ‚Arbeiten’, sondern gleichzeitig eine schlagartige<br />

Veränderung vieler sozialer Bezugsgrößen wie zum Beispiel der sozialen Rolle, des sozialen<br />

Status und der sozialen Beziehungen. Damit verbunden sind weitere ‚Entwicklungsaufgaben’<br />

wie die Ablösung vom Elternhaus, häufig auch der Aufbau einer Partnerschaft. Insofern darf<br />

der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben nicht eindimensional als der Prozess des<br />

Erwerbs von arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen und Kompetenzen bewertet werden,<br />

sondern muss in einem umfassenden Sinn auf mehreren Ebenen analysiert werden“<br />

(SCHARTMANN 200,9).<br />

Seifert sieht auf der Seite der personellen Voraussetzungen und Bedingungen folgende<br />

Entscheidungsfaktoren für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, die<br />

für die Berufsfindung relevant sind (vgl. SEIFERT 1981, 156ff):<br />

1. Im Bereich der Fähigkeiten<br />

• die Art und Schwere der behinderungsbedingten Funktionsausfälle oder<br />

Funktionsminderungen,<br />

• die Art und das Ausmaß sekundärer Behinderungsfolgen, wie Beeinträchtigung der<br />

Kommunikationsfähigkeit oder retardiertes sprachlich-logisches Denkvermögen und<br />

• das Niveau der sonstigen, für die berufliche Eignung und Leistungsfähigkeit<br />

relevanten Fähigkeiten, wie Belastbarkeit, Intelligenzniveau, psychophysische<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

2. Im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung und Reife<br />

• unzureichende Angepasstheit und Verarbeitung der Beeinträchtigung und<br />

• unzureichende soziale Kompetenz.<br />

3. Fehlende Berufswahlreife durch vage und unrealistische Berufsvorstellungen<br />

Zusätzlich wird der Berufsfindungsprozess noch erschwert durch<br />

• Beeinflussung durch Eltern mit unrealistischer Vorstellung der<br />

Leistungsmöglichkeiten,<br />

78


• mangelnde Berufswahlvorbereitung,<br />

• beschränkte Ausbildungs- und Beschäftigungsalternativen und<br />

• Vorurteile von Arbeitsvorgesetzten und Kollegen.<br />

Diese Aufgliederung zeigt, wie schwierig es ist, Berufe zu finden, die entsprechen und auch<br />

nachhaltig das Berufsleben der Menschen bestimmen können.<br />

Menschen, die sich mit dem Etikett ‚Sonderschüler’ bewerben, stehen in dieser Situation vor<br />

der Problematik, diesen Anforderungen gerecht zu werden. „Sie werden entweder abgelehnt<br />

oder erhalten den Arbeitsplatz nur mit Hilfe von Förderungen für behinderte Menschen. Mit<br />

dem Etikett der/des ‚Behinderten’ leben sie im Beruf weiter. Somit ergeben sich nach der<br />

Schule für viele junge Frauen und Männer, die in der Schule als SPF-Schüler/innen oder als<br />

‚Behinderte’ bezeichnet wurden, Schwierigkeiten bei der aktiven Ausbildungs- bzw.<br />

Arbeitsplatzsuche. Vielen Jugendlichen gelingt eine berufliche Integration oft nur mit Hilfe<br />

von Unterstützung. Sie müssen dafür wieder notgedrungen zum Behindertenstatus und zu<br />

besonderen Förderungen für Behinderte greifen“ (FASCHING/PINETZ, 34).<br />

7.2 Perspektiven auf dem Weg von der Schule in den Beruf<br />

Aus der Schule – und was dann Der Einstieg ins Berufsleben war und ist für alle<br />

ArbeitnehmerInnen von Faktoren abhängig, die von ihnen nicht beeinflussbar sind: die<br />

Arbeitsmarktlage und die Bereitschaft der ArbeitgeberInnen, Ausbildungs- beziehungsweise<br />

Lehrplätze bereitzustellen. Im Jahr 2007 hatten siebenundvierzig Prozent der Arbeitslosen<br />

keine Berufsausbildung (vgl. FASCHING/PINETZ, 28), das verdeutlicht, dass Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten im Übergang von der Schule ins Berufsleben eine ernstzunehmende<br />

Problemgruppe darstellen.<br />

Die Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung waren und sind für Menschen mit<br />

Lernbehinderungen und Menschen mit geistiger Behinderung sehr unterschiedlich.<br />

AbgängerInnen der allgemeinen Sonderschule oder von Integrationsklassen suchen und<br />

finden primär Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn sie es trotz<br />

Absolvierung von Ausbildungsmaßnahmen und Begleitung nicht schaffen, kommen<br />

Alternativen, wie Integrative Betriebe oder Maßnahmen des Landes in Betracht (siehe Kapitel<br />

10).<br />

Nach einer Untersuchung von Forster bei Abgängern Allgemeiner Sonderschulen (ASO) des<br />

Jahres 1978 in Wien und Niederösterreich zeigte sich deren Zukunft gegenüber Abgängern<br />

79


von Hauptschulen wesentlich unsicherer, auch die Differenz zwischen weiblichen und<br />

männlichen SchulabgängerInnen war erheblich:<br />

Abbildung 8: Jobzusagen Vergleich Hauptschule Sonderschule<br />

Quelle: FORSTER 1981, 41<br />

Eine weiterführende Schule kam praktisch kaum vor, auch die Unterbringung in<br />

berufsvorbereitenden Maßnahmen oder in Einrichtungen mit Beschäftigungstherapie war für<br />

maximal 5 Prozent vorgesehen (vgl. FORSTER 1981, 43).<br />

In einer Untersuchung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in<br />

Integrationsklassen in Oberösterreich aus dem Jahr 2005 waren die Vergleichszahlen<br />

zwischen RegelschülerInnen und IntegrationsschülerInnen ähnlich. Einer hohen Quote von 82<br />

Prozent bei den ehemaligen RegelschülerInnen, die ihre Vorstellungen verwirklichen<br />

konnten, stand nur der halb so große Anteil von 40 Prozent der ehemaligen<br />

IntegrationsschülerInnen gegenüber. (vgl. PRIEWASSER/WUKONIG, 259)<br />

80


Bei Abgängern der Sonderschule für geistig Behinderte, in Österreich also der S-Klassen, war<br />

und ist der Übergang in die Beschäftigungstherapie der Regelfall und das Anstreben und<br />

Erreichen eines Arbeitsplatzes ‚draußen’ die Ausnahme.<br />

Forster hat in der Untersuchung 1981 bei Abgängern von Schwerstbehindertenschulen in<br />

Wien und Niederösterreich die voraussichtliche und tatsächliche Tätigkeit ermittelt mit<br />

folgendem Ergebnis:<br />

Abbildung 9: Voraussichtliche und tatsächliche Tätigkeit nach Schulaustritt<br />

Quelle: FORSTER 1981, 141<br />

Auffallend war der Unterschied zwischen Großstadt und Land, hier Wien und<br />

Niederösterreich, dies erklärt sich durch die wesentlich dichter vorhandenen Möglichkeiten<br />

81


der Beschäftigungstherapie in der Großstadt. Signifikant war der Unterschied zwischen<br />

erwarteter und dann tatsächlicher Tätigkeit bei Anlehre/Hilfsarbeit. Die Konsequenz daraus<br />

war eine erhebliche Zunahme im Bereich Beschäftigungstherapie oder der Bereiche<br />

ungeklärt/zu Hause. Auch wenn es keine Untersuchungsergebnisse über die Tätigkeit von<br />

Schwerstbehinderten nach Beendigung des zusätzlichen Schuljahres gab, so ist doch<br />

anzunehmen, dass diese in einem hohen Prozentsatz wiederum in ähnlicher<br />

Häufigkeitsverteilung wie ein Jahr zuvor untergebracht wurden.<br />

Empirische Untersuchungen über Berufseintritt und Berufsverlauf bei AbsolventInnen der<br />

Schule für Lernbehinderte in Deutschland wurden von Schöne zusammen- und dargestellt.<br />

Leider sind die Daten mit den österreichischen Untersuchungen nicht vergleichbar und daher<br />

für eine sekundärstatistischen Auswertung nicht geeignet (vgl. SCHÖNE, 169-188).<br />

Bei den AbgängerInnen der allgemeinen Sonderschulen und den IntegrationsschülerInnen in<br />

den Integrationsklassen und den vorzeitigen SchulabbrecherInnen der Regelschulen kann man<br />

drei Gruppen auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt differenzieren:<br />

• Der größere Teil benötigt keine Sonderausbildungsgänge und fällt auch nicht in den<br />

Begriff der ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten’. Sie schaffen die reguläre<br />

Lehrausbildung in der freien Wirtschaft ohne zusätzliche institutionelle Unterstützung.<br />

Sie fühlen sich nicht als ‚Behinderte’ und nehmen auch freiwillige Programme, wie<br />

das Clearing nicht in Anspruch.<br />

• Die kleinere Zahl der AbgängerInnen kann in separaten Institutionen oder mit einer<br />

integrativen Berufsausbildung erfasst werden. So absolvierten in Österreich im Jahr<br />

2007 2,6 Prozent der Jugendlichen mit Lehrausbildung eine integrative<br />

Berufsausbildung (Wirtschaftskammern Österreich 2008 in: PINETZ/PRAMMER,<br />

55).<br />

• Eine weitere kleinere Zahl nimmt weder eine reguläre noch eine integrative<br />

Berufsausbildung in Anspruch oder schafft diese nicht. Sie werden im allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt als Hilfsarbeitertätigkeiten aufgenommen.<br />

In der Praxis gibt es zwischen den genannten Gruppen eine große Zahl von Übergängern (vgl.<br />

DIETERICH, 124).<br />

Auch eine berufliche Integration von Menschen mit geistiger Behinderung ist unter gewissen<br />

Voraussetzungen möglich (vgl. SCHARTMANN 2000, 10). Es bedarf jedoch bestimmter<br />

Voraussetzungen, wie einer Sensibilisierung der LehrerInnen, einer Vorbereitung bereits in<br />

der Schulphase und einer intensiven Zusammenarbeit mit allen Prozessbeteiligten, wie Eltern,<br />

82


LehrerInnen, Berufsberatung, Arbeitsassistenz und im weiteren Prozessverlauf der<br />

aufnehmende Betrieb.<br />

Heute ist in Österreich der Übergang Schule – Arbeitsmarkt für Jugendliche mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf vorgezeichnet, die zentrale Rolle spielt dabei das<br />

Clearing. Nähere Ausführungen dazu siehe Kapitel 12.5.2 .<br />

Abbildung 10: Übergang Schule - Arbeitsmarkt<br />

Quelle: BMSG (2004), 50<br />

7.3 Berufsorientierung<br />

7.3.1 Die Rolle der Sonderschulen und Integrationsklassen<br />

Schon in den Sechzigerjahren wurde erkannt, dass Sonderschulen „in Zukunft noch mehr<br />

Wert als heute darauf legen müssen, dass die Jugendlichen an die Berufs- und Arbeitswelt<br />

herangeführt werden und durch die Ausführung von verschiedenen Arbeitstätigkeiten<br />

83


praktisches Können erwerben“ (BESCHEL, 67). Für besonders befähigte SonderschülerInnen<br />

wurde bereits in den Siebzigerjahren das zehnte Schuljahr auch als Schulversuch zur<br />

Erreichung des Hauptschulabschlusses begonnen (vgl. KLEIN, 103). In Österreich ist die<br />

Berufsorientierung in der siebten und achten Schulstufe der Allgemeinen Sonderschule<br />

vorgeschrieben. Mit dem Schuljahr 2001/2002 wurde eine neunte Schulstufe als<br />

Berufsvorbereitungsjahr eingeführt. Für Berufsorientierung und Berufsvorbereitung kann in<br />

Ausnahmefällen eine freiwillige Ausweitung bis zum zwölften Schuljahr erfolgen.<br />

In der Bundesrepublik Deutschland war neben dem berufsorientierenden Unterricht noch die<br />

Durchführung von Betriebsbesichtigungen und Betriebspraktika für die Hinführung zur<br />

Arbeitswelt vorgesehen, die Berufsfindung und Berufswahl war durch die Inanspruchnahme<br />

der Berufsberatung unterstützt (vgl. SPECHT, 27ff). In Österreich waren neben dem<br />

berufskundlichen Unterricht im letzten Schuljahr und persönlicher Beratung durch die<br />

BerufschullehrerInnen auch Betriebsbesuche vorgesehen, jedoch, von individuellen<br />

Ausnahmen abgesehen, keine Betriebspraktika.<br />

Die Berufsfindung und Berufswahl war auch in Österreich durch die Inanspruchnahme der<br />

Berufsberatung des Arbeitsamtes unterstützt. Erhebliche regionale Unterschiede zwischen<br />

Stadt und Land in der Intensität der Berufsberatung wurden am Beispiel Wien und<br />

Niederösterreich dadurch erklärt, dass in Wien die Berufsberatung in die Schulen kommt und<br />

in Niederösterreich müssen die Schulabgänger zur Berufsberatung im Arbeitsamt fahren (vgl.<br />

FORSTER 1981, 34).<br />

Nach Forster war in den Achtzigerjahren die gesetzlich vorgesehene Vorbereitung der<br />

Sonderschüler der ASO auf das Arbeits- und Berufsleben noch unzureichend. In seiner<br />

Untersuchung 1981 zeigt er die Differenz zu den Informationsangeboten in den Hauptschulen<br />

(siehe nachfolgende ABB 11) auf. Die Information in speziellen Schulen für<br />

Schwerstbehinderte erfolgte laut Forster primär durch persönliche Gespräche mit den<br />

Schülern und überwiegend mit deren Eltern. Die Auswertung der Fragebögen der<br />

Schulabgänger 1978 ist in Abb. 11 abgebildet:<br />

Umfragen bei SonderschullehrerInnen- und direktorInnen haben im Jahr 1995 eine Schätzung<br />

ergeben, nach der etwa 60 Prozent der Abgänger der Allgemeinen Sonderschule ohne<br />

Hilfestellung fähig sind, einen Job in der Wirtschaft zu erlangen (vgl. ZEIDLER, 311). Diese<br />

fallen nach der Definition in der vorliegenden Arbeit nicht unter den Begriff ‚Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten (siehe Punkt 1.3.1.6).<br />

84


Abbildung 11: Inanspruchnahme schulischer Informations- und Beratungsangebote<br />

Quelle: FORSTER 181, 137<br />

Der Übergang von der Schule in den Beruf war bis zur Jahrtausendwende ungenügend<br />

reglementiert und strukturell abgesichert. Erst die Einführung des Clearings brachte hier eine<br />

befriedigende Lösung. Clearing hat zum Ziel, Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen<br />

Perspektiven für das kommende Berufsleben aufzuzeigen und ihnen<br />

Entscheidungsgrundlagen für ihr weiteres Vorgehen in Richtung Beruf zu liefern (siehe<br />

Kapitel 12.5.2).<br />

Ein Problem existiert allerdings bis heute dadurch, dass ein hoher Prozentsatz schon vor<br />

Erreichen der letzten Klasse das Austrittsalter erreicht und aus der Schule austritt, ohne eine<br />

entsprechende Vorbereitung zu erhalten. Nach einer Aussage des Gründers des<br />

Berufsausbildungswerks Wien im Jahre 1998 besucht ein Großteil der Abgänger der ASO<br />

keinen polytechnischen Lehrgang und erlebt daher in der Schule kaum berufsbildende und<br />

berufsvorbereitende Maßnahmen (vgl. BEISTEINER, 86).<br />

„Schüler/innen mit SPF (sonderpädagogischem Förderbedarf Anm. d. Verf.) verlassen, im<br />

nationalen und internationalen Vergleich, die Schule am frühesten. Ihnen fehlen damit vor<br />

dem Eintritt in das Erwerbsleben Jahre der Lebens- und Bildungserfahrung und eben auch der<br />

Berufsorientierung und Qualifizierung, die anderen Jugendlichen ganz selbstverständlich<br />

zugestanden wird“ (FASCHING/PINETZ, 35). „Lernbehinderte gehen bei ihren<br />

Berufswünschen in der Regel vom Praktisch-Anschaulichen aus. Berufe, wie Erzieher,<br />

Krankenschwester, Tierpfleger, Verkäuferin oder Elektroinstallateur werden immer wieder als<br />

Berufsziel angegeben und – ungeachtet der konkreten Voraussetzungen – als verwirklichbar<br />

85


gehalten. Dem Ratsuchenden, der aus einer großen Familie kommt, ist der Umgang mit<br />

kleinen Kindern nicht fremd. Warum sollte er nicht Erzieher werden Und wer die Zuleitung<br />

zum Bügeleisen reparieren kann und auch mit dem Elektrobaukasten einiges errichte, wird<br />

‚den Elektriker schon schaffen’. Solche Vorstellungen sind häufig zu finden und werden auch<br />

zum Teil von den Eltern unterstützt“ (KANTER/SCHARFF, Absatz ‚Auseinandersetzung<br />

mit unrealistischen Vorstellungen’).<br />

Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2000 können sich einundvierzig Prozent der<br />

SchülerInnen noch nicht für einen Beruf entscheiden, weil sie noch zu wenig darüber wissen,<br />

fünfundsiebzig Prozent wären Gespräche mit Vertrauten oder Bekannten bei der Berufswahl<br />

hilfreich. „Die LehrerInnen klagen über Desinteresse der SchülerInnen bei<br />

Berufsinformationsveranstaltungen, Betriebsbesuchen und Einladungen von<br />

BerufsberaterInnen. Von den Eltern haben sich weniger als die Hälfte aktiv um<br />

Berufsinformation für ihr Kind bemüht“ (BMSG 2004, 58).<br />

In den Jahren 2005 bis 2007 wurde mit Hilfe der Europäischen Gemeinschaft ein Projekt für<br />

integrative Berufsorientierung und integrative Berufsausbildung gestartet. Ziel war es, die<br />

Jugendlichen im polytechnischen Lehrgang und nach der Pflichtschule bestmöglich zu<br />

unterstützen.(vgl. www.ibea.co.at).<br />

7.3.2 Berufsfindung nach dem Schulaustritt<br />

„Berufsfindung legitimiert sich in erster Linie als ‚Orientierungsphase’ des behinderten<br />

Menschen, der ein Recht darauf hat zu erfahren, wie er sich persönlich, beruflich und sozial<br />

entwickeln kann. Arbeit und Beruf vermitteln lebenswichtige soziale Bindungen, die der oft<br />

anzutreffenden Vereinsamung Behinderter entgegenwirken. Die Teilnahme am Berufsleben<br />

ist eben nicht nur finanziell wichtig“ (FISCHER, 12).<br />

Umgekehrt vermitteln diese Maßnahmen den Menschen mit Behinderung ein realistisches<br />

Bild von den Möglichkeiten, um keine unrealistischen Hoffnungen zu nähren.<br />

Die technische Entwicklung der letzten Jahrzehnte haben die Arbeitsstrukturen- und -abläufe<br />

radikal verändert. Der Wegfall der einfacheren Vorgänge, ob in der Bürokommunikation oder<br />

bei Fertigungsabläufen, trifft insbesondere geistig behinderte Menschen am Arbeitsplatz.<br />

Umso wichtiger sind Berufsfindungsmaßnahmen geworden.<br />

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird erst im Behindertenkonzept 1993 festgeschrieben:<br />

„Über ein flächendeckendes Angebot von Maßnahmen der Berufsfindung und<br />

Berufsorientierung soll behinderten Menschen eine echte und ihren Neigungen und<br />

86


Fähigkeiten entsprechende Wahlmöglichkeit für ihre beruflichen Entscheidungen eröffnet<br />

werden“ (BMAS, 30). Bis zu diesem Zeitpunkt gab es solche Einrichtungen nur punktuell,<br />

und zwar im Beruflichen Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) Linz und in den<br />

Berufsfindungszentren Wien und Kapfenberg als Niederlassungen des BBRZ. In den darauf<br />

folgenden Jahren entstanden neben der Berufsberatung in den Schulen in allen Bundesländern<br />

entsprechende Angebote, die sowohl von großen Institutionen als auch von kleineren<br />

Einrichtungen geboten werden (vgl. BEISTEINER, 77ff).<br />

7.3.2.1 Berufsdiagnostik<br />

Feststellung der Interessen und Eignung durch Vorträge, Ausstellungen, Filme oder<br />

individuelle Gespräche. Auch Betriebsbesuche und Schnuppertage habe sich als hilfreich<br />

erwiesen. Verschiedene berufsdiagnostische Verfahren unterstützen zusätzlich den Prozess.<br />

7.3.2.2 Berufsbeschreibungen<br />

In einem Forschungsprojekt der Abteilung für Angewandte und Klinische Psychologie der<br />

Universität Wien wurden unter anderem Berufsbeschreibungen für 131 Berufe erarbeitet zum<br />

Gebrauch für Bezugspersonen, die mit Menschen mit Lernschwierigkeiten die Möglichkeiten<br />

besprechen und ihnen Vorschläge auf Grund ihrer Eignung und Neigungen zu unterbreiten..<br />

Die Informationen sind detailliert, sie bezeichnen die erforderlichen Fähigkeiten und<br />

Kenntnisse und die besonderen Belastungsformen (vgl. SCHABMANN/KLICPERA, 51f).<br />

Diese Aufzählung der Berufsfelder erfolgt im Kapitel 11.2.<br />

7.3.2.3 Berufsorientierungs- und Berufsfindungskurse<br />

Hier gibt es keine einheitliche Vorgangsweise, es zeichnen sich zwei verschiedene<br />

Richtungen ab (vgl. SCHABMANN/KLICPERA, 25). Zum einen Teil werden<br />

Orientierungsmaßnahmen für bestimmte Berufe durchgeführt, zum anderen Teil werden die<br />

Interessen, Neigungen und Fähigkeiten der Klienten herausgearbeitet. Ziel der Kurse ist es,<br />

87


die Klienten dazu zu befähigen einen Beruf auszuwählen, der seinen Neigungen und<br />

Fähigkeiten entspricht.<br />

7.3.2.4 Schnuppertage<br />

Diese dauern in der Regel ein bis drei Tage. Sie helfen dem Klienten bzw. der Klientin, einen<br />

möglichen Arbeitsplatz kennen zu lernen. Er kann sich mit dem Umfeld, den erforderlichen<br />

Aufgaben vertraut machen und auch Kontakte knüpfen.<br />

7.3.2.5 Firmenpraktikum<br />

Die Dauer eines solchen Praktikums dauert von wenigen Wochen bis zu drei Monaten.<br />

Während des Praktikums muss eine kontinuierliche Betreuung, Begleitung und Unterstützung<br />

gewährleistet sein. Mit dieser Möglichkeit gewinnen KlientInnen ein größeres<br />

Selbstvertrauen, sie kommen andererseits auch zu einer realistischeren Selbsteinschätzung, ob<br />

sie sich den Herausforderungen außerhalb eines beschützenden Rahmens, wie in einer<br />

Beschäftigungstherapie gegeben, stellen wollen und können. Auch der Arbeitgeber bzw. die<br />

Arbeitgeberin hat im Praktikum die beste Gelegenheit, die Person konkret kennen zu lernen,<br />

Unsicherheiten abzubauen und eine Entscheidung über eine konkrete Einstellung zu<br />

objektivieren.<br />

7.3.2.6 Arbeitserprobung<br />

Diese soll dem Klienten/der Klientin die Möglichkeit geben, seine Fähigkeiten und<br />

Qualifikationen und seine Belastbarkeit unter realistischen Bedingungen zu testen. Auch<br />

seitens des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin können damit risikolos die Möglichkeiten<br />

geprüft werden, da ihm die für diesen Beschäftigten Lohn- und Lohnnebenkosten aus Mitteln<br />

der Arbeitsverwaltung ersetzt werden. Die Arbeitserprobung kann maximal sechs Monate<br />

dauern. Arbeitserprobungskurse können auch von Institutionen angeboten werden, so zum<br />

Beispiel seit den Siebzigerjahren vom Verein Jugend am Werk in Wien (vgl. DOLEZAL<br />

1978, 244).<br />

88


Neben diesen unterschiedlichen Hilfen für Berufsfindung und Berufsorientierung, die als<br />

Zusatzangebot von Behinderteninstituionen angeboten werden, haben die speziellen für diese<br />

Zwecke institutionalisierten Einrichtungen eine große Bedeutung. Zu erwähnen sind hier das<br />

Berufliche Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) in acht Bundesländern und das<br />

Berufsausbildungswerk Wien (BAW). Das BBRZ ist beispielhaft organisiert und hat<br />

Modellfunktion. Als Ausbildungsort für geistig behinderte Menschen ist es jedoch kaum mehr<br />

geeignet, da das Niveau der Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zu hoch geworden<br />

ist (vgl. BEISTEINER, 93). In Vorarlberg erfolgt diese Stufe als Teil einer<br />

Gesamtmaßnahme, die bis zur Vermittlung des Arbeitsplatzes und Begleitung am<br />

Arbeitsplatz reicht. Dieses Modell wird im Kapitel 12.5.1 näher beschrieben.<br />

7.3.3. Das Clearing<br />

Das Clearing ist ein Angebot seit dem Jahr 2001, das prinzipiell für alle Jugendliche mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf zur Verfügung steht. Dieses setzt bereits im vorletzten<br />

Pflichtschuljahr ein, ist auf freiwilliger Basis und auf sechs Monate befristet. Clearing hat<br />

zum Ziel, Jugendlichen mit ‚sonderpädagogischem Förderbedarf SPF’ „Perspektiven in<br />

Bezug auf ein künftiges Berufsleben aufzuzeigen und Entscheidungsgrundlagen für ein<br />

realistisches weiteres Vorgehen in Richtung berufliche Integration bereitzustellen. Es umfasst<br />

Beratung, Betreuung, Begleitung und diagnostische Tätigkeiten“ (BMSG, 2008). Diese<br />

Maßnahme ist ein Teil der ‚unterstützten Beschäftigung’, die in Kapitel 12 näher behandelt<br />

wird.<br />

89


8. BERUFSAUSBILDUNG<br />

Beschäftigungschancen steigen generell mit steigender Qualifikation. „Da die<br />

Strukturveränderungen in der Wirtschaft immer höhere Anforderungen an die Qualifikation<br />

stellen, ist dieser Anspruch von Behinderten jedoch immer schwerer einzulösen“ (FORSTER<br />

1989, 399). Diese Entwicklung hat sich in den letzten zwanzig Jahren beschleunigt und trifft<br />

insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten.<br />

Die wichtigsten Ergebnisse zum Thema Berufausbildung wurden von der European<br />

Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) in Brüssel<br />

zusammengefasst (vgl. (EASPD 2004, 5). Um dem generellen Kritikpunkt zu begegnen, dass<br />

die Berufsausbildung nicht genügend mit der Realität in den Betrieben zu tun hat, wurden<br />

folgende Forderungen an die Ausbildung gestellt:<br />

• Die Ausbildung sollte Menschen ansprechen, die auf diese Weise lernen können, und<br />

so organisiert sind, dass sie für ihre Lernbedürfnisse effektiv ist.<br />

• Anbieter von Berufsausbildungen sollten Menschen zu Jobs hinführen und dabei die<br />

notwendigen Fähigkeiten schulen.<br />

• Die Ausbildung sollte der realen Arbeitssituation so nahe wie möglich kommen.<br />

• Beobachtung der AbsolventInnen der Kurse auf dem Arbeitsmarkt, um die Inhalte<br />

notfalls zu adaptieren.<br />

• Unterstützung im sozialen Umgang am Arbeitsplatz.<br />

Zum Thema Ausbildung stellt das Behindertenkonzept 1993 fest: „Eine gute berufliche<br />

Ausbildung ist für behinderte Menschen unverzichtbar, weil sie deren Benachteiligungen am<br />

Arbeitsplatz wenigstens einigermaßen wettmachen kann“ (BMAS, 30/31).<br />

Im Gegensatz zu Deutschland, wo im Berufsbildungswerk für Jugendliche und im<br />

Berufsförderungswerk für Erwachsene die Ausbildung relativ einheitlich geregelt ist, herrscht<br />

in Österreich eine Vielfalt öffentlicher und privater Stellen mit äußerst unterschiedlichen<br />

Einrichtungen. Das Institut für Berufs- und Erwachsenenbildung in Linz hat aus dieser<br />

Vielfalt in einer Studie 1991 sechs Ausbildungstypen ermittelt:<br />

90


Abbildung 12: Ausbildungstypen für behinderte Jugendliche<br />

Quelle: BEISTEINER, 108<br />

Die im Jahr 2003 eingeführte ‚Integrative Berufsausbildung’ ist in dieser Aufstellung noch<br />

nicht enthalten, sie wird in Punkt 8.5. behandelt.<br />

8.1 Lehre<br />

Neben der traditionellen dualen Lehrausbildung haben sich einige spezielle<br />

Ausbildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen entwickelt, wie die bereits 1981<br />

von der Lebenshilfe Wien gegründete Lehrwerkstätte Stadlau. Die Ausbildung erfolgt hier in<br />

einem Weg analog zu sonstigen Lehrverhältnissen mit einem Abschluss durch<br />

Lehrlingsprüfung der Wirtschaftskammer. Weitere Ausbildungswege, wie ein Arbeitstraining<br />

für die Sparten Raumpflege, Wäsche, Küchenhilfe schließen mit internen Zeugnissen ab (vgl.<br />

BEISTEINER 109f). Auch das BBRZ Linz bietet Lehrausbildungen, allerdings ist das Niveau<br />

für Menschen mit Lernschwierigkeiten in den meisten Fällen zu hoch.<br />

Das Ziel ist bis heute eine betriebliche Lehrausbildung für Jugendliche mit Behinderungen,<br />

dazu gibt es einige Förderprogramme für Unternehmungen, um das Risiko und die<br />

Kostenbelastungen zu mindern.<br />

8.2 Anlehre<br />

Sie ist „ein systematischer mehrjähriger Ausbildungsweg, der den Anlernling zu einem<br />

qualifizierten Helfer in seinem Berufsbereich ausbilden soll. Die Anlehre als Projekt<br />

verschiedenster Institutionen ist für Jugendliche gedacht, die mit einer Lehre überfordert<br />

91


wären, aber grundsätzlich mit einiger Förderung zu qualifizierter Arbeit fähig sind“<br />

(BEISTEINER,113).<br />

Angestrebt wird die Ausbildung zu einer qualifizierten Helferin bzw. einem qualifizierten<br />

Helfer in gewerblichen- und Dienstleistungsberufen, aber auch im Bürobetrieb.<br />

8.3 Anlernen<br />

Im Unterschied zur Anlehre schließt das Anlernen mit keiner Qualifikationsbescheinigung ab,<br />

wird aber als Hilfe zur beruflichen Eingliederung in manchen Einrichtungen angeboten. Es<br />

beinhaltet neben der arbeitspraktischen Förderung auch die Förderung schulischer und<br />

lebenspraktischer Fähigkeiten (vgl. BEISTEINER, 122).<br />

8.4 Arbeitstraining<br />

Das Arbeitstraining dient zur Steigerung der Arbeitsbelastbarkeit und Verbesserung der<br />

Arbeitsleistung. Auch Eigenschaften, wie Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Genauigkeit können<br />

trainiert werden. Solche Arbeitstrainings werden meist in Institutionen geboten, die mit<br />

Werkstätten, Trainingsbüros und ähnlichen Infrastrukturen ausgerüstet sind.<br />

8.5 Integrative Berufsausbildung (IBA)<br />

Mit der Ergänzung des Berufsaufbildungsgesetzes (BAG) um § 8b wurde im Jahre 2003 die<br />

duale Ausbildungsform um eine für Menschen mit Lernschwierigkeiten enorm wichtige<br />

Maßnahme erweitert. Die Zielgruppe der IBA sind Personen, die vom Arbeitsmarktservice<br />

nicht in ein reguläres Lehrverhältnis vermittelt werden konnten und auf die eine der folgenden<br />

Voraussetzungen zutrifft (vgl. § 8b 4 BAG):<br />

• Personen, die am Ende einer Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten<br />

und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden,<br />

oder<br />

• Personen ohne Hauptschulabschluss oder mit negativem Hauptschulabschluss, oder<br />

• Menschen mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

beziehungsweise des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder<br />

92


• Personen, von denen im Rahmen einer Berufsorientierungsmaßnahme oder auf Grund<br />

einer nicht erfolgreichen Vermittlung in ein Lehrverhältnis gemäß §1 angenommen<br />

werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen in<br />

absehbarer Zeit keine reguläre Lehrstelle im Sinne des §1 gefunden werden kann.<br />

Die Durchführung soll vorrangig in Lehrbetrieben erfolgen, nur ersatzweise in<br />

Ausbildungsinstitutionen. Im Jahr 2007 wurden 3410 Jugendliche ausgebildet, davon 69<br />

Prozent in Unternehmen. (vgl. PINETZ/PRAMMER, 55). Die integrative Berufsausbildung<br />

ermöglicht den in der Definition genannten Menschen einen Lehrabschluss entweder durch<br />

Verlängerung der Lehrzeit um ein Jahr oder durch die Erlangung von Teilqualifikationen. Die<br />

Lehrlinge werden durch die Berufsausbildungsassistenz begleitet, die mit Arbeitgeber und<br />

Berufschulen entweder eine Lehrzeitverlängerung oder entsprechend gekürzte<br />

Ausbildungsinhalte vereinbart.<br />

„Die gesetzliche Verankerung der IBA stellt, insbesondere im deutschsprachigen Raum, ein<br />

einzigartiges Modell dar. Dieses Modell schließt die Lücke zwischen dem Pflichtschulsystem<br />

und dem Arbeitsmarkt“ (PINETZ/PRAMMER, 68).<br />

Wie stark dieses Modell angenommen wurde und wie unterschiedlich in den Bundesländern,<br />

zeigt die nachfolgende Statistik:<br />

Abbildung 13: Integrative Berufsausbildung<br />

Quelle: WKO<br />

93


8.6 Die Ausbildungsmöglichkeiten der Menschen mit geistiger Behinderung<br />

im Zeitablauf<br />

Ab Kriegsende bis in die Sechzigerjahre war eine berufliche Ausbildung von Menschen mit<br />

geistiger Behinderung in Deutschland und in Österreich kein Thema. So wurden zum Beispiel<br />

in einer Zusammenfassung aller Maßnahmen zur körperlichen, beruflichen und sozialen<br />

Wiederherstellung von Behinderten in Oberösterreich aus dem Jahr 1960 Menschen mit<br />

geistiger Behinderung lediglich in einer Aktivität erwähnt, nämlich in der Unterbringung in<br />

St. Isidor (vgl. AMT DER LANDESREGIERUNG 1960, 23).<br />

Erst die Aktivitäten von Interessensgruppen, wie der Initiative ‚Lebenshilfe für das geistig<br />

behinderte Kind’ und ‚Jugend am Werk’ brachten einen Umschwung. Nach Vorbildern aus<br />

Skandinavien und dem angelsächsischen Raum wurden in Deutschland als zweiter Eckpfeiler<br />

neben der Sonderschule für geistig Behinderte die ‚Beschützenden Werkstätten’, später<br />

‚Werkstätten für Behinderte’ genannt, aufgebaut. Praktisch parallel dazu erfolgte der Ausbau<br />

in Österreich, wobei die Bezeichnung der Werkstätten uneinheitlich war, bei Lebenshilfe<br />

nennt man sie heute noch Tagesheimstätten. Von der Oberösterreichischen Landesregierung<br />

wurden diese Maßnahmen unter dem Überbegriff ‚Hilfe durch Beschäftigung’ finanziert, seit<br />

dem neuen Chancengleichheitsgesetz unter dem Überbegriff ‚Fähigkeitsorientierte<br />

Aktivitäten’. (siehe Kapitel 10.1) Ziel war einerseits, eine strukturierte Tagesbeschäftigung zu<br />

schaffen, andererseits aber auch die TeilnehmerInnen nach ihren Möglichkeiten auszubilden.<br />

‚Jugend am Werk’ errichtete 1954/55 erstmals einen Werkkurs und 1958 gemeinsam mit dem<br />

Arbeitsamt und dem Wiener Stadtschulrat Arbeitsgruppen für geistig und mehrfach<br />

behinderte Jugendliche. Seitdem sind geistig und mehrfach behinderte Jugendliche und<br />

Erwachsene die Zielgruppe von ‚Jugend am Werk’, obwohl die Gründung 1930 aus ganz<br />

anderen Gründen erfolgte (vgl. STOCKLASKA, 34).<br />

Die Entwicklung der Rehabilitation seit Beginn der 60iger Jahre – seit 1969 durch<br />

Staatsintervention verstärkt vorangetrieben, – ist vor allem aufgrund veränderter<br />

ökonomischer Bedingungen zu begreifen (vgl. JANTZEN 1980,99). Jantzen sieht vier<br />

Ursachenbereiche für die dynamische Entwicklung der Rehabilitation in dieser Zeit,<br />

insbesondere auch der Werkstatt für Behinderte. Eine Aussage, die nach Ansicht des<br />

Verfassers auch für Österreich gilt (vgl. JANTZEN 1980, 100f):<br />

• Ökonomischer Ursachenbereich – einerseits Reparatur der Arbeitskraft, andererseits<br />

Entlastung der Eltern, so dass deren Arbeitskraft zu Verfügung steht.<br />

• Politischer Ursachenbereich – soziale Forderungen von relevanten Mittelschichten<br />

(wie der Lebenshilfe).<br />

94


• Ideologischer Ursachenbereich – schlechtes Gewissen nach der moralischen<br />

Katastrophe der Zeit des Nationalsozialismus.<br />

• Wissenschaftlicher Ursachenbereich – die Heilpädagogik ließ die Bildungsunfähigkeit<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung nicht mehr gelten.<br />

Aus einer Zuordnung der Rehabilitationseinrichtungen aus dem Jahr 1978 (vgl. DOLEZAL<br />

1978, 242) zu den Kategorien Ausbildungscharakter oder Beschäftigungstherapie ist zu<br />

entnehmen, dass in dieser Zeit die Zielsetzung der Rehabilitation bei geistig behinderten<br />

Personen nicht auf die Vermittlung auf den freien Arbeitsmarkt ausgerichtet war, sondern auf<br />

die Anhebung des Leistungsniveaus bis zum Grad der geschützten Arbeit. Auch fast 20 Jahre<br />

später, 1996 erbrachte eine Befragung dieser Einrichtungen, dass Vorbereitung auf ein<br />

Erwerbsleben auf einem Arbeitsplatz der freien Wirtschaft als Ziel deutlich zurück tritt (vgl.<br />

SCHABMANN/KLIVPERA, 11).<br />

Lindmeier identifiziert in Deutschland im Zeitraum von der Gründung der ‚Lebenshilfe für<br />

das geistig behinderte Kind’ bis zur Gegenwart drei konzeptionelle Phasen der Ausgestaltung<br />

der beruflichen Bildung (vgl. LINDMEIER, 15ff):<br />

• Arbeitserziehung und ‚gezielte Anlernung’ von Werkstatttätigkeiten in Sonderschulen<br />

für geistig Behinderte, Anlernwerkstätten und Beschützenden Werkstätten bis Ende<br />

der Sechzigerjahre.<br />

• Phase der beruflichen Grundbildung in der Werkstufe der Schule für geistig<br />

Behinderte und das systematische Arbeitstraining in der Werkstatt für Behinderte in<br />

den Siebziger- und Achtzigerjahren.<br />

• Berufsfeldbezogene nachschulische Berufsvorbereitung und berufliche Bildung in<br />

Werkstätten für Behinderte und integrative Formen der beruflichen (Teil-<br />

Qualifizierung seit Anfang der Neunzigerjahre.<br />

Wenngleich in Österreich, wie bereits oben ausgeführt, die Ausbildung nicht in so einheitlich<br />

durchgeführt wurde wie in Deutschland durch die Werkstufe der Schule für geistig Behinderte<br />

oder in den Berufsbildungswerken, so kann man diese Phasen auch hier nachvollziehen.<br />

95


9. DIE ROLLE DER INTERESSENSVERTRETUNGEN UND<br />

SELBSTHILFEN<br />

9.1 Zur Entwicklung von Interessensvertretungen und Selbsthilfegruppen<br />

Für die Entwicklung von freien Sozialvereinigungen für Menschen mit Behinderung sind<br />

mehrere Faktoren von zentraler Bedeutung (vgl. BREUER, 300).<br />

• Bestimmte Notlagen (im Sinne unbefriedigter Bedürfnisse) durch die<br />

Beeinträchtigungen.<br />

• Das Anwachsen einer allgemeinen, öffentlichen Sensibilisierung für diese Probleme<br />

ermuntert Behinderte und ihre Angehörigen, die Befriedigung von Bedürfnissen<br />

einzufordern.<br />

• Das herkömmliche System der gesundheitlichen und sozialen Versorgung ist nicht in<br />

der Lage, diese Probleme zufriedenstellend zu lösen.<br />

Wolfensberger spricht von Gesetzmäßigkeiten in der Entwicklung von freien Vereinigungen<br />

zugunsten von Menschen mit geistiger Behinderung, die weltweit feststellbar waren und sind<br />

(vgl. WOLFENSBERGER, 5-9).<br />

In der ersten Stufe bildeten sich kleine Gruppen von Eltern, von Idealismus geprägt und<br />

wenig strukturiert. Neben den schon vorhin genannten Motivationen für die Gründung solcher<br />

Vereine war ein weiteres Motiv, dass man gegen die Geringschätzung der zuständigen<br />

Fachleute ankämpfen wollte.<br />

Wenn die Vereinigung länger bestand und größer wurde, dann gewannen die Formalitäten an<br />

Bedeutung, Satzungen und Geschäftsordnungen engten ein. Dabei ging viel von dem<br />

anfänglichen Enthusiasmus und der starken persönlichen Anteilnahme verloren. Dies führte<br />

weiter zu einer Abnahme der aktiven Mitglieder.<br />

Mit dem Ausbau von Einrichtungen mit MitarbeiterInnen ergab sich die Tatsache, dass große<br />

finanzielle Mittel auf Dauer notwendig werden. Diese wurden von der öffentlichen Hand<br />

verlangt. Die Bedeutung privater Spenden für die Einrichtungen trat zurück.<br />

In dieser zweiten Stufe der Entwicklung von Vereinigungen zugunsten Menschen mit<br />

geistiger Behinderung wurden (und werden auch heute) die Einrichtungen für Ausbildung,<br />

Arbeit und Wohnen von der öffentlichen Hand finanziert, zum Großteil unter der<br />

Trägerschaft der Vereinigungen. Dies ermöglichte einen Ausbau und Erweiterung dieser<br />

Aktivitäten, brachte aber zusätzliche Probleme für die Vereinigungen. Wolfensberger hat<br />

96


Gegenargumente gegen eine Trägerschaft von Interessensvereinigungen aufgeführt. Die<br />

wichtigsten davon sind:<br />

• Die Ziele der Einrichtung werden über die Ziele der Vereinigung gestellt.<br />

• Abnahme der Fähigkeit, schöpferische Verbesserungen und Veränderungen<br />

anzustreben.<br />

• Die Führungskräfte der Vereinigung werden von der Einrichtung zu stark<br />

ausgefordert.<br />

• Das Gleichgewicht zwischen den ehrenamtlichen FunktionsträgerInnen und<br />

angestellten MitarbeiterInnen ist schwer zu halten.<br />

• Abhängigkeit von FördergeberInnen verhindert die aktive Lobbyingtätigkeit für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung.<br />

• Die Glaubwürdigkeit als Interessensvertretung sinkt<br />

„Diese Entwicklung wiederum ist unvermeidbar, wenn die Vereinigung ein ausgebautes<br />

System von Einrichtungen unterhält“ (WOLFENSBERGER, 10).<br />

Wolfensberger fordert nunmehr als dritte Stufe der Entwicklung von diesen Vereinigungen<br />

den Rückzug aus der direkten Trägerschaft, dafür die modellhafte Entwicklung von<br />

Einrichtungen und die Mitarbeit in einem System der Sicherung der Qualität der<br />

Behindertenhilfe (vgl. WOLFENSBERGER, 29ff). Aus der Sicht des Verfassers kann man<br />

die von Wolfensberger gezeichnete Entwicklung in vielen ehemaligen Elterninitiativen<br />

nachverfolgen, es hat sich jedoch in Österreich und Deutschland die dritte Stufe nicht in<br />

dieser Art entwickelt. Wolfensberger übersieht, dass gerade aus der täglichen Arbeit in den<br />

Einrichtungen neue Anstöße und Ideen für neue Modelle und Weiterentwicklungen entstehen<br />

können. Diese Nähe zu den Problemen und deren Lösungen geht mit dem Rückzug aus der<br />

direkten Trägerschaft verloren, sodass die Forderung nach einer modellhaften Entwicklung<br />

praxisnah nicht erfüllt werden kann. Es ist fraglich, ob dieser Nachteil durch Mitarbeit in<br />

einem System der Sicherung der Qualität egalisiert werden kann.<br />

Der Interessensgegensatz zwischen dem Lobbying für Menschen mit Behinderung und damit<br />

verbundenen innovativen Ideen und Forderungen an die Fördergeber einerseits und der<br />

Interessenslage der Betreiber der Einrichtungen andererseits ist jedoch evident. Man versucht,<br />

diesen Konflikt durch organisatorische Trennung innerhalb der Vereinigung, die bis zur<br />

Aufteilung in getrennte Rechtspersonen geht, in den Griff zu bekommen. Ob das gelingt, ist<br />

noch offen.<br />

97


9.2 Sozial- und gesellschaftspolitische Funktion der Interessensvertretung<br />

Im Behindertenbereich lassen sich folgende Funktionen unterscheiden (vgl. BREUER, 307-<br />

313):<br />

• Die Ausbalancierungsfunktion geschieht in Form von ‚Interessensaggregation’ durch<br />

Bündelung von Anliegen von Menschen oder Menschengruppierungen, weiters von<br />

‚Interessensselektion’ durch Auswahl von Forderungen zu einem bestimmten<br />

günstigen Zeitpunkt und von ‚Interessensartikulation’ bei der Präsentation der<br />

konkreten Forderungen an die politischen Entscheidungsträger.<br />

• Die Vielzahl zersplitterter Sozialvereinigungen führt zur „Entpolitisierung“ in dem<br />

Sinne, dass die Konkurrenz um die Anteile des Sozialkuchens gemeinsame<br />

Anstrengungen zur Vergrößerung des gesamten Sozialkuchens verhindert.<br />

• Die Legitimationsfunktion wird dadurch erfüllt, dass Interessensvertretungen an der<br />

Gestaltung von Normen und Programmen Einfluss nehmen.<br />

• Eine Sozialisationsfunktion üben die freien Vereinigungen dadurch aus, dass sie ihren<br />

Mitgliedern die herrschenden Normen und Spielregeln vermitteln und sie zur<br />

Anpassung veranlassen.<br />

• Eine unmittelbare ökonomische Funktion ergibt sich dadurch, dass Vereinigungen in<br />

der beruflichen Eingliederung mitwirken und zum Teil als Arbeitgeber auftreten.<br />

9.3 Historische Entwicklung in Österreich seit 1945<br />

Nach der systematischen Vernichtung von Menschen mit einer geistigen Behinderung in der<br />

Zeit des Nationalsozialismus gab es 1945 nur wenige geistig behinderte Kinder. Erst als eine<br />

neue Generation heranwuchs, gab es eine relevante Anzahl von Kindern, die in der nächsten<br />

Phase als Jugendliche wiederum vor Problemen stand. Der Streit um Schulfähigkeit oder<br />

nicht und die Problematik des weiteren Weges nach dem Besuch der Sonderschulen und S-<br />

Klassen führte zu entsprechenden Initiativen von Eltern und SonderschullehrerInnen. Auch<br />

den Fachleuten war damals schon klar, dass es nachschulischer Einrichtungen bedurfte. Im<br />

Jahr 1955 erschien in der Fachzeitschrift „Österreichisches Wohlfahrtswesen“ ein Artikel<br />

einer Arbeitsgemeinschaft unter dem Vorsitz von Asperger. „Wir wissen, dass ein solches<br />

Kind entweder, wenn die Abwesenheit von daheim für viele Stunden des Tages – wie in der<br />

Schulzeit – nicht mehr gesichert ist, in eine Anstalt abgeschoben wird oder, selbst wenn es in<br />

98


der Geborgenheit der Familie leben kann, allmählich zum tierhaften Vegetieren absinkt, oder<br />

wenn dieser äußere Schutz nicht besteht, wird es von unverständigen und gefährdenden<br />

Händen preisgegeben“ (ASPERGER, zit. in STOKLASKA, 42).<br />

Zwei Vereinigungen waren in dieser Zeit in Österreich Wegbereiter für Arbeits- und<br />

Ausbildungsmöglichkeiten, ‚Jugend am Werk’ und die ’Lebenshilfe’. In den Achtziger- und<br />

Neunzigerjahren war es unter anderen dann der Verein ‚Integration Österreich’, der die<br />

schulische Integration gemeinsam mit engagierten LehrerInnen, BeamtInneen und<br />

SchulpolitikerInnen durchsetzen konnte.<br />

Bezüglich der Integration in den regulären Arbeitsmarkt spielten Interessensvertretungen<br />

direkt keine große Rolle, nicht übersehen werden darf jedoch die Wirkung der vielen<br />

individuellen Bemühungen, einen Arbeitsplatz durch eigene Initiative und Beziehungen zu<br />

ergattern. Indirekt, also im Zuge der Trägerschaft von Beschäftigungseinrichtungen und<br />

Mitarbeit bei neuen Gesetzeswerken sind diese Vereinigungen seit Jahren stark in die<br />

Bemühungen involviert. Insbesondere die Institutionen der ‚Geschützten Beschäftigung’<br />

werden seit mehr als zehn Jahren zumeist von Trägerorganisationen betrieben. Siehe dazu<br />

Kapitel zwölf.<br />

9.3.1 Jugend am Werk<br />

Schon 1930 wurde ‚Jugend in Not’ vom überparteilichen Jugendbeirat der Kammer für<br />

Arbeiter und Angestellte begründet – als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise 1929. Mit<br />

entsprechenden Einrichtungen wurden Jugendliche angesprochen, um sie dem negativen<br />

Einfluss der Straße zu entziehen. Nach der Auflösung von ‚Jugend in Not’ und den<br />

Beschäftigungsgruppen ‚Jugend am Werk’ im Jahre 1938 wurde 1945 ‚Jugend am Werk’ von<br />

der Gemeinde Wien wiederum gegründet, um jungen Menschen eine Überbrückung zwischen<br />

Schulabgang und einer Lehr- oder Arbeitsstelle zu ermöglichen. Auch beim Wiederaufbau<br />

Wiens wurde stark mitgearbeitet.<br />

Erst um 1950 konzentrierte man sich immer mehr auf Jugendliche, die<br />

Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder den durchschnittlichen Anforderungen einer<br />

Ausbildung in der freien Wirtschaft nicht gewachsen sind. „Da sich dieses Personenkreises<br />

außer ‚Jugend am Werk’ niemand annimmt, wird speziell für diese jungen Menschen eine<br />

geeignete Ausbildungsvariante konzipiert“ (50 JAHRE JUGEND AM WERK, 14). So<br />

entstanden 1958 die ersten Arbeitsgruppen für gehirngeschädigte Jugendliche.<br />

99


Im Laufe der Jahre wurde diese Organisation erheblich ausgebaut, insbesondere im Bereich<br />

von Werkstätten und Ausbildungsstätten, aber auch im Bereich Wohnen arbeitete man ab<br />

1984 intensiv und ist heute beispielgebend auch für andere Bundesländer bei der Entwicklung<br />

von integrativen Wohnformen. ‚Jugend am Werk’ war auch bei der Gründung der<br />

österreichischen ‚People First’ Bewegung im Jahre 2000 aktiv beteiligt. Diese aus den USA<br />

kommende Bewegung wird im Punkt 9.5 eingehender behandelt.<br />

9.3.2 Lebenshilfe Österreich<br />

Eltern von geistig behinderten Kindern und PädagogInnen gründeten Vereine in den<br />

Bundesländern, um auf die Anliegen ihrer Kinder aufmerksam zu machen. Viele Ideen und<br />

den Namen übernahm man von der 1958 in Marburg gegründeten deutschen Organisation,<br />

mit der man auch heute noch eng verbunden ist. Die Gründungen erfolgten binnen einem<br />

Jahrzehnt, beginnend mit der Steiermark 1960 bis zur Gründung der Lebenshilfe<br />

Oberösterreich 1969. Eine gemeinsame österreichweite Interessensgemeinschaft wurde 1963<br />

gebildet, insbesondere, um eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu ermöglichen. „Die nach dem<br />

Krieg eingerichteten Klassen für ‚schwerstbehinderte Kinder’ nahmen ‚bildungsunfähige<br />

Kinder’ auf, deren Förderung sehr erfolgreich verlief. Diese Erfahrungen sind<br />

ausschlaggebend bei der Gründung der Lebenshilfe im Zusammenwirken von Eltern und<br />

Sonderschullehrern“ (BRUCKMÜLLER, 4). Es wurde erreicht, dass der Begriff der<br />

‚Bildungsunfähigkeit’ aus dem österreichischen Schulrecht entfernt wurde.<br />

Die ersten Aktivitäten dieser Vereinigungen für die Zeit nach der Schule waren die Errichtung<br />

von Werkstätten, um den von der Arbeitsgruppe Asperger oben skizzierten Perspektiven zu<br />

entgehen. Die nächsten großen Aktionen betrafen ab 1969 den Bereich Wohnen. In Sollenau<br />

in Niederösterreich wurde ein komplettes ‚Dorf’ gebaut. Als Interessensvertretung für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung hat sich Lebenshilfe weitere besondere Verdienste<br />

erworben, diese Vereinigung ist auch heute noch die primäre Interessensvertretung für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere mit höheren Behinderungsgraden.<br />

International verankert ist Lebenshilfe schon seit 1965 durch den Beitritt zur ‚Internationalen<br />

Liga von Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung (ILSMH)’. Im Laufe der<br />

Jahre entwickelte sich Lebenshilfe neben ihrer Funktion als Interessensvertretung zu einem<br />

der bedeutendsten Anbieter von unterschiedlichen Dienstleistungen.<br />

100


9.4 Spannungsbogen der Vereinigungen zwischen Interessensvertretung<br />

und Trägerfunktion<br />

Eine Unterscheidung zwischen ‚freien Vereinigungen’, wie im ersten Punkt dieses Kapitels<br />

verstanden und den Einrichtungen der Wohlfahrt, die in größere Institutionen eingebunden<br />

sind, ist schwierig und im Hinblick auf die vorliegende Arbeit nicht relevant. In die<br />

Behindertenbetreuung eingebunden sind Organisationen kirchlichen Ursprungs (Caritas und<br />

Diakonie), aber auch politischen Parteien zugehörige Organisationen (Volkshilfe,<br />

Heimatwerk). Diese und weitere große Organisationen, wie zum Beispiel Rotes Kreuz,<br />

Arbeitersamariterbund, Zivilinvalidenverband oder in Oberösterreich das Institut Hartheim,<br />

stehen neben Organisationen der öffentlichen Hand (wie zum Beispiel die beruflichen<br />

Rehabilitationszentren) und neben einer Vielzahl kleinerer und mittlerer Organisationen als<br />

Träger von Maßnahmen im gegenseitigen Wettbewerb. Auftrags- und Fördergeber sind je<br />

nach Maßnahme Bund oder Land und zum Teil auch die Gemeinden.<br />

Aus dieser Doppelfunktion, einerseits als Vertreter der Interessen einer bestimmten Gruppe<br />

gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere den Behörden und Fördergebern gegenüber und<br />

andererseits als Bewerber um und Betreiber von Maßnahmen der gleichen Stellen ergeben<br />

sich Zielkonflikte. Dies ist oben schon mit Bezug auf die Ausführungen von Wolfensberger<br />

angedeutet worden. Es ist problematisch, einerseits zu fordern und zu kritisieren und<br />

andererseits im Auftrag dieser kritisierten Stellen Funktionen zu erfüllen. Zusätzlich sieht die<br />

Erfüllung von Forderungen aus der Sicht von Organisationen, die selbst Maßnahmen<br />

organisatorisch umsetzen, oft anders aus, als die von Interessensvertretungen, die keine<br />

Restriktionen aus dieser Funktion im Hinterkopf haben. Eine solche Problematik ergibt sich<br />

zum Beispiel für Organisationen mit eigenen Strukturen, wie zum Beispiel Werkstätten, wenn<br />

es darum geht, Projekte wie zum Beispiel ‚Outplacements’ (vgl. Kapitel 11.9.3) in<br />

Oberösterreich umzusetzen.<br />

9.5 Die People First-Bewegung<br />

Diese Bewegung ist eine Selbstbestimmungsbewegung für Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten, es gibt sie in den USA seit 1974 und ist in Österreich etwa acht Jahre<br />

alt. Die zentrale Forderung der Mitglieder, die sich selbst als ‚Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten’ bezeichnen ist, dass man sie zuerst als Menschen und nicht als<br />

‚Geistigbehinderte’ sieht. Im Hinblick auf Arbeit und Beruf stellt People First folgende<br />

101


Forderungen auf, die eine klare Zukunftsvision darstellen, aber auch den Unterschied zur<br />

gelebten Realität aufzeigen (vgl. PEOPLE FIRST):<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen selbst bestimmen, welchen Beruf sie<br />

lernen. Sie müssen bestimmen, wo sie den Beruf lernen.<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen zum Beispiel auch in Werkstätten für<br />

behinderte Menschen ausgebildet werden dürfen. Die Ausbildung muss anerkannt<br />

sein.<br />

• Werkstätten für behinderte Menschen dürfen nicht für immer sein. Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten müssen auf dem regulären Arbeitsmarkt arbeiten dürfen.<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen auf dem regulären Arbeitsmarkt die<br />

Unterstützung bekommen, die sie zum Arbeiten brauchen.<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen selbst bestimmen, was sie arbeiten wollen.<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sein. Sie müssen die gleichen Rechte haben wie<br />

nicht behinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.<br />

• Menschen mit Lernschwierigkeiten müssen in Werkstätten für behinderte Menschen<br />

Mitbestimmungsrechte haben. Mitwirkung reicht nicht. Werkstatträte müssen<br />

Mitbestimmungsrechte haben.<br />

• Es muss für Menschen mit Lernschwierigkeiten in allen Werkstätten für behinderte<br />

Menschen die gleichen Regeln für den Lohn geben. Es muss genug Lohn geben. Wir<br />

wollen nicht von Sozialhilfe abhängig sein.<br />

Die Kluft zwischen diesen Forderungen und der gelebten Realität ist evident, auch wenn<br />

laufend daran gearbeitet wird, sie zu verkleinern.<br />

102


10. EINRICHTUNGEN DES GESCHÜTZTEN ARBEITSMARKTES<br />

Bis zur Einführung der verschiedenen Maßnahmen der unterstützten Beschäftigung zur<br />

Jahrtausendwende war die Karriere von Menschen mit Behinderung relativ starr<br />

vorgezeichnet, soweit nicht direkte Bemühungen um einen Job ohne Unterstützung von<br />

Institutionen erfolgreich waren:<br />

• Nach der Installierung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) war bei<br />

erfolgreichen Rehabilitationsmaßnahmen und zum Teil entsprechenden finanziellen<br />

Förderungen ein Job im allgemeinen Arbeitsmarkt der ideale Abschluss für<br />

‚arbeitsfähige’ Menschen mit Behinderung, für die der Bund nach dem BEinstG<br />

zuständig war.<br />

• Soweit Menschen mit Behinderung ausreichend qualifiziert waren und einen<br />

Einstellungsschein nach dem BEinstG vorweisen konnten, aber keine Chance auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt hatten, bestand die Chance zu einem Job in geschützten<br />

Werkstätten des Bundes (heute ‚Integrative Betriebe’ genannt), die in Kapitel 10.2<br />

behandelt werden. Dies war für Menschen mit Lernschwierigkeiten nur in<br />

Ausnahmesituationen möglich, die Anforderungen waren und sind auch heute zumeist<br />

zu hoch. Die Sonderstellung des Landes Vorarlberg wird in einem späteren Kapitel<br />

eingehender behandelt.<br />

• Soweit beides nicht möglich war, wurden die Menschen mit Behinderung,<br />

insbesondere geistiger Behinderung, in Landesmaßnahmen der<br />

Beschäftigungstherapie eingegliedert, die in Kapitel 10.1. beschrieben werden. Von<br />

vornherein gehören Menschen mit Behinderung, die nicht eine Restleistungsfähigkeit<br />

von mindestens fünfzig Prozent attestiert erhalten, in die Kompetenz des Landes<br />

(siehe Kapitel 11.7). Eine Befragung der zuständigen Sozialabteilungen der Länder hat<br />

ergeben, dass in Summe etwa 17.000 Menschen in diesen Einrichtungen beschäftigt<br />

sind (vgl. KOENIG 2008, 78).<br />

„Die Zuordnung zu Bundes- oder Landeszuständigkeit erfolgt freilich nicht durch die<br />

Wahlmöglichkeit der Betroffenen; ausschlaggebend ist die Unterscheidung in<br />

Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit, wie sie im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz<br />

(§273) vorgenommen wird. Ein im Rahmen einer primär medizinischen Untersuchung<br />

festgestellter Grad von mind. 50% an (Rest-)Leistungsfähigkeit dient dazu, Menschen einer<br />

der beiden Kategorien zuzuweisen. Ursprünglich als arbeitsrechtlicher Schutzmechanismus<br />

für versicherte ArbeitnehmerInnen gegenüber im Laufe des (Arbeits-)Lebens erworbenen<br />

103


Behinderungen eingeführt, bildet er gegenwärtig die Grundlage für die Konstituierung der<br />

Zielgruppe der Beschäftigungstherapiewerkstätten und somit für die Separation von<br />

Menschen mit Beeinträchtigungen.“ (KÖNIG, 77) Siehe dazu auch die Ausführungen im<br />

Kapitel 5.3.6.<br />

Die berufliche Partizipation von Menschen mit einer intellektuellen Behinderung in<br />

Österreich soll Gegenstand eines Forschungsprojektes der Universität Wien von 2008 bis<br />

2011 werden – ein Hinweis, wie aktuell dieses Thema ist.<br />

10.1 Die Beschäftigungstherapie in der Werkstätte für Behinderte<br />

10.1.1 Historische Entwicklung<br />

Wie bereits in Kapitel neun dargestellt, wurden – analog zu anderen europäischen Staaten –<br />

Anfang der Sechzigerjahre in Österreich autonome Vereine aus Elternvereinigungen<br />

gegründet, allen voran die Lebenshilfe. Diese haben sich besonders für Beschäftigungs- und<br />

Wohnungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung engagiert. Die Ursprünge<br />

liegen in den traditionellen psychiatrischen Anstalten, in denen einfache handwerkliche<br />

Arbeiten bis hin zu hauswirtschaftlichen Versorgungstätigkeiten der Anstalten organisiert<br />

wurden.<br />

Heute arbeitet eine Vielzahl von Trägerorganisationen im Auftrag der jeweiligen<br />

Landesregierung, die die Finanzierung aufgrund des gesetzlichen Auftrages mit vereinbarten<br />

Tagsätzen übernimmt. Wie bereits oben erwähnt, sind die Länder subsidiär für jene Menschen<br />

mit Behinderung zuständig, die nach der Definition des BEinstG als nicht berufsfähig<br />

eingestuft worden sind. Vom Land Oberösterreich werden diese Maßnahmen der ‚Hilfe durch<br />

Beschäftigung’, seit Geltung des Chancengleichheitsgesetztes ‚Fähigkeitsorientierte<br />

Beschäftigung’ genannt, mit ‚Tagsätzen’ finanziert, koordiniert und entsprechend mit<br />

Rahmenrichtlinien ausgestattet (vgl. dazu AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG 2003).<br />

104


10.1.2 Charakteristik, Grundsätze und Ziele<br />

Ziel der Beschäftigungstherapie ist<br />

• „Ein ‚Tätig sein’ im Rahmen einer als sinnvoll empfundenen Arbeit und<br />

Beschäftigung.<br />

• Ein Vermitteln und Erhalten von sozialen, persönlichen und fachlichen Kompetenzen.<br />

• Ein Ermöglichen von sozialem Austausch und Identitätsentwicklung.<br />

• Eine soziale Integration innerhalb der Einrichtung.<br />

• Ein Erleben von Gruppenzugehörigkeit“ (LAND OBERÖSTERREICH, Sozialbericht<br />

2008, 52).<br />

Beschäftigungstherapieeinrichtungen oder ‚Werkstätten für Behinderte’ wie sie in<br />

Deutschland bezeichnet werden, haben mehrere Aufgaben zu erfüllen. Sie bieten den<br />

betroffenen Menschen die Möglichkeit, nach Beendigung der Schule außerhalb der privaten<br />

Wohnung einer strukturierten Arbeit im Sinne eines ‚normalen’ Lebens nachzugehen. Die<br />

trostlosen Alternativen, nämlich zu Hause die Zeit totzuschlagen oder die Unterbringung in<br />

einer Anstalt, waren sicherlich die stärkste Motivation der initiativen Elternvereinigungen.<br />

Zusätzlich bieten diese Einrichtungen auch durch entsprechende Therapien Förderungen zur<br />

Verbesserung von Eigenständigkeit, emotionaler Stabilität und sprachlicher und kognitiver<br />

Fähigkeiten (vgl. BEISTEINER, 150). Sie sind demnach „gleichzeitig<br />

Rehabilitationseinrichtung mit dem Ziel der Einmündung der betreuten Behinderten auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt und – dazu parallel – besonderer Arbeitsmarkt für<br />

Schwerbehinderte“ (BRACKHANE, 40).<br />

Es gibt Schwerpunkte entweder in Richtung Fachwerkstätten oder reiner<br />

Beschäftigungstherapie. Zum großen Teil werden Fertigungs- und Verpackungsarbeiten als<br />

Auftragsarbeiten für die Industrie durchgeführt oder Dinge in Eigenproduktion hergestellt, die<br />

zu bestimmten Gelegenheiten direkt verkauft werden (vgl. SCHABMANN/KLICPERA, 11).<br />

Es gibt weiters spezielle Außenarbeitsgruppen, wie zum Beispiel im Gemeindebereich, wo<br />

Gartenanlagen gepflegt werden (vgl. BRUCKMÜLLER, 4). In den letzten Jahren wird<br />

verstärkt versucht, Beschäftigte in den Auftragsbetrieben arbeiten zu lassen, ohne allerdings<br />

den rechtlichen Status zu verändern. Diese ‚Integrative Beschäftigung’ wird in<br />

Oberösterreich in den nächsten Jahren besonders stark forciert. Sie bietet insbesondere<br />

• ein Begleiten durch Außenorientierung der Arbeit,<br />

• ein Vermitteln und Erhalten von sozialen, persönlichen und tätigkeitsbezogenen<br />

Kompetenzen im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Kontext und<br />

105


• eine Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen (soziale, funktionale und<br />

räumliche Integration) an (vgl. LAND OBERÖSTERREICH, Sozialbericht 2008, 52).<br />

Finanziert werden die Einrichtungen von den Ländern mit Tagsätzen auf der Basis der<br />

entsprechenden Sozialhilfegesetze, ergänzt von Spenden, Eigenerlösen vom Verkauf der<br />

gefertigten Produkte und Kostenbeiträgen der unterhaltspflichtigen Personen. Eine<br />

Entlohnung erfolgt nur durch ein Taschengeld, die Höhe schwankt zwischen monatlich 20<br />

und 100 Euro, je nach Einrichtung. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, damit auch kein<br />

Pensionsanspruch, krankenversichert sind die Klienten meist über die Eltern. Unabhängig<br />

davon betrachten die Klienten ihre Arbeit nicht als Therapie, sondern als Arbeit in ihrer<br />

Arbeitsstätte. Klienten und ihre Angehörigen stellen permanent Forderungen nach einem<br />

angemessenen Entgelt und entsprechender Unfall- und Sozialversicherung. Siehe dazu die<br />

entsprechende Forderung der People First Gruppe, aber auch die Lebenshilfe hat diesen Punkt<br />

wieder in seinen Forderungen an die neue Regierung ab 2009 aufgenommen.<br />

Die Zahl der Klienten steigt ständig, sie ist in Oberösterreich allein seit 1997 bis 2007 von<br />

1884 Personen im Jahre 1997 auf 2913 Personen im Jahre 2007 gestiegen (vgl. LAND<br />

OBERÖSTERREICH, Sozialbericht 2001 und 2008).<br />

10.1.3 Probleme, Zielkonflikte und Interessenskollisionen<br />

Beschäftigungstherapie-Einrichtungen sind sehr oft groß und in Zentren. Das bedeutet, dass<br />

entweder weite Fahrtstrecken in Kauf genommen werden, oder Wohnplätze dazu eingerichtet<br />

werden, was wiederum dem Normalisierungsprinzip widerspricht.<br />

Ein weiterer Grundkonflikt besteht dadurch, dass Beschäftigung einerseits als therapeutisches<br />

Mittel eingesetzt wird, andererseits aber auch betriebswirtschaftliche<br />

Rentabilitätsüberlegungen eine Rolle spielen. Daraus resultierende Leistungsanforderungen<br />

sind oftmals mit therapeutischen Zielsetzungen nicht vereinbar. Die Diskussion über die<br />

Dominanz der Pflege und Betreuung gegenüber der Betriebswirtschaft dauert bis heute an.<br />

Laufende Verbesserungsvorschläge gibt es, von der Institutionalisierung verschiedener Typen<br />

mit mehr oder weniger Betriebswirtschaft bis zur Möglichkeit der Kooperationen ganzer<br />

Gruppen mit der Wirtschaft im Zuge von Arbeitskräfteüberlassung (siehe Kapitel 11.9.3).<br />

Auch bezüglich der Größe der Betriebe bestehen Gegensätzlichkeiten, Kleingruppen sind<br />

therapeutisch vorteilhafter, während große Betriebe meist betriebswirtschaftlich rationeller<br />

geführt werden können.<br />

106


Klicpera/Innerhofer fassen die Kritik von Experten und Betroffenen (vgl.<br />

KLICPERA/INNERHOFER, 50) in folgenden Punkten zusammen:<br />

• Es werden überwiegend unqualifizierte Arbeiten ausgeführt.<br />

• Aufträge für die Industrie gibt es nur zu ungünstigen Bedingungen, auch als<br />

Lückenfüller.<br />

• Die Führung erfolgt zu wenig nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten.<br />

• Entlohnung ist schlecht, der rechtlicher Status ungenügend.<br />

• Förderung erfolgt oftmals nicht oder zu wenig.<br />

• Segregation erfolgt statt Integration.<br />

• Auftrag der Rehabilitation wird in der Praxis nicht erfüllt, zu geringer Prozentsatz.<br />

Eine Durchlässigkeit für Klienten von Beschäftigungstherapie-Einrichtungen in die<br />

geschützte Werkstätte oder gar auf einen Arbeitsplatz in der Wirtschaft ist äußerst gering.<br />

Obwohl gemäß einer Untersuchung von Schabmann/Klicpera nach Meinung von<br />

Werkstattleitern etwa 8 Prozent dazu bereit und in der Lage wären, waren es nur 4 Prozent,<br />

die in Berufe außerhalb der Werkstätte gewechselt haben (vgl. SCHABMANN/KLICPERA,<br />

12). Auch in Deutschland ist die Situation ähnlich, nach Einschätzung der dortigen<br />

Lebenshilfewerkstätten könnten drei 3,5 bis 12,9 Prozent auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

arbeiten, während es in der Realität 0,3 bis 0,6 Prozent sind (vgl. DALLFERTH, 36).<br />

Die Durchlässigkeit ist nach den Angaben der Lebenshilfe noch wesentlich geringer. „Kaum<br />

0,3% der in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten können die WfB (Werkstatt für<br />

Behinderte, Anm. des Verfassers) in Richtung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgreich<br />

verlassen (Stand 1991). Hierbei liegt der Anteil der vermittelten Menschen mit geistiger<br />

Behinderung von den 0,3% noch bei weniger als 20%.“ (LEBENSHILFE, 2)<br />

Untersuchungen in Deutschland haben jedoch ergeben, dass bei einem entsprechenden<br />

Einsatz von Integrationsfachdiensten (in Österreich Arbeitsassistenzen) die Quote durchaus<br />

wesentlich erhöht werden kann (siehe SCHARTMANN/ROHDE).<br />

Ein Haupthindernis für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt neben der<br />

Problematik der Entsprechung der Anforderungen der Arbeitgeber ist sicherlich der zu<br />

erwartende Verlust der Sozialleistungen bei Übertritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Falls<br />

der Wechsel schief geht, ist ein Zurückkehren kaum möglich, die Klienten tappen in die<br />

‚Beihilfenfalle’. Es gibt in der Zwischenzeit in einigen Bundesländern, vor allem in Wien,<br />

interne Regelungen, die eine solche tragische Automatik verhindern, aber eine gesetzliche<br />

Lösung existiert bis heute nicht (vgl. ÖKSA 2008, Vortrag Werner Schuster).<br />

107


Ein weiteres Problem existiert dadurch, dass Menschen mit Behinderung, die durchaus fähig<br />

für einen Arbeitsplatz ‚draußen’ gewesen wären, nach einigen Jahren in der<br />

Beschäftigungstherapie dies nicht mehr schaffen und meist auch nicht mehr wollen (vgl.<br />

ANGLEITNER, 63). Eine weitere Untersuchung aus dem Jahr 2008 in Wien hat gezeigt, dass<br />

das Betreuungspersonal „eine Beschäftigung der NutzerInnen am allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

weder für erstrebenswert noch – selbst unter idealen Bedingungen – für realisierbar“<br />

(PATERNO, 122) halten. Experten empfehlen daher, den Übergang von der Schule möglichst<br />

direkt in ein Ausbildungsverhältnis anzustreben und nicht über den Umweg einer<br />

beschäftigungstherapeutischen Werkstätte.<br />

Das Entscheidungsverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung war Gegenstand einer<br />

empirischen Untersuchung in Deutschland im Jahr 2005 (vgl. JOCHEN, 52f). Nach dieser<br />

Untersuchung gab es drei Gruppen von Interessenten:<br />

• Die erste Gruppe waren jene, die sich mit dem Status ‚Behindert’ nicht identifizieren<br />

können und dem auf diese Weise zu entkommen suchen.<br />

• Die zweite Gruppe will sich und gewissen Bezugspersonen ‚beweisen’, dass sie es<br />

schaffen. Leider führt dies oft zu Selbstüberschätzungen und Rückkehr.<br />

• Die dritte Gruppe sind die, die über ihre Auswahl froh sind und einfach ‚dabei sein’<br />

wollen. Auch hier ist die Rückkehrwahrscheinlichkeit sehr hoch.<br />

Es besteht auch die Problematik, dass KlientInnen der Beschäftigungstherapie, die jahrelang<br />

zu wenig gefordert werden, im Alter schneller abbauen und zu Pflegefällen werden.<br />

Die überragende Bedeutung dieser Beschäftigungsform für Menschen mit geistiger<br />

Behinderung ist jedoch unabhängig von jeder Kritik evident, insbesondere dann, wenn die<br />

Alternativen dazu im historischen Rückblick gesehen werden. Die Klienten selbst fühlen sich<br />

in diesem geschützten Rahmen zumeist wohl (vgl. dazu ANGLEITNER, 55).<br />

10.2 Die ‚Integrativen Betriebe’ (Geschützte Werkstätten nach<br />

Bundesgesetz)<br />

10.2.1 Historische Entwicklung<br />

Das Konzept der ‚Geschützten Werkstätten’ des Bundes geht zurück auf das Jahr 1977 und<br />

wird nach dem damaligen Sozialminister Weißenberg benannt. Trotz dieses einheitlichen<br />

Konzepts haben sich die regionalen ‚Geschützten Werkstätten’ unterschiedlich entwickelt. Es<br />

108


gibt in Österreich in jedem Bundesland außer Vorarlberg ‚Geschützte Werkstätten’, zum Teil<br />

mit mehreren Betriebsstätten. Alle diese Betriebe werden heute als ‚Integrative Betriebe’<br />

bezeichnet. Die Umbenennung auf den Namen ‚Integrative Betriebe’ erfolgte nicht zuletzt<br />

deshalb, um in der Konkurrenz zu anderen Betrieben nicht mit dem ‚Behindertenstigma’<br />

behaftet zu sein.<br />

Vorarlberg hat einen eigenen Weg gewählt, auf den später noch zu kommen sein wird. Die<br />

Diskussion, wer den besseren Weg gewählt hat, dauert bis heute an.<br />

Fast in allen westeuropäischen Ländern wurden in dieser Zeit ‚Geschützte Werkstätten’<br />

errichtet, wie in der Bundesrepublik Deutschland, Schweiz, Niederlande und Schweden (vgl.<br />

KLICPERA/INNERHOFER, 47f), allerdings sind sie mit Österreich nicht direkt vergleichbar,<br />

auch nicht von der Größenordnung. „Im skandinavischen Raum etwa sind die geschützten<br />

Werkstätten um bis zu fünfzig Mal größer konzipiert als in Österreich“ (SINKOVITS, 162).<br />

Die Bedeutung der ‚Geschützten Werkstätten’ ist nicht zu unterschätzen, wenngleich die Zahl<br />

ihrer Beschäftigten in Österreich nur etwa 2% der begünstigten Behinderten ausmacht.<br />

Die Entwicklung der Zahl der Mitarbeiter mit Behinderung ist nachstehender Tabelle zu<br />

entnehmen.<br />

Abbildung 14: Beschäftigte in Geschützten Werkstätten<br />

Quelle: BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1997, 2<br />

Im Jahr 2006 waren über 1500 Menschen mit Behinderung in den acht integrativen Betrieben<br />

Österreichs beschäftigt (vgl. BUNDESSOZIALAMT, Geschäftsbericht 2006, 20).<br />

In einer Untersuchung des Instituts für Berufs- und Erwachsenenbildung in Linz aus dem<br />

Jahre 1997 wurden die Mitarbeiter nach der Behinderungsart unterschieden. In dieser<br />

Untersuchung wurden die Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung von den<br />

109


Führungskräften als „Problemgruppen“ geschildert. Das Leistungsniveau ist tatsächlich für<br />

diese schwieriger erreichbar.<br />

Abbildung 15: Stärkste Behinderungsart in Geschützte Werkstätte GmbH<br />

Quelle: BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1997, 16<br />

10.2.2 Charakteristik, Grundsätze und Ziele<br />

Im Unterschied zu Einrichtungen der Beschäftigungstherapie dominieren in den ‚Integrativen<br />

Betrieben’ die betriebwirtschaftlichen Zielsetzungen und die Nutzung der Arbeitskraft vor<br />

dem beschützenden Argument. Grundsätzlich beabsichtigten ‚Integrative Betriebe’ die<br />

Eingliederung von befähigten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, sie bieten aber primär für<br />

jene, die das (noch) nicht schaffen, einen Arbeitsplatz. In diesem Sinne stellten sie ein<br />

„Bindeglied zwischen dem allgemeinen Arbeitsmarkt, den Ausbildungseinrichtungen und den<br />

Beschäftigungstherapie-Einrichtungen“ (BEISTEINER, 160) dar, wobei eine Durchlässigkeit<br />

vorgesehen war und im Konzept gefordert wurde. So sah man und sieht man heute noch die<br />

‚Integrativen Betriebe’ als Ersatzlösung für das Faktum, dass Menschen mit Behinderung<br />

auch unter Einsatz aller finanziellen und technischen Unterstützungen nicht am regulären<br />

Arbeitsmarkt unterzubringen sind. In der Realität werden die Forderungen nach<br />

110


Durchlässigkeit nicht erfüllt, in der Diskussion wird diese Forderung in Frage gestellt (vgl.<br />

BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1994,54ff).<br />

Die Finanzierung erfolgt aus Eigenleistungen und Leistungen aus dem Ausgleichstaxfonds,<br />

weiters von der Arbeitsmarktverwaltung und dem jeweiligen Land.<br />

Die Betriebe stehen im allgemeinen Markt in Konkurrenz zu anderen Betrieben und müssen<br />

sich ihre Aufträge von dort holen. Die MitarbeiterInnen haben einen Arbeitsvertrag, erhalten<br />

Lohn und sind sozialversichert. Darüber hinaus erhalten sie medizinische, soziale,<br />

heilpädagogische und psychologische Betreuung.<br />

10.2.3 Probleme, Zielkonflikte und Interessenskollisionen<br />

Die BewerberInnen als MitarbeiterInnen einer geschützten Werkstätte haben einen<br />

zweifachen Selektionsmechanismus durchzustehen. Zuerst wird die Zugehörigkeit zum Kreis<br />

der begünstigten Behinderten gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verlangt, also<br />

ein ‚Grad der Behinderung’ von mindestens fünfzig Prozent. Weiters wird noch eine<br />

Leistungsfähigkeit von wenigstens fünfzig Prozent einer ‚Normalleistung’ gefordert. Das<br />

bedeutet, dass Menschen mit einer Behinderung unter fünfzig Prozent nicht aufgenommen<br />

werden können, auch wenn sie leistungsmäßig mehr als fünfzig Prozent erbringen (vgl.<br />

ÖSTERLE 1991, 18f). Dieser Teil der Menschen mit Behinderung kann an diesen<br />

Maßnahmen nicht teilnehmen. Dies betrifft insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten,<br />

die in vielen Fällen nicht den geforderten Grad der Behinderung von fünfzig Prozent<br />

erreichen, oder auch Menschen, die einen Feststellungsbescheid scheuen, weil sie den<br />

Stigmatisierungseffekt fürchten. „Es wäre daher sinnvoll, das Maß ‚Grad der Behinderung’ zu<br />

überdenken und derart zu reformieren, dass auch geistige und psychische Behinderungen<br />

adäquat abgebildet werden können und deren Dynamik entsprechen“<br />

(BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1996).<br />

Ein weiteres Problem und auch Kritikpunkt ist, wie schon oben erwähnt, die mit drei Prozent<br />

zu geringe Durchlässigkeit Richtung erster Arbeitsmarkt, wobei es sich dabei „nicht um einen<br />

gezielten Wechsel in andere Unternehmen, sondern um den auch sonst üblichen<br />

Arbeitnehmerwechsel“ (BLUMBERGER, 50) handelt. „Es ist jedenfalls eine Tatsache, dass<br />

die im Weißenberg-Konzept geforderte Zielsetzung nach vorrangiger Eingliederung der<br />

Behinderten in den offenen Arbeitsmarkt nicht erreicht wurde“ (SINKOVITS, 168). Können<br />

für die geringe Durchlässigkeit bei Einrichtungen der Beschäftigungstherapie die Argumente<br />

der Stärke der Behinderung noch akzeptabel sein, so sind im Falle von ‚Integrativen<br />

111


Betrieben’ andere Faktoren in starkem Maße ausschlaggebend. ‚Integrative Betriebe’ stehen<br />

im Spannungsfeld, einerseits die Mitarbeiter für den ersten Arbeitsmarkt zu befähigen und sie<br />

dann auch dorthin zu vermitteln und andererseits, selbst in der freien Wirtschaft tätig, ihre<br />

besten Mitarbeiter und Garanten der Produktivität wegschicken zu müssen. In dieser<br />

Diskussion wird von Seiten der Werkstättenleiter immer wieder auf die geringe Bereitschaft<br />

der Wirtschaft verwiesen.<br />

Unabhängig davon ist durchaus argumentierbar, dass der Wunsch auf einen Arbeitsplatz in<br />

der freien Wirtschaft nicht so groß ist, wenn man dafür den gesicherten und qualitätsvoll<br />

betreuten Arbeitsplatz mit allen Sozialleistungen in den ‚Integrativen Betrieben’ opfern muss.<br />

Dies, zumal in vielen Fällen die Entlohnung am freien Arbeitsmarkt nicht so attraktiv ist, dass<br />

man deswegen wechseln möchte, manchmal ist der Posten in der Wirtschaft sogar schlechter<br />

bezahlt und dazu noch unsicherer. Weiters erleben die Beschäftigten die ‚Integrativen<br />

Betriebe’ nicht als Ghetto, sondern sie befinden sich nach diskontinuierlichen<br />

Arbeitsbiografien erstmals in einem stabilen Arbeitsverhältnis, durch das auch finanzielle und<br />

private Probleme lösbar erscheinen (vgl. BLUMBERGER, 50). Die Kritik kann auch an<br />

dieser ‚künstlichen’ Normalität ansetzen, weiters auch daran, ob tatsächlich alle<br />

Möglichkeiten zur Eingliederung in den ersten Arbeitsplatz unternommen wurden –<br />

insbesondere, wenn man das Vorarlberger Modell des ‚Supported Employment’ als Vergleich<br />

heranzieht.<br />

Probleme schafft auch die wirtschaftliche Stellung auf dem Markt. Selbst immer im<br />

Lohnfertigungssektor tätig und zum größten Teil manufakturartig organisiert, steht man in<br />

direkter Konkurrenz zu moderneren Techniken und Maschinen, denen man nicht schnell<br />

genug folgen kann. Eine Lösung wäre eine verstärkte Marketingorientierung mit eigenen<br />

Produkten oder zumindest neuen technischen Produktionsbedingungen. Dies steht nach<br />

Ansicht des Verfassers nicht im Gegensatz zum sozialen Auftrag von ‚Integrativen<br />

Betrieben’, weil damit nicht zwingend humane Interessen vernachlässigt werden müssen.<br />

10.3 Die ‚Geschützte Werkstätte’ laut Landesgesetz<br />

In Oberösterreich, Wien und zum Teil auch in Salzburg hat man versucht, eine Lösung für<br />

jene Personen zu finden, die nicht in ‚Integrativen Betrieben’ unterkommen können.<br />

Gemeinsam mit Eltern, Land und Arbeitsmarktverwaltung wurde erreicht, die Lücke<br />

zwischen Beschäftigungstherapie und Integrativen Betrieben zu schließen für Klienten, die<br />

aus der strengen Definition des BEinstG herausfallen und damit in ‚Integrativen Betrieben’<br />

112


nicht unterkommen, aber in einer Maßnahme der Beschäftigungstherapie unterfordert wären.<br />

In einer ‚Geschützten Werkstätte’ arbeiten Menschen, die weniger als 50% einer<br />

Normalleistung erbringen können. Der Träger finanziert einen Teil des Aufwandes durch den<br />

Erlös aus der Produktion, das Ziel sind dreißig Prozent. Die KlientInnenen sind nicht in einem<br />

Arbeits-, sondern in einem unbefristeten Klientenverhältnis, jedoch an der<br />

Geringfügigkeitsgrenze sozialversichert und sie erhalten ein ‚Gehalt’, das so konzipiert ist,<br />

dass es andere Förderungen nicht stoppt.<br />

„Die Geschützte Arbeit bietet dazu Produktions- oder Dienstleistungsbetriebe (Geschützte<br />

Werkstätten), welche dem gemeinnützigen Zweck dienen und/oder begleitende<br />

Personalüberlassung (Geschützter Arbeitsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes =<br />

Arbeitsbegleitung)“ (LAND OBERÖSTERREICH, Sozialbericht 2008, 55).<br />

Die Zahl der Teilnehmer an dieser Maßnahme stagniert derzeit bei etwa 480 MitarbeiterInnen<br />

(vgl. ebd.).<br />

Es wurde empfohlen, rechtliche Grundlagen für alle Bundesländer zu schaffen und auch den<br />

sozialversicherungsrechtlichen Schutz bundesweit durchzusetzen. Warum bis jetzt nicht auch<br />

andere Länder diese Maßnahme ergriffen haben, ist dem Verfasser nicht bekannt.<br />

Trägerorganisationen sind das BBRZ und auch andere.<br />

10.4 Zur generellen Kritik an Sondereinrichtungen zur Beschäftigung von<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die in Österreich existierenden Formen in ihrer<br />

Unterschiedlichkeit:<br />

113


Abbildung 16: Formen der geschützten Arbeit<br />

Quelle: BLUMBERGER, 42<br />

Kritisiert wird insbesondere, dass „Sonderinstitutionen ein autonomes Leben beschränken,<br />

Menschen mit Behinderungen unzulässig kontrollieren und vorrangig den Interessen der<br />

Institutionen und ihrer Akteure dienen“ (BLUMBERGER, 54). Die Forderung nach<br />

Antidiskriminierung, insbesondere auch deren Grenzen sind in der nächsten Abbildung<br />

verdeutlicht:<br />

114


Abbildung 17: Antidiskriminierung und Wohlfahrtstaatliche Tradition<br />

Quelle: BLUMBERGER, 55<br />

Antworten auf diese Forderungen nach Gerechtigkeit, Emanzipation und individuelle<br />

Wahlmöglichkeit werden zunehmend in neue legistische Grundlagen eingebaut. Im Falle der<br />

Erwerbstätigkeit geht es darum, dezentrale wohnortnahe und von Großeinrichtungen<br />

losgelöste Formen der Beschäftigung zu finden. Dies bedingt neue Formen der Förderung und<br />

Deregulierung, braucht aber auch die Festlegung neuer Grenzen der Eigenverantwortung und<br />

Eigenvorsorge, insbesondere im Hinblick auf neoklassische Wirtschafts- und<br />

Politikkonzeptionen. (vgl. BLUMBERGER, 57).<br />

115


10.5 Typen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung<br />

Seyfried hat Typologien der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zwischen den<br />

beiden Extrempositionen der geschützten Bedingungen der Sondereinrichtungen und den<br />

kompetitiven Bedingungen des regulären Arbeitsmarktes entwickelt (vgl. SEYFRIED, 76):<br />

• Individuelle kompetitive Arbeit (kein besonderer Schutz, außer den gesetzlichen<br />

Vorschriften zur Beschäftigung Behinderter, wie z. B. Kündigungsschutz oder<br />

Zusatzurlaub).<br />

• Angepasste Arbeit in normalen Unternehmen (individuelle Arrangements zur<br />

betrieblichen Integration, z. B. auf Ebene der Arbeitsbedingungen, -zeiten und -<br />

organisationen).<br />

• Teilgeschützte Arbeit in normalen Unternehmen (kollektiver Schutz und besondere<br />

Arbeitsbedingungen für eine Gruppe von Behinderten, die in Verantwortung des<br />

Unternehmens arbeiten).<br />

• Teilgeschützte Arbeit in Kooperativen von Behinderten und Nicht-Behinderten<br />

(flexibler Schutz und gegebenenfalls besondere Arbeitsbedingungen).<br />

• Teilgeschützte Arbeit in Kooperativen von Behinderten (flexibler Schutz und<br />

gegebenenfalls besondere Arbeitsbedingungen).<br />

• Externe Arbeitsplätze geschützter Einrichtungen a) für einzelne Behinderte und b) für<br />

eine Gruppe von Behinderten (Arbeit in einem normalen Unternehmen, meist in Form<br />

einer Enklave, aber in Verantwortung der geschützten Einrichtung; individueller bzw.<br />

kollektiver Schutz und gegebenenfalls besondere Arbeitsbedingungen).<br />

• Teilgeschützte Arbeit in Behindertenwerkstätten (Arbeit innerhalb und in<br />

Verantwortung der geschützten Einrichtung, bei praktizierten Strategien zur Öffnung,<br />

z.B. Beteiligung Nicht-Behinderter).<br />

• Beschützte Arbeit in der typischen Behindertenwerkstatt (Arbeit in einer besonderen<br />

Einrichtung nur für Behinderte).<br />

116


11. DER ALLGEMEINE ARBEITSMARKT<br />

11.1 Definition und Allgemeines<br />

Der allgemeine Arbeitsmarkt entsteht durch das Zusammentreffen von NachfragerInnen von<br />

abhängiger Arbeitsleistung, also den Unternehmen und ArbeitgeberInnen im<br />

nichtunternehmerischen Bereich und den AnbieterInnen dieser Leistung, den<br />

Arbeitssuchenden. Diese Welt, die vollkommen anders ‚tickt’ als die Welt der<br />

Sozialinstitutionen, von der Sinnhaftigkeit der Aufnahme von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten zu überzeugen, ist das Grundproblem aller an der Schnittstelle<br />

engagierten Personen. In diesem Kapitel und den nachfolgenden Kapiteln soll aufgezeigt<br />

werden, welche Bemühungen es gab, welche es heute gibt und welche für die Zukunft einen<br />

Erfolg versprechen.<br />

Die Begriffe des ‚ersten’, ‚allgemeinen’, ‚offenen’ oder ‚freien’ Arbeitsmarktes sind seit<br />

Jahren Gegenstand des Diskurses, vor allem, wenn sie als Gegenstück zum ‚geschützten’<br />

Bereich verwendet werden. Besondere Brisanz gewann der Diskurs, weil im<br />

Behindertenkonzept 1993 der Unterbringung im allgemeinen Arbeitsmarkt der Vorrang<br />

gegeben wurde (vgl. BMAS, Punkt 6.4.).<br />

Freie Arbeitsmärkte existieren eigentlich nicht, weil sie ökonomisch und normativ geregelt<br />

sind. Arbeitsmärkte sind auch nicht offen in dem Sinn, dass es einen ungehinderten Zugang<br />

zu Arbeitsplätzen gäbe. Es gibt auch Stimmen, die eine Bezeichnung ‚erster (primärer) und<br />

zweiter (sekundärer) Arbeitsmarkt’ ablehnen, weil das für den geschützten Bereich, etwa<br />

analog zur ‚dritten Welt’, abwertend gesehen wird (vgl. BLUMBERGER/JUNGWIRTH<br />

1994, 44–48). Der Verfasser hat deshalb den in der Überschrift angeführten Begriff<br />

verwendet.<br />

Von den 94.185 begünstigt Behinderten nach dem BEinstG sind nach dem Jahresbericht 2007<br />

des Bundessozialamtes nur 63.249 tatsächlich beschäftigt. Dieses Bild wird noch dramatisch<br />

verschlechtert, wenn man berücksichtigt, dass viele arbeitslose Menschen mit Behinderung<br />

den Status eines ‚begünstigten Behinderten’ gar nicht erreichen konnten (siehe dazu Kapitel<br />

5.3.6).<br />

Die Dauer der Arbeitslosigkeit ist „für Menschen mit Behinderungen bei allen<br />

Ausbildungsabschlüssen längerfristig als in der Gesamtgruppe der Arbeitslosen. Bei Personen<br />

ohne Ausbildung ist diese im Durchschnitt fast doppelt so lang“ (STÖPEL, 21). Weiters muss<br />

auch bei Menschen mit Behinderung die „Zunahme von psychischen Erkrankungen…vor dem<br />

117


Hintergrund der gestiegenen Belastungen gesehen werden (vgl. STÖPEL, 23). Dazu kommen<br />

noch die strukturellen Einflussfaktoren, die schon in Kapitel 4.4.1 behandelt wurden (vgl.<br />

dazu auch STÖPEL 23f).<br />

„In der Analyse der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung fällt besonders auf, dass<br />

• die Zeitdimension ihrer Arbeitslosigkeit größer ist,<br />

• Jugendliche betroffen sind, die nach sonderpädagogischem Lehrplan unterrichtet<br />

wurden,<br />

• vor allem Personen mit geringer bzw. ohne abgeschlossene Berufsausbildung<br />

betroffen sind und<br />

• viele behinderte Arbeitslose älter als 50 Jahre sind“ (WEGSCHEIDER, 96).<br />

Leichsenring/Strümpel verweisen darauf, dass sich die Beschäftigungschancen und Barrieren<br />

von Menschen mit Behinderung in einigen Aspekten mit jenen ohne Behinderung decken,<br />

„sie sind konjunktur- und qualifikationsabhängig, sie beziehen sich auf einen segmentierten<br />

Arbeitsmarkt und geraten in dem Maße unter <strong>Dr</strong>uck, in dem krisenhafte Erscheinungen der<br />

Gesamtökonomie auftreten“ (LEICHSENRING/STRÜMPEL 1997, 5). Sie verweisen dabei<br />

auf AutorInnen aus den Achtzigerjahren (OYEN 1989, SEMLINGER 1988). Diese<br />

Abhängigkeit wird nach Ansicht des Verfassers auch in der 2009 beginnenden Krise den<br />

Erfolg von Vermittlungsbemühungen erheblich negativ beeinflussen.<br />

Was den geschützten Charakter von Arbeitsmärkten anbelangt, gibt es weitere Diskussionen.<br />

„Vergleicht man nämlich die Arbeitsverträge von Beamten, die Arbeitsverhältnisse mit<br />

Körperschaften öffentlichen Rechts oder Sozialversicherungsträgern mit einem ‚geschützten’<br />

Arbeitsverhältnis nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, so lässt sich unschwer erkennen,<br />

dass die Arbeitsverhältnisse begünstigt Behinderter wesentlich weniger geschützt werden“<br />

(JUNGWIRTH/BLUMBERGER, 81). In dem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass der<br />

öffentliche Dienst zwar Vorbildwirkung hätte, dass aber zur Zeit weder der Bund noch die<br />

Länder Wien, Niederösterreich, Burgenland, Salzburg, Tirol und Vorarlberg die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Beschäftigungspflicht einhalten (vgl. WEGSCHEIDER, 97).<br />

Für die Beurteilung der Wirksamkeit von integrativen Maßnahmen ist es auf jeden Fall<br />

wichtig festzuhalten, dass „nicht ‚der’ abstrakte Arbeitsmarkt, sondern der konkrete soziale<br />

Ort ‚Unternehmen’“ (BLUMBERGER/JUNGWIRTH, 45) der Punkt ist, an dem Integration<br />

stattfinden oder nicht stattfinden kann.<br />

118


11.2 Berufsfelder<br />

Abbildung 18: Berufsfelder<br />

Quelle: SCHABMANN/KLICPERA 1996, 50/51<br />

119


Schabmann/Klicpera haben 1996 in ihrer Untersuchung 131 Berufe für Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten beschrieben, um eine bessere Orientierung und Beratung zu<br />

ermöglichen. In diesen Beschreibungen wird auch das jeweilige Anforderungsprofil detailliert<br />

festgehalten.<br />

Auch in Deutschland gibt es immer wieder Versuche, neue Berufsbilder mit den<br />

entsprechenden Anforderungsprofilen und Ausbildungsplänen zu entwickeln (vgl. DÜRR,<br />

149ff).<br />

Vor dem Hintergrund sinkender Eingliederungserfolge wurde auch der Diskurs angefacht,<br />

welche Tätigkeiten und Anforderungsprofile aus der Sackgasse führen könnten. Eine Suche<br />

nach Nischenarbeitsplätzen für Menschen mit einer geringeren Qualifikation birgt die Gefahr<br />

in sich, dass einfachste, stark angeleitete Tätigkeiten priorisiert werden, die keine Entfaltung<br />

und Weiterentwicklung der sie ausführenden Person erlaubt. Weiters besteht auch die Gefahr,<br />

dass auf Grund der hohen Abhängigkeit zusätzlich Löhne gedrückt und Arbeitsbedingungen<br />

erschwert werden (vgl. ELLINGER et al, 123, weiters auch PLATH, 424–431). Eine<br />

Untersuchung in Deutschland aus dem Jahr 2006 hat ergeben, dass es für Menschen mit<br />

Lernbeeinträchtigungen doch ein Spektrum an Nischenarbeitsplätzen gibt, „teilweise<br />

allerdings unter problematischen Bedingungen“ (ELLINGER et al, 130).<br />

Für Menschen mit geistigen Behinderungen bieten Handwerksbetriebe und kleinere bis<br />

mittlere Unternehmen des sekundären Sektors überwiegend Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

(vgl. STÖPEL, 27).<br />

11.3 Eingliederung ohne institutionalisierter Hilfe<br />

Unabhängig von den Unterstützungen der Sozialpolitik kommen seit jeher Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten ohne institutionalisierte Hilfe und öffentliche Unterstützung auf<br />

Arbeitsplätzen unter, insbesondere wenn persönliche Beziehungen oder familiäre Situationen<br />

dazu verhelfen. Wenn auch dafür keine statistischen Unterlagen existieren, bedarf diese<br />

grundsätzlich positive Tatsache der Erwähnung. Insbesondere Lernbehinderte mit<br />

‚Beziehungen’ haben manchmal die Chance, einen Lehr- oder Arbeitsplatz auch ohne<br />

institutionelle Förderung nach der Schule zu ergattern.<br />

„Der Wunsch, gleich nach dem Schulabschluss Geld zu verdienen und eine<br />

Arbeitnehmertätigkeit aufzunehmen, tritt bei lernbehinderten jungen Menschen häufiger als<br />

bei anderen Schulabgängern auf und wird von den Eltern vielfach unterstützt und gefordert.<br />

… Hierbei werden jedoch leicht die Anforderungen des Arbeitsplatzes unterschätzt und die<br />

120


Jugendlichen hinsichtlich ihrer Berufsreife überschätzt. Zum einen werden in ungelernten<br />

Tätigkeiten in der Regel höhere körperliche Anstrengungen verlangt, zum anderen sind beim<br />

direkten Eintritt in den Arbeitsprozess erhebliche Umstellungsschwierigkeiten zu erwarten“<br />

(KANTER/SCHARFF, Absatz ‚Arbeit ohne Berufsausbildung’).<br />

Eine direkte Unterbringung auf einem Arbeitsplatz ist nach Meinung des Verfassers bei<br />

Menschen mit geistiger Behinderung nur dann sinnvoll und akzeptabel, wenn es sich um<br />

einen ‚echten’ Arbeitsplatz handelt und nicht um eine bloße Unterbringung ohne soziale<br />

Absicherung und Förderung. Die Gefahr einer bloßen Unterbringung besteht zum Beispiel in<br />

der Landwirtschaft oder im elterlichen gewerblichen Betrieb, speziell bei Menschen mit<br />

einem höheren Behinderungsgrad. Für diese Menschen wäre ein Platz in einer Maßnahme der<br />

öffentlichen Hand in den meisten Fällen die bessere Möglichkeit, da es dort entsprechende<br />

Förderungsmöglichkeiten gibt.<br />

11.4 Der ‚Geschützte Arbeitsplatz’<br />

Im Gegensatz zum geschützten Arbeitsmarkt wird hier durch gesetzliche<br />

Rahmenbedingungen und individuelle Maßnahmen versucht, Arbeitsplätze für Menschen mit<br />

Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsplatz zu erhalten und zu sichern. Bei den<br />

geschützten Arbeitsplätzen handelt es sich nach der Definition des Behindertenkonzepts 2003<br />

um Arbeitsplätze, die für behinderte Menschen in der freien Wirtschaft errichtet und aus<br />

Mitteln des Ausgleichstaxfonds, der Arbeitsmarktverwaltung und des Landes gefördert<br />

werden (vgl. BMAS, Punkt 6.3).<br />

Die arbeitspolitischen Interventionen und Regelungen basieren auf den schon erwähnten<br />

gesetzlichen Regelungen, die auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene wirksam werden.<br />

Es lassen sich drei Strategien ableiten (vgl. JUNGWIRTH, 282):<br />

• Erhöhung individueller Chancen am Arbeitsplatz durch Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

Lohnkostenzuschüsse und finanzielle Förderung technischer Hilfen.<br />

• Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Unternehmen durch Kündigungsschutz<br />

und Quotenregelung. Letztere wirkt doppelt, einerseits soll sie zu Einstellungen<br />

motivieren, andererseits werden bei Nichterfüllung dieser Forderung entsprechende<br />

Ausgleichstaxen bezahlt, die in den Ausgleichstaxfonds fließen. Davon wiederum<br />

werden begünstigte Behinderte und auch Unternehmen durch Lohnkostenzuschüsse,<br />

technische Arbeitshilfen, Einzelförderungen oder durch Einstellungsprämien<br />

121


gefördert. Beschäftigungspflicht und Quotenregelung sind in Industrieländern weit<br />

verbreitet, in einer internationalen Konferenz des Internationalen Arbeitsamtes (ILO)<br />

wurden 1997 Erfahrungen ausgetauscht (vgl. RITZ, 455–473).<br />

• Unterstützung zur Schaffung spezieller Arbeitsplätze im geschützten Arbeitsmarkt,<br />

also in geschützten Werkstätten, integrativen Betrieben, Integrationsfirmen oder durch<br />

begleitete Arbeitskräfteüberlassung.<br />

Eine Befragung von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die auf einem geschützten<br />

Arbeitsplatz arbeiten, durchgeführt von Schabmann/Klicpera 1996 hat ein grundsätzlich<br />

positives Bild ergeben:<br />

Abbildung 19: Motive zur Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

Quelle: SCHABMANN/KLICPERA 1996, 31<br />

Als Hauptmotiv für das Verlassen des geschützten Bereiches und den Wechsel in den ersten<br />

Arbeitsmarkt wurden die Möglichkeit zur persönlichen Entfaltung und größerer<br />

Selbstständigkeit, außerdem bessere Verdienstmöglichkeiten sowie ein Loskommen vom<br />

Status des ‚abhängigen Behinderten’ genannt.<br />

„Verbunden mit dem Übergang von der Werkstatt für Behinderte zu einem Arbeitsplatz auf<br />

dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist oft auch ein subjektiv empfundener Statuswechsel.<br />

Während der behinderte Mitarbeiter früher ist der Werkstatt für behinderte Menschen zu den<br />

Leistungsstärksten gehörte, muss er vielleicht erleben, dass er jetzt das schwächste Glied der<br />

Arbeitskette ist“ (MÜHL, Absatz Arbeitsmarktrisken).<br />

122


11.5 Die Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten seit 1945<br />

Wie bereits erwähnt, fehlen statistische Zahlen, die eine solche Entwicklung genau verfolgen<br />

ließen. Das liegt primär daran, dass ‚Lernschwierigkeiten’ nicht statistisch erfasst werden.<br />

Zahlen für ‚Schwerbehinderte’ in Deutschland oder ‚begünstigte Behinderte’ in Österreich<br />

lassen keine Rückschlüsse für die Beurteilung des Anteils von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten zu (vgl. dazu BADELT 1992 und BRANDT 1984, weiters auch die von<br />

OYEN auf Seite 517–518 angeführten Untersuchungen). So hatte zum Beispiel die enorme<br />

Zunahme der ‚Selbstrekrutierungen’ von Schwerbehinderten (oder begünstigten Behinderten)<br />

nach Einführung der Quotenregelungen in Deutschland und Österreich wenig mit der<br />

Entwicklung der hier gemeinten Zielgruppe zu tun. Sie verschlechterte allerdings die gesamte<br />

Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Lernbehinderung, weil der <strong>Dr</strong>uck durch die<br />

Quotenregelung zum Teil wegfiel.<br />

Aussagen über die Entwicklung können daher nur aus entsprechenden Untersuchungen von<br />

Menschen mit Lernbehinderung und/oder geistiger Behinderung entnommen werden, und<br />

zwar ohne Bezug auf einen direkten Anteil am Arbeitsmarkt der betroffenen Zeit. In<br />

Österreich ist dies die Untersuchung von Forster über das Lebensschicksal von<br />

Sonderschulabgängern aus dem Jahr 1981 (vgl. FORSTER, 1981) und die Untersuchung von<br />

Schabmann/Klicpera aus dem Jahr 1996 (vgl. SCHABMANN/KLICPERA). Aus<br />

Deutschland kommt eine Untersuchung von Specht über die Berufsverläufe von<br />

Lernbehinderten aus den Jahren 1967 bis 1969 (vgl. SPECHT, 1977).<br />

Die Entwicklung der Vermittlungsquote des AMS ist nicht aussagefähig, weil nur der Anteil<br />

der Menschen mit Behinderung an den Arbeit suchenden Menschen festgestellt wird, jedoch<br />

ohne jede Differenzierung nach der Art der Behinderung.<br />

Aus der Sicht des Verfassers sind die Entwicklungen unterschiedlich je nach Grad der<br />

Beeinträchtigung. Die Eingliederung der Menschen mit Lernbehinderung hängt primär ab von<br />

der Existenz adäquater Jobs, von der Qualifikation dieser Menschen und den ökonomischen<br />

Randbedingungen, weiters auch von den Unterstützungen durch die öffentliche Hand. Wie<br />

bereits erwähnt, besteht trotz einer gewissen Stigmatisierung von ‚Sonderschülern’ keine so<br />

große Distanz, wie zu Menschen mit geistiger Behinderung.<br />

Die Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung in Arbeitsstellen des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes hängt grundsätzlich auch von den Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren<br />

ab, deren Entwicklung in dieser Arbeit behandelt wurden, eine getrennte Betrachtung ist<br />

dennoch erforderlich, weil diese Menschen erst in den letzten zwei Jahrzehnten für den<br />

123


allgemeinen Arbeitsmarkt existent wurden. Dass dies überhaupt ermöglicht wurde, hat mit<br />

innovativen und gezielten Eingliederungsmaßnahmen zu tun und zum Teil auch mit einer<br />

Veränderung der Einstellung.<br />

Die generelle Entwicklung des Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung seit 1945 lässt<br />

sich in mehrere Perioden teilen:<br />

• In den Fünfziger- und Sechzigerjahren war der Fokus auf Wiederaufbau gerichtet,<br />

Rehabilitationsbemühungen zielten primär darauf, die Arbeitskraft dafür zu<br />

mobilisieren. Menschen mit geistiger Behinderung waren für den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt praktisch nicht existent. Menschen mit Lernbehinderung wurden<br />

eingesetzt, so weit sie in der Lage waren, den Vorstellungen der Arbeitgeber zu<br />

genügen.<br />

• Mit der Aktivierung der Behindertenpolitik Ende der Sechzigerjahre wurde das Ziel<br />

der beruflichen Rehabilitation revidiert, die Verbesserung der allgemeinen Chancen in<br />

der Gesellschaft rückte in den Mittelpunkt des Interesses. Allerdings verschlechterte<br />

sich die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung durch die<br />

wirtschaftlichen Probleme nach dem Boom des Wiederaufbaues. „Tatsache ist, dass<br />

diese Entwicklung der Umsetzung hochgesteckter Ziele der Behindertenpolitik<br />

entgegenstand, vor allem einer Transformation in eine allgemeine Arbeitsmarktpolitik<br />

bzw. Gleichbehandlungspolitik“ (LEICHSENRING STRÜMPEL 1997, 1). Die<br />

finanziellen Probleme der öffentlichen Haushalte schlugen direkt durch, Expansionen<br />

von Ausgaben für die berufliche Rehabilitation und Eingliederung waren kaum mehr<br />

möglich. Rehabilitationsprogramme für Menschen mit geistiger Behinderung dienten<br />

eher dazu, diese für Arbeitsvorgänge in den Werkstätten der Beschäftigungstherapie<br />

fit zu machen.<br />

• In den Achtzigerjahren war die Entwicklung „von einer wachsenden<br />

Strukturalisierung der Arbeitslosigkeit sowie speziell von einer Aussonderung der<br />

Behinderten und Leistungsgeminderten geprägt“ (HEINZE/HINRICHS/OLK, 319).<br />

Die zunehmende Automatisierung im Produktionsbereich und die Einführung<br />

integrierter Kommunikationssysteme im Bürobereich brachte strukturelle<br />

Änderungen, wobei sich die Wirtschaft in den Achtzigerjahren „erst in der<br />

Inkubationsphase der technologisch bedingten Rationalisierung“ (RUNDE, 2) befand.<br />

„Eine Folge dieser sozialpolitisch insgesamt verhängnisvollen Entwicklung ist die<br />

vermehrte Inanspruchnahme der Werkstätten für Behinderte durch Bewerber, die unter<br />

günstigeren Arbeitsmarktbedingungen durchaus auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein<br />

124


könnten“ (BARLSEN/HOHMEIER, 9). Die öffentliche Hand versuchte<br />

gegenzusteuern und erhöhte die Anstrengungen und Ausgaben für die Rehabilitation<br />

und Eingliederung. Die Rehabilitations- und Eingliederungspolitik musste sich von<br />

ihren kurzfristigen Kosten- und Erfolgsüberlegungen lösen und ihr Angebot deutlich<br />

ausweiten, um Menschen mit Behinderungen nicht vom System der Erwerbsarbeit<br />

abzukoppeln und in ein System von Sozialfürsorge abgleiten zu lassen. In diese Zeit<br />

der Umstrukturierung fielen die ersten Versuche Menschen mit geistiger Behinderung<br />

einzugliedern.<br />

• Weitere Veränderungen der Arbeits- und Berufswelt seit den Neunzigerjahren bis<br />

heute brachten einerseits neue Schwierigkeiten, aber auch neue Chancen für Menschen<br />

mit Behinderungen. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten war die<br />

Arbeitsmarktsituation durch das Fehlen einfacher Arbeitsvorgänge schlechter<br />

geworden. Die Zunahme von Menschen mit psychischen Problemen als Konsequenz<br />

des heutigen Lebens und Arbeitens schaffte zusätzliche Probleme, denn diese<br />

Menschen drängten mit ähnlichen Leistungsproblemen und Perspektiven auf den<br />

Arbeitsmarkt wie Menschen mit Lernschwierigkeiten. Der steigende <strong>Dr</strong>uck des<br />

Arbeitsmarktes erhöhte die Tendenz zu den Einrichtungen des geschützten Bereiches,<br />

wobei sich nicht klären lässt, ob dies auf den wirtschaftlichen <strong>Dr</strong>uck, unter dem die<br />

Unternehmungen stehen, auf das erhöhte Angebot von Arbeitskräften oder auf einen<br />

Einstellungswandel zurückzuführen ist (vgl. STÖPEL, 27). Zusätzlich traten noch<br />

Effekte durch Kumulation von Risikofaktoren auf, wie etwa höheres Lebensalter (vgl.<br />

RUNDE, 3). Weitere Verschlechterungen der Rahmenbedingungen des<br />

Arbeitsmarktes und strukturelle Einflussfaktoren für eine berufliche Integration<br />

betrafen ArbeitnehmerInnen generell und insbesondere Menschen mit Behinderungen<br />

(vgl. STÖPEL, 22–27).<br />

• Um nicht das Beschäftigungsrisiko per Selektion auf konfliktschwache Gruppen<br />

abzuwälzen, wurde im wissenschaftlichen Diskurs klar dargestellt, dass die Kosten der<br />

‚Verlierer’ auf dem Arbeitsmarkt nicht nur von diesen alleine getragen werden<br />

können, sondern dass hierfür auch die Gesellschaft in Anspruch genommen werden<br />

muss. Eine dauerhafte Abkoppelung großer Bevölkerungsteile aus dem Arbeitssystem<br />

ist für das Funktionieren der Gesamtgesellschaft kaum tragbar. Eine zukünftige<br />

Teilhabe am Arbeitsgeschehen setzt eine gute Qualifikation voraus, wenn man den<br />

Prozess der Modernisierung durch Technologie nicht stoppen will (vgl. RUNDE 1986,<br />

6).<br />

125


• Die Interessensvertretungen und Fachexperten, gemeinsam mit den verantwortlichen<br />

offiziellen Stellen mussten auf diese Situation wesentlich kreativer regieren als in<br />

früheren Zeiten. Auch im wissenschaftlichen Diskurs wurden innovative<br />

Veränderungen in der Rehabilitations- und Förderungspraxis gefordert. Die bisherige<br />

Praxis der Eingliederung von Menschen mit geistiger Behinderung hatte gezeigt, „dass<br />

die Beschäftigung … noch zumindest zweier weiterer Voraussetzungen bedarf: einer<br />

begleitenden Betreuung und eines dauerhaften finanziellen Ausgleichs der reduzierten<br />

Leistungsfähigkeit“ (SEYFRIED, 143).<br />

11.6 Zur Kritik der Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit der<br />

Fördermaßnahmen ab den Achtzigerjahren<br />

„Einstellungshilfen wie Lohnkostenzuschüsse, technische Hilfen,<br />

Eingliederungsunterstützung, Rehabilitation und Ausbildung, Beschäftigungsquoten und<br />

Kündigungsschutz, die die Einstellung von begünstigten Behinderten fördern sollten, werden<br />

zunehmend wirkungslos und auch Sonderprogramme können nicht alle behinderten<br />

Arbeitssuchenden erfassen“ (BEISTEINER, 168).<br />

Kernpunkte der Kritik waren unter anderem, „dass einmal viele Reha-Maßnahmen<br />

zunehmend einer arbeitsmarktpolitischen Instrumentalisierung unterliegen, um in der<br />

Arbeitslosenstatistik günstige Zahlen zu schreiben. Insbesondere die Förderlehrgänge der<br />

Arbeitsmarktverwaltung, die auf eine Anlerntätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

vorbereiten sollen, gelten inzwischen eher als Warteschleifen zur Überbrückung<br />

konjunktureller Engpässe denn als geeignete Instrumente zur beruflichen Eingliederung. Zum<br />

anderen wurde den vorhandenen Institutionen mangelnde Flexibilität und fehlende<br />

Innovationsfähigkeit vorgeworfen, wie sich zum Beispiel am Festhalten an dem Dualismus<br />

von Qualifizierung und Platzierung zeigen“ (HOHMEIER 2001, 17). Eine gleiche Aussage<br />

bringt auch eine Studie von Orthmann aus dem Jahr 2001 „Diese Maßnahmen sind als<br />

Warteschleifen bzw. Lückenfüller bei fehlenden Lehrstellenoptionen zu sehen. Zum Teil<br />

scheinen neben den strukturell bedingten Schwierigkeiten aber auch Aspekte der (fehlenden)<br />

Eigeninitiative die Entstehung von Maßnahmekarrieren zu begünstigen“ (ORTHMANN<br />

2001, 401f).<br />

Nach Blumberger/Jungwirth lagen die Hauptgründe für die zunehmenden<br />

Eingliederungsprobleme darin, dass die arbeitspolitischen Integrationsmaßnahmen noch auf<br />

die Produktionslandschaft der Siebzigerjahre orientiert waren. Typische<br />

126


Behindertenarbeitsplätze waren entweder weggefallen, ausgelagert oder in das Ausland<br />

abgesiedelt worden. Neue Produktionstechnologien können wiederum solche<br />

Behindertenarbeitsplätze nicht ausreichend schaffen (vgl. BLUMBERGER/JUNGWIRTH<br />

1994, 51). Diese Situation trifft Menschen mit Lernschwierigkeiten besonders, weil die<br />

intellektuellen Anforderungen weiter steigen.<br />

Eine weitere Kritik, schon von Beginn der Definition der Behinderung nach dem BEinstG an,<br />

betraf den zweifachen Selektionsmechanismus, der bereits im Zusammenhang mit den<br />

Zugangsvoraussetzungen zur geschützten Werkstätte behandelt wurde. Dieser Mechanismus<br />

galt auch für BewerberInnen um einen geschützten Arbeitsplatz, da die Förderung nach dem<br />

gleichen Gesetz erfolgt. Dies traf viele Menschen mit Lernschwierigkeiten und auch<br />

Menschen mit psychischen Behinderungen. Sie waren mangels Unterstützung von<br />

Ausbildungsmaßnahmen des Bundes ausgeschlossen und es blieb meist nur der Weg in<br />

Maßnahmen des Landes. Der erste Selektionspunkt, der ‚Behinderungsbegriff’ wurde in den<br />

vergangenen Jahren zunächst im Rahmen von Projekten der ‚Behindertenmilliarde’, die von<br />

der österreichischen Bundesregierung initiiert wurde, und schließlich durch verbindliche, auf<br />

Dauer gestellte Richtlinien weit über die Gruppe der begünstigten Behinderten hinaus<br />

erweitert und präzisiert. Grundsätzlich gehören jetzt zum Kreis der Anspruchsberechtigten<br />

Menschen mit einer körperlichen, seelischen, geistigen Behinderung oder einer<br />

Sinnesbehinderung, die auf Grund der Art oder des Ausmaßes ihrer Behinderung ohne<br />

Hilfsmaßnahmen einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder beibehalten können. Ausdrücklich<br />

werden lernbehinderte sowie sozial und emotional gehandikapte Jugendliche zwischen dem<br />

13. und vollendeten 24. Lebensjahr inkludiert (vgl. FASCHING/PINETZ, 34). Der zweite<br />

Selektionspunkt, der Begriff der ‚Restleistungsfähigkeit’ für eine Berufsfähigkeit blieb mit<br />

fünfzig Prozent.<br />

Eine objektive Beurteilung eines Behinderungs- und eines Restleistungsgrades ist äußerst<br />

problematisch und Gegenstand von permanenten Diskussionen.<br />

Inwieweit Menschen unter einem attestierten (Rest-)Leistungsgrad von unter fünfzig Prozent<br />

in der Praxis bei entsprechender Vorbereitung und Gestaltung des Arbeitsplatzes in der<br />

Wirtschaft unterkommen könnten, zeigen die Erfolge der Maßnahmen des Landes<br />

Oberösterreich zur beruflichen Eingliederung (vgl. AMT DER OÖ. LANDESREGIERUNG<br />

2003) oder das Vorarlberger Beispiel des Projektes Spagat (siehe Kapitel 12.5.1).<br />

127


Abbildung 20: Leistungsminderung in geschützten Arbeitsplätzen<br />

Es kommt eben darauf an, in welchem Aufgabenbereich Menschen mit Behinderungen tätig<br />

sein können und ob man eine Aufgabe individuell so einrichten kann, dass auch Menschen<br />

mit einem ‚objektiv’ geringeren Leistungsgrad den Job schaffen. Hier zeigen sich die Grenzen<br />

einer objektiven Beurteilbarkeit von Leistungsfähigkeit.<br />

Als Zuschüsse zu den Lohnkosten gemäß BEinstG (§6 Abs. 2lit.c) gelten<br />

• Entgeltbeihilfen. Diese sind nur dann zu leisten, wenn die berufliche<br />

Leistungsfähigkeit eines Menschen mit Behinderung, der entsprechend seiner<br />

Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt ist, mindestens fünfzig Prozent der<br />

Normalleistung erreicht. Als Nachweis braucht es Gutachten von ärztlichen<br />

Sachverständigen, nach Ablauf des Förderzeitraumes muss wieder neu beantragt<br />

werden.<br />

• Arbeitsplatzsicherungsbeihilfen. Ist der Arbeitsplatz eines Menschen mit<br />

Behinderung gefährdet, kann maximal für drei Jahre ein Zuschuss bis zu fünfzig<br />

Prozent zu den Lohn – und Ausbildungskosten gewährt werden.<br />

• Integrationsbeihilfen. Für nicht in Beschäftigung stehende Menschen mit<br />

Behinderung.<br />

Österle unterscheidet zwei Typen von Lohnkostenzuschüssen (vgl. ÖSTERLE 1991, 56). Im<br />

einen Fall werden Zuschüsse unhabhängig von tatsächlichen Leistungseinschränkungen und<br />

zeitlich beschränkt gewährt. Dazu gehören auch die Eingliederungsprämien jeder Art. Im<br />

128


anderen Fall dienen Lohnzuschüsse im engeren Sinne zur Abgeltung von<br />

Leistungsminderungen und können zeitlich befristet, aber auch unbefristet sein. Speziell<br />

letztere werden restriktiv gehandhabt, weil sie langfristig Mittel binden und auch die<br />

Administrierung der tatsächlichen Leistungsminderung nicht einfach ist. Für die Einstellung<br />

von Menschen mit Lernschwierigkeiten ist diese Form der finanziellen Förderung jedoch die<br />

effizienteste Lösung, denn die meisten der geistigen Behinderungen können nicht technisch<br />

substituiert oder durch einen Einarbeitungseffekt ausgeglichen werden.<br />

Dass die genannten Formen der finanziellen Unterstützung oft nicht effizient genug für die<br />

Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse sind, liegt auch an der Gefahr der Gewöhnung,<br />

der Mitnahmeeffekte und der Verdrängung nicht subventionierter Beschäftigter sowie daran,<br />

dass durch verstärkte Kontrollen kein Anreiz besteht (vgl. ÖSTERLE 1991, 58f mit Verweis<br />

auf weitere Autoren). Ein spezieller Kritikpunkt setzt an den Mitnahmeeffekten an. „Die<br />

Ausgleichstaxfonds-Förderungsausgaben an DienstgeberInnen betragen 1989 fast dreizehn<br />

Mal mehr als noch 1981“ (STELZER-ORTHOFER, 94). Nachdem laut Untersuchung von<br />

Stelzer-Orthofer der positive Wirkungseffekt dieser Förderungen überhaupt nicht mit dieser<br />

Steigerung korreliert, besteht die Vermutung, dass „die gesetzlichen Bestimmungen einen …<br />

‚Trittbrettfahrereffekt’ ausgelöst haben“ (STELZER-ORTHOFER, 95). Österle sieht diese<br />

Effekte zum Teil für Lohkostensubventionen gegeben, warnt jedoch vor einem Schluss, dass<br />

die Lohnkostenzuschüsse im engeren Sinn ein wenig geeignetes Instrument zur Förderung der<br />

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wären. Der Autor schließt sich dieser<br />

Warnung an und sieht in den Lohnkostenzuschüssen im engeren Sinn die effizienteste<br />

finanzielle Methode, es bedarf nur objektiver und effizienter Richtlinien zur Feststellung,<br />

Administration und laufenden Überprüfung einer tatsächlichen Minderung gegenüber einer<br />

‚normalen’ Leistung.<br />

Kontroverse Diskussionen werden derzeit auch geführt, ob Lohnkostenzuschüsse oder<br />

Kombilohnmodelle besser sind. Im letzteren Fall bezahlt der Unternehmer nur die effektive<br />

Leistung, die Differenz wird dem Klienten vom Fördergeber direkt bezahlt. Abgesehen<br />

davon, dass ein Kombilohnmodell im gegenwärtigen Kollektivvertragssystem nicht<br />

funktionieren kann, wird von ExpertInnen des Sozialwesens eingewendet, dass<br />

Kombilohnmodelle dem Selbstwertgefühl von KlientInnen schaden weil er/sie praktisch<br />

seine/ihre ‚Minderwertigkeit’ monatlich präsentiert erhält.<br />

Der Grad der Effizienz von Lohnkostenzuschüssen ist auch ein Argument in der Diskussion,<br />

ob geschützte Werkstätten oder das Vorarlberger Modell effizienter sind (vgl.<br />

BLUMBERGER/JUNGWIRTH 1994, 50). Diese Autoren gehen davon aus, dass nicht ein<br />

129


Modell, sondern nur ein breit gefächertes Maßnahmenbündel wirksam ist, „von der<br />

beruflichen Ausbildung und Rehabilitation, über die Förderung von<br />

Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitsassistenz, bis zur Erwerbstätigkeit in besonderen<br />

Unternehmen, die das Leistungsvermögen ihrer Mitarbeiter besonders berücksichtigen<br />

können, ja bis zur Teilarbeitszeit, das heißt zu wechselnden Pensions- und<br />

Berufstätigkeitsphasen“ (BLUMBERGER/JUNGWIRT 1994, 51). Sie warnen auch davor,<br />

Menschen mit Behinderungen um jeden Preis in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren,<br />

sondern plädieren für geschützte Wirtschaftseinheiten, die durch ihre Sonderstellung in der<br />

Wirtschaft auch menschenwürdige Beschäftigung und soziale Sicherheit bieten können.<br />

Als Antwort auf die geschilderte Entwicklung und die Kritik versuchten Organisationen,<br />

diesen erhöhten Anforderungen vorerst durch systemimmanente Innovationen zu entsprechen<br />

(vgl. HOHMEIER 2001,16). Diese folgten zumeist drei Prinzipien:<br />

• Individualisierung. Das Bemühen um die Anpassung der Maßnahmen an die<br />

Persönlichkeitsmerkmale- potentiale und Fähigkeiten/Fertigkeiten.<br />

• Flexibilisierung. Passung von Ausbildungsinhalten und Arbeitsplatzanforderung.<br />

• Herstellung von Arbeitswelt- und Betriebsnähe. Weg von der Ausbildung im<br />

‚Schonraum’ in Richtung der Arbeitswelt entsprechender Inhalte.<br />

Aus heutiger Sicht ist auch in den kommenden Jahren keine Änderung der strukturellen<br />

Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes zu erwarten. Entwicklungen, die vielleicht eine<br />

geeignete Antwort geben, werden in Kapitel zwölf behandelt. Was aus Sicht des Autors bis<br />

heute auch noch fehlt, ist die Bereitschaft, Teilzeiten für jene zu bieten, die aus Gründen der<br />

Belastung einen Achtstundentag nicht aushalten. In diesem Zusammenhang gilt es noch,<br />

Überzeugungsarbeit zu leisten.<br />

Ein neuer Problemlösungsansatz, der nicht aus unserem System hervorgegangen ist, sondern<br />

ihren Ursprung in den USA hat, hat sich von Beginn der Neunzigerjahre an schnell<br />

entwickelt. Die ‚Unterstützte Beschäftigung’ wird in Kapitel 12 noch eingehender behandelt.<br />

11.7 Exkurs: Situation der Frauen mit Lernschwierigkeiten im allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt<br />

Ursprünglich war beabsichtigt, die besonders schwierige Situation der Frauen im Berufsleben<br />

allgemein und bei geistiger Beeinträchtigung insbesondere in den jeweiligen Kapiteln zu<br />

behandeln. Ein spezieller Exkurs akzentuiert die Situation jedoch wesentlich besser. Frauen<br />

mit Lernschwierigkeiten haben grundsätzlich die gleichen Probleme wie die Männer, sie<br />

130


haben aber darüber hinausgehend noch geschlechtsspezifische Nachteile, die sich bei geistiger<br />

Beeinträchtigung besonders gravierend auswirken.<br />

Traditionell wurden auch in Österreich den Frauen primär zwei Rollen zugeschrieben und<br />

zwar einerseits die unentgeltliche Leistung der Reproduktion (Geburt und Erziehung der<br />

Kinder, Haushaltsführung) und andererseits die Produktionsarbeit (Massenfertigung oder<br />

Dienstleistungsbereich) (vgl. LUGMAYR, 36ff).<br />

Frauen mit geistiger Behinderung waren an der Veränderung dieses Rollenbildes kaum<br />

beteiligt, weder in der Ausbildungs- noch in der Erwerbssituation. Ihre Behinderung ist daher<br />

ein zusätzliches Erschwernis. Einmal können sie die Rolle in der Reproduktion nicht erfüllen,<br />

die Rolle als Frau und Mutter ist selten möglich und oft auch gesellschaftlich unerwünscht.<br />

Kinder können nicht ohne Hilfe aufgezogen werden und teilweise bestehen auch noch Ängste<br />

vor Vererbung von Behinderungen.<br />

In der Rolle der Produktion können sie nur niedrige Qualifikationen erreichen. In bestimmten<br />

Fließband- und Massenfertigungen, für die Frauen manchmal durch bessere Fingerfertigkeit<br />

geeigneter wären, können Frauen mit Lernschwierigkeiten eingesetzt werden, sie halten aber<br />

oft längere Zeiten nicht durch. Teilzeitmodelle könnten hier zum Teil abhelfen. Was bleibt,<br />

sind die traditionellen Hilfsarbeiten als Putzfrau, Haushalts- und Küchenhilfe.<br />

Frauen mit Lernschwierigkeiten bekommen auch weniger Unterstützung im häuslichen<br />

Umfeld, wenn es um eine Berufsausbildung geht. „Durch traditionelle Rollenbilder und damit<br />

in Zusammenhang stehende Erziehungsziele der Eltern wird oft die Notwendigkeit einer<br />

beruflichen Ausbildung verkannt, da eine dauerhafte Berufstätigkeit für<br />

Sonderschulabgängerinnen kaum in Betracht gezogen wird. Die Erwerbstätigkeit der jungen<br />

Frauen mit Behinderungen wird vielmehr als Mittel zum Zweck betrachtet, um die Zeit<br />

zwischen Schulentlassung und Familiengründung zu überbrücken“ (FASCHING, 44).<br />

Diese spezielle Problematik für Frauen mit Lernschwierigkeiten zeigen Schabmann/Klicpera<br />

1996 in ihrer Studie auf. Sie stellten eine Tendenz fest, Frauen mit Lernschwierigkeiten eher<br />

im geschützten Bereich zu platzieren. Zum einen ist das Spektrum von traditionellen<br />

Frauenberufen wesentlich geringer als das der Männerberufe, wobei 60% aller Frauen in<br />

dieser Untersuchung im Bereich Reinigung eingesetzt waren. Zum anderen kann durch die<br />

Einstellung der Bezugspersonen, wie SonderschullehrerInnen oder Eltern oder auch durch ein<br />

entsprechendes Selbstbild der Klientinnen eine geringere Notwendigkeit der<br />

Arbeitsintegration außerhalb des geschützten Bereiches gesehen werden (vgl. ebd., 38).<br />

Neuere Studien zeigen, dass sich an dieser problematischen Situation wenig geändert hat. Das<br />

Besondere an der Lebens- und Arbeitssituation wird als ‚Patchwork-Biografie’ beschrieben:<br />

131


„Viele von ihnen wechseln zwischen verschiedenen Maßnahmen und Phasen der<br />

Beschäftigungslosigkeit, was bedeutet, dass sie die jeweils maximale Zeit in Einrichtungen in<br />

Maßnahmen bleiben, um dann – oftmals mit Phasen der Arbeitslosigkeit dazwischen –<br />

wiederum in eine anderes Projekt zu wechseln“ (BUCHINGER/GSCHWANDTNER, 56).<br />

Die geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen ist auch im geschützten Bereich<br />

Gegenstand der Kritik. Hauptgrund dafür sind die wenig angebotenen Berufsbilder für<br />

Frauen, so besuchten 1992 in der Lehrwerkstätte Stadlau fünfundsiebzig Prozent aller Frauen<br />

eine Lehre in den zwei Berufsbildern Heim-/Hotelgehilfin und Wäschebüglerin. Die<br />

Problematik, die sich für Frauen mit geistiger Behinderung in der freien Wirtschaft ergibt,<br />

bildet sich also in den speziellen Einrichtungen wider (vgl. CHLEBECEK, 81).<br />

Wenngleich die Untersuchung von Chlebecek nicht zwischen Ausbildungs-<br />

Beschäftigungstherapie- und Produktionseinrichtungen trennt, ist anzunehmen, dass die<br />

Konzentration auf die traditionellen Tätigkeiten für Frauen für alle Bereiche gilt (vgl.<br />

CHLEBECEK,75 -87, weiters JUNGWIRTH/BLUMBERGER, 79–87).<br />

Ein gleiches Bild zeigen die Untersuchungen von Forster (vgl. FORSTER 1981, 63). Weitere<br />

zwei Untersuchungen von Schabmann/Klicpera 1996 und von Trost/Schüller 1992 ergeben<br />

ein ähnliches Bild der geschlechtsspezifischen Unterschiede:<br />

Abbildung 21: Geschlechtsspezifische Unterschiede<br />

Quelle: TROST/SCHÜLLER, 85<br />

132


Abbildung 22: Geschlechtsspezifische Unterschiede<br />

Quelle: SCHABMANN/KLICPERA 1996, 34<br />

Eine weitere österreichische Untersuchung von Blumberger bringt ähnliche Ergebnisse,<br />

wenngleich sie nicht auf geistige Behinderung, sondern nur generell auf begünstigt<br />

Behinderte bezogen ist (vgl. BLUMBERGER 1996).<br />

Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede aus der Arbeitswelt der nicht<br />

behinderten Arbeitnehmer werden bei Menschen mit Behinderung wesentlich verstärkt. Eine<br />

Untersuchung in Deutschland aus 1993 ergab folgende Zahlen:<br />

133


Männer Frauen Monatslohn in DM<br />

9,7% 9,1% > 3000<br />

45,5% 9,1% 2500 – 3000<br />

35,5% 18,2% 2000 - 2500<br />

9,3% 50,0% 1500 - 2000<br />

13,6% < 1500<br />

Abbildung 23: Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede<br />

Quelle: Schön E., Modellprojekt ‚Berufsbegleiteter Dienst für Menschen mit Behinderung’,<br />

1993, zitiert in ZEIDLER, 155<br />

Eine weitere Untersuchung aus dem Jahr 1995 in Deutschland ergab, dass nur 13,3 Prozent<br />

der schwerbehinderten Frauen erwerbstätig waren, gegenüber 19,7 Prozent der<br />

schwerbehinderten Männer. Nach dieser Untersuchung mussten zwei <strong>Dr</strong>ittel der Frauen mit<br />

einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1800 DM auskommen, gegenüber einem <strong>Dr</strong>ittel<br />

bei den Männern. Ein Vergleich mit neueren Zahlen lässt vermuten, dass die Schere noch<br />

weiter auseinandergeht. Ende Mai 1999 waren in Deutschland 3264 Menschen mit schwerer<br />

Behinderung weniger arbeitslos als im Vorjahr. Allerdings ging die Zahl der Männer um 3896<br />

zurück, während die Zahl der Frauen im gleichen Zeitraum um 632 zunahm (vgl. ARNADE).<br />

Untersuchungen der letzten Jahre zeigen auch die Problematik verschiedener Grade der<br />

Behinderungen auf. Junge Frauen mit sog. geistiger Behinderung haben noch geringere<br />

berufliche Optionen als junge Frauen mit sog. Lernbehinderung. Den meisten stehen keine<br />

Möglichkeiten zur Ausbildung offen. Einzelnen der jungen Frauen, die eine Chance zur<br />

Ausbildung erhalten, bleibt anscheinend nur die Möglichkeit zur Ausbildung im Beruf<br />

‚hauswirtschaftlich-technische Assistentin’. Diese jungen Frauen brachten deutlich zur<br />

Sprache, dass ihnen weder die Ausbildungsinhalte noch die Beschäftigungsperspektiven in<br />

diesem Beruf zusagen. Doch andere Ausbildungsoptionen erhielten sie nicht“ (SCHÖN 2004,<br />

117f, weiters auch SCHÖN 1998, 1).<br />

Des Weiteren ist die Situation des regionalen Arbeitsmarktes ein Hindernis. „Junge Frauen<br />

aus strukturschwächeren Gebieten erfahren hierbei die größten Barrieren bei der beruflichen<br />

Integration. Ihnen ist eine Ausbildung weit weg von der Familie oft nicht möglich, da der<br />

Ablöseprozess von der Familie vielfach noch nicht abgeschlossen ist, oder sie die dafür<br />

notwendige Selbständigkeit noch nicht erlangt haben“ (FASCHING, 48).<br />

Eine Sonderauswertung von Arbeitsmarktdaten im Zuge der Untersuchung von<br />

Schabmann/Klicpera erbrachte ein Verhältnis der arbeitssuchenden Männern mit<br />

134


Lernschwierigkeiten zu den Frauen von etwa zwei <strong>Dr</strong>ittel zu ein <strong>Dr</strong>ittel. Es ist daher<br />

anzunehmen, dass Frauen weniger auf Arbeitsplätze im regulären Arbeitsmarkt drängen als<br />

Männer. Sie arbeiten eher im geschützten Bereich oder in der Familie (vgl.<br />

SCHABMANN/KLICPERA, 21).<br />

Die nachschulischen Lebensperspektiven lernbehinderter Mädchen wurden in Deutschland<br />

aus verschiedenen Untersuchungen herausgearbeitet, sie bestätigen die bisher getätigten<br />

Aussagen (vgl. ORTHMANN, 2000):<br />

• Abgängerinnen, welche keinen formalen Schulabschluss und keine berufliche<br />

Erstausbildung haben und zudem früher Kinder bekommen, haben kaum Chancen auf<br />

eine Nachbesserung der beruflichen Karriere zu einem späteren Zeitpunkt.<br />

• Die für Mädchen zugänglichen typischen Ausbildungberufe sind vornehmlich im<br />

einfachen Dienstleistungssektor angesiedelt.<br />

• Die generell für Frauen geringeren Verdienstmöglichkeiten stellen für Frauen mit<br />

Lernbeeinträchtigung ein besonderes Problem dar, weil der Verdienst für eine<br />

selbständige, wirtschaftliche Lebensführung nicht reicht.<br />

• Die Unterstützung aus dem häuslichen Umfeld ist geringer als bei lernbehinderten<br />

Jungen<br />

11.8 Europäische Initiativen zur Eingliederung in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt<br />

Mit dem Strukturfonds ESF (Europäischer Sozialfonds) hat die Europäische Gemeinschaft<br />

eine aktive Rolle in der Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit Behinderungen übernommen<br />

und das Bundessozialamt (BSB) eingebunden. Der ESF hat unter anderem die Aufgabe, die<br />

Stellung benachteiligter Personen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Österreich kann damit<br />

zusätzliche Mittel aus dem ESF zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit<br />

Behinderungen nützen (vgl. BMSG 2003, 24). Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative<br />

Employment wurde seit mehr als zehn Jahren eine Vielzahl von Projekten im Rahmen von<br />

Aktionsprogrammen gestartet. „Eine Vielzahl von Projekten im Rahmen der<br />

Gemeinschaftsinitiative Employment (1994–1999), namentlich im Bereich Horizon (1700<br />

Projekte) zielten darauf ab, neue Problemlösungen für Menschen mit Behinderungen,<br />

insbesondere Fortschritte in der Ausbildung und Beschäftigung zu entwickeln. Zahlreiche<br />

andere Programme befassen sich ebenfalls mit der Thematik (z.B. TIDE- Technologie-<br />

Initiative der Gemeinschaft für Behinderte und ältere Menschen, Socrates, Leonardo da<br />

135


Vinci, Daphne, Price, Phare, Tacis) und im Rahmen des Aktionsprogramms Helios der<br />

Gemeinschaft wurde die Chancengleichheit und Integration Behinderter unterstützt“<br />

(BLUMBERGER 2000, 9). Weitere Impulse zur Bekämpfung von Diskriminierung am<br />

Arbeitsplatz wurden durch die Gemeinschaftsinitiative Equal (2002 – 2006) gesetzt.<br />

Wie in vielen anderen Bereichen, ist – unabhängig von der finanziellen Förderung – der<br />

Haupteffekt von internationalen Projekten der gegenseitige internationale Austausch über den<br />

Stand und die Möglichkeiten. Dieser geförderte ‚Blick über die Grenzen’ schafft<br />

Innovationen, die notwendige Verbreitungsmöglichkeit und hebt die Qualität der Maßnahmen<br />

generell.<br />

Unabhängig von Projekten entwickelte die Europäische Gemeinschaft<br />

beschäftigungspolitische Leitlinien, die unter anderen auch Menschen mit Behinderungen<br />

betreffen. „Die derzeitige Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien auf nationaler<br />

Ebene ist ergänzungsbedürftig. Mit dem Konzept der Mindeststandards kann eine konkretere<br />

Ebene der Wirksamkeits- und Erfolgsbeurteilung einer europäischen Beschäftigungspolitik<br />

für behinderte Frauen und Männer angestrebt werden“ (NIEHAUS, 132). Als<br />

Mindeststandards im Zusammenhang mit dem vorliegenden Thema wurden formuliert: Die<br />

berufliche Eingliederung behinderter Menschen darf nicht scheitern an<br />

• technischer Ausstattung, die am Arbeitsplatz benötigt wird,<br />

• Möglichkeiten des Zugangs (einschließlich Transport) zur und von der Arbeit,<br />

• individuell möglicher Qualifikation, soweit sie am Arbeitsplatz benötigt wird,<br />

• ungerechtfertigter Entlassung, insbesondere wegen der Behinderung und nicht am<br />

• Fehlen individuell benötigter Beratungs- und Vermittlungsdienste<br />

(vgl. NIEHAUS, 132).<br />

Zur generellen Sensibilisierung des Themas der Eingliederung von Menschen mit<br />

Behinderung dienen auch die Deklarationen zum ‚Europäischen Jahr der Menschen mit<br />

Behinderungen’, so geschehen im Jahr 2003.<br />

11.9 Institutionen der öffentlichen Hand im Arbeitsmarkt<br />

Die Institutionen des Bundes und der Länder exekutieren die im Kapitel 4.3. genannten<br />

Gesetze. Sie bedienen sich bei der praktischen Umsetzung zumeist verschiedener ‚Träger’,<br />

also Non Government Organisationen (NGOs), die auf Grund von Leistungsverträgen tätig<br />

werden. In diesen Verträgen stehen alle Richtlinien bezüglich Dienstleistung, Organisation,<br />

136


Qualität und Finanzierung. Die Problematik mancher Träger zwischen Gründungsidee der<br />

eigenen Organisation und Richtlinien für Dienstleistungen wurde bereits in Kapitel 9.4.<br />

behandelt.<br />

„Der Bereich Arbeit für Menschen mit Behinderung ist in einen auf aktive<br />

arbeitsmarktpolitische Unterstützung ausgerichtete Bundes- sowie einen auf primär passsive<br />

Versorgung ausgerichteten Landeskompetenzbereich gegliedert. Die Zuteilung zu einem<br />

dieser beiden Bereiche erfolgt freilich nicht durch die Wahlmöglichkeiten der Betroffenen;<br />

ausschlaggebend ist die Unterscheidung in Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit“<br />

(KÖNIG, 77).<br />

11.9.1 Das Bundessozialamt<br />

Dies ist die ausführende Institution des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit,<br />

Generationen und Konsumentenschutz mit Landesstellen in jedem Bundesland. Es ist die<br />

erste Anlaufstelle, wenn es um Behinderung und Arbeitswelt geht (vgl.<br />

BUNDESSOZIALAMT, 11). Voraussetzung ist eben die Zuerkennung der ‚Arbeitsfähigkeit’,<br />

wie im vorigen Absatz beschrieben. Das Bundessozialamt ist aus dem früheren<br />

Landesinvalidenamt weiter entwickelt worden und baut seine Aktivitäten, zum Teil auch mit<br />

Hilfe von europäischen Projekten ständig aus.<br />

Eine Hauptaufgabe ist die Organisation und Finanzierung der ‚Integrativen Betriebe’ nach<br />

dem BEinstG. Diese sind in Kapitel 8.2 näher beschrieben.<br />

Folgende Zielsetzungen werden verfolgt:<br />

• Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Heranführung an den Arbeitsmarkt,<br />

• Sicherung der Arbeitsplätze,<br />

• Qualifikation und Erstintegration von Jugendlichen,<br />

• Beratung und Sensibilisierung von Unternehmen,<br />

• Barrierefreiheit,<br />

• Chancengleichheit von Frauen und Männern als Querschnittsthema.<br />

Die Maßnahmen richten sich sowohl an die Menschen mit Behinderung als auch an<br />

Unternehmen. Sie erfolgen in Form von Projekten oder personenbezogenen<br />

Individualförderungen. Dazu zählen unter anderem.:<br />

• Arbeitsassistenz und sonstige Integrationsfachdienste,<br />

• Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz,<br />

• Qualifizierungsprojekte inklusive Berufsausbildungsassistenz,<br />

137


• Transitarbeitsplätze und<br />

• Förderung der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes durch<br />

Integrationsbeihilfen und Leistungsminderungsbeihilfen.<br />

So betreibt zum Beispiel in Oberösterreich der FAB (Verein zur Förderung von Arbeit und<br />

Beschäftigung – ein Unternehmen der BBRZ-Gruppe - neben dem Pro Work unter dem<br />

Namen FAB-Proba noch Projekte mit Transitarbeitsplätzen mit Outplacements in Betrieben<br />

und Gemeinden (vgl. FAB Geschäftsberichte).<br />

Seit Mai 2008 setzen die Bundessozialämter spezielle Beratungsfirmen ein, die<br />

Unternehmungen über Vorteile und Möglichkeiten der Beschäftigung von Menschen mit<br />

Behinderung informieren. Auf diese Weise soll den Unternehmen auch die Scheu vor dem<br />

Phänomen ‚Behinderung’ genommen werden.<br />

11.9.2 Das Arbeitsamt (AMS)<br />

Diese Institution, generell für die Vermittlung von Arbeitssuchenden geschaffen, bietet auch<br />

für Menschen mit Behinderung Unterstützung durch Information, Beratung, Vermittlung und<br />

Förderung in Form finanzieller Eingliederungshilfen. Zur Vorbereitung auf einen Arbeitsplatz<br />

bietet das AMS zeitlich begrenzte Maßnahmen der Berufsinformation, Berufsorientierung,<br />

Berufsvorbereitung, Arbeitserprobung, Umschulung und Arbeitstrainingsmaßnahmen.<br />

Die permanent hohe Zahl der Arbeitssuchenden führt dazu, dass Berater oft überfordert<br />

werden. In dieser Situation sind für ‚Problemfälle’ von Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

kaum Kapazitäten vorhanden. Darum werden solche Fälle auch normalerweise an die<br />

Arbeitsassistenzen verwiesen, wo man sich individueller um sie kümmern kann.<br />

11.9.3 Die Abteilung Soziales der oberösterreichischen Landesregierung<br />

Obwohl die vorgenannten Bundesinstitutionen primär für die Eingliederung in den regulären<br />

Arbeitsmarkt zuständig sind, fallen auch auf das Land erhebliche Funktionen zu. Das Land ist<br />

grundsätzlich für alle Menschen mit Behinderung zuständig, die keine Unterstützung durch<br />

das Bundessozialamt oder das AMS erhalten. Eine Unterstützung erfolgt in allen diesen<br />

Fällen, soweit nicht Pensionierungen über andere Institutionen erfolgen.<br />

Das Land Oberösterreich teilt seine Aktivitäten bezüglich Arbeit und Beruf in drei Ebenen auf<br />

(vgl. dazu AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Rahmenrichtlinien 2003):<br />

138


• Hilfe durch Beschäftigung, seit Geltung des Chancengleichheitsgesetzes<br />

‚Fähigkeitsorientierte Beschäftigung’ bezeichnet, also Beschäftigungstherapie im<br />

Sinne des Kapitels 10.1.<br />

• Geschützte Werkstätten, also ‚beschützende Werkstätten’ im Sinne des Kapitels<br />

10.2.<br />

• ‚Berufliche Eingliederung’ in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wie etwa das Projekt<br />

Hof Tollet (Aussage des Leiters im Interview: ‚Bei uns werden aus<br />

Subventionsempfängern Beitragszahler!’) Diese innovative Maßnahme, die maximal<br />

vier Jahre dauern kann, zeigt auf, dass die alten Grenzen der Zuordnung Bund/Land<br />

obsolet sind. Um in diesen Fällen vom Fördergeber akzeptierte Vermittlungsquoten zu<br />

erreichen, bedarf es allerdings einer entsprechenden Vorselektion. Die Zahl der<br />

TeilnehmerInnen ist von 2006 auf 2007 um 15 Prozent auf 266 Personen gestiegen<br />

(vgl. LAND OBERÖSTERREICH, Sozialbericht 2008).<br />

Das Land ist neben humanitären Aspekten allein schon aus finanziellen Gründen interessiert,<br />

dass so viele Menschen als möglich in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden.<br />

Vergleicht man institutionenübergreifend die Kosten einer (auch dauerhaften)<br />

Eingliederungsunterstützung mit den bei Erfolg wegfallenden Kosten der öffentlichen Hand<br />

(Tagsätze des Landes, Wegfall der erhöhten Kinderbeihilfe), so kann in vielen Fällen in der<br />

Gesamtbetrachtung eine großzügigere Lösung zum Beispiel mit dauerhaften<br />

Lohnkostenzuschüssen immer noch günstiger sein. So lautet zumindest die Aussage des<br />

Fachbereiches der Vorarlberger Landesregierung (vgl. KÖNIG, 79), für Oberösterreich sind<br />

dem Autor keine entsprechenden Untersuchungen bekannt.<br />

Die Erfolge der Maßnahmen für nach dem BEinstG berufsunfähigen KlientInnen bis zu einer<br />

Leistungsfähigkeit von fünfzig Prozendt zeigen, dass die derzeitigen Grenzen der<br />

Berufsfähigkeit obsolet sind und einer Erneuerung bedürfen. Dieses Engagement des Landes<br />

Oberösterreich, gesetzlich untermauert durch das neue Chancengleichheitsgesetz,<br />

berücksichtigt auch die neuen Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung:<br />

• In Projekten, wie ‚Hof Tollet’ werden KlientInnen in einer ersten Phase durch<br />

Transitarbeitsverträge im allgemeinen Arbeitsmarkt untergebracht. In diesen Fällen<br />

bezahlt der Unternehmer ein Leistungsentgelt für die getane Arbeit und die<br />

KlientInnen sind im Projekt zu kollektivvertraglichen Bedingungen beschäftigt. Im<br />

günstigen Fall werden die KlientInnen dann von den Unternehmungen in ein<br />

normales Arbeitsverhältnis übernommen.<br />

139


• Für diejenigen, die in den integrativen Betrieben des Bundessozialamtes nicht<br />

unterkommen, werden die geschützten Werkstätten des Landes betrieben.<br />

• Auch für TeilnehmerInnen der Hilfe durch Beschäftigung gibt es auf der Basis der<br />

Freiwilligkeit vermehrt die Möglichkeit zu Outplacements. Dies erfolgt durch<br />

„dislozierte Werkgruppen“ (DYK,Saskia, 270). In diesen Fällen bleiben die<br />

KlientInnen rechtlich in der Beschäftigungstherapie, erhalten aber ein individuell<br />

bestimmtes zusätzliches Taschengeld.<br />

140


12. SUPPORTED EMPLOYMENT – MODELLE DER<br />

‚UNTERSTÜTZTEN BESCHÄFTIGUNG’<br />

12.1 Charakteristik der ‚Unterstützten Beschäftigung’<br />

Nachdem seit den Neunzigerjahren die Wirkung der traditionellen Fördermaßnahmen trotz<br />

Ausbau der Mittel nachließ, vor allem wegen der strukturellen Veränderungen der<br />

Arbeitswelt, wurden europaweit Modelle der teilgeschützten Beschäftigung ausprobiert.<br />

Dieser methodische Ansatz hat zum Ziel, mit individueller Unterstützung der KlientInnen und<br />

der UnternehmerInnen möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den ersten<br />

Arbeitsmarkt zu integrieren, auch jene, die bislang im geschützten Bereich untergebracht<br />

wurden. „Unterstützte Beschäftigung ist bezahlte Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

mit anfänglicher, zeitweiser oder dauerhafter Unterstützung“ (DOOSE, 114).<br />

‚Unterstützte Beschäftigung’ definiert sich über folgende Kernelemente (vgl DOOSE, 116f,<br />

weiters auch TROST 1997, 15ff und EASPD 2004, 6f):<br />

• Integration unter den KollegInnen, auch außerbetrieblich.<br />

• Bezahlte, reguläre Arbeit, im Gegensatz zu Beschäftigungstherapie.<br />

• Erst platzieren, dann qualifizieren, aus der Erkenntnis, dass insbesondere Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten am besten in Realsituationen lernen.<br />

• Unterstützungsangebote für alle Menschen mit Behinderungen. In der Zielvorstellung<br />

sollte niemand abgewiesen werden.<br />

• Flexible und individuelle Unterstützung, beginnend bei beruflicher Zukunftsplanung,<br />

Arbeitsplatzsuche, Arbeitsplatzanpassung, Qualifizierung, erforderlichenfalls aber<br />

auch beim Benutzen einer Toilette.<br />

• Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung. In der Regel reduziert sich die<br />

erforderliche Hilfe nach einer intensiveren Einführungsphase. Im Extremfall kann<br />

jedoch eine Unterstützung ein Arbeitsleben lang notwendig sein.<br />

• Bereitstellung von Wahlmöglichkeiten und Förderung der Selbstbestimmung.<br />

Der gravierende Unterschied zum früheren Modell des geschützten Arbeitsplatzes ist die Art<br />

der gesamthaften Unterstützung und Begleitung bei der Berufswahl, der Vermittlung, aber<br />

auch dann auf dem Arbeitsplatz, und zwar so lange es notwendig ist. Diese Unterstützung<br />

ohne kurzfristige Perspektive, sowohl finanziell als auch durch Bezugspersonen, ist bei<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten die einzig richtige Form, da die Schädigungen meist von<br />

Geburt an vorhanden sind und sich im Zeitablauf kaum verändern.<br />

141


Badelt/Österle stellen Charakteristika des ‚Supported Employment’ heraus, die den<br />

unterschiedlichen Modellen gemeinsam sind (vgl. ebd. 81f): Es handelt sich um integrierte<br />

Arbeitsplätze – also Zusammenarbeit mit überwiegend nicht behinderten Mitarbeitern. Diese<br />

kann<br />

• in einem individuellen Arbeitsplatz bestehen,<br />

• in einer kleinen Gruppe von Menschen mit Behinderung in einer ‚Enklave’ im<br />

Rahmen des normalen Unternehmens,<br />

• in einer Gruppe von Menschen mit Behinderung, die an wechselnden Orten bestimmte<br />

Arbeitsaufträge übernehmen (zum Beispiel Landschaftspflege) und<br />

• in einer integrierten Beschäftigung mit nicht behinderten KollegInnen in einer nicht<br />

gewinnorientierten Kleinunternehmung.<br />

‚Unterstützte Beschäftigung’ bedeutet, dass den Menschen mit Behinderung ein reguläres<br />

Arbeitsgehalt bezahlt wird, das – erforderlichenfalls durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt –<br />

das übliche kollektivvertragliche Niveau erreicht. Neueste Überlegungen gehen in die<br />

Richtung, dass Menschen mit Behinderungen entsprechend der zugestandenen Minderleistung<br />

einen persönlichen Lohnkostenzuschuss erhalten, den sie unabhängig vom konkreten<br />

Arbeitsplatz auch auf andere übertragen können. Diese Variante hätte den Vorteil, dass die<br />

Menschen unabhängig vom konkreten Arbeitgeber Wahlmöglichkeiten in Anspruch nehmen<br />

könnten, setzt aber gleiche Arbeitsanforderungen voraus. Die in letzten Diskussionen von der<br />

Wirtschaft eingebrachten „Kombilohnmodelle“ gehen gleichfalls in diese Richtung. Es steht<br />

außer Frage, dass der Erfolg dieser Modelle in der Praxis von einer objektiven Beurteilung<br />

der tatsächlichen Minderleistung abhängt, schließlich soll damit – und auch durch die<br />

sonstigen unterstützenden Maßnahmen – eine Gleichstellung mit nicht behinderten<br />

Mitarbeitern aus der Sicht des Arbeitgebers erreicht werden.<br />

Die zweite wichtige Säule ist die fortlaufende persönliche Unterstützung der Menschen mit<br />

Behinderung. Es geht um fortlaufende Beratung und Betreuung bei der Eingliederung und<br />

auch auf dem Arbeitsplatz. Diese Unterstützung erfolgt üblicherweise durch außen stehende<br />

SozialarbeiterInnen oder BehindertenberaterInnen, in Fällen von eigenen Einheiten in<br />

‚Enklaven’ sind es auch permanent anwesende BeraterInnen. Diese können in so genannten<br />

‚Mentorenregelungen’ auch von der Organisation der Unternehmung kommen (vgl.<br />

SCHARTMANN 1995 , 43–54).<br />

142


12.2 Zielgruppe der ‚Unterstützten Beschäftigung’<br />

‚Unterstützte Beschäftigung’ als kundengesteuerte, professionelle Dienstleistung richtet sich<br />

an (vgl. DOOSE, 117):<br />

• Arbeitssuchende und ArbeitnehmerInnen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf,<br />

• Arbeitgeber,<br />

• und Leistungsträger, wie in Österreich das Bundessozialamt, das Land, das AMS und<br />

die Träger der Rehabilitationseinrichtungen.<br />

In den letzten Jahren wurde die Zielgruppe auch auf andere Behinderungsarten ausgeweitet.<br />

„Dabei besteht in einigen Ländern die Gefahr, dass die ursprüngliche Zielgruppe, nämlich<br />

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, wieder ausgegrenzt werden, da die notwendige<br />

intensive Unterstützung nicht mehr zur Verfügung steht und möglichst hohe<br />

Vermittlungszahlen erreicht werden müssen“ (DOOSE, 168).<br />

12.3 Phasen der ‚Unterstützten Beschäftigung’<br />

Idealtypisch kann der Prozess der ‚Unterstützten Beschäftigung’ in folgende Phasen<br />

untergliedert werden (vgl. DOOSE, 119):<br />

• Erstinformation und Beauftragung.<br />

• Individuelle Berufsplanung mit Erstellung des beruflichen Profils.<br />

• Individuelle Arbeitsplatzakquisition und Arbeitsplatzentwicklung.<br />

• Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzanalyse und<br />

Arbeitsplatzanpassung.<br />

• Job-Coaching – Qualifizierung, Unterstützung der Einarbeitung und der betrieblichen<br />

Integration.<br />

• Nachgehende Integrationsbegleitung, gegebenenfalls Krisenintervention und<br />

persönliche Assistenz am Arbeitsplatz.<br />

Erklärend dazu ist zu erwähnen, dass die Begriffe zwischen Deutschland und Österreich<br />

unterschiedlich angewendet werden. Was in Österreich als ‚Arbeitsassistenz’ bezeichnet wird,<br />

heißt in Deutschland ‚Integrationsfachdienst’ und was in Österreich als ‚persönliche Assistenz<br />

am Arbeitsplatz’ bezeichnet wird, heißt in Deutschland ‚Arbeitsassistenz’.<br />

In der Praxis werden die oben angeführten Phasen zumeist zusammengelegt.<br />

143


12.4 Historische Entwicklung der ‚Unterstützten Beschäftigung’<br />

Dieser ehrgeizige Ansatz kommt aus den USA und geht auf die Achtzigerjahre zurück. Von<br />

dort ausgehend, wurde die Idee von europäischen Staaten aufgegriffen (vgl.<br />

KÖNIG/SCHALLOCK, 33f), beginnend mit dem Projekt „Challenge“ in Irland, vom<br />

Europäischen Sozialfonds finanziert. Ab Beginn der Neunzigerjahre ist in Europa eine<br />

sprunghafte Entwicklung zu verfolgen, auch gestützt von verschiedenen Projekten der<br />

Europäischen Gemeinschaft, wie später noch genauer ausgeführt wird. Im Jahre 1990 folgte<br />

der europäische Zusammenschluss aller Aktivitäten zur EUSE, Europäische Union für<br />

Unterstützte Beschäftigung.<br />

Die Entwicklung in Deutschland teilt Doose in sechs verschiedene Phasen ein (vgl. DOOSE,<br />

171–193):<br />

• Vorläuferphase (1986 – 1990) – beginnende Diskussion, erste punktuelle Projekte.<br />

• Pionierphase (1990 – 1994) – Modellprojekte, wissenschaftlich begleitet.<br />

• Phase der frühen Anwender (1995 – 1997) – zweite Welle, Aufbau<br />

zielgruppenspezifischer Integrationsfachdienste, erste Projekte in Regelförderung.<br />

• Phase der Institutionalisierung (1998 – 2001) – dritte Welle, Entwicklung und<br />

gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste.<br />

• Phase der bundesweiten Implementierung und Professionalisierung (2001 – 2004).<br />

• Phase des Ab- und Umbaues sowie der regionalen Differenzierung – auf Grund der<br />

neuen Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste durch die<br />

Integrationsämter und ein damit verbundenes neues Finanzierungssystem.<br />

12.5 ‚Unterstützte Beschäftigung’ in Österreich<br />

In Österreich gab es, ausgenommen Vorarlberg, keine analoge Entwicklung. Die Idee der<br />

unterstützten Beschäftigung wurde durch Europäische Initiativen in Österreich entriert. In<br />

Vorarlberg waren es das Institut für Sozialdienste (IfS) und das Land Vorarlberg, die schon<br />

vorher ein Modell der beruflichen und sozialen Integration entwickelten, das der Idee des<br />

‚Supported Employment’ entspricht. Man wollte in Vorarlberg keine ‚Geschützten<br />

Werkstätten’ nach dem Modell Weißenberg einrichten. Das Modell des IfS, welches auch<br />

wissenschaftlich untersucht wurde, wird im nachfolgenden Punkt noch genauer behandelt.<br />

144


Das Modellprojekt Arbeitsassistenz wurde in Österreich ab 1992 erprobt und nach einer<br />

erfolgreichen Pilotphase in Oberösterreich und Niederösterreich auf alle Bundesländer<br />

ausgeweitet (vgl. PÜHRINGER, 76). Eine wissenschaftliche Begleitung, analog zu den<br />

deutschen Modellprojekten, gab es nicht.<br />

Die Idee der ‚Unterstützten Beschäftigung’, auch initiiert und gestützt durch Projekte der<br />

Europäischen Gemeinschaft, wurde generell übernommen und in den Bundesländern,<br />

ausgenommen Vorarlberg, wurde praktisch ein Mischsystem eingeführt. Einerseits behielten<br />

die ‚Geschützten Werkstätten’ ihre Funktion und parallel dazu wurden die Institutionen der<br />

Unterstützten Beschäftigung flächendeckend ausgebaut.<br />

12.5.1 Das Vorarlberger Modell<br />

Eine echte Alternative zur Beschäftigungstherapie wird in Vorarlberg Jugendlichen, auch<br />

jenen, die nach dem BEinstG nicht arbeitsfähig sind, am Übergang Schule zu Beruf die<br />

‚Unterstützte Beschäftigung’ angeboten, jetzt unter dem Namen Spagat vom Institut für<br />

Sozialhilfe. Diese Alternative kann auf freiwilliger Basis von der Zielgruppe als Alternative<br />

zu beschäftigungstherapeutischen Einrichtungen gewählt werden.<br />

Folgende Elemente der ‚Unterstützten Beschäftigung’ kennzeichnen diese Maßnahme:<br />

• Eine für die Person und den Betrieb sinnvolle Tätigkeit.<br />

• Bezahlung nach Kollektivvertrag.<br />

• Schaffung eines regulären Dienstverhältnisses.<br />

• Etablierung von MentorInnen in den Betrieben.<br />

• Prinzip der Regionalität.<br />

• Integrativer Arbeitsplatz.<br />

• Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung.<br />

(vgl. Tschann 2005, zitiert in KOENIG, 79).<br />

Grundlage für den Erfolg waren sicherlich auch die durch das Land Vorarlberg geschaffenen<br />

optimalen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen und eine durch Vertrag fixierte<br />

aktive Mitarbeit der Eltern. Bemerkenswert ist die Aussage der zuständigen<br />

Fachbereichsleitung des Landes, dass „die Kosten … nicht über denen einer vergleichbaren<br />

und weit weniger integrativen Unterbringung in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte“<br />

(KOENIG, 79) sind.<br />

145


Das seit den Achtzigerjahren mit Erfolg praktizierte Modell wurde 1992 von Badelt/Österle<br />

evaluiert mit Ergebnissen, die sehr hoffnungsfroh waren (vgl. BADELT/ÖSTERLE 1992).<br />

Nach weiteren zehn Jahren Praxis wurde das Modell nochmals untersucht, und zwar unter<br />

dem Aspekt der Sicht der betroffenen Unternehmungen, die Ergebnisse waren wiederum<br />

ermutigend (vgl. PÜHRINGER).<br />

Welche Gründe dafür maßgeblich sind, dass dieses Modell in den anderen Bundesländern<br />

nicht eingeführt worden ist, wäre eine wissenschaftliche Untersuchung wert. Als gewichtiges<br />

Argument diente in verschiedenen Diskussionen mit ExpertInnen, dass die Struktur der<br />

Betriebe zwischen Vorarlberg und Restösterreich zu unterschiedlich ist. „Einschränkend ist<br />

vielleicht zu sagen, dass sich die bisherigen Erfahrungen auf einen ländlichen Raum und<br />

kleinstädtische Strukturen beziehen, die durch ein dichtes Netz an informellen Kontakten der<br />

Bewohner untereinander geprägt sind“ (NIEDERMAIR, 1998a, 78).<br />

Auf Grund unterschiedlicher Fragestellungen in den Untersuchungen von Badelt/Österle und<br />

Pühringer kann eine Sekundäranalyse leider nicht erfolgen. Die Auswirkungen lassen sich<br />

jedoch an den folgenden Abbildungen verfolgen:<br />

Abbildung 24: Konfliktbeurteilung<br />

Quelle: BADELT/ÖSTERLE 1992, 116<br />

146


Abbildung 25: Auswirkungen im Betrieb<br />

Quelle: BADELT/ÖSTERLE 1992, 121<br />

Abbildung 26: Veränderung der Einstellung<br />

Quelle: PÜHRINGER, 111<br />

147


Abbildung 27: Akzeptanz durch MitarbeiterInnen<br />

Quelle: PÜHRINGER, 110<br />

12.5.2 Das Clearing-System<br />

Dieses Modell erfüllt die ersten beiden Phasen der ‚Unterstützten Beschäftigung’ für die<br />

AbgängerInnen der Pflichtschulen. Bereits in den letzten beiden Schuljahren werden<br />

Jugendliche mit Behinderung unterstützt und begleitet, wenn sie das wünschen. Es geht hier<br />

in erster Linie um das Aufzeigen von Möglichkeiten, es werden die Neigungen und<br />

Fähigkeiten des Schulabgängers mit realistischen Perspektiven verglichen und es wird ein<br />

individueller Entwicklungsplan erstellt. Ziel ist es, einen optimalen Ausbildungs- oder<br />

Arbeitsplatz zu finden. Diese Maßnahme existiert in Österreich seit 2001, laut<br />

Geschäftsbericht des Bundessozialamtes 2007 betrug in diesem Jahr die Zahl der Betreuten<br />

bereits 6013 Personen (vgl. ebd., 15).<br />

Die Maßnahme zielt auf SchulabgängerInnen, sodass Menschen mit Behinderungen, die sich<br />

umorientieren müssen oder wollen, nicht erfasst werden. Diese müssen sich direkt oder auf<br />

dem Weg über das AMS an die Arbeitsassistenzen wenden.<br />

12.5.3 Arbeitsassistenz (AASS)<br />

Diese Maßnahme erfüllt die dritte und vierte Phase der ‚Unterstützten Beschäftigung’. In der<br />

praktischen Umsetzung werden innerhalb der Arbeitsassistenz auch mehrere Phasen des<br />

Prozesses abgedeckt.<br />

Hohmeier beschreibt sieben Aufgabenfelder, „die im Regelverlauf der beruflichen<br />

Eingliederung Arbeitsschritte und Eingliederungsstufen zugleich bezeichnen:<br />

148


1. Information und Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie ihrer<br />

Angehörigen,<br />

2. Auswahl geeigneter Bewerber, verbunden mit der Erstellung eines Leistungs- und<br />

Fähigkeitsprofils,<br />

3. Information potenzieller Arbeitgeber über die Möglichkeiten der betrieblichen<br />

Integration Behinderter,<br />

4. Akquisition von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />

5. Beratung und Unterstützung der Arbeitgeber bei der behinderungsgerechten<br />

Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie der Arbeitsorganisaion auf der Grundlage einer<br />

Arbeitsplatzanalyse,<br />

6. Hilfen bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz bis hin zu einer befristeten<br />

kontinuierlichen Begleitung,<br />

7. Konfliktberatung und Kriseninterventionen nach allmählicher Rücknahme der<br />

begleitenden Unterstützung am Arbeitsplatz“ (HOHMEIER 2001, 19).<br />

Ein Arbeitsassistent berät und betreut KlientInnen und ArbeitgeberInnen in Abstimmung mit<br />

den zuständigen Stellen beim AMS, Bundessozialamt, der Sozialabteilung des Landes,<br />

Krankenkassen oder Trägern von Rehabilitationsmaßnahmen. Seine Hauptfunktion ist die<br />

Akquisition von Arbeitsplätzen, was sicherlich einen dauernden guten Kontakt zur Wirtschaft<br />

erfordert. Vorwiegend sind es EntscheidungsträgerInnen in kleinen und mittelständischen<br />

Unternehmen, zu denen ein Kontakt aufgebaut und erhalten wird. Wichtig ist eine gute<br />

Positionierung in der Öffentlichkeit, eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit ist unerlässlich.<br />

Ist einmal ein Arbeitsplatz ins Auge gefasst, müssen die Arbeitsbedingungen und die<br />

Förderungsmaßnahmen- und deren Bedingungen abgeklärt werden, notwendige<br />

Adaptierungen fixiert und auch der Prozess der Eingliederung in die Unternehmenskultur<br />

sorgfältig vorbereitet werden.<br />

Als Erfolgskriterium gilt aus der Sicht des Bundessozialamtes der Abschluss oder die<br />

Absicherung eines Arbeitsverhältnisses, wenn es zumindest sechs Monate nach Abschluss<br />

beziehungsweise Intervention wegen Gefährdung noch aufrecht ist (vgl. FASCHING 2008a,<br />

317).<br />

Nach einer Erprobungsphase in Österreich wurden 1995 275 Personen betreut, die Zahl stieg<br />

ständig, im Jahr 2007 waren es bereits 9277 Personen (vgl. BMSG 2002, 13 und<br />

BUNDESOZIALAMT 2007, 15).<br />

Eine besondere Form der Arbeitsassistenz sind die Jugendarbeitsassistenzen. Diese haben<br />

nach Abklärung durch das Clearing die Aufgabe, die Jugendlichen in die für ihre Neigung<br />

149


und Fähigkeiten richtige Ausbildung zu begleiten (vgl. Kapitel 7.3.2 und 7.3.3). Erfolgt eine<br />

integrative Lehrausbildung nach Kapitel 8.5, werden die Lehrlinge während der gesamten<br />

Ausbildungszeit von der Berufsausbildungsassistenz begleitet. Laut Geschäftsbericht 2007<br />

des Bundessozialamtes betrug die Zahl der betreuten Personen im Jahr 2007 3808 Personen.<br />

12.5.4 Das Job Coaching-Modell<br />

Die Job Coaching-Unterstützung ist zeitlich befristet und dient als individuelle Maßnahme zur<br />

Qualifizierung, zur Unterstützung der Einarbeitung und der generellen betrieblichen<br />

Integration. Sie erfüllt also die fünfte Phase der Unterstützten Beschäftigung. Der Job Coach<br />

betreut die Klientin bzw. den Klienten intensiv und übt mit ihr/ihm die notwendigen<br />

Arbeitsschritte. Darüber hinaus übernimmt sie bzw. er auch wichtige Aufgaben bei der<br />

Integration in die Kollegenschaft und sonstiger Umweltfaktoren. Die Maßnahme ist auf jeden<br />

Fall so angelegt, dass im Laufe der Zeit die Intensität sinken soll bis zu einer Beendigung.<br />

12.5.5 Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)<br />

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist eine Maßnahme, die zeitlich nach<br />

individuellen Erfordernissen fixiert wird. Eine solche Begleitung kann in Extremfällen auch<br />

ein Arbeitsleben lang dauern. Sie erfüllt die sechste Phase der ‚Unterstützen Beschäftigung’.<br />

Derzeit bezieht sich die persönliche Assistenz nicht auf Bedürfnisse, die auf<br />

Lernschwierigkeiten beruhen, Modelle werden jedoch angedacht.<br />

12.5.6. Das Mentoren-Modell<br />

Erfahrene Betriebsangehörige mit entsprechendem Engagement und sozialen Fähigkeiten<br />

können unter Führung und fachlicher Leitung von ArbeitsassistentInnen die Beschäftigung<br />

von Menschen mit Lernschwierigkeiten begleiten. Schartmann verweist auf die besonderen<br />

Vorteile dieser Methode für die soziale Integration (vgl. SCHARTMANN 1999, 193f):<br />

• Der Mentor kennt die Unternehmenskultur und kann helfen, auch die informelle<br />

Kultur der neuen MitarbeiterIn zu vermitteln.<br />

• Er kennt die Eigenheiten von Vorgesetzten und KollegInnen und hilft dem Menschen<br />

mit Behinderung, das zu verstehen.<br />

150


• Im Gegensatz zu Job-Coaches können sie auch an informellen<br />

Kommunikationsprozessen teilnehmen.<br />

• Die Anwesenheit eines Job- Coaches kann die ‚natürliche Sozialisation’ erschweren.<br />

• Die Anwesenheit eines Job- Coaches kann auch die ‚Sonderrolle’ des Mitarbeiters mit<br />

Behinderung zu stark hervorheben, was wiederum integrationshemmend ist.<br />

12.5.7 Integrationsprojekte<br />

Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen<br />

(Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder<br />

Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen<br />

auf dem regulären Arbeitsmarkt (vgl. DOOSE, 107).<br />

Die ArbeitnehmerInnen mit Behinderung sollten unter fünfzig Prozent der Gesamtbelegschaft<br />

sein. Hauptsächlich werden Menschen mit psychischer Behinderung eingesetzt, der Anteil<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung betrug in Deutschland nach einer Erhebung im Jahr<br />

2004 lediglich fünfzehn Prozent (vgl. DOOSE, 107).<br />

In diesen Bereich sind auch Leiharbeitsfirmen einzuordnen, die durch<br />

Arbeitnehmerüberlassung die Schwelle für direkte Eingliederungen für Unternehmungen<br />

senken sollen.<br />

„Integrationsprojekte sind kein Allheilmittel gegen die Benachteiligung behinderter und<br />

benachteiligter Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben, wie etwa die Abgänger zeigen,<br />

die aus Integrationsfirmen und Integrationsprojekten in die Arbeitslosigkeit entlassen wurden.<br />

Sie bieten aber durch die Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt und die regulären<br />

Arbeitsbedingungen die Chance, die wirklichen Rechte und Pflichten im Arbeitsleben zu<br />

erfahren“ (DITTRICH, 141).<br />

Die Forcierung der Integrationsfirmen in der Behindertenpolitik wurde von der CEFEC<br />

(Dachorganisation der Europäischen Sozialfirmen) im letzten Europäischen Meeting<br />

vehement eingefordert (siehe dazu CEFEC‚Linzer Appell’).<br />

12.6 Ergebnisse aus Begleitforschungen zu Projekten in Deutschland<br />

Die Neuorientierung durch die ‚Unterstützte Beschäftigung’, die den „Focus auf die<br />

‚Schnittstelle’ zwischen Rehabilitationseinrichtungen und allgemeinen Arbeitsmarkt legt“<br />

151


(BARLSEN, 39), erfolgte in Deutschland durch verschiedene Modelle. Diese haben ihre<br />

Arbeit in Erfahrungsberichten dokumentiert oder wurden durch Forschungsinstitute begleitet.<br />

Diese wurden insbesondere von Barlsen (vgl. BARLSEN) und von Doose (vgl. DOOSE<br />

2007) in zusammenfassender Form dargestellt.<br />

Doose hat ausgewählte Ergebnisse zu den deutschen Modellprojekten in einer Systematik<br />

zusammengefasst. Diese Ergebnisse waren ermutigend, es darf jedoch nicht übersehen<br />

werden, dass es sich bei diesen Modellprojekten – primär für Menschen mit geistiger<br />

Behinderung – um besonders ambitionierte Maßnahmen gehandelt hat. In der Zwischenzeit<br />

wurden, wie bereits erwähnt, die Bedingungen verschlechtert, einerseits durch finanzielle<br />

Einschnitte und andererseits durch Erweiterung der Zielgruppe, die eine<br />

zielgruppenspezifische Vorgangsweise – wie eben bei Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung notwendig – erschweren, wenn nicht unmöglich machen.<br />

Abbildung 28: Zielgruppe der Forschungen 1<br />

Quelle: DOOSE 2007, 200<br />

152


Abbildung 29: Zielgruppe der Forschungen 2<br />

Quelle: DOOSE 2007, 201<br />

Abbildung 30: Vermittlungsergebnisse<br />

Quelle: DOOSE 2007, 209<br />

153


Abbildung 31: Soziale Integration und Zufriedenheit<br />

Quelle: DOOSE 2007, 211<br />

In den letzten Untersuchungen ab dem Jahr 2000 zeichnet sich deutlich die Ausweitung der<br />

Zielgruppe auf Menschen mit körperlichen und Sinnesbehinderungen ab.<br />

Die Vermittlungsquote von einem Viertel bis zu einem <strong>Dr</strong>ittel der Klienten variiert erheblich<br />

je nach Zielgruppe. Dies wirkt sich insbesondere dann negativ aus, wenn<br />

behinderungsübergreifenden Maßnahmen eine einheitliche Vermittlungsquote vorgegeben<br />

wird. Es ist in solchen Situationen nachvollziehbar, dass auch Arbeitsassistenzen dazu<br />

tendieren, ‚leichtere’ Fälle anzugehen, um die Vermittlungsquote zu halten. Übrig bleiben die<br />

‚schwierigen’ Fälle mit stärkeren Behinderungsgraden und insbesondere Menschen mit<br />

geistiger und psychischer Behinderung. Die Anteile (vgl. BMSG 2002, Tabelle 3) haben sich<br />

erheblich verändert, der Anteil an geistiger Behinderung ist laut Auskunft der Experten unter<br />

zehn Prozent.<br />

Als vermittlungsfördernd wurden folgende Faktoren aus den Untersuchungen festgehalten<br />

(vgl. DOOSE, 208):<br />

Auf Seiten der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung:<br />

• Hohe Arbeitsmotivation und Leistungsbereitschaft.<br />

• Leistungsfähigkeit.<br />

• Soziale Kompetenzen, keine Verhaltensauffälligkeiten.<br />

154


• Soziale Unterstützung durch das Umfeld.<br />

Auf Seiten der Unternehmungen:<br />

• Offenheit und Gesprächsbereitschaft.<br />

• Möglichkeit zur Schaffung und Gestaltung eines flexiblen Arbeitsplatzes.<br />

• Gutes Betriebsklima, Akzeptanz und Wertschätzung.<br />

• Konfliktfähigkeit und Kreativität.<br />

• Gute Bezugsperson im Betrieb.<br />

• Innerbetriebliche Transparenz.<br />

• Möglichkeit eines Praktikums.<br />

• Tatsächlicher Bedarf an Arbeitskräften.<br />

• Eigene Betroffenheit.<br />

• Soziales Engagement.<br />

Auf Seiten der Arbeitsassistenzen (in Deutschland Integrationsfachdienste):<br />

• Aktive Arbeitsplatzakquisition.<br />

• Genauer Abgleich von Anforderungs- und Fähigkeitsprofil.<br />

• Individuelle Begleitung der ArbeitnehmerIn am Arbeitsplatz.<br />

• Gute Einarbeitung.<br />

• Training am Arbeitsplatz.<br />

• Natürliche und professionelle Unterstützung im Betrieb.<br />

• Arbeitsplatzanpassung.<br />

• Lohnkostenzuschuss.<br />

• Intensiv begleitete Praktika, längere Arbeitserprobung.<br />

• Gute regionale Kontakte.<br />

• Gute Kooperation mit der Agentur für Arbeit und den Integrationsämtern.<br />

12.7 Untersuchungen über die Nachhaltigkeit von unterstützten<br />

Beschäftigungsverhältnissen<br />

In einer Verlaufsstudie mit Stichtag Ende 2003 (vgl. DOOSE, 319–328) hat man Ergebnisse<br />

festgestellt, die aufzeigen, dass diese Vorgangsweise wesentlich effizienter ist als frühere.<br />

Allerdings muss festgehalten werden, dass es sich bei den untersuchten Fällen und<br />

Integrationsfachdiensten um die Pioniere in verschiedenen Regionen Deutschlands gehandelt<br />

hat. Das Engagement der Beteiligten war sicher überdurchschnittlich hoch, die Ergebnisse<br />

155


sind auf jeden Fall ermutigend. Es wäre äußerst interessant, eine vergleichbare Studie in<br />

Österreich durchzuführen, um Klarheit für künftige Maßnahmen zu bekommen.<br />

Einige Ergebnisse und Charakteristika aus der Studie von Doose seien nachstehend angeführt,<br />

die Zielgruppe waren Menschen mit Lernschwierigkeiten, denen ein hoher Grad an<br />

Behinderung zugeschrieben wird und die einen laufenden Unterstützungsbedarf haben.<br />

Mindestens zwei <strong>Dr</strong>ittel der vermittelten ArbeitnehmerInnen befanden sich durchschnittlich<br />

neun Jahre nach ihrer Vermittlung noch in Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt und konnten somit als langfristig beruflich integriert gelten.<br />

Wenn diese Menschen den ersten Arbeitsplatz verloren haben, finden sie wesentlich schwerer<br />

eine neue Arbeitsstätte. Von diesen Personen haben nur 33 Prozent eine neue Stelle gefunden,<br />

die anderen sind entweder in der Werkstätte für Behinderte (29 Prozent) oder sonstigen<br />

Maßnahmen oder einfach erwerbslos.<br />

Diese 33 Prozent Neuvermittlungsquote ist jedoch vollkommen unterschiedlich zu sehen.<br />

Personen, die vor der Erstvermittlung in einer Werkstätte für Behinderte waren, konnten nur<br />

zu 18 Prozent einen neuen Job finden, während Personen, die nicht von dieser Institution<br />

kamen, zu 60 Prozent wieder eingegliedert werden konnten.<br />

<strong>Dr</strong>ei Viertel aller bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnisse wurden in Kleinst- und<br />

Kleinbetriebe vermittelt. Dies wird damit begründet, dass einerseits in diesem Bereich die<br />

meisten neuen Arbeitsplätze entstanden sind und andererseits, dass Kleinbetriebe für<br />

Fachdienste zugänglicher und Anreize, wie Lohnkostenzuschüsse für kleinere Betriebe<br />

attraktiver sind.<br />

Die Tätigkeitsbereiche für Frauen und Männer unterschieden sich signifikant. Frauen waren<br />

überwiegend als Küchenhilfe, in der Gebäudereinigung und in der Produktion beschäftigt,<br />

während Männer überwiegend in den Bereichen Produktion/Montage in der Industrie, im<br />

Garten- und Landschaftsbau, im Bereich Recycling und Reinigung und im Lager<br />

Beschäftigung fanden.<br />

Die soziale Integration der ArbeitnehmerInnen ist in den meisten Fällen gegeben, private<br />

Kontakte mit KollegInnen bilden dagegen die Ausnahme.<br />

Die Arbeitszufriedenheit der Menschen mit Lernschwierigkeiten war mit 80 Prozent<br />

insgesamt hoch.<br />

Die durchschnittliche Dauer der Unterstützung durch Integrationsfachdienste betrug etwas<br />

über drei Jahre. Intensive und kontinuierliche Unterstützung ist die Voraussetzung für die<br />

erfolgreiche Integration, in Regionen, wo diese restriktiv gewährt wird, ist auch die<br />

Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse gefährdet. Es hat sich aber auch gezeigt, dass in vielen<br />

156


Fällen nach einer intensiveren Unterstützung in den ersten Jahren eine umfangreiche<br />

Unterstützung nicht mehr notwendig ist.<br />

Ein bemerkenswertes Ergebnis in der Untersuchung von Trost/Schüller war, dass die<br />

kognitiven, insbesondere aber die sozialen Kompetenzen, wie Selbständigkeit,<br />

Kommunikationsfähigkeit und Verantwortungsgefühl zum größten Teil erst im Verlauf ihrer<br />

Arbeitstätigkeit gestiegen sind (vgl. TROST 1997, 29).<br />

157


13. DIE SICHTWEISE DER UNTERNEHMUNGEN<br />

Die grundsätzliche Situation der in der freien Wirtschaft stehenden Unternehmer wurde<br />

bereits in den ökonomischen Rahmenbedingungen (siehe Kapitel 4.4.4) behandelt.<br />

ArbeitgeberInnen haben „meist keine Vorstellung von der Leistungsfähigkeit vieler<br />

behinderter Menschen und stellen sich den Umgang mit ihnen als sehr schwierig vor“<br />

(MÜHL, Absatz Arbeitsmarktrisken).<br />

„Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes sind allerdings zunächst nicht darauf eingestellt,<br />

Schwerbehinderte zu beschäftigen. Die große Mehrzahl der befragten Unternehmen war dazu<br />

erst bereit, nachdem sie mit einem Bewerber positive persönliche Erfahrungen entweder<br />

während eines Praktikums oder beim Vorstellungsgespräch machen konnten<br />

(KASTL/TROST, 279).<br />

Eine umfassende Darstellung der Perspektive des/der ArbeitgeberInnen erfolgte von der<br />

European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) im Rahmen<br />

ihres LABor Projektes. Sie ist erwähnenswert, wenngleich sie nicht direkt von der Wirtschaft<br />

kommt, sondern von PraktikerInnenn europäischer Sozialistitutionen. Einer der Hauptgründe<br />

für ArbeitgeberInnen, eine Person mit geistiger Behinderung anzustellen, ist der wirkliche<br />

Wert dieser Person für das Unternehmen. Manche ArbeitgeberInnen handeln aus Idealismus,<br />

aber die meisten stehen der Anstellung einer Person mit geistiger Behinderung noch immer<br />

sehr reserviert gegenüber (vgl. EASPD, 10). Zu den innerbetrieblichen Hauptgründen, die<br />

UnternehmerInnen an der Anstellung von Menschen mit Lernbehinderungen hindern, zählen:<br />

• Bedenken im Hinblick auf soziale Wechselwirkungen: Passen die Leute in mein<br />

Team Können sie mit KundInnen umgehen Wird es negative Reaktionen seitens der<br />

KundInnen geben Wird es zu negativen Reaktionen von anderen Arbeitnehmern<br />

kommen<br />

• Bedenken im Zusammenhang mit der Ausübung der beruflichen Tätigkeit: Werden die<br />

Leute weniger für ihr Gehalt arbeiten Gibt es wirtschaftliche Vorteile Werden sie<br />

den Prozess aufhalten Werden sie unabhängig arbeiten können Werden sie mehr<br />

Zeit der Vorgesetzten in Anspruch nehmen Werden sie ihre Arbeit zur Zufriedenheit<br />

erledigen können Werden sie gute Arbeit leisten Wer wird mir helfen, wenn ich<br />

Unterstützung brauche<br />

• Bedenken im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit: Werden sie ein<br />

Sicherheitsrisiko darstellen Wird es mehr Arbeitsunfälle geben Bedeutet das längere<br />

Fehlzeiten Wird meine Versicherung das abdecken<br />

158


„In vielen Fällen lassen sich diese Bedenken durch Gespräche mit Dienstleistungsanbietern<br />

oder durch Erfolge in ihrer eigenen Tätigkeit als Manager sowie Erfahrungen anderer<br />

Arbeitgeber ausräumen“ (EASPD 2004, 10).<br />

Schartmann verweist auf mehrere Studien, die belegen, dass es vor allem kleinere Betriebe<br />

sind, die Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz ermöglichen. Die<br />

Gründe dafür sind,<br />

• dass kleinere Betriebe überschaubarer sind als Großbetriebe – auch für<br />

Arbeitsassistenten,<br />

• dass die hierarchischen Strukturen flacher sind, der Zugang zum Entscheidungsträger<br />

ist leichter,<br />

• weiters auch der Umstand, dass Großbetriebe Einfacharbeiten eher für eigene<br />

Mitarbeiter frei halten, die im Laufe ihres Arbeitslebens eine Behinderung erfahren<br />

haben (vgl. SCHARTMANN 1999, 72).<br />

Dalferth hat 1995 eine Befragung von Klein-Mittel- und Großbetrieben durchgeführt (vgl.<br />

DALFERTH, 38-41). Kleinbetriebe zeigen sich am wenigsten informiert und scheuen den<br />

bürokratischen Aufwand. Dennoch besteht bei ihnen eine große, weitgehend ungenutzte<br />

Chance, eine Ausnutzung von Beschäftigten muss jedoch verhindert werden. Großbetriebe<br />

sind weniger geeignet, gute Chancen bestehen jedoch in mittleren Betrieben mit bis zu 50<br />

Beschäftigten.<br />

Studien zeigen, dass Quotenregelungen und Ausgleichsabgaben einen sehr eingeschränkten<br />

Einfluss auf die Einstellungsbereitschaft von Betrieben haben. In vielen Fällen wird speziell<br />

im Falle des Kündigungsschutzes nicht aus eigener Erfahrung argumentiert, sondern ein<br />

„gängiges Vorurteil“ (DYK, 78) wiedergegeben.<br />

Vielmehr gibt es relevantere Einflüsse, wie die Erfahrung, die Unternehmen mit Menschen<br />

mit Behinderung gemacht haben. „Betriebe, die keine behinderten Menschen beschäftigen,<br />

beurteilen deren Leistungsfähigkeit viel negativer und sind auch prinzipiell seltener bereit,<br />

Personen mit Behinderungen neu einzustellen“ (LEICHSENRING/STRÜMPEL 1997, 3).<br />

Blumberger hat auf Grund von fünfzig Fallstudien folgende Thesen zur Beschäftigungsrealität<br />

für Menschen mit Behinderungen aufgestellt: (allerdings auch nicht bezogen auf<br />

Lernbehinderung, Anm. d. Verf.) (vgl. BLUMBERGER, 1996, 2f):<br />

• Nicht Menschen mit Behinderungen werden eingestellt, sondern Bewerber, die<br />

konkrete Arbeitsplatzforderungen erfüllen.<br />

• Die Behinderung darf die Produktivität und den Arbeitsablauf nicht beeinträchtigen.<br />

Förderungen können Einschränkungen nicht kompensieren.<br />

159


• Die Kosten aus einem Arbeitsverhältnis mit Menschen mit Behinderungen werden<br />

relativ höher eingeschätzt, weshalb die Beschäftigung eher vermieden wird.<br />

• Förderungen sind mehrheitlich nicht beschäftigungsrelevant.<br />

• Die Ausgleichstaxe ist nicht der Schlüssel für die Förderung.<br />

• Der Kündigungsschutz ist eher kein prinzipielles Beschäftigungshindernis, mit dessen<br />

vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsfolgen können jedoch<br />

Beschäftigungsbarrieren verbunden sein. (Kritik in 40% der Antworten)<br />

• Die allgemeine Wirtschaftslage, das Arbeitskräfteangebot, die Branche und<br />

arbeitsplatzspezifische Merkmale bestimmen die Beschäftigungsbereitschaft.<br />

• Wegen der Problemnähe und der Relevanz von Förderungen zeigen kleinere<br />

Unternehmen eine höhere Bereitschaft.<br />

• Die Bereitschaft zur Weiterbeschäftigung nach Eintritt einer Behinderung von<br />

ArbeitnehmerInnen ist immer vorhanden.<br />

• Es gibt eine auffällige Diskrepanz zwischen zugetrauter und tatsächlicher<br />

Beschäftigung für Menschen mit Behinderung.<br />

• Moderne Unternehmensformen und Betriebsorganisationen werden bei der Ermittlung<br />

der Beschäftigungspflicht nur ungenügend berücksichtigt.<br />

• Behindertenspezifische qualitative Kriterien finden zu wenig Berücksichtigung bei der<br />

Erfüllung der Beschäftigungspflicht.<br />

• Die mangelnde Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen ist ein<br />

Einstellungshindernis.<br />

Eine Zusammenfassung, was aus der Sicht eines Betriebes die Basis einer nachhaltigen<br />

Beschäftigung eines Menschen mit Lernschwierigkeiten ist, zeigt Meuth auf drei Ebenen auf<br />

(vgl. MEUTH, 49):<br />

• Ebene der erforderlichen inhaltlichen Fähigkeiten: Eine Neueinstellung erfolgt dann,<br />

wenn Arbeiten erledigt/aufgearbeitet werden müssen.<br />

• Finanzielle Ebene: Verhältnis von Lohnkosten und Leistung muss stimmen.<br />

• Symbolische Ebene: „Die Beschäftigung einer Person mit geistiger Behinderung muß<br />

im Sinne der corporate identity u. a. zu den Zielvorstellungen des Unternehmens<br />

passen, als Instrument des Managements als ‚menschengerechte Führung’ nutzbar sein<br />

und nach außen Wirkung zeigen können“ (MEUTH, 49).<br />

Untersuchungen, die sich auf die Eingliederung von Menschen mit schwerer Behinderung<br />

generell beziehen, sind zahlreicher, bringen jedoch keine spezifischen Aussagen für die<br />

Zielgruppe dieser Arbeit (vgl. DYK, INSTITUT FÜR HUMANISTISCHES<br />

160


MANAGEMENT, weiters DIERY/SCHUBERT/ZINK). Doose hat sowohl die Struktur der<br />

Unternehmungen als auch deren Motive für die Einstellung von Menschen mit Behinderung<br />

zusammengefasst:<br />

Abbildung 32: Merkmale und Motive einstellender Unternehmen<br />

Quelle: DOOSE 2007, 203–204<br />

161


Hier bietet sich ein Vergleich mit österreichischen Untersuchungen an, und zwar zu<br />

Forschungen von Schabmann/Klicpera (vgl.SCHABMANN/KLICPERA, 17f) für<br />

Ostösterreich und Pühringer für Vorarlberg. Wissenschaftliche Modellbegleitungen für<br />

Projekte der ‚Unterstützten Beschäftigung’ hat es in Österreich mit Ausnahme von Vorarlberg<br />

nicht gegeben. Eine Evaluierung der Nachhaltigkeit wäre aus der Sicht des Verfassers für<br />

etwa 2010 absolut wünschenswert, wenn entsprechende Daten vorliegen.<br />

Abbildung 33: Projekthemmende Entscheidungsfaktoren<br />

Quelle: PÜHRINGER, 107<br />

Abbildung 34: Ausschlaggebende Entscheidungsfaktoren<br />

Quelle: PÜHRINGER, 98<br />

Zur besseren Darstellung der Motivation werden zwei der von Doose aufgelisteten Studien<br />

herausgegriffen (vgl. MEUTH, 65 und TROST/SCHÜLLER, 147f):<br />

Nach Meuth führen Unternehmen und Verwaltungen folgende Gründe für eine Beschäftigung<br />

von Menschen mit geistiger Behinderung an:<br />

• Weil sie Arbeiten zu erledigen haben, die aus ihrer Sicht von Personen mit geistiger<br />

Behinderung gemacht werden können,<br />

162


• weil die konkrete Person entsprechend fähig ist (fachlich, motiviert, sorgfältig, gut<br />

eingliederbar),<br />

• weil sie die dünne Personaldecke mit einer geförderten Person verbessern können,<br />

• weil sie jemanden zur Erledigung von ‚<strong>Dr</strong>ecksarbeit’ gefunden haben, der sich darin<br />

einfügt,<br />

• weil kein oder ein überschaubares finanzielles Risiko besteht,<br />

• weil auch die Begleitung das Risiko minimiert,<br />

• weil man sich die Person unverbindlich durch lange Praktika anschauen konnte,<br />

• weil es zur Imagepflege und/oder zum Selbstverständnis gehört,<br />

• weil sie die Integrationsidee gut finden,<br />

• weil sie sich dadurch einen Zuwachs der sozialen Kompetenzen der Mannschaft<br />

erhoffen und<br />

• weil sie über direkte/indirekte Kontakte persönliche Erfahrungen mit Menschen mit<br />

Behinderungen haben.<br />

Die Unternehmenserhebung bei Trost/Schüller erbrachte folgende Voraussetzungen zur<br />

Beschäftigung von Menschen mit geistiger Behinderung aus der Sicht des Unternehmers.<br />

Diese lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:<br />

• Auf Seiten des Betriebes soziales Engagement, Interesse an der Förderung, weiters<br />

Mut zum Experiment, Möglichkeiten für einen Arbeitsplatz, der auf den Menschen<br />

zugeschnitten ist, Kontrollmöglichkeit der Effizienz, gutes Betriebsklima und<br />

Akzeptanz des betroffenen Menschen, weiters geeignete und verständnisvolle<br />

Vorgesetzte.<br />

• Auf Seiten der Eingliederungsinitiative Anstoß von außen, da ein Betrieb von sich aus<br />

nichts macht, sorgfältige Auswahl, ausführliche Information, richtiger Zeitpunkt,<br />

Möglichkeit einer langen Einarbeitung (Praktikum) und kompetente<br />

Eingliederungsfachleute, die das Unternehmen ent- und nicht belasten.<br />

• Auf Seiten des Menschen mit geistiger Behinderung ein relativ hohes<br />

Leistungsniveau, soziale Anpassungsfähigkeit, Motivation, keine<br />

Verhaltensauffälligkeiten und persönliche Probleme.<br />

Schartmann verweist auf eine flächendeckende Betriebsbefragung im Rheinland, die zwei<br />

betriebswirtschaftliche Hauptfaktoren aufzeigen, von denen Betriebe ihre Bereitschaft,<br />

behinderte Menschen einzustellen, abhängig machen.<br />

• 94 Prozent der Betriebe sehen in der passgenauen Besetzung das entscheidende<br />

Kriterium,<br />

163


• Zweiundneunzig Prozent der Betriebe verweisen auf die Relevanz einer guten<br />

Einarbeitung. (vgl. SCHARTMANN 1999, 70)<br />

Die Erfüllung der Pflichtquote ist nach dieser Befragung keine wichtige Bedingung zur<br />

Einstellung.<br />

Doose hat im Rahmen seiner Verbleibstudie (vgl. DOOSE, 205) auch eine eigene<br />

ArbeitgeberInnenbefragung durchgeführt und die überragende Bedeutung des Praktikums<br />

(über 90 Prozent) festgestellt. Der zweite wichtige Aspekt war das soziale Engagement (84<br />

Prozent). Die nächsten wichtigen Argumente waren die Motivation der ArbeitnehmerInnen<br />

(75 Prozent) und der persönliche Eindruck der BewerberInnen (ebenfalls 75 Prozent).<br />

Eine wesentliche Rolle spielt auch die persönliche Vorerfahrung des Arbeitgebers mit<br />

Behinderung (66 Prozent), weiters die Unterstützung durch die Maßnahmen und die<br />

Fördermittel. Die Erfüllung der Pflichtquote spielt dem gegenüber eine relativ geringe Rolle<br />

mit knapp 20 Prozent.<br />

Was die Erwartungen der Arbeitgeber angelangt, so verweist Schartmann auf eine<br />

Untersuchung der Universität Siegen im Auftrag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe<br />

aus dem Jahr 1994 hin: In diesem Projekt wurden acht Schlüsselqualifikationen<br />

herausgearbeitet (vgl. SCHARTMANN 1999, 71):<br />

• Antrieb – ein Mensch mit Behinderung muss in der Lage sein, ein Mindestmaß an<br />

physischer und psychischer Energie einzusetzen.<br />

• Auffassung – er muss einfache Instruktionen in ihrer Bedeutung verstehen und<br />

einfache Zusammenhänge erkennen.<br />

• Ausdauer.<br />

• Konzentration – auf seine Tätigkeit.<br />

• Kritische Kontrolle – er muss das Ergebnis seiner Tätigkeit realistisch einschätzen<br />

können.<br />

• Kritisierbarkeit – Fähigkeit, die Arbeitsleistung kritisieren zu lassen.<br />

• Pünktlichkeit<br />

• Sorgfalt – bei der Erledigung der Arbeiten<br />

Das bedeutet, dass „im Grunde möglichst produktive, selbständig arbeitende Mitarbeiter/-<br />

innen erwartet werden, die sich flexibel den jeweiligen Arbeitsplatzbedingungen anpassen,<br />

deren private Probleme ihre Leistungsfähigkeit nicht beeinflussen und die sich höchstens<br />

äußerlich von nichtbehinderten Arbeitnehmern unterscheiden“ (DALFERTH, 44).<br />

Die letzte Entscheidung über Eingliederung ja oder nein fällt durch die Person, die im<br />

Unternehmen dafür verantwortlich ist. Bemühungen zur Eingliederung müssen sich daher<br />

164


primär an der Sicht der UnternehmerInnen orientieren. Es bedarf einer Übereinstimmung<br />

zwischen ArbeitgeberInnen, den Betroffenen und den Institutionen auf der anderen Seite des<br />

Arbeitsmarktes, welche Möglichkeiten bis zu welchem Grad der Behinderung realistisch sind.<br />

Die Antwort dafür hängt wiederum vom Wissen und von der generellen Einstellung der<br />

Gesellschaft über geistige Behinderung und deren Akzeptanz ab und somit schließt sich der<br />

Kreis.<br />

Die folgende empirische Arbeit untersucht den Teilaspekt dieser Problematik, der die Haltung<br />

und eventuelle Vorurteile von UnternehmerInnen zu geistiger Behinderung generell und<br />

speziell im Hinblick auf einen möglichen Job in der Firma betrifft.<br />

165


II. EMPIRISCHER TEIL<br />

Persönliche Erfahrungen sind in fast allen Untersuchungen über die Motive zur Einstellung<br />

von Menschen mit Lernbehinderungen als ein Grund genannt worden, allerdings mit<br />

unterschiedlicher Wichtigkeit (vgl. Kapitel 11). Aus der Sicht des Verfassers liegt in der<br />

persönlichen Erfahrung ein entscheidender Schlüssel für effiziente individuelle<br />

Eingliederungsaktivitäten. Die persönliche Erfahrung mit dem Phänomen<br />

Lernschwierigkeiten und Arbeit prägt die Haltung von EntscheidungsträgerInnen im<br />

Arbeitsmarkt. Um diese Annahme des Verfassers und auch die den entsprechenden Aussagen<br />

von ExpertInnen und in der Literatur für die definierten Räume Oberösterreich und die<br />

definierten Wirtschaftsbereiche zu verifizieren, wurde die Fallstudie in diesem Problemkreis<br />

durchgeführt.<br />

1. AUFBAU DER FALLSTUDIE<br />

1.1 Forschungsfrage der Fallstudie<br />

Hängt die generelle Haltung von oberösterreichischen UnternehmerInnen zur Eingliederung<br />

von Menschen mit Lernschwierigkeiten in Handwerk, Gewerbe und Industrie davon ab, ob<br />

Erfahrungen oder Kontakte der EntscheidungsträgerInnen zu diesen Menschen aus dem<br />

persönlichen Umfeld oder durch Beschäftigung im Betrieb bestehen<br />

1.2 Grundannahme<br />

Der Übergang von der ‚Behinderungskultur’ in die Welt des regulären Arbeitsmarktes findet<br />

konkret am Punkt der Entscheidung beim/bei der ArbeitgeberIn statt. Diese Entscheidung der<br />

ArbeitgeberInnen zur Einstellung von Menschen mit Lernschwierigkeiten hängt im Einzelfall<br />

von der generellen Akzeptanz der geistigen Behinderung und vom Bewusstsein der Existenz<br />

dieses Phänomens ab. Die Akzeptanz hat sich in den vergangenen Jahren primär dort<br />

signifikant verändert, wo eine Zusammenarbeit bereits besteht oder sonstige persönliche<br />

166


Kontakte der EntscheidungsträgerInnen der ArbeitgeberInnen zu geistiger Behinderung<br />

bestehen.<br />

1.3 Case study Design<br />

Die Einstellung der EntscheidungsträgerInnen in den Unternehmungen zur Eingliederung von<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurde in einer multiplen<br />

Fallstudie nach Robert K. Yin (vgl. YIN, 40) erforscht. <strong>Dr</strong>ei Gruppen wurden ausgesucht,<br />

deren Aussagen relevant waren, weil sie im Entscheidungsprozess involviert sind:<br />

• ExpertInnen, die in der täglichen Sozialarbeit mit der Haltung von Unternehmern<br />

konfrontiert sind, entweder in konkreten Einzelfällen oder auch generell (Gruppe E).<br />

• Unternehmungen, die bereits Menschen mit Lernschwierigkeiten beschäftigen oder<br />

beschäftigt haben und daraus über Erfahrungen verfügen (Gruppe U).<br />

• Unternehmungen, die durch Zufallsauswahl ausgesucht wurden, bei denen also nicht<br />

bekannt war, ob sie Erfahrungen mit der Aufnahme oder Beschäftigung von Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten haben (Gruppe Z + I).<br />

Die vierte Gruppe der Betroffenen wurde bewusst nicht gewählt, da sie in ihrer individuellen<br />

und subjektiven Situation zur Objektivität des Ergebnisses (aus der Sicht der Unternehmen)<br />

keinen Beitrag leisten können.<br />

Das nachfolgende Schema zeigt auf, wie die multiple Fallstudie abgelaufen ist und zu den<br />

Ergebnissen geführt hat.<br />

167


•<br />

Abbildung 35: Ablaufschema der Fallstudie<br />

168


2. PLANUNG UND DURCHFÜHRUNG DER INTERVIEWS<br />

2.1 Auswahl der Interviewpartner<br />

2.1.1 Experten (E 1-x)<br />

ExpertInnen, die beruflich in die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt involviert sind oder waren, wurden nach ihren vergangenen und<br />

heutigen Erfahrungen gefragt. Es waren dies drei MitarbeiterInnen von Organisationen der<br />

öffentlichen Hand und zehn MitarbeiterInnen von Trägerorganisationen. Diese, zum Teil<br />

persönlich bekannt, wurden direkt angerufen, es gibt keine Anonymisierung, das wurde von<br />

den InterviewpartnerInnen auch nicht gefordert. Eine Liste der Interviewten befindet sich im<br />

Anhang.<br />

2.1.2 Ausgesuchte Unternehmungen (U 1-x)<br />

Diese wurden anonymisiert (U 1-x), die Firmen wurden mit Angabe der Referenz direkt<br />

angerufen, meist war auch die GesprächspartnerIn genannt.<br />

Statt der ursprünglich geplanten fünf Interviews wurden vierzehn Firmen angesprochen. Der<br />

Grund für die Ausweitung lag darin, dass inhaltliche Aussagen und Erfahrungen über die<br />

Gründe der Einstellung, und die Eingliederungserfolge/Misserfolge viel stärker von dieser<br />

Gruppe kommen als bei der Gruppe mit Zufallsauswahl.<br />

Es wurden zehn Interviews geführt, vier haben definitiv abgelehnt. Von den ausgesuchten<br />

Firmen haben sechs Firmen bis zehn MitarbeiterInnen, drei bis fünfundzwanzig, drei bis<br />

fünfhundert und zwei Firmen haben über fünfhundert MitarbeiterInnen.<br />

Die Ablehnungen erfolgten in drei Fällen, weil man schlechte Erfahrungen gemacht hatte und<br />

in einem Fall war der Gesprächspartner kurzfristig entlassen worden und der Nachfolger war<br />

aus Gründen der Unsicherheit über seinen Aufgabenbereich zu einem Interview nicht bereit.<br />

169


2.1.3 Unternehmungen, die durch Zufallsauswahl ermittelt wurden<br />

Die Zufallsauswahl erfolgte aus der Datei der Wirtschaftskammer (www.firmena-z.wko.at),<br />

ausgewählt vorerst für die Sektion Handwerk und Gewerbe in den Bezirken Linz-Stadt und<br />

Kirchdorf. Damit soll ein typischer Stadt- und ein typischer Landbezirk Oberösterreichs<br />

erreicht werden. Die Auswahl erfolgte mittels Zufallszahlen, die im Excel unter<br />

‚=GANZZAHL(ZUFALLSZAHL()*)’ generiert wurden. Kleinstunternehmungen, soweit aus<br />

dem Firmenwortlaut schon erkennbar, wurden vorher aussortiert.<br />

Es wurden in mehreren Phasen insgesamt vierundzwanzig Unternehmungen angeschrieben,<br />

vierzehn Interviews wurden geführt (‚Z 1-x’ für Handwerk und Gewerbe), sechs Firmen<br />

wurden im Zuge der Terminvereinbarung als Kleinstunternehmung ausgeschieden, vier<br />

Firmen haben ein Interview abgelehnt. Die Anonymisierung erfolgte unter ‚Z 1-x’.<br />

Die Erfahrung aus der Zufallsauswahl in der Sektion Handel und Gewerbe hat gezeigt, dass<br />

etwa zwei <strong>Dr</strong>ittel dieser Unternehmungen weniger als fünfundzwanzig MitarbeiterInnen<br />

haben.<br />

Um auch größere Unternehmungen zu erreichen, wurde die Zufallsauswahl erweitert auf die<br />

Sektion Industrie in den gleichen Bezirken, daraus wurden acht Adressen ermittelt und<br />

angeschrieben. Fünf Unternehmungen haben das Interview definitiv verweigert und drei<br />

Interviews wurden geführt. Die Ergebnisse dieser Interviewserie wurden gemeinsam mit der<br />

vorangegangenen Gruppe aus Handwerk und Gewerbe ausgewertet. Die Anonymisierung<br />

erfolgte unter der Bezeichnung ‚I 1-x’.<br />

Bei den Unternehmungen, die durch Zufallsauswahl ermittelt wurden, hatten sieben bis zehn<br />

MitarbeiterInnen, eines bis fünfundzwanzig, sieben bis fünfhundert und zwei über<br />

fünfhundert MitarbeiterInnen.<br />

2.2 Entwicklung der Leitfäden<br />

Bei den Experteninterviews wurde für Arbeitsassistenten ein einheitlicher Leitfaden, sonst für<br />

jedes Interview ein spezieller Leitfaden entwickelt. Bei den Unternehmerinterviews gab es<br />

zwei Varianten:<br />

• Ausgesuchte Unternehmungen, die bereits Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

beschäftigen oder beschäftigt haben.<br />

• Unternehmungen, die durch Zufallsauswahl gesucht wurden.<br />

170


2.3 Durchführung der Interviews<br />

Die Interviews wurden mit digitalem Aufnahmegerät geführt, der Partner wurde über die<br />

Zielgruppe aufgeklärt. In diesem Zusammenhang waren die Tipps von PraktikerInnen eine<br />

große Unterstützung, sowohl was die Technik der Aufnahme als auch die<br />

Terminvereinbarung und die Organisation des „Interview-<strong>Dr</strong>amas“ (vgl. HERMANNS, 362<br />

und 367f) anbelangt.<br />

Für die Unternehmerinterviews wurde ein Forschungstagebuch eingerichtet, im Falle der<br />

Experteninterviews hat sich diese Maßnahme als nicht notwendig erwiesen. Demografische<br />

Daten, wie Branche, Zahl der MitarbeiterInnen, Alter der Firma wurden vorher abgefragt,<br />

Alter (geschätzt) und Geschlecht der Interview-PartnerInnen nachträglich ins<br />

Forschungstagebuch eingetragen. Soweit Ablehnungen begründet wurden, sind diese<br />

ebenfalls eingetragen worden.<br />

Die Interviews wurden auf DVD gespeichert und in dieser Form der Arbeit beigegeben. Die<br />

exzerptförmige Transkription erfolgte nach vorheriger Klärung der ‚wichtigen Passagen’ (vgl.<br />

FLICK, 193). Diese orientierten sich ausschließlich an der Forschungsfrage der Fallstudie.<br />

Unabhängig davon wurden die ‚nicht wichtigen’ Passagen mehrmals überprüft, inwieweit sie<br />

thematische Zusatzinformationen, ja vielleicht auch neue, überraschende Aspekte bieten.<br />

171


3. AUSWERTUNG DER INTERVIEWS<br />

3.1 Generelle Anmerkungen<br />

Schon die exzerptförmige Transkription erforderte eine Auswahl der Aussagen im Sinne der<br />

Forschungsfrage, diese wurde durch zusätzliche Aussagen aus den Interviews noch ergänzt.<br />

Der Vergleich der Aussagen der Mitglieder verschiedener Gruppen zu einem vorgegebenen,<br />

„für alle in gleicher Weise gestellten Thema“ (VOLMERG, 242) brauchte keine<br />

Kontrollgruppen, sondern es wurde die Frage aus der unterschiedlichen Perspektive der<br />

bereits involvierten UnternehmerIn, der UnternehmerIn, die mit geistiger Beeinträchtigung<br />

nie etwas zu tun hatte und der ExpertIn, die sich täglich mit dieser Problematik beschäftigt,<br />

aufgeworfen und beantwortet. Definitiv abgelehnte Interviews wurden als Antworten<br />

festgehalten, allfällige Kommentare bei der Ablehnung wurden im Forschungstagebuch<br />

aufgezeichnet und sind zum Teil in die Arbeit eingeflossen. Gerade bei Ablehnungen ist<br />

szenisches Verstehen notwendig, ohne jedoch moralisch wertend zu werden (vgl.<br />

VOLMERG/VOLMERG/LEITHÄUSER, 383f).<br />

Die Auswertung der Gruppen ‚Experteninterviews’, ‚ausgesuchte Unternehmen’ und<br />

‚Unternehmen durch Zufallsauswahl’ erfolgte getrennt. Die Ergebnisse wurden dann einander<br />

gegenübergestellt und interpretiert, um daraus Schlüsse für die Forschungsfrage ziehen zu<br />

können. Rückfragen des Interviewers sind mit einem ‚I’ gekennzeichnet, Antworten des<br />

Interviewten darauf mit einem ‚U’.<br />

Was bereits bei der Durchführung der Interviews ständig zu beachten war, galt auch für die<br />

Auswertung. Der Forscher ist auch dem Text gegenüber weder neutral noch objektiv. „Denn<br />

was für das angemessene Verstehen im Feld gesagt wurde, trifft – mit geringer Modifikation<br />

– auch für das Verstehen von Feldmaterial zu, wie es sich in den Texten dokumentiert. Auch<br />

hier spielen Selbstreflexion, ein dynamisches Verhältnis von Distanz und Beteiligung, die<br />

Bearbeitung von Widerständen, die ein Verstehen und ein Sich-Einlassen auf den Text<br />

behindern, eine wesentliche Rolle“ (VOLLMERG 1988, 251). Die Gefahr der moralischen<br />

Wertung war bei der Interpretation der Antworten im gegenständlichen Thema generell sehr<br />

groß und zwang den Verfasser, seine Distanz trotz seiner eigenen Betroffenheit zu wahren.<br />

172


3.2 Auswertung der Interviews nach Kernsätzen<br />

Die Auswertung erfolgte nach Kernsätzen, entwickelt aus den Antworten und ausgerichtet an<br />

der Forschungsfrage. Sie erfolgte in drei getrennten Gruppen im Sinne des Punktes 3.1. Als<br />

gemeinsame Kernsätze (K) haben sich folgende Aussagen aus allen drei Gruppen<br />

herauskristallisiert:<br />

K 1: Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit, wie gehe ich damit um<br />

K 2: Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle.<br />

K 3: Private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte prägen die Einstellung.<br />

Als Vorfrage zu K 3 wurde eine indirekte Frage nach den Einstellungsmotiven gestellt, die<br />

zusätzlich ausgewertet wurde.<br />

Grundsätzlich bestand eine differenzierte Sicht – analog zu den in Kapitel 5 dargestellten<br />

Einstellungen und Verhaltensweisen – zwischen den ‚leichteren Fällen’ der<br />

Lernbehinderungen und den ‚schwereren Fällen’ einer geistigen Behinderung. Dies kam nicht<br />

immer explizit zum Ausdruck, war aber für den Interviewer trotz aller unklarer Grenzen zu<br />

erkennen.<br />

Die Antworten kamen in den meisten Fällen auf Grund der spezifischen Frage, manchmal<br />

aber auch spontan im Zuge der Diskussion. Bei der Auswertung wurde dies nicht<br />

unterschieden.<br />

3.2.1 Auswertung der Interviews ‚Unternehmungen nach Zufallsauswahl’<br />

Die Ablehnungen zu kategorisieren, war nicht möglich, da sie zum Großteil ohne Kommentar<br />

erfolgten, lediglich, dass man kein Interesse an einem Gespräch hätte. Nur in wenigen Fällen<br />

gab es Bemerkungen zu hören, die auf eine negative Einstellung schließen lassen:<br />

‚Dafür habe ich keine Zeit, suchen Sie sich jemanden anderen.’<br />

‚Wenn ich sage, dass dieses Thema mich nicht berührt, erübrige ich auch keine<br />

Viertelstunde dafür.’<br />

‚Habe genug Probleme mit körperlich Behinderten, Menschen mit geistiger<br />

Behinderung sind von vornherein nicht geeignet, habe keine Zeit, diese meine Meinung<br />

auch noch auf Tonträger zu sagen.’<br />

173


Was die persönliche Erfahrung der siebzehn Interviewten angelangt, so war diese im Zuge der<br />

Interviews in den meisten Fällen nicht qualifizierbar:<br />

I 1: Nicht direkt.<br />

I 2: Ich habe eine sehr gute Bekannte, die hat einen Sohn, mittlerweile ist er schon<br />

gegen dreißig, der eine Behinderung hat, den Grad kann ich nicht sagen. Auf<br />

jeden Fall ist er im Verein <strong>Miteinander</strong> praktisch tätig und auch dort in einer<br />

Wohngemeinschaft integriert. Nachdem ich da schon jahrelang Kontakt habe mit<br />

den Eltern beziehungsweise mit der Mutter sehr intensiv, kriegt man natürlich da<br />

das eine oder andere mit.<br />

I 3: Nein, überhaupt nicht.<br />

Z 1: nein.<br />

Z 2: Na ja, der Bruder von der Exfreundin meines Bruders war praktisch geistig<br />

behindert. Den hab ich zwar auch nur zwei Mal gesehen, aber mit dem war ich<br />

schon im Kontakt. Es war sehr nett, eigentlich.<br />

Z 3: Ja, im Freundeskreis eigentlich. Ich kenne Menschen mit einer geistigen<br />

Behinderung.<br />

Z 4: Nein.<br />

Z 5: Nicht richtig. Ich kenne eine Jugendliche mit Down Syndrom aber nur<br />

flüchtig, sonst eigentlich nicht.<br />

Z6: Eigentlich so wenig, außer man kommt zu Kundschaften.<br />

Z 7: Ja, schon öfter. Im Grunde genommen sind es zwei Fälle. Von einem<br />

Bekannten von mir ist der Sohn geistig behindert und der zweite Fall ist von<br />

meiner Freundin der Onkel, der hat einen geistig behinderten Sohn. Ebenfalls<br />

schwerer Spastiker.<br />

Z 8: Nein<br />

Z 9: Ja, einerseits bei meiner Mutter die altersbedingt pflegebedürftig ist und<br />

andererseits haben wir einen Nachbarn, der MS hat dessen körperlichen Verfall<br />

man sehr stark mitbekommt. Mit geistiger Beeinträchtigung im näheren<br />

Bekanntheitskreis nein.<br />

Z 10: Aus der Bekanntschaft.<br />

Z 11: Ja, aus der Schulzeit von meinem Sohn, der in eine Integrationsklasse<br />

gegangen ist. Er ist zwar kein Integrationsschüler aber da mit dabei gewesen.<br />

I: Wie waren Ihre Erfahrungen dabei<br />

U: Sehr gut. Die soziale Ausbildung…perfekt. Da wissen wenigstens diejenigen<br />

Kinder, die keine Beeinträchtigungen haben, was da überhaupt los ist und dass<br />

das auch Mitmenschen sind.<br />

Z 12: Nein, Gott sei Dank nicht direkt.<br />

Z 14: Ja, meine intensivste Erfahrung war, ich habe mal Zivildienst gemacht im<br />

Wagner-Jauregg-Krankenhaus und war dort in der Psychiatrie zugeteilt zum<br />

Krankentransport im Wesentlichen. Ich habe dort relativ viele Erfahrungen mit<br />

dem Thema gemacht.<br />

Ein weitergehendes Hinterfragen zur Ermittlung einer eventuellen Kausalität wäre zu<br />

persönlich gewesen. Nicht zuletzt deshalb wurde die Anzahl der Interviews mit ausgesuchten<br />

174


Unternehmungen, die bereits Menschen mit geistiger Beeinträchtigung beschäftigen oder<br />

beschäftigten, wesentlich erweitert.<br />

3.2.1.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um<br />

Eine Interviewfrage im Leitfaden lautete in diesem Zusammenhang: ‚Werden Ihrer Meinung<br />

nach Menschen mit geistiger Beeinträchtigung mit einer reservierteren Haltung gesehen als<br />

zum Beispiel Menschen mit körperlicher Behinderung oder blinde/hörgeschädigte<br />

Menschen’ Mit dieser Fragestellung war beabsichtigt, die persönliche Einstellung des<br />

Interviewten zum Phänomen geistige Beeinträchtigung indirekt zu erkunden. Eine direkte<br />

persönliche Frage, wie etwa: ‚Wie empfinden Sie persönlich geistige Beeinträchtigung zu<br />

anderen Behinderungsarten’ hätte ausweichende oder ablehnende Reaktionen provozieren<br />

können.<br />

Die Aussagen bezogen sich aus der Sicht des Interviewers eher auf die ‚schwereren Fälle’ der<br />

geistigen Behinderung, wobei in einigen Fällen die Beurteilung für eine Einstellung für beide<br />

Gruppen gleich ist. Dies ist in einem Beispiel deutlich erkennbar:<br />

Z 15: Ich unterscheide jetzt zwischen zwei Unternehmensbereichen, das eine ist<br />

der gewerbliche Mitarbeiter das andere ist der Angestellte. Der gewerbliche<br />

Mitarbeiter im Bereich des Sicherheitsdienstes ist einfach gefordert von den<br />

Anforderungen her der ständigen Wachsamkeit, das Umfeld ,viele Einflüsse<br />

aufzunehmen, die zu koordinieren und daraus das Richtige zu tun. Mit einer<br />

geistigen Behinderung ist das, so ich das meine, nicht möglich. Und im Bereich<br />

der Angestellten ist grundsätzlich einmal die gleiche Situation, aber überall doch<br />

sehr stressig – ich benutze das Wort jetzt – und es wird sehr viel gefordert, aber<br />

das ist nicht nur bei uns so, das ist allgemein. Und deswegen, von der<br />

Auffassungsgabe, von der Möglichkeit der Wiedergabe oder etwas umzusetzen ist,<br />

ein geistig beeinträchtigter Mensch nicht in der Lage wäre, das zu tun.<br />

Z 15: Also, wenn wir von den Menschen sprechen, die man landläufig als die<br />

‚nicht besonders Intelligenten‘ bezeichnet, dann wird es durchaus möglich sein,<br />

dass man sicherlich den einen oder den anderen beschäftigt, ohne es zu<br />

charakterisieren. Wobei aber dennoch diese Menschen es sind, die dann<br />

kurzfristig wieder herausfallen, weil einfach das Anforderungsprofil an<br />

Auffassungsgabe und eine Reaktion daraus umzusetzen bei der Tätigkeit, Leben,<br />

Werte und Gesellschaftsteile zu bewachen, zu beschützen. Dort fällt er zu bald auf<br />

und raus, wenn er Dienstanweisungen nicht umsetzen kann, in einem nicht einfach<br />

wiedergeben kann, um was es eigentlich geht.<br />

Die Grenzen zwischen den ‚schwereren’ und den ‚leichteren’ geistigen Beeinträchtigungen<br />

sind fließend und es kommt wirklich auf den individuellen Fall an, ob ein Anforderungsprofil<br />

175


passt oder nicht. Auch eine Bezeichnung als ‚Menschen mit besonderem Förderbedarf’ war<br />

nicht sinnvoll, weil dieser Terminus in Bildungs-, aber nicht in Wirtschaftskreisen bekannt ist.<br />

Aus den Antworten, die den ersten Kernsatz formulieren ließen, lassen sich generelle<br />

Aussagen formulieren:<br />

1. Die generelle reservierte Haltung gegenüber einer geistigen Beeinträchtigung ist spürbar,<br />

sie ist wesentlich dadurch verursacht, weil man sie einfach nicht kennt und in ihrer Wirkung<br />

kaum abschätzen kann.<br />

Z 1: Ja, weil einfach dieses Anderssein doch eine eher zurückhaltende Meinung<br />

und überhaupt Zurückhaltung aufkommen lässt.<br />

Z 3: Auf jeden Fall. Körperbehinderung wird heutzutags als nicht mehr so<br />

gravierend dargestellt wo wie die geistige Behinderung. Die wird doch immer<br />

noch … also der ist doch nicht ganz beieinander. Aus der alten Sicht hat sich<br />

meiner Meinung nach noch nicht recht viel geändert.<br />

Z 6: Man ist so unbeholfen den Menschen gegenüber, weil man halt keinen<br />

Kontakt hat. Auf der einen Seite hat man Mitleid, auf der anderen Seite weißt Du<br />

nicht, was Du tun sollst.<br />

Z 8: Könnte sein, ja. Na ja, vielleicht, weil man – wenn man Menschen sieht, die<br />

körperlich behindert sind, die tun einem eher Leid. Und bei Menschen, die halt<br />

geistig behindert sind, na ja, da schreckt man sich vielleicht ein bisschen. Wobei,<br />

wenn man darüber nachdenkt, sollten einem die genau so Leid tun.<br />

Z 15: Weil sie, so ich das sehe, eine auffälligere Körperhaltung und<br />

Gestikulierung haben und weil sie wahrscheinlich mehr Mitleid erwecken als<br />

andere.<br />

2. Die Unsicherheit betrifft primär drei Aspekte:<br />

• Wie gehe ich damit um, wenn übliche Kommunikation nicht möglich ist<br />

Z 4: Weil einen das vielleicht noch mehr abschreckt, weil man noch weniger weiß,<br />

wie man damit umgehen soll. Bei einer körperlichen Behinderung, ja, das kann<br />

schnell einer haben, ich mein, ob das jetzt ein Unfall ist oder angeboren. Das ist<br />

vielleicht fast – ich mein nicht ganz aber doch fast normal. Wenn Du jetzt einen<br />

geistig Behinderten hast, mit dem weißt Du überhaupt nichts anzufangen, wie Du<br />

auf den zugehst. Ich glaub, das ist ganz normal.<br />

Z 9:Man erwartet von geistig beeinträchtigten Personen … oder man befürchtet,<br />

kann man fast sagen, eine eingeschränkte Kommunikation. Das ist meine<br />

subjektive Einschätzung.<br />

176


Z 14: Ja, es ist sicherlich eine Reserviertheit, eine Unbeholfenheit. Ich glaube,<br />

viele Leute wissen einfach nicht, wie man mit den Menschen umgeht. Ich glaube,<br />

dass das gar nicht unbedingt negative Berührungsängste sind, sondern eine<br />

Unbeholfenheit, wie gehe ich mit den Menschen um.<br />

• Wie gehe ich damit um im Sinne von Leistungsanforderung – was kann ich ihm/ihr<br />

zutrauen<br />

I 1: Ja, man kann es wahrscheinlich nicht so gut einordnen. Wenn es nur<br />

körperlich ist, dem fehlt ein Arm oder sonst was, da kann man gleich sagen – ja,<br />

das könnte er machen, weil da braucht er nicht mehr. Wenn es geistig ist, da ist es<br />

viel schwieriger, den einzuordnen. Da müsste man wesentlich mehr über den<br />

Menschen wissen, man müsste viel besser wissen, wie muss man den behandeln<br />

usw. Wenn man auf das alles erst draufkommen muss, ist es natürlich viel<br />

schwieriger, so jemanden einzugliedern.<br />

I 3: Das glaube ich ganz sicher, weil alles, was irgendwie aus der Norm ist,<br />

einmal sicher vom Umfeld kritisch beäugt wird und weiters traut man den Leuten<br />

auch nicht sehr viel dann zu.<br />

• Wie kann ich das Verhalten einschätzen und damit umgehen<br />

Z 12: Die geistige Behinderung ist natürlich schlimmer, das muss man ganz<br />

ehrlich sagen, weil da sind auch das Verhalten und die Verhaltensstörungen nicht<br />

ganz so ohne weiters wegzustecken. Andere, wie die Behinderung des Körpers, die<br />

gewöhnt man mehr.<br />

3.2.1.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle –<br />

überwiegender Zusatz: daher Einsatz bei uns nicht vorstellbar<br />

Zu diesem Thema wurden mehrere Fragen im Interviewleitfaden gestellt, die an dieser Stelle<br />

der Einfachheit halber zusammengefasst werden. ‚Könnten Sie sich unter gewissen<br />

Rahmenbedingungen vorstellen, Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in Ihrem<br />

Unternehmen einzustellen. Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen, wenn ja, welche<br />

Rahmenbedingungen müssten das sein’<br />

Auf den Punkt gebracht, sind die weitaus überwiegend negativen Antworten darauf<br />

zurückzuführen, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die<br />

Mitwirkung bei den üblichen betrieblichen Funktionen fehlt. Eine zusätzliche Betreuung und<br />

177


Kontrolle, die dieses Manko ausgleichen könnte, sieht man organisatorisch und<br />

betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Die einfachen Arbeiten, die man eventuell Menschen<br />

mit geistiger Beeinträchtigung zutraut, gibt es in den Betrieben nicht.<br />

Es gibt aber auch einige positive Antworten in dem Sinn, dass man sich durchaus Gedanken<br />

machen könnte, welche Funktionen für Menschen mit Lernbehinderung machbar<br />

beziehungsweise aus anderen Jobs ausgliederbar wären.<br />

I 2: Wir sind hier eine Personalabteilung. Wir brauchen einen Partner dazu. Wir<br />

brauchen eine Abteilung, die sich dem Thema annimmt. Und das ist immer das<br />

Schwierige. Ohne das läuft nichts. Ich brauche eine Abteilung, die bereit ist, sich<br />

mit dem auseinanderzusetzen.<br />

I 2: Es ist jetzt natürlich immer schwieriger. Wir hatten in der Vergangenheit<br />

einige Mitarbeiter, sogar jetzt auch noch im Unternehmen, die leichte Tätigkeiten<br />

bei uns ohne weiters durchführen können. Nur, die Zeit hat hier eniges<br />

technologisiert, der <strong>Dr</strong>uck ist größer geworden, dass man sich fast nicht mehr die<br />

Zeit nimmt, weil man sich auch intensiver mit diesen Mitarbeitern, die intensiver<br />

betreut werden müssten, beschäftigen müsste. Das geht in unserer Zeit ein<br />

bisschen verloren.<br />

I: Können Sie ungefähr sagen, seit wann dieser Prozess begonnen hat.<br />

U: Die Zeit ist sehr schnelllebig, aber ich würde sagen, die letzten 10 Jahre ist<br />

der <strong>Dr</strong>uck immer größer geworden. … Seit etwa 2000 ist zwar der Aufschwung<br />

da, aber natürlich auch ein entsprechend größerer <strong>Dr</strong>uck.<br />

I 2: Sich den Mitarbeitern zu widmen, die eine leichte Behinderung haben, wo<br />

man sagt, okay stellen wir sie ein, Förderungen gibt es ja, das ist alles kein<br />

Problem. Aber man muss sich ja auch dem widmen und sich damit<br />

auseinandersetzen, wirklich auch dementsprechend begleiten.<br />

Z 4: Ich sage Ihnen ganz ehrlich … nicht. Mir reichen die Nichtbehinderten<br />

schon, die sind schon schwierig genug. Wenn ich da jetzt noch einen geistig<br />

Behinderten auch noch hab, dann wird’s richtig schwierig, glaub ich.<br />

Z 5: Es kommt auf die Schwere der Behinderung darauf an, man ist eigentlich<br />

eher unterbesetzt, und es fehlt die Zeit vom Mitarbeiter oder Management, die<br />

Unterstützung zu geben. Das heißt, man bräuchte eine Begleitperson, um die<br />

Einarbeit zu machen.<br />

I: Können Sie sich Tätigkeiten vorstellen<br />

U: Muss man mal schauen, da muss man nachdenken, da muss man sich<br />

vorstellen, okay, was für Tätigkeiten gibt es, die jetzt jemanden, der schon<br />

beschäftigt ist, entlasten und wo er mithelfen kann. Das muss man sich anschauen<br />

aber wie gesagt, darüber haben wir noch nicht einmal nachgedacht. Also, wenn,<br />

dann wäre das nicht wegen so einer Förderung, dass man einen Job kreiert. Wenn<br />

dann würde ich das nur machen, wenn wirklich ein Job vorhanden wäre. Also,<br />

das heißt, wenn jetzt von fünf administrativen Leuten, die schon beschäftigt sind<br />

und alle überlastet sind, dann muss man einen Job kreieren und dann würde auch<br />

so was durchaus auch in Frage kommen mit den entsprechenden Förderungen<br />

oder Beihilfen.<br />

178


Z 8: Ich glaube, bei uns ist es sehr schwierig, weil wir ein so kleines Unternehmen<br />

sind und wir auch nicht die Zeit haben, uns mit so einem Menschen zu<br />

beschäftigen, dass er auch der Firma was bringt. Solche Menschen haben mehr<br />

Erklärungsbedarf, wir haben jetzt schon bei Neuanstellungen zu wenig Zeit dass<br />

wir ihr etwas beibringen.<br />

I: Wäre es möglich mit einer Begleitung<br />

U: Hier besteht das Problem dass die Begleitung etwas von der Branche<br />

verstehen müsste und ich kann mir nicht vorstellen, dass es so etwas gibt.<br />

Schwerpunktmäßig kann man aus den Aussagen folgende Argumente zusammenfassen:<br />

• Das geforderte Wissen, die geforderte Schnelligkeit und Flexibilität sind nicht<br />

zumutbar.<br />

Z 1:Branchenbedingt wüsste ich wirklich nicht, was ich dem demjenigen als<br />

Arbeit zuteilen könnte. Weil eben bei uns sehr viel Einsatz verlangt wird, sehr viel<br />

Flexibilität verlangt wird und das kann man dann fast auch diesen Menschen<br />

gegenüber nicht verantworten.<br />

Z 7:Im beruflichen Umfeld, muss ich sagen, ist es sicherlich so, dass es einfach<br />

darauf ankommt, welche Branche … wo. Wenn ich sage, ich habe ein Buffet, zum<br />

Beispiel und verwende dort eben Leute mit geistiger Behinderung, um eben das<br />

Essen dort mittags auszugeben, wird es sicher sehr positiv von den anderen<br />

Leuten, von den Kunden aufgenommen. Wenn ich aber sage, ich arbeite in einer<br />

etwas heikleren Branche, wo es um Fachwissen geht, das ich beim Kunden<br />

ausspielen muss … da hab ich natürlich überhaupt keine Möglichkeiten, Leute<br />

mit geistiger Behinderung dort hinzustellen, weil, da fehlt einfach alles, kann ich<br />

sagen.<br />

Z 7: Wir haben einfach nicht die Zeit, müssen schauen, dass die Mitarbeiter zu 80<br />

bis 90 % ausgelastet sind – mehr schaffen wir eh nicht – und das ist schon ein<br />

Husarenritt, dass die Mitarbeiter nicht überfordert werden. Und ich kann mich<br />

jetzt da nebenbei nicht noch mit geistiger Behinderung in meinem Unternehmen<br />

hier beschäftigen. Also momentan vom Kostendruck und vom Zeitdruck, der uns<br />

auferlegt wird, nicht machbar.<br />

Z 7: Zum Beispiel Lagerwaren kommissionieren, mit schwerer geistiger<br />

Behinderung unmöglich, aber bei Leuten mit Lernschwächen, da ist es möglich.<br />

Das sind Sachen, die Leute mit Lernschwäche mit gewisser Einschulung durchaus<br />

machen können.<br />

Z 13: Da wäre es aus heutiger Sicht sehr schwer vorstellbar, wo man jemanden<br />

einsetzen könnte. Der Bürobetrieb ist bei uns ein sehr kleiner und eben im<br />

Außenbereich haben wir keine klassischen Helfertätigkeiten etc. Wir haben<br />

eigentlich keine Hilfsarbeiter.<br />

179


I 3: Ich hab mir die Frage schon zwar gestellt, aber zum jetzigen Zeitpunkt glaube<br />

ich, dass die Tätigkeiten, die wir im Normalfall haben, eher mit Maschinen zu tun<br />

haben und aus dem Grund oft auch die Gefahr ist, dass das nicht so einfach<br />

umsetzbar ist.<br />

I 3: Was wahrscheinlich … wenn Leute mit geistiger Behinderung … wenn man<br />

die irgendwie integrieren will, dann darf dort kein Arbeitsdruck herrschen. Es<br />

muss einfach ein Umfeld sein, dass wahrscheinlich … wo keiner darauf wartet,<br />

dass das jetzt auf die Minute fertig ist. Jetzt ist es aber so, dass unser Geschäft<br />

stark mit pönalisierten Terminen zu tun hat, und damit der <strong>Dr</strong>uck einfach zu hoch<br />

ist.<br />

I 2: Bei den Portieren haben wir nichts mehr, weil die einfach in Bürogebäuden<br />

tätig sind, wo sehr viele Kunden kommen und da legen sie auch schon großen<br />

Wert, dass da zum Teil englisch sprechende Leute sind – weil sie einfach das<br />

Aushängeschild für das Unternehmen sind.<br />

• Wo Gefahr besteht, ist das Risiko nicht vertretbar.<br />

Z 2: Eher schwer, muss ich sagen. Weil in unserem Beruf ja doch mit gefährlichen<br />

Stoffen umgegangen wird und man müsste immer bei diesem Mann, bei dieser<br />

Person bleiben und ob das funktioniert, weiß ich nicht. Man bräuchte praktisch<br />

immer einen dritten Mann dazu und wie man das finanziell weiter verrechnen<br />

kann, das müsste man dann klären. Weil einer Kundschaft kann man das nicht<br />

aufbürden. Das muss dann irgendwie anders gelöst werden.<br />

Z 2: Auf den Baustellen sehr schwierig, muss ich sagen. Wir haben nur<br />

Außenbaustellen. Wir haben hier nur in der Firma eine Bürotätigkeit und sonst<br />

sind wir immer bei Kundschaften. Wenn man da auch nur eine dritte Person dazu<br />

tut, ist schwer vorstellbar. Und dann sind auch größere Baustellen, wo mehrere<br />

Professionisten dort sind. Da muss man aufpassen, da gibt’s auch<br />

Kontaktprobleme. Das würde sehr schwierig sein.<br />

Z 9: Ja, wir sind natürlich auch … ich bin jetzt als konzessionierter Unternehmer<br />

verantwortlich für die Sicherheit an der Baustelle, die ich natürlich<br />

hundertprozentig nicht leisten kann, weil ich kann nicht immer dort sein. Aber<br />

wenn da was passiert… Da müsste man so eine Person relativ stark auch<br />

mitbetreuen und das ist einfach technisch nicht möglich und das geht nicht.<br />

Z 10: Wenn eine geistige Beeinträchtigung nicht gravierend ist, als<br />

Tischlerhelfer, mit schwer Heben oder Tragen, das ja. Aber es gibt nicht einen<br />

eigenen Arbeitsplatz nur für das. Ein Einsatz in Produktion oder Montage wäre<br />

aus meiner Sicht unverantwortlich, wenn ich den auf ein Gerüst hinaufsteigen<br />

lassen soll. Die neuen Maschinen sind so, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass<br />

da ein Mensch mit geistiger Behinderung eine solche Maschine bedienen könnte.<br />

Z 11: Aber es kommt ganz auf die Art der Beeinträchtigung an. Bei einer<br />

schwereren Beeinträchtigung kann ich mir absolut nicht vorstellen, weil einfach<br />

die Gefahr viel zu groß ist, mit leichteren Beeinträchtigungen… das muss man<br />

sich ganz einfach anschauen. Das kann man jetzt ad hoc nicht beantworten.<br />

180


Z 12: Ja, ja, ja weil, heraußen am Sägewerk, wo sollst da … da kannst einfach ….<br />

Der muss beweglich sein. Nicht wegen der körperlichen Arbeit, aber so auch.<br />

I 3: Ich hab mir die Frage schon zwar gestellt, aber zum jetzigen Zeitpunkt glaube<br />

ich, dass die Tätigkeiten, die wir im Normalfall haben, eher mit Maschinen zu tun<br />

haben und aus dem Grund oft auch die Gefahr ist, dass das nicht so einfach<br />

umsetzbar ist.<br />

• Die Wirkung beim Kunden ist negativ, es werden Rückschlüsse von Kunden auf<br />

mindere Qualität befürchtet.<br />

Z 6:Aber zu den Kundschaften ist es immer schwierig, wenn man mit einem<br />

Behinderten kommt. Der Kunde hat sofort … irgendwie – nein, nein, das wird<br />

nichts.<br />

Z 6: Das Problem ist einfach, wenn Du zur Kundschaft kommst, da spürst<br />

regelrecht, wie die Distanz kommt.<br />

I: Könnten Sie sich einen Einsatz bei einem größeren Betrieb Ihrer Branche<br />

vorstellen<br />

U: Ja, das könnte ich mir schon vorstellen. Wenn er z. B. nicht unmittelbar mit<br />

dem Kunden in Kontakt kommt.<br />

Z 7: Ah. Grundsätzlich für Hintergrundarbeiten ja, Arbeiten an der Kundenfront<br />

absolut unmöglich bei uns.<br />

• Größere Firmen können sich so etwas eher leisten.<br />

Z 1: Es spielt sicherlich auch eine wichtige Rolle die Firmengröße. Man kann in<br />

größeren Firmen sicherlich schon den einen oder anderen Härtefall abfangen.<br />

Dass man die soziale Komponente einfach in den Vordergrund stellt und meint,<br />

gut ab einer gewissen Größenordnung kann ich mir ein oder zwei oder drei<br />

leisten.<br />

Z 4: Ich denke schon, umso größer der Betrieb, umso leichter finde ich eine<br />

Möglichkeit. Ist eigentlich logisch, ich meine, mit unseren sieben Leuten ist das<br />

sehr eng und sehr gestrafft, da habe ich keinen Spielraum mehr … so dass ich<br />

sage, ist egal ob jetzt einer langsamer ist oder nicht. Weil da kommt es auf jeden<br />

an. Ich denke mir schon, umso größer ein Betrieb ist, umso leichter findet er eine<br />

Möglichkeit, dass er für so jemanden Platz schafft.<br />

Z 9: Also ich sage es Ihnen, das ist nicht realisierbar – am Bau ist dies nicht<br />

realisierbar. Ich glaub, so was kann man sich entweder im arbeitsteiligen<br />

Industriebereich – das ist meine subjektive Meinung – wo klar definierte,<br />

wiederholbare Tätigkeiten anfallen und auch im so genannten<br />

großorganisatorischen Bereich, wo zum Beispiel, Telefon, oder Portier … wo man<br />

181


zum Beispiel einen Schranken öffnet. Ich denke da an gewisse Großbetriebe, wo<br />

da Tätigkeiten anfallen, die bei uns nicht zum Tragen kommen.<br />

Z 11: Nein, von dem halte ich überhaupt nichts, speziell in unserer Größe. Dieser<br />

Mensch kostet ja Geld, da müsste ein Großbetrieb oder die öffentliche Hand<br />

schauen, solche Menschen in Arbeitsprozesse zu integrieren. Auf den Punkt<br />

gebracht, das ist eine finanzielle Belastung, und das geht in der Privatwirtschaft<br />

nicht mehr, das ist vorbei.<br />

Die Argumente sind zum Großteil logisch nachvollziehbar und aus der Sicht des Interviewers<br />

nicht nur Schutzbehauptungen. Dennoch spürt man, dass kein konkretes Wissen bezüglich<br />

Einsatzmöglichkeiten vorhanden ist und daher große Reserviertheit und Ablehnung<br />

überwiegt. Die meisten Interviewten haben sich offensichtlich zum ersten Mal mit dem<br />

Phänomen geistige Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer möglichen Eingliederung<br />

in ihrem Betrieb befasst. Mit der Frage nach einer möglichen Einstellung konfrontiert, werden<br />

Argumente gesucht, warum das im konkreten Fall nicht geht. Nachdem es doch<br />

Unternehmungen gibt, die Menschen mit Lernschwierigkeiten einstellen, erhebt sich die<br />

Frage, was diese veranlasst hat, trotz der vorgenannten Argumente eine Einstellung positiv zu<br />

entscheiden.<br />

3.2.1.3 Warum tut sich ein Unternehmer das an<br />

Die Frage nach der persönlichen Meinung des Interviewten wurde explizit in den meisten<br />

Unternehmen gestellt. Aussagen dazu sind in dieser Gruppe sehr allgemein gehalten, meistens<br />

beziehen sie sich auf alle Behinderungsarten, eine Differenzierung war den Interviewten nicht<br />

möglich. Es wird auch auf die Verpflichtung hingewiesen, Mitarbeitern aus den eigenen<br />

Reihen einen Job zu sichern, wenn sie von Behinderung betroffen werden.<br />

I 1: Ich glaub, das geht sehr weit ins Persönliche, Moralische hinein und auch ins<br />

Umfeld. Also, was kann man seinem Mitarbeiter zumuten. Ist das möglich, und<br />

wie schaut die Person aus. Wenn man die Person zum Beispiel kennt, wird es<br />

wesentlich leichter sein, den irgendwo einzuordnen, als wenn man nur sagt, es<br />

gibt geistig Behinderte und wo setzt Ihr den ein. Also von da her müsste vielleicht<br />

von dieser Person ein Persönlichkeitsbild abgegeben werden, wo man sagt, das<br />

oder das wäre denkbar, das diese Personen machen.<br />

I 2: Man kann Anstoß geben, ja, wir haben ja auch unser Leitbild, wie gehen wir<br />

mit unseren eigenen Behinderten um. Wir tun sehr viel.<br />

182


I: Eigene, sind das Leute von Ihrem Unternehmen<br />

U: Ja, das sind solche, die halt nicht mehr können. Ich meine, es gibt körperliche<br />

Behinderungen, Herzinfarkte, es gibt eben die psychischen, die vorübergehend ein<br />

Problem haben. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten bei uns. Aber natürlich von<br />

außen her, dass man sagt, wir stellen jemanden ein, da musst Du natürlich sehr<br />

intensiv mit den Führungskräften arbeiten.<br />

I: Gibt es solche Fälle<br />

U: Mit geistig Behinderten sage ich im Prozentsatz von bis ... ist mir in den letzten<br />

Jahren eigentlich nichts bekannt. Wir haben aus der Vergangenheit noch<br />

jemanden in dem einen oder anderen Bereich noch tätig, aber so wirklich eine<br />

Einstellung … kann ich mich nicht erinnern.<br />

I 3: Ich kann es also nur… na ja, das ist sicher eine gewisse Verantwortung, die<br />

manche Unternehmen, vielleicht, weil sie erfolgreich sind, dann wahrnehmen.<br />

Einfach – wir unterstützen da den schwächeren Teil der Gesellschaft, und wenn<br />

die Möglichkeit ist, so einen Menschen unterzubringen, ist es ja auch kein<br />

Problem. Manchmal sind natürlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

nicht geeignet, um diese Leute dann wirklich zu integrieren. Das gilt nicht nur für<br />

geistige Behinderung, sondern für alle Behinderungen.<br />

Z 14: Na ja, ich sag einmal. Zum einen ist es einmal ein bestimmter Modeeffekt,.<br />

die ‚corporate social responisiblity‘, was da ganz stark von Amerika daherkommt.<br />

Ich glaub, das ist irgendwo … .bestimmte Unternehmen haben das in ihrer Kultur<br />

drinnen.<br />

I: und wird auch nach außen kommuniziert<br />

U: Wird auch kommuniziert, meistens Unternehmen, die ein bisschen anrüchig<br />

sind in bestimmten Bereichen, versuchen sich da, ob das Coca-Cola oder Mc-<br />

Donalds ist, also eher diese Konzerne. Zum zweiten hat es sicher auch irgendwo<br />

einen positiven internen Effekt. Ich merke das auch bei den Integrationsklassen<br />

etc., ich sag, die Toleranz wird durch so etwas sicherlich positiv gefördert.<br />

Z 11: Na ja, der Unternehmer muss sich ganz einfach darüber im Klaren sein, ob<br />

diese Person in diesem Unternehmen einer Tätigkeit nachgehen kann. Und es ist<br />

natürlich so, dass es Unternehmen gibt, wo es sehr wohl möglich ist und wo<br />

jemand mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung genauso die<br />

Arbeitsleistung erbringen kann, wie einer ohne Beeinträchtigung und dadurch<br />

wird auch kein Unterschied gemacht. Inwieweit das dann bei Unternehmern<br />

förderungstechnisch durch Beihilfen zu bedenken ist, will ich keinem<br />

Unternehmer unterstellen, ist aber sicher auch mit ein Grund, was eine Rolle<br />

spielt. Es ist nämlich schon so, speziell in der Privatwirtschaft, dass wir halt<br />

leider ein horrendes Leistungsprinzip haben und – ja – das ist schon so, wo kann<br />

man kostenmäßig was sparen und das sind sicher Kriterien, wo der Unternehmer<br />

sagt, steht das dafür oder nicht. Ich meine, das Allerwichtigste ist natürlich der<br />

Grund, kann ich diese Person in meinem Arbeitsprozess integrieren oder ist er<br />

jetzt, ganz frech ausgesagt, nur hinderlich. Ja, das ist eigentlich<br />

unternehmerisches Denken.<br />

Diese Aussagen bringen keine Klarheit über Erfahrungen von UnternehmerInnen, es handelt<br />

sich nur um generelle Meinungen von Interviewten, die in der Praxis in ihrem Unternehmen<br />

meistens noch nicht geprüft worden sind.<br />

183


3.2.1.4 Private oder betriebliche Erfahrungen prägen die Einstellung<br />

Dieser Kernsatz geht direkt auf die Forschungsfrage der Fallstudie ein und bejaht sie<br />

grundsätzlich. Dies gilt sowohl für positive als auch für negative Erfahrungen.<br />

Z 6: Aber ich hab vor Jahren einmal einen Lehrling gehabt von einem steirischen<br />

Behindertenzentrum in Liezen. Der war etwa sechs Wochen bei mir. Die Frau von<br />

einem Feuerwehrkameraden ist dort Betreuerin und die hat gesagt, geh könntest<br />

nicht einmal so etwas probieren. Ich habe gesagt, warum nicht, schauen wir mal.<br />

Wie gesagt, das war maximal sechs Wochen, weil das war dann in meiner<br />

Branche sehr schwierig, weil in der Werkstatt … na ja, er hat gearbeitet, also er<br />

war nicht unwillig. Aber zu den Kundschaften ist es immer schwierig, wenn man<br />

mit einem Behinderten kommt. Der Kunde hat sofort … irgendwie – nein, nein,<br />

das wird nichts.<br />

Z 7: Wir hatten einen mit einer schweren geistigen Behinderung, der war als<br />

Lehrling eingestellt. Das war eher ein Gefallen, denn dem Unternehmen hat er<br />

nichts gebracht, als dass er die Mitarbeiter von der Arbeit weggeholt hat, die<br />

haben sich auch um ihn kümmern müssen. Das ist dann nach der Lehrzeit beendet<br />

worden. Probleme gab es keine, weil die Eltern so einsichtig waren. Da stellt sich<br />

die Frage, macht es einen Sinn, dass er jeden Tag derart überfordert wird bei uns<br />

in der Arbeit, oder macht es eher einen Sinn, dass er in eine geschützte Werkstatt<br />

geht und dort ist er der Weltmeister, der sich freut auf die Arbeit.<br />

Z 10: Gelegentlich ein Kontakt zu FAB oder sonst, dort haben wir gearbeitet, und<br />

dann sind wir angesprochen worden.<br />

I: Habt Ihr dann etwas gemeinsam machen können<br />

U: Nein, eigentlich nicht, das war zu gravierend, also das habe ich mir nicht<br />

vorstellen können, dass das bei uns ohne Gefahr geht.<br />

U: Es ist auch die Grundeinstellung so, dass ich mich nicht näher informiere.<br />

Wenn wer an mich herantritt, dann überlege ich mir den speziellen Fall, aber<br />

sonst eigentlich nicht. Also, ich bin nicht auf der Suche.<br />

Z 10: Also da habe ich sofort einmal Angst gehabt, was passiert, ich habe keine<br />

Ahnung gehabt über das Krankheitsbild und was passiert, wenn der da draußen<br />

an der Maschine einen Anfall kriegt. Ich bin einfach zu wenig Fachmann für die<br />

erste Hilfe. Da waren alle anderen in der Werksstätte auch ein bisschen nervös,<br />

den haben sie dann immer im Visier gehabt und dann mit der Mutter Kontakt<br />

aufgenommen, wie man Erstmaßnahmen macht. Die haben Beobachtungen<br />

gemacht, wie sich die Augen verändern.<br />

Er ist für mich einfach nicht in der Produktion leistungsfähig und auch so nicht<br />

voll leistungsfähig. Er hat eigentlich einen technischen Beruf – nicht im<br />

produzierenden Bereich – angestrebt, weil er da eben nicht so schnell mit kann<br />

und vom Zeichnen her… das passt ein paar Stunden und dann geht’s auch nicht<br />

mehr --- da ist er mir da herinnen viel zu sehr überfordert. Den überrollt der<br />

Alltag. Also, der ist nach zwei Wochen ausgepowert, dass er nicht mehr kann.<br />

184


Z 10: Ich habe zum Beispiel einen Tischlerhelfer beschäftigt, der auf Grund seiner<br />

Lernschwäche …. Der hat wohl die Lehre abgeschlossen, aber er hat die<br />

Gesellenprüfung nicht geschafft. Ein treuer Mitarbeiter, ein fleißiger Mensch, hat<br />

den Führerschein geschafft. Er macht Botenfahrten … kein Problem, er kann halt<br />

kein ganzes Kastl zusammenbauen. Er ist halt für diverse Aufgabenbereiche<br />

trotzdem voll einsetzbar. Und wenn ich sag, fahr nach Wien, dort findet hin - das<br />

findet ein anderer auch oft nicht, aber er schafft das, es ist sicher, dass er das dort<br />

hinliefert.<br />

Z 12: Also, ich muss ganz ehrlich sagen, wir haben vor einigen Jahren so einen<br />

halb geistig schwächeren Menschen gehabt, aber das war ein Terror für die<br />

anderen Mitarbeiter und ein Terror für den Unternehmer.<br />

I 2: Ich glaub, das sind Erfahrungen, persönliche, die er macht. der ist selbst<br />

irgendwie konfrontiert damit, dafür haben sie dann einen dementsprechenden<br />

Bezug dazu. Wenn er das nicht hat, dann hat er das Gefühl, das geht mich …. Ah<br />

das passiert eh nicht mir – so ungefähr. Es passiert immer nur den anderen, die<br />

anderen haben das Problem. Ich glaub, dass man viel eher bereit ist, etwas zu tun,<br />

wenn man selbst in so in so einer Situation ist oder war oder sie kennt. Das ist für<br />

mich der Auslöser – ich meine ich habe diesen Eindruck.<br />

Während in dieser Interviewgruppe in wenigen Fällen ein Zusammenhang zwischen<br />

betrieblicher Erfahrung und Einstellung zur Eingliederung von Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung im Betrieb klar erkennbar war, konnte ein solcher Zusammenhang zwischen<br />

persönlicher Erfahrung und Einstellung nicht generell objektiv verifiziert werden. Dies liegt<br />

aus der Sicht des Interviewers daran, dass Erfahrungen auf privater Basis zu wenig<br />

spezifizierbar waren.<br />

3.2.1.5 Weitere generelle Aussagen<br />

Neben den erwähnten Kernsätzen, die für alle drei Interviewgruppen und auch für die<br />

Forschungsfrage relevant waren, konnten noch weitere generelle Aussagen aus der ersten<br />

Gruppe herausgeschält werden. Wenngleich sie auch nicht direkt für die Forschungsfrage<br />

relevant sind, stehen sie in der Literatur immer wieder zur Diskussion und sind deshalb auch<br />

in dieser Fallstudie zu erwähnen:<br />

• Die Ausbildung in den Sozialinstituten ist zu praxisfremd.<br />

I: Wie beurteilen Sie ein Betriebspraktikum<br />

185


I 3: Wir haben dann auch manchmal vom BBRZ jemanden übernommen, es ist nur<br />

die Vorstellung, was manchmal das BBRZ den Leuten gibt, viel zu hoch.<br />

I 3: Wir bringen den Leuten EDV Grundkenntnisse in maximal drei Tagen bei, wo<br />

das BBRZ ein Jahr herumschustert. Die Leute werden dort in diesen Institutionen<br />

geparkt, damit sie wahrscheinlich aus einer Statistik herausfallen. Sie glauben<br />

dann auch, dass dann in der Wirtschaft das gleiche langsame Tempo weiter geht.<br />

• Der Kündigungsschutz ist ein Problem und schadet dem Arbeitssuchenden.<br />

I 3: Ist der Kündigungsschutz für Sie ein Argument, jemanden nicht zu nehmen<br />

U: Das muss ich Ihnen schon sagen, das ist mit Sicherheit eine ganz schwere<br />

Einstiegsbarriere. Das kann sich ja im Laufe der Jahre verschlechtern – ich<br />

glaube, dass man den Leuten mit Sicherheit nichts Gutes tut.<br />

U: Ich meine trotzdem, dass der gesamte Kündigungsschutz dieser Leute eher<br />

kontraproduktiv ist und eigentlich das Einstellen von Behinderten erschwert.<br />

Z 7: Mir geht es da eher nicht um Förderungen, sondern eher darum, wenn das<br />

nicht passt, inwieweit bin ich an den Menschen gebunden. Mir geht es also um die<br />

Schutzbestimmungen, die derart krass sind, dass sie eigentlich das Gegenteil<br />

bewirken.<br />

Z 10: Er konnte dann nicht mehr arbeiten, wir hatten Riesenprobleme und wir<br />

mussten bezahlen, damit er geht. Da ist halt die Unterstützung des Dienstnehmers<br />

viel größer. Das ist daher für mich ein rotes Tuch, speziell, wenn man einen<br />

Menschen nicht kennt bei einer Neueinstellung.<br />

Z 14: Auch die Menschen mit körperlichen Behinderungen haben durch den<br />

Kündigungsschutz eher eine Benachteiligung als einen Vorteil. Als Unternehmer<br />

stehst Du dem skeptisch gegenüber, Du hast praktisch ein halbes Jahr Zeit, Dir<br />

ein Bild zu machen. ….. Nach einem halben Jahr ist es schwierig, sich von einem<br />

Mitarbeiter trennen zu können. Sonst würde man viel öfter solchen Menschen eine<br />

Chance geben.<br />

I: Haben Sie schon negative Erfahrungen gemacht<br />

U: Natürlich. Es gibt Erfahrungen, da kann man auf dem Stichtag schauen, die<br />

kommen plötzlich nicht mehr, melden sich krank etc. Also Menschen, die<br />

versuchen, aus dieser Regelung etwas herauszuschlagen. Aber wir haben<br />

natürlich genauso positive Erfahrungen.<br />

• Unterstützungen der öffentlichen Hand sind in vielen Fällen nicht entscheidend.<br />

I: Sind die finanziellen Unterstützungen der öffentlichen Hand ein Hauptargument<br />

für eine Aufnahme<br />

I 2: Die Unterstützungen sind schon okay, aber ich glaube, wenn ich es tun will,<br />

geht es nicht unbedingt darum.<br />

186


Z 4: Für mich ist eine Förderung überhaupt kein Anreiz, dass ich jemanden<br />

nehme oder nicht. Entweder seine persönliche Einstellung passt, seine Arbeit<br />

passt, oder. Da hilft mir eine Förderung auch nichts.<br />

Z 9:Auch mit einer Förderung, die durchaus interessant sein kann und die es auch<br />

geben wird, ich glaub das muss man dann trotzdem. …. Also ich muss sagen, in<br />

unserer Unternehmensstruktur und auch in unserer Branchenstruktur wäre das<br />

wahrscheinlich eine fehlgeleitete Förderung. Ich sage, wann man da in Bereiche<br />

fördert, was man sicher machen muss, dann wird es sicherlich Bereiche geben,<br />

wo das sinnvoller eingesetzt ist.<br />

I: Und mit einer entsprechenden finanziellen Förderung wäre das auch nicht<br />

möglich<br />

Z 10: Nein, das macht mit dem Geld nicht aus. Das würde nichts machen, wenn<br />

der mir nichts kosten würde, weil er würde nichts bringen.<br />

• Nur ein tatsächlicher Job macht Sinn, kein künstlich geschaffener.<br />

I 1: Ja, sicher, er muss ja nicht weiß Gott was bringen zumindest, dass er das, was<br />

er verursacht. …. Ich rede da nicht von einem Gewinn oder sonst was, er kann<br />

auch ein bisschen im Minus drin sein aber….es muss irgendwas da sein. Weil<br />

sonst merkt er das auch, dass er eigentlich nur da ist, dass er irgendetwas tut aber<br />

nichts bringt. Das ist aber nicht die richtige Basis. Aber ansonsten, wenn man<br />

eine solche Person mit trägt, kann das sehr wohl eine positive Auswirkung auf den<br />

gesamten Betrieb haben …. Es muss irgendwas Praktisches dabei sein, man muss<br />

dieser Person sagen können … das hast Du gut gemacht — und das darf nicht<br />

geheuchelt sein.<br />

I 1:Ansonsten ist es nur eine Beschäftigungstherapie. … In diesen Fällen müsste<br />

man auch mit der Mannschaft reden, da müsste man etwas bezahlt bekommen.<br />

3.2.1.6 Schlussfolgerungen für die Forschungsfrage<br />

Die Ergebnisse der Befragung dieser durch Zufallsauswahl ermittelten Gruppe von<br />

Unternehmungen brachte im Hinblick auf die Forschungsfrage keine überraschenden<br />

Ergebnisse. Sie bestätigen weitgehend Aussagen anderer Untersuchungen (vgl. DOOSE,<br />

203f, PÜHRINGER, 107 oder SCHABMANN/KLICPERA, 17f) für den Raum<br />

Oberösterreich.<br />

Der qualitative Ansatz der Fallstudie erlaubt jedoch eine tiefere Sicht in die<br />

Argumentationswelt der UnternehmerInnen, als es eine quantitative Befragung vermag. Dies<br />

schafft keine statistische Auswertung von Interviewaussagen.<br />

Aus der Sicht des Forschers stellen sich die Ergebnisse wie folgt dar:<br />

187


Es existiert eine generelle Reserviertheit von bisher noch nicht involvierten Unternehmungen<br />

gegenüber der Eingliederung von Menschen mit Behinderung, begründet dadurch, dass<br />

Unternehmungen heute mehr denn je unter Rationalisierungsdruck stehen und spüren, dass da<br />

Mehrbelastungen auf sie zukommen.<br />

Es gibt eine besondere Reserviertheit von diesen Unternehmungen gegenüber Menschen mit<br />

(insbesonderer stärkerer) geistiger Beeinträchtigung, die nicht auf die Sicht der Vorkriegsund<br />

Kriegszeit zurückzuführen ist, sondern primär aus einer Unsicherheit resultiert. Man<br />

kennt diese Menschen nicht und weiß daher nicht, was da auf einen im Falle einer<br />

Eingliederung zukäme und wie man damit umgehen soll. Aus der Sicht des Autors hatten<br />

diese EntscheidungsträgerInnen durch die mangelhafte Integration von Menschen mit<br />

geistiger Beeinträchtigung auch keine Chance, Erfahrungen zu sammeln, die ihnen diese<br />

Unsicherheit wegnimmt.<br />

Die Unsicherheit existiert in mehreren Ebenen. Einerseits betrifft es die Möglichkeit, das<br />

Verhalten einzuschätzen und kommunizieren zu können, andererseits betrifft es die zu<br />

erwartenden Mehrbelastungen durch Betreuung und Kontrolle, weil diese Menschen das<br />

heute geforderte Maß an Leistungsfähigkeit sowohl an Wissen als auch an Schnelligkeit und<br />

Flexibilität nicht bringen können. Weiters befürchtet man an der Kundenfront ähnlich<br />

reservierte Haltungen, die sich im direkten Kontakt zu den Betroffenen auf die<br />

Kundenbeziehung negativ auswirken könnten.<br />

Auf Grund dieser Unsicherheit wird eine ‚Argumentationsschutzkette’ aufgestellt, die in sich<br />

meistens schlüssig ist, aber individuelle, oft mühsam erarbeitete Lösungsmöglichkeiten<br />

zumeist nicht berücksichtigt.<br />

Die UnternehmerInnen können in der ersten Überlegungsphase keine wirkliche Win – win<br />

Situation erkennen.<br />

Diese hier beschriebene Haltung ist aus der Sicht des Verfassers die größte Hemmschwelle,<br />

bevor man bereit ist, sich überhaupt mit dieser Problematik zu beschäftigen. Sie ist aus der<br />

Situation verständlich, dass sie bisher mit diesem Phänomen nicht konfrontiert worden sind.<br />

In den wenigen Fällen, wo dies doch der Fall war, hat sich aus den vergangenen Erfahrungen<br />

eine fest gefasste, manchmal auch negative Meinung gebildet.<br />

Es sollte nun in der Vergleichsgruppe der UnternehmerInnen, die bereits Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten beschäftigen/oder beschäftigt haben, herausgefunden werden, ob und<br />

was sich an einer Einstellung durch die Erfahrungen ändert.<br />

188


3.2.2 Auswertung der Interviews ausgesuchter Unternehmungen<br />

Es wurden vierzehn Unternehmungen angesprochen, vier davon haben ein Interview<br />

abgelehnt. Mit einer Ausnahme waren alle interviewten EntscheidungsträgerInnen dieser<br />

Gruppe in irgendeiner Weise mit dem Phänomen geistige Beeinträchtigung persönlich<br />

befasst, sei es aus dem privaten Bereich oder auch durch persönliche Intervention durch<br />

Bekannte. Sie haben oder hatten – mit einer Ausnahme – nur positive Erfahrungen gemacht<br />

und alle sind auch weiter bereit, sich zu engagieren. Von vier Unternehmen mit negativen<br />

Erfahrungen waren drei nicht bereit, ein Interview zu gewähren, aber auch diese Reaktion ist<br />

als Antwort zu werten und bestätigt die Annahme, dass auch negative Erfahrungen die<br />

Einstellung prägen.<br />

Jeder Fall war individuell, jeder/jede InterviewpartnerIn hatte eine generelle positive Haltung,<br />

der Interviewer hat im Folgenden versucht, diese pro Interview auf den Punkt zu bringen:<br />

U 1 - Wir engagieren uns gerne, die Förderung muss aber auch stimmen.<br />

U 2 - Ich möchte meine positiven Erfahrungen auch in anderen Bereichen des Unternehmens<br />

empfehlen.<br />

U 3 - Es muss einfach passen – im Arbeitsablauf und auch persönlich.<br />

U 4 - Wir akzeptieren gewisse Probleme, so lange das Risiko nicht zu groß ist.<br />

U 5 - Aus persönlichen Gründen gerne bereit, aber die Funktion muss erfüllt werden.<br />

U 6 – Aus Lehrlingen mit Lernschwierigkeiten werden wertvolle MitarbeiterInnen.<br />

U 7 – Auch Lehrlinge mit Beeinträchtigung sind quasi unsere Kinder.<br />

U 8 – Der Umgang mit diesen Menschen wird mit der Zeit normal.<br />

U 9 – Ich bilde sie aus, dann sollen sie die Welt kennen lernen.<br />

U 10 – Wir wollen dem sympathischen Mädchen einfach helfen.<br />

Der Leitfaden für diese Interviews war ähnlich aufgebaut wie der für die nach dem<br />

Zufallsprinzip ausgesuchten Unternehmungen, insbesondere in den Fragen, die die<br />

Forschungsfrage betrafen. Es war deshalb auch nicht überraschend, dass die Kernsätze aus<br />

den Antworten dieser Interviewgruppe identisch waren mit den Kernsätzen der<br />

vorangegangenen Gruppe.<br />

189


3.2.2.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um<br />

Entscheidungsbefugte Personen, die bereits Menschen mit geistiger Beeinträchtigung<br />

beschäftigen, sehen die generelle reservierte Haltung ähnlich wie in der vorangegangenen<br />

Gruppe. Nachdem betriebliche Erfahrungen bereits vorliegen, wird dies vom Interviewer eher<br />

als Beurteilung der generellen Situation in der Gesellschaft aus der Sicht der Interviewten<br />

gesehen.<br />

U 6: Ich glaube, dass das eher ein natürlicher Schutzmechanismus ist, den jeder<br />

für sich selber entwickelt. Man hat Angst, sich mit jenen Menschen zu<br />

beschäftigen.<br />

I: Weil man nicht weiß, wie man damit umgehen soll<br />

U: Genau. Das ist mein persönlicher Eindruck.<br />

U 7: Ja, man weiß wirklich nicht, wie kommt man rüber, man will ihn fair<br />

behandeln. Man will es einerseits einen nicht spüren lassen aber andererseits, es<br />

ist einmal da. Er hilft nichts und das ist nicht so ohne.<br />

U 9: Ich sage ja. Weil die Kommunikation zu wenig ist. Ich sage, vielleicht<br />

versteckt man sie … Ich habe in jungen Jahren noch erlebt, wie man die Kinder<br />

noch versteckt hat. Heute ist das vielleicht schon ein bisschen anders, aber<br />

damals war das sicher noch so. Also ich sage einmal … die sind ganz einfach<br />

versteckt worden.<br />

In Bezug auf Eingliederung in Unternehmen sehen sie das eher im Zusammenhang mit dem<br />

höheren Betreuungs- und Kontrollaufwand.<br />

3.2.2.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle<br />

Die praktischen Erfahrungen im Umgang mit MitarbeiterInnen mit geistiger Beeinträchtigung<br />

bestätigen, dass ein erhöhter Betreuungs- und Kontrollaufwand notwendig ist. Insofern<br />

bestätigen diese Aussagen die ‚Befürchtungen’ der ersten Gruppe, zeigen aber auch<br />

gleichzeitig auf, dass es unter bestimmten Rahmenbedingungen in individuellen Fällen<br />

dennoch zu einer zufrieden stellenden Integration kommen kann.<br />

U 1: Ja, der Unterschied aus meiner Erfahrung, ich hab hier eine Dame mit<br />

geistiger Behinderung, ich hab auch eine Dame mit Körperbehinderung. So kann<br />

ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die geistige Behinderung etwas mehr<br />

Aufmerksamkeit und mehr Nachsicht erfordert, das hat in unserem Bereich, also<br />

im pädagogischen Bereich mehr mit kindlicher Führung zu tun. Zum Beispiel<br />

190


einfachere Form der Aussprache, was bei körperlich Behinderten nicht der Fall<br />

ist.<br />

U 1: …Wir zeigen ihr, dass wir hinter ihr stehen. Ich habe sie so akzeptiert, wir<br />

sind dahinter und wir haben die Aufgaben aufgeteilt. Wir wissen, wo die<br />

Schwächen sind, der Zeitdruck und sonstige krankheitsbedingte Dinge.<br />

U 2: Ich glaub, dass das schon so ist. Dass man da nochmals differenziert die<br />

Leute mit geistiger Behinderung. Es ist sicher keine einfache Sache, solche Leute<br />

in Zeiten wie diesen in Dienstleistungsbereichen einzugliedern. Weil die<br />

Herausforderung und die Anforderung schon sehr sehr enorm ist und die Leute<br />

auch ohne Handicap schon sehr schwer unter <strong>Dr</strong>uck stehen.<br />

U 4: Das ist immer die Frage, was traut man ihm zu. Er sieht sehr schlecht, und<br />

er ist ganz einfach geistig eingeschränkt und es passieren ihm einfach daher<br />

regelmäßig irgendwelche Dinge, die einem – sag ich – nicht Beeinträchtigten<br />

nicht passieren.<br />

U 4: So lange wir nicht zur Kenntnis nehmen müssen, das Risiko ist zu hoch,<br />

werden wir ihn weiter beschäftigen.<br />

U 5. Die Person muss jedoch vorne beim Kunden und auch hinten in der Etappe<br />

einsetzbar sein.<br />

U 7:Man muss schon mehr Überlegungen anstellen, ob es im Umfeld passt, wo<br />

die Ausbildung stattfindet. Da müssen schon Betreuungspersonen dabei sein, die<br />

mit dem umgehen können<br />

U 7: Geistig ist sicher die Schwierigkeit, dass er so ein Einzeldasein hätte und ich<br />

weiß nicht, wie der das dann verkraften würde.<br />

U 9: Es ist ja auch so – man darf das nicht unterschätzen, eine solche Person<br />

braucht ein bisschen mehr Zuwendung und Betreuung und und und. … Mein<br />

Küchenchef ist ein sehr sozialer Mensch und man merkt das, wie der mit ihr<br />

umgeht.<br />

U 10: Ja, es ist natürlich so, dass diese Person ständig kontrolliert werden muss.<br />

Man muss ihr sagen – schau, du musst dich wieder mehr konzentrieren. Und das<br />

Zweite ist das Produkt, das von ihr gemacht wird, das man das auch überprüfen<br />

muss.<br />

U 10: Ich habe das Mädchen grundsätzlich zu einer Vorarbeiterin gegeben, zu<br />

der ich guten Kontakt habe, dass sie halt besonders geduldig ist. Wobei ich schon<br />

manchmal die Rückmeldung erhalten habe, dass sie an der Grenze der Geduld ist.<br />

I: Ist der Job extra geschaffen worde.<br />

U: Nein, wir haben einfach die leichteren Arbeiten herausgesucht.<br />

Diese Unternehmungen nehmen den erhöhten Aufwand bewusst in Kauf, sehen das auch im<br />

Zusammenhang mit finanziellen und organisatorischen Unterstützungen des Sozialsystems<br />

und stehen grundsätzlich positiv dazu. Jeder hat einen individuellen Zugang dazu, der nicht<br />

zuletzt durch frühere Erfahrungen und private Kontakte geprägt ist.<br />

191


3.2.2.3 Warum tun Unternehmer sich das an<br />

Die Antwort auf diese Vorfrage zur Forschungsfrage wurde von der Gruppe in zweifacher<br />

Weise beantwortet. Zum einen, indem dargestellt wurde, wie es zur Einstellung kam und zum<br />

anderen, weil die konkrete Frage zu den Einstellungsmotiven aus der Sicht der Interviewten<br />

gestellt wurde. Dabei wurde auch klargestellt, dass bei aller positiver Haltung die<br />

Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Fördersystem stimmen müssen.<br />

U 1: Die Unternehmungen brauchen diese Förderungen, wir sind ein<br />

Kleinbetrieb. Es ist mit einem Jahr nicht abgetan. Sonst werden die<br />

Unternehmungen gezwungen, nach einem Jahr zu wechseln.<br />

I: Wenn sie nicht so eine soziale Einstellung haben wie Sie<br />

U: Ich weiß es von Kollegen, dass es so ist.<br />

U 2: Der Zuschuss, den wir bekommen haben, war mit ein Grund, dass wir diese<br />

Person aufgenommen haben… Letztendlich muss diese Person die Funktion auch<br />

entsprechend erfüllen.<br />

Wir würden sie, wenn sie aus der Karenz zurückkommt, selbstverständlich wieder<br />

beschäftigen.<br />

U 2: Diese Einstellung war für uns eine Neuigkeit, wir sind international besetzt,<br />

weil wir auch Migranten beschäftigen.<br />

I: Sind die anderen Unternehmensbereiche über ihren Versuch informiert.<br />

U: Bis jetzt noch nicht, schauen wir mal.<br />

U 2: Für unsere Firma ist das eher Neuland und ich bin einer, der versucht, das<br />

jetzt ein bisschen einzuführen, also solche Menschen zu integrieren. Ich hoffe,<br />

dass mir das gelingen wird.<br />

U 5: Ich finde, das ist nicht ‚Antun’. Das ist arbeiten mit Menschen wie mit jedem<br />

anderen auch.<br />

I: Das ist Ihre soziale Grundeinstellung<br />

U: Für uns sind geistige Behinderungen kein Problem.<br />

I: Und Sie sind, wenn ich das richtig erfasst habe, von sich aus auf die Idee<br />

gekommen und haben gemeint, warum eigentlich nicht.<br />

U: Ich habe gesagt, es ist für uns eigentlich kein Problem, irgendwen<br />

einzugliedern. Und ich habe das beim AMS gemeldet.<br />

U 6: Wie gesagt, bin ich eigentlich dann durch das Anschubsen von draußen<br />

draufgekommen, dass die Ausbildung eigentlich auch möglich ist, dass es die<br />

auch gibt. Dann haben wir das Ganze dann in die Wege geleitet, wie das alles<br />

funktioniert. Von der Geschäftsleitung her ist das eigentlich auch begrüßt worden,<br />

dass wir so etwas machen. Wir sind eine große Firma und man hat eigentlich eine<br />

soziale Verpflichtung, dass man solchen Leuten auch eine Chance gibt.<br />

U 7: Wir haben gesagt, wir schauen uns das einmal an und zum<br />

Vorstandsgespräch haben wir das auch so beschlossen.<br />

Zumal wir ja auch von der Geschäftsleitung … ich meine, wir sind eine sehr<br />

soziale Firma und sind auch der Meinung dass ein Betrieb dieser Größenordnung<br />

192


eine soziale Verpflichtung hat. Wir haben auch Spendenaktionen, geben auch<br />

Aufträge an die Lebenshilfe.<br />

U 7: Wir besprechen derzeit eine eventuelle Einstellung eines Lehrlings mit<br />

Lernbehinderung, wo das BFI im Rahmen des PABJOT an uns und auch an<br />

andere herangetreten ist. Das mit der Teillehre ist für uns Neuland, der könnte für<br />

uns der Erste sein.<br />

I: Wenn dann ein Lehrling die Lehre erfolgreich beendet, aber leistungsmäßig<br />

keine 100 Prozent bringen kann, würden Sie ihn dann bei einer entsprechenden<br />

Förderung behalten<br />

U 7: Wir haben uns damit noch nicht beschäftigt, aber wenn es entsprechende<br />

Förderungen gibt, kann ich mir das schon vorstellen.Also grundsätzlich, wenn<br />

einer bei uns eine Lehre gemacht hat, dann ist man so weit verbunden, das ist ja<br />

quasi unser Kind. Da werden wir auch schauen, dass wir einen entsprechenden<br />

Platz finden.<br />

U 10: Ich habe mich mit dem vorher noch nie auseinandergesetzt, und wir haben<br />

das Mädchen aufgenommen, weil ich gesagt habe, wir wollen ihr helfen.<br />

I: Würden Sie über eine zusätzliche Einstellung eines Menschen mit<br />

Lernbehinderung nachdenken<br />

U: Also einen, den kann man leicht verkraften, bei mehr wird’s schwierig, für<br />

diese Leute muss ich auch eine Arbeit haben … Die Mischung schwach/stark muss<br />

stimmen.<br />

3.2.2.4 Private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte prägen die Haltung<br />

Fast immer waren es solche Erfahrungen und Kontakte, die eine Integration positiv<br />

beeinflusst oder überhaupt erst ermöglicht haben. In diesen Fällen ist der Zusammenhang<br />

sowohl bei privaten als auch bei betrieblichen Erfahrungen oder Kontakten verifizierbar.<br />

U 1: Weil ich selber von diesem Schicksal betroffen worden bin. Ich habe selber<br />

einmal die Erfahrung gemacht, vor Jahren einmal, wo ich das bekannt gegeben<br />

habe, mit den Bandscheiben, mit den Kugelgelenken usw., dass die Arbeitgeber<br />

einfach nicht einmal die Chance geben. Heutzutage ist es einfach so, entweder<br />

100 Prozent gesund und 100 Prozent flexibel oder du bekommst keinen Job. Ich<br />

finde, meine Damen, die den Job dringend brauchen, die das Geld dringend<br />

brauchen, verdienen auch ihre Chance wie eine Gesunde.<br />

U 2: In der Familie zum Glück nicht, aber mein letzter Arbeitgeber war die<br />

Caritas für Menschen mit Behinderung, und ich habe dort in der Küche als<br />

Küchenleiter mit solchen Menschen zusammengearbeitet. Dadurch habe ich<br />

schon einen Zugang zu dieser Gruppe von Menschen und es ist mir sehr ans Herz<br />

gewachsen, und die Arbeit mit diesen Menschen war eigentlich sehr sehr<br />

befruchtend für mich.<br />

U 4: Ich komme natürlich aus einer kleindörflichen Gemeinschaft und da gibt’s<br />

immer wieder Behinderte, die trotzdem halt ihren Platz in einer so kleinen<br />

193


Gemeinschaft haben und finden und daher glaub ich nicht, dass es da so große<br />

Ressentiments gibt.<br />

U 6: Bei uns, wir sind zum ersten Mal vor vier Jahren auf das Thema aufmerksam<br />

geworden. Ich muss dazu sagen, ich habe die Lehrlingsausbildung erst vor sechs<br />

Jahren angefangen. Und so bin ich eben auf den einen Burschen aufmerksam<br />

geworden durch Bekannte, und ich habe mir das Ganze dann durch den Kopf<br />

gehen lassen.<br />

U 8: Gegenwärtig nicht, eher in der Kindheit. Ein Freund von uns hat eine<br />

geistige Behinderung gehabt, dadurch, glaube ich ist eine gewisse Scheu verloren<br />

gegangen. Wir haben genauso gespielt, wie wenn er gesund wäre, man hat es als<br />

Kind gar nicht so registriert.<br />

I: Sie waren also einer der Seltenen, die den Kontakt von Anfang an als normal<br />

empfunden haben<br />

U: Genau<br />

I: Haben Sie aus dieser Sicht keine Scheu gehabt<br />

U 9: Überhaupt nicht, ich habe einen Cousin, der ist schwer mongoloid, der ist<br />

ein Jahr älter als ich und dadurch sind die Hemmungen relativ in den jungen<br />

Jahren schon gefallen. Meine Mutter hat eine Freundin gehabt, die hatte einen<br />

mongoloiden Sohn, der uns zwei bis drei Mal im Jahr besucht hat. Die Hemmung<br />

ist gefallen, ich habe auch als Kind – man sagt immer, die Kinder sind brutal -<br />

und ich habe auch nicht verstanden, warum andere Kinder mit solchen Kindern<br />

so umgegangen sind. Ich habe ihnen auch nicht helfen können, ich bin einfach<br />

dagestanden, warum passiert das jetzt, warum machen die das jetzt ...weil ich halt<br />

die Erziehung so mitgekriegt habe.<br />

3.2.2.5 Schlussfolgerung für die Forschungsfrage<br />

Grundsätzlich wurden die Aussagen der ersten Gruppe bestätigt. Der gemeinsame Nenner der<br />

Aussagen und auch des Eindrucks dieser Gruppe auf den Interviewer ist, dass doch eine<br />

menschliche und persönliche Sicht der verantwortlichen Personen ausschlaggebend für die<br />

positive Entscheidung zur Einstellung war.<br />

Man weiß, dass Mehraufwendungen bei der Zusammenarbeit, Vorbereitungsaufwand und<br />

auch Risken entstehen, die nicht zur Gänze ausgeglichen werden können. Man ist aber bereit,<br />

sich diesen Problemen zu stellen. Erwartet wird eine Unterstützung durch das Sozialsystem,<br />

sei es organisatorisch oder auch mit finanziellen Förderungen.<br />

Der einzige interviewte Fall mit negativer Erfahrung zeigt, dass eine persönliche positive<br />

Einstellung der UnternehmerInnen nicht ausreicht, wenn die Vorstellungen über die Funktion<br />

und deren Erfüllung nicht zusammen passen. Das ist der Fall, wenn von der ArbeitnehmerIn<br />

oder seiner/ihrer Vertretung zu viel versprochen wurde oder wenn UnternehmerInnen einfach<br />

194


unrealistische Vorstellungen über die Leistungsfähigkeit von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten haben.<br />

Bei den befragten Großunternehmungen über fünfhundert Mitarbeiter herrscht eine soziale<br />

Unternehmenskultur als Voraussetzung, dass Ausbildungsabteilungen, die sich um Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten bemühen, auch erfolgreich sein können. Dabei wird durchaus auch<br />

auf die Außenwirkung Bedacht genommen.<br />

3.2.3 Auswertung der Interviews der Experten<br />

Im Hinblick auf die Forschungsfrage der Fallstudie ist ein relativ kleiner Teil der Antworten<br />

relevant. Die Artikulierung erfolgte – aus der Sicht des Interviewers auf Grund der<br />

Vorbildung in diesem Problembereich – wesentlich akzentuierter, wobei die Stellungnahmen<br />

die tägliche Praxis in der Sozialarbeit widerspiegeln. Die Auswertung erfolgte wiederum nach<br />

den Kernsätzen der vorangegangenen Gruppen.<br />

Die Interviews mit den Experten sind nicht anonymisiert, eine entsprechende Liste der<br />

Experten und ihrer Funktion findet sich im Anhang.<br />

3.2.3.1 Geistige Beeinträchtigung schafft Unsicherheit – wie gehe ich damit um<br />

Die Aussagen der entscheidungsbefugten Personen der beiden anderen Gruppen wurden<br />

grundsätzlich bestätigt.<br />

E 1: Aus der Praxis würde ich das absolut bejahen. Berührungsängste sind in dem<br />

Bereich größer. Der Grund dafür ist, dass einfach die Auswirkungen der<br />

Beeinträchtigung in diesen Fällen sehr wenig bekannt sind. Damit können die<br />

Personen in den Betrieben, die Vorgesetzten nicht umgehen, und alles, was man<br />

nicht kennt, muss sensibilisiert werden, muss aufgeklärt werden. Entweder man<br />

schafft die Schwelle, dass man das abbaut, oder … Da gibt’s einfach eine größere<br />

Barriere.<br />

E 1: Dann der Unsicherheitsfaktor, keine Erfahrung in dem Bereich, leider kann<br />

man da auch auf wenig Erfahrung in anderen Betrieben verweisen, im geistig<br />

Behinderten-Bereich (ausgenommen Personen mit Lernbehinderung), da gibt’s<br />

tatsächlich nur wenige Beispiele, die nachhaltig und gut in Profitbetrieben<br />

eingegliedert sind, eher in Nonprofitbetrieben, das macht es auch nicht leicht.<br />

E 2: Die Unternehmer müssen sich ein Bild machen können davon. Er muss<br />

wissen, was bekomme ich, man braucht auch nicht etwas vormachen.<br />

E2: Unternehmer, die noch nie mit geistiger Beeinträchtigung zu tun hatten,<br />

kommt mir vor, sind insofern reservierter, denn da wissen sie nicht genau, was auf<br />

195


sie zukommt. Von ‚ja, sind eh ganz lieb’ bis zu ‚weiß nicht, wie ich sie einschätzen<br />

soll’. Wenn ich sage, ich habe nur eine Lernbeeinträchtigung bei einem<br />

Jugendlichen, dann ist es natürlich etwas anderes als wie bei einem Menschen mit<br />

einer wirklichen geistigen Beeinträchtigung. Was uns auffällt, das lässt sich halt<br />

schwer einschätzen, worauf ich mich da einlasse. Wie erklären Sie eine geistige<br />

Beeinträchtigung für eine gewisse Arbeitsstelle<br />

E 3: Es gibt sie auf jeden Fall. Teilweise generelle Abneigung – nein, wir machen<br />

das nicht, da ist man eigentlich chancenlos. Bei anderen ist die Berührungsangst<br />

begründet durch ein Informationsdefizit, Ängste, Unsicherheit. Wie tu ich mit<br />

dem, ich kenn mich nicht aus. Ich glaub, eine Rolle spielt, ob die Behinderung<br />

sichtbar ist. Und wie einfach sie ist im täglichen Umgang. Insofern schon ein<br />

Unterschied.<br />

E 5: Ich kenne keine Studien und kann auch unsere Erfahrungen nicht so<br />

auswerten, dass ich mich darauf stützen könnte. Meine Wahrnehmung ist jedoch,<br />

dass da größere Berührungsängste da sind.<br />

E 6: Wir können uns körperliche Behinderung vorstellen und das verstehen.<br />

(Beispiele). Nicht verstehen können wir, dass die Zahlenreihe bei zehn endet.<br />

Darum reagieren wir auch so dumm darauf. Das gibt’s ja nicht, das kann doch<br />

nicht sein. Es gibt also mehr Ressentiments, weil wir uns das einfach nicht<br />

vorstellen können, dass es so ist. Wenn er eine Latte nicht bringt, weil er nicht<br />

verstanden hat, was er bringen soll, dann lege ich ihm das in fehlender<br />

Motivation, Boshaftigkeit aus.<br />

E 7: Ich glaube, die Unsicherheit, die Hilflosigkeit ist größer. Man kann sich das<br />

relativ leicht bei körperlichen Behinderungen vorstellen. Da gibt es auch eine<br />

bessere Erfahrungswelt.<br />

E 9: Es ist da sicher … was da in der Vergangenheit war, im Zweiten Weltkrieg<br />

spielt da nicht mehr die Rolle, sondern eher die Einsatzmöglichkeiten. Wir sehen,<br />

das ist ein großes Manko bei geistiger Behinderung, da glaubt man, die kann man<br />

für nichts verwenden.<br />

I: Das sollte durch so ein Unternehmensservice langsam abgebaut werden<br />

E 9: Langsam, ja.<br />

E 12: Ich glaube, ja. Ich kann mich an meine eigene Schulzeit erinnern, wo dann<br />

Körperbehinderung gesehen wurde, mit geistiger Beeinträchtigung habe ich erst<br />

im Studium wirklich etwas mitbekommen. Fehlen der Kommunikativfähigkeiten,<br />

Ausdrucksfähigkeiten, weniger berechenbar.<br />

E 12: Insofern verstehe ich, dass jemand, der nicht im täglichen Verkehr mit den<br />

Leuten zu tut hat, Probleme hat.<br />

I: Also ist es eher die Unsicherheit und nicht die generelle Abwertung<br />

E 12: Also dass das die Grundangst ist und dann noch darauf gesetzt die Haltung:<br />

Den verstehe ich nicht, der ist doof.<br />

196


3.2.3.2 Geistige Beeinträchtigung braucht mehr Betreuung und Kontrolle<br />

Die an der Schnittstelle zum ersten Arbeitsmarkt beschäftigten ExpertInnen sind sich sehr<br />

wohl bewusst, dass dieser und der vorangegangene Kernsatz Fakten darstellen, an denen man<br />

sich zu orientieren hat. Insbesondere geht es darum, dem/der UnternehmerIn die Chance zu<br />

geben, Erfahrungen mit dem Menschen mit geistiger Beeinträchtigung ohne Risiko machen<br />

zu können. Dies ist auch der Grund, dass gründliche Vorbereitung und langfristige Praktika<br />

und Erprobungen als unbedingt notwendig erachtet werden.<br />

E 2: Ganz wichtig ist, dass der Unternehmer die Person sehr gut kennen lernt, das<br />

da auch eine persönliche Ebene entsteht. Man sagt, schaut Ihr kriegt einen<br />

Mitarbeiter, der ganz bestimmte Dinge einfach kann. Natürlich gibt es Dinge, die<br />

die Person nicht kann.<br />

E 2: Ich kann jetzt sagen, eine kognitive Einschränkung, man darf ihm nicht drei<br />

Sachen auf einmal anschaffen. Das ist leicht dahingesagt, aber für den<br />

Mitarbeiter, der dann zusammen leben muss, ist es total schwierig. Weil – wo<br />

fangt die Überforderung an, da ist bei den Unternehmern aber auch bei den<br />

Kollegen, die dort sind, ein großes Maß an Sensibilität gefragt und da muss man<br />

vorbereiten.<br />

E 5: Es ist sicherlich auch ganz wichtig, dass die Personen mit den Kollegen auch<br />

können, dass die auch wissen, was die Kollegin nicht kann.<br />

E 7: Die spannende Frage ist bei geistiger Behinderung, dass ich jemanden habe,<br />

der nie die hundertprozentige Leistungsfähigkeit haben wird. Ich muss also auf<br />

Dauer besser darauf schauen, anleiten. Kann der auch in zwei Jahren das …<br />

wenn neue Anforderungen kommen. Da, glaube ich sind die Unsicherheiten am<br />

größten. ‚Der versteht ja das nicht und der wird es nie verstehen …’. Das wird<br />

sich nie ändern…also tu ich mir das an oder versuche ich, jemanden Anderen zu<br />

finden.<br />

E 12: Vor 2000 hat es Bestrebungen gegeben, Leute in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist in vielen Fällen gescheitert, weil<br />

rückblickend die Personen zu wenig Begleitung am Arbeitsplatz gehabt haben.<br />

Die Personen waren mit den sozialen Bedingungen in der Firma überfordert. Es<br />

waren zum Teil Neidgeschichten, wo den Leuten von ‚Kollegen’ ein Blödsinn<br />

eingeredet worden ist, und diese dann nicht mehr in die Firma wollten.<br />

3.2.3.3 Warum tun sich Unternehmer das an<br />

Die Frage nach den Motiven der Unternehmer für eine positive Einstellungsentscheidung<br />

wurde wesentlich detaillierter dargestellt, als von den Unternehmern selbst.<br />

197


E 1: Es gibt sehr viele Gründe. Als erstes einmal, es muss einen Personalbedarf<br />

geben. Die Rückmeldung gibt’s bei jeder Firma, sie müssen wissen, für welche<br />

Tätigkeit die Person eingesetzt werden kann. Es muss irgendwie ein Arbeitsplatz<br />

da sein.<br />

Dort, wo ein künstlicher Arbeitsplatz geschaffen wird, ist die Gefahr viel größer,<br />

dass es schief geht.<br />

Der Personalbedarf kann aber auch aus anderen Gründen entstehen. Zum<br />

Beispiel für Menschen mit geistiger Behinderung und Sinnesbehinderung werden<br />

Bedarfe abgedeckt, die monoton und leicht sind, wo Fachkräfte sagen, sie sind mit<br />

diesen Einfachtätigkeiten nicht einverstanden. Daher ist es schwierig, diesen<br />

speziellen Personalbedarf anderweitig zu decken. Da zieht man eben dann auch<br />

Menschen mit geistiger Behinderung in Betracht, so wie es auch geschieht, auch<br />

Menschen mit Migrationshintergrund dafür einzustellen.<br />

Der zweite Punkt ist das finanzielle Argument mit den Förderungen.<br />

Ein dritter Punkt ist der soziale Aspekt, das soziale Gewissen sozusagen. Weil<br />

immer Betriebe schon schauen, wie weit können sie soziale Funktionen erfüllen –<br />

natürlich immer wieder mit einem Eigennutzen. Nicht nur in<br />

betriebswirtschaftlicher Hinsicht, sonder in der gesamtbetrieblichen Sicht, es wird<br />

der Belegschaft gezeigt, auch solche Leute haben bei uns Platz.<br />

Der nächste Punkt ist Prestige nach außen, wir können uns das auf die Fahnen<br />

heften.<br />

E 3: Es ist eine gewisse gesellschaftliche Verantwortung, derer es sich bewusst ist<br />

oder auch Mitleid. Manche Betriebe sehen auch die Außenwirkung. So ein<br />

Mensch könnte ja auch das Klima verändern im Betrieb. Manche nützen auch<br />

Förderungen aus.<br />

E 4: Es gibt eine Menge von Gründen. Am liebsten sind uns die Gründe, wo die<br />

Unternehmer den Klienten oder dessen Angehörige persönlich kennen. Dann<br />

gibt’s die Gründe, ich kriege keine Lehrlinge und muss nehmen was kommt. Und<br />

dann gibt’s die Gründe, na ja, die kosten nicht viel, die werden ja gefördert.<br />

Aktuell ist die Förderhöhe 400 Euro pro Monat für die gesamte Ausbildungszeit.<br />

Also sehr kräftig.<br />

E 5: Ich glaub, dass das hauptsächlich so etwas wie ein Verantwortungsgefühl ist.<br />

Ich spreche natürlich auch nur für einen Ausschnitt aus der Wirtschaft. Die<br />

Betriebe, mit denen wir zu tun haben, sind in der Regel Klein- und Mittelbetriebe,<br />

vielfach Familienbetriebe. Wir machen die Erfahrung, dass in größeren<br />

Unternehmungen - egal, um welche Form der Beeinträchtigung es geht – die<br />

Bereitschaft viel geringer, bis gar nicht, ist. Für die ist das einfach eine<br />

Belastung. Die Klein- und Mittelbetriebe agieren oft aus diesen<br />

Sozialzusammenhängen heraus.<br />

I: Aus dem sozialen Verantwortungsgefühl<br />

E: Ja, das sind einfach im Ort Einzelfälle, um die man sich als Betrieb auch<br />

annehmen mag. Aus dem sozialen Verantwortungsgefühl, das in einem Ort<br />

einfach da ist.<br />

I: Also in kleineren Orten leichter umzusetzen als in einer Stadt in Linz<br />

E: Ja, ein anonymes Feld ist für die Integrationsfachdienste schwieriger zu<br />

bearbeiten.<br />

I: Gibt es außer dem sozialen Verantwortungsgefühl irgendwelche anderen<br />

Gründe, warum man…<br />

198


E: Wenn es plausibel erklärbar und darstellbar ist und dass die Leistung, die<br />

erbracht werden soll, auch erfüllt werden kann. An dem hängt es sich zum Schluss<br />

immer auf.<br />

I: Das heißt, zuerst muss einmal der Job erfüllt werden und dann reden wir über<br />

etwas anderes<br />

E: Genau. Wenn dargestellt werden kann, dass die geforderte Leistung auch<br />

tatsächlich erbracht werden kann, dann ist die Behinderung auch kein Thema.<br />

E 6: Es gibt nicht einen Grund. Bestimmt auch stehen nicht nur so<br />

Gutmenschgeschichten dahinter. Es ist eine Win-win-Geschichte mit mehreren<br />

Gewinnern.<br />

I: Wo ist die Win-Situation aus der Sicht der Unternehmen<br />

E: Wir wissen, dass im Bereich der Arbeitskräfte ein Engpass ist. Wir wissen, dass<br />

die Wirtschaft schlecht mit dem Makel lebt, elitär zu sein, gewisse Menschen vom<br />

Arbeitsmarkt auszuschließen. Wir wissen, dass jeder Betrieb Bereiche und<br />

Aufgaben hat, wo mancher Mitarbeiter sich unterfordert vorkommt. Das sind<br />

deswegen keine unwürdigen oder ungesunden Jobs, gar nicht, aber es liegt in der<br />

Natur des Menschen, dass man sich verbessert und dass es weitergeht.<br />

E 7: Wie bei allen Förderungen – es hilft der größte Scheck nicht – es muss ein<br />

Bedarf da sein. Ich brauche auch eine soziale Sichtweise, eine gesellschaftliche<br />

Verantwortung.<br />

3.2.3.4 Private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte prägen die Haltung<br />

Dass unabhängig von der Gestaltung der Rahmenbedingungen die persönliche Erfahrung und<br />

Kontakte eine entscheidende Rolle spielen, wurde auch in den Experteninterviews eindeutig<br />

bestätigt. Negativeffekte sind dabei durchaus möglich.<br />

E 1: Ja, wenn es schon einmal Kontakt gegeben hat. Am besten ist es, wenn der<br />

Chef die Person auch privat und seinen sozialen Hintergrund kennt, zum Beispiel<br />

in einer kleinen Gemeinde. Da kann man am ehesten auf Gehör stoßen. Ich hab<br />

zum Beispiel einen Fall, da hat die Chefbuchhalterin ein behindertes Kind … da<br />

geht extrem viel.<br />

E 2: Eines belastet mich immer wieder: Wenn ich einen Mitarbeiter habe, wo es<br />

nicht hinhaut, dann suche ich mir einen neuen. Wenn ich einen Beeinträchtigten<br />

einstelle, wo es nicht hinhaut, dann sind gleich alle Beeinträchtigten schlecht und<br />

dann steht man dem Thema generell sehr reserviert gegenüber. Das tut mir weh.<br />

E 2: Einfacher ist es mit Unternehmern zu arbeiten, die einfach auf Grund von<br />

Bekanntschaften oder wie auch immer mit dem Thema Behinderung<br />

Berührungspunkte habe, für die das nicht ganz was Neues ist, oder die gesagt<br />

haben, ja ich hab schon einmal jemanden eingestellt gehabt, die gehen an das<br />

Thema offen heran. Da machen wir gute Erfahrungen.<br />

199


E 3: Ja, sehr viel Verständnis kriegt man von Personen, die im persönlichen<br />

Bereich das kennen, da gibt’s auch weniger Berührungsängste.<br />

E 4: Es gibt eine Menge von Gründen. Am liebsten sind uns die Gründe, wo die<br />

Unternehmer den Klienten oder dessen Angehörige persönlich kennen.<br />

E 5: Es ist sicher eine Sensibilisierung, wenn bereits ein Kontakt da war oder ist<br />

und es ist auch diese Berührungsangst kleiner.<br />

E 5: Bei geistiger Behinderung machen wir schon die Erfahrung, dass persönliche<br />

Begegnungen eine größere Rolle spielen.<br />

E 7: Ich glaube es sind nur Einzelfälle, wo es vielleicht Sozialkontakte zu<br />

Unternehmungen gibt, weil das Kinder von Mitarbeitern sind oder von der<br />

Nachbarschaft, wo man sich kennt und sagt okay.<br />

Nachdem man persönliche Erfahrungen und Kontakte nicht a priori voraussetzen kann,<br />

spielen Praktika und Erprobungen in ausreichender Zeit eine wichtige Rolle, um eine positive<br />

Erfahrung auf diese Weise zu bewerkstelligen.<br />

E 7: Wenn ich im Zuge von Erprobungen und Praktika mir die Leute anschauen<br />

kann, das kann Vorurteile abbauen oder auch das Bild schärfen. In der einen<br />

Richtung, aber auch in die andere, weil vielleicht durch ein Negativbeispiel eine<br />

Vorurteilshaltung besteht. Weil ich es vor zwei Jahren einmal mit jemandem<br />

versucht habe und das ist schief gegangen.<br />

Aber, ich glaube, dass in der Tendenz das positive Beispiel überwiegt. Das ist<br />

aber ein Gefühl aus dem Bauch heraus.<br />

3.2.3.5 Schlussfolgerungen für die Forschungsfrage<br />

Die Aussagen der ExpertInnen, insbesondere der an der Front der ‚unterstützten<br />

Beschäftigung’ stehenden Personen, bestätigen<br />

• einerseits die Aussagen der beiden Unternehmensgruppen aus einer anderen<br />

Perspektive.<br />

• Andererseits bestätigen sie auch die Wichtigkeit einer individuellen Vorgangsweise<br />

am Arbeitsmarkt. Jeder Fall ist ein Einzelfall und kann nur durch Überzeugungsarbeit<br />

bei einem einzelnen Entscheidungsbefugten positiv gelöst werden.<br />

200


3.3 Zusammenfassung der Auswertung und Interpretation<br />

Die Gruppe der Unternehmen durch Zufallsauswahl (Z + I) war als eigentliche Zielgruppe der<br />

Fallstudie gedacht. Ihre Aussagen waren für die Forschungsfrage grundlegend relevant. Die<br />

beiden anderen Gruppen dienten zur Absicherung oder Infragestellung der Aussagen der<br />

Interviews der ersten Gruppe.<br />

Die Auswertung der Gruppen U und E brachte eine grundlegende Bestätigung der Antworten<br />

aus der Gruppe Z + I, wobei die Argumentation je nach Gesichtspunkt manchmal<br />

unterschiedlich war. So waren etwa die Antworten bezüglich zusätzlicher Betreuung und<br />

Kontrolle in der Gruppe Z + I eng verbunden mit der Argumentation, dass dadurch eine<br />

Beschäftigung von Menschen mit Lernschwierigkeiten im gegenständlichen Betrieb schwer<br />

oder nicht machbar ist.<br />

Während die Gruppe Z+I nur bei den betrieblichen Erfahrungen die Forschungsannahme<br />

bestätigen konnte, war in der Gruppe U eindeutig der Zusammenhang zwischen den<br />

Erfahrungen mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und der dadurch beeinflussten Haltung<br />

erkennbar.<br />

Die Forschungsfrage bezog sich auf Menschen mit Lernschwierigkeiten und somit auf einen<br />

weiten graduellen Bereich der geistigen Beeinträchtigung, der schon in der Definition der<br />

Arbeit nicht eindeutig abgrenzbar war (vgl. Kapitel 1.3.1.5). Somit war in allen Aussagen zu<br />

berücksichtigen, dass die generelle Haltung zur Eingliederung wesentlich vom Grad der<br />

Beeinträchtigung bestimmt wird. Dieser determiniert letztlich die Möglichkeit der<br />

Kommunikation, das Auftreten und Erscheinungsbild und die kognitiven Möglichkeiten der<br />

Leistungserfüllung. Eine große Rolle spielt auch, dass nicht betroffene Unternehmen speziell<br />

bei mittleren und schwereren Fällen keine Erfahrung haben, auf die sie zurückgreifen können.<br />

Die Zielgruppe, also die ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten’ wurden zwar in jedem<br />

Interview dem Interviewpartner erklärt, dennoch wurde dann in der Diskussion meistens von<br />

den ‚Menschen mit geistiger Behinderung’ gesprochen, eine wirkliche Abgrenzung zwischen<br />

‚lernbehindert’ und ‚geistig behindert’ war im Gespräch nicht möglich.<br />

3.3.1 Generelle Unsicherheit gegenüber geistiger Beeinträchtigung<br />

Die Aussagen aller drei Gruppen zu einer reservierten Haltung gegenüber Menschen mit<br />

Lernbehinderung haben mehrere Ebenen aufgezeigt:<br />

201


• Eine Reserviertheit/Ablehnung aus Gründen einer generellen geringen Wertschätzung<br />

im Sinne des nationalsozialistischen Gedankengutes war praktisch nicht verifizierbar.<br />

• Die ‚Unsicherheit’ bei jenen Personen mit Zufallsauswahl betraf einerseits die<br />

Überwindung, sich überhaupt mit dem Phänomen ‚geistige Beeinträchtigung’ zu<br />

befassen – wo doch schon genug Probleme im Betrieb existieren und gelöst werden<br />

müssen.<br />

• Die weitere ‚Unsicherheit’ bestand darin, wie man diese Menschen und ihr Verhalten<br />

einschätzen soll. Dies betrifft sowohl die Leistungsfähigkeit und Möglichkeit eines<br />

Einsatzes in der Organisation als auch das Verhalten in der Mannschaft gegenüber<br />

KollegInnen und deren Reaktionen.<br />

• Auch bezüglich der Wirkung nach außen, insbesondere der Kunden, bestand<br />

Unsicherheit.<br />

3.3.2 Zusätzlicher Betreuungs- und Kontrollaufwand<br />

Diese Frage konnte von den Interviewten der Gruppe Z + I nur aus der Sicht des Betriebes<br />

argumentiert werden. Man kennt ja die Schwierigkeiten der anderen Seite nicht, sondern leitet<br />

sie von der eigenen Vorstellung über geistige Behinderung/Lernschwierigkeit ab. Die<br />

konkreten Erfordernisse des Betriebes wurden zum Teil genau geschildert, auch die Gefahren,<br />

falls eine Kontrolle nicht ausreicht oder nach der Vorstellung der/des Interviewten nicht<br />

machbar ist.<br />

Die Antworten der Interviewten der Gruppe U zeigen ein anderes Bild. Die objektiven<br />

Probleme, die sich aus der Beeinträchtigung ergeben, wurden erkannt und auch genannt. Die<br />

UnternehmerInnen haben sich aber individuell damit auseinander gesetzt und Lösungen<br />

gefunden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend sind.<br />

Dies führt zu der Frage, warum sie sich überhaupt ‚das angetan’ haben.<br />

3.3.3 Warum tun Unternehmer sich das an<br />

Die Aussagen dazu sind in den einzelnen Interviewgruppen unterschiedlich, je nach<br />

Erfahrung. Die Gruppe Z + I konnte nur generelle persönliche Meinungen abgeben, während<br />

sich die Gruppe U auf die konkreten Erfahrungen der aktuellen oder vergangenen<br />

Beschäftigungsverhältnisse beziehen konnte. Die an der Front stehenden ExpertInnenen<br />

wiederum detaillierten wiederum die Motive aus ihren vielfältigen Erfahrungen heraus und<br />

202


etonten durchwegs stark die Bedeutung von persönlichen Erfahrungen oder Kontakten. Dies<br />

führt zur dritten Kernfrage.<br />

3.3.4 Die Bedeutung privater und/oder betrieblicher Erfahrungen und Kontakte<br />

Wie bereits in Punkt 3.2.1.4 erwähnt, konnte ein kausaler Zusammenhang zwischen<br />

Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld und der Einstellung in der Gruppe Z + I nicht<br />

festgestellt werden. Eindeutig war jedoch, dass betriebliche Erfahrungen die generelle<br />

Haltung von UnternehmerInnen stark beeinflussen, insbesondere dann, wenn es sich um<br />

negative Erfahrungen gehandelt hat. In einem Großbetrieb wird von der Personalabteilung ein<br />

‚persönlicher Zugang’ von verantwortlichen Führungspersonen zu Menschen mit<br />

Behinderung als Voraussetzung für ein Engagement in diese Richtung gesehen.<br />

Die EntscheidungsträgerInnen der Unternehmen der Gruppe U weisen weitaus überwiegend<br />

darauf hin, dass sie durch private und/oder betriebliche Erfahrungen und Kontakte dazu<br />

gekommen sind, in den konkreten Fällen eine Einstellung positiv zu entscheiden.<br />

ExpertInnen, die an der Vermittlung arbeiten, spüren die positiven, aber auch die negativen<br />

Auswirkungen von solchen Erfahrungen in der täglichen Arbeit. Es wird aber betont, dass die<br />

positiven Seiten überwiegen, wobei auf die große Bedeutung von Erprobungen und Praktika<br />

verwiesen wird, weil man die betroffenen Menschen persönlich ohne Risiko kennen lernen<br />

und dann auf diesen Erfahrungen aufbauen kann. Diese Ansicht deckt sich vollinhaltlich mit<br />

den Aussagen aus Untersuchungen in Deutschland (vgl. DOOSE, 205).<br />

203


4. ZUSAMMENFASSUNG DES ERGEBNISSES DER FALLSTUDIE<br />

Die Ergebnisse der qualitativen Fallstudie bestätigen die Grundannahme für den untersuchten<br />

Raum und den untersuchten Ausschnitt der Wirtschaft. Die Forschungsfrage gemäß Punkt<br />

1.1. ist eindeutig mit ‚Ja’ zu beantworten:<br />

Die generelle Haltung von oberösterreichischen UnternehmerInnen zur Eingliederung von<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten in Handwerk, Gewerbe und Industrie hängt davon ab, ob<br />

Erfahrungen mit oder Kontakte der EntscheidungsträgerInnen zu diesen Menschen aus dem<br />

persönlichen Umfeld oder durch Beschäftigung im Betrieb bestehen.<br />

Eine qualitative Fallstudie dieser Art kann nur den Istzustand für den Untersuchungsbereich<br />

feststellen. Weitere Schlüsse für die umfassendere Gültigkeit können zwar gemacht, aber in<br />

der vorliegenden Fallstudie nicht bewiesen werden. Aus der Sicht des Autors ist davon<br />

auszugehen, dass dieses Ergebnis für den gesamten Wirtschaftsbereich Oberösterreichs gilt,<br />

zumal es von Ergebnissen früherer Untersuchungen in Österreich und in Deutschland nicht<br />

abweicht, sondern lediglich tiefer in die Argumentation der Unternehmungen eindringt.<br />

204


III. ZUSAMMENFASSUNG<br />

1. FOKUS AUF ERKENNTNISGEGENSTAND<br />

Zu Beginn des Schlussteils sei nochmals der Erkenntnisgegenstand der Arbeit festgehalten,<br />

der zwei Fragen beinhaltet:<br />

• Hat sich die Haltung der UnternehmerInnen zur Beschäftigung von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten in Gewerbe, Handwerk und in der Industrie Oberösterreichs seit<br />

1945 bis heute verändert<br />

• Hängt eine Veränderung davon ab, ob Menschen mit Lernschwierigkeiten bereits<br />

beschäftigt werden oder andere Kontakte zwischen EntscheidungsträgerInnen und<br />

geistiger Behinderung bestehen<br />

Beide Fragen sollten mit theoretischen und empirischen Methoden beantwortet werden. Im<br />

theoretischen Teil wurden durch Recherchen aus der Literatur die Entwicklung der<br />

Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren und auch die Entwicklung der generellen Haltung<br />

gegenüber geistiger Beeinträchtigung nachgezeichnet. Dem entsprechend haben sich die<br />

Möglichkeiten der Eingliederung verändert und auch die dafür notwendigen Strukturen in<br />

Schule, Ausbildung und Beruf. Die empirische Untersuchung hatte den Zweck, den Einfluss<br />

persönlicher Erfahrungen und Kontakte im Zusammenhang mit der Entscheidung zur<br />

Aufnahme oder Absage in der heutigen Situation zu bewerten.<br />

Die Arbeitshypothese, die es zu verifizieren oder zu falsifizieren galt, lautete wie folgt:<br />

„Die Entscheidung der ArbeitgeberInnen zur Einstellung oder Nichteinstellung von<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten hängt von den genannten Rahmenbedingungen und<br />

Einflussfaktoren und von der generellen Akzeptanz der geistigen Behinderung ab. Diese<br />

hat sich in den vergangenen Jahrzehnten überwiegend nur dort verändert, wo eine<br />

Zusammenarbeit bereits bestand/besteht oder sonstige direkte Kontakte der<br />

EntscheidungsträgerInnen der Arbeitgeber zu geistiger Behinderung bestanden/bestehen.“<br />

Die Literatur zum Thema Behinderung und Arbeit ist sehr umfangreich, insbesondere in den<br />

letzten zwanzig Jahren. Die Konzentration auf Menschen mit Lernschwierigkeiten verringert<br />

den Umfang allerdings erheblich, die weitere Einschränkung auf die Eingliederung in den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt mit Dienstvertrag und allen seinen Rechtsfolgen nochmals.<br />

Es war unabhängig von den begrifflichen Einschränkungen in dieser Arbeit notwendig, die<br />

generellen Argumente bezüglich Behinderung und Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt zu<br />

205


ehandeln, aber auch diejenigen Möglichkeiten der Eingliederung in den allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt, die nicht einen normalen Dienstvertrag als Grundlage haben. Diese<br />

Zwischenlösungen werden immer wichtigere Schritte auf dem Weg zur endgültigen<br />

beruflichen Integration oder auch als akzeptable endgültige Integration.<br />

Der empirische Teil der Arbeit richtete sich an die UnternehmerInnnen. Zu erforschen galt es<br />

die derzeitige Haltung der UnternehmerInnen, die Entwicklung einer Veränderung in der<br />

Haltung über die vergangenen Jahre kann im empirischen Teil über Interviews nicht erforscht<br />

werden. Eine solche Entwicklung kann nur durch die Darstellung der Veränderungen der<br />

Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren in ihrer Wirkung auf die Integration beschrieben<br />

werden.<br />

206


2. DIE ENTWICKLUNGSPHASEN BIS HEUTE<br />

2.1 Die Periode der Verwahrung ab 1945 bis Ende der Sechzigerjahre<br />

In der Nachkriegszeit war die generelle Haltung der Bevölkerung in Deutschland und<br />

Österreich vom Existenzkampf und den Problemen des Wiederaufbaus dominiert. Für die<br />

Aufarbeitung des gesellschaftlichen Versagens gegenüber dem nationalsozialistischen System<br />

der ‚Vernichtung lebensunwerten Lebens’ fehlte wohl der politische Wille.<br />

Manche Problemstellungen bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ergaben sich in<br />

einem relevanten Umfang erst zehn bis fünfzehn Jahre nach Kriegsende. Erst dann begann<br />

die Diskussion über Schulfähigkeit und Förderbarkeit von Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung, obwohl es im skandinavischen Raum schon Bemühungen gab. In den<br />

ersten Jahren nach dem Krieg wurde das Vorkriegssystem der Schulen weiter geführt, es<br />

wurde das Schicksal von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung praktisch schon zu Beginn<br />

des Schulalters entschieden. Wurde ein Kind als ‚bildungsunfähig’ eingestuft, war der Weg in<br />

Sondereinrichtungen vorgezeichnet, falls ein Verbleib im familiären Umfeld nicht möglich<br />

war. Erst ab Ende der Fünfzigerjahre wurde die Bildungsfähigkeit von Kindern mit schwerer<br />

Behinderung durch Bildung von Sonderklassen (S-Klassen) anerkannt.<br />

Die neue gesetzliche Verankerung des Sonderschulwesens ab dem Jahr 1962 schaffte eine<br />

Struktur, in der auch Menschen mit Lernschwierigkeiten ihre Ausbildung fanden. Diese<br />

erfolgte je nach Grad der Beeinträchtigung in der ‚Allgemeinen Sonderschule’ oder in der<br />

‚Sonderschule für Schwerstbehinderte’. Dadurch wurde es allerdings dem Regelschulsystem<br />

erleichtert, Aussonderungen von Lernschwachen aus ihrem System zu betreiben – mit allen<br />

ihren Folgen der Stigmatisierung der betroffenen Personen. Viele Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten blieben jedoch im Regelschulsystem und wurden einfach in der sechsten<br />

oder siebten Schulstufe der Volksschule oder in der zweiten oder dritten Klasse der<br />

Hauptschule ausgeschult.<br />

Für die Jobsuche waren die Schulabgänger auf die Unterstützung der Haupt- und<br />

Sonderschulen angewiesen, weitere Unterstützung erfolgte durch die Berufsberatung bei den<br />

Arbeitsämtern. Soweit eine Lehre nicht zu schaffen war, verblieb nur die ungelernte Tätigkeit<br />

als Hilfsarbeiter.<br />

Nachschulische Organisationen für berufliche Ausbildung gab es in diesem Zeitraum kaum.<br />

Die Rehabilitationsbemühungen betrafen primär Menschen mit anderen als geistigen<br />

Beeinträchtigungen, es galt, Arbeitskraft für den Wiederaufbau zu gewinnen oder wieder zu<br />

207


gewinnen. Rehabilitation für geistige Beeinträchtigungen war die Ausnahme, wie etwa das in<br />

Kapitel 4.2.2 genannte Beispiel von Jugend am Werk, Wien.<br />

Legistisch wurde vordergründig an die Eingliederung Kriegsbeschädigter gedacht, dies wurde<br />

im Jahre 1946 im Invalideneinstellungsgesetz festgeschrieben. Menschen mit einer<br />

Geburtsbehinderung waren von Unterstützung und Förderung durch den Staat ausgeschlossen.<br />

Das Kausalitätsprinzip in den Normen stellte Menschen, die ihre Behinderung im Krieg oder<br />

in der beruflichen Ausübung erworben haben, wesentlich besser.<br />

Die ökonomischen Rahmenbedingungen in der Zeit des Wiederaufbaus waren günstig.<br />

Traditionelle Arbeitsgebiete, wie zum Beispiel die Landwirtschaft gingen zwar zum Teil<br />

verloren, dafür gab es einfache manuelle und maschinelle Serienarbeiten, die von Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten, in vielen Fällen als Hilfsarbeit ohne spezielle Ausbildung,<br />

durchgeführt werden konnten.<br />

Das Schicksal von Menschen mit Lernschwierigkeiten war davon abhängig, ob sie in der<br />

Lage waren, ohne jegliche institutionelle Förderung und Ausbildung in den Arbeitsprozess<br />

einbezogen zu werden oder nicht. Soweit Menschen mit Lernschwierigkeiten für den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt ohne institutionelle Förderung, Betreuung und Ausbildung<br />

einsetzbar waren, wurden sie auch beschäftigt und damit verbunden funktionierte in der Regel<br />

auch deren soziale Integration. Zu dieser Zeit waren noch viele Hilfsarbeiten zu erledigen, die<br />

von Menschen mit Behinderung erfüllt werden konnten – die es heute nicht mehr gibt.<br />

Menschen mit geistiger Behinderung, die nicht direkt im Arbeitsprozess verwendbar waren,<br />

wurden ausgegliedert. Entweder sie hatten die Chance, im Familienumfeld versorgt zu leben<br />

oder sie kamen in die ‚Anstalt’. Diese Menschen waren für den allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

praktisch nicht existent.<br />

Wegbereiter kommender Entwicklungen für Menschen mit höherer geistiger Beeinträchtigung<br />

waren engagierte Eltern, unterstützt von engagierten PädagogInnen der Hilfsschulen. Dies<br />

betraf viele Bereiche des Lebens, am umfassendsten waren die Bereiche Wohnen und die<br />

Beschäftigung. Sie haben erreicht, dass Menschen mit geistiger Behinderung auch nach der<br />

Schule nicht in ein ‚schwarzes Loch’ fallen, sondern im Rahmen von<br />

beschäftigungstherapeutischen Einrichtungen einen strukturierten Tagesablauf erleben<br />

können. Die ursprüngliche Perspektive von Menschen mit Lernschwierigkeiten – arbeitsfähig<br />

oder Aussonderung – wurde durch diese Alternative bereichert. Diese Institutionen, wie die<br />

Lebenshilfe, sind auch heute noch als Interessensvertretung von Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung engagiert.<br />

208


Eine distanzierte Haltung von UnternehmerInnen zu Menschen mit geistiger Beeinträchtigung<br />

generell, soweit sie überhaupt Gegenstand von Integrationsüberlegungen waren, ist analog zu<br />

den Ergebnissen der in Kapitel 4.1.5 angeführten Untersuchungen anzunehmen. Ab einem<br />

gewissen Grad von geistiger Beeinträchtigung war die Segregation von der ‚normalen<br />

Gesellschaft’ üblich und noch kaum kritisiert. Eine empirische Ermittlung der Geisteshaltung<br />

früherer Jahrzehnte ist, wie erwähnt, nicht möglich.<br />

2.2 Die Periode der Förderung ab den Sechzigerjahren bis Ende der<br />

Achtzigerjahre<br />

Zwei wichtige Entwicklungen haben diese Periode positiv gekennzeichnet – der<br />

Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik, der generell alle Menschen mit Behinderung<br />

betraf und die Psychiatriereform, die auch für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung von<br />

enormer Bedeutung war.<br />

Der Diskurs über geistige Behinderung befand sich immer stärker im Spannungsfeld<br />

zwischen Heilpädagogik und der bisher dominierenden Medizin. Die Dominanz der Medizin<br />

wurde zurückgedrängt, Förderung und Therapien ersetzten Verwahrung und medizinische<br />

Behandlung. Dies führte zur ‚Enthospitalisierung’, der Ausgliederung von Menschen mit<br />

geistiger Beeinträchtigung aus den psychiatrischen Anstalten. Als Konsequenz daraus wurden<br />

Menschen mit geistiger Beeinträchtigung erstmals als eigenständige Gruppe bewusst<br />

gemacht.<br />

Die Entwicklung des Diskurses ab den Achtzigerjahren stellte den „Menschen in seiner<br />

sozialen und Umweltbezogenheit“ (HÄHNER, Abb. 2) zunehmend in den Mittelpunkt. Sie<br />

hat das Feld aufbereitet für die Gestaltung von legistischen und institutionellen<br />

Rahmenbedingungen. Man ging zunehmend davon aus, dass auch Menschen mit geistiger<br />

Behinderung förderbar sind, eine solche erfolgte primär in Sondereinrichtungen. Der<br />

Rehabilitationsgedanken wurde generell gefördert, durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse<br />

der Medizin und der Heilpädagogik.<br />

In den legistischen Rahmenbedingungen ist durch die Einführung des Finalprinzips Anfang<br />

der Siebzigerjahre ein großer Schritt gelungen. Dies bedeutete, dass alle Behinderungen,<br />

gleich aus welchem Grund sie entstanden sind, von den Gesetzen und Förderungen erfasst<br />

werden, also auch von Geburt an bestehende geistige Beeinträchtigungen. Das Problem, dass<br />

Behindertenrecht eine schwierig zu überblickende Querschnittsmaterie ist, konnte allerdings<br />

bis heute nicht gelöst werden.<br />

209


Die seit dreißig Jahren arbeitende Institution der ‚Geschützten Werkstätte’ des<br />

Bundessozialamtes, heute als ‚Integrative Betriebe’ unter dem Namen ‚Pro Work’ arbeitend,<br />

bot eine Lösung im Raum zwischen den ständig ausgebauten Beschäftigungstherapien und<br />

den Jobs im regulären Arbeitsmarkt. Ob dies die richtige Lösung war und ist, oder direkte<br />

Interventionen in den Unternehmungen, wie in Vorarlberg schon seit etwa dreißig Jahren<br />

praktiziert, wird bis heute diskutiert.<br />

Die Vorbereitung von Menschen mit Behinderung auf einen Einstieg oder Wiedereinstieg ins<br />

Arbeitsleben im allgemeinen Arbeitsmarkt wurde seit den Siebzigerjahren von der<br />

Öffentlichkeit stark gefördert. Die Zielsetzung der Rehabilitation bei Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung war allerdings eher darauf ausgerichtet, ein Leistungsniveau bis zum Grad<br />

einer geschützten Werkstätte zu erreichen. So waren immer noch Hilfstätigkeiten der<br />

Hauptaufgabenbereich für Menschen mit Lernschwierigkeiten.<br />

UnternehmerInnen akzeptierten die zunehmenden Rehabilitationsbemühungen, hatten aber,<br />

wie die Institutionen der Rehabilitation auch, eher Arbeitskräfte mit körperlicher oder<br />

Sinnesbehinderung im Fokus. Für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung gab es immer<br />

weniger einfache Jobs zu vergeben.<br />

Im Bereich Arbeit und Beruf verursachte die Wirtschaftslage Probleme. Die generell geringe<br />

Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes hatte in vielen Fällen strukturelle Gründe, also durch<br />

Veränderung der Arbeitsabläufe, Automatisierung und Kommunikationstechnologie und<br />

daraus folgend den Wegfall von einfachen Tätigkeiten. „Der Wegfall von<br />

Nischenarbeitsplätzen und die erhöhten Anforderungen an die berufliche Qualifikation<br />

schienen das Ende einer öffentlichen Beschäftigung geistig behinderter Menschen zu<br />

bedeuten“ (DALFERTH, 36). Zusätzlich gab es finanzielle Restriktionen in der beruflichen<br />

Ausbildung für Menschen mit Behinderungen.<br />

Die enge Definition des Behinderteneinstellungsgesetzes schaffte insbesondere für Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten zusätzliche Probleme, da viele die strengen Kriterien nicht erfüllen<br />

konnten und so aus der beruflichen Förderung des Bundes ausgeschlossen waren. Diese<br />

Entwicklungen führten auch dazu, dass immer mehr Menschen in die<br />

Beschäftigungstherapien strömten, obwohl sie bei einer besseren Arbeitsmarktlage durchaus<br />

im allgemeinen Arbeitsmarkt untergekommen wären. Auch die gesetzlich vorgesehene<br />

Vorbereitung der SonderschülerInnen der allgemeinen Sonderschule war unzureichend, wie<br />

aus einer Untersuchung 1981 (vgl. FORSTER 1981, 34) zu entnehmen ist.<br />

Die Sozialpolitik reagierte auf die Probleme, die durch die geringe Aufnahme am allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt entstanden, durch zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen und langfristige<br />

210


Lohnkostenzuschüsse für Einzelarbeitsplätze. Weiters auch durch verstärkte Anwendung<br />

gesetzlicher Rahmenbedingungen im Behinderteneinstellungsgesetz, nach denen<br />

Unternehmungen einen speziellen Kündigungsschutz gewähren müssen und die<br />

Nichtbeschäftigung von Menschen mit Behinderung die Zahlung einer Ausgleichszulage zur<br />

Folge hatte. Die traditionellen Methoden der Förderung gerieten dennoch immer mehr unter<br />

Kritik, neue, kreativere Methoden mussten gefunden werden.<br />

2.3 Die Periode der zunehmenden Selbstbestimmung in den<br />

Neunzigerjahren<br />

Die gesetzliche Einführung des integrativen Unterrichts im Jahre 1993 brachte einen<br />

Paradigmenwechsel – zumindest bei den involvierten Personen. Ab Anfang der<br />

Neunzigerjahre begannen die integrativen Formen schulischer Qualifizierung zu wirken.<br />

Ausgehend vom Prinzip der Selbstbestimmung versuchten Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten zunehmend berufliche Chancen außerhalb des geschützten Bereiches zu<br />

ergreifen. Dass eine Integration in der freien Wirtschaft ohne individuelle Unterstützung<br />

schwierig war, mussten Betroffene, deren Angehörige und Experten erfahren – hier ging es<br />

nicht darum, wie im Schulwesen eine Organisation zu überzeugen, sondern eine Vielzahl von<br />

einzelnen Wirtschaftseinheiten.<br />

Bezüglich der Durchlässigkeit der Institutionen des geschützten Arbeitsmarktes musste man<br />

auch die reale Situation zur Kenntnis nehmen. In den beschäftigungstherapeutischen<br />

Werkstätten war die marginale Quote von Durchlässigkeit, also der Menschen, die im<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt unterkommen konnten, noch erklärbar durch den doch zum Teil<br />

höheren Grad der Beeinträchtigung. Im Falle der ‚Geschützten Werkstätten’ des Bundes<br />

musste jedoch die ursprüngliche Perspektive, dass diese Institution als Vorbereitung für den<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt gelten, aufgelassen werden. Hier spielt neben der geringen<br />

Aufnahmebereitschaft des Arbeitsmarktes auch eine große Rolle, dass die Bedingungen und<br />

die Arbeitsplatzsicherheit in diesen Institutionen kaum einen Wunsch nach einem Job in der<br />

freien Wirtschaft aufkommen ließen. An dieser Situation hat sich bis heute nicht viel<br />

verändert.<br />

Ein neues System, ‚Supported Employment’, erlebte, ausgehend von den Vereinigten Staaten<br />

Amerikas, in den Neunzigerjahren eine stürmische Entwicklung in Europa. Eine<br />

Implementation in Österreich erfolgte erst nach Eintritt in die Europäische Gemeinschaft.<br />

Eine Ausnahme bildete lediglich Vorarlberg, die das System bereits seit den Achtzigerjahren<br />

211


von anderen Europäischen Staaten übernommen hatten. In ganz Österreich flächendeckend<br />

zum Einsatz kamen die entsprechenden Institutionen, wie Arbeitsassistenz und andere, erst in<br />

den letzten zehn Jahren.<br />

Die Instrumente des ‚Supported Employment’ unterstützen individuell Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten (und auch anderen Behinderungsarten), die vom allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt noch nicht oder nicht mehr aufgenommen wurden. Was ist das Wesentliche, das<br />

Andere an der ‚Unterstützten Beschäftigung’<br />

• Weg von der überbetrieblichen Sphäre bei Ausbildung hin in die Unternehmungen,<br />

Umkehrung des üblichen rehabilitiven Dankansatzes ‚Zuerst qualifizieren, dann<br />

platzieren’ in ‚place and train’.<br />

• Individuelle und flexible persönliche und organisatorische Unterstützung sowohl des<br />

Klienten als auch der Unternehmerin/des Unternehmers im konkreten Fall.<br />

• Individuelle und, falls erforderlich, langfristige finanzielle Unterstützung.<br />

Durch die individuelle und persönliche Ansprache beginnen Unternehmer, sich intensiver mit<br />

der Einstellung von Menschen mit Behinderung, auch mit geistiger Behinderung,<br />

auseinanderzusetzen. Ziel ist, dass die Menschen mit Lernschwierigkeiten und auch anderen<br />

Behinderungsformen ein reguläres Gehalt beziehen und sich damit ein selbständiges Leben<br />

wie jeder andere auch leisten können.<br />

2.4 Die Entwicklungen der letzten zehn Jahre und die heutige Situation<br />

Individuelle Unterstützungen im beruflichen und auch finanziellen Bereich eröffneten im<br />

Rahmen des ‚supported employment’ immer mehr Chancen, auch für Menschen mit geistiger<br />

Behinderung, die in früheren Jahren chancenlos gewesen wären.<br />

Die Grenzen diesbezüglich sind verschoben worden, die Bemühungen der Institutionen der<br />

öffentlichen Hand und auch der privaten Organisationen sind besonders im letzten Jahrzehnt<br />

sehr stark gestiegen. Auch inhaltliche Unterstützungen der öffentlichen Hand, gestützt durch<br />

Programme der EU zeigten positive Wirkungen. Wohin Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

wollen, zeigt People First auf, gleichzeitig aber auch die Differenzen zwischen Vision und<br />

Realität (vgl. Kapitel 9.5).<br />

Das Netz, das heute dafür sorgt, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten ab der<br />

Schulausbildung eine individuelle, ihren Fähigkeiten angepasste Förderung und Begleitung<br />

erhalten, sei nachfolgend nochmals kurz zusammengefasst dargestellt:<br />

212


Einem Kind, das sich beim Lernen schwer tut, wird nach Prüfung der kognitiven Fähigkeiten<br />

ein ‚sonderpädagogischer Bedarf’ zugesprochen, es erhält also in definierten Bereichen eine<br />

Sonderförderung während des Besuchs in einer integrativen Hauptschule oder einer<br />

allgemeine Sonderschule. In den letzten beiden Jahren des Schulbesuchs wird auf freiwilliger<br />

Basis die Möglichkeit eines ‚Clearings’ angeboten, in dem individuell für jeden Einzelfall die<br />

Möglichkeiten für den weiteren Berufsweg empfohlen werden. Entscheidet sich der oder die<br />

Jugendliche für eine Berufsausbildung, wird über die Jugendarbeitsassistenz versucht, eine<br />

Lehrstelle zu finden. Die Förderungen für Unternehmer sind in solchen Fällen absolut<br />

attraktiv. Stellt sich heraus, dass eine normale Lehre nicht machbar ist, kann die Möglichkeit<br />

einer ‚integrativen Lehre’ ergriffen werden, die entweder bei normalem Schulstoff ein Jahr<br />

Lehrzeitverlängerung ermöglicht oder bei nicht verlängerter Lehrzeit den Schulstoff in<br />

Absprache mit Arbeitgeber, Berufschule und dem Klienten verringert. Bei ‚integrativer’<br />

Lehre werden die Lehrlinge bis zum Ende der Lehre von der ‚Berufsausbildungsassistenz’<br />

begleitet. Nähere Ausführungen zu dieser Vorgangsweise sind in Kapitel 12.5 beschrieben.<br />

Soweit dieser Ausbildungsweg erfolgreich abgeschlossen wird und der Lehrbetrieb den<br />

jungen Menschen auch noch behält, ist das Optimum erreicht worden. In den Fällen, wo das<br />

nicht möglich war und auch in den Fällen, wo der freiwillige Weg über<br />

Clearing/Jugendarbeitsassistenz nicht gegangen wurde, gibt es weitere Institutionen der<br />

‚Unterstützten Beschäftigung’, die helfen, Menschen mit Lernschwierigkeiten in<br />

Unternehmungen nachhaltig unterzubringen. Die Arbeitsassistenz versucht, mit individuell<br />

abgestimmten Methoden die Unternehmer in konkreten Fällen zu überzeugen, dass für sie<br />

eine Win-Situation besteht. Zeitlich befristet können ‚Job Coaches’ die Einarbeitungsphase<br />

und die betriebliche Integration in der Anfangszeit aktiv und vor Ort unterstützen. Dies<br />

geschieht im Interesse des Mitarbeiters, aber auch des Arbeitgebers, der dadurch entlastet<br />

wird. Eine ähnliche Funktion haben ‚Mentoren’ in Vorarlberg, das sind betriebsinterne<br />

Mitarbeiter, die für diese Funktion extra geschult und auch vom Land finanziert werden.<br />

Durch ‚Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz’ können betroffene Menschen in gewissen<br />

Situationen individuell vor Ort unterstützt werden, wobei diese Unterstützung derzeit<br />

körperliche Beeinträchtigungen ausgleichen soll. Es gibt auch schon erste Versuchsmodelle,<br />

die Unterstützung auf geistige Beeinträchtigungen auszuweiten.<br />

Wenn alle diese Unterstützungen für einen Erfolg nicht reichen, oder wenn Menschen mit<br />

Behinderungen aus anderen Gründen nicht diese Schiene nehmen konnten oder wollten, dann<br />

gibt es immer noch Zwischenprojekte des Bundessozialamtes zwischen dem allgemeinen<br />

213


Arbeitsplatz und der Beschäftigungstherapie, die dem geschützten Arbeitsmarkt zuzuordnen<br />

sind:<br />

• Integrative Betriebe des Bundes, die ursprünglichen geschützten Werkstätten, die<br />

nunmehr unter dem Namen ‚Pro Work’ firmieren.<br />

• Transitarbeitsplätze nach dem Modell von Personalleasingfirmen.<br />

• Integrative Firmen des Bundessozialamtes.<br />

Das Land Oberösterreich ging einen sehr kreativen Weg für jene Menschen mit<br />

Beeinträchtigung, die zwar aus rechtlichen oder anderen Gründen nicht in die<br />

Bundesförderung kommen, aber doch mit gewissen Rahmenbedingungen in Unternehmungen<br />

tätig sein können:<br />

• Maßnahmen, in denen die KlientInnen beim Trägerverein eine individuelle Förderung,<br />

Aus- und Weiterbildung genießen, einen normalen Arbeitsvertrag haben und dann in<br />

Firmen eingesetzt werden, die ein Leistungsentgelt für die Arbeit bezahlen. Ziel ist,<br />

dass diese Firmen möglichst viele Menschen in ein direktes Arbeitsverhältnis<br />

übernehmen.<br />

• Geschützte Werkstätte des Landes.<br />

• Outplacements, permanent oder zeitweise, in denen Teilnehmer der<br />

‚Fähigkeitsorientieren Aktivitäten’ in ‚dislozierten’ Werkstätten in Unternehmen<br />

gewisse Funktionen ausüben, die vom Unternehmer mit einem Leistungsentgelt<br />

abgegolten werden.<br />

Die Welt der sozialen Institutionen und Netzwerke zur Erlangung von Arbeitsplätzen auf dem<br />

Arbeitsmarkt hat sich also enorm zum Positiven entwickelt, insbesondere im letzten<br />

Jahrzehnt. Die öffentliche Hand hat in vielfachen Institutionen, Projekten und Fördermodellen<br />

Erleichterungen geschaffen mit dem Ziel, Bedingungen zu erreichen, die es ermöglichen,<br />

Menschen auch mit geistiger Behinderung unterzubringen. Arbeitgeber sollen von der<br />

objektiven Sinnhaftigkeit einer Aufnahme im Falle konkreter Bewerbungen überzeugt<br />

werden.<br />

Die geschlechtsspezifischen Probleme der Frauen im Berufsleben allgemein und deren<br />

Auswirkungen speziell auf Frauen mit Lernschwierigkeiten wurden in Kapitel 11.7<br />

herausgestellt. Sie betreffen sowohl Einkommensunterschiede als auch beschränkte<br />

Zugangsmöglichkeiten zu Berufen.<br />

Das Problem der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist, diese Welt mit der Welt<br />

des wirtschaftlichen Handelns optimal zu verbinden, also die objektiven Fakten von<br />

214


Beeinträchtigungen, verbunden mit den Wünschen und Vorstellungen der betroffenen<br />

Menschen in Einklang zu bringen mit den Grundsätzen wirtschaftlichen Arbeitens.<br />

Die Diskussionen über Treffsicherheit und Effizienz solcher Maßnahmen verläuft seit Jahren<br />

europaweit. Braucht es neue, kreativere Modelle, speziell für Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten Muss man dafür mehr Geld einsetzen, mehr Lohnkostenzuschüsse,<br />

mehr Unterstützung durch Assistenz, soll man mehr an die persönliche Verantwortung für<br />

diese Gruppe von Menschen appellieren oder benötigt es subtilere Methoden, die die<br />

generelle Reserviertheit gegenüber geistiger Behinderung im direkten Umfeld verringern<br />

können. Aus Sicht des Verfassers wird es wohl eine Kombination von allen Methoden sein<br />

müssen, der Fokus wäre verstärkt auf letztere zu legen.<br />

Die Welt der Wirtschaft und des regulären Arbeitsmarktes funktioniert nach eigenen Gesetzen<br />

und Regeln, die mit der Welt der Behindertenkultur grundsätzlich nichts zu tun haben.<br />

Den meisten Akteuren in der Welt des allgemeinen Arbeitsmarktes sind die in dieser Arbeit<br />

beschriebenen Erscheinungsformen der Gesellschaft überhaupt nicht bewusst. Ein wichtiger<br />

Schritt in die richtige Richtung wäre, die Unternehmen über die Möglichkeiten objektiv und<br />

persönlich zu informieren, Transparenz zu schaffen, um die Möglichkeit einer Beschäftigung<br />

konkret prüfen zu können.<br />

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten hemmen insbesondere folgende Entwicklungen eine<br />

Integration, die möglichst viele umfasst:<br />

• Die objektive Veränderung der Arbeitswelt, der Wegfall und die Ausgliederung<br />

einfacher Arbeitsvorgänge und immer höhere Anforderungen an Schnelligkeit,<br />

Flexibilität und täglicher Arbeitsdauer erschweren das Erreichen der wichtigsten<br />

Voraussetzung, nämlich das Vorhandensein entsprechender Aufgaben, die sinnstiftend<br />

von Menschen mit Lernschwierigkeiten durchgeführt werden können und wirklich<br />

passgenau sind.<br />

• Die Unsicherheit gegenüber Menschen mit einer geistiger Beeinträchtigung,<br />

insbesondere deshalb, weil eine ‚distanzierte Toleranz’ (siehe Kapitel 4.1.) nicht<br />

ausreicht – was konkret bei einer Mitarbeit im Unternehmen der Fall ist. Das führt<br />

dazu, dass EntscheidungsträgerInnen nicht bereit sind, sich überhaupt mit dem<br />

Phänomen geistiger Beeinträchtigung zu beschäftigen. Die Unsicherheit führt auch zu<br />

Vorurteilen über Leistungsfähigkeit, Verhalten und der Möglichkeit der Eingliederung<br />

in die eigene Organisation. Sie kann nur durch persönliche Überzeugung der<br />

Entscheidungsbefugten und risikolose Beurteilungsmöglichkeit durch entsprechend<br />

lange Praktika beseitigt werden.<br />

215


3. EXKURS: GESCHÜTZER BEREICH ODER ‚DRAUSSEN’<br />

Einen wesentlichen Einfluss im Zusammenhang mit der Eingliederung übt die Haltung der<br />

Betroffenen und ihrer Angehörigen aus, ob der Berufsweg eines Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten in der freien Wirtschaft angestrebt werden soll, oder ob es im Interesse<br />

des/der Betroffenen ist, möglichst im geschützten Rahmen zu bleiben.<br />

Der Verfasser hat persönlich in stundenlangen Gesprächen mit Betroffenen und deren<br />

Angehörigen darüber diskutiert. Ein Herausarbeiten aller Für und Wider würde den Rahmen<br />

der Arbeit sprengen und trifft auch nicht den Fokus der Arbeit, nämlich die Sicht der<br />

UnternehmerIn. Dennoch ist die Erwähnung notwendig, um ein vollständiges Bild der<br />

Problemlage zu erhalten.<br />

In vielen Fällen wird den Betroffenen und deren Angehörigen die Entscheidung aus der Hand<br />

genommen, wenn es einfach nicht möglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

unterzukommen. Dies hängt nicht nur mit der Qualifikation der Jobsuchenden und sonstigen<br />

Rahmenbedingungen, sondern ganz stark auch von der Aufnahmefähigkeit des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes in der gegebenen Situation ab. Diese ist, wie erwähnt, schwankend und dieses<br />

Risiko ist ein zusätzliches Argument für Betroffene und Angehörige, die Richtung<br />

geschütztem Arbeitsumfeld argumentieren. Bei allem Trend zum selbst bestimmten Leben ist<br />

unbestritten, dass Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen in Krisensituationen, wie<br />

einem verlorenen Arbeitsplatz, wesentlich weniger in der Lage sind, richtig zu reagieren und<br />

sich selbst zu helfen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die nächsten Angehörigen nicht<br />

mehr in der Lage sind, helfend einzugreifen. Der zu erwartende Personalabbau in den<br />

Unternehmungen auf Grund der Finanzkrise 2008/09 wird diesbezüglich ein neuer Prüfstein<br />

werden.<br />

216


4. DIE PERSPEKTIVE DES UNTERNEHMERS<br />

Die Problematik der Integration von Menschen mit Behinderungen im Berufleben allgemein<br />

und in den allgemeinen Arbeitsmarkt insbesondere ist ein Thema, das in der Fachliteratur der<br />

vergangenen Jahrzehnte aus mehreren Perspektiven behandelt worden ist. Am meisten<br />

erfolgte dies aus der Sicht der Sozialsysteme, der Politik und auch der Betroffenen selbst.<br />

Dies ist durchaus erklärbar, sind doch die meisten AutorInnen PädagogInnen, SoziologInnen,<br />

PsychologInnen oder AutorInnen, die in ihrer täglichen Arbeit im betroffenen Sozial- oder<br />

Bildungssystem involviert sind. Eindeutig die am wenigsten beleuchtete Perspektive ist die<br />

des/der ArbeitgeberIn im Allgemeinen und des Unternehmers bzw. der Unternehmerin im<br />

Besonderen. Dies ist insofern ein Manko, weil Schlüsse von Arbeiten aus anderen<br />

Perspektiven allzu leicht in Appellen an den ‚Arbeitsmarkt’ enden, wie ‚da müsste doch der<br />

Arbeitsmarkt’, ‚es müsste mit Hilfe der Politik mehr …’ und Ähnliches. Der ‚Arbeitsmarkt’<br />

stellt sich jedoch nicht als abstraktes Gebilde dar, sondern ist die Vielzahl einzelner<br />

ArbeitgeberInnen, die letztlich die Entscheidung über eine Einstellung fällen.<br />

Die Integration von Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt trat als<br />

Diskursthema stark in den Vordergrund, als die ersten AbsolventInnen der Integrationsklassen<br />

in einen Beruf einsteigen wollten und feststellen mussten, dass sich bei aller Schulintegration<br />

in der nächst folgenden Stufe eigentlich nichts geändert hat. Diese Enttäuschung war<br />

vorprogrammiert. Nach Auffassung des Autors wurde von vielen Eltern, aber auch von<br />

ExpertInnen der Unterschied zwischen der Schulintegration und der neuen Stufe in das<br />

Berufsleben unterschätzt. Im schulischen Bereich stand den Bemühungen der Betroffenen, der<br />

Eltern und der ExpertInnen eine doch relativ einheitliche Schulorganisation gegenüber. Im<br />

Wirtschaftsleben ist es keine einheitliche Organisation, die es zu überzeugen gilt, sondern<br />

eine Vielzahl von EntscheidungsträgerInnen von großen, mittleren und kleineren<br />

ArbeitgeberInnen.<br />

Im Kapitel 4.4. wurde die grundlegende Situation von Unternehmungen dargestellt. Die Welt<br />

der Wirtschaft ‚tickt’ anders als die soziale Welt der Menschen mit Behinderung. Um zu<br />

überleben und erfolgreich zu sein, muss ein Unternehmen die ökonomischen Prinzipien<br />

anerkennen und leben, eine Eingliederung von Menschen mit Behinderung kann objektiv nur<br />

in diesem Rahmen erfolgen. Die Beurteilung darüber, was in diesem Rahmen möglich ist oder<br />

nicht, hängt natürlich stark von der Einstellung der betroffenen EntscheidungsträgerInnen ab.<br />

Daraus folgt die Aufgabenstellung derjenigen ExpertInnen, die an der Schnittstelle engagiert<br />

sind, um möglichst viele erfolgreiche Übergänge zu erreichen, aber auch die Aufgabe der<br />

Politik:<br />

217


• Die Politik soll und kann günstige Rahmenbedingungen schaffen, bezüglich aller in<br />

den vorangegangenen Kapiteln geschilderten Maßnahmen.<br />

• Die ExpertInnen an der ‚Front’ sollen versuchen, innerhalb dieses Rahmens das<br />

Maximum für ihre KlientInnen zu erreichen – möglichst mit einer langfristigen<br />

Perspektive.<br />

• Politik und ExpertInnen gemeinsam sollen die EntscheidungsträgerInnen in den<br />

Unternehmungen umfassend über das Phänomen ‚Lernschwierigkeiten’ informieren,<br />

um ihnen die Chance zu geben, sich ohne Vorurteile ein objektives Bild zu machen<br />

und Entscheidungen für ihren Bereich zu treffen.<br />

• Für diejenigen, die trotz aller Bemühungen nicht Fuß fassen konnten, bedarf es je nach<br />

Qualifikation der Betroffenen entsprechender Einrichtungen des ‚geschützten<br />

Bereiches’, um sie sozial aufzufangen.<br />

Die Perspektive der in der Wirtschaft tätigen Unternehmen ist letztlich entscheidend, wenn es<br />

darum geht, jemandem die Möglichkeit zu bieten, einem ‚normalen’ Beruf nachzugehen.<br />

Dieser Perspektive fokussiert auf Menschen mit Lernschwierigkeiten nachzugehen, war<br />

Aufgabe dieser Arbeit. Aus der Literatur wurden entsprechende Untersuchungen im Kapitel<br />

13 behandelt, diese gilt es nun mit den Ergebnissen der qualitativen Fallstudie dieser Arbeit<br />

abzugleichen.<br />

Auf den Punkt gebracht hat Dalferth die Problematik bereits im Jahr 1995:<br />

„Die unzureichende berufliche Eingliederung geistig behinderter Menschen in Betriebe des<br />

allgemeinen Arbeitsmarktes lässt sich nicht als Folge wirtschaftlicher<br />

Umstrukturierungsprozesse, konjunktureller Einbrüche, unzureichender Subventionen oder<br />

der geringfügigen Ausgleichsabgabe abtun. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele<br />

Betriebe unzureichend über Fördermöglichkeiten informiert sind. Aufgrund der mangelnden<br />

Erfahrungsmöglichkeiten mit behinderten Menschen bestehen allerdings auch enorme<br />

Unsicherheiten und Fehlannahmen über geistige Behinderungen, die als zentrales Defizit die<br />

Kommunikations- und Interaktionsprobleme zwischen Behinderten und Nichtbehinderten als<br />

Integrationshemmnis in den Vordergrund rücken“ (DALFERTH, 45f). Der Autor schließt<br />

sich dieser Beurteilung an, allerdings mit dem Zusatz, dass sehr wohl die<br />

Rahmenbedingungen eine große Rolle spielen, schlussendlich jedoch die Einstellung der<br />

EntscheidungsträgerIn maßgeblich ist.<br />

218


4.1 Die Akzeptanz geistiger Behinderung durch Unternehmer<br />

In dieser Betrachtung ist die Unterscheidung nach dem Grad der Beeinträchtigung, also<br />

zwischen Lernbehinderten und Menschen mit geistiger Behinderung von großer Bedeutung.<br />

Wie bereits in Abb. 2 aufgezeigt, leiden auch Lernbehinderte unter einer Stigmatisierung, die<br />

sich praktisch durch das ganze Leben durchzieht. Der Grad der Stigmatisierung ist abhängig<br />

vom Grad der geistigen Beeinträchtigung, die Chancen auf eine Beschäftigung steigen mit<br />

zunehmender Qualifizierung. Der Wegfall von einfachen Arbeiten, verbunden mit höheren<br />

Anforderungen auf das Arbeitstempo, führt wiederum unabhängig von einer Stigmatisierung<br />

zu einem Rückgang passgenauer Angebote.<br />

Menschen mit einem höheren Grad an geistiger Beeinträchtigung, in dieser Arbeit analog zur<br />

Literatur in Deutschland als Menschen mit geistiger Behinderung bezeichnet, erleben eine<br />

ungleich größere Stigmatisierung. In der Zeit ab 1945 bis in die Achtzigerjahre waren diese<br />

Menschen als potentielle ArbeitnehmerInnen für den allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch<br />

nicht existent. Aus diesem Grund konnten in Betrieben auch keine Erfahrungen mit ihnen<br />

gemacht werden. Durch die allgemeine Segregation von der Gesellschaft der<br />

‚Nichtbehinderten’ war die Chance, im sonstigen persönlichen Umfeld Erfahrungen zu<br />

gewinnen und Behinderung als ‚normal’ zu begreifen, sehr gering. Eine Beschäftigung im<br />

familiären Umfeld war natürlich immer möglich, wie auch eine Eingliederung in<br />

Unternehmungen auf Grund von persönlichen Beziehungen.<br />

In den letzten zwanzig Jahren, insbesondere in den letzten zehn Jahren unterstützt durch die<br />

individuellen Bemühungen zur Eingliederung im Rahmen der ‚Unterstützten Beschäftigung’,<br />

gelangen doch Eingliederungserfolge. Dennoch bestätigt die qualitative Fallstudie im<br />

empirischen Teil, dass auch heute noch eine große soziale Distanz zu Menschen mit geistiger<br />

Beeinträchtigung besteht. Diese begründet sich nicht auf ideologischem Gedankengut,<br />

sondern auf die Unsicherheit,<br />

• wie gehe ich damit um, wenn übliche Kommunikation nicht möglich ist,<br />

• wie kann ich das Verhalten einschätzen, auch im Team, wie gehe ich damit um und<br />

• was kann ich ihm/ihr in Bezug auf Leistung zutrauen<br />

219


4.2Anforderungen und Erwartungen an die MitarbeiterInnen<br />

Die Antworten zu diesem Problemkreis kamen von den Unternehmern aus der Zufallsauswahl<br />

nicht auf die direkte Frage, sondern aus den Argumenten, warum ein Job in der konkreten<br />

Firma nicht möglich ist.<br />

• Das geforderte Wissen, die Schnelligkeit und die Flexibilität sind nicht zumutbar.<br />

• Eine ständige Kontrolle ist notwendig und nicht machbar.<br />

• Wo Gefahr besteht, ist das Risiko nicht vertretbar.<br />

• Die Wirkung beim Kunden ist negativ, es werden Rückschlüsse auf mindere Qualität<br />

befürchtet.<br />

Die Ergebnisse aus den Interviews mit UnternehmerInnen, die bereits Erfahrung mit der<br />

Beschäftigung haben, bestätigen es: Geistige Beeinträchtigung braucht tatsächlich mehr<br />

Betreuung und Kontrolle und es ist daher auch ein besonderes Engagement notwendig, um<br />

diese individuellen Problemstellungen Punkt für Punkt so zu regeln, dass eine nachhaltige<br />

Zusammenarbeit für beide möglich ist.<br />

Auf den Punkt gebracht, sind die weitaus überwiegend negativen Antworten der Unternehmen<br />

mit Zufallsauswahl darauf zurückzuführen, dass das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und<br />

Zuverlässigkeit für die Mitwirkung bei den üblichen betrieblichen Funktionen fehlt. Eine<br />

zusätzliche Betreuung und Kontrolle, die dieses Manko ausgleichen könnte, sieht man<br />

organisatorisch und betriebswirtschaftlich nicht darstellbar. Die einfachen Arbeiten, die man<br />

eventuell Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zutraut, gibt es in den Betrieben nicht.<br />

Die Anforderungen und Erwartungen der vorliegenden Untersuchung decken sich mit den<br />

von Schartmann in Kapitel 13 detaillierter genannten geforderten Qualifikationen, allerdings<br />

mit dem Zusatzargument, dass man dies Menschen mit Lernschwierigkeiten, insbesondere<br />

Menschen mit geistiger Behinderung nicht zutraut. Dass es in konkreten Fällen doch geht,<br />

zeigen die Interviews mit den UnternehmerInnen mit Erfahrung.<br />

Als Antwort auf die erste Frage des Erkenntnisgegenstandes ist festzuhalten:<br />

• Die distanzierte Haltung von EntscheidungsträgerInnen in Unternehmungen, die mit<br />

dem Phänomen ‚geistige Beeinträchtigung’ bisher nichts zu tun hatten, besteht<br />

weiterhin in einem hohen Ausmaß.<br />

• Diese Distanzierung beruht auf Unsicherheit und daraus resultierenden Vorurteilen<br />

über Fähigkeiten und Verhaltensweisen von Menschen mit Lernschwierigkeiten.<br />

220


4.3 Der Mythos von der ‚sozialen Ader’ oder warum sollen Unternehmer<br />

sich das antun<br />

Die Eingliederung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in einen Betrieb erfordert ein<br />

Engagement, das weit über die von Klauß (vgl. Kapitel 4.7) geschilderte ‚distanzierte<br />

Toleranz’ hinausgeht.<br />

Jeder Fall ist ein Einzelfall mit spezifischen Anforderungen, die es zu lösen gilt. Eine<br />

wesentliche Unterstützung hierbei bieten die Institutionen der ‚Unterstützten Beschäftigung’.<br />

Dennoch ist eine intensive Involvierung des Arbeitgebers unerlässlich. Somit stellt sich die<br />

Frage, die in den Interviews auch gestellt wurde: Warum sollen UnternehmerInnen sich das<br />

antun Es gibt eine Menge an Problemen in den Betrieben, Mitbewerber, innerbetriebliche<br />

Spannungen und Personalprobleme und vieles andere mehr, also hat man den Kopf eigentlich<br />

nicht frei für zusätzliche Problemstellungen.<br />

Die Antworten der Interviewten auf die konkrete Frage sind zwar nicht erschöpfend, decken<br />

sich aber mit den Ergebnissen von Untersuchungen in Deutschland und Österreich, die in<br />

Kapitel 13 behandelt wurden. Sie betonen auch die Wichtigkeit der persönlichen sozialen<br />

Einstellung der EntscheidungsträgerInnen für eine positive Entscheidung, also der ‚sozialen<br />

Ader’. Während UnternehmerInnen, die durch Zufallsauswahl ausgesucht worden sind, sich<br />

eher auf allgemeine Argumente zurückziehen, schildern die ausgesuchten UnternehmerInnen<br />

mit Erfahrung die Gründe, die damals zu einem Interesse und letztlich zur Aufnahme geführt<br />

haben. Das gemeinsam Verbindende war die persönliche Einstellung und die dahinter<br />

stehende Kultur der Unternehmung.<br />

4.4 Der Einfluss von persönlichen Erfahrungen und Kontakten<br />

Private oder betriebliche Erfahrungen mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung prägen<br />

die persönliche Einstellung von EntscheidungsträgerInnen entscheidend, sowohl in positiver<br />

als auch in negativer Richtung. Dieses Ergebnis aus den Unternehmerinterviews der<br />

Fallstudie wurde bestätigt durch die Aussage der ExpertInnen und stimmt auch mit den<br />

Ergebnissen früherer Untersuchungen (vgl. Kapitel 13) überein. Die Arbeitshypothese kann<br />

damit als für das Untersuchungsgebiet verifiziert betrachtet werden.<br />

Persönlichen Erfahrungen und bloße Kontakte der UnternehmerInnen müssen allerdings<br />

getrennt interpretiert werden. Es besteht ein grundlegender Unterschied, ob jemand sich<br />

221


engagiert aus persönlicher Überzeugung, die er aus eigener Erfahrung gewonnen hat, oder ob<br />

er/sie es einfach versucht, weil man es auf Grund eines persönlichen Kontaktes zum Bewerber<br />

bezw. zur Bewerberin oder dessen/deren Angehörigen oder einer Nähe im ländlichen Raum<br />

einfach einmal probieren oder jemandem einen Gefallen erweisen will. Letzteres ist eine<br />

generelle Haltung, die mit dem Phänomen Behinderung nichts zu tun hat, auch wenn die<br />

Wirkung für das Engagement von UnternehmerInnen für die Eingliederung in diesem Fall<br />

durchaus positiv sein kann und auch ausgenützt werden soll.<br />

Positive Erfahrungen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern systematisch auszubauen, ist<br />

eine Anforderung in der Zukunft. Wie bereits erwähnt, haben Einflüsse aus persönlicher<br />

Betroffenheit oder Nähe nicht die gewünschte Breitenwirkung. Dazu sind Menschen mit<br />

geistiger Behinderung einfach zu wenig präsent in der Gesellschaft, die soziale Distanz zu<br />

ihnen ist generell immer noch zu groß.<br />

Man kann die Problematik von der anderen Seite betrachten: Wären Menschen mit geistiger<br />

Behinderung mehr im gesellschaftlichen Leben ‚normal’ integriert, gäbe es keine<br />

Unsicherheit im Umgang mit ihnen, es würde ein Haupthemmnis für die berufliche<br />

Integration wegfallen.<br />

222


5. SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR KÜNFTIGE MASSNAHMEN<br />

Es ist nicht Aufgabe dieser Arbeit, vorhandene Schwachstellen der Sozialpolitik in Österreich<br />

herauszustellen, zu kritisieren und Veränderungsvorschläge zu unterbreiten. Die<br />

Empfehlungen des Autors für eine effizientere Vorgangsweise beziehen sich auf zwei –<br />

allerdings entscheidende – Fragen:<br />

• Wie kann man die umfangreichen Unterstützungsleistungen behindertenspezifischer<br />

einsetzen Geistige Beeinträchtigungen (so wie auch psychische Beeinträchtigungen)<br />

haben spezielle Anforderungen, denen man mit speziellen Maßnahmen entsprechen<br />

muss, um wirklich effizient unterstützen zu können.<br />

• Wie kann man EntscheidungsträgerInnen in der Wirtschaft, für die das Phänomen<br />

geistige Behinderung praktisch und emotionell nicht existiert, die Möglichkeit einer<br />

Beschäftigung in ihrem Betrieb näher bringen und ihnen gleichzeitig die Unsicherheit<br />

nehmen<br />

Die Anfänge der ‚Unterstützten Beschäftigung’ in Deutschland bezogen sich ursprünglich<br />

auf Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen. Auch dort hat man diese Instrumente – weil<br />

sie ja auch erfolgreich waren – später auf andere Problemgruppen, wie etwa<br />

Langzeitarbeitslose und MigrantInnen ausgeweitet. Das ist auf keinen Fall zu kritisieren, aber<br />

man hat die ursprüngliche Zielgruppe in den Hintergrund gedrängt, die Anteile an den<br />

Integrationsfachdiensten zeigen dies. Auch in Österreich hat man den gleichen Fehler<br />

gemacht. Somit wird die Gruppe der geistig beeinträchtigten Menschen – wie in vielen<br />

anderen Bereichen der Behindertenpolitik auch – benachteiligt. Das ist an folgendem Beispiel<br />

leicht erkennbar. Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung können ihre<br />

Aufmerksamkeit in vielen Fällen nicht über einen ganzen Arbeitstag aufrecht halten. Hier<br />

fehlt es sowohl an der Sensibilisierung der Arbeitgeber für entsprechende<br />

Teilzeitmöglichkeiten als auch an einer finanziellen Absicherung daraus folgender<br />

Minderentgelte bis auf ein ‚Existenzminimum’, das ein selbst bestimmtes Leben tatsächlich<br />

ermöglicht.<br />

Eine positive Entwicklung ist nach Ansicht des Verfassers in der Unterstützung von<br />

Schulabgängern mit besonderem Förderbedarf zu erkennen, die durch die geschilderte<br />

‚Karriere’ ab der Schule ihren Beeinträchtigungen entsprechend Unterstützung erhalten. In<br />

den allgemeinen Arbeitsassistenzen hat sich jedoch der Anteil von Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten auch in Österreich auf einen minimalen Prozentsatz verringert. Die<br />

Beurteilung der Vermittlungsquoten berücksichtigt nicht die besonderen Schwierigkeiten<br />

223


dieser Menschen. Somit ist nur zu verständlich, wenn sich Arbeitsassistenzen nicht auf die<br />

schwierigeren Fälle von Menschern mit Lernschwierigkeiten ‚stürzen’, wenn sie einen<br />

Erfolgsschlüssel quer durch alle Arten der Behinderung zu erfüllen haben.<br />

Die Lösung der zweiten Frage ist kein leichtes Unterfangen! Es muss aber gehandelt werden,<br />

auf eine große Veränderung der Gesellschaft in Richtung Inklusion zu warten, hilft den<br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten auf keine Weise.<br />

Aus der Sicht des Autors bedarf es einer individuellen, persönlichen Ansprache jedes/jeder<br />

einzelnen UnternehmerIn (Einpersonenunternehmungen ausgenommen) in Oberösterreich –<br />

soweit sie/er nicht schon ohnehin involviert ist. Diese sollen in persönlichen Besuchen neutral<br />

informiert und über die Möglichkeiten und Bedingungen der Einstellung von Menschen mit<br />

Behinderung generell und insbesondere geistiger Beeinträchtigung beraten werden, nicht mit<br />

dem ‚Hintergedanken’, einen konkreten Arbeitsplatz für eine konkrete Person zu erlangen.<br />

Diese Beratung sollte in einem Projekt erfolgen, begleitet durch Medien und die<br />

Wirtschaftskammer. Es braucht eine zentrale Koordination, etwa in Form eines<br />

Steuerungsgremiums, gebildet aus den Auftraggebern Wirtschaftskammer, Bundessozialamt<br />

und Land.<br />

In eine solche Aktion wären alle ExpertInnen einzubinden, die an der ‚Unternehmerfront’<br />

arbeiten, um konkrete Eingliederungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Diese<br />

wissen, welche UnternehmerInnen bereits involviert und informiert sind und können aus ihrer<br />

Praxis mit Unternehmergesprächen eine effiziente Vorgangsweise ermöglichen. Es wäre<br />

durchaus denkbar, als Institution das bereits – allerdings derzeit im Kleinformat – bestehende<br />

Beratungsteam des Bundessozialamtes einzusetzen, deren definierte Aufgabe ja die<br />

Unternehmerberatung ist. Am Ende des Projektes wäre deren ‚Markt’ definiert und<br />

strukturiert.<br />

Als Begleitmaßnahme müssten die Möglichkeiten eines Praktikums großzügig ausgeweitet<br />

werden, um UnternehmerInnen die Chance zu geben, ihre Unsicherheit abzulegen und<br />

konkrete Personen in ihrem Betrieb ohne Risiko kennen und auch schätzen zu lernen.<br />

Aus der Sicht des Autors wären das die einzigen in relativ kurzer Zeit effizienten<br />

Möglichkeiten, die Ausgangslage für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die im allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt einen Job anstreben, zu verbessern. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der<br />

kommenden Monate bilden allerdings ein problematisches Umfeld, eine zeitliche Fixierung<br />

wäre die erste zu lösende Aufgabe.<br />

224


Unabhängig von den vorgenannten spezifischen Maßnahmen gibt es natürlich auch globalere,<br />

die vom Autor im Rahmen einer ExpertInnenrunde beim Landeshauptmann für<br />

Oberösterreich empfohlen wurden und werden:<br />

• Intervention beim Bund, die Förderungspolitik im Hinblick auf die gegenwärtige<br />

Wirtschaftskrise nicht zu verringern, sondern im Gegenteil antizyklisch langfristige<br />

Förderungen auszuweiten, um zu verhindern, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

(und auch mit anderen Behinderungen) scharenweise in den geschützten Bereich<br />

drängen und dort den Menschen mit stärkerer Beeinträchtigung den Arbeitsplatz<br />

wegzunehmen.<br />

• Vorschlag an Bund, alle öffentliche Institutionen (auch Gemeinden), nicht<br />

gewinnorientierte Organisationen und Selbstverwaltungskörper (z. B. Kammern) vom<br />

Freikauf der Ausgleichszulage auszunehmen. Diese Organisationen stehen nicht im<br />

freien Markt und haben auch eine besondere soziale Verantwortung.<br />

• Vorschlag an Bund zur eindeutigen rechtlichen Absicherung, dass bei Misslingen<br />

einer Eingliederung eine Rückkehr ins Sozialnetz ohne Verlust sozialrechtlicher<br />

Ansprüche möglich ist.<br />

• Forcierung von Selbsthilfefirmen, die mit entsprechenden Unterstützungen auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt operieren können.<br />

Die Diskussionen innerhalb der Expertenrunde sind noch nicht abgeschlossen.<br />

225


6. RESUMEE<br />

Die vorliegende Arbeit hat in ihrem empirischen Teil durch eine qualitative Erhebung<br />

Ergebnisse für den Raum Oberösterreich gebracht, die sich grundsätzlich mit den Aussagen<br />

früherer Untersuchungen für andere Gebiete decken. Darüber hinaus hat sie jedoch die<br />

Rangordnung nach der Wichtigkeit klarer definiert:<br />

Die wichtigste Voraussetzung für einen Job im allgemeinen Arbeitsmarkt, eine passgenaue<br />

Arbeitsanforderung durch die Unternehmung, steht fest. Die Überprüfung der<br />

Rahmenbedingungen und aller anderen Faktoren, sowohl von der Seite des/der potentiellen<br />

MitarbeiterIn als auch der Sozialinstitutionen setzt jedoch voraus, dass sich<br />

EntscheidungsträgerInnen überhaupt mit dem Phänomen ‚geistige Beeinträchtigung’ und in<br />

weiterer Folge mit dem Problem einer konkreten Einstellung beschäftigen (wollen).<br />

Dies ist der grundlegende Punkt, der die ‚persönliche Einstellung der Entscheidungsträger’<br />

aus der Sicht des Autors in der Priorität so nach vorne reiht. Da gilt es anzusetzen, durch<br />

objektive Konfrontation mit dem Phänomen und durch die Möglichkeit, risikolos Menschen<br />

mit Lernschwierigkeiten als Mitarbeiter kennen zu lernen. Dass die Grundhaltung vieler<br />

Menschen starr und stabil ist, verbunden mit der „vereinfachenden Gleichsetzung negativ<br />

bewerteter Behinderung und der Person mit der Behinderung“ (CLOERKES, 111) soll nicht<br />

entmutigen, sondern anspornen. Es kann nach der persönlichen Meinung des Autors nicht im<br />

Interesse der Betroffenen sein, auf eine Veränderung unserer heutigen Wertestruktur zu<br />

warten.<br />

Dies ist aus der Sicht des Autors die Grunderkenntnis aus der Verfolgung der Entwicklung<br />

der letzten Jahrzehnte und den Aussagen der Fallstudie. Sollte es gelingen, dass diese<br />

Erkenntnis in den entsprechenden Gremien des Sozialsystems zu entsprechenden Handlungen<br />

führt, ist ein großes Ziel der Arbeit erreicht. Dementsprechende Diskussionen mit den<br />

verantwortlichen Personen werden vom Autor in nächster Zukunft geführt.<br />

226


V. LITERATURLISTE<br />

1. BÜCHER<br />

ADAM, Clemens (1982), „Aktuelle Tendenzen der Verfestigung und Ausweitung von<br />

Behinderung“. In HEINZE, Rolf G./RUNDE, Peter (Hrsg): Lebensbedingungen Behinderter<br />

im Sozialstaat. Opladen<br />

AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG (Hrsg), (1960): Die Rehabilitation in<br />

Oberösterreich. Linz<br />

ASAM, Walter A./HECK, Michael (1992), „Selbsthilfegruppen und Rehabilitation“. In<br />

MÜHLUM, Albert/OPPL, Hubert (Hrsg): Handbuch der Rehabilitation. Rehabilitation im<br />

Lebenslauf und wissenschaftliche Grundlagen der Rehabilitation. Neuwied, Berlin, Kriftel<br />

BADELT, Christoph (1991): Ökonomische Analyse des Behinderteneinstellungsgesetzes,<br />

Endbericht April 1991. Wien<br />

BADELT, Christoph (Hrsg), (1992): Geschützte Arbeit. Alternative Beschäftigungsformen<br />

zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen. Wien, Köln, Weimar<br />

BADELT, Christoph/ÖSTERLE, August (1992): „’Supported Employment’– Erfahrungen<br />

mit einem österreichischen Modell zur beruflichen und sozialen Integration behinderter<br />

Menschen.“ In BADELT, Christoph (Hrsg): Geschützte Arbeit. Alternative<br />

Beschäftigungsformen zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen. Wien,<br />

Köln, Weimar<br />

BADELT, Christoph/ÖSTERLE, August (1993): Zur Lebenssituation behinderter Menschen<br />

in Österreich. Wien 1993<br />

BANK – MIKKELSEN, N.E. (1977): Die Fürsorge für geistig Behinderte in Dänemark.<br />

Eigenverlag<br />

BARLSEN, Jörg/HOHMEIER, Jürgen (Hrsg), (2001): Neue berufliche Chancen für<br />

Menschen mit Behinderungen. Düsseldorf<br />

BECK, Ulrich/SOPP Peter (Hrsg.), (1997): Individualisierung und Integration. Neue<br />

Konfliktlinien und Neuer Integrationsmodus Opladen<br />

BEISTEINER, Karin (1998): Die berufliche Integration geistig behinderter Menschen.<br />

Frankfurt, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien<br />

BERNATH, Karin (1985): Die berufliche Eingliederung behinderter Menschen. Theoretische<br />

Grundlagen. Schweizerische Verhältnisse. Luzern<br />

BERNFELD, Alfred (Hrsg), (1978): Arbeitsmarktpolitik. Berufliche Rehabilitation in<br />

Österreich. Linz<br />

227


BESCHEL, Erich (1968), „Aufgaben des Sonderschulwesens in Beziehung zur industriellen<br />

Arbeitswelt heute und morgen.“ In von BRACKEN Helmut (Hrsg): Erziehung und Unterricht<br />

behinderter Kinder. Frankfurt<br />

BLEIDICK, Ulrich/HAGEMEISTER, Ursula (1977): Einführung in die<br />

Behindertenpädagogik. Band 1 Allgemeine Theorie und Bibliographie. Stuttgart, Berlin,<br />

Köln, Mainz<br />

BLEIDICK, Ulrich/ELLGER-RÜTTGART, Sieglind (Hrsg), (1982): Berufliche Bildung<br />

behinderter Jugendlicher. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz<br />

BLEIDICK, Ulrich (1992), „Schulen für Behinderte.“ In MÜHLUM, Albert/OPPL, Hubert<br />

(Hrsg): Handbuch der Rehabilitation. Rehabilitation im Lebenslauf und wissenschaftliche<br />

Grundlagen der Rehabilitation. Neuwied, Berlin, Kriftel<br />

BLUMBERGER, Walter (1997), „Geschützte Werkstätten zwischen Anspruch und<br />

Wirklichkeit.“ In ÖKSA- Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit (Hrsg): Bessere<br />

Chancen für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt, Tagungsbericht, Wien<br />

BLUMBERGER, Walter/JUNGWIRTH, Christoph (1996): Geschützte Werkstätten<br />

GesmbH-Unternehmen mit sozialpolitischem Auftrag. Evaluierung der Geschützten<br />

Werkstätten nach §11 BEinstG. Wien 1996<br />

BRACKEN, Helmut von (1976): Vorurteile gegen behinderte Kinder, ihre Familien und<br />

Schulen. Berlin<br />

BRACKEN, Helmut von (1968): Erziehung und Unterricht behinderter Kinder. Frankfurt<br />

BRANDT, Franz (1984): Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine empirische<br />

Studie über Beschäftigungschancen- und -barrieren für Schwerbehinderte auf dem<br />

allgemeinen Arbeitsmarkt. Saarbrücken<br />

BRINKMANN, Christian, (1982), „Behinderte und Leistungsgeminderte auf dem<br />

Arbeitsmarkt: Arbeitslosigkeit, berufliche Ein- und Ausgliederung, arbeitsmarktpolitische<br />

Perspektiven.“ In HEINZE, Rolf G./RUNDE, Peter (Hrsg): Lebensbedingungen Behinderter<br />

im Sozialstaat. Opladen<br />

BROZOVIC, Mato (1964): „ Die Bewährung geistesschwacher Jugendlicher am<br />

Arbeitsplatz,“ In SCHWEIZERISCHE HILFSGESELLSCHAFT FÜR<br />

GEISTESSCHWACHE (Hrsg): Die Eingliederung Geistesschwacher in die Arbeitswelt.<br />

Lenzburg<br />

BRUSTEN, Manfred/HOHMEIER, Jürgen (Hrsg), (1975), : Stigmatisierung 1. Zur<br />

Produktion gesellschaftlicher Randgruppen. Neuwied, Darmstadt<br />

BUCHINGER, Birgit/GSCHWANDTNER, Ulrike (2007): Frauen mit Behinderungen und<br />

Beeinträchtigungen am Salzburger Arbeitsmarkt, Salzburg<br />

228


BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT (1986): Behinderte Jugendliche vor der Berufswahl.<br />

Nürnberg<br />

BURTSCHER, Reinhard (2001): Unterstützte Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt,<br />

<strong>Dissertation</strong> Innsbruck<br />

CLOERKES, Günter (1997): Soziologie der Behinderten. Eine Einführung. Heidelberg<br />

DIETERICH, Michael (1992), „Berufliche Vorbereitung und Berufsbildung<br />

(Berufsbildungswerke).“ In MÜHLUM, Albert/OPPL, Hubert (Hrsg): Handbuch der<br />

Rehabilitation. Rehabilitation im Lebenslauf und wissenschaftliche Grundlagen der<br />

Rehabilitation. Neuwied, Berlin, Kriftel<br />

DIRSCHMIED, Karl/ZINIEL, Georg (1981), „Behinderung und Teilnahme am<br />

Arbeitsprozess.“ In NEIDER, Michael/RETT, Andreas (Hrsg): Behindertenpolitik. Politik für<br />

Behinderte Wien, München<br />

DITTRICH, Thorsten (2005), „Integrationsprojekte – Chance auf Teilhabe durch Arbeit.“<br />

In WACKER, Elisabeth et al. (Hrsg) Teilhabe: Wir wollen mehr als nur dabei sein. Marburg<br />

DOOSE, Stefan (2007): Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht.<br />

Marburg<br />

DRAPALIK, Herbert (1981), „Die rechtliche Situation der Behindertenhilfe.“ In NEIDER,<br />

Michael/RETT, Andreas (Hrsg): Behindertenpolitik. Politik für Behinderte Wien, München<br />

DYK, Irene et al. (2004): Projektbericht Arbeit und Behinderung. Linz<br />

DYK, Saskia (2007), „ Neue Wege der Partizipation für Menschen mit Behinderung.“ In<br />

STELZER- ORTHOFER, Christine/WEIDENHOLZER, Josef, (Hrsg): Partizipation und<br />

Gerechtigkeit, Linz<br />

FASCHING, Helga/NIEHAUS, Mathilde (2008), „Berufsvorbereitung und berufliche<br />

Integration.“ In GASTEIGER-KLICPERA, B. et al. (Hrsg): Sonderpädagogik der sozialen<br />

und emotionellen Entwicklung. Göttingen<br />

FASCHING, Helga/NIEHAUS, Mathilde (2008a), „Qualitätsdiskussionen in der beruflichen<br />

Integration“. In FEYERER, Ewald et al (Hrsg): Qualität und Integration. Beiträge zum 8.<br />

Praktikerforum. Linz<br />

FASCHINGBAUER, Helfried/KAISER, Hans (1981), „Berufliche Rehabilitation im<br />

Bereich der Arbeitsmarktverwaltung.“ In NEIDER, Michael/ RETT, Andreas (Hrsg):<br />

Behindertenpolitik. Politik für Behinderte Wien, München<br />

FISCHER, Tilman (1987): Berufsfindung und Arbeitserprobung. Berufliche Rehabilitation<br />

Behinderter. Dortmund<br />

FLICK, Uwe/KARDORFF von, Ernst/STEINKE, Ines (2007), (Hrsg): Qualitative<br />

Forschung, 5. Auflage. Hamburg<br />

229


FORSTER, Rudolf (1981): Normalisierung oder Ausschließung – über die Berufsfindung<br />

und das Lebensschicksal von Sonderschulabgängern. Wien<br />

FORSTER, Rudolf (1981a), „Wem nützt die Sonderschule Kritische Anmerkungen zur<br />

Praxis der Aussonderung lernbehinderter Kinder in eigene Schulen.“ In NEIDER,<br />

Michael/RETT, Andreas (Hrsg): Behindertenpolitik. Politik für Behinderte Wien, München<br />

FORSTER, Rudolf (1998): Der Weg geistig behinderter Jugendlicher und Erwachsener ins<br />

Arbeitsleben. Vergleichende Analyse des beruflichen Rehabilitationssystems im Bereich der<br />

Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR zur beruflichen Integration von<br />

Menschen mit geistiger Behinderung. Aachen, Mainz<br />

FOUCAULT, Michel (1995): Wahnsinn und Gesellschaft. 11. Auflage, Frankfurt<br />

FREYSCHLAG, Fritz et al. (1995): Berufliche Rehabilitation und gesellschaftliche<br />

Integration. Anspruch und Wirklichkeit. Tagungsunterlagen, Wien<br />

FRIEDRICHS, Jürgen (1985): Methoden empirischer Sozialforschung, 13. Auflage, Opladen<br />

FURGER, Franz (1992), „Wertgrundlagen und Sinnperspektiven der Rehabilitation“. In<br />

MÜHLUM, Albert/OPPL, Hubert (Hrsg): Handbuch der Rehabilitation. Rehabilitation im<br />

Lebenslauf und wissenschaftliche Grundlagen der Rehabilitation. Neuwied, Berlin, Kriftel<br />

GIDDENS, Anthony (1995): Konsequenzen der Moderne, Frankfurt<br />

GOFFMAN, Erving (1990): Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität.<br />

9. Auflage, Frankfurt<br />

GRAUSGRUBER, Alfred/GRAUSGRUBER-BERNER, Rosemarie/HABERFELLNER,<br />

Egon Michael (2006): Enthospitalisierung psychiatrischer Langzeitpatienten in<br />

Oberösterreich. Linz<br />

GRUBER, Heinz (1981), „Schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder.“ In NEIDER,<br />

Michael/RETT, Andreas (Hrsg): Behindertenpolitik. Politik für Behinderte Wien, München<br />

HAASER, Albert (1975): Entwicklungslinien und gesellschaftliche Bedingungen der<br />

Behindertenpolitik in Deutschland. Zur Sozialgeschichte und Soziologie der Rehabilitation.<br />

Konstanz<br />

HÄHNER, Ulrich (2003), „Von der Verwahrung über die Förderung zur Selbstbestimmung.<br />

Fragmente zur geschichtlichen Entwicklung der Arbeit mit ‚geistig behinderten Menschen’<br />

seit 1945.“ In HÄHNER, Ulrich/NIEHOFF, Ulrich/SACK, Rudi/WALTHER, Helmut,<br />

(Hrsg), 4. Auflage: Vom Betreuer zum Begleiter. Eine Neuorientierung unter dem Paradigma<br />

der Selbstbestimmung. Marburg<br />

HEINZE, Rolf G./HINRICHS, Karl/OLK, Thomas, (1982), „Produktion und Regulierung<br />

defizitärer Soziallagen. Zur Situation von Behinderten und Leistungsgeminderten im<br />

Sozialstaat.“ In HEINZE, Rolf G./RUNDE, Peter (Hrsg),: Lebensbedingungen Behinderter im<br />

Sozialstaat. Opladen<br />

230


HENGSTSCHLÄGER, Johannes (1978), „Rechtliche Grundlagen“. In BERNFELD, Alfred<br />

(Hrsg): Arbeitsmarktpolitik. Berufliche Rehabilitation in Österreich. Linz<br />

HENSLE, Ulrich/VERNOOIJ, Monika A. (2002): Einführung in die Arbeit mit behinderten<br />

Menschen I, Psychologische, pädagogische und medizinische Aspekte. 7.korrigierte Auflage,<br />

Wiebelsheim<br />

HERMANNS, Harry (2007): „Interviewen als Tätigkeit.“ In FLICK, Uwe/KARDORFF von,<br />

Ernst,/STEINKE, Ines (Hrsg): Qualitative Forschung, 5. Auflage. Hamburg<br />

HERL, Ingrid (1998): Geschichte der Integration geistig Behinderter in höheren Schulen.<br />

<strong>Dissertation</strong>, Wien<br />

HIRSCH, Stefan/LINDMEIER, Christian (Hrsg), (2006): Berufliche Bildung von Menschen<br />

mit geistiger Behinderung. Neue Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben. Weinheim, Basel<br />

HÖFLE, Wolfgang/LEITNER, Michael/STÄRKER, Lukas (2006): Rechte für Menschen<br />

mit Behinderung, 3. Auflage, Wien<br />

HOHMEIER, Jürgen (1982), „Bemerkungen zum gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher<br />

Begriffe von Behinderung“. In HEINZE, Rolf G./RUNDE, Peter (Hrsg): Lebensbedingungen<br />

Behinderter im Sozialstaat. Opladen<br />

HOHMEIER, Jürgen (1975), „Stigmatisierung als sozialer Definitionsprozeß“. In<br />

BRUSTEN, Manfred/HOHMEIER, Jürgen (Hrsg): Stigmatisierung 1, Zur Produktion<br />

gesellschaftlicher Randgruppen. Neuwied, Darmstadt<br />

JANTZEN, Wolfgang (1980): Geistig behinderte Menschen und gesellschaftliche<br />

Integration. Bern, Stuttgart, Wien<br />

JANTZEN, Wolfgang (1982): Sozialgeschichte des Behindertenbetreuungswesens. München<br />

JUNGWIRTH, Christoph (2003), „Integration und Arbeit.“ In INSTITUT FÜR<br />

GESELLSCHAFTS- UND SOZIALPOLITIK (Hrsg): Wert des Lebens. Gedenken, Lernen –<br />

Begreifen. Linz<br />

KAISER, Edwin (1964), „Einführende Betrachtungen zum Problem der beruflichen<br />

Eingliederung Geistesschwacher,“ In SCHWEIZERISCHE HILFSGESELLSCHAFT FÜR<br />

GEISTESSCHWACHE (Hrsg): Die Eingliederung Geistesschwacher in die Arbeitswelt.<br />

Lenzburg<br />

KANNONIER-FINSTER, Waltraud/ZIEGLER, Meinrad (Hrsg), (1998): Exemplarische<br />

Erkenntnis, Zehn Beiträge zur Erforschung sozialer Wirklichkeit, Innsbruck, Wien<br />

KASTL, Jörg Michael/TROST, Rainer (2002): Integrationsfachdienste zur beruflichen<br />

Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Deutschland, Pädagogische Hochschule<br />

Reutlingen<br />

KEPPLINGER, Brigitte (2008), „Wert des Lebens.“ In: WEGSCHEIDER et al:<br />

Lebensbilder. Menschen mit und ohne Behinderung. Linz<br />

231


KLAUSS, Theo (1999): Ein besonderes Leben. Was Eltern und Pädagogen von Menschen<br />

mit geistiger Behinderung wissen sollten. Heidelberg<br />

KLEIN, Klaus-Peter (1974): Chancen und Probleme der beruflichen Integration von<br />

Schulabgängern ohne Hauptschulabschluß. Göttingen<br />

KLICPERA, Christian/INNERHOFER, Paul (1992): Integration behinderter Menschen in<br />

die Arbeitswelt. Neue Formen der Arbeitsintegration und traditionelle<br />

Beschäftigungseinrichtungen: Eine Analyse der Arbeitssituation behinderter Erwachsener in<br />

Südtirol und im europäischen Umfeld. Heidelberg<br />

KREUZ, Andrea (2000): Die Messung der Einstellungen gegenüber Menschen mit einer<br />

geistigen Behinderung. <strong>Dissertation</strong>, Wien.<br />

LAGA, Gerd, (1982), „Methodologische und methodische Probleme bei der Befragung<br />

geistig Behinderter.“ In HEINZE, Rolf G./RUNDE, Peter (Hrsg): Lebensbedingungen<br />

Behinderter im Sozialstaat. Opladen<br />

LAMNEK, Siegfried (1995): Qualitative Sozialforschung, Band 1 Methodologie, 3.<br />

korrigierte Auflage, Weinheim<br />

LAMNEK, Siegfried (1995a): Qualitative Sozialforschung, Band 2 Methoden und<br />

Techniken, 3. korrigierte Auflage, Weinheim<br />

LENGAUER, Doris (1994): Die Rolle der Beschäftigungseinrichtungen für Behinderte bei<br />

der Integration von lern- und geistigbehinderten Menschen in Berufe der freien Wirtschaft.<br />

Diplomarbeit. Wien<br />

LIEDERMANN, Cordula (1995): Berufliche Integration lern- und geistigbehinderter<br />

Menschen unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Situation der Frau. Diplomarbeit,<br />

Wien.<br />

MAXEINER, Armin (1985), „Das Betriebspraktikum außerhalb der Werkstatt für<br />

Behinderte als Integrationsbeitrag an der Schule für Geistigbehinderte (Sonderschule).“ In<br />

WIELAND, Heinz (Hrsg): Zur Integration geistig behinderter Menschen in verschiedenen<br />

Lebensbereichen, Dortmund<br />

MEUTH, Gertrud (1998): Beratungskonzept zur beruflichen Integration, 2. Auflage,<br />

Reutlingen<br />

MEYER, Christian (1982), „Arbeit und geistig behinderte Menschen.“ In HEINZE Rolf<br />

G./RUNDE, Peter (Hrsg): Lebensbedingungen Behinderter im Sozialstaat. Opladen<br />

MEYER, <strong>Hermann</strong> (1983), „Geistigbehindertenpädagogik.“ In SOLAROVA, Svetlusa<br />

(Hrsg): Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz<br />

MYSCHKER, Norbert (1983), „Lernbehindertenpädagogik.“ In SOLAROVA, Svetlusa<br />

(Hrsg): Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz<br />

NEIDER, Michael/RETT, Andreas (Hrsg) (1981): Behindertenpolitik. Politik für<br />

Behinderte Wien, München<br />

232


NIEHOFF, Ulrich (2003), „Grundbegriffe selbstbestimmten Lebens.“ In HÄHNER,<br />

Ulrich/NIEHOFF, Ulrich/SACK, Rudi/WALTHER, Helmut (Hrsg) (4. Auflage) : Vom<br />

Betreuer zum Begleiter. Eine Neuorientierung unter dem Paradigma der Selbstbestimmung.<br />

Marburg<br />

NIRJE, Bengt/PERRIN, Burt (1999), Das Normalisierungsprinzip – und seine<br />

Missverständnisse. 2. Auflage, Wien<br />

OBERHAMMER, Albin (2001): Geistig behindert werden. Gesellschaftliche und<br />

sozialpolitische Hindernisse für ‚geistig behinderte’ Menschen, ein selbstbestimmtes Leben<br />

unter normalen sozialen Rahmenbedingungen zu führen. <strong>Dissertation</strong>, Innsbruck<br />

ÖKSA – Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit (Hrsg) (1997): Bessere Chancen für<br />

Behinderte Menschen am Arbeitsmarkt. Tagungsbericht, Wien<br />

ORTNER, Werner Pio (1994): Ausbildungssituation lern- und geistigbehinderter Menschen<br />

nach Beenden der Schulpflicht in Österreich. Diplomarbeit, Wien<br />

ÖSTERLE, August (1992), „Behinderte und Arbeitsmarkt – Eine Analyse der<br />

arbeitsmarktpolitischen Instrumente zugunsten behinderter Menschen.“ In BADELT,<br />

Christoph (Hrsg): Geschützte Arbeit. Alternative Beschäftigungsformen zur beruflichen und<br />

sozialen Integration behinderter Menschen. Wien, Köln, Weimar<br />

ÖSTERLE, August (1991): Alternativen der beruflichen Integration behinderter Menschen.<br />

<strong>Dissertation</strong>, Wien<br />

PATERNO, Christof (2008): Endstation Beschäftigungstherapie Eine Untersuchung zur<br />

Zielsetzung der beruflichen Rehabilitation in Beschäftigungswerkstätten. Diplomarbeit Wien<br />

PRIEWASSER, Ernestine/WUKOUNIG, Monika (2007), „Chancen und Probleme von<br />

Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Schule und Beruf,“ In STELZER-<br />

ORTHOFER, Christine/WEIDENHOLZER, Josef, (Hrsg): Partizipation und Gerechtigkeit,<br />

Linz<br />

PÜHRINGER, Judith (2003): Arbeitsassistenz in der beruflichen Integration von Menschen<br />

mit Behinderung – Sicht von Unternehmen in Vorarlberg. Diplomarbeit, Wien<br />

RAUTER, Diane (1994): Die Rolle der Sonderschulen bei der Integration von lern- und<br />

geistigbehinderten Menschen in Berufe der freien Wirtschaft. Diplomarbeit, Wien<br />

SCHABMANN, Alfred/KLICPERA, Christian (1996): Arbeitsintegration von Menschen<br />

mit geistiger Behinderung – Endbericht einer Studie für das Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales und für das Arbeitsmarkservice, Wien<br />

SCHARTMANN, Dieter (1999): Persönlichkeitsfördernde Arbeitsgestaltung mit geistig<br />

behinderten Menschen. Münster, Hamburg, London<br />

SCHMIDT, Rupert (1992): Aus Idioten werden geistig Behinderte, aus Pflegern Erzieher.<br />

Diplomarbeit, Wien<br />

233


SCHMIDT, Rupert (1993): Die Paläste der Irren. Kritische Betrachtungen zur<br />

Lebenssituation geistig behinderter Menschen in Österreich. Wien<br />

SCHOBER, Ursula (1987): Berufliche Rehabilitation von behinderten Jugendlichen.<br />

Diplomarbeit, Graz<br />

SCHÖNE. Helmut C. (1982), „Empirische Untersuchungen über Berufseintritt und<br />

Berufsverlauf bei Absolventen der Schule für Lernbehinderte.“ In BLEIDICK,<br />

Ulrich/ELLGER-RÜTTGART, Sieglinde (Hrsg): Berufliche Bildung behinderter<br />

Jugendlicher, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz<br />

SCHÜLLER, Simone (2005), „Wie geht es hier bitte zum Arbeitsmarkt.“ In WACKER,<br />

Elisabeth et al (Hrsg): Teilhabe: Wir wollen mehr als nur dabei sein. Marburg<br />

SEIFERT, Rainer, (1985), „Die Werkstatt für Behinderte – Eine Einrichtung zur beruflichen<br />

und sozialen Rehabilitation.“ In WIELAND, Heinz (Hrsg): Zur Integration geistig<br />

behinderter Menschen in verschiedenen Lebensbereichen, Dortmund<br />

SEIFERT, Karl-Heinz (1981), „Zur Situation der Berufswahl und der Berufsausbildung<br />

behinderter Jugendlicher“. In NEIDER, Michael/RETT, Andreas (Hrsg): Behindertenpolitik.<br />

Politik für Behinderte Wien, München<br />

SEIFERT, Karl-Heinz/STANGL, Werner (1978): Einstellungen zu Körperbehinderten und<br />

ihrer beruflich-sozialen Integration. Bern, Stuttgart, Wien<br />

SEMLINGER, Klaus/SCHMID, Günther (1985): Arbeitsmarkt für Behinderte. Betriebliche<br />

Barrieren und Ansätze zu ihrer Überwindung. Basel, Boston, Stuttgart<br />

SEYFRIED, Erwin (1990): Neue Wege zur beruflichen Integration Behinderter. Heidelberg<br />

SINKOVITS, Rudolf R. (1992), „Geschützte Werkstätten im Spannungsfeld sozialer und<br />

betrieblicher Interessen.“ In BADELT, Christoph (Hrsg): Geschützte Arbeit. Alternative<br />

Beschäftigungsformen zur beruflichen und sozialen Integration behinderter Menschen. Wien,<br />

Köln, Weimar<br />

SOLAROVA, Svetlusa (Hrsg), (1983): Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin,<br />

Köln, Mainz<br />

SPECHT, K.G. (1977): Materialien zur beruflichen Integration behinderter Jugendlicher.<br />

Nürnberg<br />

SPECK, Otto/THALHAMMER Manfred (1974): Die Rehabilitation der Geistigbehinderten.<br />

München, Basel<br />

STADLER, Hans (1992), „Ein Leben ohne Erwerbsarbeit als behindertenpädagogisches<br />

Problem.“ In MÜHLUM, Albert/ OPPL, Hubert (Hrsg): Handbuch der Rehabilitation.<br />

Rehabilitation im Lebenslauf und wissenschaftliche Grundlagen der Rehabilitation. Neuwied,<br />

Berlin, Kriftel<br />

STATISTIK AUSTRIA, Statistisches Jahrbuch 2001<br />

234


STEININGER, Herwig (1991): Die ökonomische Situation behinderter Menschen in<br />

Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Beschäftigungssituation. Diplomarbeit,<br />

Wien<br />

STEPHENS, Edith/STEPHENS, Richard (1996): Schritte ins Leben. Aktive Rehabilitation<br />

bei Menschen mit geistiger Behinderung. Frankfurt, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien<br />

STOKLASKA, Elisabeth (1965), „Die Arbeit für geistig behinderte Jugendliche.“ In<br />

JUGEND AM WERK (Hrsg): Arbeitsfreude, Lebenslust, Jugend am Werk 1945-1965.Wien,<br />

STUFFER, Georg (1975): Arbeit und Berufsbildung Geistigbehinderter. München<br />

TEWS, Hans Peter/WÖHRL, Hans-Georg (1981): Behinderte in der beruflichen<br />

Rehabilitation. Weinheim, Basel<br />

THEUNISSEN, Georg, (2006), „Inklusion – Schlagwort oder zukunftsweisende<br />

Perspektive“ In THEUNISSEN, Georg/SCHIRBORT Kerstin (Hrsg.): Inklusion von<br />

Menschen mit geistiger Behinderung. Zeitgemäße Wohnformen, Soziale Netze,<br />

Unterstützungsangebote. Stuttgart<br />

THÜMMEL, Ingeborg (2003): Sozial- und Ideengeschichte der Schule für Geistigbehinderte<br />

im 20. Jahrhundert. Zentrale Entwicklungslinien zwischen Ausgrenzung und Partizipation.<br />

Weinheim, Basel, Berlin<br />

THIMM, Walter (1975), „Lernbehinderung als Stigma.“ In BRUSTEN,<br />

Manfred/HOHMEIER, Jürgen (Hrsg): Stigmatisierung 1. Zur Produktion gesellschaftlicher<br />

Randgruppen. Neuwied, Darmstadt.<br />

TROST, Rainer/SCHÜLLER Simone (1992): Beschäftigung von Menschen mit geistiger<br />

Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine empirische Untersuchung zur Arbeit<br />

der Eingliederungsinitativen in Donaueschingen und Pforzheim. Walldorf<br />

TROST, Rainer (1997): „ Unterstützte Beschäftigung – ein neues Konzept der beruflichen<br />

Integration von Menschen mit Behinderungen.“ In ÖKSA, Österreichisches Komitee für<br />

Soziale Arbeit (Hrsg): Bessere Chancen für behinderte Menschen am Arbeitsmarkt.<br />

Tagungsbericht, Wien<br />

TRÖSTER, Heinrich (1990): Einstellungen und Verhalten gegenüber Behinderten.<br />

Konzepte, Ergebnisse und Perspektiven sozialpsychologischer Forschung. Bern, Stuttgart,<br />

Toronto<br />

UITZ, Susanne (1992): Berufliche Integration von geistig- und lernbehinderten Menschen.<br />

Diplomarbeit, Universität Wien<br />

VOLMERG, Birgit (1988), „Methoden der Auswertung“. In LEITHÄUSER, Thomas (Hrsg):<br />

Psychoanalyse in der Sozialforschung. Opladen<br />

WACKER, Elisabeth/WANSING, Gudrun/SCHÄFERS, Markus (2006): Personenbezogene<br />

Unterstützung und Lebensqualität. Teilhabe mit einem Persönlichen Budget, 1. Auflage 2005,<br />

Nachdruck Februar 2006, Wiesbaden<br />

235


WALGER, Martin (1993): Ökonomie der Rehabilitation Behinderter. Berufliche<br />

Umschulung zwischen Effizienz und Sozialverträglichkeit. Frankfurt, New York<br />

WALLISCH, Karin (1993): Integration behinderter Personen auf dem freien Arbeitsmarkt.<br />

Analyse der Arbeitssituation behinderter Mitarbeiter in einer geschützten Werkstätte,<br />

Diplomarbeit, Wien<br />

WEGSCHEIDER, Angela et al (2008), „Arbeit und Behinderung.“ In WEGSCHEIDER,<br />

Angela et al: Lebensbilder. Menschen mit und ohne Behinderung. Linz<br />

WEGSCHEIDER, Angela/LEONHARDSBERGER, Reinhard (2007), „Erwerbsarbeit und<br />

Behinderung – Das Projekt www.arbeitundbehinderung.at.“ In STELZER – ORTHOFER,<br />

Christine/WEIDENHOLZER, Josef, (Hrsg): Partizipation und Gerechtigkeit, Linz<br />

WEBER Max (1964): Wirtschaft und Gesellschaft. Erster Halbband, Studienausgabe<br />

Johannes Winckelmann. Köln, Berlin<br />

WENDT, Wolf Rainer (1999), „Wissenschaftliche Menschlichkeit Eine Reflexion zu den<br />

Anfängen der Geistigbehinderten-Pädagogik.“ In WILKEN, Edda/VAHSEN, Friedhelm<br />

(Hrsg): Sonderpädagogik und soziale Arbeit. Rehabilitation und soziale Integration als<br />

gemeinsame Aufgabe. Neuwied, Kriftel, Berlin<br />

WILKEN, Edda/VAHSEN, Friedhelm (Hrsg), (1999): Sonderpädagogik und Soziale Arbeit.<br />

Rehabilitation und soziale Integration als gemeinsame Aufgabe. Neuwied, Kriftel, Berlin<br />

YIN, Robert K. (2003) (3 rd Edition): Case study research: design and methods, p.cm.-<br />

Applied social research methods series; vol 5. Thousand Oaks, London, New Delhi<br />

ZEIDLER, Gerda (1995): Arbeitsmöglichkeiten für geistig behinderte Menschen in der<br />

freien Wirtschaft. <strong>Dissertation</strong>, Wien<br />

ZIERHUT, Rudolf (1993): Die Bedeutung der Unternehmung im Zusammenhang mit der<br />

beruflichen Rehabilitation von Behinderten. <strong>Dissertation</strong> Wien<br />

ZÖGERNITZ, Eleonore (1995): Arbeitsintegration von lern- und geistig behinderten<br />

Menschen in die freie Wirtschaft. Eine Analyse von beruflichen Anspruchniveaus.<br />

Diplomarbeit, Wien<br />

2. ARTIKEL IN ZEITSCHRIFTEN<br />

ANDERS, Dietrich/KRÜTZFELD, Gerd (1982): „Übergänge für behinderte Mitarbeiter auf<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt. Verpflichtung der WfbM zur beruflichen Rehabilitation.“ In<br />

Geistige Behinderung, Heft 4/1982, S. 214–223<br />

BARZEN, Karin (1991): „Die Lebenssituation geistig behinderter Frauen.“ In: Behinderte in<br />

Familie, Schule und Gesellschaft, Heft1/1991. S. 41–53<br />

236


BEGEMANN, Ernst (1993): „Gesellschaftliche Integration ‚behinderter’ Menschen erfordert<br />

eine solidarische Kultur.“ In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 3, S. 153–169<br />

BESIO, Serenella/CHINATO, Maria Grazia (1998): „Die Schulintegration in den Ideen von<br />

gestern und heute.“ In Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 1/98 S. 15–20<br />

BLEIDICK, Ulrich (1986): „Die Förderung Schwerstbehinderter durch Arbeit.“ In<br />

Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft7/1986, S. 880–891<br />

BLUMBERGER, Walter/JUNGWIRTH, Christoph (1994): „Integration am ‚offenen’<br />

Arbeitsmarkt um jeden Preis“ In WISO, Heft 4/1994, S. 41–60<br />

BRACKHANE, R. (1996): “Geistig behinderte und lernbehinderte Mitarbeiter in der<br />

Arbeitswelt.” In Rehabilitation, Heft 35/1996, S. 38–43<br />

CHLEBECEK, Elisabeth (1994):“ Frauen mit geistiger Behinderung am Wiener<br />

Ersatzarbeitsmarkt.“ In Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Heft 3/1994, S. 75–86<br />

DALFERTH, Matthias (1995): „Geistig behinderte Menschen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt. Integrationschancen und Hemmnisse.“ In Geistige Behinderung, Heft 1/1995,<br />

S. 36–47<br />

DIERY, Hartmuth/SCHUBERT, Hans-Joachim/ZINK, Klaus J. (1997): „Die Eingliederung<br />

von Schwerbehinderten in das Arbeitsleben aus der Sicht der Unternehmen –Ergebnisse einer<br />

empirischen Untersuchung.“ In Mitteilungen aus Arbeitsmarkt und Berufsforschung, Heft<br />

2/1997, S.442–454<br />

DÜRR, Hans-Gerhard (1992): „Ungenutzte Möglichkeiten der Eingliederung<br />

Geistigbehinderter in die Arbeitswelt“ In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 3/1992, S. 145–<br />

163)<br />

ELGER-RÜTTGARDT, Sieglind (2006):“Berufliche Bildung von Jugendlichen mit<br />

besonderem Förderbedarf – historische Aspekte und gegenwärtige Anforderungen“. In<br />

Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 12/2006 S. 442-448<br />

ELLINGER, Stephan/STEIN, Roland/BREITENBACH, Erwin (2006):<br />

„Nischenarbeitsplätze für Menschen mit geringer Qualifikation. Forschungsstand und erste<br />

Ergebnisse eines Projekts im Kontext von Lernbeeinträchtigungen und<br />

Verhaltensauffälligkeiten.“ In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 4/2006, S. 122–132<br />

FASCHING, Helga/NIEHAUS, Mathilde (2004): „Mehrperspektivische<br />

Qualitätsdiskussionen in der beruflichen Integration am Beispiel Arbeitsassistenz in<br />

Österreich“. In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 1, S.11–16<br />

FASCHING, Helga/PINETZ, Petra (2008): „Übergänge gestalten.“ In Behinderte<br />

Menschen, Heft 5/2008, S. 26–41<br />

FASCHING, Helga (2008): „<strong>Dr</strong>innen oder <strong>Dr</strong>außen. Junge Frauen mit Behinderungen in<br />

Ausbildung und Erwerbstätigkeit.“ In Behinderte Menschen, Heft 5/2008, S.42–51<br />

237


FISCHER, Dietrich (1989): „Menschenbild in der Arbeit mit (geistig) behinderten<br />

Menschen. Versuch kritischer Standortbestimmung.“ In Geistige Behinderung Heft 4/1989, S.<br />

267–284<br />

FUCHS, Harry (2002): „Politik für behinderte Menschen in Europa – Globalisierung und<br />

Gerechtigkeit.“ In Soziale Sicherheit, Zeitschrift für Arbeit und Soziales, Heft 12/2002, S.<br />

429–433<br />

GMELIN, A (1996): „Innovative Wege zur beruflichen Eingliederung von Behinderten.<br />

Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsinitative HORIZON.“ In Die Rehabilitation, Heft<br />

96/01a, S. 44–48<br />

GÖBEL, Jürgen (1999): „Case-Management zur Erhaltung von Arbeitsverhältnissen<br />

Behinderter. Ein Modellversuch des Landesarbeitsamtes Bayern.“ In Rehabilitation, Heft<br />

38/1998, S. 209–219<br />

GRAMPP, Gerhard (2004): „Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.“ In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Heft 2/2004, S. 28–38<br />

GSTETTNER, Peter (1994): „Behinderte Integration. Kritische Fragen und Analysen zum<br />

Stand der österreichischen Integrationsbewegung.“ In Behinderte in Familie, Schule und<br />

Gesellschaft, Heft1/1994, S. 5–15<br />

GÜNTHER, H. (1997): „Können Diskriminierungsverbote Chancengleichheit für behinderte<br />

Menschen schaffen“ In Rehabilitation, Heft 36/1997, S. 209–212<br />

HAEBERLIN, Urs (1988): „Berufliche Rehabilitation und Instrumentalisierung der Werte.“<br />

In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft 5/1988, S. 289–299<br />

HEIER, D. (1984): „Die Rehabilitation Behinderter im Spannungsfeld zwischen inhaltlicher<br />

Programmatik und ökonomischer Rechtfertigung.“ In Rehabilitation, Heft 23/1984, S. 140–<br />

147<br />

HEILBRUNNER, Christa (1992): „Chancen einer Berufsausbildung für behinderte<br />

Jugendliche“. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 5/1992, S. 41–49<br />

HEINZE, Rolf G./HINRICHS, Karl/OLK, Thomas (1981): „ Berufliche Integration<br />

Behinderter in der Krise. Zur Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Instrumente bei<br />

struktureller Unterbeschäftigung.“ In: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und<br />

Berufsforschung Heft 3, S. 315–321<br />

HENNINGES, Hasso von (1997): „Arbeitsmarktrelevante Statistiken über<br />

Schwerbehinderte.“ In Mitteilungen aus Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 2/1997,<br />

S. 474–478<br />

HÖHN, Elfriede (1982): „ Die geschichtliche Entwicklung der Einstellung der Gesellschaft<br />

zu geistig Behinderten.“ In Geistige Behinderung, Heft4/82, S.214–223<br />

JOCHEN, Friedrich (2005): „ Weit reichende Entscheidungen. Vorstellung einer Studie zum<br />

Entscheidungsverhalten von Menschen mit geistiger Behinderung in Übergängen von der<br />

WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.“ In Geistige Behinderung, Heft 1/2005, S.47–55<br />

238


KANNONIER-FINSTER, Waltraud/NIGSCH, Otto/ZIEGLER, Meinrad (2000) : „Über<br />

die Verknüpfung von theoretischer und empirischer Arbeit in soziologischen Fallstudien“. In<br />

Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Heft 3/2000, S. 3–25<br />

JACOBS, Kurt (1992): „Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen –<br />

Problemaufriß“. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 5/1992 S. 13–33<br />

JACOBS, Kurt (2003): „Zur schulischen und beruflichen Integration von Menschen mit<br />

geistiger Behinderung.“ In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 8/2003, S. 21–28<br />

JUNGWIRTH, Christoph/BLUMBERGER, Walter (1995): “Anmerkungen zu Elisabeth<br />

Chlebeceks Forschungsnotiz ‚Frauen mit geistiger Behinderung am Wiener<br />

Ersatzarbeitsmarkt’.“ In: Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Heft 1/1995, S.79–87<br />

KOENIG, Oliver (2008): „Persönliche Zukunftsplanung und Unterstützte Beschäftigung.“ In<br />

Behinderte Menschen, Heft 5/2008, S. 72–89<br />

KÖNIG, Andreas/SCHALLOCK, Robert L. (1991), „Supported employment: Equal<br />

opportunities for severly bisabled men and women.” In International Labour Review, Vol<br />

130, 1991, S. 21–37<br />

LEICHSENRING, Karl/STRÜMPEL, Charlotte (1997): „Berufliche Integration behinderter<br />

Menschen im Spannungsfeld zwischen ökonomischen und sozialen Ansprüchen.“ In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 5/1997, S. 37–51<br />

LUGMAYR, Sylvia (1991):“ Frau sein und behindert – eine doppelte Diskriminierung“ In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 1/1991, S. 35–40<br />

MARQUART, U. (2001): „Wege in die Arbeit – Der Integrationsfachdienst Hamburg.“ In<br />

Rehabilitation, Heft 40 S. 138–143<br />

NIEDERMAIR, Claudia (1998): „Ich möchte arbeiten“. In Behinderte in Familie, Schule<br />

und Gesellschaft, Heft 4/5 1998, S. 21–33<br />

NIEDERMAIR; Claudia (1998a): „Ich möchte arbeiten.“ In Geistige Behinderung, Heft 1,<br />

S.68–80<br />

NIEHAUS, Mathilde (2000): „Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen in Europa<br />

und Nationale Aktionspläne: Chancen für Menschen mit Behinderungen“ In Rehabilitation,<br />

39/2000, S. 127–133<br />

ÖSTERLE, August (1997): „Behindertenpolitik zwischen sozialpolitischer Wünschbarkeit<br />

und ökonomischer Machbarkeit.“ In Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft<br />

5/1997, S. 29–37<br />

ORTHMANN, Dagmar (2000): „Nachschulische Lebensperpektiven lernbehinderter<br />

Mädchen. Anmerkungen zum aktuellen Forschungsstand.“ In Zeitschrift für Heilpädagogik,<br />

Heft 3/2000, S. 108–114<br />

239


ORTHMANN, Dagmar (2001): „Berufliche Eingliederungsprozesse bei Jugendlichen mit<br />

Lernbehinderung. Ergebnisse einer Erkundungsstudie.“ In Zeitschrift für Heilpädagogik, Heft<br />

1/2001, S. 9–14<br />

OYEN, Renate (1989): „ Berufsbildung, Arbeitsmarktchancen und betriebliche Integration<br />

Behinderter. Überblick über die empirische Forschung der 80er Jahre.“ In Mitteilungen aus<br />

der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 4/1989, S. 507–522<br />

PINETZ, Petra/PRAMMER, Wilfried (2008): „Die Integrative Berufsausbildung in<br />

Österreich – eine Ausbildungsform für behinderte Jugendliche,“ In Behinderte Menschen,<br />

Heft 5/2008, S. 54 –70<br />

PLATH, Hans-Eberhard (1997): „Behinderung und das Problem mit der Einfacharbeit.“ In<br />

Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Heft 30(1997), S. 424 – 431<br />

RUNDE, Peter (1986): „ Berufliche Eingliederung von Behinderten – Perspektiven und<br />

Vorschläge unter veränderten Arbeitsmarktbedingungen.“ In Rehabilitation, Heft 25/1986, S.<br />

2–8<br />

RADKE, Peter (2003): „ Zum Bild behinderter Menschen in den Medien.“ In Aus Politik und<br />

Zeitgeschichte, Heft 8/2003, S. 7–12<br />

RITZ, Hans-Günther (1997): „Beschäftigungspflicht und Ausgleichsfonds als internationaler<br />

Sozialstaatsstandard in der Behindertenpolitik.“ In Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und<br />

Berufsforschung, Heft 2/1997 S. 455–473<br />

SCHABMANN, Alfred/KLICPERA, Christian (1996): „ Zum Stand der beruflichen<br />

Integration lernbehinderter Menschen.“ In AMS Info 9/1996, ohne Seitenangabe<br />

SCHABMANN, Alfred/KLICPERA, Christian (1998): „Erleben von Berufstätigkeit“. In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 4/5 1998, S. 45–55<br />

SCHARTMANN, Dieter (1995): „Soziale Integration durch Mentoren. Das Konzept des<br />

‚ Natural Support’ als Aktivierung innerbetrieblicher Unterstützungsressourcen in der<br />

beruflichen Integration von Menschen mit geistiger Behinderung.“ In Behinderte in Familie,<br />

Schule und Gesellschaft, Heft 4/1995, S.43–54<br />

SCHARTMANN, Dieter (1999a): „Berufliche Integration geistig behinderter Menschen – die<br />

Sicht der Betriebe.“ In Gemeinsam leben - Zeitschrift für integrative Erziehung, Heft 2/1999,<br />

S.69–76<br />

SCHARTMANN, Dieter (2000): „Der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben –<br />

Möglichkeiten, Chancen und Risken.“ In Gemeinsam leben – Zeitschrift für integrative<br />

Erziehung, Heft 1/2000, S. 9–14<br />

SCHARTMANN, Dieter (2001): „Berufliche Integration als Zone der nächsten<br />

Entwicklung.“ In Behindertenpädagogik, 40.Jg., Heft 1/2001, S. 35–66<br />

SCHMITZ, Gudrun (1996): „Berufliche Bildung für geistig behinderte Menschen.“ In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 6/1996, S.41–51<br />

240


SCHRÖDER, Jutta/SVOBODA, Susanne (2003): „2003 – Europäisches Jahr der Menschen<br />

mit Behinderungen. Behinderung heißt derzeit unüberwindbare Barriere – eine<br />

Problembeschreibung.“ In Soziale Sicherheit, Heft 6/2003, S. 269–272<br />

SIEBERER, Michael (1991): „Ethische Sachlichkeit in der Euthanasiedebatte“. In<br />

Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 4/1991, S.41–46<br />

SPECHT, K.-G./HEIER, D. (1974): Maßnahmen und Erfolge der Rehabilitation Behinderter<br />

aus der Sicht der empirischen Forschung.“ In Die Rehabilitation, Heft 13/1974, S.8–14 und S.<br />

88–95<br />

STELZER-ORTHOFER, Christiane (1992): „Behindertenhilfe in den Achtzigerjahren –<br />

wer sind die heimlichen Gewinner“ In Österreichische Zeitschrift für Soziologie, Heft<br />

2/1992, S. 90–97<br />

STÖPEL, Frank (2005): „Bedingungen des Arbeitsmarktes für die berufliche Teilhabe.“ In:<br />

Sonderpädagogik, 35. Jg. 2005, Heft1, S. 18–32<br />

STURM, Helmut/GLENZ, Volker (1998): „Wege in die Arbeitswelt“. In: Behinderte in<br />

Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 4/5 1998, S. 21–33<br />

THEUNISSEN, Georg (1990): „Behindertenfeindlichkeit und Menschenbild.“ In: Zeitschrift<br />

für Heilpädagogik, Heft 8/1990, S. 546–552<br />

THEUNISSEN, Georg (1991): „Zum aktuellen Stand der Integration geistigbehinderter<br />

Menschen in der Bundesrepublik Deutschland – eine Zwischenbilanz“. In: Behinderte in<br />

Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 5/1991, S. 41–50)<br />

THEUNISSEN, Georg (2001): „Die Independent Living Bewegung“. In: Behinderte in<br />

Familie, Schule und Gesellschaft, Heft 3/4/2001, S. 13–20<br />

TSCHANN, Elisabeth (2008), „Die Zukunft erwartet man nicht, man geht ihr entgegen.“ In<br />

Orientierung, Heft 1/2008, S.36–38<br />

3. GRAUE LITERATUR<br />

AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Sozialabteilung (2003), Rahmenrichtlinie –<br />

Leistungs- und Qualitätsstandards, Hilfe durch Beschäftigung, Eigenverlag<br />

AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Sozialabteilung (2003), Rahmenrichtlinie –<br />

Leistungs- und Qualitätsstandards, Geschützte Werkstätten, Eigenverlag<br />

AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Sozialabteilung (2003), Rahmenrichtlinie –<br />

Berufliche Eingliederung<br />

241


AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Sozialabteilung (1996), Bedarfs- und<br />

Entwicklungsplan des Landes Oberösterreich zur Pflegevorsorge, Teil B: Pflegevorsorge für<br />

Menschen mit Behinderungen, Eigenverlag<br />

AMT DER OÖ LANDESREGIERUNG, Sozialabteilung, Oberösterreichischer<br />

Sozialbericht, Datenbasis 2001, Band 2, Datenteil, Eigenverlag<br />

ANGLEITNER, Johann (2008): Arbeit ist … Nicht behindert sein, ein Mensch sein. Aus der<br />

Tagesheimstätte auf den Arbeitsplatz. Diplomarbeit, FH für wissenschaftliche Berufe,<br />

Studiengang: Sozialmanagement, Eigenverlag<br />

BANK – MIKKELSEN N.E. (1977), Die Fürsorge für geistig Behinderte in Dänemark.<br />

Eigenverlag der Lebenshilfe<br />

BBRZ REHA GesmbH (2007), Systemische Berufliche Rehabilitation in Österreich.<br />

Eigenverlag<br />

BERGER, Ernst (1996), Behinderung – Rehabilitation – Integration, Vortrag. Wien,<br />

Eigenverlag Lebenshilfe<br />

BRUCKMÜLLER, Maria (2003), Arbeit für alle Menschen. Eigenverlag Lebenshilfe<br />

BUNDESGESETZ vom 11. 12. 1969 über die Einstellung und Beschäftigung Behinderter<br />

(Behinderteneinstellungsgesetz – BeinstG) BGBl Nr. 22/1970<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMAS), (1993), Das<br />

Behindertenkonzept der österreichischen Bundesregierung, 2. Aufl., Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN<br />

(BMSG), (2000), Tagungsbericht zur Enquete zum Thema ‚Die Behindertenmilliarde’,<br />

Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN<br />

(BMSG), (2002), Arbeitsassistenz in Österreich, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND<br />

KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG), (2002), Behindertenkonzept der österreichischen<br />

Bundesregierung, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND<br />

KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG), (2003), Einblick – Orientierungshilfe zum Thema<br />

Behinderung, Teil 2 ‚Arbeit’“, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND<br />

KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG), (2003a), Einblick – Orientierungshilfe zum Thema<br />

Behinderung, Teil 3 ‚Rehabilitation’, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND<br />

KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG), (2003b) ‚Bericht über die Lage der behinderten<br />

Menschen in Österreich’, Eigenverlag<br />

242


BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT, GENERATIONEN UND<br />

KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG), (2004), Maßnahmen für Jugendliche mit besonderen<br />

Bedürfnissen – Evaluierung, Analyse, Zukunftsperspektiven, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG),<br />

(2008), Bundesweites arbeitsmarktpolitisches Behindertenprogramm BABE, Eigenverlag<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ (BMSG),<br />

(2008a), Richtlinien – Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung (RBI),<br />

Eigenverlag<br />

BUNDESSOZIALAMT (2005), Resumee der Marktforschungsstudie über berufliche<br />

Integration, Eigenverlag<br />

BUNDESSOZIALAMT, „Geschäftsbericht 2006“, Eigenverlag<br />

BUNDESSOZIALAMT, (2006), „Handicap 06 – Chancengleichheit am Arbeitsplatz“,<br />

Verlag MeisterKlasse publishinghouse, Klosterneuburg<br />

BUNDESSOZIALAMT, „Geschäftsbericht 2007“, Eigenverlag<br />

BURTSCHER, Reinhard (1998): „Berufliche Integration ohne Emanzipation ist ein<br />

Mißverständnis“ Eigenverlag Lebenshilfe<br />

CEFEC (2007): Der Linzer Appell der Dachorganisation der Europäischen Sozialfirmen.<br />

Eigenverlag der BAG Integrationsfirmen<br />

EVANGELISCHE FACHSCHULE FÜR SOZIALWESEN, Reutlingen et al. (1995)<br />

„Unterstützte Beschäftigung „Handbuch zur Arbeitsweise von Integrationsfachdiensten für<br />

Menschen mit geistiger Behinderung, Eigenverlag Hamburg<br />

FAB – Verein zur Förderung von Arbeit und Beschäftigung, „Geschäftsbericht 2006“,<br />

Eigenverlag<br />

GRUNEWALD, Karl (1970): Die geistig Behinderten in Schweden. Eigenverlag der<br />

Lebenshilfe<br />

ILSMH (Internationale Liga von Vereinigungen für Menschen mit geistiger Behinderung)<br />

(1990, deutsche Übersetzung 1993): Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger<br />

Behinderung. Marburg, Eigenverlag Lebenshilfe<br />

HAUPTFÜRSORGESTELLE Westfalen-Lippe (1993): “Maßnahmen zur Förderung von<br />

Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eigenverlag<br />

JUGEND AM WERK (1995) „50 Jahre Jugend am Werk – Fortschritt heißt Veränderung“,<br />

Eigenverlag<br />

JUGEND AM WERK, Jahresberichte 2003–2005, Eigenverlag<br />

JUGEND AM WERK, Berufsausbildungsassistenz Linz: Jahresbericht & Jahresstatistik<br />

2007, Projekt Berufsausbildungsassistenz, Eigenverlag<br />

243


LAND OBERÖSTERREICH, Oberösterreichischer Sozialbericht 2001, Eigenverlag<br />

LAND OBERÖSTERREICH, Oberösterreichischer Sozialbericht 2008, Eigenverlag<br />

LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE (1997): Maßnahmen zur Förderung<br />

der Beschäftigung von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt. Eigenverlag Lebenshilfe<br />

LEICHSENRING; Kai (2007): „Arbeit um jeden Preis. Ist die Integration am Arbeitsmarkt<br />

noch ein erstrebenswertes Ziel“ Vortrag beim Symposium ‚Vom schönen Schein der<br />

Integration’ am 22./23. 3. 2007 in Wien<br />

LEBENSHILFE Marburg (1994): “Grundsatzüberlegungen zur Beschäftigungsmöglichkeit<br />

für Menschen mit einer (geistigen) Behinderung.“ Eigenverlag Lebenshilfe<br />

LEBENSHILFE Oberösterreich, Festbroschüre 1988 anläßlich der Eröffnung des Ferienund<br />

Bildungshauses Villa Sonnwend in Windischgarsten, Lebenshilfe Eigenverlag<br />

ÖKSA (Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit), Protokoll zur Fachtagung vom 16. 5.<br />

2008. Eigenverlag<br />

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH (2006), Beschäftigung von Menschen mit<br />

Behinderung, Eigenverlag<br />

WOLFENSBERGER, Walter (1972): Die dritte Stufe in der Entwicklung von freien<br />

Vereinigungen zugunsten geistig Behinderter. Eigenverlag Lebenshilfe<br />

TSCHANN, Elisabeth (2001): “Berufliche Integration für Jugendliche mit Behinderung“,<br />

Folder des Instituts für Sozialdienste, Eigenverlag<br />

4. UNTERLAGEN AUS DEM INTERNET<br />

ALBERANI, Alberto (2003): „Die Auswirkungen der Globalisierung auf Menschen mit<br />

geistigen Behinderungen“, In: EUROPÄISCHES ZENTRUM FÜR DIE FÖRDERUNG DER<br />

BERUFSBILDUNG CEDEFOP(2003), Tagung Thessaloniki 2001: ‚Ausbildung geistig<br />

Behinderter und ihrer Ausbilder. Wie kann man Menschen mit geistigen Behinderungen eine<br />

echte und behindertengerechte Ausübung ihrer Rechte ermöglichen’ Unter<br />

htpp://www2.training village.gr/etv/publication/download/panorama/5136_de.pdf<br />

(Datum des Zugriffs 2. 7. 2007)<br />

BLUMBERGER, Walter (1996): „Berufsverläufe und Lebensbedingungen von begünstigten<br />

behinderten Frauen und Männern.” Im Internet unter<br />

htpp//www.ibe.co.at/web/start.jsplanguage=de<br />

(Datum des Zugriffs 8. 1. 2009)<br />

244


BLUMBERGER, Walter (2000): “Beschäftigungsoptionen für Jugendliche mit<br />

Behinderungen in Salzburg.“ Im Internet unter htpp//www.ibe.co.at/web/start.jsplanguag=de<br />

(Datum des Zugriffs 8. 1. 2009)<br />

DIETRICH, H. (2003): „Möglichkeiten und Grenzen einer maßnahmenbasierten Förderung<br />

Jugendlicher beim Übergang von der Schule in die Erwerbstätigkeit.“ In: E&C-Symposium<br />

(Hrsg.): Benachteiligtenförderung als Motor und Impulsgeber zukünftiger<br />

Integrationsstrategien. Standards und Modelle der beruflichen und sozialen Integration junger<br />

Menschen, S. 35 -49. Nürnberg. Im Internet unter: htpp/www.eundc.de/pdf/20007.pdf<br />

(Datum des Zugriffs: 21.5.2008)<br />

EASPD – European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (2004):<br />

“From disability to ability. Ein Weg zur gleichberechtigten Beschäftigung von Menschen mit<br />

geistiger Behinderung.“ Im Internet unter htpp://www.start-labor.org<br />

(Datum des Zugriffs 1. 6. 2007)<br />

EASPD – European Association of Service Providers for Persons with Disabilities (2004a):<br />

„LABOR – Projekt: Überlegungen über Beispiele Guter Praxis aus Berufsbildung und<br />

Beschäftigung für Menschen mit Lernschwierigkeiten.“ Im Internet unter htpp//www.startlabor.org<br />

(Datum des Zugriffs 1. 6. 2007)<br />

GRUNDMANN, Steffen (2006): „Der behinderte Mensch im Wandel der Zeiten – ein<br />

geschichtlicher Überblick von der Frühgeschichte bis zum Horror in der Zeit der<br />

Naziherrschaft.“ Im Internet unter<br />

htpp://www.grin.com/searchsearchstring=Grundmann+Steffen<br />

(Datum des Zugriffs 2. 2. 2009)<br />

KANTER, Gustav/SCHARF, Günter: „Teilhabe durch berufliche Rehabilitation –<br />

Lernbehinderung.“ Im Internet<br />

unter:htpp://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHSState=800&Last=600&Dok=4913&Db=2&<br />

LinkName=&NR&LinkWert=VT00018* (Datum des Zugriffs 2.2.2009)<br />

LANDSCHAFTSVERBAND WESTFALEN-LIPPE (2005): „Projekt Integration – Acht<br />

Jahre danach.“ im Internet unter<br />

htpp://www.lwl.org.de/abt61-download/PDF/broschueren/Verbleibstudie_Endbericht.pdf<br />

(Datum des Zugriffs: 2. 2. 2009)<br />

MÜHL, Heinz: „Teilhabe durch berufliche Rehabilitation – geistige Behinderung“ Im<br />

Internet unter:<br />

htpp://www.rehadat.de/rehadat/Reha.KHSState=800&Last=600Dok=4913&Db=2&LinkNa<br />

me=&NR&LinkWert=VT00010*<br />

(Datum des Zugriffs 2. 7. 2007)<br />

PANSKY, Barbara (2001): „Integration geistig Behinderter in den Arbeitsmarkt.“ Hausarbeit,<br />

im Internet unter htpp://www.grin.com/searchsearchstring=Pansky+Barbara<br />

(Datum des Zugriffs 9. 6. 2006)<br />

PEOPLE FIRST (2007) „Forderungen zu Ausbildung und Beruf“, im Internet unter<br />

htpp://www.people1.de/wer_ziele.html#arbeit<br />

(Datum des Zugriffs 20. 12. 2007)<br />

245


ROHRMANN, Albrecht (2003): „Individualisierung und Behinderung.“ <strong>Dissertation</strong>,<br />

Universität Siegen, im Internet unter htpp//www.ub.unisiegen.de/pub/diss/fb2/2003/rohrmann/rohrmann.pdf<br />

(Datum des Zugriffs 9. 1. 2009)<br />

SCHÖN, Elke et al (2004): „Berufliche Teilhabe von Frauen mit (unterschiedlichen)<br />

Behinderungen unter der besonderen Berücksichtigung von Frauen mit Betreuungspflichten.“<br />

Im Internet unter<br />

htpp://www.bmas.de/coremedia/generator/1416/property=pdf/berufliche_teilhabe_von_frauen<br />

_mit_unterschiedlichen_behinderungen_unter_der_besonderen_beruecksichtigung_von_fraue<br />

n_mit_betreuungspflichten.pdf<br />

(Datum des Zugriffs 22. 12. 2008)<br />

WHO (2005): „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und<br />

Gesundheit (ICF)“, im Internet unter<br />

htpp://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/downloadcenter/icf/endfassung/icf_endfassung-<br />

2005-10-01.pdf<br />

(Datum des Zugriffs: 26. 11. 2007)<br />

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICHS (2008): Integrative Berufsausbildung. Im<br />

Internet abrufbar unter: http//www.wko.at/statistik/jahrbuch/lehrling8.pdf<br />

(Datum des Zugriffs:21. 5. 2008)<br />

Folgende Arbeiten sind unter htpp//bidok.uibk.ac.at/library/Name des/der AutorIn zu<br />

finden: (Datum des Zugriffs 9.1.2009)<br />

ARNADE, Sigrid (2000): „ Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt. Die berufliche Situation<br />

behinderter Frauen.“<br />

BEHNKE, Rolf/LILIENTHAL, Ilja (2003): „Qualifizierung am Arbeitsplatz – Kernelement<br />

im Konzept der Unterstützten Beschäftigung.“<br />

BOBAN, Ines/HINZ, Andreas (2001): “Integrative Berufsvorbereitung.“<br />

BURTSCHER, Reinhard (1998): „Berufliche Integration ohne Emanzipation ist ein<br />

Missverständnis.“<br />

DABLANDER, Margit (2006): „Berufliche Integration. Übergang Schule – Beruf am<br />

Beispiel des Vereines TAFIE, Außerfern.“<br />

DOOSE, Stefan (2003): „Unterstützte Beschäftigung im Kontext von internationalen,<br />

europäischen und deutschen Entwicklungen in der Behindertenpolitik.“<br />

EUROPEAN AGENCY (2002): „Übergang von der Schule ins Berufsleben.“<br />

FLIEGER, Petra (1999): „Dann mach ich halt die nächste Maßnahme.“<br />

246


GABRLE, Susanne (2004): „Über die aussondernden Rahmenbedingungen für Projekte zur<br />

Integration am Arbeitsmarkt.“<br />

GEHRMANN, Manfred/RADATZ, Joachim (1997): „Stigma Management als Aufgabe von<br />

Integrationsfachdiensten für Menschen mit Lernschwierigkeiten.“<br />

HOHMEIER, Jürgen et al (1999): „Integrationsbegleitung von Menschen mit Lern- oder<br />

geistiger Behinderung.“<br />

LEICHSENRING, Kai/STRÜMPEL, Charlotte (1997): „Berufliche Rehabilitation, soziale<br />

Integration – Problembereiche und Entwicklungstendenzen.“<br />

PFAFFENBICHLER, Maria (1995):“Recht auf Arbeit“ Vortrag in: SCHÖNWIESE, Volker<br />

et al: ENTHINDERUNG – Neue Wege beruflicher Integration für Menschen mit besonderen<br />

Bedürfnissen.“<br />

RUTTE, Volker/ROSENKRANZ, Therese (1999): „Integration von Schülern mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf auf dem Lehrlingsausbildungsplatz und in der<br />

Berufschule.“<br />

SCHARTMANN, Dieter/ROHDE, Klaus Peter (2005): „Der Übergang von der WfbM in<br />

den allgemeinen Arbeitsmarkt.“<br />

SCHÖN, Elke (1998): Hauptsache, überhaupt eine Arbeit“<br />

SCHÖNWIESE, Volker et al (1995): „Enthinderung – Neue Wege beruflicher Integration für<br />

Menschen mit besonderen Bedürfnissen.“ Vortäge zur Enquete „&quot;ENTHINDERUNG<br />

&qot“ im grünen Club des Parlaments<br />

WETZEL, Ralf (1999): „Behinderte Personalarbeit Übersehene Potentiale einer<br />

Beschäftigung behinderter Mitarbeiter.“<br />

WETZEL, Ralf (1998) „Whats in it for us Integrationskultur und Integrationsfachdienste<br />

aus unternehmerischer Sicht –Thesen.“<br />

WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH: (2006) “Die Einstellung macht’s.“<br />

247


VI. ANHANG<br />

1. VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN<br />

Abbildung 1: Überblick über die ICF....................................................................................14<br />

Abbildung 2: Stufen der Stigmatisierung Lernbehinderter ....................................................38<br />

Abbildung 3: Perioden des Diskurses....................................................................................48<br />

Abbildung 4: Integration und Wohlfahrtstaatliche Tradition .................................................50<br />

Abbildung 5: Qualitätskriterien zur Integration.....................................................................51<br />

Abbildung 6: Arbeitslosenquote ...........................................................................................68<br />

Abbildung 7: Entwicklung der Sonderschulen ......................................................................74<br />

Abbildung 8: Jobzusagen Vergleich Hauptschule Sonderschule............................................80<br />

Abbildung 9: Voraussichtliche und tatsächliche Tätigkeit nach Schulaustritt ........................81<br />

Abbildung 10: Übergang Schule - Arbeitsmarkt ...................................................................83<br />

Abbildung 11: Inanspruchnahme schulischer Informations- und Beratungsangebote.............85<br />

Abbildung 12: Ausbildungstypen für behinderte Jugendliche................................................91<br />

Abbildung 13: Integrative Berufsausbildung.........................................................................93<br />

Abbildung 14: Beschäftigte in Geschützten Werkstätten.....................................................109<br />

Abbildung 15: Stärkste Behinderungsart in Geschützte Werkstätte GmbH..........................110<br />

Abbildung 16: Formen der geschützten Arbeit....................................................................114<br />

Abbildung 17: Antidiskriminierung und Wohlfahrtstaatliche Tradition...............................115<br />

Abbildung 18: Berufsfelder ................................................................................................119<br />

Abbildung 19: Motive zur Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt..........................................122<br />

Abbildung 20: Leistungsminderung in geschützten Arbeitsplätzen .....................................128<br />

Abbildung 21: Geschlechtsspezifische Unterschiede...........................................................132<br />

Abbildung 22: Geschlechtsspezifische Unterschiede...........................................................133<br />

Abbildung 23: Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede .......................................134<br />

Abbildung 24: Konfliktbeurteilung .....................................................................................146<br />

Abbildung 25: Auswirkungen im Betrieb............................................................................147<br />

Abbildung 26: Veränderung der Einstellung .......................................................................147<br />

Abbildung 27: Akzeptanz durch MitarbeiterInnen ..............................................................148<br />

Abbildung 28: Zielgruppe der Forschungen 1 .....................................................................152<br />

Abbildung 29: Zielgruppe der Forschungen 2 .....................................................................153<br />

Abbildung 30: Vermittlungsergebnisse ...............................................................................153<br />

Abbildung 31: Soziale Integration und Zufriedenheit..........................................................154<br />

Abbildung 32: Merkmale und Motive einstellender Unternehmen ......................................161<br />

Abbildung 33: Projekthemmende Entscheidungsfaktoren ...................................................162<br />

Abbildung 34: Ausschlaggebende Entscheidungsfaktoren...................................................162<br />

Abbildung 35: Ablaufschema der Fallstudie .......................................................................168<br />

248

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!